§ 2 — Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an das „Technikum Kärnten – Verein zur Errichtung der Fachhochschule Spittal/Drau“
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Der Wegfall einer Voraussetzung gemäß § 15 Abs. 2 FHStG ist dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Erhalter unverzüglich zu melden.
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