BundesrechtVerordnungenSicherheitsakademiebeirat-Verordnung§ 12

§ 12Übergangsbestimmung

In Kraft seit 18. Mai 2018
Up-to-date

Die Funktionsperiode gemäß § 3 Abs. 1 für Mitglieder des Beirats, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 103/2018 bestellt wurden, endet mit 31. Mai 2018.

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