(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) § 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 außer Kraft.
(3) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Übertragungsverordnung, BGBl. Nr. 200/1996, außer Kraft.
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