Der Sitz der Eichämter wird wie folgt bestimmt:
Bregenz, Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems an der Donau, Linz, Salzburg, Wien
…Sitzung den Beschluss gefasst: Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] Der Kläger ist freigestellter Betriebsratsvorsitzender des Landeskrankenhauses * und veranstaltet in Absprache mit der Betriebsleitung – zum Zweck der Förderung der betrieblichen…