Lehrplan der Volksschule
Für die Volksschule wird der in Anlage A enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der darin im Siebenten Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
(1) Für Sonderschulen werden (mit Ausnahme der darin wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht) folgende Lehrpläne erlassen:
1. für die Allgemeine Sonderschule der in Anlage C/1 enthaltene Lehrplan,
2. für die Sonderschule für Gehörlose der in Anlage C/2 enthaltene Lehrplan,
3. für die Sonderschule für blinde Kinder der in Anlage C/3 enthaltene Lehrplan,
4. für die Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf der in der Anlage C/4 enthaltene Lehrplan,
5. für die Sondererziehungsschule der in Anlage C/5 enthaltene Lehrplan,
(Anm.: Z 6 mit Ablauf des 31.8.2025 außer Kraft getreten)
(2) Für die Sonderschule für körperbehinderte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule anderer Art, mit der Maßgabe, daß der Pflichtgegenstand Bewegung und Sport als verbindliche Übung Bewegung und Sport zu führen ist, wobei der Lehrplan des Pflichtgegenstandes als anzustrebendes Richtmaß gilt. Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl hinaus werden für die Vorschulstufe zwei, für die 1. bis 4. Schulstufe vier, für die 5. Bis 7. Schulstufe drei und für die 8. Schulstufe zwei Wochenstunden für therapeutische und funktionelle Übungen, die der Behinderung der Schüler entsprechen, festgesetzt. Als solche kommen in Betracht:
a) Bewegungstherapie: Zur Anbahnung der lebensnotwendigen Bewegungen, Erhöhung der motorischen Kraft, Vergrößerung des Bewegungsumfanges behinderter Gelenke, Koordination der Bewegungsabläufe.
b) Unterwassertherapie: Zur Schulung und Förderung des Bewegungsablaufes bei bestimmten Gebrechen unter Ausnützung der besonderen Wirkung des warmen Wassers.
c) Spezielle Übungstherapie für Handgeschädigte: Zur Schulung der kranken Hand, zum Erwerb und zur Automatisierung der Greifbewegung und der Zusammenarbeit beider Hände, zur Pflege kombinierter Bewegungsformen.
d) Von den für therapeutische und funktionelle Übungen vorgesehenen Wochenstunden in der 5. und 6. Schulstufe können je zwei Wochenstunden und in der 7. Und 8. Schulstufe je eine Wochenstunde für den Unterricht in Maschinschreiben verwendet werden.
(3) Für die Sonderschule für sprachgestörte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule anderer Art. Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl hinaus werden zwei Wochenstunden je Schulstufe für sprachtherapeutische Übungen festgesetzt.
(4) Für die Sonderschule für schwerhörige Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule anderer Art. Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl hinaus werden für die Vorschulstufe zwei, für die 1. bis 4. Schulstufe je drei und für die 5. bis 8. Schulstufe je zwei Wochenstunden für therapeutische und funktionelle Übungen festgesetzt. Als solche kommen in Betracht:
a) Übungen im Ablesen;
b) Übungen zur systematischen Hörerziehung, auch mit Hilfe elektro-akustischer Hörhilfen (individuelle Hörgeräte, Trainergeräte, Hör- und Sprechanlagen u. ä.);
c) Übungen zur Verbesserung fehlerhafter Artikulation;
d) Übungen zum Abbau behinderungsbedingter Leistungsrückstände.
(5) Für die Sonderschule für sehgestörte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule oder einer Sonderschule anderer Art.
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch BGBl. Nr. 546/1993)
(7) Für die Heilstättenschule gilt der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule mit der Maßgabe, daß an Stelle der darin jeweils vorgesehenen Stundentafel das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände vom Schulleiter auf Grund eines Gutachtens des behandelnden Arztes unter Bedachtnahme auf den Gesundheitszustand, das Alter und die Bildungsfähigkeit des Schülers zu bestimmen ist. Die im betreffenden Lehrplan für die einzelnen Schulstufen vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl darf dabei nicht überschritten werden.
(8) Für Sprachheilkurse an Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen sowie an polytechnischen Schulen wird das Stundenausmaß mit zwei Wochenstunden je Kurs festgesetzt.
(9) Für Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes für Schüler an Volksschulen und Mittelschulen, bezüglich deren ein Verfahren gemäß § 8 des Schulpflichtgesetzes eingeleitet wurde, wird das Stundenausmaß mit zwei Wochenstunden je Kurs festgesetzt. Die Kursdauer darf den Zeitraum von der Antragstellung an die Bildungsdirektion bis zur Entscheidung über die Sonderschulaufnahme, längstens jedoch das Ausmaß von drei Monaten nicht überschreiten
(1) Die Bildungsdirektionen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, im Rahmen der Bestimmungen des Lehrplans der Volksschule nach den örtlichen Erfordernissen zusätzliche Lehrplanbestimmungen zu erlassen. Insbesondere haben sie folgende Angelegenheiten zu regeln:
a) Soweit in den Lehrplänen für Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch hinsichtlich des besonderen Förderunterrichtes, der unverbindlichen Übung „Erstsprachenunterricht“ und des Freigegenstandes „Erstsprachenunterricht“ nur die Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben ist, haben sie das Stundenausmaß im Rahmen der vorgesehenen Grenzen zu bestimmen oder die Bestimmung den Schulforen der betreffenden Schulen zu übertragen;
b) für die Oberstufe der Volksschule haben sie nach den örtlichen Gegebenheiten die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff der einzelnen Pflichtgegenstände festzulegen, wobei sie sich am Lehrplan der Mittelschule, Anlage 1 zur Verordnung BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.
c) hinsichtlich der im § 3 Abs. 2 bis 7 genannten Sonderschulen und der im § 3 Abs. 8 genannten Sprachheilkurse haben sie den Lehrstoff der therapeutischen und funktionellen Übungen zu bestimmen und auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen;
d) für die Sonderschulen für mehrfach behinderte Kinder haben sie Lehrpläne zu erlassen, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind. Die Gesamtstundenzahl in den einzelnen Schulstufen darf hiebei die höchste in den in Betracht kommenden Sonderschullehrplänen vorgesehene Gesamtstundenzahl nicht überschreiten;
e) für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch haben sie hinsichtlich des besonderen Förderunterrichtes gemäß Anlage A, Fünfter Teil, Z 8 letzter Absatz bzw. gemäß Z 4 und 5 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufen I und II die allfällige Kürzung der Wochenstundenanzahl in Pflichtgegenständen festzulegen oder die Festlegung den Schulforen der betreffenden Schulen zu übertragen.
f) für Klassen, in denen die geringe Schülerzahl es zulässt und begleitende pädagogische und organisatorische Maßnahmen die Qualität des Unterrichts sicher stellen, kann die Gesamtwochenstundenzahl für die Grundschule und für die Oberstufe der Volksschule innerhalb des in der Stundentafel für die einzelnen Schulstufen vorgegebenen schulautonomen Rahmens um höchstens zwei Wochenstunden verringert werden.
(2) Die Bildungsdirektion für Burgenland kann für die Schüler der Grundschule Kroatisch, Ungarisch und Romanes als unverbindliche Übung im Ausmaß von bis zu drei Wochenstunden vorsehen. Für die Bildungs- und Lehraufgaben sowie für den Lehrstoff gelten die Bestimmungen der in den Anlagen 2 und 3 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht BGBl. Nr. 118/1966 enthaltenen Lehrpläne für den Pflichtgegenstand Kroatisch und Ungarisch; die Anforderungen sind jedoch entsprechend zu vermindern.
(3) Bezüglich der Praxisvolksschulen, die einer Pädagogischen Hochschule zum Zwecke lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert sind, ist für die im Abs. 1 genannten Maßnahmen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig.
(4) Das Schulforum der Volksschule hat unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten für die Grundschule die Wochenstunden im Bereich der Stundentafel der Vorschulstufe festzulegen, wobei auf eine gemeinsame oder getrennte Führung der Schulstufen zu achten ist.
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 135/2000)
(1) Artikel I § 4 Abs. 1 lit. f sowie die Änderungen der Anlagen A, B und C 1 dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 528/1992 treten mit 1. September 1992 in Kraft.
(2) Artikel I § 3, Artikel I § 4 sowie die Änderungen der Anlagen dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 546/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft.
(3) Die Anlagen A, B, C l, C 2, C 3 und C 4 dieser Verordnung jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 700/1994 treten wie folgt in Kraft:
1. Anlage A erster Teil Abschnitt I Z 7 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen), Abschnitt II Z 13 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) und Z 14 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen), Anlage B erster Teil Z 8 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) und Z 9 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) sowie die Anlagen C l, C 2, C 3 und C 4 hinsichtlich der Vorschulstufe sowie der 1. und 5. Schulstufe mit 1. September 1994, hinsichtlich der 2. und 6. Schulstufe mit 1. September 1995, hinsichtlich der 3. und 7. Schulstufe mit l. September 1996 und hinsichtlich der 4. und 8. Schulstufe mit 1. September 1997
2. im übrigen mit 1. September 1994.
(4) Die Anlage B erster, zweiter und vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 643/1995 tritt mit 1. September 1995, die Anlage B sechster Teil tritt für die 7. Schulstufe mit 1. September 1995 und für die 8. Schulstufe mit 1. September 1996 in Kraft.
(5) Die Anlagen A, B, B/m, B/sp, B/ski, C 2, C 3 und C 4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(6) Die Anlagen B vierter und sechster Teil, B/m, B/sp und B/ski dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 60/1998 treten mit 1. September 1998 in Kraft.
(7) Die Anlage A siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 83/1998 tritt mit 1. September 1998 in Kraft.
(8) § 3 Abs. 2, 3, 4, 5, 7 und 8 sowie Anlage A vierter und achter Teil, Anlage B erster, vierter und sechster Teil, Anlage B/m, Anlage B/sp, Anlage B/ski, Anlage C 1 erster, vierter, sechster und siebenter Teil, Anlage C 2, Anlage C 3, Anlage C 4 und Anlage C 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/1998 treten wie folgt in Kraft:
1. § 3 Abs. 2, 3, 4, 5, 7 und 8 sowie Anlage B erster, vierter und sechster Teil, Anlage B/m, Anlage B/sp, Anlage B/ski, Anlage C 1 erster Teil, Anlage C 2 erster und dritter Teil, Anlage C 3 erster und dritter Teil, Anlage C 4 und Anlage C 5 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
2. Anlage A vierter Teil, Anlage C 1 vierter, sechster und siebenter Teil, Anlage C 2 zweiter, fünfter, sechster und siebenter Teil sowie Anlage C 3 zweiter, fünfter und sechster Teil treten bezüglich der Umbenennung des Unterrichtsgegenstandes „Hauswirtschaft“ in „Ernährung und Haushalt“ mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, im übrigen mit 1. September 1998 in Kraft;
3. Anlage A achter Teil tritt mit 1. September 1998 in Kraft
(9) Anlage A erster, vierter, achter und neunter Teil sowie Anlage B erster Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 310/1998 treten mit 1. September 1998 in Kraft.
(10) § 4 Abs. 2 und 4 sowie Anlage A erster, zweiter, dritter, vierter, sechster und siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 355/1999 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
(11) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 135/2000 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft:
1. Anlage A zweiter Teil Abschnitt I Z 13 letzter Satz, Anlage A zweiter Teil Abschnitt II, vierter Teil lit. c und vierter Teil lit. c Z 6 der Bemerkungen zu den Stundentafeln, siebenter Teil Abschnitt B, achter Teil Abschnitt B, neunter Teil Abschnitt B, Anlage C 1 erster Teil Z 7, Anlage C 1 sechster und siebenter Teil, Anlage C 2 erster Teil Z 7, Anlage C 2 fünfter, sechster 1260 BGBl. II – Ausgegeben am 11. Mai 2000 – Nr. 135 und siebenter Teil, Anlage C 3 erster Teil Z 6, Anlage C 3 zweiter, fünfter und sechster Teil sowie Anlage C 5 treten mit 1. September 2000 in Kraft,
2. der Titel der Verordnung, im § 4 Abs. 1 der Einleitungssatz sowie Abs. 1 lit. e und Abs. 3 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2003 in Kraft,
3. Anlage B erster bis dritter Teil sowie die Anlagen B/m, B/sp und B/ski hinsichtlich der Allgemeinen Bestimmungen, des Allgemeinen Bildungsziels und der Allgemeinen Didaktischen Grundsätze treten mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft,
4. § 2, § 4 Abs. 1 lit. b und Abs. 5, Anlage B vierter und sechster Teil, Anlage B/m hinsichtlich der Stundentafel und der Abschnitte A bis E, Anlage B/sp hinsichtlich der Stundentafel und der Abschnitte A und B und die Anlage B/ski hinsichtlich der Stundentafel und des Abschnitts A treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2003 außer Kraft.
(12) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2001 treten wie folgt in Kraft:
1. Anlage C 1 erster und vierter Teil, Anlage C 2 siebenter Teil sowie Anlage C 3 fünfter Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
2. § 3 Abs. 1 sowie Anlage A zweiter und vierter Teil und Anlage C 6 treten mit 1. September 2001 In Kraft.
(13) Artikel I § 4 und die Anlage A dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(14) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 368/2005 treten wie folgt in Kraft:
1. Artikel I § 4 Abs. 3 und 4, Anlage A Erster Teil, Anlage C 1 Erster Teil, Anlage C 2 Erster Teil, Anlage C 3 Erster Teil und Anlage C 4 Erster Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
2. Anlage A Zweiter bis Achter Teil, soweit es nicht die Umbenennung von „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“ betrifft (Z 3), tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
3. Artikel I § 3 Abs. 2 sowie Anlage A Zweiter bis Achter Teil, soweit es die Umbenennung von „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“ betrifft, und Neunter Teil treten mit 1. September 2006 in Kraft.
(15) Anlage A Siebenter Teil, Anlage C 1, Anlage C 2, Anlage C 3 sowie Anlage C 6 vierter und sechster Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 314/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.
(16) Anlage A Siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 107/2007 tritt mit 1. September 2007 in Kraft.
(17) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 137/2008 treten wie folgt in Kraft:
1. Art. I § 3 Abs. 9, Art. I § 4 Abs. 1 lit. a und e, Art. I § 4 Abs. 3 sowie Art. I § 4 Abs. 4 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
2. Anlage C1, C2 und C3 treten mit 1. September 2008 in Kraft.
(18) Art. I § 4 Abs. 1 lit. e, Anlage A Vierter Teil, Anlage C 1 Z 3, 5 und 7, Anlage C 2 Z 4 und 6 sowie Anlage C 3 Z 4 und 6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.
(19) Anlage A Siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 402/2010 tritt mit 1. September 2011 in Kraft.
(20) Anlage C 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 242/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
(21) Anlage A Siebenter Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 303/2012 tritt hinsichtlich der 1. Schulstufe mit 1. September 2012 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft.
(22) Art. I § 3 Abs. 9 sowie die Anlagen A und C 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 190/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.
(23) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 220/2014 treten wie folgt in Kraft:
1. Artikel I § 3 Abs. 1 Z 6, Artikel I § 3 Abs. 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9, Artikel I § 4 Abs. 1 lit. b und c sowie Artikel I § 4 Abs. 3 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft,
2. Anlage C 6 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
(24) Die Anlagen A, C 1, C 2, C 3, C 4 und C 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 174/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.
(25) Artikel I § 3 Abs. 1 Z 4 und die Anlage C4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2015 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(26) Anlage A Vierter und Zehnter Teil, Anlage C1 5. und 10. Teil, Anlage C2 6. und 10. Teil, Anlage C3 6. und 10. Teil sowie Anlage C4 Vierter, Sechster Teil und Siebenter Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 230/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(27) Art. I § 3 Abs. 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9, Art. I § 4 Abs. 1, 2 und 3, Anlage A Zweiter Teil Abschnitt I Unterabschnitt 13, Vierter Teil Abschnitte a und b, Anlage C1 Zweiter Teil, Dritter Teil Abschnitte 2.11 und 3.13, Fünfter Teil Abschnitte A und B, Neunter Teil, Anlage C2 Erster Teil, Vierter Teil Abschnitte 4.6, 4.7, 4.9, 4.10, 4.11, 4.12 und 4.14, Fünfter Teil Abschnitte 5.10 und 5.11, Sechster Teil Abschnitte B und C, Neunter Teil samt Überschrift, Anlage C3 Erster Teil, Vierter Teil Abschnitte 4.6, 4.7, 4.10, 4.12 und 4.14, Fünfter Teil Abschnitte 5.12 und 5.13, Sechster Teil Abschnitte B und C, Neunter Teil, Anlage C4 Erster Teil Abschnitte 9 und 11, Anlage C5 Erster, Dritter und Fünfter Teil, Anlage C6 Vierter Teil Abschnitt 4.5 sowie Siebenter Teil Abschnitte 7.1, 7.3 und 7.5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 379/2020 treten mit 1. September 2020 in Kraft.
(28) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 1/2023 treten wie folgt in Kraft:
1. § 1, § 4 Abs. 1 lit. a und e sowie die Anlage A treten hinsichtlich der Vorschulstufe sowie der 1. Schulstufe mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Schulstufe mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Schulstufe mit 1. September 2025 und hinsichtlich der 4. Schulstufe mit 1. September 2026 in Kraft;
2. Anlage A Erster Teil Z 4 tritt hinsichtlich der 5. Schulstufe mit 1. September 2023, hinsichtlich der 6. Schulstufe mit 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft.
(29) Der 5. und 8. Teil der Anlage C 1 sowie der 6. und 9. Teil der Anlagen C 2 und C 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 163/2023 treten mit 1. September 2023 in Kraft.
(30) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 269/2023 treten wie folgt in bzw. außer Kraft:
1. § 6 sowie Anlage A Sechster Teil lit. a und Achter Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und finden ab dem Schuljahr 2023/24 Anwendung;
2. § 6 tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.
(31) Anlage A Vierter, Fünfter, Sechster und Neunter Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2024 tritt hinsichtlich der 1. Schulstufe mit 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft und kann von diesen Zeitpunkten abweichend an der Praxisvolksschule der Pädagogischen Hochschule in Salzburg ab 1. September 2024 angewendet werden.
(32) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 treten wie folgt in bzw. außer Kraft:
1. Der Titel, § 4 Abs. 1 und Abs. 4 sowie Anlage A Sechster und Neunter Teil treten hinsichtlich der 1. und 5. Schulstufe mit 1. September 2025, hinsichtlich der 2. und 6. Schulstufe mit 1. September 2026, hinsichtlich der 3. und 7. Schulstufe mit 1. September 2027, hinsichtlich der 4. und 8. Schulstufe mit 1. September 2028 und hinsichtlich der 9. Schulstufe mit 1. September 2029 schulstufenweise aufsteigend in Kraft; gleichzeitig treten § 3, ausgenommen dessen Abs. 1 Z 6, § 4 Abs. 1 lit. c und d sowie die Anlagen C1 bis C 5 außer Kraft;
2. § 3 Abs. 1 Z 6 sowie Anlage C6 treten mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.
(33) Anlage A Sechster Teil Abschnitt c) und Zehnter Teil Abschnitt A und B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 178/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.
(1) Bis zum Inkrafttreten gemäß § 5 Abs. 28 wird in Anlage A in der Fassung vor BGBl. II Nr. 1/2023 in den die Volksschule betreffenden Bestimmungen die Gegenstandsbezeichnung „Deutsch, Lesen, Schreiben“ durch „Deutsch“, „Musikerziehung“ durch „Musik“, „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, „Verkehrserziehung“ durch „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ und die Gegenstandsbezeichnungen „Werkerziehung“ und „Technisches/Textiles Werken“ jeweils durch „Technik und Design“ ersetzt.
(2) Die Verweise in den Anlagen C1 bis C6 auf Anlage A der Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, BGBl Nr. 134/1963, bzw. auf Anlage 1 der Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012 beziehen sich auf Anlage A bzw. Anlage 1 jeweils in der Fassung vor der Novelle BGBl. II Nr. 1/2023.
Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.
Der Lehrplan dient als Grundlage für
– die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule,
– die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
– die Gestaltung der schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
– die Planungen von Aktivitäten der schulpartnerschaftlichen Gremien,
– das standortbezogene Bildungsangebot,
– die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler
und gliedert sich in folgende zehn Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, allgemeine didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht, Lehrpläne für die einzelnen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe und Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände der 1. bis 4. Schulstufe sowie Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen.
Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen.
Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in den unterschiedlichen Unterrichtsgegenständen einfließen und verbindlich aufzugreifen sind.
Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil hingewiesen.
Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und Lehrstoff.
Die Aufgabe der Volksschule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im § 2 des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die in dem Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die Volksschule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können vorbereiten und die Fähigkeiten des selbsttätigen Bildungserwerbs verankern. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die Volksschule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.
Der Gesetzgeber hat für die Volksschule einen breiten Bildungsauftrag gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes erteilt, der sowohl kognitive, als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet. Der Unterricht in der Volksschule soll Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und Wissen vermitteln, aber auch junge Menschen zu einer kritischen, kommunikativen, kreativen und teamfähigen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen befähigen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Volksschule setzt die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben und Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen.
In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen gemäß § 8 der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, BGBl. II Nr. 158/2019 konkretisiert.
2.1 Bildungsauftrag in der Vorschulstufe
Die Aufgabe der Vorschulstufe sieht gemäß § 9 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes den individuellen Förderaspekt im Vordergrund. Die Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Die Vorschulstufe ist damit durch einen vielfältigen, individuellen und kompensatorischen Förderauftrag charakterisiert.
2.2 Bildungsauftrag in der 1. bis 4. Schulstufe
Gemäß § 9 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Bildungsaufgaben der der Behinderung entsprechenden Sonderschulart zu berücksichtigen.
Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken.
Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.
Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.
Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten.
In der 5. bis 8. Schulstufe ist gemäß § 9 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschuloberstufe anzustreben. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anzustreben.
Die Bildungsdirektionen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, zusätzliche Lehrplanbestimmungen nach den örtlichen Erfordernissen zu erlassen, wobei sie sich an Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.
Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundenen motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.
Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die Unterrichtsgegenstände wider.
In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodischen Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:
– Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung,
– Entrepreneurship Education,
– Gesundheitsförderung,
– Informatische Bildung,
– Interkulturelle Bildung,
– Medienbildung,
– Politische Bildung,
– Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung,
– Sexualpädagogik,
– Sprachliche Bildung und Lesen,
– Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung,
– Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
– Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
Der Gesamtunterricht in der Volksschule verbindet diese drei Dimensionen miteinander und ein fächerübergreifender Unterricht über alle Pflichtgegenstände hinweg wird ermöglicht. Dem Wesen des Unterrichts in der Volksschule entspricht es, eine strenge Trennung nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Unterrichtsanlässe sind den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler situationsorientiert und bei Bedarf fächerübergreifend anzubieten. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Koordination der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse bzw. Zusammenarbeit im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.
Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht. Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver und zugleich auch situativer Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen.
Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in einem individualisierten Lerntempo und altergerechten Lernformen ermöglichen. Die Dokumentation und Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können.
Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass
– klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll,
– Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen,
– die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung),
– handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von altersgerechten Anforderungssituationen genutzt wird,
– die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt,
– sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen),
– überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden,
– es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert,
– Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind.
Ein gelungener, kompetenzorientierter Gesamtunterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:
Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festzustellen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen.
Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.
Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern Sie nutzen diese zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.
Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung.
Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen.
Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren, berücksichtigen individuelles Lerntempo und altersgerechte Lernformen und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen.
Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren sowie individuelles Lernen zu beobachten und zu dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie laufend strukturiertes Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben.
Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden angebotenen Zugänge und Methoden wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen.
Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976, in Österreich im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich mit den eigenen Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament hervorzuheben, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft darstellen.
Bildungssprachliche Kompetenzen werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können diese situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden unterschiedliche didaktische Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.
Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Durch den Einsatz von Kompetenzrastern, den Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS ) sowie anderer aussagekräftiger Instrumente, die die Lernerwartungen der jeweiligen Schulstufe abbilden, können Lehrpersonen bereits während des Schuljahres kontinuierlich Rückmeldung zum jeweiligen Lernprozess geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.
Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende- Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.
| 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2. Entrepreneurship Education | 3. Gesundheitsförderung | 4. Informatische Bildung | 5. Interkulturelle Bildung | 6. Medienbildung | 7. Politische Bildung | 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9. Sexualpädagogik | 10. Sprachliche Bildung und Lesen | 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung | 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | |
| Pflichtgegenstände |
_________________________
1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Primarstufe von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen „übergreifenden Themen“ verwiesen wird.
Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausdrücken, was sie besonders gut können und besonders interessiert.
– Berufe aus ihrem persönlichen und ihrem regionalen Umfeld nennen und dem jeweiligen Berufsfeld zuordnen.
– die Bedeutung von Arbeit und ihren Einfluss auf Familie und Freizeitaktivitäten erklären.
– bei Entscheidungen mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen und Folgen benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.
Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, Ideen zu entwickeln und umzusetzen (zB Lernen mit kleinen Herausforderungen, einfache Spiele, Perma.teach, Wilma-Erfinder:innenclub, Markttag), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle als Gestalterinnen und Gestalter der Zukunft im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Als wichtige Ergebnisse in dieser Befähigung sind die Entwicklung von und Erkenntnisse zu persönlichen Stärken, Engagement, Selbstmotivation, aber auch Kenntnisse darüber zu erlangen, wie man selbständig erwerbstätig sein kann, was das für das eigene Ich bedeutet und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Stärken benennen, nutzen, sich eigenständig Ziele setzen und diese zuversichtlich und konsequent verfolgen.
– Chancen in Projekten erkennen und kreative Ideen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
– Verantwortung übernehmen und Aufgaben allein oder im Team arbeitsteilig zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen.
– Gefühle und Bedürfnisse (eigene und die anderer) erkennen und achtsam und einfühlsam damit umgehen.
– sich als aktiver Teil des Wirtschaftskreislaufs begreifen und selbst Werte schaffen.
– mit Menschen, die Ideen mit Wert für die Gesellschaft und die Wirtschaft umsetzen, in Kontakt treten.
– Vor- und Nachteile beruflicher Erwerbstätigkeit benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).
Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung gesunder Ernährung, täglicher Bewegung und Körperhygiene erklären und entsprechend handeln.
– eigene Stärken und Schwächen, Gefühle und belastende Situationen wahrnehmen und benennen sowie weitgehend regulieren (Mental-Health/Psychische Gesundheit).
– altersgemäße Methoden zur Bewältigung von Konflikten und Belastungssituationen anwenden und sich bei Gewalterfahrungen und Diskriminierung Hilfe holen.
– altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen erklären und setzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Musik, Sachunterricht, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.
Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Informationstechnologien sicherheitsbedacht und verantwortungsvoll nutzen.
– einfache Anleitungen verstehen, ausführen und selbst Anleitungen erstellen.
– digitale Geräte und Internet beim Lernen verwenden.
– digitale Zeichnungen und Bilder erstellen und gestalten.
– sich selbstwirksam erleben, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.
Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen.
– soziale, kulturelle, sprachliche und andere Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten wahrnehmen und ihre Bedeutung erklären.
– ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen hinterfragen und dagegen auftreten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Erstsprachenunterricht, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht
Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.
Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten.
– Kriterien der Mediengestaltung erkennen und benennen.
– Medienprodukte vergleichend analysieren.
– Medieninhalte und Mediengestaltungen kritisch bewerten.
– eigene Medienbeiträge gestalten (und verbreiten).
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.
Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch im Unterricht als kontrovers dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.
Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.
Die Schülerinnen und Schüler können
– demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten im kommunalen Bereich benennen und auf Schulebene nutzen.
– gesellschaftliche Fragestellungen und Politikfelder sowie deren globale Zusammenhänge erkennen und die Relevanz für das eigene Leben beschreiben.
– verschiedene Perspektiven auf politische Sachverhalte und Probleme einnehmen sowie vielfältig darstellen.
– sich eine eigene Meinung bilden, diese artikulieren und Möglichkeiten des eigenen Handelns erkennen.
– Verständnis für globale Zusammenhänge zeigen und Möglichkeiten des eigenen Handelns aufzeigen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Sachunterricht
Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.
Auch eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik kann die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Potenziale und Interessen (zB im MINT-Bereich, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Begriffe wie „Vorurteile“ und „Rollenklischees“ anhand von Beispielen aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen), sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese zum Ausdruck bringen.
– vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und Rollenklischees in Alltagssituationen sowie im Schulkontext und der Berufswelt ansprechen.
– wissen, dass in den österreichischen Gesetzen das Prinzip der gleichen Rechte für die Geschlechter verankert ist und dass der Staat diese Rechte schützen muss.
– Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln, diese zum Ausdruck bringen und sich nicht durch geschlechtsspezifische Vorurteile und Klischees entmutigen lassen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Sachunterricht, Technik und Design, Mathematik
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Informationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.
Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.
Die Schülerinnen und Schüler können
– den eigenen Körper, die Körperentwicklung und -reaktionen wahrnehmen, benennen und beschreiben.
– Fruchtbarkeit und die Entstehung einer Schwangerschaft bzw. Geburt eines Babys altersgemäß erklären.
– die eigenen Emotionen (zB Freude, Angst, Zuneigung, Einsamkeit), Wünsche, Grenzen und Bedürfnisse wahrnehmen und altersadäquat ausdrücken sowie die von anderen wahrnehmen, akzeptieren und respektieren.
– die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper und Geschlechtsidentitäten respektieren.
– Fragen stellen und sich bei Problemen an die richtigen Personen oder Stellen wenden.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.
Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.
Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.
Die Schülerinnen und Schüler können
– zwischen Alltags- und Bildungssprache unterscheiden und unter Anleitung bildungssprachlich handeln.
– einem dem Entwicklungsalter entsprechend bildungssprachlich formulierten Text wesentliche Informationen entnehmen.
– Lesestrategien zur Erschließung eines Textes anwenden (global lesen, selektiv lesen, vertiefend lesen).
– Vorgänge, Phänomene und Prozesse unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz beschreiben, erklären und begründen.
– Ähnlichkeiten von und Unterschiede zwischen Sprachen und Sprachverhalten erkennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Englisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.
Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen (zB Pflege eines Schulgartens) und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Lebensräume der näheren Umgebung unter Umweltaspekten erkunden und dabei lokale und globale Zusammenhänge erkennen.
– über ökologische Kreisläufe und die verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen nachdenken und sich entsprechend verhalten.
– Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen und einen achtsamen Umgang mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt entwickeln.
– Merkmale eines natur- und umweltbewussten Verhaltens benennen und die Bedeutung des eigenen Handelns erkennen.
– sich über Einrichtungen und Maßnahmen zu Umweltthemen selbstständig informieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Technik und Design, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– als Fußgänger und als Radfahrer Gefahren einschätzen und sich entsprechend verhalten.
– eigenes Verkehrsverhalten reflektieren und dadurch sicher, rücksichtsvoll und verkehrsgerecht handeln sowie Verantwortung für sich und andere übernehmen.
– verkehrsüberwachende Personen erkennen und unterstützen sowie bei Unfällen und Notsituationen altersadäquat handeln.
– eine umweltbewusste Wertehaltung einnehmen und Folgerungen für die eigene Mobilität ableiten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Musik, Sachunterricht
Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (ua. Arbeitsmarkt, Finanzmärkte, Marktplätze und Börsen) sowie Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und eine begründete Meinung zu bilden.
Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schülern dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kaufwerte einschätzen, Einkaufsmöglichkeiten für Waren nennen sowie altersadäquate Einkäufe tätigen.
– mit Geld sorgfältig umgehen sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Sparformen und des Schuldenmachens kennen.
– ihr Konsumverhalten und Kriterien nachhaltigen Konsums analysieren, die Funktion von Werbung reflektieren und die Auswirkungen des eigenen Konsums abschätzen.
– wirtschaftliche Strukturen (zB Unternehmen, Arbeitnehmerschaft, Konsum, Produktion, Weg von Gütern) und Zusammenhänge (zB Umwelt, Wohlstand, Arbeitsmarkt) altersadäquat beschreiben.
– die Bedeutung von Bildung und Ausbildung für die Gesellschaft und die Einzelne/den Einzelnen erläutern und Ursachen von Armut und Reichtum benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren wie die regionalen Gegebenheiten und Bedarfe, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Schulausstattung konstruktiv mitzudenken. Ebenso ist die Entscheidung über die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der Volksschule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können.
Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Dadurch erhalten Lehrerinnen und Lehrer Ansatzpunkte für die alltägliche Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung, über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung).
Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort bzw. Schulcluster, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.
Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort/Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.
Die Ausgestaltung der schulischen Freiräume werden an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, erarbeitet und ausverhandelt. Voraussetzung für das Wirksamwerden schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist eine Beratung oder Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Klassenforum der jeweiligen Volksschule entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. In zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes sind in den teilweise englischsprachig geführten Klassen (bilingual geführte Klassen) keine weiteren Schwerpunktsetzungen möglich. Es kommt der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Englisch zur Anwendung.
Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe der Volksschule sowie auf den Erhalt der Übertrittsmöglichkeiten in weiterführende Schularten abzustimmen.
Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für Kinder in Deutschförderklassen, in Deutschförderkursen sowie ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
Im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.
Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht bzw. verringert, dann kann allenfalls zusätzlicher Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“) ausgewiesen und können die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ ergänzt werden. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
Die Dauer einer unterrichtlichen Einheit in der Volksschule soll sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder ausrichten und hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und vom Themenbereich ab. Sie muss sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Technik und Design) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren, wobei darauf Bedacht genommen werden muss, dass die in der Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenanzahl einzuhalten ist. Im Stundenplan sind jedenfalls die raum- und personengebundenen Unterrichtsstunden auszuweisen. Andere Unterrichtseinheiten des Unterrichtstages können unter einer Sammelbezeichnung gesamthaft (Gesamtunterricht) ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
Die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ ist integrativ zu führen, dh. in kürzeren Einheiten fächerübergreifend im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden in der 1. und 2. Schulstufe. Die verbindliche Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ ist auf jeder Schulstufe integrativ im Ausmaß von jeweils zehn Jahresstunden zu führen.
Entlang der verbindlichen Übungen sind Lernsituationen für alle Kinder und individuelle Fördermaßnahmen flexibel zu gestalten. Auf einen Wechsel der Lernbereiche und der Sozialformen, der individuellen und sozialen Lernphasen sowie der Arbeits- und Pausenzeiten ist zu achten; ebenso auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension. Aspekte der Belastbarkeit und gestalteter Erholungsphasen sind bei der Dauer der Lernphasen zu berücksichtigen. Primär sind Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; sie unterstützen Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen deren individuelle Förderung. Gezielte Fördermaßnahmen sollen nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Genaue Beobachtung und Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder sind Voraussetzung. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht vorgesehen.
Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplans und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschule anzustreben.
Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind auf der 4. Schulstufe jeweils vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.
Bei Verwendung von Englisch als Unterrichtssprache in zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes sind in bilingual geführten Klassen im Unterrichtsgegenstand Deutsch auf der 4. Schulstufe zumindest vier Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester zumindest zwei Schularbeiten stattfinden. Im Unterrichtsgegenstand Englisch ist auf der 4. Schulstufe zumindest eine Schularbeit im zweiten Semester abzuhalten. Insgesamt sind in den Sprachgegenständen Deutsch und Englisch zusammen höchstens sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Im Unterrichtsgegenstand Mathematik sind auf der 4. Schulstufe vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrperson oder die unterrichtende Lehrperson festgestellt wird (§ 12 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz).
Förderunterricht kann entweder in der dafür vorgesehenen Förderstunde laut Stundentafel oder integrativ im Unterricht stattfinden. Die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“, „Englisch“ bei Englisch als Unterrichtssprache in bilingual geführten Klassen an zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes und/oder „Mathematik“), ist in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht hat sich am Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnern und Schüler zu orientieren und kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. Schulstufe über den weiteren Bildungsweg zu beraten (§ 3 Abs.1 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).
Diese Zusammenarbeit unterstützt:
– die gemeinsame Beratung von Maßnahmen für die bestmögliche Förderung des Kindes, in der Vorschulstufe mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Kindes
– die gegenseitige Information und den Austausch über Erziehungsformen der Schule und des Elternhauses
– die Information der Eltern über Ziele und Gestaltung des Unterrichts sowie über den individuellen Leistungsstand des Kindes
– den intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind zum Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungen
Für einen gelingenden Schuleintritt und die individuelle Förderung der Kinder ist die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich und hilfreich, insbesondere die Kontaktnahme mit dem Kindergarten.
Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weitere in der Klasse unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer sowie gegebenenfalls durch den Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik der jeweiligen Bildungsdirektion usw. erfolgen. Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst gelingende Übergänge.
Zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich ist ebenso zu vermeiden wie Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Lehrplanes der Vorschulstufe und der darauffolgenden Schulstufen sind dafür zu nutzen. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.
Als besonders empfehlenswert haben sich gemeinsame Projekte mit den weiterführenden Schulen zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).
Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen- und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.
Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).
Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. vorzeitige Einschulung, Wechsel/Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangeboten.
In ganztägigen Schulformen werden Kinder je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. Die Aufgaben des Betreuungsteils sind:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
– Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
– Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.
Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.
Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.
– Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.
– In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lernstoff darf nicht erarbeitet werden.
– Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben.
Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.
– Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen.
– Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.
– Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.
– Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.
Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden. Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden, wenn möglich regionalen und biologischen, Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.
Zur Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenzen stehen unterschiedliche schulautonome Möglichkeiten zur Verfügung:
– Führung schulautonomer zusätzlicher Fremdsprachen als Freigegenstand, verbindliche und unverbindliche Übungen.
– Einsatz von „Content and Language Integrated Learning“ (CLIL), dh. Fremdsprache als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtsgegenständen: Unter CLIL ist die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts zu verstehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache jedenfalls auf Deutsch erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen. Wird CLIL eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen.
– Führung des Erstsprachenunterrichts: Für Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich mehrsprachig aufwachsen, besteht die Möglichkeit am Erstsprachenunterricht teilzunehmen. Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.
Darüber hinaus kann die zuständige Schulbehörde auf Antrag der Schulleitung, bei Privatschulen auf Antrag des Schulerhalters, gemäß § 16 Abs. 3 SchUG die Führung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache anordnen. Diese Anordnung kann sich auch auf einzelne Klassen oder einzelne Unterrichtsgegenstände beziehen. Der Lehrplan der jeweiligen Schulform bleibt davon unberührt.
Bei Verwendung von Englisch als Unterrichtssprache in zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes, ersetzt in den teilweise englischsprachig geführten Klassen (bilingual geführte Klassen) der Unterrichtsgegenstand Englisch den Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache. Die Alphabetisierung in der Grundstufe I erfolgt in beiden Sprachen, eine flexible Gruppenbildung gemäß § 8a Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes ist möglich. An Schulen mit Klassen, die bilingual geführt werden, sind die Schülerinnen und Schüler mündlich wie auch schriftlich auf ein ausgewogenes Niveau in den Sprachen Deutsch und Englisch hinzuführen. Dies hat sich im Unterricht sowie in der Leistungsfeststellung abzubilden. Das Fachvokabular soll in beiden Sprachen beherrscht werden. In allen Unterrichtsgegenständen, mit Ausnahme von Religion und den Sprachen, sind zweisprachige Aufgabenstellungen im Zuge von Leistungsfeststellungen zulässig. Die unterschiedlichen Ausgangs-Sprachniveaus der Schülerinnen und Schüler sind anfänglich zu berücksichtigen. In jenen Unterrichtsgegenständen, die bilingual unterrichtet werden, soll die weniger dominante Sprache zunehmend in mündlichen und schriftlichen Leistungsfeststellungen abgebildet werden.
| Verbindliche Übungen 1 | Klasse |
| Religion | 2 |
| Sprachen 2 | |
| Deutsch | 3,5 |
| Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft | |
| Mathematische Früherziehung | 2 |
| Sachbegegnung | 1,5 |
| Musik, Kunst und Kreativität | |
| Musik | 1,5 |
| Kunst und Gestaltung | 1 |
| Technik und Design | 1 |
_______________________________
1 Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen und können bei Bedarf erhöht oder verringert werden, wobei keine verbindliche Übung gänzlich entfallen darf. Eine Verringerung des Stundenausmaßes der verbindlichen Übung Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtwochenstundenzahl darf nicht überschritten werden. Die Aufteilung auf kleinere und fächerübergreifende Lernsequenzen ist möglich. Änderungen, die organisatorischen Probleme bei der gemeinsamen Führung der Vorschulstufe mit der 1. und 2. Schulstufe verhindern sollen, werden gemäß Art. I § 4 Abs. 4 vom Schulforum festgelegt.
2 In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übungen eine besondere Förderung in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3 Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden darf.
| Schulstufen und Wochenstunden 1 | |||||
| Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Sprachen | |||||
| Deutsch 5 | 7 | 7 | 7 | 7 | |
1 In der 1. bis 4. Schulstufe der Volksschule können im Bereich der Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens vier Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Religion“ ist nicht zulässig. Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
2 Das x² bei der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ bedeutet, dass diese in der Grundstufe I mit 32 Jahresstunden integrativ zu unterrichten sind. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen, die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
3 Das x³ ist bei der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ vermerkt. Das heißt: in allen vier Schulstufen ist die „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ mit jeweils zehn Jahresstunden integrativ, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
4 Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifender Unterricht je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“, „Englisch“ bei Englisch als Unterrichtssprache für bilingual geführte Klassen an zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes und/oder „Mathematik“), in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
5 Anpassung in der Stundentafel für bilingual geführte Klassen an zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes :
Die integrativ geführte verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ in der Grundstufe I wird als verbindliche Übung „Englisch“ geführt. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ in der Grundstufe II wird als Pflichtgegenstand „Englisch“ geführt.
In der Grundstufe I ist als Lebende Fremdsprache der Pflichtgegenstand „Englisch“ zu führen.
Für die Grundstufe I gilt: In den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ sind jeweils vier Wochenstunden vorzusehen. Die Alphabetisierung erfolgt in beiden Sprachen, eine flexible Gruppenbildung gemäß § 8a Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes ist möglich.
