BundesrechtVerordnungenAnerkennung der Neuapostolischen Kirche

Anerkennung der Neuapostolischen Kirche

In Kraft seit 17. Oktober 1975
Up-to-date

Art. 1

Die Anerkennung der Anhänger der Neuapostolischen Kirche als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Neuapostolische Kirche in Österreich“ wird hiemit ausgesprochen.