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Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in Österreich
§ 10
§ 10 § 10
In Kraft seit 16. Juni 1942
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§ 10 § 10 — Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in Österreich
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Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1938 in Kraft.
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