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Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
§ 7
§ 7 § 7
In Kraft seit 01. Dezember 1938
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§ 7 § 7 — Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
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(Anm.: Abs. 1 und 2 gegenstandslos)
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