1. Ökologische Angaben:
1.1 Ort
1.2 Geographische Verhältnisse
– Länge
– Breite
– Höhe
– Exposition und Hangneigung
1.3 Klimatische Verhältnisse
1.4 Bodenart
2. Technische Durchführungsbestimmungen:
2.1 bei Kelter- und Tafeltraubensorten
– 24 Stock, möglichst auf mehreren verschiedenen Unterlagen
– mindestens 3 Ertragsjahre
– mindestens 2 Orte, nach ökologischen Gegebenheiten unterschieden
– das Verhalten beim Pfropfen ist an mindestens drei Unterlagssorten zu prüfen
2.2 bei Unterlagssorten
– 5 Stock mit mindestens 2 Erziehungsarten
– 5 Jahre nach dem Jahr der Anpflanzung
– 3 Orte, nach ökologischen Gegebenheiten unterschieden
– das Verwachsen beim Pfropfen ist an Edelreisern mindestens dreier Sorten zu prüfen
2.3 Bei Klonen von zugelassenen Kelter- und Tafeltraubensorten und Unterlagsrebsorten zur Überprüfung der Sortenidentität
– 10 Stock auf den Unterlagen Kober 5BB oder SO4
– mindestens ein Ertragsjahr
– ein Standort
Keine Verweise gefunden
Rückverweise