(1) Diese Verordnung tritt mit dem ersten Tag des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 16. Jänner 1984 über den Wirkungsbereich der veterinärmedizinischen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 43/1984, außer Kraft.
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