Nach Festsetzung des genossenschaftlichen Voranschlages und des sich daraus ergebenden Umlagenperzentes sind vom Ausschusse die Jahresbeiträge für alle Mitglieder zu berechnen, die Zahlungsaufträge auszufertigen und durch die Gemeinde zustellen zu lassen.
Behufs eventueller zwangsweiser Eintreibung sind die Rückstandsausweise an das Steueramt Zell a. Z zu senden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise