§ 9a Sonderbestimmungen für höhere technische und gewerbliche Lehranstalten — Schulzeitverordnung
An der höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei beginnen die Hauptferien für Schülerinnen und Schüler des III. Jahrganges am 1. Juni. Das Schuljahr des IV. Jahrganges beginnt am 1. Montag im Oktober.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden