Die den Namen Haselbach-Genossenschaft führende Wassergenossenschaft bezweckt:
1. Die Beschaffung der Interessentenbeiträge zu der gemäß Gesetzes vom 30. Mai 1911, L. G. Bl. Nr. 56, durchzuführenden Regulierung des Haselbaches in der Strecke Waidring und zu den im Interesse dieser Regulierung auszuführenden Wildbachverbauungen.
2. Die Mitwirkung bei Ausführung dieses Unternehmens nach Maßgabe der Vollzugsverordnung zum obigen Gesetze.
3. Die Erhaltung dieser Regulierungsanlage und der zugehörigen Wildbachverbauungen.
Der Sitz der Genossenschaft ist in Waidring in Tirol.
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