Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, BGBl. Nr. 370, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 437/1978, BGBl. Nr. 444/1986 und BGBl. Nr. 402/1991 außer Kraft.
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