Für die Grundstufe II gilt: Im Pflichtgegenstand „Deutsch“ sind fünf Wochenstunden und im Pflichtgegenstand „Englisch“ sind vier Wochenstunden vorzusehen.
Es sind die Vorgaben für die autonome Gestaltung der Stundentafel zu beachten: Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenständen „Religion“ ist nicht zulässig. Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
Weitere schulautonome Gestaltungen der Stundentafel sind nicht möglich.
| Unverbindliche Übungen | ||||
| 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: 1 | ||||
| Chorgesang | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
| Spielmusik | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
| Bewegung und Sport | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
| Darstellendes Spiel | (1)–2 | (1)–2 | ||
1 Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
1. Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere verbindliche Übungen 1 | 3 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 20 |
_______________________________
1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2. Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe (Abschnitt b).
_______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe.
3. Stundentafel für den Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse) 1
| Verbindliche Übung (Vorschulstufe) bzw. Pflichtgegenstand (1. bis 4. Schulstufe) | Wochenstunden pro Semester |
| Orientierungsunterricht | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
1 Diese Stundentafel findet nur Anwendung, wenn eine Orientierungsklasse gesondert geführt wird; andernfalls gelten die Lehrplanbestimmungen für Deutschförderklassen (einschließlich der Stundentafeln), wobei an die Stelle von „Deutsch in der Deutschförderklasse“ „Orientierungsunterricht“ tritt.
2 Die Anzahl der Wochenstunden des Orientierungsunterrichts entspricht der Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der Vorschulstufe (Abschnitt a) bzw. jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe (Abschnitt b).
Folgende Lehrpläne sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die jeweiligen Bestimmungen für die Grundschule bzw. die Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe zur Anwendung kommen:
1. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
2. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.
3. Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/1989.
4. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
5. Israelitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der geltenden Fassung.
6. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.
10. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
11. Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.
12. Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
Die verbindliche Übung hat die Aufgabe, die Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ausgehend von der individuellen Sprache zu einer adäquaten Verwendung der Standardsprache hinzuführen. Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung, zur Identitätsentwicklung und zum Gestalten sozialer Beziehungen. Die individuellen sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind zu festigen und zu erweitern damit Sprache als Verständigungsmittel zunehmend gesichert angewendet werden kann. Der kreative, spielerische Umgang mit Sprache wird gefördert und die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit wird durch die Begegnung mit altersgerechter Kinderliteratur angeregt.
Das Operieren mit Buchstaben und Lauten hat die Aufgabe, sowohl die individuelle Motivation zum Lesen und Schreiben anzubahnen, zu entwickeln und zu fördern, als auch die Grundkompetenzen für das Erlernen des Lesens und Schreibens zu fördern und sicherzustellen. Zu diesen Grundkompetenzen zählen insbesondere die phonologische Bewusstheit (also die Fähigkeit, lautliche Segmente der Sprache zu erkennen und wahrzunehmen), die Benennungsflüssigkeit, das verbale Arbeitsgedächtnis und frühes Buchstabenwissen für die schriftsprachlichen Leistungen. Die Fähigkeit, einzelne Sprachlaute im Sprachfluss identifizieren und segmentieren zu können (Phonembewusstheit), ist ein relativ später Entwicklungsschritt im Spracherwerb, der oft erst in der Auseinandersetzung mit Buchstaben erfolgt. Das Verständnis für die Lautstruktur von Sprache ermöglicht zu verstehen, wie genau Buchstaben und Buchstabengruppen diese Lautstruktur abbilden.
Schon vor dem Schuleintritt machen Kinder Erfahrungen mit Literacy, welche ihnen ua. die Bedeutsamkeit der Schrift näherbringen. Ebenso dienen grafomotorische Fähigkeiten als Voraussetzung für einen gelingenden Schreiblernprozess sowie für das Zeichnen, Malen und weitere feinmotorische Fertigkeiten (Schneiden, Kleben, Radieren, …).
Der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen ist Aufgabe aller verbindlichen Übungen. Die Kompetenzbereiche sind nicht voneinander isoliert zu betrachten und sollten im Unterricht miteinander verknüpft werden. Die altersgemäße, sprachliche Ausdrucksfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich von spontanen, bedürfnisorientierten Anlässen hin zu mehr an Inhalt und Form orientierter, zielgerichteter Kommunikation. Das sprachliche Handeln von Lehrerinnen und Lehrern hat dabei als Vorbildfunktion grundlegende Bedeutung.
Das sprachliche Lernen in der Vorschulstufe in den Kompetenzbereichen Zuhören, Sprache und Sprechen geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus. Mit Hilfe gezielter individualisierender und differenzierender Impulse und Maßnahmen wird die kindliche Sprachentwicklung unterstützt. Das kindliche Sprachhandeln wird durch vielfältige Anregungen und behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch erweitert. Das Vertrauen in die eigene Sprachfähigkeit wird geweckt und gestärkt. Durch Probieren, aktives Entdecken, selbstständiges sowie gemeinsames Erarbeiten soll die Freude am Umgang mit Sprache angeregt und erweitert werden. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrem individuellen Spracherwerb zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso können Schülerinnen und Schüler das im Unterricht Erlernte in ihren persönlichen Sprachgebrauch übertragen und schließlich gezielt anwenden.
Im Kompetenzbereich Operieren mit Lauten und Buchstaben steht ein lustvoller und motivierender Umgang mit unterschiedlicher altersgerechter Literatur im Vordergrund. Durch die Beschäftigung mit Texten aller Art und Kinderliteratur verstehen die Schülerinnen und Schüler sukzessive, dass die Schrift ein wichtiges Verständigungs- und Kommunikationsmittel ist. Hinsichtlich der Komplexität des Leselernprozesses erfolgen erste Erfahrungen, dass Buchstaben Sprachlaute abbilden. Dies erfolgt durch eine Vielzahl an spielerischen Übungen, welche den Leselernprozess ganzheitlich anregen und fördern.
Im Kompetenzbereich Grafomotorik soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, Schreiben als eine wichtige Ausdrucksmöglichkeit kennenzulernen sowie vielfältige Erfahrungen und Lernmöglichkeiten durch diverse grafomotorische Aufgabenstellungen und Lernsituationen zu sammeln. Beim Versuch, Zeichen und Buchstaben in jeglicher Form darzustellen (zB Malen, Schreiben, Kleben, Schneiden) entwickeln die Schülerinnen und Schüler erste Schriftkompetenzen.
Die zentralen fachlichen Konzepte in der verbindlichen Übung Deutsch orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Deutsch.
Die verbindliche Übung Deutsch hat die Aufgabe, die verschiedenen Erstsprachen und Sprachvarietäten der Schülerinnen und Schüler um Deutsch als Standardsprache (österreichisches Deutsch als Unterrichts- und Bildungssprache) zu erweitern. Die Kompetenzbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern stehen in Beziehung zueinander und sind sinnvoll zu verknüpfen. Dadurch weckt und fördert der Unterricht das Interesse und die Freude an Sprache(n) beim Zuhören und Sprechen sowie den spielerischen Umgang und das Operieren mit Buchstaben und Lauten. Die Entwicklung der grafomotorischen Fähigkeiten ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen gelingenden Schreib- und Leselernprozess.
Aktives Zuhören bedeutet, dass die Zuhörerin/der Zuhörer ein Ziel hat, worauf sie/er neugierig ist. Dies können zB der Ausgang einer Geschichte, das Interesse an einer bestimmten Situation, die Meinung einer anderen Person oder Erfahrungen im wechselseitigen Austausch inklusive nonverbaler und paraverbaler Signale sein. Bewusstes Zuhören und die Fähigkeit, sich auf kurze gesprochene und vorgelesene Texte zu konzentrieren und diese zu verstehen, fördern und unterstützen den Erwerb einer altersentsprechenden Standardsprache.
Für den kindlichen Spracherwerb spielt die vertrauensvolle Interaktion mit den Bezugspersonen eine zentrale Rolle. Den Lehrerinnen und Lehrern kommt daher die Aufgabe zu, die Lernumgebung so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Sprachkompetenzen zur Entfaltung bringen können.
Ausgehend von den individuellen sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler soll durch ein vielfältiges Lernangebot und differenzierte Lernimpulse ein kreativer, situationsangemessener sowie ein bewusster Sprachgebrauch ganzheitlich gefördert werden.
Der Ausdruck von Emotionen und Meinungen sowie der altersadäquate Einsatz von Sprache bei der Wiedergabe von Erlebnissen, Situationen, Sachverhalten sowie Texten stehen dabei im Vordergrund.
Das Verständnis für die Lautstruktur von Sprache ermöglicht zu verstehen, wie genau Buchstaben und Buchstabengruppen diese Lautstruktur abbilden. Wörter, die gut semantisch vernetzt sind, können schneller benannt werden.
Die Fähigkeit, einzelne Sprachlaute im Sprachfluss zu identifizieren und zu segmentieren, erfährt erst in der Auseinandersetzung mit den Buchstaben Bedeutung. Wissen der Buchstabe‐Laut‐Zuordnungen wird aufgebaut, welches in weiterer Folge für den Prozess des lautierenden Lesens und lautorientierten Schreibens angewendet werden kann.
Im Unterricht werden bewusst Vorlesesituationen geschaffen, die das Selbstbild stärken und die literarische Kompetenz fördern. Ausgehend vom Vorlesen hin zur Auseinandersetzung mit dem Gehörten ergeben sich Möglichkeiten zur Erschließung der individuellen und unbekannten Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler. Leseinteresse und Lesebereitschaft werden in einer anregenden Leseumgebung entwickelt und gefördert.
Die Entwicklung der Grafomotorik, also die Beschäftigung mit der genauen (Re‐)Produktion von Formen und Schriftzeichen, ist für das Erlernen des Schreibens von Bedeutung. Als eine Teilleistung der Visuomotorik befasst sich die Grafomotorik mit dem Zusammenspiel von visueller Wahrnehmung und der Auge-Hand-Koordination. Man versteht darunter die Fähigkeit bewusste, differenzierte bzw. fließende Schreibbewegungen durchzuführen sowie sich gezielt zeichnerisch oder malerisch auszudrücken.
Die Grundvoraussetzungen für den Schreibprozess werden im Unterricht auf vielfältige Weise angebahnt. Die Grafomotorik wird durch den Einsatz vielfältiger, unterschiedlicher Schreib- und Zeichenmaterialien verbessert, Stifthaltung, Schreibhaltung und Schreibrichtung werden auf spielerische Weise geübt.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Gehörtes wahrnehmen und einordnen.
– Gesprächen folgen und ihre Aufmerksamkeit zeigen.
– ihren rezeptiven Wortschatz aktivieren, um das Gehörte angemessen zu verstehen und Gehörtes altersgerecht wiederzugeben.
Anwendungsbereiche
– Spielerische Aufmerksamkeitsübungen zum bewussten und fokussierten Zuhören
– Experimentieren mit Klängen und Geräuschen (zB Heraushören, Einordnen und Zuordnen von Tierstimmen, Glockenspielen, akustischen Signalen)
– Mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (zB Heraushören einzelner Laute aus Silben, Wörtern und Reimen)
– Bewusstes Heraushören und Deuten des Tonfalls einer Stimme in einer bestimmten Situation (zB Lautstärke, Geschwindigkeit, Stimmlage)
– Verstehen und Ausführen einfacher Aufträge und Erklärungen zu bekannten Sachthemen und Alltagssituationen (zB alltägliche Abläufe)
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten Texten der Kinderliteratur durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne (zB gehörte Texte darstellen oder erzählen ohne Anspruch auf Vollständigkeit, erzählte und vorgelesene Texte verstehen und darin den Handlungsstrang erkennen)
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihren produktiven Wortschatz und Satzmuster aktivieren, um angemessen flüssig zu sprechen.
– sich aktiv an einem Dialog beteiligen und dabei den Gebrauch und die Wirkung von Sprache erkennen.
– eigene Erfahrungen und selbst Erlebtes strukturiert und zusammenhängend erzählen.
– die Lautstruktur der Sprache erkennen.
Anwendungsbereiche
– Spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik
– Wörter, Wendungen (zB in Fragen, Aussagen, Aufforderung) und Satzmuster in vertrauten Situationen passend verwenden und neue Wörter mit Unterstützung in den Sprachgebrauch integrieren
– Nutzen von Sprech- und Gesprächsanlässen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, (zB Gefühle, Gedanken, Beobachtungen, Erlebnisse und Erfahrungen verbal oder nonverbal mit Unterstützung zum Ausdruck bringen, einfache Sachverhalte mit Unterstützung beschreiben)
– Beobachtungen wiedergeben bzw. einfache Sachverhalte mit Unterstützung beschreiben
– Erzählen von Geschichten nach einer Abfolge von Bildern oder Materialen
– Antworten auf direkte Fragen finden und sich an Gesprächen beteiligen
– Gesprächsregeln (zB andere aussprechen lassen, zu den anderen gerichtet sprechen)
– Sprachenvielfalt in der Klasse nutzen (zB Begrüßungsrituale, Sprachmelodie, Lieblingswörter aus verschiedenen Sprachen)
– sprechmotorisches Isolieren von Lauten
– Experimentieren mit Reimen, Silben und Lauten (phonologische Bewusstheit)
– Sich an Wortspielen zu beliebigen Wortfamilien (zB Kleidung, Spielsachen, Tiere, Lebensmittel) beteiligen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Laute mit Buchstaben in Beziehung setzen.
– Wörter in ihre Laute zerlegen.
– kreativ gestaltend mit literarischen Texten umgehen.
Anwendungsbereiche
– kreativer und handlungsorientierter Umgang mit Kinderbüchern und ausgewählten Texten der Kinderliteratur
– Einen linearen Erzählverlauf mit einer dazu gehörenden Bildabfolge verbinden
– Einfache Sachverhalte in Bildern und Aufträgen in Bildform verstehen
– Piktogramme und einfache Wortbilder aus dem Alltagsleben (erkennen, verstehen und beschreiben)
– Einzelne Buchstaben erkennen (zB aus dem eigenen Namen)
– Laute und Schriftbild von Buchstaben in Verbindung bringen
– Anfangsbuchstaben eines Wortes erarbeiten und den dazugehörigen Gegenstand in Verbindung bringen (zB den Buchstaben T auf A3 Papier aufschreiben und auf Tafel, Tisch, Turnsackerl positionieren)
– Wörter in Silben und Laute teilen und Laute zu Wörtern zusammensetzen
– Kreative Briefe oder kurze Mitteilungen an Bezugspersonen verfassen unter zu Hilfenahme von Zeichenfähigkeiten und teilphonetischen Schreibungen
Die Schülerinnen und Schüler können
– grafische Gestaltungsmotivation kreativ und vielfältig umsetzen.
– schreibrelevante Formen reproduktiv grafomotorisch umsetzen.
– Spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien zur Stärkung der Finger und Handmuskulatur (zB Formen mit Knetmasse, Fingerspiele, Kneten von Plastilin, Malen mit Fingerfarben, Perlen mit der Pinzette sortieren, Lockerungsübungen der Finger-, Hand- und Schultermuskulatur)
– Kreativer und handlungsorientierter Umgang mit vielfältigen Zeichen-, Mal- und Bastelutensilien (zB Schere, Kleber, Spitzer, Pinsel, Stifte mit unterschiedlicher Stärke)
– Zu Geschichten zeichnen und spielen, entstandene Zeichnungen und Handlungen in Bezug zur Geschichte setzen und einzelne Episoden daraus erzählen
– Durch vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen die Auge-Hand-Koordination schulen
– Erfahrungen mit unterschiedlichen Schreibgeräten (zB Bleistift, Buntstift, Wachsmalkreide, Kreide) machen
– Orientierungsübungen zur Schreibrichtung (links, rechts, oben, unten)
– Einfache Symbole erfinden und grafisch darstellen
– Formelemente kreativ darstellen (Kreis, Viereck, Girlande, …)
– Einzelne Buchstaben kreativ darstellen zB aus dem eigenen Namen
– kreative Wortschreibungen unter Nutzung der bereits bekannten Buchstabe-Lautzuordnungen (teilphonetische Wortschreibungen)
Es wird auf den neunten Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler“ verwiesen.
Es wird auf den neunten Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs“ verwiesen.
Die verbindliche Übung Mathematische Früherziehung ermöglicht ausgehend von den Erfahrungen, Beobachtungen und Tätigkeiten aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler die Auseinandersetzung mit Mengen, Zahlen und Struktur, Größen (Länge, Maße, Zeit, usw.), Ebene und Raum (Unterscheidung von Zweidimensionalität und Dreidimensionalität) sowie Daten und Zufall. Das Erfassen von Daten (Strichliste, Staffeldiagramm) und das Schätzen werden angebahnt, an kombinatorische Denkweisen wird herangeführt.
Aufbauend auf dem bisherigen Erfahrungsschatz werden die bereits erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen, erweitert und differenziert.
Vielfältige Entdeckungsumgebungen und Gelegenheiten zum Forschen und Entdecken ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, die Mathematik in ihrem Alltag zu erschließen und sich mit Phänomenen aus ihrer Lebenswelt auseinanderzusetzen, um kontinuierlich mathematische Denkweisen zu entwickeln.
Das Verknüpfen der verbindlichen Übungen des Vorschullehrplans ermöglicht es, die Bedeutung der Mathematik zu entdecken und mathematische Kompetenzen in vielen unterschiedlichen Situationen einzusetzen und anzuwenden. Die mathematischen Potenziale aller Schülerinnen und Schüler sollen entdeckt und gefördert werden. Entdeckungsumgebungen werden mit Materialien, die eine innere Differenzierung zulassen und somit für unterschiedliche Potenziallevel verwendet werden können, ausgestattet.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von mathematischen Kompetenzen ist der Erwerb von Fähigkeiten aus dem Wahrnehmungsbereich. Diese beziehen sich auf die visuelle und auditive Wahrnehmung, die Figur-Grunddifferenzierung, die Raum-Lage Wahrnehmung, die Auge-Hand Koordination, das Arbeitsgedächtnis sowie die Arbeitshaltung und Aufmerksamkeit.
Ausgehend von der natürlichen Neugier und Entdeckerfreude der Schülerinnen und Schüler zielt der Aufbau grundlegender mathematischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen auf eine umfassende, ganzheitliche Persönlichkeitsförderung ab.
Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen erfolgt durch Handeln und Erleben in konkreten lebensnahen Situationen und in Verbindung mit Kompetenzbereichen anderer verbindlichen Übungen.
Das Neugierverhalten fordert Schülerinnen und Schüler schon früh zum selbständigen Erkunden und Entdecken heraus und führt sie zu mathematischen Früherfahrungen wie Sortieren, Klassifizieren, Vergleichen, Messen, Legen von eigenen Mustern und zum Erkunden von Strukturen hin.
Vielfältige Lernangebote bieten den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Rahmen für das Sammeln mathematischer Erfahrungen und die Erweiterung mathematischer Kompetenzen ausgehend von ihrem individuellen Wissenstand.
Der handlungsorientierte Umgang und die Auseinandersetzung mit didaktischen Arbeitsmaterialien aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und ihrer kindlichen Erfahrungswelt sowie mit Naturmaterialien oder strukturiertem Material fördern das abstrahierende und strukturierende Denken der Kinder und setzen damit Impulse für die Entwicklung mathematischer Denkprozesse. Durch das Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften, Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren, in Beziehung setzen, Symbolisieren, Abstrahieren und Verallgemeinern werden Basiskompetenzen, Grundeinstellungen und Mini-Theorien angebahnt.
Mathematische Sensibilität zeigt sich in einem besonderen, ausgeprägten Gespür für geometrische Muster, Zahlen und Zahlenbeziehungen. Dieser Fähigkeit soll Platz und Raum gegeben werden, damit sie sich entfalten kann.
Im spielerischen und ungehemmten Umgang mit mathematischen Inhalten entwickelt sich mathematische Kreativität. Eine mathematisch kreative Tätigkeit wird bereichert durch Intuition, Fantasie und schöpferisches Denken.
. Fragen der Schülerinnen und Schüler führen zum mathematischen Denken und Handeln und können über vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen angestoßen werden. Daraus ergeben sich vielfältige Anlässe und Möglichkeiten, um miteinander in den Dialog zu treten. Der Dialog, der zur Erstellung mathematischer Mini-Theorien bzw. ihrer Überprüfung und Brauchbarkeit führt, ist unabdingbarer Bestandteil des Schulalltags. Das Fragen nach dem Warum führt zur Fähigkeit des verbalen Ausdrucks mathematischer Überlegungen. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer besteht darin, die Schülerinnen und Schüler anzuregen, ihre Beobachtungen zu beschreiben, eigene Fragen zu stellen, Vermutungen und Erkenntnisse zu äußern sowie Argumente oder Antworten zu formulieren. Somit werden die sprachlichen Kompetenzen erweitert und sukzessive ein altersgemäßer mathematischer Fachwortschatz aufgebaut.
Die verschiedenen Darstellungsformen und Abstraktionsebenen sind auch in der mathematischen Früherziehung zu berücksichtigen und zu fördern. Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für ein entdeckendes Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfasst werden können. Spielformen wie Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele oder Planspiele sind besonders geeignet.
Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie ersetzen keinesfalls konkrete Aktivitäten.
Als Lernform bieten sich besonders das Spiel, Kleingruppenarbeit sowie Partner- und Einzelaktivitäten an.
Das Konzept Erfassen und Beschreiben der Umwelt meint das Erschließen der wahrgenommenen Welt unter der strukturierten Sichtweise von Zahlen, Mengen, Größen und geometrischen Formen. Vergleichen, Zählen, Rechnen, Messen und skizzenhaftes Zeichnen sind grundlegende Kompetenzen und das Rüstzeug für eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Phänomenen der Umwelt.
Das Konzept Aufbau regelhafter Strukturen meint das Erkunden von Zusammenhängen, das Entwickeln und Untersuchen von Strukturen sowie die Abstraktion und Verallgemeinerung. Einige Zeichen der Mathematik werden als eigene Sprache und als Regelsystem erkannt. Die Auseinandersetzung mit Zahlen, Rechenoperationen und geometrischen Figuren schafft ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von tragfähigen Begriffen und Regeln. Der Erwerb von Grundvorstellungen mathematischer Inhalte stellt einen wichtigen Aspekt des Mathematikunterrichts dar.
Das Konzept Schulung des Denkens meint die Auseinandersetzung mit und das Analysieren von Problemen als Grundhaltung. Das Vergleichen und Bewerten von Aussagen anderer, das Reflektieren von Lösungswegen führt einerseits zu einer Perspektivenübernahme und andererseits zu ersten Abschätzungen der Folgewirkungen von Entscheidungen.
Die allgemeinen Kompetenzen beschreiben Handlungen, die für die Bearbeitung und Nutzung der inhaltlichen Kompetenzen notwendig sind. Für die Lösung einer mathematischen Aufgabenstellung werden beide Komponenten benötigt.
Die inhaltlichen Kompetenzen Arbeiten mit Mengen, Zahlen und Daten, Arbeiten mit Operationen, Arbeiten mit Größen sowie Arbeiten mit Ebene und Raum sind untrennbar mit den allgemeinen mathematischen Kompetenzen verknüpft.
Beim Modellieren werden in Sachsituationen aus der Erfahrungsumwelt der Schülerinnen und Schüler auf konkrete mathematische Aufgabenstellung gesucht, analysiert und erstellt. Die Übersetzung realer Situationen in mathematische Denkweisen wird unterstützt und gefördert. Individuelle Lösungswege für reale Sachprobleme werden handelnd ermittelt, dargestellt, beschrieben und reflektiert.
Das Operieren umfasst das Arbeiten mit Zahlen und Operationen, Arbeiten mit Größen sowie das Arbeiten mit Ebene und Raum. Operieren bedeutet, mathematische Verfahren zielführend, flexibel und richtig einzusetzen. Dies kann durch Beobachten, Probieren, konkretes Tun sowie zeichnerisches, skizzenhaftes Darstellen von Lösungswegen erfolgen.
Kommunizieren meint das Darstellen und Interpretieren mathematischer Sachverhalte unter Nutzung einer altersgemäßen Fachsprache und geeigneter Repräsentationsformen sowie das Beschreiben und Vergleichen von Denk-und Vorgangsweisen bzw. Lösungswegen. Begründen wird gefördert und angeregt, wenn Schülerinnen und Schüler durch das Hinterfragen dazu motiviert werden, ihre Gedanken zu reflektieren, über ihr Vorgehen nachzudenken, ihre Lösungswege zu vergleichen und einzuschätzen, ob ein Lösungsweg richtig oder falsch ist. Eine altersgerechte mathematische Fachsprache wird angebahnt.
Problemlösen meint das Erkennen von Zusammenhängen, das Formulieren relevanter Fragen und Vermutungen sowie das Finden und Nutzen geeigneter Lösungsstrategien wie Beobachten, Probieren, Vergleichen oder das Bauen von Modellen. Indem die Schülerinnen und Schüler mathematische Problemstellungen selbständig handelnd erkunden, individuelle Lösungswege und eigene Sichtweisen entwickeln, wird die Problemlösekompetenz angebahnt und erweitert. Selbst entdeckte Lösungsstrategien tragen zu einer positiven Einstellung gegenüber mathematischen Aufgabenstellungen bei.
Der Bereich Mengen und Zahlen umfasst die Darstellung von Zahlen und Mengen sowie das Erkennen, Anwenden und Verbalisieren von Beziehungen. Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich dabei in einem, ihrer Entwicklung entsprechenden, Zahlenraum.
Das Entwickeln und Erweitern eines tragfähigen Zahlenverständnisses sowie mathematischen Denkens erfolgt anhand altersgemäßer Sachsituationen und vielfältiger Darstellungen. Dabei orientieren sich die Aufgabenstellungen sowie die Begegnung mit der Fragestellung an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler.
Der Bereich Operationen umfasst die Zahlvorstellung sowie den Aufbau von Vorstellungen zu altersgerechten Rechenoperationen.
Grunderfahrungen mit den Rechenoperationen werden in Situationen des Vergleichens, Vermehrens und Verminderns gesammelt. Die Schülerinnen und Schüler erfahren situativ in Alltagssituationen zB beim Ankommen in der Klasse, im Morgenkreis, beim Spielen, wie sich Mengen verändern können, diskutieren und reflektieren ihre Wahrnehmung und stellen ihre Erkenntnisse auf unterschiedliche Art und Weise dar. In weiterer Folge entwickeln die Schülerinnen und Schüler Vorstellungen für den Zusammenhang von Mengen und Zahlen. Durch spielerisches Handeln erkennen Schülerinnen und Schüler, dass zwei kleine (Teil)Mengen zusammengefasst werden können bzw. dass eine Menge in kleinere (Teil)Mengen geteilt werden kann. Ebenso können Mengen gebündelt werden zB in 2er-, 3er- oder 5er-Mengen. Der Bereich Größen umfasst das Vergleichen, Messen, Interpretieren und Abschätzen von Größen. Realistische Größenvorstellungen werden durch das Vergleichen von zB Längen, Flächen, Maßen, Geldwerten und Zeitspannen gefördert.
Die Begriffsbildungen erfolgen durch den handelnden Umgang mit konkreten Objekten. Das Prinzip des Messens und das Vergleichen von Größen sind dabei wesentlich. Um Verständnis für die unterschiedlichen Bedeutungen von Größe, Einheit und Maßzahl aufzubauen, werden beim Messen zunächst keine genormten Einheiten verwendet. Die Schülerinnen und Schüler können zu einfachen funktionalen Zusammenhängen und Größenbeziehungen Fragen formulieren, diese erforschen sowie Ergebnisse begründen und reflektieren.
Der Bereich Ebene und Raum umfasst das Erkennen, Benennen und Erfassen von Eigenschaften sowie das spielerische Arbeiten mit geometrischen Objekten.
Die Begriffsbildungen erfolgen handelnd über Tätigkeiten, die auch spielerisches Gestalten und schöpferisches Tun fördern. Raumlagen und Raumvorstellungen werden anhand von Beispielen aus der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler erkannt und mit altersgerechten Fachbegriffen verknüpft. Dem Erkennen bzw. Fortführen geometrischer Muster kommt eine besondere Bedeutung zu. Ausgehend vom Hantieren, Benennen und Beschreiben werden geometrische Objekte auf ihre Eigenschaften hin untersucht und beschrieben. Geometrische Formen und Figuren werden anhand konkreter Merkmale unterschieden.
Die Anwendungsbereiche verdeutlichen die Breite der Kompetenzbereiche, sind Anregungen zur Unterrichtsgestaltung und können erweitert werden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Zahlen in einem bestimmten, auf den individuellen Lernstand der Schülerin/des Schülers abgestimmten Zahlenraum mit Alltags- und Naturmaterial sowie strukturiertem Material darstellen und Alltagssituationen als Möglichkeit zum Zählen nutzen.
– Zahlen zerlegen, vergleichen, ordnen und grafomotorisch darstellen.
– Eins-zu-Eins-Zuordnungen treffen (Eindeutigkeitsprinzip).
– Mengen klassifizieren (Abstraktionsprinzip).
– die stabile Reihenfolge der Zahlwörter erkennen und begründen (Prinzip der stabilen Ordnung).
– Mengen (simultan und quasi-simultan) erfassen und untersuchen.
– Daten (Zahlen- und Größenangaben, Experimente) erfassen.
– zwischen sicheren, möglichen und unmöglichen Ergebnissen unterscheiden.
Anwendungsbereiche
– Finden, Bilden von gleichmächtigen Mengen
– subjektive Zahlauffassungen (Lieblingszahl, Pechzahl, offene Aufgaben wie „Wie viele Kinder passen auf ein Klettergerüst?“)
– Anzahl einer Menge beschreiben und darstellen (mehr, weniger, gleich viele)
– Anzahl einer Menge klopfen, stampfen, klatschen
– spontanes Erfassen von Mengen (zB anhand von Fingerbildern, Augenzahlen, Alltagsmaterialien, Naturmaterialien)
– Mengen Würfel(bildern) zuordnen
– unterschiedliche Materialien nach Merkmalen sortieren, schätzen, zählen und vergleichen (zB Naturmaterialien, Schulmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielsachen)
– vorwärts oder rückwärts zählen oder von verschiedenen beliebigen Ausgangspunkten fortsetzen
– Alltagstätigkeiten für mathematische Aufgabenstellungen nutzen (zB Zählen und Vorbereiten von Obststücken für ein Rezept, Tischdecken)
– Grafomotorische Darstellung von Zahlen (zB Zahlen nachgehen, nachlegen, in Sand, Rasierschaum schreiben)
– Daten der Kinder wie Körpergröße, Anzahl der Jacken geordnet nach Farben erfassen und durch Strichliste oder Materialien (Legosteine) darstellen, vergleichen, als Impuls zum Dialog nutzen
Die Schülerinnen und Schüler können
– anhand von Alltagssituationen und mit Materialien erste Einblicke in den additiven und subtraktiven Rechenbereich erlangen und Formulierungen wie „das Doppelte“ oder „die Hälfte“ verwenden.
– Reihen auffassen, bilden und fortsetzen.
– Materialien aus der Umwelt nach vorgegebenen Kriterien (Eigenschaften, Oberbegriffen, ...) sammeln, ordnen, zuordnen, dazugeben, wegnehmen, verdoppeln, halbieren.
– Teilmengen zusammenfassen, Mengen in kleinere Teilmengen teilen.
– Bündelungsaufgaben durchführen. durch Hinzufügen, Wegnehmen Aufteilen und Zusammenführen von Mengen konkrete Vorerfahrungen für einfache Rechenoperationen erleben und diese auch symbolisch darstellen.
– arithmetische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und die Vorgehensweise in Worte fassen.
Anwendungsbereiche
– einfache Rechenoperationen hüpfen, klatschen, trommeln, stampfen
– Teilmengen mit Materialien bilden bzw. zeichnerisch darstellen zB die Menge fünf kann aus 4+1, 3+2, ev. auch 6-1 gebildet werden
– Bündelungsaufgaben mit Materialien bilden bzw. zeichnerisch darstellen zB mit Bausteinen 5er-Mengen, 3er-Mengen, 2er-Mengen bilden
– Rechenoperationen zu Alltagssituationen sowie in Bildern finden und mit Materialien bzw. symbolisch (zeichnerisch) umsetzen (zB Vier Kinder sitzen im Sesselkreis, ein Kind kommt dazu, wie viele sind wir dann? – mit Plättchen, Bausteinen legen, zeichnerisch darstellen; Kaufmannsladen: Ich kaufe zwei Äpfel und drei Birnen. Wie viel Stück Obst habe ich?)
– einfache Operationen durch Würfel(bilder) erfassen und darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit nicht genormten Einheiten Größen schätzen, messen und vergleichen.
– zu Größenbeziehungen Fragen formulieren, diese erforschen und die Ergebnisse überprüfen.
– einfache Sachsituationen thematisieren und die Ergebnisse interpretieren.
– die Invarianz einer Größe erkennen.
– realistische Größenvorstellungen entwickeln.
– mit technischen Hilfsmitteln (Maßband, Lineal) Längen messen.
Anwendungsbereiche
– Ordnen nach der Größe (zB unterschiedliche Gegenstände, Schülerinnen und Schüler der Klasse) und Vergleiche anstellen
– Gegenstände einschätzen (zB länger, kürzer, größer, kleiner, leichter, schwerer)
– die Länge von Gegenständen mit Körpermaßen und technischen Hilfsmitteln (zB Maßband, Lineal, Metermaß) messen
– Gegenstände mithilfe einer Waage abwiegen
– unterschiedliche Gefäße, die 1 Liter fassen – durch Umschütten verstehen, dass alle dieselbe Menge an Wasser fassen, obwohl sie unterschiedlich aussehen
– durch Schätzspiele in vielfältiger Art Grundvorstellungen zu Größen entwickeln und festigen
– gemeinsame Tätigkeiten unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler durchführen (zB Becherkuchen backen, Obstsalat oder Aufstrich zubereiten, ...)
–Türme bauen und vergleichen
– Umgang mit Geld (zB Kaufmannsladen)
– Zeitspannen schätzen und zeitliche Abfolgen erkennen (zB wie lang dauert eine Minute, Tagesablauf in die richtige Reihenfolge bringen)
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Lagebeziehungen und Richtungsangaben zur Orientierung und Beschreibung nutzen.
– Körper und ebene Figuren anhand einfacher Merkmale unterscheiden, beschreiben und vergleichen.
– spielerisch mit ebenen Figuren, Mustern und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten.
– Ähnlichkeiten und Unterschiede von Formen und Figuren erkennen (visuelle Differenzierung).
– aus einer Gesamtfigur integrierte Teilfiguren erkennen (Figur-Grund-Diskriminierung).
– geometrische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und die Vorgehensweise in Worte fassen.
– aus dem Gedächtnis nachbauen, -legen, -zeichnen (visuelles Gedächtnis).
Anwendungsbereiche
– Übungen zu rechts/ links: zB rechte Hand an linkes Ohr
– Orientierungsübungen zu oben, unten, links, rechts, außerhalb und innerhalb (zB lege den Baustein vor, hinter, neben, links, rechts von der Figur hin)
– bekannte Wege beschreiben
– Muster durch Wiederholung der Sequenzen fortsetzen
– Muster mit sich wiederholenden Sequenzen selber erfinden
– ebene Figuren und Körper in Bezug auf ihre Eigenschaften untersuchen
– Körpereigenschaften ausprobieren (zB Welche Körper können rollen?)
– ebene Figuren identifizieren und nachspuren
– Figuren ausmalen und dabei deren Grenzen beachten
– ebene Figuren zerlegen und zusammensetzen
– mit geometrischen Formen Figuren legen
– mit Würfeln und anderen Körpern bauen
– Figuren mit (verschiedenfarbigen) Würfeln nach Vorlagen bauen
Wesentliches Ziel der verbindlichen Übung ist es, ausgehend von der Neugierde sowie den persönlichen Interessen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, ihre natürliche, kulturelle, soziale und technische Umwelt weiter zu erschließen, um sich darin zunehmend bewusster zu orientieren.
In der verbindlichen Übung Sachbegegnung werden durch Experimentieren, Vergleichen, Hinterfragen sowie Beobachten und Entdecken Zusammenhänge und komplexe Situationen erfasst und die individuellen Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler weiter erkundet und erschlossen.
Durch gezielte, spielerische Angebote und das Setzen von Impulsen durch Lehrerinnen und Lehrer sollen biologische, chemische, physikalische, geographische und historische Sachverhalte sowie ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge aufgegriffen und reflektiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihre bisherigen Erfahrungen mit den neuen Wissensinhalten in Beziehung und erweitern ihren bisherigen Wissensstand. Sie entwickeln ein Verständnis für ihre Lebenswelt und gesellschaftliche Entwicklungen, welche sie zunehmend aktiv mitgestalten.
Die verbindliche Übung Sachbegegnung ist eine vielperspektivische Auseinandersetzung und eine Verknüpfung von unterschiedlichen, fächerübergreifenden Kompetenzbereichen, ausgehend von den individuellen Lebens- und Lernerfahrungen und der Neugierde der Schülerinnen und Schüler.
Der Unterricht zeichnet sich sowohl durch die Gestaltung von Lernumgebungen, die zum Experimentieren und Entdecken einladen, als auch durch ein gezieltes Setzen von Lernimpulsen aus. Um die Entdeckungsfreude der Schülerinnen und Schüler anzuregen, werden freie sowie angeleitete Lernsituationen geschaffen, die das Experimentieren, Forschen, Beobachten und Hinterfragen sowie den Austausch der Schülerinnen und Schüler untereinander und das Lernen miteinander und voneinander fördern.
Lehrerinnen und Lehrer orientieren sich an dem Vorwissen und den Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler und greifen diese als Grundlage des individualisierten Unterrichts lernwirksam auf. Sie setzen sich mit Interessen, Stärken und Entwicklungspotentialen der einzelnen Schülerinnen und Schüler auseinander und nehmen die Diversität der Lerngruppe als Chance wahr.
Lernprozesse sind so zu organisieren, dass Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz erfolgt durch konsequente Verknüpfung von Sachlichkeit und Sprachlichkeit nach dem Prinzip des sprachsensiblen Fachunterrichts.
Auf Motivation, Förderung der Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit, auf das soziale Lernen sowie auf das Gewinnen und Sichern von Grundeinsichten und Grundeinstellungen in den Bereichen soziale Umwelt, Natur und Umwelt, Raum und Zeit, Technik, Medien und Wirtschaft wird besonderer Wert gelegt.
Der Einsatz unterschiedlicher Unterrichts- und Sozialformen, zB Rollenspiele, ermöglicht ein spielerisches Lernen an schulischen sowie außerschulischen Lernorten. Neben dem Wissenserwerb erweitern die Schülerinnen und Schüler, durch das Erproben neuer Strategien oder das Übertragen von Lösungswegen auf neue Situationen oder Materialien sowie den Austausch darüber, ihre lernmethodischen Kompetenzen.
Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Sachbegegnung orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Sachunterricht.
Die verbindliche Übung Sachbegegnung strebt den Erwerb vielfältiger Kompetenzen an, die in Kompetenzbereiche gebündelt sind und auf den Pflichtgegenstand Sachunterricht der ersten Schulstufe vorbereiten. Diese sind übergreifend und vernetzend in den Blick zu nehmen. Die Kompetenzbereiche der verbindlichen Übung Sachbegegnung orientieren sich inhaltlich an den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstands Sachunterricht.
Der Kompetenzerwerb ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, vor allem im Kontext Schule aber auch im familiären Bereich. Sie erkennen für sie relevante Aspekte der eigenen Person, von Gemeinschaften und Beziehungen ihres unmittelbaren sozialen Umfelds und anerkennen die Grundregeln eines respektvollen Miteinanders. Diversität wird als Bereicherung wahrgenommen und Toleranz und Weltoffenheit, im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens in einer pluralistischen Gesellschaft, werden gefördert. Die Beschäftigung mit der eigenen Identität, Kooperations- und Konfliktfähigkeit, der emotionalen Selbstregulation sowie der altersgerechten Handlungsverantwortung fördert die Entfaltung der Persönlichkeit des einzelnen Kindes. Die Berücksichtigung von Handlungsintentionen anderer Personen für die eigene Handlungsplanung bewirkt eine Perspektivenübernahme und fördert die Entwicklung von Empathie. Gelebte Demokratie ermöglicht Schülerinnen und Schülern zunehmend zu erfahren, dass sie auf ihre Umgebung einwirken und Veränderungen bewirken können.
Menschen nutzen, verändern und gestalten Natur- und Lebensräume. Für den verantwortungsvollen Umgang damit braucht es ein Verständnis biologischer, physikalischer, chemischer und ökologischer Zusammenhänge sowie Einblick in Themen der Gesundheitsförderung. Ausgehend von eigenen Erfahrungen und auf der Grundlage für sie bedeutsamer Beispiele der Begegnung und Auseinandersetzung mit Grundfragen der Beziehung zwischen Mensch und Natur werden die Schülerinnen und Schüler an elementare naturwissenschaftliche Bildung herangeführt.
Die Auseinandersetzung mit der Natur weckt und fördert das Interesse der Schülerinnen und Schüler und ermöglicht eine intensive Beschäftigung mit der belebten sowie der unbelebten Umwelt. Dabei werden Zusammenhänge in Bezug auf die sie umgebende Natur sowie deren Erscheinungsbild im Jahresverlauf erkannt und gemeinsam reflektiert. Dadurch gewinnen Schülerinnen und Schüler zunehmend Verständnis für ökologische Zusammenhänge und entwickeln eine sorgsame und achtsame Haltung gegenüber ihrer Umwelt.
Die Methodenkompetenz des Experimentierens und forschenden Lernens wird angebahnt und ermöglicht einen spielerischen, handlungsorientierten Zugang zu unterschiedlichen Themen des Kompetenzbereichs.
Schülerinnen und Schüler erschließen den Raum durch eine handlungsorientierte und reflexive Auseinandersetzung mit ihrer direkten Lebenswelt.
