Schülertransport-Kennzeichnungs-Verordnung
Vorwort
Art. 1
Die quadratische Tafel zur Kennzeichnung von Schülertransporten ist entsprechend nachfolgendem Muster auszuführen und muß folgende Merkmale aufweisen:
1. 400 mm Seitenlänge,
2. 30 mm breite schwarze Umrandung,
3. Höhe der bildlichen Darstellung der Kinder: 200 mm,
4. rückstrahlendes Material.
Anhänge
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