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Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an das „Technikum Kärnten – Verein zur Errichtung der Fachhochschule Spittal/Drau“
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. November 2000
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§ 3 — Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an das „Technikum Kärnten – Verein zur Errichtung der Fachhochschule Spittal/Drau“
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Diese Verordnung tritt mit 1. November 2000 in Kraft.
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