Die Orientierung in der Klasse und im Schulhaus sowie in ihrem persönlichen Umfeld wird zunehmend erweitert.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen sich selbst in ihrer Umwelt wahr, orientieren sich zunehmend in ihrem schulischen und persönlichen Lebensumfeld und setzen räumliche Gegebenheiten in Beziehung. Die räumliche Orientierung wird ausgehend von tatsächlichen Körpererfahrungen hin zu einem abstrakteren Vorstellungsvermögen erweitert.
Der Aufbau eines Fachwortschatzes zur Raum-Lage-Beziehung (zB oben, unten, hinten, vorne, links, rechts) kann bei der Beschreibung von Wegen oder Positionen von Gegenständen oder Personen unterstützen und gezielt erweitert werden.
Die Entwicklung des kindlichen Interesses und Verständnisses für zeitliche Strukturen wird durch altersgemäße Beispiele gefördert.
Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich mit linearen und zyklischen Zeitabläufen, wie zB dem Tagesablauf, und können diese erfassen und gliedern. Somit wird das Zeitverständnis aufgebaut und die Schülerinnen und Schüler lernen sich in der Zeit zu orientieren.
Durch Geschichten und Erzählungen von früher werden Lebensbedingungen in vergangenen Zeiträumen anschaulich mit heutigen Lebenssituationen verglichen.
Technische Entwicklungen, wie die Digitalisierung, sind Teil des täglichen Lebens der Schülerinnen und Schüler. Grundlegendes Verständnis technischer Zusammenhänge wird durch Bauen und Konstruieren, die Erkundung von Technik im Alltagsleben sowie die sachrichtige Nutzung von Technikprodukten und digitalen Medien entwickelt.
Eine altersgemäße Beschäftigung mit Themen des Konsums, der Nachhaltigkeit und des Berufslebens unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, ein Verständnis für wirtschaftliche Begriffe anzubahnen. Anhand von schulischen Lernsituationen oder durch die direkte Begegnung mit der außerschulischen Lebenswelt erlangen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliche Strukturen und Zusammenhänge auf persönlicher, lokaler und regionaler Ebene. Durchführen von konkreten Handlungssituationen machen wirtschaftliche Abläufe erfahrbar und verständlich. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dabei erste Orientierungs-, Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, um ihre gegenwärtigen und zukünftigen Rollen in der Gesellschaft mündig, kritisch, selbstständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen (zB als Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Ökonomische Bildung trägt maßgeblich zur Bildung für nachhaltige Entwicklung bei.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre eigene Identität wahrnehmen.
– unterschiedliche Gemeinschaften und Beziehungen (zB Klassengemeinschaft, Schule, Familie, Freundeskreis) bewusst wahrnehmen und beschreiben.
– Diversität als Bereicherung sehen und als Chance und Herausforderung nutzen.
– mit Enttäuschungen umgehen und akzeptieren, dass eigene Interessen und Wünsche nicht erfüllt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– aufgrund von Beobachtungen in der unmittelbaren Umwelt Zusammenhänge erkennen, Fragen stellen und Hypothesen entwickeln.
– Hypothesen formulieren, überprüfen, annehmen, ergänzen oder revidieren.
– Strategien für den nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen der Natur entwickeln und anwenden.
– Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Lebensführung erkennen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in ihrer näheren Umgebung orientieren und sicher bewegen.
– verschiedene räumliche Situationen (zB nah oder fern, ländlich oder städtisch) vergleichen und Merkmale bzw. Besonderheiten beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– zeitliche Strukturen, Handlungsabfolgen und Begriffe für Zeiträume verstehen.
– Vergleiche zwischen Vergangenheit und Gegenwart ziehen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung technischer Hilfsmittel im Alltag erkennen und beschreiben.
– digitale Medien sachrichtig bedienen und themengerecht einsetzen.
– ihren eigenen Umgang und ihre eigenen Erfahrungen mit digitalen Medien reflektieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Berufe benennen und geschlechtersensible Berufsorientierung hinterfragen und reflektieren.
– erste wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und eine kritische, verantwortungsbewusste Rolle (zB als Konsumentin und Konsument, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer) entwickeln.
Anwendungsbereiche
– Ich und Du und Wir zB Regeln eines friedlichen Miteinanders, Gemeinsamkeiten und Unterschiede als Chance
– Jahr und Zeit zB gestern – heute – morgen, Tag, Monat, Jahr, Jahreszeiten, Feste und Ereignisse, früher – heute
– Mensch und Gesundheit zB Merkmale gesunder Lebensführung und Ernährung, Gesundheit und Krankheit und vorbeugende Maßnahmen
– Wünsche und Bedürfnisse zB eigene Wünsche und eigene Gefühle und Gefühle anderer
– Drinnen und draußen zB Orientierung in der Klasse und im Schulhaus und in der unmittelbaren Umgebung, Orientierungsspiele, nah – fern
– Familie und Lebensformen zB Familienmitglieder, unterschiedliche Familienstrukturen
– Tiere und Pflanzen zB Pflege und Haltung von Haustieren und Nutztieren, Merkmale und Gemeinsamkeiten von bestimmten Pflanzen- und Tierarten, Naturschutz, Umweltschutz, Nachhaltigkeit
– Arbeit und Berufe zB der eigene Berufswunsch, Umgang mit Geld, Angebot und Nachfrage, geschlechterstereotype Berufsentscheidung
– Phänomene und Kräfte zB Elemente Wasser, Erde, Feuer, Luft, Stoffe und ihre Eigenschaften, Experimente
– Medien und Kommunikation zB Schutz und Sicherheit im Umgang mit digitalen Medien (Handy, Tablet, Computer), beobachten, beschreiben, dokumentieren
Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen, ihre Kreativität zu fördern und sie bei der Entdeckung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung und prägt das gesellschaftliche Zusammenleben. Musikalische Aktivitäten sind ein unverzichtbarer Bestandteil von dialogisch-integrativem Unterricht. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt.
Musik wird dialogisch-integrativ regelmäßig in alle verbindlichen Übungen der Vorschulstufe eingebunden. Musik als besondere Form von Sprache leistet auch einen Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. Ein besonderer Zusammenhang besteht ebenso zu den verbindlichen Übungen Spiel und Rhythmik.
Die Kompetenzen werden durch einen spielerischen Zugang und ein ungezwungenes Herangehen entwickelt und erweitert. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler wird die Freude an und das Interesse für Musik in ihrer Vielfalt geweckt und weiterentwickelt. Dazu muss ausreichend Raum für eigenständiges und kooperatives Experimentieren, Erforschen, Gestalten mit Stimme und Körpereinsatz und einfach zu spielenden Instrumenten geschaffen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich im Unterricht musikalisch aktiv einbringen, da die Vorbildwirkung eine wesentliche Motivationsquelle für Schülerinnen und Schüler darstellt, eigene musikalische Ausdrucksformen zu finden.
Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Musik orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Musik.
Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche Singen und Musizieren; Tanzen, Bewegen und Darstellen; Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Beschreiben und Interagieren.
Der Kompetenzbereich Singen und Musizieren umfasst den gestalterischen Umgang mit der eigenen Stimme und dem Körper und mit einfach zu spielenden Instrumenten. Ziel ist der Erwerb eines dem Entwicklungsstand angemessenen Lied- und Musizierrepertoires mit einfachen altersgerechten Liedern und Stücken sowie der spielerische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten sowie körperliche Möglichkeiten des Ausdrucks. Ziel ist es, außermusikalische und musikalische Inhalte unter Anleitung und improvisatorisch zu gestalten und szenisch darzustellen.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel ist es, vokale und instrumentale Klangeindrücke zu unterscheiden. Weiters sollen Wirkung und Funktion von Musik anhand ausgewählter Beispiele erfahren und besprochen werden. Klänge und Geräusche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler werden wahrgenommen, geordnet und bilden die Grundlage für gemeinsame musikalische Gestaltungen.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die eigene Stimme wahrnehmen und sie spielerisch einsetzen.
– unterschiedliche Lieder gemeinsam singen und mit Bewegung und Gesten begleiten.
– mit Bodypercussion und einfach zu spielenden Instrumenten gemeinsam experimentieren und elementar musizieren.
– unterschiedliche Materialien zu Instrumenten umfunktionieren und bei der musikalischen Gestaltung einsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– freie und gebundene Bewegungen mit und ohne Musik ausführen und auf spielerische Art und Weise verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers entdecken und einsetzen.
– Spielszenen musikalisch darstellen und gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Aufmerksamkeit auf akustische Signale fokussieren.
– mit Klängen und Geräuschen aus ihrer Lebenswelt experimentieren.
– durch Stille in Natur und Umwelt zur Ruhe finden und diese Lebensqualität erfassen und erleben.
Anwendungsbereiche
– Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Nachahmspiele, Frage-Antwort-Spiele, Gegensatzspiele, Spiegelspiele, Weiterentwicklungsspiele
– Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Hörentdeckungsreisen nach außen und nach innen zB Erkennen, Zuordnen, Orten, Unterscheiden und Benennen von Geräuschen, Klängen, Tierstimmen, Glockenspielen, akustischen Signalen
– Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: einfache Bewegungsmuster
– Takt und Rhythmus: Gleiches und Ungleiches, Schweres und Leichtes, Kurzes und Langes, Betontes und Unbetontes
– Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Holz, Glas, Stein, Papier, Keramik, Kunststoff, Metall und Fell
– Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: rhythmische und freirhythmische Sprüche, Reime
Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert die ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten im bildnerischen Gestalten, Wahrnehmen, Reflektieren und Kommunizieren vermittelt. Dabei steht das Hinführen zu einem schöpferischen, freien Gestalten und das Entdecken der eigenen Kreativität in den künstlerischen Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten wie zB Malerei und Grafik, Plastik, Raum, Spiel, Aktion, Fotografie, Film und Video im Vordergrund, wobei das Dargestellte mit der Umwelt der Schülerinnen und Schüler in enger Beziehung steht.
Davon ausgehend, entdecken und entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für ihre eigenen Ideen und Vorstellungen, Gedanken und Gefühle. Experimentierfreude, Flexibilität und Fantasie werden angeregt.
Durch kindgemäße Auseinandersetzung mit Beispielen aus Kunst, Kultur und Alltagsästhetik lernen Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten für die kreativen Umsetzungen ihrer eigenen Ideen kennen. Neues kann als spannend und anregend wahrgenommen werden.
Schülerinnen und Schüler gewinnen Vertrauen in ihre individuelle Kreativität, Gestaltungs- und Wahrnehmungsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln.
Themenrahmen und Aufgabenstellung werden anhand der exemplarischen Anwendungsbereiche entwickelt, situativ angepasst und erweitert.
Die Auswahl und Formulierung der Themen fördern die Vorstellungskraft und den bildnerischen Einfallsreichtum und bieten Freiräume für eigene Ideen, Interessen und individuelle Äußerungen bzw. Ausdrucksformen. Schematisierende Gestaltungsweisen (z. B. Ausmalen von Vorlagen) verhindern die Ausformung kreativer Kompetenzen sowie eine Identifikation mit dem eigenen Werk.
Die Themen beziehen sich auf die Erlebnis- und Vorstellungswelten der Schülerinnen und Schüler und werden ihren unterschiedlichen Entwicklungen und Begabungen gerecht. Die Verwendung von Materialien guter Qualität und funktionstüchtigen Werkzeugen sowie eine anregende Arbeitssituation und ein geeigneter Organisationsrahmen sind wichtig.
Außerschulische Lernorte, wie Museen, Ateliers oder Ausstellungen, und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern wecken das Interesse der Schülerinnen und Schüler und stellen einen Bestandteil des Unterrichts dar.
Begleitend zur Gestaltungspraxis und im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist das Führen einer Sammelmappe im Sinne eines Entwicklungsportfolios empfehlenswert.
Bei der Präsentation von Bildbeispielen ist auf Wiedergabequalität und rechtliche Grundlagen zu achten.
Materialien und Verfahren werden auch nach ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Aspekten ausgewählt.
Für Werke in der bildnerischen Praxis steht eine Vielzahl an Verfahren und Materialien zur Verfügung, die vor allem den lustbetonten Zugang zum individuellen Gestalten anregen und das künstlerische und bildnerische Denken und Handeln des Kindes fördern.
Die Kompetenzbereiche der verschiedenen verbindlichen Übungen des Vorschullehrplans sollen vernetzt und verknüpft werden. In Kunst und Gestaltung werden auch Kompetenzbereiche wie das altersgemäße Sprachverständnis und die altersgemäße sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Aufbau eines Fachwortschatzes) sowie die Arbeitshaltung und Aufmerksamkeit (Konzentration, Ausdauer, Sorgfalt) gefördert. Durch das gezielte Setzen von unterschiedlichen Angeboten zur Entwicklung der Grob-, Fein- und Grafomotorik werden die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich in ihrer motorischen Entwicklung gefördert.
Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Kunst und Gestaltung orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Kunst und Gestaltung.
In der Verschränkung der Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.
Bildnerische Praxis
Im Mittelpunkt steht das Heranführen an die gestaltungspraktische Tätigkeit und an das bildnerische Ausdrucksvermögen der Schülerinnen und Schüler.
Die vielfältige gestalterische Ausdrucksmöglichkeit, Umsetzung und Darstellung eigener Vorstellungen, Beobachtungen, Gefühle und Erlebnisse wird, ausgehend von einer neugierig forschenden Grundhaltung, aufgebaut und weiterentwickelt. Die Gestaltungsprozesse nehmen dabei einen höheren Stellenwert ein als die Werke selbst.
Wahrnehmen und Reflektieren
Wahrnehmen ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und führt zu subjektiven Gesamteindrücken. Schülerinnen und Schüler erleben, dass künstlerische Werke vielfältige und individuell unterschiedliche Emotionen ansprechen. Werk, Ausführung, Betrachtung und Mitteilung stehen dabei in einem engen Zusammenhang.
Beim Reflektieren, d. h. dem Aufnehmen, Nachdenken, Auswählen, Ordnen und Zuordnen von künstlerischen Beispielen, eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten.
Kommunizieren
Bildnerisches Gestalten, Wahrnehmen und Reflektieren als aktive und produktive Vorgänge fördern die Assoziations- und die Mitteilungsfähigkeit. Zugleich wird beim Kommunizieren über die eigene bildnerische Praxis, über Wahrnehmungen und sinnlich-ästhetische Erlebnisse das bildnerische Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen angeregt, aufgebaut und erweitert. Mit Bildern und über Bilder lassen sich Emotionen wie Freude, aber auch Ängste und Trauer sowie grundlegende Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen mitteilen.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen altersgemäß und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
– mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien spielerisch experimentieren.
– unterschiedliche bildnerische Techniken erproben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und fremde Arbeiten betrachten, sich dazu Gedanken machen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik mit verschiedenen Sinnen wahrnehmen und betrachten.
– die Wirkung von Kunstwerken und Alltagsästhetik auf die eigenen Emotionen formulieren und reflektieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten beschreiben.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik beschreiben.
– eigene kreative Prozesse und Werke als Mittel der Kommunikation einsetzen.
– sich eine eigene Meinung zu Kunst und Ästhetik bilden, diese begründen und mit anderen darüber diskutieren.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete und als Dimensionen handlungsorientierter Gestaltungspraxis zu verstehen.
– Ich und die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren Umwelt, ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen, Ideen und Vorstellungen unterschiedliche Ausdrucksformen finden
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Der Zufall führt mich – spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien (zB Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien)
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke und was darin zu entdecken ist; Zeichen, Symbole und Piktogramme im Alltag
– Zeichnen:
Materialien: zB Bleistifte, Grafitstifte, Buntstifte, Wachsmalstifte, Kreiden, Faserschreiber, Finger/Stäbchen; Papiere, Karton, Pappe in verschiedenen Formaten und mit unterschiedlichen Oberflächen
Verfahren: Zeichnen, Umriss- und Binnenzeichnung, Punkt – Strich – Linie
– Malen:
Materialien: zB Deckfarben, Acrylfarben, Temperafarben, Kleisterfarben, Fensterfarben, Fingerfarben; Haar- und Borstenpinsel, Bürste, Spachtel, Schwamm; Papier, Karton, Leinwand, Wand, Mauer
Verfahren: Auftragen – deckend, lasierend, Verteilen, Verdünnen, Mischen
– Drucken:
Technik und Design steht mit vielen Bereichen der Gestaltung der kindlichen Lebensumwelt in Beziehung.
Die verbindliche Übung vermittelt elementare Zugänge zu Technik und Design über die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit vielfältigen Materialien und Produkten. Die kognitive Begegnung mit Produkten der technischen und gestalteten Umwelt, ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, wird dabei angebahnt und die Basis für Technikmündigkeit gelegt. Wahrnehmung, Experimentierfreude, Spontaneität, Flexibilität und Kreativität nehmen einen zentralen Stellenwert ein.
Motorische Grundfertigkeiten und handwerkliche Kulturtechniken werden weiterentwickelt sowie fachgerechter Werkstoff- und Werkzeugeinsatz werden kennengelernt und im Rahmen von Arbeitsprozessen gezielt eingesetzt. Einsichten in die Bedeutung von Ordnung am Arbeitsplatz und die Wichtigkeit von Unfallverhütung führen zu Sicherheitsbewusstsein auch im außerschulischen Leben. Der Umgang mit verschiedenen Materialien und wachsendes Verständnis für ihre ökologische Bedeutung und ihren ökonomischen Wert bahnen ein verantwortungsvolles Verhalten der Umwelt gegenüber an. Die Begegnung mit dem Eigenen und dem Fremden findet in der wertschätzenden Auseinandersetzung mit selbst gemachten Gegenständen und denen der anderen Schülerinnen und Schüler statt.
In der verbindlichen Übung Technik und Design werden Themen aus anderen verbindlichen Übungen aufgegriffen. Es bieten sich somit zahlreiche Ansatzpunkte für vernetzten, fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht an.
Das Tun ist ein menschliches Grundbedürfnis. Handelnd gestaltet das Kind seine Umwelt und erfährt so seine Selbstwirksamkeit. Explorieren, Probieren, Nachahmen, Forschen und Experimentieren sind grundlegende Lernformen. Neugier, Sinnlichkeit und die Freude am Tun werden angeregt und unterstützt. So können die Bereitschaft für lebensbegleitendes Lernen grundgelegt und die kritische Betrachtung der vom Menschen gestalteten und zu gestaltenden Umwelt angebahnt werden. Das Wissen über die Welt der Dinge und deren Herstellung sowie über die Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt nehmen eine zentrale Rolle ein.
Zur Schulung der Kleinmotorik, der Dosierung von Hand- und Fingerkraft und zur Koordination von Auge und Hand werden Bewegungsabläufe entdeckt, durchschaut, erprobt und geübt. Alltagswelten, vorangegangene Erfahrungen und verschiedene Interessen bilden den Ausgangspunkt für die kindgemäße, anschauliche Aufbereitung von Inhalten. Die Ideen und Interessen der Schülerinnen und Schüler werden aufgegriffen und Aufgabenstellungen sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch Schülerinnen und Schülern formuliert. Unterschiedliche Lösungswege, Ergebnisse sowie Sozialformen werden ermöglicht. Das Erkennen des Prinzips von Ursache und Wirkung führt zum Verständnis technischer Funktionszusammenhänge. Baukästen, die modellhaft Technikbegriffe veranschaulichen, können hierbei hilfreich sein. Der Auftrag zum Erarbeiten von kreativen und innovativen Lösungswegen schließt das reine Nachbilden und die Verwendung von fertigen Bausätzen weitgehend aus.
Verwenden der Fachsprache, Beschreiben von Zusammenhängen, Prüfen von Ergebnissen und gegebenenfalls Überarbeiten gelten als wichtige Bestandteile der forschenden Praxis. Eine wertschätzende Haltung gegenüber eigener und fremder Arbeit wird entwickelt, um das Selbstwertgefühl zu stärken. Rechts- bzw. Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen.
Der Umgang mit unterschiedlichen Materialien und den entsprechenden Werkzeugen/Maschinen/Verfahren ist im Rahmen der Anwendungsbereiche zu vermitteln.
Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Werkräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung erforderlich. Beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Verfahren sind Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein durch Vorbildwirkung und entsprechende Einführung zu vermitteln.
Der Einsatz von Maschinen ist nur unter Aufsicht der Lehrperson erlaubt. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur über Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden.
Standortspezifische Werkraumordnungen sind zu erstellen und einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.
Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Technik und Design orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Technik und Design.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in die Kompetenzbereiche Entwickeln, Herstellen und Reflektieren sowie die Anwendungsbereiche Alltagsgegenstände, gebaute Umwelt, Kleidung, Spiel/Sport und Bewegung/Energie. Im Kompetenzerwerb stehen der Prozess und das Produkt gleichermaßen im Fokus.
Entwickeln meint das Wahrnehmen und Erkunden von Werkstoffen, Objekten und Räumen mit allen Sinnen sowie Kontrolle und Steuerung der Kleinmotorik. Das Ausprobieren, Erlernen und Üben unterschiedlicher Verfahren, das Erkennen und Verstehen technischer und textiler Abläufe und Zusammenhänge durch gezieltes Beobachten und Überprüfen fallen in diesen Bereich.
Herstellen umfasst das Anwenden unterschiedlicher Verfahren zur Lösung einer Aufgabenstellung. Materialien werden fach- und werkstoffgerecht verarbeitet, nachhaltig eingesetzt und entsorgt. Werkzeuge werden sachgemäß und altersgerecht verwendet. Die Organisation des eigenen Arbeitsplatzes sowie die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und der Werkraumordnung schaffen ein grundlegendes Bewusstsein für Unfallverhütung.
Reflektieren meint vorrangig die Beschreibung und das Überprüfen von Ergebnissen und das Ziehen von Schlüssen, um die gewonnenen Erkenntnisse auf aktuelle und neue Aufgaben sowie den Alltag übertragen zu können. Darunter fällt zudem die Präsentation eigener Arbeiten und das Verbalisieren von Sach- und Fachwissen in der entsprechenden altersgemäßen Fachsprache, zB die richtigen Bezeichnungen für Materialien und Werkzeuge.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
– Fäden, Fasern, Holz, Papier sowie weitere form- bzw. modellierbare Materialien erkunden.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, falten, kleben, knoten, messen und über Körpermaße vergleichen, reißen, schneiden, nageln, sägen, Schnur drehen, schleifen, wickeln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Werkstücke erarbeiten.
– Materialien verarbeiten, nachhaltig einsetzen, pflegen und richtig entsorgen.
– Werkzeuge richtig einsetzen.
– Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten präsentieren.
– Herstellungsprozesse reflektieren, beschreiben und vergleichen.
– altersgemäße Fachsprache verwenden.
Anwendungsbereiche
– Flug- oder Schwimmkörper
– Gebrauchsgegenstände
– Spiele
– Türme
Materialien, Werkzeuge, Verfahren:
– Materialien: Naturmaterialien, Fasern, Fäden, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoffe, Metalle, Papiere, Stein, textile Flächen, Verbundstoffe, Wachs
– Werkzeuge: Feilen, Hämmer, Messinstrumente, Nadeln (Webnadeln, …), Schleifpapier, Scheren, Raspeln, Sägen, Schraubendreher, Zangen und Zwingen, etc.
– Verfahren:
– Fügen (Zusammenhalt vermehren): Bauen, Flechten, Kleben, Knoten, Knüpfen, Leimen, Weben, Stricken, Häkeln (mit den Fingern), Nähen, Schrauben, Weben
– Oberflächen verändern und gestalten: Applizieren, Beschichten, Drucken, Färben, Glasieren, Lasieren, Schleifen, Reservieren, Sticken
– Sammeln, Vergleichen, Messen, Sortieren und Ordnen: nach Gewicht, Länge, Materialeigenschaften, Rohstoffen, Volumen, Zeit; wo möglich, über a) Körpermaße, b) willkürlich gewählte Maße
– Trennen (Zusammenhalt vermindern) : Feilen, Raspeln, Reißen, Scheren, Schneiden, Sägen
– Umformen: Abbinden, Biegen, Falten, Modellieren, Wickeln
– Urformen (Zusammenhalt schaffen): Filzen, Gießen, Papierschöpfen, Pressen, Schmelzen
Verkehr und Mobilität sind wesentliche Herausforderungen in der Alltagsbewältigung. Der zunehmende Verkehr und eine steigende Vielfalt von Mobilitätsformen verlangen Orientierungswissen über die Bedeutung von Mobilität für das Leben der Menschen und reflexives Wissen über (Risiko-) Verhalten im Verkehr.
Schon Kindern ist die Bedeutung von Mobilität unter räumlichen und zeitlichen Aspekten zu vermitteln. Durch praktische Auseinandersetzung mit vielfältigen Herausforderungen im Alltag sollen sie erfahren und verstehen, dass Verkehr ein vielschichtiges Phänomen ist, für das die Bereiche soziales Verhalten, Sicherheit und Umwelt maßgebend sind. Durch Beobachten und Üben sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sicher und zunehmend selbstständig im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Erfahrungs- und Lernbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern in Beziehung zueinander zu setzen und sinnvoll zu verknüpfen. Aufbauend auf den Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen Einsichten in Regeln gewonnen werden, sodass Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht wird. Die Inhaltsvielfalt der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ braucht neben einzelnen Sequenzen Unterstützung aus der gesamten Bandbreite der weiteren verbindlichen Übungen. Die Themenfelder sind im Idealfall im fächerübergreifenden Unterricht anzubieten und sollen bei Lehrausgängen, Exkursionen und fachspezifischen Aktionen Anwendung finden. Durch regelmäßiges, oftmaliges Wiederholen und Üben im geschützten Raum ist – ansteigend mit dem Entwicklungsstand – die situationsadäquate Anwendung des erworbenen Wissens in einer Gruppe und auch selbstständig zunehmend im realen Umfeld sicherzustellen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler
– durch Üben im geschützten Raum (Turnsaal, Schulgarten, Schulverkehrsgarten, …) und in der Verkehrsrealität (Schulweg, Schulumfeld) zunehmend Erfahrungen und Kompetenzen gewinnen, um selbstständig sicher im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.
– befähigt werden, speziell in besonderen Situationen (zB Unfall, Baustelle auf dem Schulweg) altersadäquat entsprechend zu reagieren.
– die Erkenntnis gewinnen, dass gerade im Straßenverkehr auf ein geordnetes Miteinander zu achten ist, um die Sicherheit für sich selbst und andere zu gewährleisten, und dass durch die gezielte Wahl von umweltschonenden Fortbewegungsarten ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Schonung von Ressourcen geleistet wird.
Gesundheitsförderung und Umweltschutz sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden Verkehrs- und Mobilitätsbildung und beeinflussen deren Umsetzung.
Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung orientieren sich an der integrativ geführten verbindlichen Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung für die 1. bis 4. Schulstufe.
Die verbindliche Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich im Verkehrsgeschehen zunehmend selbstständig, sicher, flexibel und verantwortungsvoll zu verhalten. Die im Folgenden beschriebenen verkehrs- und mobilitätsbezogenen Kompetenzen sollen in nachstehenden Kompetenzbereichen erworben werden:
Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Das Regelsystem der Straßenverkehrsordnung wird den Schülerinnen und Schülern in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen nahegebracht. Das eigene Handeln soll im sozialen Miteinander des Verkehrsalltags bewusst wahrgenommen werden. Dabei kommt dem Üben im geschützten Raum und in weiterer Folge im realen Verkehrsgeschehen eine ganz besondere Bedeutung zu. Erste Gefahrenabschätzungen und Risikobewertungen in Verkehrssituationen werden angebahnt, sicherheitsbewusstes und altersadäquates Handeln wird geübt, um sicheres und vorausschauendes Teilnehmen am Mobilitätsgeschehen zu ermöglichen.
Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz
Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren, der eigenen Gesundheit und gesellschaftlichen Entwicklungen werden hergestellt und begründet.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in einfachen lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie wissen Bescheid über einfache Verkehrseinrichtungen und den sicheren Schulweg.
– den Sinn von Hilfestellungen durch Polizei und Lotsendienste erkennen und diese Hilfe bewusst wahrnehmen und annehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität und Nachhaltigkeit herstellen und begründen.
– das gemeinsame Zurücklegen von Fußwegen, wo das möglich ist, unter den Aspekten von sozialem Miteinander und Umweltfreundlichkeit sehen und schätzen.
Anwendungsbereiche
– Verkehrsräume: Schulweg
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Farbsignale und akustische Signale (zB Fußgängerampeln, Bahnübergänge)
– Übungen im geschützten Raum (ua. Turnsaal, Schulhof)
– Übungen in der Verkehrswirklichkeit (mit und ohne Exekutive)
– Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)
– Motorik-, Reaktions-, Konzentrationsfähigkeit
– Sehen und gesehen werden
– Bewegungserfahrung: kontrolliertes Bewegen, Gleichgewichtsübungen
– Besondere Verkehrssituationen: Unfall, Baustelle, …
– Gesicherte Übergänge, Verkehrs- und Fußgängerampeln
– Bodenmarkierungen
– Unterschiedliche Verkehrsflächen: Gehweg, Fahrradweg, Fahrbahn, Gehsteig, …
– Verkehrsmittel (zB Autobus, Straßenbahn, U-Bahn)
Die verbindliche Übung Rhythmik in der Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Erwerb und in der Erweiterung ihrer Selbstwirksamkeit zu unterstützen. Die Förderung von Motivation, Impulskontrolle, Empathiefähigkeit sowie der Aufbau sozialer und emotionaler Kompetenzen fördern die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und tragen wesentlich zu einer reflektierten Lebensgestaltung bei. Emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten, die die kreative Auseinandersetzung mit sich selbst und der Welt sowie das weitere Lernen im Bildungsverlauf unterstützen, werden aufgebaut und weiterentwickelt.
Die verbindliche Übung Rhythmik steht mit Elementen aus den verbindlichen Übungen Musik sowie Bewegung und Sport in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. Der fächerübergreifende Aspekt ist zu berücksichtigen.
Rhythmik wird regelmäßig in alle verbindlichen Übungen der Vorschulstufe sinnvoll und integrativ eingebunden. Die Kompetenzen werden durch einen spielerischen Zugang und ein ungezwungenes Herangehen entwickelt und erweitert. Dabei wird die Persönlichkeit der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers im Sinne der Individualität aber ebenso als Teil einer Gruppe gestärkt und es werden Anreize zur Weiterentwicklung gegeben. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und den persönlichen Entwicklungs- und Lernstand, auch in inklusiven Gruppen, zu legen.
Die Gestaltung des Lernangebots ist den Bedürfnissen, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler situationsentsprechend anzupassen. Dies erfordert eine wertfreie, nicht beurteilende Beobachtung. Lernangebote erfolgen zielorientiert, aber zweckfrei. Die Unterstützung individueller Prozesse und Zielsetzungen, die von Schülerinnen und Schülern selbstwirksam erreicht werden, steht im Vordergrund, um die Erfahrungs- und Kompetenzentwicklung zu fördern. Dabei steht nicht die gesteuerte Ergebnisorientierung durch Lehrerinnen und Lehrer im Zentrum, sondern, den individuellen Entwicklungsprozessen Raum zu geben. Kompetenzen können in der verbindlichen Übung vorwiegend über den Weg der Aktivität aufgebaut werden. Bei der Unterrichtsplanung ist daher darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit zur Verfügung gestellt wird, um sich mit den Inhalten handlungsorientiert auseinandersetzen zu können.
Ebenso sind unterschiedliche Sozialformen in den Lernsituationen zu berücksichtigen. Kommunikative, komplementäre, koexistente und kooperative Lernformen unterstützen die soziale Kompetenzentwicklung. Der Einsatz unterschiedlichster Bewegungsformen und Materialien ermöglicht einen abwechslungsreichen, erlebnisorientierten Unterricht.
Das Konzept Rhythmus und Polarität umfasst die Wechselwirkung zweier sich bedingender Pole. Spannungsfeld und Spannungsausgleich wie Ruhe und Bewegung, die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler und die Gruppe, regelhaftes und freies Gestalten, Warten und Verzichten, Konzentration und Entspannung unterliegen einem Rhythmus und stehen in direktem Zusammenhang. Diese rhythmische Abfolge bedingt aktive Handlungsfelder, in denen der pädagogische Gestaltungsprozess stattfindet. Das Konzept Rhythmus und Ganzheitlichkeit setzt sich damit auseinander, dass Rhythmus nicht isoliert wirken kann, sondern immer im Kontext der gesamten Persönlichkeit und Entwicklung zu sehen ist. Jede Aktivität betrifft immer mehrere Funktionen und Persönlichkeitsbereiche, die zur Erschließung und zur kreativen Auseinandersetzung mit der Lebensumwelt zur Verfügung stehen.
Das Konzept Rhythmus und Wiederholung behandelt das wesentliche Element rhythmischer Prozesse. Regelmäßig wiederkehrende Strukturelemente sind Voraussetzung für die Festigung von Informationen, Mustern und Handlungen.
Das Konzept Rhythmus und Variation setzt sich mit der Weiterentwicklung von Lernprozessen auseinander. Immer wiederkehrende Strukturelemente werden einer Variabilität unterzogen. Wiederholung des immer Gleichen wird ersetzt durch Variationen. Dadurch wird der Lernprozess angeregt und Grundmuster werden generalisiert. Es wird vom Bekannten ausgegangen und hin zum Erweiterten und Neuen entwickelt.
Der Kompetenzbereich Ordnung umfasst das Erleben und Erfassen des Bewegungsraumes durch frei gewählte und vorgegebene unterschiedliche Bewegungsarten sowie Ordnungserfahrungen in unterschiedlich großen Raumeinheiten.
Der Kompetenzbereich Reaktion umfasst das Reagieren auf Signale ebenso wie die Übernahme, Variation und Gegenbewegung nach einem rhythmischen Muster.
Der Kompetenzbereich Konzentration und Sensibilisierung der Sinne umfasst einerseits die Bewältigung von Reizbeeinflussung und andererseits das Fokussieren auf ein bestimmtes Thema. Dabei ist vor allem die Wechselwirkung zweier sich bedingender Pole zu berücksichtigen. Die Auseinandersetzung mit der Umwelt und die differenzierte Wahrnehmung über einzelne Sinne wie Hören, Sehen, Tasten und Körpererfahrung wird handelnd erfahren.
Der Kompetenzbereich Kreativität umfasst vor allem das Finden individueller Ausdrucksformen zu vorgegebenen und frei gewählten Aufgabenstellungen sowie das Umsetzen von Erweiterungen und Variationen.
Der Kompetenzbereich Sozialkompetenz umfasst vor allem aktive und interaktive Übungen, die Schülerinnen und Schüler in ihrem Agieren in einer Gruppe und in ihren eigenen Handlungsräumen stärken. Kommunikative, komplementäre, koexistente und kooperative Angebote unterstützen die Weiterentwicklung in diesem Kompetenzbereich.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich durch frei gewählte und vorgegebene Bewegungsarten auf spielerische Art und Weise in einem Raum bewegen.
– verschiedene Materialien und Geräte nach einem vorgegebenen oder frei gewählten System gruppieren und ordnen.
Anwendungsbereiche
– Freie Bewegung im unterschiedlichen Raumangebot: zB im gesamten Klassenraum, im geteilten Klassenraum, diagonal durch den Klassenraum, „Ecken wechseln“
– Bewegungen zu einem vorgegebenen Motto: zB müde, fröhlich, ausgelassen, wütend, schnell, langsam, leise, laut, Bewegen wie eine Katze, ein Pferd
– Ordnen von Klangmaterialien (zB Orff-Instrumente), Kleingeräten (zB Seile, Bälle, Reifen), Naturmaterialien (zB Nüsse, Kastanien, Zweige, Zapfen) nach einem selbst gewählten Ordnungsmuster
– Ordnen verschiedener Materialien nach einem vorgegebenen Ordnungsmuster (zB alle Musikinstrumente, alle Kleingeräte, alle Naturmaterialien, alle Buntstifte, alle Bauklötze)
Die Schülerinnen und Schüler können
– freie oder vorgegebene Bewegungsmuster nach einem vereinbarten akustischen oder visuellen Signal unterbrechen oder ändern.
– auf rhythmische Angebote durch Übernahme, Variation oder Gegenbewegungen reagieren.
Anwendungsbereiche
– Richtungsänderung bei zB Klopfzeichen, Klatschen, wenn die Musik stoppt
– Bewegungsänderung bei Rhythmuswechsel zB schneller Klatschrhythmus – schnelle Bewegung, langsamer Klatschrhythmus – langsame Bewegung
– Antworten auf ein rhythmisches Motiv zB laute Musik – schnelle Bewegung, leise Musik – langsame Bewegung, Klangholz – Hüpfen, Triangel – Schleichbewegung
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Sinne differenziert einsetzen (zB gezieltes Richtungshören, genaues Betrachten, taktiles Wahrnehmen von Materialeigenschaften).
– ihre Aufmerksamkeit auf akustische, visuelle und taktile Signale sowie Signale durch Bewegungen fokussieren.
– sich nach akustischen oder visuellen Impulsen (zB Tempo, Lautstärke, Rhythmus) in eine ruhende oder aktive Phase begeben und Spannung und Entspannung erleben.
Anwendungsbereiche
– Eindrücke über die verschiedenen Sinne (akustisch, visuell, taktil) bewusst wahrnehmen
– Geräusche bewusst wahrnehmen und in Bewegung umsetzen, zB Rascheln von Papier, Vogelgezwitscher, Wasserrauschen wahrnehmen und eine Bewegung dazu finden
– aus mehreren Geräuschangeboten ein bestimmtes herausfiltern, zB klatschen, wenn Vogelgezwitscher wahrgenommen wird, mit dem Fuß stampfen, wenn Autolärm wahrgenommen wird
– Wechsel von Spannung und Entspannung nach einem rhythmischen visuellen oder akustischen Impuls erleben zB abwechselnd bei Hupgeräuschen springen und bei Wasserrauschen auf dem Boden liegen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene körperliche Ausdrucksformen finden, verändern, variieren und erweitern.
– mit unterschiedlichen Materialien experimentieren und gestalten.
Anwendungsbereiche
– Bewegung, Gestik, Mimik an eine Emotion oder Situation anpassen zB Eile – Laufen, Freude – Lachen, Angst – Zusammenkauern
– Unterschiedliche Materialien und Geräte zum freien Gestalten verwenden zB Bauen, Legen, Gruppieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– frei gewählte und gebundene Bewegungen in einer Gruppe einhalten.
– das Ende einer Bewegung oder einer Aktion abwarten und anschließend eine vereinbarte Handlung setzen.
– in einer Partner- oder Gruppenübung vereinbarte Abläufe und Regeln einhalten.
Anwendungsbereiche
– Gruppen-, Kreis- und Reihenbildung
– Warten können, zB Drehen eines Kreisels abwarten können oder warten, bis man selbst an der Reihe ist
– Gemeinsam einen Turm aus Bauklötzen bauen
– „Blindes Führen“ (eine Mitschülerin oder einen Mitschüler mit geschlossenen oder verbundenen Augen durch einen Raum führen oder sich selbst führen lassen)
– eine Gruppe „dirigieren“ (zB durch Richtungsansagen, Vormachen von Bewegungen) und die Führung zu einem selbstgewählten Zeitpunkt übergeben
Der verbindlichen Übung Spiel kommt in der Vorschulstufe eine besondere Bedeutung zu. Das Spiel steht immer im Zusammenhang mit anderen Fachinhalten. Der Aufbau von Kompetenzen, die die weitere Entwicklung und das weitere Lernen beeinflussen, steht in enger Verbindung mit den unterschiedlichen Formen des Spiels. Schülerinnen und Schüler lernen in direkter Interaktion mit ihrer Umwelt, in der Gruppe oder in der Erfahrung mit ihrer eigenen Persönlichkeit. Selbstständigkeit und selbstbestimmtes Lernen, Frustrationstoleranz, Impulskontrolle, Kooperationsfähigkeit, Fantasie, Ausdauer und vorausschauendes Planen werden besonders durch das Spiel gefördert und können im freien oder angeleiteten Spiel geübt und differenziert werden.
Lern- und Entwicklungsprozesse werden im Spiel initiiert und das Handlungsrepertoire der Schülerinnen und Schüler beim Lösen von Herausforderungen vergrößert. Durch diesen spielerischen Zugang zu Lerninhalten wird der Lernerfolg im Bereich der fachbezogenen verbindlichen Übungen positiv beeinflusst. Daher ist dem Spiel in allen Bereichen genügend Platz einzuräumen. Die kognitive Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit der Aktion und Interaktion im Rahmen der Spielgestaltung. Selbsttätiges Handeln und ganzheitliches Lernen stehen dabei im Vordergrund. Arbeitsgedächtnis, Ausdauer, Sorgfalt und Motivation werden durch das Spiel immanent gefördert und weiterentwickelt.
Das Spiel ist regelmäßig in alle verbindlichen Übungen der Vorschulstufe sinnvoll und integrativ einzubinden. Die Entwicklung fachlicher Kompetenzen wird mit den Dimensionen Arbeitsgedächtnis, Arbeitshaltung, Selbstständigkeit und selbstbestimmtes Lernen, Frustrationstoleranz, Kooperationsfähigkeit, Fantasie, Ausdauer und vorausschauendes Planen im Spiel verknüpft, gefördert und weiterentwickelt.
Lehrerinnen und Lehrer initiieren, instruieren und moderieren altersgemäße Spiel- und Lernanlässe. Sie achten darauf, dass der nötige Freiraum zur Entfaltung und Entwicklung des kindlichen Bildungsdrangs gegeben ist. Bei der Planung ist dem Spiel genügend Zeit einzuräumen, damit Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, sich entdeckend, beobachtend, erkundend und erforschend im Spiel vertiefen zu können.
Neben gelenkten und moderierten Spielphasen ist auch freien Spielphasen im Unterricht Platz einzuräumen. Das freie Spiel bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Aktivitäten frei und unabhängig von Vorgaben zu wählen. Dies setzt eine gesicherte und geschützte Umgebung voraus. Im Vordergrund stehen Empathie und Selbstwirksamkeit, positive Aktivierung und intrinsische Motivation sowie die Förderung der Konzentration.
