§ 1 Zusammensetzung der Gutachterkommissionen — Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
Rückverweise
Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis zwanzig Mitgliedern und so vielen Ersatzmitgliedern, wie die jeweilige Kommission Mitglieder hat.