BundesrechtVerordnungenVerleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an das „Technikum Kärnten – Verein zur Errichtung der Fachhochschule Spittal/Drau“§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. November 2000
Up-to-date

Der Wegfall einer Voraussetzung gemäß § 15 Abs. 2 FHStG ist dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Erhalter unverzüglich zu melden.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden