BundesrechtVerordnungenRebenverkehrsverordnungAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 06. September 1996
Up-to-date

1 Triebspitze von im Wachstum befindlichen Trieben von 10 bis 20 cm Länge:

1.1 Form

1.2 Farbe (bei beginnendem Austrieb zur Feststellung der Anthocyanfärbung)

1.3 Behaarung

2. Krautiger Trieb während der Blütezeit:

2.1 Querschnitt (Form und Umriß)

2.2 Behaarung

3. Verholzte Rute:

3.1 Oberfläche

3.2 Internodium

4. Verteilung der Ranken

5. Junge, obere Blätter der im Wachstum befindlichen Triebe von 10 bis 30 cm Länge (die drei ersten deutlich von der Triebspitze getrennten und von hierab gezählten Blätter):

5.1 Behaarung

5.2 Farbe

6. Ausgewachsenes Blatt (zwischen 8. und 11. Knoten):

6.1 Foto

6.2 Zeichnung oder Blattabdruck mit Maßstab

6.3 Allgemeine Form

6.4 Zahl der Blattlappen

6.5 Stielbucht

6.6 Tiefe der oberen und unteren Seitenbucht

6.7 Behaarung auf der Unterseite

6.8 Oberfläche

6.9 Zähnung am Blattrand

7. Blüte:

Erkennbares Geschlecht

8. Traube während der technischen Reife (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):

8.1 Foto (mit Maßstab)

8.2 Form

8.3 Größe

8.4 Traubenstiel (Länge)

8.5 Durchschnittsgewicht in Gramm

8.6 Widerstand beim Abreißen der Beere

8.7 Dichte der Traube

9. Beere bei der technischen Reife (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):

9.1 Foto (mit Maßstab)

9.2 Form

9.3 Größe mit Angabe des Durchschnittsgewichts

9.4 Farbe

9.5 Haut (bei Tafeltraubensorten)

9.6 Zahl der Kerne (bei Tafeltraubensorten)

9.7 Fleisch

9.8 Saft

9.9 Aroma

10. Kern (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):

Foto von zwei Seiten und Profil (mit Maßstab)

1. Gesichtspunkte hinsichtlich des Wachstums:

1.1 Feststellung phänologischer Daten:

Die phänologischen Daten sind mit Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Vergleichssorten festzustellen:

weiße Keltertraubensorten: Grüner Veltliner, Rheinriesling und Weißer Gutedel;

rote Keltertraubensorten: Blauer Burgunder und Zweigelt;

Tafeltraubensorten: Weißer Gutedel.

1.2 Zeitpunkt des Austriebs:

Tag, an dem die Hälfte der Augen eines normal geschnittenen Rebstocks aufgebrochen ist und ihre innere Behaarung in bezug auf die Vergleichssorten erkennen lassen.

1.3 Zeitpunkt der Vollblüte:

Tag, an dem bei einer Vielzahl von Pflanzen in bezug auf die Vergleichssorten die Hälfte der Blüten geöffnet ist.

1.4 Reife (bei Kelter- und Traubensorten):

Außer der Reifezeit sollen die Dichte oder der voraussichtliche Alkoholgrad des Mostes, der Säuregrad sowie der betreffende Ertrag der Trauben in kg/ha im Vergleich zu einer oder mehreren Vergleichssorten mit Erträgen möglichst gleicher Größenordnung angegeben werden.

2. Anbaueigenschaften:

2.1 Wüchsigkeit

2.2 Erziehungsart (Stellung der ersten fruchtbaren Knospe, bevorzugter Schnitt)

2.3 Produktion:

Regelmäßigkeit

Mengenertrag

Anomalien

2.4 Resistenz oder Empfindlichkeit:

gegenüber ungünstigen Umwelteinflüssen

gegenüber Schadorganismen

eventuell gegenüber Platzen der Beeren

2.5 Verhalten während der vegetativen Vermehrung:

beim Pfropfen

Bewurzelungsfähigkeit

3. Verwendungszweck:

3.1 für Keltertrauben

3.2 für Tafeltrauben

3.3 als Unterlagsrebe

3.4 zur industriellen Verwendung

Rückverweise

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