Ebenso sind unterschiedliche Sozialformen in den Spielsituationen zu berücksichtigen. Kommunikative Spielformen (das aufeinander Beziehen von zwei Partnerinnen oder Partnern), komplementäre Spielformen (eine Partnerin oder ein Partner hilft dem anderen), koexistente Spielformen (nebeneinander agieren) und kooperative Spielformen (miteinander agieren) unterstützen die soziale Kompetenzentwicklung.
Der Raumgestaltung kommt eine besondere Bedeutung zu: Spielmaterialien werden übersichtlich und für Schülerinnen und Schüler zugänglich angeboten und Spielbereiche werden anregend, jedoch ohne Übersättigung gestaltet. Ordnungssysteme werden kommuniziert, auf die Einhaltung von Regeln (zB Herrichten und Wegräumen von Spielen, richtiges Einordnen in Regale) wird geachtet.
Entwicklung des Selbstkonzepts meint eigenständiges und selbstgesteuertes Handeln, die Entwicklung des Selbstbildes und das Bewusstsein eigener Fähigkeiten. Die Fragen: Wer bin ich? Was kann ich? Was will ich? stehen im Vordergrund. Das Erleben und Erkennen, selbst Ursache bestimmter Effekte zu sein, legt die Basis für die Entwicklung von Selbstvertrauen.
Konzept der sozial-emotionalen Entwicklung und Empathie meint die proaktive Interaktion, die Auseinandersetzung mit dem Gegenüber und Perspektivenübernahme. Handlungsintentionen anderer Personen werden erkannt und gegebenenfalls für die eigene Handlungsplanung berücksichtigt. Soziale Erfahrungen durch Anregungen stärken empathisches Verhalten und haben Einfluss auf die emotionale Auseinandersetzung mit sich selbst und der sozialen Umwelt.
Konzept der kognitiven Entwicklung meint die schöpferische Betätigung in Verbindung mit den Themen der kindlichen Umwelt. Kognitives Lernen und divergentes Denken werden durch aktives (Sprach-)Handeln sowie die Entwicklung von Ideen und Variationen vorangetrieben. Kompetenzen werden, unterstützt durch Impulse aus der sozialen und materialen Umwelt, stetig weiterentwickelt
Im Zusammenwirken der Kompetenzbereiche Ich und die Gemeinschaft, Fantasie und Wirklichkeit, Konstruieren und Experimentieren und Kreativität, Gestaltung und Bewegung werden vor allem das aktive Erleben einer Gruppe, das Kommunizieren miteinander, der kritische Blick auf sich selbst und die Umwelt und kreatives Denken und Handeln angebahnt und gefördert.
Der Kompetenzbereich Ich und die Gemeinschaft meint Spielformen, die das Annähern, Erproben und Umsetzen regelhaften Verhaltens in einer Gruppe unterstützen und fördern. Die Bedingungen und Regeln eines Spiels werden vereinbart, der Sinn von Spielregeln/Regeln im Spiel wird verstanden. Im Gemeinschaftsspiel werden Kommunikation und Kooperation gefördert. Gewinnen und Verlieren unterliegen den getroffenen Regeln, dazu ist ein gewisses Maß an emotionaler Selbstregulation und Frustrationstoleranz notwendig.
Der Kompetenzbereich Fantasie und Wirklichkeit meint Spielformen, die durch das Einnehmen unterschiedlicher Rollen aus Alltagssituationen, aber auch fiktiven Situationen einen Perspektivenwechsel ermöglichen. Dadurch entwickeln Schülerinnen und Schüler ein Bild von sich selbst und Eindrücke werden differenziert wahrgenommen, es entstehen neue Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten. In einem freien Gestaltungsraum können verschiedene Lösungswege ausprobiert und kreative Lösungen für herausfordernde Situationen gefunden werden. Kreativität und Fantasie werden angeregt, die Entwicklung der sozial-emotionalen Kompetenz und Selbstkompetenz wird unterstützt. Insbesonders Kommunikation und Kooperation werden gefördert.
Der Kompetenzbereich Konstruieren und Experimentieren meint das Verknüpfen mehrerer spielerischer Elemente zu etwas Neuem. Beim Konstruieren und Experimentieren entstehen neue Ideen und Spielprodukte. Konstruktionsspiele können physische Materialien nutzen, aber auch mit Wörtern, Sätzen, Zahlen oder in Gedankenspielen erfolgen. Der ganzheitliche Charakter ergibt sich dadurch, dass sowohl Spielgeschehen als auch Spielgestaltung aktiv und kreativ bestimmt werden können. Neugier, vorausschauendes Planen, divergentes Denken, Ausprobieren und Gestalten stehen im Vordergrund. Geduld und Ausdauer sowie eine konstruktive Arbeitshaltung und Kreativität werden dabei ebenso gefördert, wie die positive Aktivierung und intrinsische Motivation.
Der Kompetenzbereich Kreativität, Gestaltung und Bewegung meint Spielformen, die sowohl den natürlichen Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen wie auch die musikalische und gestalterische Kreativität fördern. Gelenkte Angebote, aber auch freie Gestaltungsräume in einem vorbereiteten und sicheren Umfeld, fördern die Freude an Bewegung und bewirken ein positives Körpererlebnis sowie die Entdeckung der eigenen Kreativität und vielfältiger Gestaltungsmöglichkeiten. Sowohl Einzel- als auch Gruppenerfahrungen stärken die Selbstwirksamkeit sowie das Erleben und Zusammenspiel in einer Gruppe.
Die Anwendungsbereiche sind ein exemplarisches und ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Spielregeln verstehen und einhalten.
– akzeptieren, dass es in einem Spiel Gewinnerinnen und Gewinner und Verliererinnen und Verlierer gibt.
– Rücksicht nehmen und sich in andere hineinversetzen.
– miteinander kommunizieren und kooperieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– in einem Spiel eine Rolle einnehmen und diese gestalten.
– auf andere Spielpartnerinnen und Spielpartnereingehen und neue Lösungswege und Lösungen finden.
– im Spiel eigene Fantasien und Wünsche ausdrücken und ausleben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eine Spielidee planen und umsetzen.
– ein begonnenes Spiel zu Ende führen.
– sich konzentriert und ausdauernd mit einem Spiel beschäftigen.
– Erkenntnisse aus einem Spiel in weiteren Spielvariationen anwenden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und vorgegebene Themen und Ideen aufgreifen und diese kreativ gestalterisch umsetzen.
– im Spiel Neues ausprobieren und erkunden, Grenzen überwinden sowie Problemlösungs- und Konfliktfähigkeit weiterentwickeln.
– Spielszenen musikalisch, rhythmisch und bewegungsorientiert gestalten und darstellen.
Anwendungsbereiche
– Regelspiele zB Tischspiele, Brettspiele, kooperative Spiele, regelhafte Bewegungsspiele wie Laufspiele, Ballspiele
– Rollenspiele mit und ohne Requisiten, zB szenisches Darstellen von Alltagssituationen (ein Streit, ich gehe einkaufen, im Spielzeuggeschäft, da habe ich mich geärgert, …)
– Fantasiespiele zB Abenteuerspiele, ich fliege mit dem Ballon in ein fremdes Land, ich bin ein Baum/ein Flugzeug/eine Katze/ein Zauberer, mir ist kalt/heiß, ich bin fröhlich/ängstlich
– Spiele mit unterschiedlichen Materialien, zB Türme mit Bausteinen bauen, Naturmaterialien nach Merkmalen ordnen und untersuchen
– Wort- und Buchstabenspiele, zB Stille Post, Reihensprechspiele zB Affe – Elefant – Tiger, Aufzählreime, Beispiele zu Wortfamilien finden (Tiere, Spielsachen, Lebensmittel, …), Frage-Antwort-Spiele, Bildgeschichten erzählen/weitererzählen, was stelle ich dar, Ordnen von ein-/zwei-/dreisilbigen Wörtern, Oberbegriffe finden, Buchstabe-Bild-Zuordnung
– Zahlen- und Mengenspiele, zB Zahlenreihen fortsetzen, Reihenfolgen einhalten, Formen erkennen und zuordnen, Mengen erkennen, Zahlen-Mengen-Zuordnung, Beziehungen erkennen wie größer, kleiner, gleich, teilen und aufteilen, anhand von Alltagsmaterialien (zB Naturmaterialien), Mengen erkennen und zählen
– Wahrnehmungsspiele, zB einen Raum mit offenen oder geschlossenen Augen erleben, Geräusche orten, Lautstärke/Stille wahrnehmen, Gerüche/Geschmack wahrnehmen, Raum-Lage-Orientierung wie oben, unten, rechts, links
– Spiele zur Steigerung des Arbeitsgedächtnisses, zB Koffer packen, Memory-Spiele; Was fehlt? Was ist dazugekommen? Hat sich die Reihenfolge geändert?
Die verbindliche Übung Bewegung und Sport ermöglicht Schülerinnen und Schülern, über unmittelbare Körper- und Bewegungserfahrungen und emotionale Erlebnisse einen Zugang zur Umwelt und zu sich selbst aufzubauen. Durch Bewegung erforschen und erleben Kinder ihre Umwelt, erfahren sich als selbstwirksam und werden dazu motiviert, sich weiteren Herausforderungen zu stellen. Die Koppelung von Wahrnehmung und Bewegung ist von elementarer Bedeutung für die körperliche, sensomotorische, soziale, emotionale, motivationale und intellektuelle Entwicklung der Kinder und dient dem Aufbau eines differenzierten Körper- und Selbstkonzepts.
Dem natürlichen Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler wird durch eine anregend gestaltete Umgebung mit vielfältigen Bewegungsanlässen, die zur Bewegung motivieren, entsprochen.
Eine positive Grundeinstellung zum eigenen Körper und das Wissen über präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, auf ihren Körper und ihr Wohlbefinden zu achten.
Der Unterricht verfolgt nachfolgende Absichten:
– Erweiterung von Körper- und Bewegungserfahrungen sowie Anleitung zur Entwicklung vielfältiger motorischer Basiskompetenzen von Bewegung und Sport.
– Anregen der motorischen Lernfähigkeit (ua. im Hinblick auf die Förderung der Wahrnehmung und der koordinativen Fähigkeiten).
– Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung durch bewegungsbezogenes Erleben und Erfahren von subjektiven Wahrnehmungen und Erlebnissen.
– Erleben von sozialen Begegnungen und sozialem Lernen in vielfältigen Bewegungssituationen, wobei vor allem Lernprozesse zu Kooperation sowie gelungene Interaktionen im Mittelpunkt stehen.
– Unterstützung einer individuellen Lern- und Leistungsbereitschaft durch positive Körper- und Bewegungserfahrungen.
– Wecken von Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Ausüben sportlicher und spielerischer Aktivitäten.
– Unterstützung eines gesundheitsorientierten Bewegungsverhaltens.
Der Unterricht in der verbindlichen Übung Bewegung und Sport soll so geführt werden, dass er zu kooperativem Verhalten beiträgt und Bewegungsfreude unterstützt. Schülerinnen und Schüler werden durch ein gezieltes vielseitiges Angebot sowohl im motorischen Bereich als auch im kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich gefördert, wobei auf die individuellen bisherigen Erfahrungen Bedacht genommen wird. Ein ungezwungener Umgang mit Bewegung, das Kennenlernen verschiedener Sport- und Spielgeräte, die Möglichkeit für eigene Körper- und Bewegungserfahrungen, aber auch das Erlebnis in der Gruppe werden durch entsprechende Bewegungsreize und positive Bewegungserlebnisse gefördert. Bewegungsangebote sollen so gestaltet sein, dass sie jedem Kind die Chance auf Erfolgserlebnisse bieten.
Die Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit, das Weiterentwickeln von Geschicklichkeit und Ausdauer sowie von Koordinationsvermögen und räumlicher Vorstellungsfähigkeit stehen im Mittelpunkt.
Körperliches Wohlbefinden als wichtige Ressource zur Stärkung der Gesundheit (ua. Bewältigung von Stress, emotionaler Belastung; Abbau von Aggressionen) soll durch spielerische, körperliche Aktivitäten, aber auch durch positive Gruppenerfahrungen und Freude an Bewegung angebahnt und aufgebaut werden.
Tägliche gezielte, aber auch freie und spielerische Bewegungssequenzen und ein vielfältiges Bewegungsangebot unter Berücksichtigung der räumlichen Rahmenbedingungen sowie im Freien legen den Grundstein zu einer positiven Einstellung zu sportlicher Betätigung und damit verbundenem Wohlbefinden.
Die zentralen fachlichen Konzepte in der verbindlichen Übung Bewegung und Sport orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Bewegung und Sport.
Der Lehrplan der Vorschulstufe basiert, analog zum Lehrplan der folgenden Schulstufen, auf einem zweidimensionalen Kompetenzmodell in der Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die Dimensionen einer umfassenden Handlungsfähigkeit in und durch Bewegung in den Bereichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz dar.
Die zweite Achse umfasst die inhaltliche Dimension, die sechs Erfahrungs- und Lernbereiche der verbindlichen Übung Bewegung und Sport ausweist: Motorische Grundlagen, Spielen, Elementare Bewegungsformen, Wahrnehmen und Gestalten, Gesund leben, Erleben und Wagen.
Fachkompetenz bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden zu können.
Methodenkompetenz umfasst die Fähigkeit, das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“) zu verstehen und durchzuführen.
Sozialkompetenz beschreibt die Fähigkeit, das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Bewegungshandeln in Gruppen und im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen und mitzugestalten (ua. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Rollen- und Funktionsverständnis, Empathie und die Bereitschaft, fair zu handeln).
Selbstkompetenz meint die Bereitschaft, sich mit eigenen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinanderzusetzen. Anstrengungsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Emotionsregulation und realistische Selbsteinschätzung sind zentrale Aspekte.
Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen.
– sich beim Spielen einbringen und Spielideen umsetzen.
– elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen.
– mit unterschiedlichen Anforderungen laufen, springen und werfen.
– einfache Gelegenheiten zum Bewegen und Spielen im Freien bzw. in der Natur aufgreifen, erschließen und nützen und dabei mit der Umwelt verantwortungsbewusst umgehen.
Anwendungsbereiche
– Bewegungsangebote zu Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit
– Bewegungsspiele: kreative Spielideen und Einhalten von Spielregeln
– miteinander spielen (auch mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien)
– Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen)
– über Hindernisse laufen
– in die Weite und Höhe springen
– mit verschiedenen Wurfgeräten in die Weite und auf Ziele werfen
– über vielfältige Bewegungs- und Spielimpulse den Bewegungsraum im Freien eigenständig nützen
– über Bewegung unmittelbare Naturerfahrungen machen sowie die Natur/Umwelt als sensiblen Lebensraum verstehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– fachspezifische Organisationsstrukturen und Rahmenbedingungen verstehen und einhalten.
– bewegungs- und sportbezogene Aufgaben verstehen und umsetzen.
– komplexe Handlungs- und Bewegungsabläufe planen und steuern.
Anwendungsbereiche
– einen Ordnungsrahmen einhalten
– mit Sportgeräten und Spielmaterialien in den Sportstätten sachgerecht umgehen
– Verhaltens-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten
– zuhören und beobachten, Fragen stellen
– wesentliche Merkmale einer Bewegung erkennen
– sich Aufgabenstellungen merken und durchführen und Bewegungsaufgaben nachmachen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in eine Gruppe integrieren und miteinander kooperieren.
– Regeln überlegen und aushandeln.
– fair handeln.
Anwendungsbereiche
– einfache Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen
– einen aktiven Beitrag leisten (zB Spielregeln einhalten)
– in (Bewegungs-)spielen Kompromisse eingehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihren Körper bewusst wahrnehmen und Bewegungen gezielt steuern.
– Sicherheitsrisiken einschätzen und eigenverantwortlich damit umgehen.
– eigene körperliche Fähigkeiten realistisch einschätzen.
– Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gewinnen.
Anwendungsbereiche
– sich und die Umwelt mit verschiedenen Sinnen (ua. visuell, taktil, kinästhetisch = Bewegungsempfindung, vestibulär = Gleichgewicht) wahrnehmen
– Körperteile und Körperhaltungen unterscheiden, zuordnen und steuern
– die Stellung des Körpers im Raum wahrnehmen und sich orientieren
– Teilbewegungen koordinieren (ua. Auge-Hand-Koordination)
Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung, zur Identitätsentwicklung und zum Gestalten von Gemeinschaft. Der Deutschunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu mündlicher und schriftlicher Kommunikation, zu Austausch, Information und Reflexion zu fördern. Dazu dient das Lernen mit und über Sprache unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und der sprachlichen Vorbildung der Schülerinnen und Schüler (Deutsch als Erstsprache, Zweitsprache, Fremdsprache). Der Unterricht soll Freude am Umgang mit Sprache in ihren verschiedenen Ausprägungen wecken und so zum Sprechen, (Zu-)Hören, Lesen und Schreiben anregen.
Durch geeignete Diagnose und Förderung ist die evidenzbasierte Absicherung der basalen und erweiterten Lesekompetenz anzustreben. Maßnahmen zur Lesemotivation unterstützen beim Aufbau der Lesekompetenz und knüpfen dabei an den Lernstand der Schülerinnen und Schüler an.
Ein sich an der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern der Grundschule orientierender, zeitgemäßer Unterricht integriert den Einsatz digitaler Medien. Durch einen konstruktiven, kreativen, reflexiven und kritischen Umgang mit Medien sammeln die Lernenden vielfältige Erfahrungen. Sie nutzen digitale Medien und Angebote als Informationsquelle, zur Unterhaltung sowie zur Produktion eigener Texte und Medienbeiträge und reflektieren diese kritisch. Handlungs- und produktionsorientierte Lernszenarien ermöglichen dabei eine ganzheitliche und kreative Auseinandersetzung mit Texten.
Der systematische Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) nimmt im Deutschunterricht einen wichtigen Stellenwert ein, schließt an den vorausgegangenen Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler an und ist immer auch in Verbindung mit allen anderen Unterrichtsgegenständen zu sehen.
Der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen ist Aufgabe aller Fächer, die Kompetenzbereiche sind nicht voneinander isoliert zu betrachten. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich von spontanen, bedürfnisorientierten Anfängen hin zur mehr und mehr an Inhalt und Form orientierten Kommunikation. Grundlegende Bedeutung hat in diesem Prozess die Vorbildfunktion der Lehrerinnen- und Lehrersprache.
Mit Hilfe gezielter individualisierender und differenzierender Maßnahmen in den Teilbereichen Hören, Zuhören sowie Steigerung der Lesefertigkeiten und der Lesefreude sollen das Leseinteresse und die Auseinandersetzung mit vielfältigen Texten in Büchern und digitalen Medien angebahnt werden. Auch Möglichkeiten der Rezeption und ein stabiles Lese-Selbstkonzept werden nach und nach entwickelt und ausgebaut. Im Unterricht soll der vielfältige Umgang mit Sprache zur Einsicht in Funktionen und Formen der Sprache führen. Der Erwerb einer gesicherten Rechtschreibung wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt. Planen, Verfassen sowie Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibabsichten (erzählen, informieren, notieren, appellieren) mit Hilfe von Strategien sind integrative Bestandteile von Schreibprozessen und müssen schrittweise erarbeitet werden. Durch Probieren, aktives Entdecken, selbständiges oder gemeinsames Erarbeiten und Problemlösen soll die Freude am Umgang mit Sprache geweckt und erhalten werden. Ebenso können Schülerinnen und Schüler das im Unterricht Erlernte in ihren persönlichen Sprachgebrauch übertragen und schließlich gezielt anwenden. Die Anwendungsbereiche werden schulstufenspezifisch und schülerinnen- und schülerorientiert ausgewählt.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen.
Die inhaltliche Strukturierung des Unterrichtsgegenstandes Deutsch orientiert sich an den zentralen fachlichen Konzepten Norm und Wandel, Inhalt und Form sowie Identität und Diversität. Sie bilden in ihrer Gesamtheit grundlegende Aspekte des konzeptuellen Wissens für den Deutschunterricht und stellen einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Anwendungsbereiche sowie der damit einhergehenden Kompetenzen dar.
Norm und Wandel
Sprache als System von Zeichen ist Regeln unterworfen. Der Vergleich und die Reflexion verschiedener sprachlicher Zeichensysteme aus der Lebenswelt der Kinder ermöglicht Einblicke in die Vielfalt, Flexibilität und Wandelbarkeit von sprachlichen Normen.
Inhalt und Form
Das Zusammenwirken von Inhalt und Form ist ein Merkmal von sprachlichen Ausdrucksformen. Ein erstes Verständnis für diese wechselseitige Beziehung eröffnet Einsichten in unterschiedliche Sprachebenen und deren Wirkungsweisen unter Berücksichtigung des Kontextes und der Beziehung.
Identität und Diversität
Sprache ist mit den zentralen Aspekten individuums- und gruppenbezogener Identität verbunden, zB hinsichtlich Kognitionen, Emotionen und Volitionen. Zugleich ist Sprache als Medium der Verständigung immer auch Ausdruck interindividueller und gesellschaftlicher Diversität, da sie nur in Variation existiert.
Der Unterrichtsgegenstand Deutsch hat die Aufgabe, die verschiedenen Erstsprachen und Sprachvarietäten der Schülerinnen und Schüler um Deutsch als Standardsprache (österreichisches Deutsch als Unterrichts- und Bildungssprache) zu erweitern. Die Kompetenzbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern stehen in Beziehung zueinander und sind sinnvoll zu verknüpfen. Dadurch weckt und fördert der Deutschunterricht das Interesse und die Freude an Sprache beim Zuhören und Sprechen, Lesen und Schreiben. Denk- und Problemlösestrategien sind nicht nur zu vermitteln, sondern Schülerinnen und Schüler sollen in einem aktuellen Verständnis von Bildung und Lernen vor allem auch darin unterstützt werden, sie selbständig zu entwickeln.
Die bildungssprachlichen Kompetenzen bauen sich in folgenden Kompetenzbereichen auf:
(Zu-)Hören und Sprechen
Sprechen im unterrichtlichen Zusammenhang dient der Wiedergabe von Sachverhalten, dem Ausdruck von Emotionen, Meinungen und Reflexionen. Dabei werden sowohl verbale als auch para- und nonverbale Signale einbezogen.
Grundstufe I: Hören und Sprechen: Der Schwerpunkt liegt auf bewusstem Hören und deutlich artikuliertem sowie formal korrektem Sprechen als unterstützenden Maßnahmen zum Schriftspracherwerb.
Grundstufe II: Zuhören und Sprechen: Der Schwerpunkt liegt auf aktivem Zuhören sowie monologischem und dialogischem Sprechen.
Lesen
Im Unterricht werden bewusst Vorlese- und Lesesituationen geschaffen, die das Selbstbild als Leserin bzw. Leser stärken und die literarische Kompetenz fördern. Ausgehend vom Vorlesen über das Erlesen hin zum verstehenden Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen erschließen sich Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit der Welt. Leseinteresse, Lesebereitschaft, Lesefertigkeit und sinnverstehendes Lesen werden dabei an unterschiedlichen Texten in Büchern und digitalen Medien in einer anregenden Leseumgebung entwickelt.
Lesestrategien werden systematisch eingeführt und regelmäßig anhand von Sachtexten und literarischen Texten geübt. Die Schülerinnen und Schüler lernen diese routiniert und bewusst anzuwenden.
Verfassen von Texten
Auf der Grundlage der Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Sprechen und (Recht-)Schreiben geht es um einen kreativen, inhaltsadäquaten, situationsangemessenen bzw. adressatengerechten Umgang mit konzeptionell mündlichen und schriftlichen Texten.
(Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung
Dieser Bereich umfasst die Alphabetisierung, das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes aufgrund mehrdimensionaler Vermittlungsweisen sowie Grundeinsichten in Funktionen und Strukturen der deutschen Sprache.
Die Schülerinnen und Schüler können
– in verschiedenen Gesprächssituationen an unterschiedlichen Themen ihre Sprachhandlungsfähigkeit aufzeigen. 2, 12
– neue Kommunikationssituationen erkennen, unterscheiden und angemessen verbal und nonverbal, auch kreativ, handeln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Herstellen der Graphem-Phonem-Korrespondenz Buchstabenverbindungen, Wortbausteine und Wörter erfassen und zunehmend richtig klanglich strukturieren, lesen und verstehen, die Blickspanne erweitern sowie einfache Texte mit Hilfe von Anleitung lesen und verstehen.
– Handlungsverläufen von (vor-)gelesenen Texten über einen angemessenen Zeitraum folgen und wiedergeben sowie mit Unterstützung aus einem Textangebot in verschiedenen Medien wählen. 6
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen das Mitteilungsbedürfnis und die Schreibmotivation bildlich oder schriftlich umsetzen sowie einfache Satzmuster sprachlich angemessen einsetzen.
– sich für das Planen von Texten beim mündlichen Erzählen verständlich ausdrücken und beim Zuhören Unklarheiten erkennen und bei Bedarf angeleitet berichtigen und ergänzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– erarbeitete Zeichen und Formen, Laute und Buchstaben wahrnehmen, differenzieren und grafomotorisch umsetzen, Wörter in ihre Laute und Sprechsilben zerlegen sowie Wörter, Wortgruppen und kurze Sätze ab- und aufschreiben.
– Wörter des erarbeiteten Wortschatzes akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern und zunehmend richtig schreiben.
– Ableitungen und Formveränderungen von Wörtern im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch entdecken und zunehmend anwenden.
– gesprochene und geschriebene Sprache (auch Fremdwörter) untersuchen und vergleichen sowie Sätze als Sinneinheit erkennen.
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik
– handlungs- und produktionsorientierter Umgang in unterschiedlichen Sprachwahrnehmungsbereichen
– Diskutieren, Finden und Reflektieren von Gruppenregeln 3, 7 und gewaltfreies Gestalten von kommunikativem Handeln 5, 8
– Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten 6, 12
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten Texten der Kinderliteratur aus Büchern und digitalen Medien durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– gemeinsames Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene
– Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von mündlichem Erzählen, bildlichem Darstellen und ersten Wörtern unter Berücksichtigung der individuellen Schreibmotivation und Voraussetzung
– mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit
Die Schülerinnen und Schüler können
– in verschiedenen Gesprächssituationen an unterschiedlichen Themen ihre Sprachhandlungsfähigkeit 2 , unter Einhaltung einer Kommunikationskultur 7, 8, 9 , aufzeigen.
– mit zunehmender Sicherheit deutliches, ausdrucksvolles und an der Standardsprache orientiertes Sprechen entwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Leseflüssigkeit steigern, zunehmend klanglich strukturiert lesen sowie erste Lesestrategien in Texten für ein Textverständnis einsetzen.
– mit Hilfestellung zu altersangemessenen Texten ihre Meinung äußern, zunehmend selbstständig auch nicht genannte Sachverhalte erfassen und deuten sowie Bücher und Medien zur Gewinnung von Information, zur Erweiterung ihres Wissens und zur Unterhaltung nutzen. 4, 5, 12
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen die Schreibmotivation umsetzen und einfache schriftliche Muster situationsbezogen und intentionsgeleitet anwenden.
– einfache, auch selbst geschriebene Texte inhaltlich und sprachlich überprüfen und bei Bedarf durch Einsatz erster Überarbeitungsstrategien berichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Buchstaben und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form ab- und aufschreiben sowie beim Schreiben einen erarbeiteten Wortschatz in orthografisch korrekter Schreibweise zunehmend anwenden.
– einfache Zusammensetzungen in Morpheme trennen, einfache Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung erkennen, diese verbalisieren und in eigenen Texten zunehmend anwenden sowie erste alphabetische Ordnungs- und Suchübungen durchführen.
– Wörter mit Morphemen bilden, segmentieren, in ihrer Form verändern und so Bedeutungsunterschiede erkennen sowie zu einem Stamm-Morphem gehörende Wörter sammeln.
– die Interpunktion als Hinweis für die Stimmführung nutzen, aus Wörtern syntaktisch korrekte Sätze bauen und die wichtigsten Wortarten in ihrer Funktion verstehen.
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik
– handlungs- und produktionsorientierter Umgang in den unterschiedlichen Sprachwahrnehmungsbereichen
– Diskutieren, Finden und Reflektieren von Gruppenregeln 3, 7 und gewaltfreies Gestalten von kommunikativem Handeln 6
– Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten 6, 12
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten Texten der Kinderliteratur aus Büchern und digitalen Medien durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Nutzen von Schreibanlässen unter Berücksichtigung der individuellen Schreibmotivation und Voraussetzung
– kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
– Durchgliedern/Segmentieren, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
– mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit
– gemeinsames Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene
Die Schülerinnen und Schüler können
– Strategien für das Hörverstehen entwickeln als auch zuhörerbezogen Sprech- und Sprachformen unter Berücksichtigung von nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden.
– bewusst sprachliche Ausdrucksformen und einfache normierte Sprachmuster in konkreten monologischen wie dialogischen Sprechbeiträge richtig einsetzen 2 und sich verschiedener Sprachregister der Situation angemessen bedienen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– zunehmend ökonomisch lesen, Lesestrategien zunehmend bewusst nach Zielvorgabe einsetzen, Texte durch adäquate Hilfestellungen verstehend und reflexiv lesen.
– ihre literarische Kompetenz zunehmend aufbauen, zur Wirkung gelesener Texte eigene Gedanken entwickeln, Analogien bilden und in der Anschlusskommunikation, auch kritisch, Stellung nehmen. 2, 8, 11, 13
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche konzeptionell mündliche wie konzeptionell schriftliche Textmuster zu freien und vorgegebenen Themen bewusst nutzen und Texte entsprechend sinnvoll planen und verfassen.
– adressatengerechte, situationsbezogene und intentionsgeleitete Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten und berichtigen. 4
Die Schülerinnen und Schüler können
– beim Ab- und Aufschreiben Regelbildungen bewusst erkennen, reflektieren und anwenden sowie den erarbeiteten Wortschatz in verschiedenen Übungsformen einsetzen.
– zunehmend Einsicht in Wörter mit orthografischen Regel- und Merkelementen gewinnen, Rechtschreibstrategien für das richtige Schreiben von Wörtern sowie unterschiedliche Medien als Rechtschreibhilfe einsetzen. 4
– formbildende Elemente für die Bildung neuer Wörter nutzen, aus verschiedenen Wortarten neue Wörter bilden sowie sinnverwandte Wörter erkennen und nach unterschiedlichen Kriterien strukturieren.
– die Wortarten wie Nomen, Verb, Adjektiv in zunehmendem Maß mit den Fachbegriffen benennen, den Zusammenhang zwischen Zeitstufen und Zeitformen erkennen sowie durch handlungsorientierte Verfahren Einsicht in die Syntax gewinnen.
Anwendungsbereiche
– Besprechen, Bearbeiten und Klären von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler im Klassenrat bzw. Klassenparlament oder im szenischen Spiel, Finden von Lösungen, Einnehmen eines Perspektivenwechsels und sprachlich angemessenes Verbalisieren und schriftliches Festhalten des Ergebnisses 3, 5, 6, 7, 9, 12
– Führen von Gesprächen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Umweltschutz, natur- und umweltbewusste Werthaltung sowie Förderung einer empathischen Haltung für alle Lebewesen 11
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen und Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik
– Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten 6, 12
– handlungs- und produktionsorientiertes Aufarbeiten von ausgewählten Texten aus Büchern und digitalen Medien durch Literaturgespräche (Textverstehen, persönliches Textverständnis, Identifikation mit Figuren, Fremdverstehen, Empathie, …), sowie durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Nutzen von Schreibanlässen und kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
– im Verlauf der Grundschule aufbauend: Erkennen und Benennen von Kriterien besonders gelungener Textstellen bzw. Texte, planvolles Untersuchen und Überarbeiten von Textstellen bzw. Texten nach bestimmten Kriterien
– Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
– gemeinsames Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Berücksichtigung von Hörverstehen, Sprechhandlungen und sprachlichen Gestaltungsmitteln eine Kommunikationskultur anwenden und einfordern.
– ausdrucksvoll und an der Standardsprache ausgerichtet über Beobachtungen und Sachverhalte in monologischen wie dialogischen Sprechbeiträgen adressatengerecht und situationsgerecht sprechen. 7
Die Schülerinnen und Schüler können
– ökonomisch lesen, Lesestrategien bewusst nach Zielvorgabe einsetzen sowie den Wortschatz mit geeigneten analogen oder digitalen Hilfsmitteln ausdifferenzieren. 4, 6
– ihre literarische Kompetenz um die Auseinandersetzung mit Textgattungen, Beschaffenheit und Merkmalen von Texten erweitern und sich in der Anschlusskommunikation über Leseinteressen bzw. Gelesenes selbstständig austauschen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Schreibabsichten (erzählen, informieren, notieren, appellieren) nutzen, Texte sinnvoll planen und mit bewusstem Einsatz sprachlicher Mittel und unter Nutzung von unterschiedlichen Informationsquellen verfassen. 4, 6
– adressatengerechte Texte unter Einsatz von Überarbeitungsstrategien überprüfen, mit Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form berichtigen, besonders gut gelungene Textstellen erkennen und gewonnene Erkenntnisse adaptieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– beim Ab- und Aufschreiben auf erworbenes Regelwissen zurückgreifen sowie von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen gelangen.
– erworbene Rechtschreibstrategien für normgerechtes Schreiben nutzen, ihre Schreibung von Wörtern begründen sowie unterschiedliche Medien als Rechtschreibhilfe einsetzen. 4
– das Wissen über Wortzusammensetzungen nutzen sowie sinnverwandte Wörter in ihren unterschiedlichen Bedeutungen erkennen und begründet einsetzen.
– die verschiedenen Zeitformen in Texten erkennen und adäquat anwenden, direkte Rede gebrauchen, Satzglieder unterscheiden und die wichtigsten bestimmen und richtig benennen.
Anwendungsbereiche
– Besprechen, Bearbeiten und Klären von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler im Klassenrat bzw. Klassenparlament oder im szenischen Spiel, Finden von Lösungen, Einnehmen eines Perspektivenwechsels und sprachlich angemessenes Verbalisieren und schriftliches Festhalten des Ergebnisses 6, 7, 9, 12
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen und Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik
– Führen von Gesprächen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Umweltschutz, natur- und umweltbewusste Werthaltung sowie Förderung einer empathischen Haltung für alle Lebewesen 3, 5, 11
– Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten 6, 12
– handlungs- und produktionsorientiertes Aufarbeiten von ausgewählten Texten aus Büchern und digitalen Medien durch Literaturgespräche sowie durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Nutzen von Schreibanlässen und kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
– Erkennen und Benennen von Kriterien besonders gelungener Textstellen bzw. Texte, planvolles Untersuchen und Überarbeiten von Textstellen bzw. Texten nach bestimmten Kriterien
– Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
– Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache erhalten eine gezielte Förderung in Deutsch als Zweitsprache in additiver, unterrichtsparalleler oder integrativer Form, um den kontinuierlich wachsenden (bildungs-)sprachlichen Anforderungen im Unterricht und in außerschulischen Lebenssituationen kompetent begegnen zu können. Sprachhandlungskompetenzen in Alltags- und insbesondere in Bildungs- und Fachsprache werden kontinuierlich und mit angemessener Progression gefestigt und weiter ausgebaut. Die Arbeit an der kommunikativen Angemessenheit und der sprachlichen Korrektheit ist dabei zentral.
Der Lehrplanzusatz bildet die Grundlage für die Durchführung eines altersgerechten DaZ-Unterrichts, dessen Dauer je nach individuellen sprachbezogenen Lernvoraussetzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler variieren kann. Die DaZ-Förderung ist Teil eines Gesamtkonzepts sprachlicher Bildung. Sie ergänzt, erweitert und vertieft als fachsensibler Sprachunterricht die sprachsensible Vermittlung von Fachinhalten aller Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse. Die DaZ-Förderung unterstützt somit den fächerübergreifenden Auf- und Ausbau von Bildungs- und Fachsprache mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen von Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus trägt der DaZ-Unterricht zur Entwicklung der individuellen Mehrsprachigkeit und zur Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz bei. Nach Abschluss der DaZ-Förderung nach diesem Lehrplan wird die Sprachbildung im schon vorher mit ihr verknüpften sprachsensiblen Fachunterricht weiter unterstützt.
Der Lehrplanzusatz gilt für alle Klassen der Primarstufe, sodass der Unterricht auch klassen- und schulstufenübergreifend durchführbar ist. Ein Bezug ist insbesondere zum Lehrplan für Deutsch, aber auch zu den sprachlichen Anforderungen einzelner Pflichtgegenstände der jeweiligen Klasse herzustellen. Je nach Sprachstand der Schülerinnen und Schüler können Teile der Lehrpläne für Deutschförderklassen und Deutsch als Zweitsprache mitberücksichtigt werden.
Die DaZ-Förderung unterstützt ordentliche Schülerinnen und Schüler dabei, ihre mündlichen und insbesondere schriftlichen Deutschkompetenzen zu festigen und systematisch weiter auszubauen. Die Lehrerinnen und Lehrer regen die Schülerinnen und Schüler dazu an, Strategien und Lerntechniken zur mündlichen und schriftlichen Selbstkorrektur sowie zur Erschließung bildungs- und fachsprachlicher Mittel und Texte anzuwenden und dabei auch digitale Medien 4 zu nutzen.
Sprachstandsbeobachtungen ermöglichen in allen unterschiedlichen Förderformaten eine zielgerichtete Sprachbildung mittels individueller Förderplanung. Für einen ganzheitlichen Aufbau von Sprachhandlungskompetenzen sind eine enge inhaltliche Abstimmung bzw. Kooperation aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar.
Lehrerinnen und Lehrer motivieren mehrsprachige Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Unterrichts, über handlungsorientierte und kreative Aktivitäten, abwechslungsreiche Methoden, Medienvielfalt, altersgerechte metasprachliche Reflexionsangebote sowie über das Einbeziehen der bisherigen Sprach(lern)erfahrungen und des individuellen sprachlichen Repertoires, ihre Deutschkompetenzen aktiv weiterzuentwickeln und stärken somit ihr Selbstbewusstsein. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten binden die Lehrerinnen und Lehrer außerschulische Themen und Kommunikationsanlässe ein.
Die Lehrerinnen und Lehrer bieten ausreichend Lerngelegenheiten zur Weiterentwicklung von Textkompetenz (mündlich/schriftlich). Dabei sind sprachliche Angemessenheit und Kommunikationsfähigkeit in der Zweitsprache immer als Ziel im Blick zu behalten. Zusätzlich werden die Wahrnehmung sprachlicher Strukturen und der bewusste Umgang damit gestärkt – auch unter Berücksichtigung von Sprachvergleichen. Die Wortschatzarbeit sichert eine Festigung des vorhandenen Wortschatzwissens sowie eine Erweiterung in Richtung Fach- und Bildungssprache, an deren Aufbau die Schülerinnen und Schüler trotz häufig gut entwickelter Alltagssprache oft noch intensiv arbeiten müssen. Neue Begriffe und Sprachstrukturen auf Satz- und Textebene werden fach- und kontextbezogen sowie handlungsorientiert eingeführt und die Anwendung in möglichst vielen unterschiedlichen (bildungs-)sprachlichen Situationen ermöglicht, was bei Bedarf mittels Scaffolding geschieht. Das Wissen der Lehrerinnen und Lehrer um die (grammatische) Progression im (Zweit-)Spracherwerb ist dabei grundlegend. Eine wertschätzende Feedbackkultur fördert die Weiterentwicklung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf sprachliche Korrektheit unter Nutzung von Methoden der Fehleranalyse.
Dieser Lehrplan greift folgendes übergreifendes Thema auf: Informatische Bildung 4
Die Unterrichtsplanung und -gestaltung bei der Förderung ordentlicher Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.
Kommunikation und Wirkung bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.
Funktion und System betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.
Mehrsprachigkeit und Gesellschaft bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.
Der Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler schließt – im Sinne eines aufeinander aufbauenden Konzepts für Deutsch als Zweitsprache – an den Lehrplan für Deutschförderklassen und den Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache an und orientiert sich insbesondere am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln.
Hören
Das Hörverstehen ist für das Gelingen von (fachlicher) Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Sprechen
Das mündliche Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (an Gesprächen teilnehmen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbständigen, zusammenhängenden und komplexeren Äußerungen in Alltagssituationen sowie Sach-/Fachgesprächen.
Lesen
Das Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Das Leseverstehen von alltags- sowie bildungssprachlichen Texten reicht von einem globalen Verständnis zum Erfassen von Details.
Schreiben
Das schriftliche Sprachhandeln bildet ebenfalls die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von einer formelhaften hin zu einer selbständigen, zusammenhängenden – auch fachlichen – Schreibproduktion.
Linguistische Kompetenzen
Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche Kommunikation; dabei wird sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt. Mehrsprachige Sprachreflexion unterstützt den Aufbau von Sprachbewusstheit.
Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die ordentliche Schülerinnen und Schüler im Laufe der DaZ-Förderung schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu konkreten Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren.
– Strategien zur Erschließung von gehörten Texten selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich spontan, fließend und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen der Alltags- und Bildungssprache in einem angemessenen Sprechtempo verständigen und dabei Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden.
– sich zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt und zu Sachverhalten spontan und fließend an Gesprächen und (fachlichen) Diskussionen beteiligen. Dabei können noch nicht erarbeitete Themen den natürlichen Sprachfluss beeinträchtigen.
– komplexere Informationen einholen und mündlich möglichst korrekt weitergeben.
– Erfahrungen, komplexe Sachverhalte und Ereignisse zusammenhängend beschreiben und erklären.
– ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und aktuelle Fragestellungen diskutieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu bekannten Alltagsthemen und ausgewählten Sachthemen (Sachtexte, literarische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen.
– vielfältige Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und insbesondere Sachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbständig anwenden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt und zu ausgewählten Sachthemen aus verschiedenen Fachbereichen planen und verfassen.
