Aufgabe der Genossenschaft ist die Fertigstellung der begonnenen und die Erhaltung der vollendeten Schutz- und Regulierungsbauten am Ziller im Gemeindegebiete von Mayrhofen, im Sinne des Gesetzes vom 27. Juli 1909, L. G. Bl. Nr. 149.
Der Umfang des genossenschaftlichen Unternehmens ist aus dem beim Obmanne der Genossenschaft erliegenden Lageplan samt Parzellenverweis und Personenregister (Konkurrenzoperat) ersichtlich.
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