Die Veröffentlichungen der Genossenschaft erfolgen, insoweit im Statute nichts anderes bestimmt ist oder der Ausschuß eine umfassendere Verlautbarung beschließt, durch Anschlag an der Amtstafel der Genossenschaft und der Gemeinde Waidring. Je eine Abschrift des Anschlages ist zugleich der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.
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