– beim Verfassen längerer fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) und unterschiedliche Informationsquellen bei Bedarf nutzen.
– Sachtexte und literarische Texte zusammenfassen, kreative Texte zu Textvorlagen, wie ua. Reime, Gedichte, Lieder verfassen (generatives Schreiben).
– schriftliche (Sach-)Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ein ausreichend breites Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz) sowie grammatischen Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene produktiv anwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.).
– Strategien zur Erschließung unbekannter Wörter anwenden und benötigte Begriffe verständlich und geschickt umschreiben.
– eine angemessene Anzahl sprachlicher Verknüpfungsmittel und einige komplexe Satzstrukturen verwenden, um Äußerungen in Alltags- und Bildungssprache zu einer längeren, klaren und zusammenhängenden Sprachproduktion (mündlich und schriftlich) zu verbinden.
– Rechtschreibregeln erkennen und unter Nutzung von Nachschlagewerken in Wörtern, Sätzen, Texten meist korrekt anwenden.
– gängige Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene, auch selbständig, anwenden.
Anwendungsbereiche
Aufgrund der Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich in möglichst enger Abstimmung mit der/den Klassenlehrer/innen an den Anwendungsbereichen des Deutsch-Lehrplans und ergänzend auch an den Fachlehrplänen der Primarstufe (ua. Mathematik und Sachunterricht). Dabei werden die Kompetenzbereiche themenorientiert aufgebaut.
| 1 Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Sprache leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und gemeinschaftlichen Identitätsbildung und ermöglicht, mit anderen in Beziehung zu treten, Informationen auszutauschen und sich die Welt zu erschließen. Sie ist die Voraussetzung für lebenslanges Lernen und berufliche Handlungsfähigkeit. Für die Grundlegung der sprachlichen Kompetenzen erhalten außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen eine auf dem Lehrplan basierende altersgerechte und gezielte Deutschförderung. Damit soll sichergestellt werden, dass sie dem Unterricht möglichst rasch auf der jeweiligen Schulstufe (gegebenenfalls in Begleitung weiterführender DaZ-Förderung) als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Der Unterricht kann klassen- und schulstufenübergreifend durchgeführt werden und findet in unterrichtsparalleler oder integrativer Form statt. Der Lehrplan bietet die Grundlage für alle Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Deutschförderkurs, individuelle Lernziele zu definieren. Der Einsatz von Diagnoseinstrumenten (USB DaZ ua.) unterstützt den Kompetenzaufbau mit angemessener Progression, die verpflichtende Förderplanung baut darauf auf.
In den Deutschförderkursen wird der Fokus auf den weiteren Aufbau sowie die Festigung von Alltagssprache und die altersgerechte Weiterentwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen gelegt. Um Schülerinnen und Schüler an die sprachlichen Anforderungen der jeweiligen Schulstufe im Unterricht heranzuführen, werden neben lebensweltlichen Themen vermehrt fachliche Texte als Grundlage für den Spracherwerb herangezogen. Der Unterricht in Deutschförderkursen fungiert im Sinne eines fachsensiblen Sprachunterrichts, der am besten durch die Kooperation aller Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schulstufe gelingt.
Der Lehrplan stellt den Rahmen bereit, Schülerinnen und Schüler durch den Erwerb der deutschen Sprache in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit sowie in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz zu unterstützen. Ihr sprachliches Repertoire und ihre bisherigen Sprach(lern)erfahrungen werden für das Lernen der Sprache Deutsch aufgegriffen und für die Reflexion im Sprachenlernen genützt. Insgesamt sollen die Lernmotivation und die Freude am Sprachenlernen im Unterricht gefördert werden.
Der Unterricht in Deutschförderkursen bildet den Rahmen für den systematischen Ausbau von Deutschkompetenzen in kontinuierlicher inhaltlicher Verschränkung mit dem Unterricht in der Regelklasse. Der langjährige Prozess der Entwicklung von Alltagssprache hin zu Bildungs- und Fachsprache wird dabei von Anfang an gezielt und intensiv begleitet, sowohl durch den Auf- und Ausbau der (bildungs-)sprachlichen Kompetenzen im Deutschförderkurs als auch durch sprachsensiblen (Fach-)Unterricht in allen Gegenständen einer Schulstufe. Dabei sind die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten bindet die Lehrperson nach Möglichkeit Themen und Kommunikationsanlässe ein, denen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule begegnen.
Die didaktischen Hinweise im Lehrplan für die Deutschförderklasse zum Umgang mit Heterogenität, Alltags- und Bildungssprache sowie Mehrsprachigkeit gelten auch für den Deutschförderkurs.
Die individuelle Kompetenzentwicklung in den fünf Kompetenzbereichen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen wird vernetzt gefördert, bewusst gemacht und durch die Vermittlung von Sprachlernstrategien und durch Binnendifferenzierung erweitert. Kurze literarische Texte, kreative Lese- und Schreibaufgaben, musik- und theaterpädagogische Elemente sowie der Einsatz von digitalen Medien ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache.
Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen weisen – bezogen auf den Grad ihrer Alphabetisierung bzw. ihres Zweitschrifterwerbs – unterschiedliche Lernstände auf, worauf im Unterricht Bedacht zu nehmen ist. Die Entwicklung schriftlicher Kompetenzen begleitet den Ausbau mündlicher Kompetenzen in enger Abstimmung mit dem Deutschunterricht. Dem Aufbau von Textkompetenz und der Vermittlung von Lesestrategien kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Wortschatzarbeit und die Erarbeitung von grammatischen Strukturen werden immer in kommunikative, handlungsorientierte Situationen eingebettet. Das Wissen der Lehrperson um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Sie berücksichtigt die Bedeutung von Fehlern als Anlass zum Sprachenvergleich und als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, deren Fehlerhaftigkeit insbesondere in Phasen des freien Sprechens und Schreibens akzeptiert wird. Sinnvolle Reaktionen darauf sind korrektives Feedback und das Anleiten zur Selbstkorrektur.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Politische Bildung 7 , Vekehrs- und Mobilitätsbildung 12
Die Unterrichtsplanung und -gestaltung in Deutschförderkursen orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.
Kommunikation und Wirkung
Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.
Funktion und System
Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.
Mehrsprachigkeit und Gesellschaft
Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster 7 . Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.
Der Unterricht in Deutschförderkursen orientiert sich an den Lehrplänen für Deutschförderklassen und Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst fünf zentrale Kompetenzbereiche, die nicht hierarchisch, sondern vernetzt zu vermitteln sind.
Hören
Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Sprechen
Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (Teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen.
Lesen
Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Schreiben
Schriftliches Sprachhandeln bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion.
Linguistische Kompetenzen
Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche – wenn auch noch nicht sprachlich korrekt realisierte – Kommunikation in den im Lehrplan genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen.
Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Deutschförderkurses schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Informationen, Erklärungen und Erzählungen in Gesprächen und gesprochenen Texten zu konkreten Themen in Alltags- und Unterrichtssituationen 12 verstehen, wenn klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird.
– die Hauptaussagen aus standardsprachlich verfassten Medienbeiträgen zu vertrauten Alltags- und Sachthemen 12 verstehen, wenn klar und deutlich gesprochen wird (Hörtexte, Hörbücher, audiovisuelle Medien, wie zB Videoclips, Filmsequenzen ua.).
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich über konkrete Themen ihrer Lebenswelt und über Sachverhalte mit einem begrenzten, gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen in zusammenhängenden Sätzen verständigen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Bildimpulse, Formulierungshilfen ua.) nutzen.
– Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden (zB dem Satztyp entsprechendes Heben/Absenken der Stimme am Satzende, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten ua. durch lauteres Sprechen, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes), wobei es noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache kommen kann.
– Informationen einholen (auch nachfragen oder bei Unklarheiten um Klärung bitten) und in einfachen zusammenhängenden Sätzen weitergeben.
– Erfahrungen, Sachverhalte und Ereignisse beschreiben.
– einfache Geschichten zu vertrauten Themen erzählen und Handlungen von literarischen Texten, Büchern oder Filmen wiedergeben.
– ihre Meinungen zu vertrauten Themen äußern, begründen und einfache Erklärungen formulieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen lesen und global verstehen und dabei erste Lesestrategien anwenden.
– kurzen Texten wesentliche Informationen entnehmen und sich Hauptaussagen erschließen, wobei sie bei Bedarf Lernhilfen/Scaffolds (Wortschatzliste, Bilder, Fragen zum Text, geeignete Nachschlagewerke, Glossare ua.) nutzen.
– kurzen authentischen Texten zu vertrauten Alltags- und Sachthemen 12 Informationen entnehmen (Texte aus Kinderzeitschriften, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Bastelanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Spielregeln, ausgewählte Internetquellen ua.).
Die Schülerinnen und Schüler können
– Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.
– kurze kreative Texte zu Textvorlagen verfassen, zB Reime, Gedichte, Lieder ua. (generatives Schreiben).
– kurze Sachtexte zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ein begrenztes, gesichertes Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Schulstufe) sowie grammatische Strukturen (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.) verwenden.
– elementare Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze unter Nutzung von Nachschlagewerken annähernd korrekt schreiben, um die Kompetenzbereiche 1–4 zu bewältigen (Groß- und Kleinschreibung, Interpunktionszeichen ua.).
– einfache Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene anwenden.
Anwendungsbereiche:
Der Deutschförderkurs bereitet Schülerinnen und Schüler darauf vor, dem Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe in der Unterrichtssprache Deutsch als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen zu können. Aufgrund dieser Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplan keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich – idealerweise in enger Abstimmung mit der Klassenlehrperson/den Klassenlehrpersonen – an den sprachlichen Ansprüchen der Anwendungsbereiche ausgewählter Pflichtgegenstände der Primarstufe (ua. Mathematik und Sachunterricht).
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
„Lebende Fremdsprache“ wird in der 1. und 2. Schulstufe als verbindliche Übung und in der 3. und 4. Schulstufe als Pflichtgegenstand geführt.
Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule verfolgt das Ziel, grundlegende sprachliche kommunikative Kompetenzen zu entwickeln, die in lebensnahen, kindgerechten und kognitiv anregenden Situationen erlernt und angewandt werden. Zentral ist der Aufbau von Sprachhandlungsfähigkeit zur Bewältigung alltagsnaher, sehr einfacher sprachlicher Situationen unter Einsatz elementarer sprachlicher Mittel und altersgerechter Sprachlernstrategien. 10 Vorangegangene Sprachlernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler werden dabei miteinbezogen.
Der Fremdsprachenunterricht soll Freude und Interesse am Sprachenlernen wecken und zum Gebrauch einer Fremdsprache – auch als Brückensprache zu Deutsch und anderen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler – motivieren. Der Unterricht ermöglicht gerade auf dieser Altersstufe nachhaltige Anregungen für lebenslanges Sprachenlernen, die Entwicklung interkulturellen Bewusstseins und die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, die durch die Begegnung mit einer fremden Sprache neue Impulse erhält. In der globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt 7 ist es die Aufgabe von Schule und Gesellschaft, interkulturelle Handlungsfähigkeit auszubauen, an den Erfahrungen mit Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen und die Entwicklung einer positiven Haltung gegenüber sprachlicher Diversität zu fördern.
Ziel des Fremdsprachenunterrichts in der Primarstufe ist der Aufbau von basaler kommunikativer Handlungskompetenz, daher stehen die kommunikativen Fertigkeiten im Vordergrund. Die Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben werden jedoch nicht isoliert, sondern in Kombination miteinander und mit multisensorischer und medialer Unterstützung erarbeitet.
Die Erarbeitung des Laut- und Schriftbildes erfolgt schrittweise und zielt auf den Aufbau phonologischer Bewusstheit ab. Einzelne Laute in einem Wort werden mit der Zeit immer klarer herausgehört, wiedergegeben und zugeordnet. Diese Fertigkeit hilft beim Erlernen neuer Wörter und bildet die Grundlage für das Lesen und Schreiben.
Die Lehrerin oder der Lehrer vermittelt einen Grundwortschatz und verfolgt systematisch die sprachliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die strukturellen Merkmale der Fremdsprache werden auf dieser Altersstufe anhand entsprechender Inhalte und Aufgaben implizit erworben. Gestik, Mimik, Haltung, Bewegung sowie geeignete Methoden und Materialien unterstützen die Vermittlung und das Verständnis. Abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, die Fremdsprache so oft wie möglich in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten anzuwenden, wobei gelungene Kommunikation Vorrang hat gegenüber fehlerfreiem Sprachgebrauch. Die Lehrerin oder der Lehrer agiert als Sprachvorbild und kommuniziert vorrangig in der Zielsprache. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien 6 schafft zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern sowie für Sprach- und Kulturbegegnungen.
Die bearbeiteten Themenbereiche beziehen sich auf die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und werden in den verschiedenen Schulstufen wiederkehrend und vertiefend behandelt. Sie thematisieren das persönliche Umfeld und Befinden (Familie und Freundeskreis, Freizeit und Schule, Wohnen und Umgebung, Körper und Gefühle) sowie gesellschaftliche und kreative Bereiche (Jahresablauf und Feste, Welt und Wirtschaft 13 , Natur und Technik, Kinderliteratur und Medien, Welt der Fantasie und Kunst). Die Fremdsprache ist auf allen Schulstufen auch in anderen Gegenständen (mit Ausnahme von Deutsch) phasenweise als Unterrichts- und Arbeitssprache einzusetzen.
Die Förderung metasprachlicher Kenntnisse (über Sprache sprechen) wird durch Vergleiche mit anderen Sprachen, wie Erstsprachen der Kinder, Zweitsprache, andere Fremdsprache oder Dialekte erzielt. Dabei werden Strategien und Erfahrungen aus bisherigen Sprachlernprozessen und Sprachbegegnungen berücksichtigt.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 ,Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Zentrale fachliche Konzepte bilden den Kern eines Unterrichtsgegenstandes und strukturieren es. Dem Fremdsprachenlernen in der Grundschule liegen folgende drei fachliche Konzepte zugrunde:
Kommunikation und Wirkung
fokussiert auf das sprachlich angemessene Interagieren in alltagsnahen Kommunikationssituationen. Der Zweck der Kommunikation steht im Vordergrund. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind.
Bedeutung und Form
fokussiert auf unterschiedliche Funktionen, die Sprachhandlungen haben können. Das Konzept verschränkt die rezeptiven (Hören, Lesen) und produktiven (Sprechen, Schreiben) Kompetenzbereiche mit den Strukturen und Normen einer Sprache. Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung verschiedener sprachlicher Mittel (Aussprache/Intonation, Wortschatz, Strukturen) für die praktische Nutzung der Sprache.
Kultur und Gesellschaft
betrachtet Sprache als beziehungsgestaltendes Element 10 und ermöglicht, die eigene Lebenssituation in einer bestimmten Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und in Beziehung zu anderen Kulturen zu setzen. Schülerinnen und Schüler erkennen den Wert der Fremdsprache als Brückensprache und gehen offen und respektvoll mit anderen Kulturen um. Dieses Konzept steht in engem Zusammenhang mit dem übergreifenden Thema Interkulturelle Bildung.
Die fachlichen Konzepte sind miteinander zu vernetzen, altersgemäß zu bearbeiten und bei der Auswahl und Vermittlung von Themen und Inhalten zu berücksichtigen.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR 2001 und GeR-Companion Volume 2018) mit den Kompetenzstufen A1 bis C2 bildet die Grundlage für die Kompetenzmodelle der Lehrpläne für lebende Fremdsprachen in der Primar- und Sekundarstufe. Der Lehrplan für die Grundschule orientiert sich an den Kompetenzstufen pre-A1 und A1; A1 wird in der Sekundarstufe weiter ausgebaut und gefestigt. Die Kompetenzbeschreibungen der 4. Schulstufe dienen als Bezugspunkt für die 5. Schulstufe.
Kompetenzen sollen in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben erworben werden. Die erforderlichen sprachlichen Mittel (Wortschatz, Strukturen, Aussprache/Intonation) sind integrativer Bestandteil der vier genannten Kompetenzbereiche. Diese sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu denken.
Hören
ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Sprechkompetenz und fokussiert auf das akustische und semantische Erfassen einzelner Laute, Wörter und Wortgruppen und auf das Verstehen von Äußerungen in vertrauten alltagsnahen Sprechsituationen.
Sprechen
erfolgt nach dem GeR als „zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) sowie „an Gesprächen teilnehmen“ (miteinander reden) und führt von sehr einfachen, kurzen Äußerungen hin zur Fertigkeit, kurze Informationen zu geben und ein (sehr) einfaches Gespräch zu führen, wenn es in einen klar definierten, vertrauten Alltagskontext eingebettet ist.
Lesen
entwickelt sich auf der Ebene einzelner Wörter und Wortgruppen hin zum Verstehen einfacher Aussagen und Sätze unter Berücksichtigung der Interessensentwicklung des Kindes.
Schreiben
fokussiert das Abschreiben und Übertragen einzelner Wörter und Wortgruppen bis hin zum Schreiben sehr einfacher, kurzer Sätze nach Vorgabe. In der Primarstufe liegt der Schwerpunkt auf den Kompetenzbereichen Hören und Sprechen. Dem Lesen und Schreiben kommt im Laufe der einzelnen Schulstufen größere Bedeutung zu.
1. Schulstufe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wörter und kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn sehr langsam, klar und deutlich mit multisensorischer Unterstützung gesprochen wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).
(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit multisensorischer Unterstützung Laute und bereits erarbeitete Wörter und Phrasen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation bewusst mit- und nachsprechen.
– und mit bereits erarbeiteten sprachlichen Mitteln sowie auf Basis ihrer bisherigen sprachlichen Erfahrungen zu vertrauten Themen und Inhalten interagieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Wörter und Phrasen ganzheitlich wiedererkennend mitlesen und verstehen, wenn Laut- und Schriftbild erarbeitet wurden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– erste Wörter nach Vorbild schreiben, wenn Laut- und Schriftbild erarbeitet wurden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wörter und kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn sehr langsam, klar und deutlich mit multisensorischer Unterstützung gesprochen wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).
– aus kurzen Hörtexten mit geringem Wortschatz zu vertrauten Themen und Inhalten Informationen erfassen und verstehen, wenn sehr langsam, klar und deutlich mit multisensorischer Unterstützung gesprochen wird.
(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit multisensorischer Unterstützung Laute und bereits erarbeitete Wörter und Phrasen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation bewusst mit- und nachsprechen.
– mit bereits erarbeiteten Wörtern und Phrasen über vertraute Themen und Inhalte sehr kurze Informationen geben.
– mit bereits erarbeiteten sprachlichen Mitteln zu vertrauten Themen und Inhalten unter Einhaltung elementarer Gesprächsregeln kurze Dialoge führen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Wörter und Phrasen ganzheitlich wiedererkennend lesen, verstehen und mit einem situativen Kontext in Verbindung bringen, wenn Laut- und Schriftbild erarbeitet wurden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Wörter und Phrasen nach Vorbild schreiben und Unterschiede zwischen Laut- und Schriftbild wahrnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).
– aus kurzen Hörtexten mit geringem Wortschatz zu vertrauten Themen und Inhalten Informationen erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird.
(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)
Die Schülerinnen und Schüler können
– erarbeitete Wörter und kurze Äußerungen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation bewusst mit- und nachsprechen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
– mit erarbeiteten Phrasen und Äußerungen über vertraute Themen und Inhalte kurze Informationen geben, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
– mit erarbeiteten sprachlichen Mitteln zu vertrauten Themen und Inhalten unter Einhaltung von Gesprächsregeln kurze Dialoge führen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Wörter und Phrasen ganzheitlich wiedererkennend lesen, verstehen und mit einem situativen Kontext in Verbindung bringen.
– kurze Texte in einfacher Sprache (Dialoge, Kinderbücher, Sach- und Gebrauchstexte ua.) zu vertrauten Themen und Inhalten mitlesen sowie wesentliche Informationen erfassen und verstehen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wörter und Phrasen nach Vorbild schreiben, das fremdsprachliche Schriftbild bewusst wahrnehmen und in Beziehung zu ihren eigenen Sprachen setzen.
– kurze Texte zu vertrauten Themen und Inhalten mit einzelnen Wörtern ergänzen und verändern.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).
– aus kurzen Hörtexten in einfacher Sprache zu vertrauten Themen und Inhalten Informationen erfassen, Details verstehen und gegebenenfalls mit ihrem Weltwissen in Beziehung setzen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird.
(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)
Die Schülerinnen und Schüler können
– erarbeitete Wörter und alltägliche Äußerungen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation mit- und nachsprechen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
– mit erarbeiteten alltäglichen Äußerungen über vertraute Themen und Inhalte kurze Informationen geben, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
– mit erarbeiteten sprachlichen Mitteln zu vertrauten Themen und Inhalten unter Einhaltung von Gesprächsregeln kurze Gespräche führen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Sätze lesen und verstehen.
– Texte in einfacher Sprache (ua. Geschichten, Sach- und Gebrauchstexte.) zu vertrauten Themen und Inhalten lesen sowie wesentliche Informationen erfassen und Details verstehen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wörter und Phrasen sowie sehr einfache Sätze nach Vorbild schreiben.
– kurze Texte in einfacher Sprache zu vertrauten Themen und Inhalten auf Basis ihrer entwickelten Schreibbereitschaft mit einzelnen Wörtern und Phrasen ergänzen und verändern.
Anwendungsbereiche
Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.
Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Primarstufe wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Primarstufe wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der fremdsprachlichen Kultur erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.
| 1 Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und maßgeblich für die Identitätsentwicklung in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt. 5, 7 Der Englischunterricht in der bilingualen Primarstufe hat zum Ziel, eine grundlegende Sprachhandlungsfähigkeit zu entwickeln, die in lebensnahen, kindgerechten und kognitiv anregenden Situationen erlernt und erprobt wird. Englisch kann für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Fremdsprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz 5 unterstützt.
Der Unterricht soll Freude am Umgang mit der englischen Sprache wecken, zum (Zu )Hören/Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten und (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung anregen und den Wert der Zwei- und Mehrsprachigkeit bewusst machen. Dabei wird auch auf die globale Rolle von Englisch als Lingua Franca eingegangen. 7
Ein systematischer Aufbau von standard- und bildungssprachlichen Kompetenzen 10 (mündlich und schriftlich) unter Rücksichtnahme auf Englisch und seine Varietäten ist im Unterricht zentral und in Verbindung mit den anderen Gegenständen des bilingualen Unterrichts zu sehen.
Der Fokus der Unterrichtsgestaltung liegt auf der Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung und auf dem Lernprozess, in dem ein kontinuierlicher Kompetenzaufbau erfolgt. Direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern.
Die vier Kompetenzbereiche (Zu-)Hören/Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten und (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung sind miteinander vernetzt zu vermitteln. Die mündliche und schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich kontinuierlich durch einen differenzierenden Unterricht, der die unterschiedlichen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Eine Aufgabenkultur, die geprägt ist durch vielfältige Methoden, Materialien und (digitale) Medien, ermöglicht ein individualisiertes Lernen. Die Lehrperson setzt abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen ein, in denen Schülerinnen und Schüler Englisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten anwenden. Der Einsatz eines Sprachenportfolios kann sie beim Reflektieren ihres Sprachlernfortschritts unterstützen.
Der Aufbau einer basalen Lesekompetenz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, annähernd fehlerfrei und flüssig altersadäquate Texte zu lesen bzw. vorzulesen. Lesekompetenz und Lesemotivation bilden gemeinsam die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler Freude am Lesen entwickeln und diese erhalten bleibt. Dadurch können sie kontinuierliche Fortschritte in der Lesefertigkeit erzielen und ein stabiles Lese-Selbstkonzept aufbauen. 10
Beim Verfassen von Texten steht der Schreibprozess im Mittelpunkt. Das Planen, Formulieren und Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibintentionen wird schrittweise durch Strategien entwickelt.
Der Bereich (Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung zielt auf das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes sowie Grundeinsichten in Funktionen und Strukturen der englischen Sprache ab. Der Rechtschreiberwerb wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt.
Durch einen konstruktiven, kreativen und kritischen Medienumgang 6 sammeln die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen beim Sprachhandeln und bei der Sprachreflexion. Sie nutzen und reflektieren digitale Medien und Angebote als Informationsquelle und zur Produktion eigener Texte.
Englisch ist auf allen Schulstufen auch in anderen Gegenständen (mit Ausnahme von Deutsch) als Unterrichts- und Arbeitssprache einzusetzen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education 2 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 .
Die inhaltliche Konzeption des Faches Englisch orientiert sich an den zentralen fachlichen Konzepten Kommunikation und Wirkung, Inhalt und Form, Norm und Wandel sowie Mehrsprachigkeit und Gesellschaft. Sie bilden in ihrer Gesamtheit grundlegende Aspekte des konzeptionellen Wissens für den Englischunterricht und stellen einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Anwendungsbereiche sowie der damit verknüpften Kompetenzen dar.
Dieses Konzept fokussiert auf das sprachlich angemessene Interagieren in alltagsnahen Kommunikationssituationen. Der Zweck der Kommunikation steht im Vordergrund (zB Darstellungs-, Ausdrucks- und Appellfunktion). Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind.
Sprachhandlungen können unterschiedliche Funktionen haben. Das Konzept verschränkt die rezeptiven (Hören, Lesen) und produktiven (Sprechen, Schreiben) Kompetenzbereiche mit den Strukturen einer Sprache. Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung verschiedener sprachlicher Mittel (Aussprache/Intonation, Wortschatz, Strukturen, Rechtschreibung) für die praktische Nutzung der Sprache. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von Sprachstrukturen sind miteinander verwoben.
Sprache ist als ein System von Zeichen zu verstehen, das Regeln unterworfen ist. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (zB Erstsprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie erleben, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.
Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster. 5, 7, 8 Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt und dessen Entwicklung unterstützt.
Die fachlichen Konzepte sind miteinander zu vernetzen, altersgemäß zu bearbeiten und bei der Auswahl und Vermittlung von Themen und Inhalten zu berücksichtigen.
Der Englischunterricht orientiert sich am Lehrplan für Deutsch und am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die vier Kompetenzbereiche
– (Zu-) Hören/Sprechen,
– Lesen,
– Verfassen von Texten und
– (Recht-) Schreiben/Sprachbetrachtung.
Die Kompetenzbereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander, ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches und bauen sich in Synergie zum Deutschunterricht auf. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu denken.
Der Bereich (Zu-)Hören/Sprechen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Sprechens und fokussiert auf das Erfassen einzelner Laute, Wörter, Wortgruppen und das Verstehen von Äußerungen in einfachen alltagsnahen Sprechsituationen. Ausgehend vom bewussten Hören und deutlich artikulierten Sprechen als Grundlage für den Schriftspracherwerb führt die Kompetenzerweiterung zum aktiven Zuhören sowie zum monologischen und dialogischen Sprechen.
Lesen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. 10 Es umfasst das Verstehen auf Wort-, Satz- und Textebene sowie das Erschließen von Informationen und Inhalten aus Texten unterschiedlicher Länge und reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Im Verfassen von Texten geht es um einen kreativen, inhaltsadäquaten, situationsangemessenen und adressatengerechten Umgang mit konzeptionell mündlichen und schriftlichen Texten auf der Grundlage der Mitteilungsbereitschaft und entsprechend dem individuellen Sprachniveau.
Der Bereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung umfasst die Alphabetisierung, das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes sowie Grundeinsichten in Funktion und Struktur der englischen Sprache. Durch Untersuchen und Vergleichen von gesprochenen und geschriebenen Sprachen werden Ähnlichkeiten und Unterschiede bewusstgemacht.
Schülerinnen und Schüler erwerben die nachfolgenden Kompetenzen unter Berücksichtigung ihrer sprachlichen Vorkenntnisse und ihres individuellen Sprach- und Lernstands.
Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich umzusetzen und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet.
1. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– aufmerksam zuhören und aufbauend auf einem altersadäquaten Wortschatz ausdrucksvoll und lautrichtig sprechen,
– sich unter Nutzung von angebotenen Rede- und Sprachhilfen (Scaffolds) mitteilen, anderen zuhören und sich an Gesprächen zu Alltagsthemen sprachlich angemessen beteiligen. 2
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eine Graphem-Phonem-Korrespondenz herstellen,
– einfache Wortbausteine, Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte unter Anleitung lesen und verstehen,
– in Vorlesesituationen altersadäquaten Texten über einen angemessenen Zeitraum mitlesend folgen,
– einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge aus (vor-)gelesenen einfachen Texten erfassen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen ihr Mitteilungsbedürfnis bildlich oder schriftlich umsetzen und einfache (gegebenenfalls vorgegebene) Satzmuster einsetzen,
– Wörter und kurze Sätze schreiben und sie (bei Bedarf) angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– erarbeitete Zeichen und Formen, Laute und Buchstaben ganzheitlich wahrnehmen, differenzieren und grafomotorisch umsetzen,
– Wörter des erarbeiteten Wortschatzes akustisch, visuell und sprechmotorisch durchgliedern und zunehmend richtig schreiben,
– Unterschiede in gesprochener und geschriebener Sprache auf der Laut-, Buchstaben-, Wort- und Satzebene erkennen sowie Sätze als Sinneinheit wahrnehmen. 10
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen durch Sprach-, Bewegungs- und Rollenspiele unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik; Einsatz audiovisueller und digitaler Medien
– gemeinsames Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln, kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten 5, 7
– mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (lautliche Eigenheiten, Vergleichen von Laut- und Schriftbildern sowie akustische Wortgliederungen (Silbenklatschen ua.)
– Schreibübungen von Buchstaben, einfachen Wörtern und Satzstrukturen
– vielseitige Übungen zum aufbauenden Zusammenlauten, Speichern und Wiedergeben von Buchstabengruppen, Wörtern und Sätzen
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Reime, Gedichte, Lieder) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Nutzen von zielgruppenadäquaten Sach- und Gebrauchstexten
– Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von mündlichem Erzählen, bildlichem Darstellen und ersten Wörtern unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen
2. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– deutlich, ausdrucksvoll und an der Standardsprache orientiert sprechen und in alltäglichen Sprechsituationen mit zunehmender Sicherheit auf Basis eines altersadäquaten Wortschatzes anwenden,
– sich unter Nutzung von angebotenen Rede- und Sprachhilfen (Scaffolds) mitteilen, anderen aufmerksam zuhören und sich unter Einhaltung vereinbarter Regeln an einfachen Gesprächssituationen beteiligen. 2
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Leseflüssigkeit steigern, zunehmend klanglich strukturiert lesen sowie erste Strategien in Texten für ein Textverständnis einsetzen,
– Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen sowie altersangemessenen (auch vorgelesenen) Texten mit konkreten Hilfestellungen (zB Bilder, Wortschatzlisten) Inhalte entnehmen und ihre Meinung dazu äußern, 10
– einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge von (vor-) gelesenen einfachen Texten erschließen und wiedergeben.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen das Mitteilungsbedürfnis durch einfache Wortgruppen, Sätze oder kurze Texte umsetzen sowie einfache Satzmuster situationsbezogen anwenden,
– Sätze und kurze Texte schreiben und sie (bei Bedarf) angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– Buchstaben und Zeichen in einer der Schulschrift angenäherten Form auf- und abschreiben sowie beim Schreiben von kurzen Sätzen oder Texten einen erarbeiteten Wortschatz in orthografisch richtiger Schreibweise zunehmend korrekt anwenden,
– Wörter in Wortbausteine trennen, einfache Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung erkennen sowie Ordnungs- und Suchübungen als Vorbereitung für die Wörterbucharbeit durchführen,
– die Interpunktion als Hinweis für die Stimmführung nutzen, die wichtigsten Wortarten in ihrer Funktion verstehen und aus Wörtern syntaktisch korrekte Sätze bauen.
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen durch Sprach-, Bewegungs- und Rollenspiele unter Berücksichtigung von Mimik, Gestik und Intonation 8 ; Einsatz audiovisueller und digitaler Medien 6
– gemeinsames Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln, kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten 5, 7
– mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (Silbengliederung, Reimwörter, ua.)
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Kinderliteratur) 2, 5, 7, 8 zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne zB durch theaterpädagogische Übungen
– Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten
– Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von mündlichem Erzählen, bildlichem Darstellen und ersten Wörtern unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen
– kreatives Schreiben (Notizen, Sprechblasentexte, Assoziationen ua.)
– alphabetische Ordnungs- und Suchübungen; Durchgliedern/Segmentieren, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen und häufiges Schreiben von Wörtern
– gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in ausgewählten bzw. bekannten Sprech , Lese- und Schreibsituationen 10
3. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sprech- und Sprachformen adressatengerecht unter Berücksichtigung nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern,
– mit zunehmender Sicherheit auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes an der Standardsprache orientiert sprechen und dabei sprachliche Ausdrucksformen in monologischen und dialogischen Sprechhandlungen situationsgemäß einsetzen.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere Texte lesen und verstehen und dabei mit Unterstützung Lesetechniken und Lesestrategien zur Erschließung des Textinhaltes anwenden,
– Informationen aus Texten entnehmen, vergleichen und dabei unterschiedliche Quellen nutzen, 10
– aus der Begegnung mit literarischen Texten 5, 7, 8 eigene Gedanken entwickeln und für Anschlusskommunikation nutzen 2
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Textmuster zu vorgegebenen und freien Themen bewusst nutzen und damit Texte sinnvoll planen und verfassen,
– Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln 6 überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– für das richtige Schreiben von Wörtern und kurzen Sätzen auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes die Möglichkeit des Ableitens nutzen sowie analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden, 6
– die Funktion von Formveränderungen in Wörtern erkennen und zunehmend wesentliche Wort- und Satzarten sowie Zeitformen unterscheiden.
Anwendungsbereiche
– Besprechen und Bearbeiten von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler 5, 7, 9
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in szenischen Spielformen; mündliches Präsentieren von Inhalten unter Einsatz von Mimik, Gestik und Intonation
– Ausführen von bestimmten Tätigkeiten mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten
– Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
– kurze Texte mit Hilfe von Methodenwerkzeugen (Wortlisten, Sprechblasen, Tabellen, Mindmaps, Formulierungshilfen ua.) konzipieren und verfassen
– kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
– Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
– kreative, handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit literarischen Texten 5, 7, 8 (Kinderliteratur) durch praktisches und selbsttätiges Handeln; Medieneinsatz 6
– gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wort- und Satzarten, Zeitformen) 10
4. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– verstehend zuhören, Informationen einholen, verständlich nachfragen, etwas erzählen und dabei Gesprächstechniken einsetzen und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern, 2
– verständlich, ausdrucksvoll und an der Standard- und Bildungssprache orientiert über bearbeitete Themen und Inhalte sprechen (auch aus anderen Gegenständen) und dabei gelernte Fachbegriffe in monologischen und dialogischen Sprechbeiträgen anwenden. 10
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– altersgemäße Texte in verschiedenen Medien lesen und verstehen sowie mit Unterstützung die Bedeutung von unbekannten Wörtern aus dem Kontext oder mit geeigneten analogen oder digitalen Hilfsmitteln erschließen,
– den Inhalt von Texten mit Hilfe von Lesetechniken und Lesestrategien erschließen und die Informationen daraus zum Wissenserwerb und zur Wissenserweiterung nutzen, 10
– ihre Lesemotivation für literarische Texte 5, 7, 8 nutzen und mit Unterstützung Informationen bzw. Kerngedanken in diesen verstehen, eigene Gedanken zu Texten entwickeln und sich mit anderen über Leseinteressen und Gelesenes austauschen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Schreibabsichten zu freien und vorgegebenen Themen nutzen, Texte sinnvoll planen und mit bewusstem Einsatz sprachlicher Mittel und unter Nutzung unterschiedlicher Informationsquellen verfassen,
– Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten und berichtigen.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln für normgerechtes Schreiben auf Wort- und Satzebene zunehmend selbstständig anwenden, für das richtige Schreiben von Wörtern die Möglichkeit des Ableitens nutzen und analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden, 6
– die Funktion von Formveränderungen in Wörtern sowie die verschiedenen Zeitformen in Sätzen und Texten erkennen, adäquat anwenden und wichtige Wort- und Satzarten unterscheiden und benennen,
– Merkmale und Unterschiede zwischen Alltags- und Bildungssprache im fächerübergreifenden Kontext wahrnehmen und reflektieren. 10
Anwendungsbereiche
– Besprechen, Bearbeiten und Klären von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler 2, 5, 7, 9
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen (szenisches Spiel, Dialoge) und Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung von Standardsprache, Mimik und Gestik
– Sach- und Gebrauchstexte aus verschiedenen Medien 6 zur Wissenserweiterung
– Nutzen von Schreibanlässen und kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und deren individuelle Schreibinteressen
– Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
– Handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten 5, 7, 8
– Anwenden von Strategien für normgerechtes Schreiben
– Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wortarten, Satzarten, Zeitformen) 10
– Reflektieren über Gemeinsamkeiten/Unterschiede von Sprachen hinsichtlich Aussprache, Bedeutung und Schriftzeichen
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Im Mathematikunterricht der Primarstufe bauen die Schülerinnen und Schüler ein tragfähiges Zahl- und Operationsverständnis auf, vgl. den Abschnitt Die Entwicklung des kindlichen Rechnens in der Handreichung Die schulische Behandlung der Rechenschwäche (BMBWF, 2018), sie lernen mit Daten und ihren Darstellungen 4, 6, 13 zu arbeiten, entwickeln Grund- und Stützpunktvorstellungen zu Größen sowie Verständnis für das Messen 1 und erarbeiten grundlegende Konzepte der Geometrie. Ausgangspunkt dafür sind jeweils Beobachtungen und Tätigkeiten aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht aufgegriffen bzw. angeregt und systematisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler erfahren in vielfältigen Lehr- und Lernumgebungen Mathematik auch als Sprache, in der sie sich ausdrücken und mit der sie mit anderen in Austausch treten 5, 6, 10 können. Im Fokus steht die Weiterentwicklung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch im Sinne einer reflexiven Geschlechterpädagogik 8 .
Das zugrunde liegende Kompetenzmodell basiert auf den 2009 eingeführten Bildungsstandards und verschränkt die inhaltlichen Kompetenzbereiche mit den folgenden Prozessen:
– Modellieren
– Operieren
– Kommunizieren und Begründen
– Problemlösen
Modellieren meint das Übertragen einer Sachsituation in ein mathematisches Modell, das mathematische Bearbeiten des Modells und das Rückbeziehen der Ergebnisse auf die Ausgangssituation. In einem weiteren Sinne gehört zum Modellieren auch das Erstellen von Sachaufgaben zu gegebenen mathematischen Beschreibungen. 1
Operieren meint das Arbeiten mit Zahlen, Größen und geometrischen Objekten, das Durchführen arithmetischer und geometrischer Operationen sowie das Erstellen bzw. Interpretieren von Tabellen und grafischen Darstellungen von Daten. 4, 6, 13
Kommunizieren meint das Darstellen und Interpretieren mathematischer Sachverhalte unter Nutzung altersadäquater Fachsprache und geeigneter Repräsentationsformen sowie das Beschreiben und Vergleichen von Denk-und Vorgangsweisen bzw. Lösungswegen. 6, 10 Begründen meint das Aufzeigen und Nutzen von Zusammenhängen, insbesondere das Klären, ob ein Lösungsweg richtig oder falsch ist.
Problemlösen meint das Erkennen innermathematischer Zusammenhänge, das Formulieren relevanter Fragen und Vermutungen sowie das Finden und Nutzen geeigneter Lösungsstrategien. 2 Zu diesen Strategien gehören das (systematische) Probieren, das Erstellen von Skizzen und Tabellen sowie das Nutzen von Analogien.
Dem Mathematikunterricht der Primarstufe liegen die folgenden vier inhaltlichen Kompetenzbereiche zugrunde:
– Zahlen und Daten
– Operationen
– Größen
– Ebene und Raum
Der Bereich Zahlen und Daten umfasst das Entwickeln eines tragfähigen Zahlverständnisses unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zahlaspekte (zB Kardinalzahl, Ordinalzahl, Maßzahl) sowie von Einsichten in den Aufbau und in die Vorteile des dezimalen Stellenwertsystems, das Runden von Zahlen, das Arbeiten mit einfachen Darstellungsformen wie Strichliste, Tabelle und Säulen- bzw. Balkendiagramm sowie das Herausbilden eines qualitativen Wahrscheinlichkeitsbegriffs. 1, 10
Der Bereich Operationen umfasst das mündliche, halbschriftliche und schriftliche 1, 4 Rechnen auf Basis eines gefestigten Operationsverständnisses sowie das Durchführen von Überschlagsrechnungen 1 und Proben.
Der Bereich Größen umfasst das Vergleichen von Größen, das Messen von Größen insbesondere mithilfe normierter Maßeinheiten, das Anschreiben, Interpretieren und Umrechnen von Maßangaben, das Abschätzen von Größen mithilfe geeigneter Stützpunktvorstellungen 1 sowie das Rechnen mit Größen.
Der Bereich Ebene und Raum umfasst das Erkennen, Benennen und Darstellen geometrischer Objekte und ihrer Lagebeziehungen, das spielerische und planvolle Arbeiten mit geometrischen Objekten sowie das Ermitteln von Umfang und Flächeninhalt einfacher ebener Figuren.
Über die didaktischen Grundsätze im allgemeinen Teil des Lehrplans hinaus gelten für den Unterrichtsgegenstand Mathematik die folgenden speziellen Grundsätze:
– Variieren der Darstellungsform und Veranschaulichung
– handelndes Erarbeiten des Zahl- und Operationsverständnisses sowie geometrischer Grundvorstellungen
– Vielfalt von Lösungswegen und Erkennen von Zusammenhängen
– Funktionen des Übens
Variieren der Darstellungsform und Veranschaulichung
Das wiederholte Wechseln der Darstellungsform – handelnd, bildhaft, verbal, symbolisch –unterstützt einerseits den Aufbau des Zahlverständnisses, die Einsicht in Operationsstrukturen, das Verständnis für mathematische Symbole und das Festigen fachsprachlicher Begriffe 10 , andererseits das Finden von Lösungsstrategien. Der Einsatz geeigneter didaktischer Materialien und Veranschaulichungen fördert die Entwicklung tragfähiger Grundvorstellungen. Dadurch kann eine einseitige Bindung an bestimmte didaktische Materialien bzw. Vorstellungen vermieden werden.
