Die Landeshauptmänner von Oberösterreich und von Salzburg haben für die Erstellung eines wasserwirtschaftlichen Rahmenplanes für das Einzugsgebiet der Mattig – einschließlich des Hainbaches – zu sorgen, der eine Grundlage für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im Einzugsgebiet bildet. Dieser Rahmenplan ist auf die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten des gesamten Mattig-Einzugsgebietes abzustimmen.
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