BundesrechtVerordnungenWirkungsbereich der veterinärmedizinischen Bundesanstalten§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Oktober 2000
Up-to-date

Die Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling ist zuständig für

1. morphologische, pathologisch-anatomische, pathologisch-histologische, histochemische, mikrobiologische, molekularbiologische, parasitologische, bakteriologische, virologische, serologische und physikalisch-chemische Untersuchungen ganzer Tierkörper, Tierkörperteile, Organe, Blutproben, Sekrete und Exkrete auf anzeigepflichtige Tierseuchen und auch auf alle übrigen Erkrankungen der Haus-, Wild- und Zootiere, Untersuchung auf Viruskrankheiten der Haus-, Wild- und Zootiere, Virusnachweis, Virustypenbestimmung, Arbeiten mit MKS-Virus und anderen Viren;

2. Untersuchungen im Rahmen des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, in der jeweils geltenden Fassung;

3. serologische Untersuchung von Fleisch und Blut auf die Spezieszugehörigkeit;

4. Eikultur, biologische Tests, Tierversuche, soweit es das Untersuchungsziel erfordert;

5. Untersuchung und Begutachtung von Impfstoffen, Sera, Hämoderivaten, Diagnostika, Tierarzneimitteln, Desinfektionsmitteln, Pestiziden und mikrobiologischen Medien;

6. morphologische, parasitologische, mikrobiologische Untersuchung von Futtermitteln tierischer Herkunft einschließlich solcher Tierfutterkonserven; Untersuchung und Begutachtung in Angelegenheiten der Futtermittelhygiene;

7. chemische und radiologische Untersuchungen;

8. Herstellung von nicht kommerziell erhältlichen Impfstoffen, Sera, Hämoderivaten gegen Tierkrankheiten (stallspezifischen Vakzinen, Aufzuchtsera, Experimentalimpfstoffen und dergleichen) sowie von Diagnostika und mikrobiologischen Medien.

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