§ 5 Arbeitsgruppen und Beiziehung von Experten — Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung
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Der Beirat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Arbeitsgruppen einsetzen und zur Erfüllung seiner Aufgaben Experten beiziehen. Ihre Reisekosten sind gemäß § 4 Abs. 2 zu ersetzen.
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