Der Bezirkshauptmann (Bürgermeister) ist Vorgesetzter der Beamten der Gesundheitsabteilung. Er ist auch Dienstvorgesetzter dieser Beamten mit Ausnahme des Leiters der Gesundheitsabteilung und seines Stellvertreters; deren Dienstvorgesetzter ist der Landeshauptmann (Bürgermeister von Wien).
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