Die Gebühreninkasso Service GmbH wird mit der
1. Entscheidung über Anträge auf Befreiung von der Fernsprech-Grundgebühr einschließlich der Gesprächsgebühr für eine Gebührenstunde pro Monat sowie der
2. Entscheidung über die Entziehung der in Z 1 genannten Befreiungen betraut und ermächtigt, im Namen des Bundesministers tätig zu werden.
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