Die Beiträge bestehen aus:
1. dem Betreuungsbeitrag (§ 5) für Unterbringung und Nachmittagsbetreuung an ganztägigen Schulformen und in Schülerheimen (halbintern), ausgenommen jedoch in den Lernzeiten,
2. dem Betreuungs- und Nächtigungsbeitrag (§ 7a) für die Unterbringung in Schülerheimen (vollintern) und
3. dem Verpflegungsbeitrag (§ 8).
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