BundesrechtVerordnungenAnerkennung der Neuapostolischen KircheArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 17. Oktober 1975
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Die Anerkennung der Anhänger der Neuapostolischen Kirche als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Neuapostolische Kirche in Österreich“ wird hiemit ausgesprochen.

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