+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Juni 1941
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 2 § 2 — Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1941 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise