Der Ausschuß besteht aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmännern, dann aus je einem Vertreter der staatlichen Straßenbauverwaltung und der Staatsforstverwaltung.
Auf die staatliche Straßenbauverwaltung und auf die Staatsforstverwaltung entfallen vorläufig je eine Stimme. Die Revision der Stimmenverteilung nach Feststellung des Konkurrenzoperates bleibt vorbehalten.
Die Ausschuß- und Ersatzmänner werden auf sechs Jahre gewählt und verbleiben auch nach Ablauf dieser Periode bis zur Konstituierung des neugewählten Ausschusses im Amte.
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