(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1985 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 2 Z 3 und 4 und § 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 264/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; gleichzeitig tritt § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 außer Kraft.
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