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Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „Fachhochschul-Studiengänge Vorarlberg-Gesellschaft m. b. H.“
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Oktober 1999
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§ 3 — Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „Fachhochschul-Studiengänge Vorarlberg-Gesellschaft m. b. H.“
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Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1999 in Kraft.
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