BundesrechtVerordnungenEinstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart§ 15a

§ 15aÜbergangsbestimmung zum Auslaufen der Hauptschule und der Einführung der Mittelschule

In Kraft seit 01. September 2020
Up-to-date