Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:
1. Parkscheibe,
2. Parkschein,
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 145/2008),
4. Parkometer,
5. Parkzeitgeräte oder
6. elektronische Kurzparknachweise.
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