§ 2 — Festsetzung von Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956
Rückverweise
Für die Tätigkeit als Sicherheitstechniker an technischen und gewerblichen mittleren und höheren Schulen gebührt eine monatliche Vergütung gemäß § 1 Abs. 1 im Ausmaß von 80 vH.
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