§ 1 Zusammensetzung der Gutachterkommissionen — Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
Rückverweise
Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis zwanzig Mitgliedern und so vielen Ersatzmitgliedern, wie die jeweilige Kommission Mitglieder hat.
Keine Ergebnisse gefunden