Handelndes Erarbeiten des Zahl- und Operationsverständnisses sowie geometrischer Grundvorstellungen
Handelndes Arbeiten mit geeigneten didaktischen Materialien fördert die kognitive Entwicklung, den Aufbau der Fachsprache 1, 10 und die Nachhaltigkeit des mathematischen Erkenntnisgewinns. Das Stellenwertsystem wird mithilfe strukturierter Materialien erarbeitet und gefestigt. Das zählende Rechnen schränkt grundlegende Einsichten in das Dezimalsystem ein und ist nachteilig für ein sicheres Operieren; die Ablösung vom zählenden Rechnen hat daher hohe Priorität. Durch Handlungen wie das Kippen von Körpern, das Abnehmen von Begrenzungsflächen, das Falten von Papier oder das Umfangen und Auslegen von Flächen werden tragfähige Grundvorstellungen aufgebaut.
Vielfalt von Lösungswegen und Erkennen von Zusammenhängen
Der Mathematikunterricht der Primarstufe ist aktiv-entdeckend und fokussiert auf mathematische Zusammenhänge, Muster und Strukturen. 4 Das Entwickeln eines tragfähigen Verständnisses wird beispielsweise durch Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Analogie- und Probeaufgaben gefördert. Besondere Bedeutung kommt auch Verdoppelungsaufgaben und der „Kraft der 5“ zu. Verschiedene Lösungswege werden mit Blick auf Verständnis und Flexibilität erkundet, verglichen und genutzt. Prozesse wie Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Klassifizieren, Abstrahieren, Verallgemeinern, Konkretisieren und Analogisieren werden im Unterricht regelmäßig aufgegriffen und systematisiert, um logisches Denken und Fähigkeiten zum Lösen von Problemen zu fördern. 1, 4
Funktionen des Übens
Vielfältiges Üben fördert den nachhaltigen Aufbau mathematischer Kompetenzen. So fokussiert etwa operatives Üben auf das Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge. Beim Üben von Fertigkeiten werden grundlegende Aufgaben (zB Einspluseins, Einmaleins) und Vorgangsweisen (zB Zeichnen eines Rechtecks mit gegebenen Längen, schriftliche Rechenverfahren) gefestigt bzw. automatisiert. Fehler werden im Unterricht konstruktiv als Lernchancen aufgegriffen. 2
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Zahlen und Daten
Das Entwickeln eines tragfähigen Zahlverständnisses erfolgt anhand von Situationen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie anhand vielfältiger Zerlegungen und Darstellungen (zB Punktmustern) von Zahlen. Das Stellenwertverständnis wird mit strukturierten Materialien erarbeitet. Die divergierende Sprech- und Schreibweise bei Zahlen („Zehner-Einer-Inversion“) wird thematisiert. Das Arbeiten mit Brüchen in der 4. Schulstufe geht von Erfahrungen des Teilens aus und erfolgt nur im Zusammenhang mit konkreten Veranschaulichungen.
Die Schülerinnen und Schüler erheben Daten aus ihrer Lebenswelt und stellen sie dar bzw. interpretieren zugehörige Darstellungen. 6, 13 Einfache kombinatorische Abzählaufgaben (zB Wie viele zweigängige Menüs können aus 2 möglichen Vorspeisen und 3 möglichen Hauptspeisen zusammengestellt werden?), werden durch Probieren erkundet, zunehmend systematisch dargestellt und gelöst. 4 Anhand konkreter Sachsituationen werden qualitative Begriffe (zB unmöglich , unwahrscheinlich , wahrscheinlich , sicher ) für die Wahrscheinlichkeit von Ereignissen erarbeitet. Ereignisse werden bezüglich ihrer Wahrscheinlichkeit mit Begriffen wie weniger wahrscheinlich , gleich wahrscheinlich oder wahrscheinlicher verglichen. 7, 10
Operationen
Rechenoperationen und ihre Zusammenhänge werden aus praktischem Handeln bzw. mit geeigneten didaktischen Materialien erarbeitet und interpretiert (bei additiven Rechenoperationen etwa Hinzufügen, Vermehren, Zusammenlegen, Ergänzen, Wegnehmen, Vermindern und Abtrennen; bei multiplikativen Rechenoperationen etwa wiederholtes Aneinanderfügen, zeitlich-sukzessives bzw. räumlich-simultanes Vervielfachen, wiederholtes Ausgliedern, Teilen und Messen). Um flexibles Rechnen zu fördern, ist besonderer Wert auf das Verstehen der Zusammenhänge zwischen den Operationen und auf das Entdecken und Anwenden verschiedener Lösungsstrategien und Rechenregeln zulegen. Das Verwenden von Platzhaltern bei Umkehraufgaben bereitet die Einführung von Variablen in der Sekundarstufe vor. Das Einspluseins und das Einmaleins werden jeweils sukzessive aus Kernaufgaben abgeleitet. Das Einspluseins wird in der 1. Schulstufe erarbeitet und weitgehend gefestigt sowie in der 2. Schulstufe automatisiert; das kleine Einmaleins wird in der 2. Schulstufe erarbeitet und weitgehend gefestigt sowie in der 3. Schulstufe automatisiert. In der 1. Schulstufe können allenfalls auch Analogieaufgaben im additiven Bereich innerhalb des dritten Zehners thematisiert werden. Mehrschrittige Rechnungen werden nachvollziehbar dokumentiert („halbschriftliches Rechnen“) und bereiten das Erarbeiten schriftlicher Verfahren 4 vor. Zumindest beim Einführen der schriftlichen Division sollen die Multiplikationen und Subtraktionen gedanklich getrennt und angeschrieben werden. Der Fokus liegt auf der Division durch einstellige Zahlen bzw. reine Zehnerzahlen.
Größen
Die Begriffsbildungen erfolgen durch handelnden Umgang mit konkreten Objekten. Das Prinzip des Messens und das Vergleichen von Größen sind dabei wesentlich. Um Verständnis für die unterschiedlichen Bedeutungen von Größe, Einheit und Maßzahl aufzubauen, werden beim Messen zunächst auch nicht genormte Einheiten verwendet. Zu genormten Einheiten werden Stützpunktvorstellungen entwickelt. Das Vertiefen des Verständnisses für Größen erfolgt durch das Bearbeiten vielfältiger Sachsituationen und Sachaufgaben sowie durch das Anstellen additiver und multiplikativer Vergleiche (zB um 2 cm kürzer, doppelt so schwer). Geldbeträge werden mehrnamig und ab der 3. Schulstufe auch in Kommaschreibweise mit zwei Nachkommastellen notiert. Unvermeidbare Überschreitungen beim Rechnen werden mithilfe von Umwandlungen gelöst. 1, 13
Ebene und Raum
Die Begriffsbildungen erfolgen handelnd über Tätigkeiten wie Bauen, Nachbauen, Nachlegen, Auslegen, Umfüllen, Formen, Falten, Spannen, Schneiden, Zeichnen, Kippen oder Drehen, die auch spielerisches Gestalten und schöpferisches Tun fördern. Raumlagen werden mit Begriffen wie zwischen , neben , auf , außerhalb und innerhalb , in der Mitte , links und rechts , vorne und hinten , oben und unten beschrieben. 10 Die Raumvorstellung wird durch das Beschreiben von Lagebeziehungen 10 , das Nachvollziehen und Formulieren von Wegbeschreibungen 4, 10 und das Arbeiten mit bzw. Erstellen von Plänen und Bauplänen von Würfelgebäuden entwickelt bzw. gefestigt. Dem Erkennen bzw. Fortführen geometrischer Muster, insbesondere achsensymmetrischer Figuren, kommt eine besondere Bedeutung zu. Ausgehend vom Hantieren, Benennen und Beschreiben sollen geometrische Objekte auf ihre Eigenschaften und deren gegenseitige Beziehungen hin untersucht werden. Dreieck, Viereck, Quadrat, Rechteck, Kreis, Würfel, Quader, Kugel, Zylinder, Pyramide und Kegel werden anhand konkreter Merkmale unterschieden, wobei auf das Unterscheiden von Quadrat und Würfel, Rechteck und Quader sowie Kreis und Kugel besonders zu achten ist. Quadrate sollen als besondere Rechtecke und Würfel als besondere Quader erkannt werden. Beim Untersuchen von Körpern werden Flächen, Kanten und Ecken entdeckt und beschrieben. Bei Quadraten, Rechtecken und daraus zusammengesetzten Figuren werden auch Umfangs- und Flächenberechnungen durchgeführt. Das Herstellen von Querverbindungen zum Arbeiten mit Größen ist ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts in diesem Inhaltsbereich.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Zahlen bis mindestens 20 mit strukturiertem Material darstellen, lesen, schreiben, zerlegen, vergleichen, ordnen und vielfältig nutzen; die Zahlen bis 100 mit strukturiertem Material darstellen, lesen und schreiben.
– Daten aus ihrer unmittelbaren Lebenswelt erheben und mit Strichlisten und Tabellen darstellen; Strichlisten und Tabellen interpretieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rechenoperationen im additiven Bereich im Zahlenraum bis mindestens 20 flexibel durchführen.
– arithmetische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und ergänzen.
– Sachsituationen aus ihrer Lebenswelt modellieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Größen mit selbst gewählten und genormten Einheiten messen und die Ergebnisse notieren; mit genormten Maßeinheiten (kg, m, ℓ, h, €, c) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren.
– Uhrzeiten mit vollen Stunden ablesen und darstellen; mit Größen in einfachen Sachsituationen arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Lagebeziehungen und Richtungsangaben zur Orientierung und Beschreibung nutzen,
– ebene Figuren und Körper anhand einfacher Merkmale unterscheiden, beschreiben und vergleichen.
– spielerisch mit ebenen Figuren, Mustern und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Zahlen bis 100 zerlegen, vergleichen, ordnen und vielfältig nutzen; die Zahlen bis 1000 mit strukturiertem Material darstellen, lesen und schreiben.
– Daten aus ihrer Lebenswelt erheben und mit Säulen- und Balkendiagrammen darstellen; Säulen- und Balkendiagramme sowie Piktogramme interpretieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rechenoperationen im additiven und multiplikativen Bereich im Zahlenraum 100 flexibel mündlich und halbschriftlich durchführen,
– arithmetische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und ergänzen,
– reale bzw. verbal oder bildlich dargestellte Sachsituationen modellieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit genormten Maßeinheiten (kg, m, ℓ, h, €, c, neu: dag, dm, cm, min, s) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren; Größen messen und Ergebnisse mit entsprechenden Maßeinheiten notieren; Beziehungen zwischen Maßeinheiten anwenden; Größen ein- und mehrnamig anschreiben.
– Uhrzeiten mit halben Stunden und Viertelstunden ablesen und darstellen; mit Größen in einfachen Sachsituationen arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Eigenschaften von ebenen Figuren und Körpern erkennen und benennen; spielerisch und planvoll mit ebenen Figuren und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten,
– das Lineal zum Zeichnen und Messen nutzen,
– geometrische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und ergänzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Zahlen bis 1000 zerlegen, vergleichen, ordnen, runden und vielfältig nutzen.
– einfache kombinatorische Abzählaufgaben darstellen und lösen; die Wahrscheinlichkeiten von Ereignissen ihrer Lebenswelt qualitativ beschreiben und vergleichen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rechenoperationen im additiven und multiplikativen Bereich im Zahlenraum 1000 halbschriftlich flexibel durchführen; Ergebnisse durch Runden und durch Überschlagsrechnungen abschätzen.
– Additionen, Subtraktionen, Multiplikationen mit einstelligem Multiplikator sowie Divisionen mit einstelligem Divisor im Zahlenraum 1000 schriftlich durchführen.
– vielfältige Sachsituationen modellieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit genormten Maßeinheiten (kg, dag, m, dm, cm, ℓ, h, min, s, €, c, neu: t, g, km, mm, mℓ) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren; Größen messen bzw. mithilfe von Stützpunktvorstellungen abschätzen und Ergebnisse mit entsprechenden Maßeinheiten notieren; Beziehungen zwischen Maßeinheiten anwenden; Größen ein- und mehrnamig anschreiben und Umrechnungen durchführen.
– Uhrzeiten mit Stunden und Minuten ablesen und darstellen; mit Größen in Sachsituationen arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ebene Figuren und Körper auf ihre Eigenschaften hin untersuchen, beschreiben und vergleichen; spielerisch und planvoll mit ebenen Figuren und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten.
– Lagebeziehungen von Strecken in der Ebene beschreiben; rechte Winkel, Quadrate und Rechtecke mit dem Geodreieck zeichnen.
– den Umfang ebener Figuren messen bzw. abschätzen; den Umfang von Quadraten und Rechtecken berechnen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Zahlen bis 1 000 000 lesen, schreiben, darstellen, zerlegen, vergleichen, ordnen, runden und vielfältig nutzen.
– Brüche mit kleinen Nennern lesen und schreiben, insbesondere mit den Nennern 2, 4 und 8; Bruchteile konkreter Objekte bzw. Größen erkennen, darstellen, in Bruchschreibweise notieren, vergleichen, ordnen und in einfachen Fällen additiv zerlegen; Bruchteile ermitteln.
– einfache Zufallsexperimente durchführen und wiederholen; Ergebnisse und ihre absoluten Häufigkeiten darstellen sowie Wahrscheinlichkeiten qualitativ vergleichen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Additionen, Subtraktionen, Multiplikationen mit ein- und zweistelligem Multiplikator sowie Divisionen mit ein- und zweistelligem Divisor im Zahlenraum 1 000 000 schriftlich durchführen; Ergebnisse durch Runden und durch Überschlagsrechnungen abschätzen,
– vielfältige Sachsituationen modellieren; direkt proportionale Zusammenhänge erkennen, tabellarisch darstellen und für Berechnungen nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit genormten Maßeinheiten für Flächeninhalte (t, kg, dag, g, km, m, dm, cm, mm, ℓ, mℓ, h, min, s, €, c, neu: km², ha, a, m², dm², cm², mm²) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren; Größen messen bzw. mithilfe von Stützpunktvorstellungen abschätzen und Ergebnisse mit entsprechenden Maßeinheiten notieren; Größen ein- und mehrnamig anschreiben und Umrechnungen durchführen.
– mit Zeitpunkten und Zeitspannen arbeiten; mit Größen in Sachsituationen arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Körpermodelle und Netze untersuchen, zuordnen und erstellen.
– den Flächeninhalt ebener Figuren mithilfe geeigneter Einheitsflächen messen bzw. abschätzen; Flächeninhalt und Umfang von Quadraten und Rechtecken bzw. von einfachen daraus zusammengesetzten Figuren berechnen.
– ebene Figuren verkleinern und vergrößern, insbesondere mithilfe von Rastern; einfache Pläne interpretieren und anfertigen.
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Der Sachunterricht hat die zentrale Aufgabe, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, die Welt zu erkunden, ihre unmittelbare und mittelbare Umwelt zu erschließen und sich Weltwissen anzueignen. Grundlegende sachunterrichtliche Bildung greift die Erfahrungen, die Schülerinnen und Schüler aus der vorschulischen Sozialisation mitbringen, auf und fördert den Aufbau der für den weiteren Bildungs- und Lebensgang erforderlichen zentralen fachlichen Konzepte und Kompetenzen. Wesentliches Ziel des Sachunterrichts ist, die Schülerinnen und Schüler darin zu fördern und zu fordern, ihre natürliche, kulturelle, soziale und technische Umwelt in ihren Zusammenhängen zu verstehen. Im Sinne einer reflexiven Grundbildung erschließen sie sich die Welt durch differenziertes Betrachten und Verstehen, um sich darin zunehmend bewusster zu orientieren, aktiv an ihrer Gestaltung mitzuwirken und eigenständig zu handeln. Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung und erkennen, dass jeder Handlung eine Entscheidung vorausgeht, die auf einer Einschätzung, Bewertung oder Beurteilung basiert. In der Folge bauen die Schülerinnen und Schüler ihr Wertesystem auf und entwickeln ihre Fähigkeit zum Perspektivenwechsel und ihre Empathie weiter. In den Beschreibungen der zu erlangenden Kompetenzen ist den Schülerinnen und Schülern die vielfältige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen – insbesondere die der Schülerinnen und Schüler – in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen. Der Sachunterricht umfasst in seiner Vielperspektivität Bereiche des gesellschaftlichen, historischen, politischen, geografischen, ökonomischen, physikalischen, chemischen, technischen, biologischen und ökologischen Weltbezugs und ermöglicht damit für alle Lernenden eine Basis gemeinsamer Bedeutungsinhalte. Der Sachunterricht ist der zentrale Unterrichtsgegenstand für die Auseinandersetzung mit den überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und lernmethodischen Kompetenzen) sowie den übergreifenden Themen im Sinne einer globalen Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, 11 eines zukunftsfähigen Wirtschaftens 2,13 und der Entwicklung persönlichen sozialen Engagements und gesellschaftlicher Solidarität 7 .
Sachunterricht ist eine vielperspektivische Auseinandersetzung mit Kompetenzbereichen, ausgehend von den Vorstellungen, Konzepten und Fragen der Schülerinnen und Schüler und bindet fächerübergreifende Aspekte ein. Sachunterricht benötigt einen klaren Aufbau und eine für Schülerinnen und Schüler nachvollziehbare Struktur. Er zeichnet sich durch die Gestaltung von Lernumgebungen sowie den Einsatz adäquater Sozial- und Unterrichtsformen aus und bezieht das Lernen in Projekten und an außerschulischen Lernorten mit ein.
Lehrpersonen erkennen das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und greifen dieses als Grundlage des individualisierten Unterrichts lernwirksam auf. Sie verknüpfen Fachwissen, pädagogisches und fachdidaktisches Wissen, setzen sich mit individuellen Interessen, Stärken und Entwicklungspotentialen auseinander, zeigen Offenheit und Bereitschaft zum Perspektivenwechsel und nehmen die Diversität der Lerngruppe als Chance wahr.
Lernprozesse sind so zu organisieren, dass Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Es werden fachgemäße Arbeitsweisen erlernt sowie Lernformen erworben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen. Ziel ist, das erworbene Wissen zu beurteilen und eigene innovative Lösungsansätze auf neue Sachverhalte/Problemstellungen zu übertragen.
Sprachliche Bildung und Lesen im Sachunterricht 10 erfolgt durch konsequente Verknüpfung von Sachlichkeit und Sprachlichkeit nach dem Prinzip des fachsensiblen Sprachunterrichts – sprachsensiblen Fachunterrichts.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Zentrale fachliche Konzepte im Sachunterricht sind Deutungs- und Erschließungsmuster zur Beschreibung und Einordnung elementarer Phänomene und Sachverhalte. Sie bieten einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Kompetenzbereiche sowie der damit verknüpften Kompetenzen und sind auf die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler abgestimmt.
Jedes Konzept steht für sich und hat Bezüge zu einem Kompetenzbereich oder vernetzt mehrere Kompetenzbereiche.
Identität, Diversität, Interessen und Macht
Menschen und Gruppen haben unterschiedlich ausgeprägte Möglichkeiten der Einflussnahme auf andere, verschiedene Interessen, Standpunkte und Sichtweisen, wodurch Ungleichheiten und Konflikte innerhalb der Gesellschaft auftreten können. Es lassen sich regionale, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten identifizieren, diskutieren, beurteilen und Schlüsse für das eigene Handeln ziehen.
Energie, Erhaltung und Veränderung
Für naturwissenschaftliche, technische sowie gesellschaftliche Prozesse und Entwicklungen ist die Nutzung von Energie eine wesentliche Voraussetzung. Energie fließt, wird umgewandelt und geht nicht verloren. Stoffe können sich verändern, aber sie verschwinden nicht.
Zeit, Entwicklung, Dauer und Wandel
Gesellschaftliche, historische, geografische, ökonomische, technische, naturwissenschaftliche und ökologische Entwicklungen betreffen alle Menschen und begründen stetigen Wandel 8 . Diesem entspricht die Ausrichtung der Bildung auf Gegenwart und Zukunft.
Raum und Lebenswelt
Natur- und Kulturräume sind Grunddimensionen des menschlichen Daseins. Menschen nutzen, gestalten, verändern, gefährden und schützen diese Lebensräume.
Leben und Anpassung, Struktur und Funktion
Gesellschaftliche sowie naturwissenschaftliche Entwicklungen und Prozesse bestimmen das Leben und durchlaufen stetige Anpassung. Strukturen und Funktionen stehen in einem direkten wechselseitigen Verhältnis zueinander.
Systeme und Wechselwirkungen, Ursachen und Konsequenzen
Lebewesen oder Gegenstände wirken aufeinander, beeinflussen sich wechselseitig und verändern damit ihren Zustand. Essenziell ist dabei das Verständnis für die globale Verflechtung des Individuums mit seiner physischen, sozialen, wirtschaftlichen, naturwissenschaftlichen, historischen und politischen Umwelt.
Der Sachunterricht strebt den Erwerb verschiedener fachlicher Kompetenzen an, die in Kompetenzbereichen gebündelt sind. Dabei ergeben sich Anschlussmöglichkeiten für die Lernangebote von Unterrichtsfächern in weiterführenden Schulen. Im Sachunterricht sind diese jedoch übergreifend und vernetzend in den Blick zu nehmen.
Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich
Der Kompetenzerwerb ermöglicht den Schülerinnen und Schüler die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Teilhabe an demokratischen Abläufen. Sie erkennen und reflektieren für sie relevante soziale, politische und kulturelle Aspekte unterschiedlicher Gemeinschaften, Beziehungen 3, 9 , öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen (zB Gemeindeverwaltung) und übernehmen Verantwortung für sich, die Gemeinschaft und ihre Umwelt. 2 Diversität wird als Bereicherung wahrgenommen, Empathie und Toleranz 3, 9 werden gefördert und Solidarität sowie Zivilcourage 3, 9 angebahnt. Methoden der sachbezogenen kommunikativen Auseinandersetzung, vor allem das Analysieren, Diskutieren, Argumentieren, Urteilen und Partizipieren werden gefördert. Die Begegnung mit Themen der interkulturellen Bildung, der politischen Bildung 7 , mit Kinderrechten 7 sowie der reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung fördert die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes auch in Hinblick auf globale Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. 13
Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich
Das Verhältnis des Menschen zur unbelebten und belebten Natur ist unter dem Aspekt der Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 zu gestalten. Menschen sind Teil der Natur, sie nutzen, verändern und gestalten Natur- und Lebensräume. Für den verantwortungsvollen Umgang damit braucht es das Verständnis biologischer, physikalischer, chemischer und ökologischer Zusammenhänge sowie Einblick in Themen der Gesundheitsförderung und Sexualpädagogik. Die Schülerinnen und Schüler erleben und erforschen bedeutsame Naturphänomene, entwickeln naturwissenschaftliches Denken und erwerben Methoden naturwissenschaftlichen Arbeitens und Forschens. Diese umfassen vor allem das Experimentieren, forschendes Lernen, Beobachten und Bestimmen sowie das Vermuten, Hinterfragen und Reflektieren, Argumentieren und Schlussfolgern. Ausgehend von eigenen Erfahrungen und auf der Grundlage exemplarischer und für sie bedeutsamer Beispiele der Begegnung und Auseinandersetzung mit Grundfragen der Beziehung von Mensch und Natur, werden die Schülerinnen und Schüler an elementare naturwissenschaftliche Bildung herangeführt.
Geografischer Kompetenzbereich
Der Kompetenzerwerb zeigt sich in der Orientierung und Erschließung von natürlich entstandenen und kulturell geschaffenen Räumen wie zB Landschaftsformen und anderen geografischen Gegebenheiten sowie Naturereignissen mit Hilfe geografischer Orientierungsmittel (Plan, Karte, Kompass, …). Einsichten und Erkenntnisse zu Polaritäten menschlicher Einflussnahme, Veränderungen und Gefährdungen tragen auch zur Verkehrs- und Mobilitätsbildung bei. Abhängigkeiten und Verflechtungen zwischen Mensch und Raum, nachhaltige Raumentwicklung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit naturräumlichen Ressourcen werden an unterschiedlichen lokalen, regionalen, nationalen und globalen Aspekten deutlich und in Hinblick auf globale Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung 13 bearbeitet. Die reflexive Auseinandersetzung mit Informationen aus Medien 6 zu Räumen und Lebenssituationen in der Nähe und Ferne hilft Schülerinnen und Schüler dabei, ihr Wissen von der Vielfalt, Eigenart und Ungleichheit menschlicher Lebenssituationen 8 sowie ihre Vorstellung von der Welt zu entwickeln. Dabei werden neben den Methoden des fachspezifischen Lernens auch das Recherchieren und Dokumentieren von Informationen sowie der kritische Umgang mit Medien gefördert. 6
Historischer Kompetenzbereich
Die Entwicklung des kindlichen Interesses und Verständnisses für zeitliche Strukturen und historische Fragestellungen ist ebenso bedeutend wie der Aufbau eines reflektierten Geschichtsbewusstseins. Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Auswirkungen zeitlicher Strukturen und Abläufe ihrer Lebenswelt und lernen, sich selbstständig in der Zeit zu orientieren. Dabei werden Aspekte linearer wie auch zyklischer Zeit berücksichtigt und der Spannungsbogen von Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft (zB unter Zuhilfenahme von Zeitleisten) wird aufgebaut. Kindliche Interessen und Fragen ergeben sich vor allem aus unterschiedlichen Medien und außerschulischen Erfahrungen, wodurch sich viele Berührungspunkte in Bezug auf historische Quellen und Darstellungen ergeben. Lebensbedingungen in vergangenen Zeiträumen werden mit heutigen Lebenssituationen verglichen, Gründe für Dauer und Wandel erforscht, Realität und Fiktion unterschieden. Der Kompetenzerwerb fördert die historische Frage-, Methoden- und Orientierungskompetenz, indem anhand von ausgewählten Quellen (Zeitzeugen, Artefakte etc.) vergangene Ereignisse als Geschichte rekonstruiert und Darstellungen über die Vergangenheit (Erzählungen, Interpretationen) nacherzählt, aber auch kritisch reflektiert bzw. dekonstruiert werden. Orientierungsmöglichkeiten für Gegenwart und Zukunft werden anhand der Beschäftigung mit Quellen und Darstellungen ausgelotet. Aspekte der interkulturellen Bildung 5 , der politischen Bildung 7 sowie das Lernen an außerschulischen Lernorten sind zu berücksichtigen.
Technischer Kompetenzbereich
Technische Entwicklungen, wie die Digitalisierung 4 , durchdringen und prägen alle Bereiche des menschlichen Lebens. Den Schülerinnen und Schüler werden durch technische Bildung (in Verbindung mit Technik und Design) Zugänge zu technischen Phänomenen und zu technischem Handeln und Denken ermöglicht. Dies umfasst analytisches Denken und das Verstehen von technischen Prinzipien, Funktions- und Bedienungsweisen 4 (Anleitungen) und Prozessen. Der Aufbau von Verständnis wird durch problemlösendes Handeln 4 , altersgemäßes Bewerten, Kommunizieren über und Reflektieren von Technik unterstützt. Grundlegendes Verständnis technischer Zusammenhänge wird durch Bauen und Konstruieren (mit den Schwerpunkten Stabilität, Werkzeuge, Geräte und Maschinen), die Erkundung von Technik und Arbeitswelt sowie die praktische Nutzung von Technikprodukten, zB im Zusammenhang mit Themen der Verkehrs- und Mobilitätsbildung oder Robotik 4 , entwickelt. Technische Errungenschaften und Erfindungen stehen in Zusammenhang mit historischen, politischen, ökologischen und ökonomischen Veränderungen. Aspekte der reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung ermöglichen den Blick auf die Bedeutung von Forscherinnen und Forschern, Erfinderinnen und Erfindern sowie die eigene Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung. 1
Wirtschaftlicher Kompetenzbereich
Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv am wirtschaftlichen Leben teil. Kindgerechte Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innen-Bildung 13 unterstützt sie darin, wirtschaftliche Begriffe zu verstehen, in ökonomisch geprägten Lebenssituationen selbstbestimmte, rationale und verantwortliche Entscheidungen zu treffen sowie mögliche Einflüsse und Rahmenbedingungen bewusst wahrzunehmen (Anreize, Beschränkungen, Angebot/Nachfrage, Werbung, Arbeit, Kreislaufwirtschaft, …). 2 Anhand von konstruierten Lernsituationen oder durch die direkte Begegnung mit der außerschulischen Lebenswelt erlangen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliche Strukturen und Zusammenhänge auf persönlicher, lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene. Planen, Durchführen und Reflektieren von Handlungssituationen sowie Befragen, Dokumentieren und Auswerten machen wirtschaftliche Abläufe erfahrbar und verständlich. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dabei Orientierungs-, Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, um ihre gegenwärtigen und zukünftigen Rollen in der Gesellschaft mündig, kritisch, selbstständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen (zB als Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). 13 Aspekte aus den Bereichen Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education 2 sowie der reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung werden miteinbezogen. Ökonomische Bildung 13 trägt maßgeblich zum Verständnis von verantwortungsvollem Wirtschaften, zur Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 sowie zu globaler und regionaler Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung 13 bei.
Die Kompetenzbeschreibungen werden mit den zentralen fachlichen Konzepten sowie den Kompetenzbereichen in Verbindung gesetzt. Es werden Einsichten und Kenntnisse zu gesellschaftlichen, historischen, politischen, geografischen, ökonomischen, physikalischen, chemischen, technischen, biologischen und ökologischen Themenbereichen erlangt. Sie sind als Gesamtes für die Volksschule zu sehen und schrittweise sowie progressiv aufzubauen. Sie zielen darauf ab, dass am Ende der jeweiligen Schulstufe die genannten Kompetenzen gesichert und überprüfbar sind und in der darauffolgenden Schulstufe weitergeführt werden können.
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich und andere wahrnehmen und beschreiben, Gefühle erkennen und einordnen sowie Beziehungen und Freundschaften pflegen und dabei auf andere eingehen; Regeln des Zusammenlebens in der Klassengemeinschaft aushandeln und verstehen.
– philosophische Fragen stellen, eigene Stärken und Entwicklungspotentiale erkennen und miteinander Gespräche führen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren erkennen und benennen.
– den menschlichen Körper mit seinen Funktionen kennenlernen, Zusammenhänge von Ernährung und Wohlbefinden erkennen und erläutern.
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in ihrer näheren und weiteren Umgebung orientieren und sicher bewegen, Orientierungsmittel kennen lernen und anwenden. 12
– verschiedene räumliche Situationen (zB nah oder fern, ländlich oder städtisch) vergleichen und Besonderheiten beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zeiteinteilung verstehen, Handlungsabfolgen denken und durchführen sowie Begriffe für Zeiträume unterscheiden und sie zur Einordnung und Beschreibung von Ereignissen, Zeiträumen und Veränderungen anwenden.
– anhand von verschiedenen historischen Quellen (Gegenstände, Bilder, Zeitungen etc.) Vergleiche zwischen Vergangenheit und Gegenwart 8 ziehen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Erfahrungen mit Bewegungen und Kräften handlungsorientiert entdecken, beschreiben und einordnen. 12
– die Bedeutung technischer Hilfsmittel im Alltag erkennen und beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Arbeitsplätze und Arbeitsformen erkunden, Tätigkeiten und typische Geräte verschiedener Berufe vergleichen und darstellen 1 .
– menschliche Grunderfahrungen beschreiben und reflektieren, Wünsche und Bedürfnisse unterscheiden.
Anwendungsbereiche
– Ich und Du und Wir
– Jahr und Zeit
– Mensch und Gesundheit
– Wünsche und Bedürfnisse
– Drinnen und draußen
– Familie und Lebensformen
– Tiere und Pflanzen
– Arbeit und Berufe 1
– Phänomene und Kräfte
– Medien und Kommunikation
Die Schülerinnen und Schüler können
– Gefühle und Bedürfnisse ausdrücken, eigene Anliegen in die Gemeinschaft einbringen, andere Sichtweisen verstehen und mit Konflikten konstruktiv umgehen.
– Mitverantwortung für Gesundheit und Wohlbefinden übernehmen und sich vor Gefahren schützen, erste Hilfemaßnahmen erlernen sowie Notfallorganisationen und deren Tätigkeiten beschreiben, vergleichen und darstellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau des eigenen Körpers beschreiben und Funktionen von ausgewählten Organen erklären; Besonderheiten, Unterschiede und Zusammenhänge verschiedener Signale, Sinne und Sinnesleistungen erkennen, vergleichen und erklären.
– Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen erkunden und dokumentieren sowie Wechselwirkungen beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– räumliche Merkmale, Strukturen, Mobilität und Situationen der natürlichen und gebauten Umwelt wahrnehmen, beschreiben und einordnen. 12
– kulturelle Vielfalt beschreiben und Vorstellungen zu Lebensweisen von Menschen in nahen und fernen Gebieten der Erde beschreiben, vergleichen und entwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Veränderungen bei sich sowie in der eigenen Lebenswelt, in der Umgebung und in der Natur erschließen.
– wiederkehrende und einmalige Ereignisse der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, ordnen und beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Naturphänomene und Kräfte im Alltag und in natürlicher Umgebung wahrnehmen und deren Wirkungen beobachten und untersuchen. 12
– Alltagsgeräte und technische Anlagen als Formen der Arbeitsorganisation unterscheiden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Berufswelten erkunden 8 und Berufe nach ausgewählten Kriterien beschreiben, die Verteilung von Arbeit in einer Familie nach Kriterien der Gerechtigkeit und Solidarität bewerten 1 .
– eigene Konsumbedürfnisse ausdrücken und sich als aktive Mitglieder des Wirtschaftskreislaufs wahrnehmen. 2, 13
Anwendungsbereiche
– Lebensweise und Kulturen
– Gefühle und Konflikte
– Stadt und Land
– Notfallorganisationen und Erste Hilfe
– Körper und Sinne
– Kalender und Uhr
– Lebensräume und Artenvielfalt
– Mobilität und Sicherheit
– Technik und Arbeit
– Phänomene und Kräfte
Die Schülerinnen und Schüler können
– Vielfalt als Chance erkennen, Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten sowie über Kinderrechte 8 recherchieren und diskutieren.
– grundlegende Funktionen öffentlicher Einrichtungen und Institutionen verstehen, vergleichen und die Bedeutung für das eigene Leben erkennen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich über Naturereignisse und Wetterphänomene informieren sowie die Bedeutung von Sonne, Luft, Wasser und Boden für Lebewesen erkennen, darüber nachdenken und Zusammenhänge erklären.
– die Eigenschaften von Stoffen identifizieren und benennen und daraus ableiten, welche Stoffe in Alltag und Technik zu welchem Zweck benutzt werden können; erkennen, dass Stoffe sich dauerhaft verändern, miteinander reagieren können und daraus Stoffe mit neuen Eigenschaften entstehen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Elemente und Merkmale von Räumen in Darstellungsmitteln auffinden, raumbezogene Orientierungsraster aufbauen und interpretieren sowie analoge und digitale Orientierungsmittel anwenden. 12
– Formen der Mobilität von Menschen, Gütern und Nachrichten erkunden sowie Nutzen und globale Folgen für die Menschen und die Umwelt abschätzen. 12
Die Schülerinnen und Schüler können
– zyklische und lineare Zeitprozesse unterscheiden, darstellen und in ein Verhältnis zueinander setzen.
– Zusammenhänge heutiger Lebensbedingungen und Veränderungen anhand exemplarisch ausgewählter Epochen und Prozesse ordnen und begründen; zu Entdeckungen und Erfindungen recherchieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– elektrische und magnetische Phänomene und Wirkungen wahrnehmen und beschreiben.
– sich mit technischen Problemstellungen auseinandersetzen, Modelllösungen erproben und begründen; einfache Handlungsanleitungen verstehen, anwenden und eventuell programmieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Produktion und den Weg von Gütern erkunden und beschreiben, Rahmenbedingungen von Produktion und Konsum wahrnehmen sowie über die Verwendung von Gütern nachdenken.
– das Prinzip des Kaufvorgangs in realen wie virtuellen Marktplätzen beschreiben und über die Bedeutung der verfügbaren Mittel (Angebot und Nachfrage, Knappheit) für Kaufentscheidungen reflektieren. 2, 13
Anwendungsbereiche
– Entwicklungsstadien und Lebenszyklen
– Kinderrechte und Diversität
– Geografische Gegebenheiten und Orientierung
– Geschichte und Ereignisse
– Öffentliche Einrichtungen und Institutionen
– Erfindungen und Entdeckungen
– Produktion und Handel
– Klima und Wetter
– Stoffe und Veränderungen
– Kräfte und Wirkungen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Handlungen hinterfragen, sachlich beurteilen und Standpunkte dazu begründet vertreten; Geschlecht und Rollen reflektieren 1,8 ; den Umgang mit analogen und digitalen Informationen und Medien kritisch reflektieren.
– Verantwortung für gemeinsame Vorhaben übernehmen und demokratische Verhaltensweisen als eigene Handlungsweise anwenden sowie politische Prozesse erkennen und mitgestalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Entwicklungsstadien und Lebenszyklen bei Menschen, Tieren und Pflanzen beobachten, bestimmen und Artenvielfalt kategorisieren; die Entwicklung menschlichen Lebens von der Zeugung bis zur Geburt beschreiben.
– die Bedeutung von Energie und Energieumwandlungen im Alltag erkennen, beschreiben und reflektiert handeln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die unterschiedliche Nutzung von Räumen durch Menschen erschließen, vergleichen und einschätzen; Veränderungen in Räumen erkennen, über deren Folgen diskutieren und Ideen für die künftige Entwicklung und Gestaltung präsentieren.
– Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Lebensweisen und Lebensräumen von Menschen wahrnehmen, einschätzen und persönliche Schlussfolgerungen ableiten. 12
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ereignisse aus der Vergangenheit anhand von Quellen rekonstruieren sowie Darstellungen der Vergangenheit hinterfragen und überprüfen (dekonstruieren); das Verhältnis von Macht und Recht in unserer Demokratie verstehen.
– ein Bewusstsein für Zusammenhänge von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft entwickeln, an Biografien berühmter Menschen lernen und Schlüsse für das eigene Leben ziehen. 1,8
Die Schülerinnen und Schüler können
– Phänomene und Dinge in der Natur als Vorbild für technische Entwicklungen erkennen, ableiten und begründen.
– die Bedeutung, Veränderung und Folgen technischer Entwicklungen für Mensch und Umwelt einschätzen sowie automatisierte Verarbeitung, Speicherung und Vermittlung von Informationen anwenden. 12
Die Schülerinnen und Schüler können
– wirtschaftliche Regeln und Zusammenhänge sowie den wirtschaftlichen Kreislauf von Produktion, Handel und Konsum erkennen und dokumentieren 2, 13 ; Gründe und Kriterien für Konsumentscheidungen bewerten; wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Folgen von Konsum diskutieren
– die Bedeutung eines bewussten Handelns für Umweltschutz und Nachhaltigkeit erklären und das eigene Konsumverhalten reflektieren.
Anwendungsbereiche
– Fortpflanzung und Körperwahrnehmung
– Politik und Global Citizenship
– Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
– Nachhaltigkeit und Verantwortung
– Nah und fern
– Energie und Materie
– Bionik und Robotik
– Information und Social Media
– Versorgung und Entsorgung
– Entwicklung und Veränderung
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie bei der Entdeckung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu unterstützen. Ausgehend vom praktischen Musizieren werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt sowie Wahrnehmungs-, Kritik- und Gestaltungsfähigkeit 1, 2 gefördert. Durch die verantwortungsvolle Nutzung neuer Medien 4, 6 werden weitere Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung und prägt das gesellschaftliche Zusammenleben. Musikalische Aktivitäten sind ein unverzichtbarer Bestandteil von dialogisch-integrativem Gesamtunterricht. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste und aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Die im Unterricht erworbene Qualität musikalischen Handelns kann nicht zuletzt auch bei Auftritten im öffentlichen Raum sowie in Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern 1, 2 präsentiert werden.
Musik wird über die Fachunterrichtsstunde hinaus dialogisch-integrativ regelmäßig in den Gesamtunterricht eingebunden. Die Kompetenzen werden durch Musizieren und Gestalten in unterschiedlichen Spielformen bis zum Ende der Primarstufe kontinuierlich entwickelt, vertieft und erweitert. Das erfordert einen entsprechenden methodisch progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Singen und Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen dar. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen Freude an und Interesse für Musik in ihrer Vielfalt geweckt und weiterentwickelt werden. Dazu muss ausreichend Raum für eigenständiges und kooperatives Experimentieren, Erforschen, Gestalten mit Stimme und Körpereinsatz und einfach zu spielenden Instrumenten geschaffen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich im Unterricht musikalisch aktiv einbringen, da die Vorbildwirkung eine wesentliche Motivationsquelle für Schülerinnen und Schüler darstellt, eigene musikalische Ausdrucksformen zu finden.
Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen Kulturinstitutionen 1, 2 (insbesondere Musikschulen), Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche regen Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit an, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Klanghöhe, Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander. Dabei können intensive Erfahrungen mit Musik in all ihrer kulturellen Vielfalt und klanglichen Vielschichtigkeit gemacht werden.
Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Singen und Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.
Der Kompetenzbereich Singen und Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme 10 und dem Körper, mit einfach zu spielenden Instrumenten und neuen Medien(technologien) 4, 6 . Ziel ist der Erwerb eines vielfältigen Lied- und Musizierrepertoires mit ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten sowie körperliche Möglichkeiten des Ausdrucks. Ziel ist es, bei einer Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen unter Anleitung mitzutanzen, selbst Choreografien zu erfinden sowie außermusikalische und musikalische Inhalte zu gestalten und szenisch darzustellen.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist es, vokale und instrumentale Klangeindrücke hinsichtlich ihrer Parameter zu unterscheiden. Weiters sollen Funktionen und Wirkungen von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben, besprochen und reflektiert 1, 2, 10 werden. Darüber hinaus bilden Klänge und Geräusche der Lebenswelt die Grundlage für eigene musikalisch-künstlerische Gestaltung.
Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lernprozesse 4, 6 sowie zur Erweiterung des Spektrums des musikalischen Ausdrucks genutzt.
Musik als besondere Form von Sprache leistet auch einen Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Musik bezogenen Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen 10 fördert.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die eigene Stimme wahrnehmen und mit ihr experimentieren.
– einfache Lieder gemeinsam singen und mit Bewegung und Gesten ausdrücken.
– mit Bodypercussion und einfach zu spielenden Instrumenten gemeinsam experimentieren und musizieren.
– einfache musikalische Verläufe in Visualisierungsformen (ua. grafischer Notation, Bildkarten, Gesten) erkennen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– freie und gebundene Bewegungen mit und ohne Musik ausführen und auf spielerische Art und Weise verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers 3, 9 entdecken und einsetzen.
– einfache tänzerische Bewegungen (Kindertänze, Kreistänze) nach Vorgabe ausführen.
– zu Vorlagen (Texte, Bilder, Stimmungen) musikalische Spielszenen darstellen und gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt zuordnen, orten, unterscheiden und benennen. 10
– durch Stille in Natur und Umwelt zur Ruhe finden und diese Lebensqualität auch als Qualität der musikalischen Klangwelt erfassen und erleben. 11
– eine Auswahl von Instrumenten visuell und akustisch erkennen.
Anwendungsbereiche
– Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Nachahmspiele, Frage-Antwort-Spiele, Gegensatzspiele, Spiegelspiele, Weiterentwicklungsspiele
– Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Hörentdeckungsreisen nach außen und nach innen 12
– Musikalische Strukturen und Formen: Gleiches und Gegensätzliches
– Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: einfache Bewegungsmuster in Alltag, Sport und Tanz
– Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: Gleiches und Ungleiches, Schweres und Leichtes, Kurzes und Langes, Betontes und Unbetontes
– Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: die Noten im Notenalphabet und wo sie ihren Platz im Notationssystem haben
– Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Holz, Glas, Stein, Papier, Keramik, Kunststoff, Metall und Fell
– Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: rhythmische und freirhythmische Sprüche, Reime, Erzählungen und Geschichten 10
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich, meine Familie und mein Freundeskreis
– Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: Beruf oder Hobby 1, 2
Die Schülerinnen und Schüler können
– stimmtechnische Grundlagen (Haltung, Atmung, Artikulation) unter Anleitung anwenden. 10
– Lieder ausdrucksstark singen und einfache Liedtexte inhaltlich verstehen. 10
– Klanggeschichten erfinden und mit unterschiedlichen Klängen und Geräuschen (Stimme, Perkussion, Instrumente, Alltagsgegenstände) gemeinsam gestalten. 12
– Visualisierungsformen einfacher musikalischer Verläufe erkennen, erfinden und musikalisch umsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– in freier Darstellung und metrisch gebundenen Bewegungen koordiniert Stimmungen und die Ausdrucksformen des Körpers 3, 9 weiterentwickeln.
– einfache gebundene Tänze gemeinsam ausführen, um mit der Tanztradition im Umfeld vertraut zu werden.
– musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt erfassen, um diese Höreindrücke mit Stimme und Instrumenten musikalisch nachzugestalten.
– musikalische Parameter in Form von Kontrasten erfassen, beschreiben 10 und nachgestalten.
– beim Singen und Musizieren aufmerksam aufeinander hören.
Anwendungsbereiche
– Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Spiele in der Klein- und Großgruppe zu den Themen Vertrauen, Mut und Rücksichtnahme 11
– Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Was uns Klänge erzählen können und welche Gefühle und Eindrücke sie vermitteln
– Musikalische Strukturen und Formen: Ordnung und Unordnung
– Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: freie und gebundene Bewegungsmuster und -formen
– Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: Notenwerte und ihre Längen in Relationen, Bezugsrahmen und Gruppierungen
– Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: die Abstände der Töne zueinander und ihre Zusammenklänge
– Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Schütteln, Schlagen, Streichen, Zupfen, Blasen
– Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: erfundene und vorgegebene Melodien und Rhythmen mit sinnhaften und sinnleeren Texten 10
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich, die Schule und andere Lebenswelten von Kindern
– Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: zu Hause und auf Reisen 1, 2
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Stimme improvisatorisch gestaltend einsetzen und einfache Mehrstimmigkeit (ua. Bordun, Kanon) in der Gruppe umsetzen.
– eine Auswahl von Liedern unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen (anlassbezogen) qualitätsvoll singen.
– musikalische Parameter (ua. Klanghöhe, -dauer, -stärke, -farbe) stimmlich und instrumental umsetzen und damit eine Klangsprache entwickeln.
– Musik in Bewegungen und Impulse (einfaches Dirigieren) umsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– freie und metrisch gebundene Bewegungsabläufe koordiniert mit und ohne Musik variieren, dabei Musik emotional erfassen und ihr Repertoire an Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers 3, 9 erweitern.
– gebundene und ungebundene Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen unter Anleitung mittanzen.
– zu außermusikalischen und musikalischen Inhalten Spielszenen gestalten, Ideen im Team kreativ entwickeln und dabei ihr Repertoire an künstlerischen Ausdrucksmitteln ausbauen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt erfassen, um diese Höreindrücke verbal, bildnerisch und/oder mit Bewegung musikalisch nachzugestalten. 10, 12
– die Rolle und Bedeutung von Instrumenten und der menschlichen Stimme in Musikstücken erfassen und beschreiben.
– das Singen und Musizieren anderer aufmerksam und respektvoll verfolgen.
Anwendungsbereiche
– Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Spielgestaltungen mit verschiedenen Materialien, Rollen- und Aufgabenverteilungen
– Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Improvisationen und Gestaltungen von Klanglandschaften
– Musikalische Strukturen und Formen: kleine und große musikalische Bausteine
– Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: Gemeinsamkeiten von Musik und Bewegung in Raum, Zeit, Form und Kraft
– Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: erfundene und vorgegebene Patterns, Rhythmicals und Spielpartituren
– Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: Melodien und Harmonien aus aller Welt
– Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Geräusche, Klänge und Effekte
– Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: zwischen Einklang und Mehrklang
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich und andere Generationen 5
– Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: Jung und Alt 1, 2
Die Schülerinnen und Schüler können
– in Gemeinschaft auch mehrstimmige Lieder (ua. zweistimmig, Kanon) a cappella und mit Begleitung singen.
– ein Repertoire an Liedern und Musikstücken möglichst präzise und ausdrucksvoll gestalten und präsentieren.
– zu Musikstücken und Liedern mit passenden Instrumenten einfache rhythmische oder harmonische Begleitungen spielen.
– Melodieverlauf, Dynamik und Rhythmus in verschiedenen Notationsformen erfassen und unter Anleitung umsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– freie und gebundene Bewegungsabläufe nach Puls, Metrum, Takt und Rhythmus koordiniert mit und ohne Musik variieren, dabei Musik emotional erfassen und sich in verschiedenen Bewegungsqualitäten 3, 9 (leicht – schwer, gerade – rund, schnell – langsam) ausdrücken.
– einfache Anleitungen für gebundene und ungebundene Tänze/Choreografien verstehen und ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, erstellen und gestalten. 1, 2, 4
– außermusikalische und musikalische Inhalte zu Texten, Bildern und Stimmungen unter Einbeziehung von verschiedensten künstlerischen Ausdrucksmitteln musikalisch gestalten und szenisch darstellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt erfassen und daraus einfache eigene Musikstücke gestalten. 12
– die Funktion und Wirkung von Musik in ausgewählten Hörbeispielen erfassen und beschreiben.
– als Besucherinnen und Besucher von entsprechend vorbereiteten Musikveranstaltungen am Kulturleben teilnehmen. 1, 2, 13
Anwendungsbereiche
– Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Bilderbücher, (Bild-) Geschichten, Sagen, Märchen und Erzählungen als Grundlage für kooperative musikalisch-szenische Gestaltungen
– Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Improvisationen und Gestaltungen von komplexeren Klanglandschaften
– Musikalische Strukturen und Formen: Spielpartituren, Vorlagen und Eigenkompositionen
– Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: Improvisationen und erfundene bzw. vorgegebene Bewegungschoreografien
– Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: Kompositionen von komplexeren Rhythmen, Patterns und Rhythmicals mit und ohne Text
– Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: einfache Kompositionen in Dur, Moll und anderen Tonreihen
– Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Instrumentenfamilien
– Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: unterschiedliche Besetzungen und Formen im Kontext von musikalischen und außermusikalischen Anlässen
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich und die Musikwelt 4, 5, 6
– Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: Live-Begegnung und medialer Auftritt 1, 2, 4, 6
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Es werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im bildnerischen Gestalten, Wahrnehmen, Reflektieren und Kommunizieren vermittelt. Künstlerische Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten in Malerei und Grafik, Plastik, Raum, Schrift, Spiel, Aktion, Fotografie, Film und Video werden den Schülerinnen und Schülern nähergebracht und von ihnen erprobt.
Im Zentrum steht die eigene gestalterische Tätigkeit. Davon ausgehend, entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für ihre eigenen Ideen und Vorstellungen, Gedanken und Gefühle sowie die Originalität ihrer Werke. Experimentierfreude, Flexibilität und Fantasie werden angeregt.
Im Kennenlernen, Erleben, Erproben und Anwenden unterschiedlicher Ausdrucksmöglichkeiten entwickeln Schülerinnen und Schüler gestalterischen Handlungswillen, Selbstständigkeit und Eigeninitiative. Sie treffen reflektierte Entscheidungen in Hinsicht auf Material, Medien und Verfahren. Diese Gestaltungsprozesse finden in ständiger Verschränkung mit Nachdenken, Überlegen und Betrachten statt.
In diesem Zusammenspiel von Gestaltung, Reflexion und Kommunikation werden Zusammenhänge zwischen bildnerischen Sachverhalten und ihren Wirkungen erkannt und benannt. Fachsprache wird schrittweise entwickelt. In der Verständigung und im Austausch eröffnen sich neue Einsichten und vielfältige Perspektiven sowie das Urteils- und Einfühlungsvermögen werden erweitert.
Durch kindgemäße Auseinandersetzung mit Beispielen aus Kunst, Kultur und Alltagsästhetik werden die Schülerinnen und Schüler für unterschiedliche Wahrnehmungen sensibilisiert. Sie lernen dabei vielfältige Sichtweisen, Einstellungen und Realisierungen kennen, sie anzuerkennen und mit ihnen umzugehen. Fremdes, Unbekanntes und Nicht-Eindeutiges können als spannend und bereichernd wahrgenommen werden. Bei der ästhetischen Gestaltung ihrer Lebenswelten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Eigenverantwortung und einen Gemeinschaftssinn. Sie gewinnen Vertrauen in ihre Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln.
Themenrahmen und Aufgabenstellung werden anhand der exemplarischen Anwendungsbereiche entwickelt, situativ angepasst und erweitert. Die Auswahl und Formulierung der Themen fördern die Vorstellungskraft und den bildnerischen Einfallsreichtum und bieten Freiräume für eigene Ideen, Interessen und individuelle Äußerungen. Schematisierende Gestaltungsweisen (zB Ausmalen von Vorlagen) verhindern die Ausformung kreativer Kompetenzen sowie eine Identifikation mit dem eigenen Werk.
Die Themen beziehen sich auf die Erlebnis- und Vorstellungswelten der Schülerinnen und Schüler und werden ihren unterschiedlichen Entwicklungen und Begabungen gerecht. Im Sinne demokratischen Handelns können Themen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.
Im künstlerisch-kreativen Prozess ist die Technik nie Selbstzweck, sondern an die Darstellungsabsicht gebunden. Die Verwendung von Materialien guter Qualität sowie eine anregende, fachspezifische Arbeitssituation und ein geeigneter Organisationsrahmen sind wichtig.
Die Realisierung größerer Projekte ist erforderlich, die im Klassenverband, klassen- bzw. schulübergreifend und auch an außerschulischen Lernorten erfolgen kann. Ausstellungs-, Museums- und Atelierbesuche, die ein Lernen mit Originalen ermöglichen, und die Zusammenarbeit mit Kunst- und Kulturschaffenden sowie anderen Fachleuten stellen einen wichtigen Bestandteil des Unterrichts dar.
Begleitend zur Gestaltungspraxis und im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist das Führen einer Sammelmappe im Sinne eines Entwicklungsportfolios empfehlenswert. Bei der Präsentation von Bildbeispielen ist auf Wiedergabequalität und rechtliche Grundlagen zu achten. Materialien und Verfahren werden auch nach ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Aspekten ausgewählt.
Für die bildnerische Praxis steht eine Vielzahl an Verfahren und Materialien über alle vier Schulstufen hinweg zur Verfügung. Sie sind in Verbindung mit der Darstellungsabsicht und den Kompetenzbereichen einzusetzen. Die folgenden Nennungen geben einen Einblick und sollen der Anregung dienen.
Zeichnen
Materialien: zB Bleistifte, Grafitstifte, Buntstifte, Wachsmalstifte, Kreiden, Faserschreiber, Füllfeder, Tusche, Tinte, Finger/Stäbchen; Papiere, Karton, Pappe in verschiedenen Formaten und mit unterschiedlichen Oberflächen, Boden
Verfahren: Zeichnen, Umriss- und Binnenzeichnung, Punkt – Strich – Linie
Malen
Materialien: zB Deckfarben, Acrylfarben, Temperafarben, Kleisterfarben, Fensterfarben, Fingerfarben; Haar- und Borstenpinsel, Bürste, Spachtel; Papier, Karton, Leinwand, Wand, Mauer
Verfahren: Auftragen – deckend, lasierend, Verteilen, Verdünnen, Mischen
Materialien: zB Naturmaterialien, Stoffreste, Folien, Verpackungen
Verfahren: Materialdruck, Hochdruck, Frottage, Abklatsch
Plastisches Arbeiten
Materialien: zB Ton, Knetmasse, Papier, Pappmaschee, Alufolie, Naturmaterialien, Verpackungs- und Abfallmaterialien; Klebstoff
Verfahren: Kneten, Falten, Kleben, Schneiden, Löchern, Schichten, Bauen
Schrift gestalten
Materialien: zB Stifte, Farben, Kreide, Rasierschaum, Pinsel, Holzstäbchen, Zahnbürste; Tafel, Sand, Papier, Karton, ggf. digitale Medien
Verfahren: Schreiben, Malen, Schneiden, Kleben, Collagieren, Drucken, Layouten
Inszenieren
Materialien: zB Gesichts- und Körperfarben, eigener Körper, Masken, Kostüme, Spielobjekte, Kulissen
Verfahren: Verwandeln, Verkleiden, Kostümieren, Schminken, darstellendes Spielen, Spiel mit Licht und Schatten
Arbeit mit Fotos und Videos, Fotografieren und Filmen
Materialien: zB Fotos, Videos, digitale Medien
Verfahren: Suchen und Auswählen von Motiven, spontanes Aufnehmen, Ergänzen und Verändern, Dokumentieren unter Gesichtspunkten der Verwendung von digitalen und analogen Medien
Sammeln, ordnen und zusammenfügen
Materialien: zB Naturmaterialien, Abfallmaterialien, Dekorationsmaterialien, Zeitungen, Zeitschriften und Magazine
Verfahren: Auswählen, Sortieren, Collagieren, Muster und Ornamente bilden.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 . Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.
Material, Technik und Medien
Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.
Regeln, Regelbrüche und Innovation
In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.
Imagination, Fiktion und Realität
Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu befördern.
Form, Funktion und Wirkung
Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: zB erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.
In der Verschränkung der Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.
Bildnerische Praxis
Im Mittelpunkt stehen die gestaltungspraktische Tätigkeit und das bildnerische Ausdrucksvermögen der Schülerinnen und Schüler.
Schülerinnen und Schüler lernen, Vorstellungen, Erlebnisse, Gefühle und Beobachtungen auf schöpferische Weise darzustellen. Ausgehend von einer neugierig-forschenden Grundhaltung, erproben sie verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten und Wirkungen von Gestaltungsmitteln.
Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten und Wirkungen von Gestaltungsmitteln anwendungsbezogen kennen.
Wahrnehmen und Reflektieren
Der Kompetenzbereich beschäftigt sich, ausgehend von der bildnerischen Praxis der Schülerinnen und Schüler, mit elementaren Handlungszusammenhängen zwischen Werk, Ausführung, Betrachtung und Mitteilung.
Wahrnehmen ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und führt zu subjektiven Gesamteindrücken.
Beim Reflektieren, d. h. dem Aufnehmen, Nachdenken, Auswählen, Ordnen und Zuordnen von Konzepten und künstlerischen Beispielen, eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten und zu dem der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie zu Kunst, Kultur und gestalteter Umwelt.
Kommunizieren
Bildnerisches Gestalten, Wahrnehmen und Reflektieren als aktive und produktive Vorgänge fördern die Assoziations- und die Mitteilungsfähigkeit. Zugleich wird beim Kommunizieren über die eigene bildnerische Praxis, über Wahrnehmungen und sinnlich-ästhetische Erlebnisse das bildnerische Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen angeregt.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
– mit unterschiedlichen Materialien 13 , Werkzeugen und Medien 4 spielerisch experimentieren und sie themenorientiert einsetzen.
– einfache bildnerische Techniken erproben und anwenden.
– einfache Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, sich dazu Gedanken machen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien mit allen Sinnen wahrnehmen und vorurteilsfrei betrachten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit ausgewähltem Fachwortschatz benennen.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede 5 benennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien vorurteilsfrei benennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren Umwelt 12 , ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden 1, 2 , ua. Märchen und Träume. Neue Sinnzusammenhänge in bildnerischen Werken 8 herstellen
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Der Zufall führt mich – spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 13
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit (was im Kunstwerk zu entdecken ist), Zeichen, Symbole und Piktogramme im Alltag 7, 10, 12
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
– mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien 4 spielerisch experimentieren und sie themenorientiert einsetzen, um Neues zu schaffen.
– einfache bildnerische Techniken auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig anwenden.
– einfache Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien mit allen Sinnen wahrnehmen und vorurteilsfrei 9 betrachten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit ausgewähltem Fachwortschatz benennen.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede benennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung 5 benennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren und näheren Lebenswelt 12 , ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden 1, 2 , ua. Märchen und Träume. Neue Sinnzusammenhänge in bildnerischen Werken sowie spielerisch-spontanen Handlungen und Aktionen herstellen
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Spielerisches Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 11, 13 , Zufallseffekte, Gruppierungen und Ordnungen
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit (was uns Kunstwerke erzählen), Einladungen, Plakate 8 , ggf. für gemeinschaftliche Projekte in Klasse und Schule 1, 2, 10, 12
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen und mit zunehmender Differenzierung bildnerisch ausdrücken. 4, 6
– mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien 4 experimentieren, sie themenorientiert und überlegt einsetzen, um Neues zu schaffen.
– sich bildnerische Techniken und Ausdrucksformen auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig aneignen.
– Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.
– Schrift und Bildzeichen 4, 6, 10 anhand unterschiedlicher Materialien und Arbeitsweisen ausdrucksvoll einsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und Zusammenhänge erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien differenziert wahrnehmen und vorurteilsfrei 9 betrachten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit erweitertem Fachwortschatz benennen.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Beziehungen und Zusammenhänge 5 benennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung benennen, beschreiben und vergleichen.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Zunehmend detailreiches Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten und Bewegungen aus unmittelbaren Lebenssituationen und in erweiterten Kontexten 12 , ua. Kennzeichnung und Hervorhebung durch Farbe, Form und Größe
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden, ua. Träume, Fantasiereisen und utopische Orte. In bildnerischen Werken sowie spielerisch-spontanen Handlungen und Aktionen mit zunehmend strukturiertem Handlungsablauf 1, 2 neue Sinnzusammenhänge herstellen
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 13 , Spiele mit Licht und Schatten, ua. Arbeiten im Freien, in zunehmend strukturierten Situationen mit zunehmender Selbstorganisation und Selbstmotivation 1, 2
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit; die Welt der Werbung und der Spielzeugkultur, visuelle Werbemedien für Kinder 8, 10, 12, 13
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen und mit zunehmender Differenzierung bildnerisch ausdrücken.
– mit unterschiedlichen Materialien 13 , Werkzeugen und Medien 4 experimentieren, sie themenorientiert und überlegt einsetzen, um Neues zu schaffen.
– bildnerische Techniken und Ausdrucksformen auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig anwenden.
– Bildnerische Projekte zielgerichtet planen, ausführen und präsentieren 1, 2, 13 , demokratische Formen der Entscheidungsfindung einsetzen. 7
– elementare Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Zusammenhänge und Strukturen erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien fokussiert wahrnehmen und vorurteilsfrei unterschiedliche Perspektiven einnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit erweitertem Fachwortschatz benennen, mit nonverbalen Mitteln kommunizieren.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Beziehungen, Zusammenhänge und Strukturen benennen und beschreiben.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung beschreiben, vergleichen und ihre Eindrücke und Meinungen begründen.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Zunehmend detailreiches Darstellen und Erkennbarmachen 4, 6, 12 ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten und Bewegungen, Beziehungskonstellationen, gestalteter Umwelt in erweiterten Kontexten, ua. Kennzeichnung und Hervorhebung durch Farbe, Form und Größe und in einfachen räumlichen Beziehungen
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen in bildnerischen Werken, Aktionen mit zunehmend strukturiertem Handlungsablauf 1, 2 eigene Wege und Deutungen finden; auch in einfachen Projekten
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 13 , in strukturierten Situationen mit zunehmender Selbstorganisation und Selbstmotivation 1, 2 sowie Möglichkeiten zur Anwendung in weiteren Bereichen
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit unter Gesichtspunkten der Verwendung von digitalen und analogen Medien 4, 6 Einblicke in Gesellschaft und gesellschaftliche Zustände 10 ua. Rollenbilder 8, 9, 12 , politische Meinungen und Überzeugungen 7 , historische und interkulturelle Bezüge 5
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Gestaltung der Lebensumwelt miteinander in Beziehung. Design ist als Gestaltungs- und Problemlösungsprozess vom Entwurf bis zur Entwicklung von Gegenständen und Systemen zu verstehen. Technik meint alle vom Menschen hergestellten funktionellen Gegenstände, deren Produktion und An- bzw. Verwendung.
Der Unterrichtsgegenstand vermittelt elementare Zugänge zu Technik und Design über die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit vielfältigen Produkten menschlichen Schaffens. Die kognitive Begegnung mit und der Transfer zur technischen und gestalteten Wirklichkeit werden dabei angebahnt und die Basis für Technikmündigkeit gelegt. Wahrnehmung, Experimentierfreude, Spontaneität, Flexibilität und Kreativität nehmen einen zentralen Stellenwert ein. Die Entwicklung von Selbstkompetenz, Eigenverantwortung, Kooperationsbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit wird gezielt gefördert.
Motorische Grundfertigkeiten und handwerkliche Kulturtechniken sowie fachgerechter Werkstoff- und Werkzeugeinsatz werden erlernt und im Rahmen von Arbeitsprozessen gezielt eingesetzt. Einsichten in die Bedeutung von Ordnung am Arbeitsplatz und die Wichtigkeit von Unfallverhütung führen zu Sicherheitsbewusstsein auch im außerschulischen Leben. Der Umgang mit verschiedenen Materialien und ein wachsendes Verständnis für deren ökologische Bedeutung und deren ökonomischen Wert tragen zu verantwortungsvollem Verhalten der Umwelt gegenüber bei. Die Begegnung mit dem Eigenen und dem Fremden findet in der Auseinandersetzung mit selbst gemachten Gegenständen, denen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie Objekten aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Epochen statt.
Die Förderung selbstständigen, reflektierenden Denkens und Handelns legt einen Grundstein zur Orientierung in einer sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt.
Der Unterrichtsgegenstand bietet mannigfaltige Ansatzpunkte für vernetzten, fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht. Theoretische Grundlagen werden im Sachunterricht und in Mathematik abgebildet.
Das Tun ist ein menschliches Grundbedürfnis. Handelnd gestaltet das Kind seine Umwelt und erfährt so seine Selbstwirksamkeit. 8 Probieren, Nachahmen, Forschen und Experimentieren sind grundlegende Lernformen. Neugier, Sinnlichkeit und die Freude am Tun müssen unterstützt werden, damit sie erhalten bleiben. So kann die Bereitschaft für lebensbegleitendes Lernen grundgelegt und die kritische Betrachtung der vom Menschen gestalteten und zu gestaltenden Umwelt angebahnt werden. Das Wissen über die Welt der Dinge und deren Herstellung, über die Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt 11 sowie der Transfer dieses Wissens in die Lebens- und Arbeitswelt 13 nehmen eine zentrale Rolle ein.
Zur Schulung der Kleinmotorik, der Dosierung von Hand- und Fingerkraft und zur Koordination von Auge und Hand müssen Bewegungsabläufe entdeckt, durchschaut, erprobt und trainiert werden. Alltagswelten, vorangegangene Erfahrungen und verschiedene Interessen bilden den Ausgangspunkt für die kindgemäße, anschauliche Aufbereitung von Inhalten. Dabei können Aufgabenstellungen sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch Schülerinnen und Schülern formuliert werden. Unterschiedliche Lösungswege, Ergebnisse sowie Sozialformen sind zu ermöglichen. 1, 2 Das Erkennen des Prinzips von Ursache und Wirkung führt zum Verständnis technischer Funktionszusammenhänge. Baukästen, die modellhaft Technikbegriffe veranschaulichen, können hierbei hilfreich sein. Der Auftrag zum Erarbeiten von kreativen und innovativen Lösungswegen schließt das reine Nachbilden und die Verwendung von fertigen Bausätzen weitgehend aus.
Verwenden der Fachsprache, Beschreiben von Zusammenhängen 10 , Prüfen von Ergebnissen und gegebenenfalls Überarbeiten gelten als wichtige Bestandteile der forschenden Praxis. Eine wertschätzende Haltung gegenüber eigener und fremder Arbeit wird entwickelt, um das Selbstwertgefühl zu stärken. 1, 2, 8 Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen.
In jeder Schulstufe ist der Umgang mit unterschiedlichen Materialien und den entsprechenden Werkzeugen/Maschinen/Verfahren im Rahmen der Anwendungsbereiche zu vermitteln. Aufgaben sind in aufsteigender Komplexität zu stellen.
Handlungsorientierung im Bereich Technik und Design ist hoch komplex; die folgenden Aspekte stellen einen Überblick dar:
Materialien
Abfallmaterialien, Fasern, Fäden, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoffe, Metalle, Papiere, Stein, textile Flächen, Verbundstoffe, Wachs
Werkzeuge
Biege /Schneidevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bügeleisen, Cutter, Feilen, Hämmer, Handbohrer, Heißklebepistole, Locheisen, Lötkolben, Messinstrumente, Nadeln (Filz-, Häkel-, Näh-, Stick , Strick-, Webnadeln, …), Raspeln, Sägen, Scheren, Schraubendreher, Spindeln, Zangen, Zwingen etc.
Maschinen
Dekupiersäge, Nähmaschine, Standbohrmaschine
Verfahren
– Fügen (Zusammenhalt vermehren): Bauen, Dübeln, Flechten, Häkeln, Kleben, Knoten, Knüpfen, Leimen, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schrauben, Spinnen, Stricken, Weben, Zwirnen
– Messen, Steuern, Regeln, Programmieren (Handlungsanweisungen erstellen) 4
– Oberflächen verändern und gestalten: Applizieren, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Glasieren, Lasieren, Reservieren, Schleifen, Sticken
– Sammeln, Vergleichen, Messen, Sortieren und Ordnen 4 : nach Gewicht, Länge, Materialeigenschaften, Rohstoffen, Volumen, Winkel, Zeit; wo möglich, über a) Körpermaße, b) willkürlich gewählte Maße, c) genormte Maße
– Trennen (Zusammenhalt vermindern): Bohren, Feilen, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schneiden, Schnitzen
– Umformen: Abbinden, Biegen, Bügeln, Dehnen, Falten, Modellieren, Treiben, Wickeln
– Urformen (Zusammenhalt schaffen): Filzen, Gießen, Papierschöpfen, Pressen, Schmelzen
Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Werkräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung erforderlich. Beim Einsatz von Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Verfahren sind Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein durch Vorbildwirkung und entsprechende Einführung zu vermitteln.
Der Einsatz von Maschinen ist nur unter Aufsicht der Lehrperson erlaubt. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mittels Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden.
Standortspezifische Werkraumordnungen sind zu erstellen und einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.
.Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle.
Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik.
Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien.
Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in die am Designprozess orientierten Kompetenzbereiche Entwickeln, Herstellen und Reflektieren sowie die Anwendungsbereiche. Im fachspezifischen Kompetenzerwerb stehen der Prozess und das Produkt gleichermaßen im Fokus.
Entwickeln meint das Wahrnehmen und Erkunden von Werkstoffen, Objekten und Räumen mit allen Sinnen sowie Kontrolle und Steuerung der Kleinmotorik. Das Ausprobieren, Erlernen und Üben unterschiedlicher Verfahren, das Erkennen und Verstehen technischer und textiler Abläufe und Zusammenhänge durch gezieltes Beobachten und Überprüfen fallen in diesen Bereich. Verschiedene Methoden der Informationsbeschaffung eröffnen unterschiedliche Perspektiven auf Prozess und Produkt. 4
Herstellen umfasst Recherchieren, Planen, Skizzieren und Konstruieren sowie das Anwenden unterschiedlicher Verfahren zur Lösung einer Aufgabenstellung. Materialien werden fach- und werkstoffgerecht verarbeitet, nachhaltig eingesetzt und entsorgt. Werkzeuge und Maschinen werden sachgemäß verwendet. Die Organisation des eigenen Arbeitsplatzes sowie die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und der Werkraumordnung schaffen ein grundlegendes Bewusstsein für Unfallverhütung.
Reflektieren meint vorrangig die Beschreibung von Zusammenhängen, das Überprüfen von Ergebnissen und das Ziehen von Schlüssen, um die gewonnenen Erkenntnisse auf aktuelle und neue Aufgaben sowie den Alltag übertragen zu können. 1, 2, 8 Darunter fallen zudem die Präsentation eigener Arbeiten und das Verbalisieren von Sach- und Fachwissen in der entsprechenden Fachsprache. 10
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
– Fäden, Fasern, Holz, Papier erkunden.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, falten, kleben, knoten, messen und über Körpermaße vergleichen, nageln, reißen, sägen, schneiden, Schnur drehen, schleifen, wickeln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Werkstücke alleine oder gemeinsam erarbeiten. 13
– Materialien verarbeiten, nachhaltig einsetzen, pflegen und richtig entsorgen. 11, 13
– Werkzeuge richtig einsetzen. 13
– Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten präsentieren. 1, 2, 10
– Fachsprache verwenden. 10
Anwendungsbereiche
– Flug- oder Schwimmkörper
– Gebrauchsgegenstände
– Spiele
– Türme
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
– Fäden, textile Flächen, Holz, keramische Massen, Papier erkunden.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, drucken, feilen, flechten, handnähen, leimen, Maschen bilden, modellieren, raspeln, reißen, sägen, schneiden, schrauben, über willkürlich gewählte Größen messen und vergleichen, weben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Werkstücke planen und erarbeiten. 13
– unterschiedliche Verfahren anwenden.
– Materialien nachhaltig und Werkzeuge richtig einsetzen. 11, 13
– Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.
– eigene Arbeiten präsentieren. 1, 2, 10
– Fachsprache verwenden. 10
Anwendungsbereiche
– Baukonstruktion
– textile Spielwerkstatt
– Fahrzeuge, Flug- oder Schwimmkörper
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fäden, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Metall, textile Flächen materialgerecht verarbeiten.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: biegen, bohren, färben, Maschen bilden, modellieren, reservieren, sägen, schneiden, schrauben, sticken/nähen; über Norm Maße messen und vergleichen.
– eigene Werkstücke planen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Verfahren und Materialien für Werkstücke richtig auswählen und nachhaltig einsetzen. 11, 13
– Werkzeuge, gegebenenfalls Maschinen einsetzen.
– ihren Arbeitsplatz übersichtlich organisieren, Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ergebnisse prüfen, Schlüsse ziehen und verbalisieren. 1, 2, 10
Anwendungsbereiche
– Einfache Werkzeuge
– Transportbehältnis/textile Hüllen
– Kräfteübertragung
– Luft oder Wasser als Energiequelle
– Räume und Raumpläne
– Stromkreis
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fäden, Hölzer und Holzarten, Metalle, textile Flächen verarbeiten, Microcomputer 4 ver-/ einarbeiten.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: applizieren, bauen, biegen, bohren mit der Standbohrmaschine, bügeln, falten, leimen, Maschen bilden, nageln, nähen auch mit der Nähmaschine, programmieren 4 , sägen, schneiden, schrauben, sticken.
– Werkstücke allein oder in der Gruppe planen. 1, 2
Die Schülerinnen und Schüler können
– Materialien für das persönliche Werkstück auswählen und entsprechende Verfahren anwenden.
– ihren Arbeitsplatz übersichtlich organisieren, Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ergebnisse prüfen und beschreiben, Schlüsse ziehen und in Hinblick auf Nachhaltigkeit beurteilen. 1, 2, 10, 11
– Erkenntnisse auf neue Aufgaben und den Alltag übertragen (Transfer). 1, 2
Anwendungsbereiche
– Kräfteübertragung
– Kleidung
– Gebrauchsgegenstände
– Raummodelle
– Stromkreis
Ergänzende Anwendungsbereiche
Ergänzend zu den verpflichtenden Anwendungsbereichen für die einzelnen Schulstufen sind hier weitere Möglichkeiten angeführt.
– Alltagsgegenstände: Behältnisse, Verpackungen; Herstellung einfacher Geräte (zB Armband mit Schrittzähler 4 , Stricknadeln, Spindel; Strickbrett; Webrahmen; Wippe), Gebrauchs-, Wohntextilien; Re-/Upcycling; Dekonstruktion/Untersuchung/Experiment (Textilien, Papiere, Hölzer, technische Geräte, …); Produktanalyse
– Gebaute Umwelt: Raumwahrnehmung, Raumvermessung, Belastung, Gleichgewicht, Schwerpunkt, Standsicherheit, textile Räume, Massiv- und Skelettbauweise (Brücken, Türme, Häuser), Raumkörper
– Kleidung: Accessoires, Alltagskleidung, Mode, Re-/Upcycling, Schmuck, Textilpflege, Verkleidung
– Spiel/Sport: Bewegungs-, Faden-, Geschicklichkeits-, Gesellschafts-, Sinnesspiele; Musikinstrumente; Fingerpuppen, Stabfiguren, Marionetten; Bühnenbilder, Kulissen, Requisiten; Sportgeräte
– Bewegung/Energie: fahren/lenken, fallen/gleiten/fliegen, schwimmen/schweben/sinken; Kräfte sparen; Hebel, Kurbel, Achse, Welle, Nocke, Räder, Lenkung, einfache Getriebe und Maschinen; Bewegungsenergie/Antriebsenergie (Wasser, Wind, Sonne, Wärme), einfache elektrische Schaltungen (Stromquelle, Schalter, Verbraucher); basale Erfahrungen mit Robotik und Codierung von Nachrichten; Microcomputer 4
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport ermöglicht Schülerinnen und Schülern über unmittelbare Körper- und Bewegungserfahrungen und emotionale Erlebnisse einen Zugang zur Umwelt und zu sich selbst aufzubauen. Mit der Entwicklung einer individuellen bewegungs- und sportbezogenen Handlungsfähigkeit leistet der Unterrichtsgegenstand einen zentralen Beitrag zu einer umfassenden und reflexiven Bildung und Erziehung. Die Koppelung von Wahrnehmung und Bewegung (ua. Primärerfahrungen) ist von elementarer Bedeutung für die körperliche, sensomotorische, soziale, emotionale, motivationale und intellektuelle Entwicklung der Kinder und dient dem Aufbau eines differenzierten Körper- und Selbstkonzepts. 2
Lern- und Reflexionsanlässe sollen den Kindern die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Bewegung und Sport (ua. Team und Individuum, Freude und Leistung, Gesundheit und Wohlbefinden) vermitteln und zu einem aktiven Lebensstil führen. 3
Der Unterricht verfolgt nachfolgende Absichten:
– Erweiterung von Körper- und Bewegungserfahrungen sowie Anleitung zur Entwicklung vielfältiger motorischer Basiskompetenzen von Bewegung und Sport.
– Nutzen der in dieser Altersstufe guten motorischen Lernfähigkeit (ua. in Hinblick auf die Förderung der Wahrnehmung und der koordinativen Fähigkeiten).
– Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung durch bewegungsbezogenes Erleben, Erfahren, Bearbeiten und Reflektieren von subjektiven Wahrnehmungen und Erlebnissen.
– Erleben von sozialen Begegnungen und sozialem Lernen in vielfältigen Bewegungssituationen, wobei vor allem Lernprozesse zu Kooperation und Konkurrenz sowie gelungene Interaktionen im Mittelpunkt stehen.
– Unterstützung einer individuellen Lern- und Leistungsbereitschaft durch positive Körper- und Bewegungserfahrungen.
– Wecken von Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Ausüben sportlicher Aktivitäten.
– Aufbau eines gesundheitsorientierten Bewegungsverhaltens.
– Teilnahme an der aktuellen Bewegungs- und Sportkultur.
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport orientiert sich an den Grundlagen des kompetenzorientierten Unterrichts. In den Kompetenzbereichen der Schulstufen werden jene Kompetenzen beschrieben, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Einstellungen in den jeweiligen Erfahrungs- und Lernbereichen erworben werden sollen. Über unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und Aufgabenstellungen im Unterricht werden dabei vielfältige Bedeutungen und Spannungsfelder sportlichen Handelns erschlossen (ua. Erleben des Mit- und Gegeneinanders, Freude an Leistung, am Spielen, Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit, Körpererfahrung, Wagnis, Gesundheit).
Um den Kompetenzerwerb in den Schulstufen sicherzustellen, ist es daher zum Teil erforderlich, diesen über längere Zeiträume hinweg zu planen und mit der Entwicklung mitunter bereits in frühen Schulstufen zu beginnen.
Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind folgende Aspekte bedeutsam:
– längerfristig angelegte Planungsmaßnahmen: zeitliche Erstreckung der Kompetenzentwicklung auf die Planungsperiode; Differenzierung und Individualisierung; Feedback.
– eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Lern- und Aufgabenkultur: aktive Teilnahme aller Kinder unabhängig vom jeweiligen Bewegungsvermögen; Setzen vielseitiger und lernwirksamer Entwicklungsreize auf körperlicher, emotionaler, kognitiver und sozialer Ebene; offene Lernangebote/-formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen sowie geschlossene, instruktive Vermittlungsformen; Anbieten von Reflexionsmöglichkeiten über den eigenen Entwicklungsprozess; Schaffen einer wertschätzenden und offenen Atmosphäre, die auch die Auseinandersetzung mit heiklen Themen wie Angst oder Scham ermöglicht.
– schul- und unterrichtsorganisatorische Hinweise: regelmäßige Bewegung durch gleichmäßig aufgeteilte Bewegungseinheiten pro Woche; Kompetenzerwerb auch in anderen Organisationsformen (ua. Blockungen, Kurse, Sportfeste) sowie bei Schulveranstaltungen; bei der Durchführung auf ein ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln achten. Setzen von Impulsen im Sinne einer „bewegten Schulkultur“; Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen; Möglichkeit der Verschiebung bestimmter Kompetenzen (ua. Schwimmen) in andere Schulstufen innerhalb des Lehrplans der Primarstufe aufgrund von organisatorischen (ua. räumlichen) Rahmenbedingungen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Interkulturelle Bildung 5 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 . Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13
Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ ab: Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.
Mensch und Bewegungswelt
Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Facetten des Selbstkonzepts.
Sport und Sinn
Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden sowohl individuell als auch in sozialen Gruppen mit Sinn erfüllt werden. 1 Die Sinnperspektiven haben eine bedeutsame motivationale Funktion:
– Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezügen erfahren, verstehen und reflektieren
– Sich selbst und etwas wahrnehmen, etwas gestalten und darstellen
– Sich selbst und etwas erleben und etwas wagen
– Um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen
– Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander
– gesundheitliche Wirkungen erfahren
Mensch und Gesellschaft
Bewegung und Sport findet vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung). 8
Der Lehrplan der Primarstufe basiert auf einem zweidimensionalen Kompetenzmodell in der Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die Dimensionen einer umfassenden Handlungsfähigkeit im und durch Sport in den Bereichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz dar.
FACHKOMPETENZ bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden, auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.
METHODENKOMPETENZ umfasst die Fähigkeit, das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“) 10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten. 2
SOZIALKOMPETENZ beschreibt die Fähigkeit, das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mitzugestalten und zu reflektieren (ua. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Rollen- und Funktionsverständnis, Empathie und die Bereitschaft, fair zu handeln). 1, 2, 5, 8
SELBSTKOMPETENZ meint die Fähigkeit, unterstützendes Wissen und die Bereitschaft, sich mit eigenen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinanderzusetzen, ihre Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden. Anstrengungsbereitschaft Gewissenhaftigkeit, Emotionsregulation und realistische Selbsteinschätzung sind zentrale Aspekte. 2, 3, 8
Die zweite Achse umfasst die inhaltliche Dimension, die die sechs Erfahrungs- und Lernbereiche des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport ausweist.
Die Erfahrungs- und Lernbereiche sind: „MOTORISCHE GRUNDLAGEN“, „SPIELEN“, „ELEMENTARE BEWEGUNGSFORMEN (turnen; laufen/springen/werfen; schwimmen; gleiten/rollen)“, „WAHRNEHMEN UND GESTALTEN“, „GESUND LEBEN“, „ERLEBEN UND WAGEN“.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen
– sich beim Spielen einbringen und Spielideen umsetzen.
– elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen.
– mit unterschiedlichen Anforderungen laufen, springen und werfen.
– Körperhaltungen und körperliche Fitness wahrnehmen. 3
– einfache Gelegenheiten zum Bewegen und Spielen im Freien bzw. in der Natur aufgreifen, erschließen und nützen und dabei mit der Umwelt verantwortungsbewusst umgehen. 11
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit
„Spielen“
– Spielideen verstehen
– miteinander spielen (auch mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien)
– Spielregeln anerkennen
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen, Hangeln)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– schnell, ausdauernd, rhythmisch und über Hindernisse laufen
– in die Weite und Höhe springen
– mit verschiedenen Wurfgeräten in die Weite und auf Ziele werfen
„Gesund leben“
– ihre Muskulatur kräftigen (ua. Rücken-, Bauch-, Fußmuskulatur)
– ihren Körper stabilisieren und mobilisieren
„Erleben und Wagen“
– über vielfältige Bewegungs- und Spielimpulse den Bewegungsraum im Freien eigenständig nützen
– über Bewegung unmittelbare Naturerfahrungen machen sowie die Natur/Umwelt als sensiblen Lebensraum verstehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– fachspezifische Organisationsstrukturen und Rahmenbedingungen verstehen und einhalten.
– bewegungs- und sportbezogene Aufgaben verstehen und umsetzen. 2
Anwendungsbereich
– einen Ordnungsrahmen einhalten 12
– mit Sportgeräten und Spielmaterialien in den Sportstätten sachgerecht umgehen
– Verhaltens-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten
– zuhören und beobachten; Fragen stellen
– wesentliche Merkmale einer Bewegung erkennen
– Aufgabenstellungen merken und Bewegungsaufgaben nachmachen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in eine Gruppe integrieren und miteinander kooperieren. 2
Anwendungsbereich
– einfache Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen
– einen aktiven Beitrag leisten
– Kompromisse eingehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihren Körper bewusst wahrnehmen und Bewegungen gezielt steuern.
Anwendungsbereich
„Wahrnehmen und Gestalten“
– sich und die Umwelt mit verschiedenen Sinnen (ua. visuell, taktil, kinästhetisch, vestibulär) wahrnehmen
– Körperteile und Körperhaltungen unterscheiden, zuordnen und steuern
– die Stellung des Körpers im Raum wahrnehmen und sich orientieren
– Teilbewegungen koordinieren (ua. Auge-Hand-Koordination)
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen.
– ein vielseitiges Spielkönnen und Spielverhalten zeigen.
– elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen und situativ anwenden.
– laufen, springen, werfen in vielfältigen und spielerischen Bewegungsformen anwenden.
– mit dem Körper, mit Handgeräten und (Alltags-)Materialien vielfältige Bewegungs- und Ausdrucksformen zeigen.
– in spielerischer Form ihre Kräfte messen und mit anderen achtsam umgehen.
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit
„Spielen“
– Spielideen verändern
– mit- und gegeneinander spielen
– Spielgeräte (ua. Ball) annehmen und abspielen
– Spielvereinbarungen gemeinsam treffen und Spielregeln einhalten
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen, Hangeln)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– schnell, ausdauernd, rhythmisch und über Hindernisse laufen
– in die Weite und Höhe springen
– in die Weite, auf Ziele, mit verschiedenen Wurfgeräten werfen
„Wahrnehmen und Gestalten“
– Bewegungen imitieren, in verschiedene Rollen schlüpfen und Gefühle darstellerisch ausdrücken 9
– Handgeräte und Alltagsmaterialien zum Bewegen einsetzen
– Bewegungen ausdrucksvoll gestalten und eigene Bewegungen finden
„Erleben und Wagen“
– den Partner/die Partnerin aus dem Gleichgewicht bringen
– auf Bewegungen des Partners/der Partnerin reagieren
– eigene Grenzen und die von anderen berücksichtigen
– Stoppsignale setzen und beachten
– Körperdistanz und Körpernähe erkennen und akzeptieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– zwischen gesundem und weniger gesundem Verhalten unterscheiden und gesundheitsförderliche Bewegungs- und Verhaltensmuster stabilisieren. 3
– bewegungs- und sportbezogenes Wissen verstehen und anwenden. 10
Anwendungsbereich
„Gesund leben“
– (Alltags-)Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen
– Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten
– altersadäquate fachliche Begriffe sowie Übungs- und Spielanleitungen verstehen
– ein fachspezifisches Grundwissen über Sportarten und Geräte anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich auf das Können und Verhalten anderer einstellen, Rücksicht nehmen und Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen. 7
Anwendungsbereich
– unterschiedliche Voraussetzungen und Fähigkeiten anderer Personen wahrnehmen
– andere respektieren sowie deren Bedürfnisse und Wahrnehmungen akzeptieren
– mitarbeiten, mithelfen und Solidarität zeigen
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Gefühle und Emotionen wahrnehmen, einordnen und regulieren. 9
Anwendungsbereich
– eigene Emotionen wahrnehmen und benennen 8
– Entscheidungen akzeptieren und mit Sieg und Niederlage adäquat umgehen
– ihre Verhaltensweisen und Handlungen steuern (exekutive Funktionen)
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten erweitern und zeigen.
– eine altersgemäße Spielfähigkeit in einfachen Spielformen umsetzen.
– elementare turnerische Fertigkeiten am Boden und an Geräten ausführen.
– elementare leichtathletische Fertigkeiten ausführen.
– sich rhythmisch bewegen sowie einfache gymnastische und tänzerische Bewegungsformen auch mit Handgeräten/Materialien umsetzen.
– sich im Wasser auf vielfältige Weise sicher bewegen sowie die Baderegeln verstehen und einhalten. (Allenfalls kann die Kompetenzentwicklung der 3. und 4. Schulstufe aufgrund von organisatorischen (ua. räumlichen) Rahmenbedingungen in einer Schulstufe zusammengezogen werden.)
– sich auf einem gleitenden oder rollenden Gerät sicher fortbewegen und auftretende Kräfte (ua. Schwerkraft, Rollwiderstand und Fliehkraft) regulieren. 12
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit und Gewandtheit
„Spielen“
– Ball rollen, prellen, dribbeln, zielgerichtet werfen, fangen; treffen
– untereinander zuspielen, sich freilaufen und sich gegen Mitspieler/innen verteidigen
– sich partnerschaftlich verhalten
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– formgebundene Bewegungsformen (ua. Sprünge, Rollen, Handstand/Rad am Boden; Stützsprünge; Schwingen; Auf-, Abschwünge)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– über kurze Strecken schnell laufen (Grundtechnik Kurzstreckenlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Weit-/Hochspringen zeigen
– ihr Lebensalter in Minuten laufen (Ausdauerlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Werfen (ua. Schlagballwurf) zeigen
„Wahrnehmen und Gestalten“
– ihre Bewegung an Raum, Rhythmus, Partner/in, Gruppe anpassen
– gymnastische und tanzspezifische Grundtechniken (ua. Laufen, Hüpfen, Springen, Federn, Drehen; Tanzschritte) nachmachen
– Bewegungsformen mit verschiedenen Handgeräten/Materialien (ua. Ball, Reifen, Seil, Band, ...) ausführen
„Elementare Bewegungsformen (schwimmen)“
– Wirkungen des Wassers (ua. Auftrieb, Widerstand) bewältigen
– im Wasser gleiten sowie mit Arm- und Beintempi einen Vortrieb des Körpers erzeugen
– auf, in, unter Wasser ausatmen
– untertauchen und sich unter Wasser orientieren
„Elementare Bewegungsformen (gleiten/rollen)“
– elementare Fertigkeiten (ua. Abstoßen, Bremsen, Beschleunigen, Gleiten, Richtungsänderungen, Spurhalten, Kurven) zeigen
– Wissen über die geeignete Sportausrüstung (Funktionalität und Sicherheit) wiedergeben 13
Die Schülerinnen und Schüler können
– Risiken und Gefahrenquellen erkennen und sich situationsgemäß verhalten. 12
Anwendungsbereich
– mögliche Gefahrenquellen in unterschiedlichen Bewegungsräumen sowie beim Einsatz von Sport- und Spielgeräten wahrnehmen und benennen
– Regeln bzw. Maßnahmen zur Unfallprävention akzeptieren und einhalten (ua. eine passende Schutzausrüstung verwenden)
– altersadäquat helfen und sichern
Die Schülerinnen und Schüler können
– Verantwortung übernehmen und übertragene Aufgaben im Unterricht erfüllen. 2
Anwendungsbereich
– Spielaufgaben (ua. Zählen, Beobachtungen) übernehmen
– dokumentieren (ua. Ergebnisse, Leistungen)
– Rückmeldungen geben
– gemeinsam Geräte aufbauen und abbauen
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre eigenen Stärken realistisch einschätzen und herausfordernde Bewegungssituationen bewältigen. 1
Anwendungsbereich
– sich selbst sowie den eigenen körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten vertrauen und dies adäquat zeigen
– Hemmungen/Ängste überwinden und ihre individuellen Leistungsgrenzen verschieben und entsprechend handeln 8
– sich mit den Bereichen Raumlage, Höhe, Schwerkraft, Körperschwerpunkt, Gleichgewicht und Fliehkraft auseinandersetzen und sich in diesen Bereichen bewähren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten in unterschiedlichen Situationen anwenden.
– altersgemäße Spielfähigkeiten in komplexeren Spielformen umsetzen.
– elementare turnerische Fertigkeiten am Boden und an Geräten ausführen, variieren und verbinden.
– elementare leichtathletische Fertigkeiten anwenden und dabei ihre individuelle (Best-) Leistung erbringen.
– gymnastische, tänzerische und akrobatische Bewegungsfolgen gestalten und präsentieren.
– elementare Fertigkeiten des Schwimmens (Grundtechnik in einer Schwimmlage, Tauchen, Springen) ausführen. (Allenfalls kann die Kompetenzentwicklung der 3. und 4. Schulstufe aufgrund von organisatorischen (zB räumlichen) Rahmenbedingungen in einer Schulstufe zusammengezogen werden.)
– sich auf einem weiteren gleitenden oder rollenden Gerät sicher fortbewegen und auftretende Kräfte (ua. Schwerkraft, Rollwiderstand und Fliehkraft) regulieren. 12
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit und Gewandtheit
„Spielen“
– Ball rollen, prellen, dribbeln, zielgerichtet werfen, fangen; treffen
– Spielgeräte führen
– untereinander zuspielen, sich freilaufen und sich gegen Mitspieler verteidigen
– Gruppen bilden
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– formgebundene Bewegungsformen (ua. Sprünge, Rollen, Handstand/Rad am Boden; Stützsprünge; Schwingen; Auf-, Abschwünge)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– über kurze Strecken schnell laufen (Grundtechnik Kurzstreckenlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Weit-/Hochspringen zeigen
– ihr Lebensalter in Minuten laufen (Ausdauerlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Werfen (ua. Schlagballwurf) zeigen
„Wahrnehmen und Gestalten“
– Bewegungsmuster zu Bewegungsfolgen verbinden
– sich kleine Tanzkombinationen merken und diese zeigen
– kleine Bewegungskunststücke mit Materialien (ua. Ball; Jongliertuch) präsentieren
– einfache akrobatische Übungen ausführen
„Elementare Bewegungsformen (schwimmen)“
– eine kurze Distanz in einer Schwimmlage (Grobform) schwimmen
– eine kurze Strecke tauchen
– ins Wasser springen
„Elementare Bewegungsformen (gleiten/rollen)“
– elementare Fertigkeiten auf einem gleitenden oder rollenden Gerät anwenden
– Wissen über die geeignete Sportausrüstung (Funktionalität und Sicherheit) wiedergeben
Die Schülerinnen und Schüler können
– positive Einstellungen für das Bewegungslernen zeigen.
Anwendungsbereich
– aktiv und aufmerksam am Unterricht teilnehmen.
– selbstständig Arbeitsaufträge lösen. 2
– Anstrengungsbereitschaft, Durchhaltevermögen, Leistungswillen zeigen.
– Feedback annehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– faires bzw. unfaires Verhalten unterscheiden und sich selbst fair verhalten. 8
Anwendungsbereich
– Merkmale für faires Verhalten finden, benennen und umsetzen.
– (eigenes, fremdes) Spielverhalten beobachten.
– Mitspieler und Mitspielerinnen respektieren und zeitweise ohne Spielleitung spielen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Reaktionen des Körpers im Zusammenhang mit sportlicher Anstrengung und Erholung wahrnehmen und beschreiben.
Anwendungsbereich
„Gesund leben“
– Körperreaktionen wie ua. Puls, Atmung, Schwitzen erkennen und benennen. Einsatz von digitalen Geräten um Erkenntnisse zur täglichen Bewegungszeit, Schrittanzahl, zurückgelegter Wegstrecke, Puls, Ruhe und Erholung zu ermöglichen.
– Erholung und Entspannung beschreiben.
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Siehe neunter Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lebende Fremdsprache“.
Verkehr und Mobilität sind wesentliche Herausforderungen für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Der zunehmende Verkehr und eine steigende Vielfalt von Mobilitätsformen verlangen Orientierungswissen über die Bedeutung von Mobilität für das Leben der Menschen und reflexives Wissen über (Risiko-)Verhalten im Verkehr.
Schon Kindern ist die Bedeutung von Mobilität unter räumlichen und zeitlichen Aspekten zu vermitteln. Durch praktische Auseinandersetzung mit vielfältigen Herausforderungen im Alltag sollen sie erfahren und verstehen, dass Verkehr ein vielschichtiges Phänomen ist, für das die Bereiche soziales Verhalten, Sicherheit und Umwelt maßgebend sind. Durch Beobachten, kritisches Analysieren und Üben sollen Kinder befähigt werden, selbstständig und sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Erfahrungs- und Lernbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern in Beziehung zueinander zu setzen und sinnvoll zu verknüpfen. Aufbauend auf den Vorerfahrungen der Kinder sollen Einsichten in gesetzliche Vorschriften und Regeln und Erkenntnisse darüber gewonnen werden, sodass Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht wird. Diese Inhaltsvielfalt der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ braucht neben einzelnen Sequenzen Unterstützung aus der gesamten Bandbreite der Unterrichtsgegenstände; die Themenfelder sind in fächerübergreifendem Unterricht anzubieten – mit Schwerpunktsetzung im Sachunterricht sowie in Bewegung und Sport – und sollen bei Lehrausgängen, Exkursionen und fachspezifischen Aktionen Anwendung finden. Durch regelmäßiges, oftmaliges Wiederholen und Üben im geschützten Raum ist – ansteigend mit dem Entwicklungsstand – die situationsadäquate Anwendung des erworbenen Wissens in einer Gruppe und auch selbstständig zunehmend im realen Umfeld sicherzustellen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen
– durch Üben im Schonraum (Turnsaal, Schulgarten, Schulverkehrsgarten, …) und in der Verkehrsrealität (Schulweg, Schulumfeld) zunehmend Erfahrungen und Fertigkeiten gewinnen, um selbstständig sicher im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.
– die Möglichkeit haben, ihr Wissen in Form von Aktionen und Projekten sowie im Austausch mit außerschulischen Institutionen zu vertiefen.
– befähigt werden, speziell in Not- und Ausnahmesituationen (zB Unfall, Baustelle auf Schulweg, Belästigung durch fremde Personen, …) altersadäquat entsprechend zu reagieren.
– die Erkenntnis gewinnen, dass gerade im Straßenverkehr auf ein geordnetes Miteinander zu achten und Eigenverantwortung zu übernehmen ist, um die Sicherheit für sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten, und dass durch die gezielte Wahl von umweltschonenden Fortbewegungsarten 11 ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Schonung von Ressourcen geleistet wird.
Gesundheitsförderung und Umweltschutz 11 sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden Verkehrs- und Mobilitätsbildung und beeinflussen deren Umsetzung.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Gesundheitsförderung 3 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11
Zentrale fachliche Konzepte sind als wiederkehrende fachliche Wissenselemente der Verkehrs- und Mobilitätsbildung zu verstehen. Sie prägen das Denken über Sicherheit und Mobilität und sind damit auch handlungsrelevant im Verkehr. Sie ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen im Straßenverkehr zu strukturieren.
Verkehr und Sicherheit
Verkehr, ein zentraler Lebensbereich von Menschen in fortgeschrittenen Mobilitätsgesellschaften, ist grundsätzlich ein Risikogeschehen, da die Anwendung der Verkehrsordnung Spielräume für das menschliche Ermessen und die Gefahren abschätzende Interpretation von Situationen eröffnet. Verkehrs- und Mobilitätserziehung basiert – wegen der möglichen Bedrohung der Unversehrtheit von Menschen – auf dem zentralen Konzept Sicherheit im Verkehr. Sicherheitsfaktoren liegen sowohl in menschlichem Können und zwischenmenschlichem (Interaktions-)Verhalten als auch in der Technologie sowie im Zusammenspiel aller Teilaspekte.
Verkehr als soziales System
Annahmen über die Realität des Verkehrsgeschehens gehen davon aus, dass Verkehr als komplexes Kommunikations- und Interaktionssystem auf der Basis einer gesetzlich definierten Verkehrsordnung begriffen werden kann.
Mobilität und gesundheitliche Verantwortung 3
In Gesellschaften mit fortgeschrittener Mobilität sind die jeweiligen Bewegungskonzepte und Bewegungsmittel Grundlagen des gesellschaftlichen und individuellen Bewegungsverhaltens. In engem Zusammenhang damit sind die Erhaltung der menschlichen Gesundheit und präventives Verhalten angesichts gesundheitsschädigender Entwicklungen zu sehen.
Mobilität und Umwelt 11
Die Nutzung von umweltfreundlichen, ressourcenschonenden Fortbewegungsarten entsteht aus der grundlegenden Einsicht in den Zusammenhang von Mobilität und Umwelt. Verschiedene Umwelten wie städtische Ballungsräume, ländliche Naturlandschaften und Kulturlandschaften sowie eigene Verkehrszonen mit besonderer Mobilitätsnutzung bedingen unterschiedliche Formen von Mobilität.
Die verbindliche Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich im Verkehrsgeschehen zunehmend selbstständig, sicher, flexibel und verantwortungsvoll zu verhalten. Im Folgenden beschriebene verkehrs- und mobilitätsbezogene Kompetenzen sollen in nachstehenden Kompetenzbereichen erworben werden:
Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren können; sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht beteiligen können. Das eigene Handeln soll im sozialen Miteinander des Verkehrsalltags bewusst wahrgenommen, in Beziehung zur Vielfalt menschlicher Kommunikationsabsichten und Interaktionsformen gesetzt und kritisch reflektiert werden. Dabei kommt dem Einüben in den Perspektivenwechsel va. der Grundstufe 2 eine ganz besondere Bedeutung zu. Dieser stellt für die Verkehrs- und Mobilitätsbildung eine Schlüsselkompetenz dar, die auch Empathie gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern bedingt. Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen handlungsorientiert vornehmen können; Situationen sind rasch zu bewerten und Handlungen zu setzen, um sicheres und vorausschauendes Teilnehmen am Mobilitätsgeschehen zu ermöglichen.
Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz
Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen können; Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen können.
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie wissen Bescheid über einfache Verkehrseinrichtungen und den sicheren Schulweg.
– sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht – auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie kennen den Sinn von Hilfestellungen durch Polizei und Lotsendienste und nehmen die Hilfe bewusst wahr.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen.
– das gemeinsame Zurücklegen von Fußwegen, wo das möglich ist, unter den Aspekten von sozialem Miteinander und Umweltfreundlichkeit sehen und schätzen.
Anwendungsbereiche
– Verkehrsräume: Schulweg
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Farbsignale und akustische Signale
– Übungen im Schonraum (ua. Turnsaal, Schulhof)
– Übungen in der Verkehrswirklichkeit (mit und ohne Exekutive)
– Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)
Die Schülerinnen und Schüler können
– Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen handlungsorientiert vornehmen; sie wissen über die Gefahren durch Ablenkung von außen (ua. Handy, Kopfhörer, Umfeld) Bescheid.
– den Einfluss von stressfördernden Faktoren im Verkehrsalltag (ua. Baustellen, schlechtes Zeitmanagement, soziale Konflikte) erkennen und mögliche Folgen durch ihr Verhalten und Handeln günstig beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen; sie denken erstmals über eigenes und das Fehlverhalten anderer nach und kennen Aspekte sicheren Verhaltens.
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen.
Anwendungsbereiche
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: optische Signale (ua. Blaulicht, Rotlicht), akustische Signale (ua. Folgetonhorn, Rückfahrwarnsignal LKW)
– Verkehrsraumgestaltung
– Schulwegzeitplan (Zeitreserven einplanen)
– Verhalten und Fehlverhalten (eigenes und Fremdverhalten)
– Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie kennen grundlegende rechtliche Vorschriften.
– sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht – auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie orientieren sich an positiven Vorbildern und können sich als Mitfahrerin oder Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln verantwortungsvoll verhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen; sie können Entscheidungen zu Mobilitätsalternativen umweltbewusst treffen.
Anwendungsbereiche
– Verkehrsmittel: Beförderungsrichtlinien der öffentlichen Verkehrsmittel; Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln
– Alternative Bewegungskonzepte
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Verkehrszeichen im Schulumfeld
– Statistiken zu verkehrs- und mobilitätsbezogenen Themen (ua. Schulweg) erstellen und auswerten
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie kennen gesetzliche Vorschriften im Mobilitätsbereich Radfahren und wenden diese ua. in der Vorbereitung auf die freiwillige Radfahrprüfung an.
– sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht –auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie tragen auch bei erweitertem Mobilitätsradius zur Sicherheit im Straßenverkehr bei; sie nehmen aktiv, präventiv und vorbildlich am erweiterten Mobilitätsumfeld teil.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen; sie erkennen im Gehen, Radfahren und in der Verwendung muskelbetriebener Fortbewegungsmittel die nachhaltige Alternative zum motorisierten Verkehr.
Anwendungsbereiche
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Piktogramme lesen und deuten
– Verkehrsmittel: Theorie und praktische Übungen rund ums Rad
– Texte und Statistiken zu verkehrs- und mobilitätsbezogenen Themen (ua. Unfallursachen) auswerten
– Verkehrswirklichkeit in unterschiedlichen Konstellationen: Gefahrenpotenzial toter Winkel
– Verkehrsraumgestaltung: Wegplanung und Orientierungsübungen
– Virtuelle Trainingsprogramme und Fahrsimulatoren
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Chorgesang ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, in Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musik, ihre musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und trägt zum musikalischem Verständnis bei. Der Unterricht umfasst das Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern, Atem- und Stimmbildungs- und Artikulationsübungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme, den gelegentlichen Einsatz von Musikinstrumenten und technischen Hilfsmitteln sowie Auftritte bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Die Liederauswahl orientiert sich an altersgemäßen Textinhalten und berücksichtigt unterschiedliche Musikstile.
Die Freude am Musizieren und die Entwicklung eines musikalischen Verständnisses durch das gemeinsame Spielen charakterisieren diesen Unterrichtsgegenstand. Spielmusik ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel, in der rhythmischen und melodischen Begleitung von Liedern, bei Klangexperimenten und Improvisationen zu erlernen bzw. erwerben. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel.
Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Darstellendes Spiel ist ein kreativer Prozess, der Schülerinnen und Schülern ermöglicht, verschiedene Übungsformen zur Persönlichkeitsbildung und zur Weiterentwicklung ihrer Ausdrucksfähigkeit zu erschließen. Der Unterricht umfasst unterschiedliche verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Elemente des Schauspiels aber auch die Arbeit mit verschiedenen technischen Hilfsmitteln und Requisiten.
Musikalisches Gestalten ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, durch musikalische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben, Eigeninitiative auf dem Gebiet der Musik zu entwickeln, zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer Betätigung zu erhalten sowie durch Aufführungen oder Projekte in der Schulgemeinschaft über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden.
Musikalisches Gestalten ermöglicht Schwerpunktsetzungen durch vermehrte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten einzelner Bereiche des Pflichtgegenstandes Musik.
Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Die unverbindliche Übung ermöglicht entweder eine Schwerpunktsetzung der verbindlichen Übung bzw. des Pflichtgegenstands Lebende Fremdsprache oder die Einführung einer weiteren lebenden Fremdsprache. Dabei findet der Lehrplan für die verbindliche Übung bzw. den Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache sinngemäß Anwendung.
Die unverbindliche Übung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die Gebärdensprache zu erlernen. Die die Österreichische Gebärdensprache betreffenden Inhalte in Anlage 5 (Lehrplanzusatz Förderbereich Hören und Kommunikation) der Verordnung über die Lehrpläne der Sonderschulen, BGBl. II Nr. 280/2024, finden Anwendung.
Die unverbindliche Übung zur allgemeinen Interessens- und Begabungsförderung eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre persönlichen Interessen und ihre individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen. Dafür ist die Förderung der kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten unerlässlich.
Die Bildungsaufgaben der jeweiligen unverbindlichen Übungen orientieren sich an Themen und Tätigkeiten, die sich aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzen sowie den übergreifenden Themen ergeben.
Die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung bietet Freiräume, um aktuelle, für Schülerinnen und Schüler interessante Bereiche und Themenfelder zu behandeln. Die Auswahl der Bereiche und Themenfelder ist flexibel und an den Schülerinnen und Schülern orientiert. Sie werden aktiv in die Wahl der Bereiche und Themenfelder sowie in allfällige Entscheidungen zu Rahmenbedingungen einbezogen (Arbeitsmittel, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...).
Innovative Lehr- und Lernverfahren sowie der offene, interessengeleitete, an den Schülerinnen und Schülern ausgerichtete Zugang zeichnen die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung aus. Die Lehrerin bzw. der Lehrer fördern die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse.
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche hat an der Schule zu erfolgen.
Der Erstsprachenunterricht hat die Aufgabe, die individuellen Sprachen der Schülerinnen und Schüler um die Standardsprache ihrer Erstsprache, Zweitsprache bzw. Alltags-und/oder Familiensprache zu erweitern und deren Erwerb sowie eine damit verbundene mehrsprachige Identitätsentwicklung und die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation (weiter) zu unterstützen. Dabei sind unterschiedliche Sprachausgangslagen (ua. migrationsbedingte Variation der Standardsprache, familiäre oder regionale Sprachverwendung) und Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen.
Der Unterricht kann klassen-, schulstufen- und schulstandortübergreifend in additiver oder integrativer Form stattfinden. Der Lehrplan bietet die Grundlage für den Unterricht auf allen Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Erstsprachenunterricht, individuelle Lernziele zu definieren. Zur Einschätzung individueller sprachlicher Kompetenzen können standardisierte Niveaubeschreibungen (ua. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen des Europarats bzw. vorhandene sprachenspezifische Verfahren für Erstsprachen) herangezogen werden.
Neben dem Ausbau der grundlegenden zwei- bzw. mehrsprachigen Kommunikationsfähigkeit 5 und der Weiterentwicklung der interkulturellen Handlungskompetenz 5 werden Zugänge zum fachlichen Lernen in der Zielsprache ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) begleitet. Insbesondere durch Bezugnahme auf die Fächer und ihre Inhalte werden zunehmend bildungssprachliche Kompetenzen angebahnt bzw. weiter ausgebaut.
Der Erstsprachenunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit 5 und trägt zur Ausbildung von Sprachbewusstheit 5 bei. Ihre Lernmotivation, ihr Selbstwertgefühl und die Freude an der Sprachverwendung werden gefördert.
Der Erstsprachenunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit. Die systematische Beobachtung der Kompetenzentwicklung und eine daraus abgeleitete individuelle Förderplanung stellen eine angemessene Progression sicher. Die Lehrperson vermittelt die kommunikativen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben vernetzt und durch kontextbezogene Arbeit am Wortschatz und an sprachlichen Mitteln auf Wort-, Satz- und Textebene in vielfältigen Situationen und Interaktionen. Die Alphabetisierung (bzw. der Zweitschrifterwerb) geht dem Erwerb von Schreib- und Lesefähigkeiten voraus und erfolgt parallel bzw. in Absprache mit der Klassen- bzw. DaZ-Lehrperson. Die Lehrperson bietet anregende Lerngelegenheiten für die Festigung und Weiterentwicklung rezeptiver und produktiver Textkompetenz. Beim Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen für fachliches Lernen kooperiert die Lehrperson anlassbezogen mit Lehrpersonen des Regelunterrichts und des DaZ-Unterrichts.
Die Lehrperson motiviert die Schülerinnen und Schüler dazu, ihr gesamtes sprachliches Repertoire für die Kommunikation heranzuziehen und regt Sprachreflexion, Sprachenvergleiche und den Transfer zwischen Sprachen 5 an, wobei außerschulische Kontakte und Kooperationen unterstützen können. Bei politischer und konfessioneller Neutralität setzt sich der Unterricht auf Basis entsprechender Lehrmaterialien mit relevanten Themen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie auch mit Kultur in der Migrationsgesellschaft 5 und Demokratie auseinander.
Die Lehrperson begegnet der Heterogenität der Lerngruppen mit Binnendifferenzierung durch Methodenvielfalt, unterschiedliche Arbeitsformen und Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Zielsetzung und Wahl der Inhalte. Sie fördert ganzheitliches Sprachenlernen und weckt die Freude am Umgang mit Sprache durch ein abwechslungsreiches Angebot (handlungsorientierte Aktivitäten, spielerische Lernformen, theaterpädagogische Elemente, Musik, Film, digitale Medien, literarische Texte, kreative Schreibaufgaben). Die Lehrperson vermittelt Sprachlernstrategien und -techniken für die selbstständige sprachliche Weiterentwicklung.
Dieser Lehrplan greift folgendes übergreifendes Thema auf: Interkulturelle Bildung 5
Die Unterrichtsplanung und -gestaltung des Erstsprachenunterrichts orientiert sich an den vier zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“, „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“ sowie „Sprachreflexion und Transfer“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.
Kommunikation und Wirkung
Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.
Funktion und System
Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.
Mehrsprachigkeit und Gesellschaft
Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster 5 . Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt 5 .
Sprachreflexion und Transfer
Dieses Konzept bezieht sich auf die metasprachliche Reflexion über Sprache(n) 5 sowie die Sprachmittlung im Kontext individueller und gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit 5 . Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachenvergleichende Reflexion das Verstehen vertieft und wie Transfer- und Vermittlungsprozesse zwischen verschiedenen Sprachen und Registern reflexiv bearbeitet und gelingend gestaltet werden können.
Der Erstsprachenunterricht orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR 2001 und GeR-Companion Volume 2018) sowie an den Lehrplänen der Sprachenfächer (Lebende Fremdsprachen, Volksgruppensprachen, Deutsch, DaZ). Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln:
Hören
Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Sprechen
Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen.
Lesen
Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details und basiert auf einer gut entwickelten Lesefertigkeit.
Schreiben
Schriftliches Sprachhandeln ermöglicht Selbstausdruck sowie die Fähigkeit zur Partizipation in schriftlichen Kontexten und bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Es entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion.
Linguistische Kompetenzen
Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche, das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen sowie für Sprachmittlung (Übersetzen und Dolmetschen). Neben Wortschatz, Strukturen, Schrift, Rechtschreibung, Aussprache, Intonation umfassen sie auch die Sprachreflexion (Sprachvergleich und metasprachliche Perspektiven). Ziel ist eine erfolgreiche – wenn auch noch nicht immer sprachlich korrekt realisierte – Kommunikation in den im Lehrplan genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen.
Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Erstsprachenunterricht schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
– Informationen, Erklärungen und Erzählungen in Gesprächen und gesprochenen Texten zu konkreten Themen in Alltags- und Unterrichtssituationen verstehen, wenn klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird.
– die Hauptaussagen aus standardsprachlich verfassten Medienbeiträgen zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen, wenn klar und deutlich gesprochen wird (Hörtexte, Hörbücher, audiovisuelle Medien, wie zB Videoclips, Filmsequenzen ua.).
Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich über konkrete Themen ihrer Lebenswelt und über Sachverhalte mit einem begrenzten, gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen in zusammenhängenden Sätzen verständigen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Wortschatzlisten, Bildimpulse ua.) nutzen.
– Aussprache- und Intonationsmuster annähernd korrekt verwenden (zB Betonungsmuster verwenden, um verschiedene Sprachhandlungen wie Aussage, Frage etc. auszudrücken, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes einsetzen), wobei es noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem von Varietäten ihrer Erstsprache sowie mit dem Deutschen kommen kann.
– Informationen einholen (auch nachfragen oder bei Unklarheiten um Klärung bitten) und in einfachen, zusammenhängenden Sätzen weitergeben.
– Erfahrungen, Sachverhalte und Ereignisse in einfachen zusammenhängenden Sätzen und bei Bedarf chronologisch beschreiben.
– einfache Geschichten zu vertrauten Themen erzählen, Lieder singen, Reime und Gedichte aufsagen und Handlungen von literarischen Texten, Büchern oder Filmen wiedergeben.
– ihre Meinungen zu vertrauten Themen äußern, begründen und einfache Erklärungen formulieren (bei Bedarf bereitgestellte Scaffolds nutzen).
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen lesen und global verstehen und dabei erste Lesestrategien anwenden.
– kurzen Texten wesentliche Informationen entnehmen und sich Hauptaussagen erschließen, wobei sie bei Bedarf bereitgestellte Scaffolds (Wortschatzlisten, Bilder, Fragen zum Text, Nachschlagewerke ua.) nutzen.
– kurzen authentischen Texten zu vertrauten Alltags- und Sachthemen sowie literarischen Texten Informationen entnehmen (Texte aus Kinderzeitschriften, Kinderliteratur, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Bastelanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Spielregeln, ausgewählte Internetquellen ua.).
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
– Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.
– kurze kreative Texte zu Textvorlagen verfassen, zB Reime, Gedichte, Lieder, Geschichten ua. (generatives Schreiben).
– kurze Sachtexte zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Scaffolds nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ein gesichertes Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Schulstufe) sowie grammatische Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene (Formen und Stellung des Verbs, Satzbau, Satzverbindungen ua.) verwenden.
– elementare Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze unter Nutzung von Nachschlagewerken annähernd korrekt schreiben, um die Kompetenzbereiche 1–4 zu bewältigen.
– einfache Strategien zum Sprachvergleich auf Laut-, Wort-, Satz- und Textebene 5 anwenden.
– einfache Kommunikationssituationen zu vertrauten Themen unter Nutzung von Erstsprache und weiteren Sprachen 5 bewältigen (Übersetzung, Code-Switching, Code-Mixing und Transfer).
Anwendungsbereiche
Der Erstsprachenunterricht begleitet mehrsprachige Schülerinnen und Schüler auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) in ihren Erstsprachen. Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplan keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche. Er orientiert sich – idealerweise in Abstimmung mit der Klassenlehrperson/den Klassenlehrpersonen – an Inhalten, Themen, angestrebten Sprachhandlungen und Anwendungsbereichen ausgewählter Pflichtgegenstände der Primarstufe (zB Deutsch/DaZ, Sachunterricht).
| 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
| 4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
| 7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
| 10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache und Fachwortschatz anhand bestimmter verbindlicher Übungen – etwa Mathematische Früherziehung oder Sachbegegnungen zu erarbeiten und die Förderung der Kinder je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse um ein weiteres Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen schulischen und außerschulischen (Lern )Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Klassenlehrpersonen der Regelklasse und zuständigen Betreuungspersonen als auch mit den erstsprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des Erstsprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein ( language awareness ) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und wenn möglich von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer )schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und ev. sogar Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, Hörtexte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit erstsprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Mündliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche Textkompetenz zur Vorbereitung auf bildungssprachliche Anforderungen, realisiert mit Hilfe von drei Fertigkeiten:
– Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Phonologische Bewusstheit
Linguistische Kompetenzen
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der drei Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in Deutschförderklassen der Vorschulstufe steht die Ausbildung der mündlichen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Verstehen vorgelesener Text“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der verbindlichen Übungen laut Stundentafel der Vorschulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schüler Zugänge zum frühen fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen einer verbindlichen Übung (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) passieren. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematische Früherziehung) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Mündliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche Textkompetenz zur Vorbereitung auf bildungssprachliche Anforderungen.
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht altersgerechte Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht einfache unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen).
– versteht bekannte Themen von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen im Unterrichtsalltag aus dem vertrauten Sprechkontext.
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer Texte sowie klar strukturierter, bekannter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt sprachlich einfachen und kurzen Medienausschnitten zu bekannten Alltagsthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
– versteht sehr kurze, einfache vorgelesene Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen.
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen kommunizieren. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an.
– bewältigt in einfacher Form kurze Gespräche mit beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt bekannte Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, Meinungen äußern, ua.).
– erzählt eine einfache Geschichte anhand von Bildern oder anderen Impulsen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen) und versucht diese einzuhalten.
– wendet ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.
Die Schülerin/der Schüler verfügt über eine grundlegende phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen), ist in der Lage mit Unterstützung von zB Klatschen oder Reimen Laute, Silben und Wörter zu unterscheiden und kann einzelne vertraute Laute eines Wortes erkennen. Sie/Er hat ein erstes Verständnis über die Bedeutung von Symbolen und kann einfache Symbole erkennen, erfinden, grafisch festhalten und deuten.
Linguistische Kompetenzen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– entwickelt ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz bei einzelnen im Unterricht behandelten fachbezogenen Themen über den Grundwortschatz hinaus.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen und Zusammenhängen.
– erschließt sich zunehmend die Bedeutung eines Wortes auch aus Sprachhandlungssituationen und Sinnzusammenhängen.
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein kleines Repertoire häufig verwendeter einfacher Strukturen zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zB Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– erkennt und beschreibt ihm/ihr vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt einfache Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– erkennt Modalitäten und Bedingungen und drückt diese aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil )
– formuliert Fragen und Antworten.
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof ).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich ).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Kinderreimen, Abzählversen, Zungenbrechern uÄ. an.
Überfachliche Kompetenzen
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Siehe auch Leitfaden zur Grundschulreform 3 „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff des Sechsten Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie Abschnitt B (Grundschule), Unterabschnitt Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse).
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse um ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache und Fachwortschatz anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik oder Sachunterricht zu erarbeiten und die Förderung der Kinder je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen schulischen und außerschulischen (Lern )Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Klassenlehrpersonen der Regelklasse und zuständigen Betreuungspersonen als auch mit den erstsprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des Erstsprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein ( language awareness ) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbücherei und wenn möglich von öffentlichen Büchereien und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer )schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib )Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert gelenkten bis sehr offenen spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Deutschförderklasse in möglichst enger Abstimmung mit der Lehrperson der Regelklasse alphabetisiert, um einen guten Übertritt in die Regelklasse zu gewährleisten. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen uU. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit erstsprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten:
– Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Lesen und Leseverstehen
– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Linguistische Kompetenzen
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
– Rechtschreibung (Orthografie)
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in Deutschförderklassen steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schüler Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen eines Unterrichtsgegenstands (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Dabei ist auf die Altersgemäßheit der Anforderungen entsprechend der Einstufung der Schülerin bzw. des Schülers (Vorschule bzw. erste bis vierte Schulstufe) zu achten. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen.
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht altersgerechte Informationen in Gesprächen und einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen).
– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen im Unterrichtsalltag aus dem vertrauten Sprechkontext.
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltagsthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen kommunizieren. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an.
– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, Meinungen äußern, ua.).
– erzählt eine einfache Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen) und versucht diese einzuhalten.
– wendet ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache und altersgemäße Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene zu Themen in Alltagssituationen.
– versteht wesentliche Informationen einfacher schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
– liest kurze, einfache Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt Informationen.
– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Informationen (zB Texte aus Kinderzeitschriften, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Bastelanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Spielregeln uÄ.).
– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt eines kurzen, einfachen Textes mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze und einfache altersgemäße Texte zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– verfasst kurze, einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen.
– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte (ua. generatives Schreiben).
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– entwickelt ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz in kleinen Schritten über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (Chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe).
– speichert Wortfelder, Wortfamilien und Wortgruppen (Antonyme, Synonyme, uÄ.) vernetzt ab ( thematic webbing ).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen und Zusammenhängen.
– erschließt sich die Bedeutung eines Wortes auch aus Sprachhandlungssituationen und Sinnzusammenhängen.
– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zB Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– erkennt und beschreibt ihm/ihr vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– erkennt Modalitäten und Bedingungen und drückt diese aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil )
– formuliert Fragen und Antworten.
– stellt unter Anleitung in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
– kennt grundlegende grammatische Begriffe.
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof ).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich ).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Kinderreimen, Abzählversen, Zungenbrechern uÄ. an.
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der (Schreib- und) Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
– wandelt Buchstaben in Laute um.
– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung bzw. verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Siehe auch Leitfaden zur Grundschulreform 3 „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
Für die übrigen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im siebenten sowie achten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im neunten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Der Orientierungsunterricht bereitet zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne institutionelle (vor-)schulische Erfahrung auf den Einstieg in das Schulsystem vor. Sie schafft einen geeigneten Lernraum für Ankommen, Orientierung und soziale sowie sprachliche Lernprozesse im Kontext Schule. In einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bietet der Orientierungsunterricht erste Gelegenheit, sich mit schulischen Gegebenheiten, Regeln des Miteinanders, Abläufen im Schulalltag vertraut zu machen sowie zielgerichtet Basiskompetenzen und Vorläuferfertigkeiten für den Alphabetisierungsprozess (präliterale Bildung) aufzubauen und Gelerntes zu erproben. Eine besondere Rolle haben dabei die Lehrpersonen des Erstsprachenunterrichts, um die Einbeziehung der Erstsprachkompetenzen der Kinder für die Gestaltung von Lernprozessen zu gewährleisten. Der Lehrplan beschreibt anzustrebende Basiskompetenzen, die als Grundlage für den weiteren Aufbau von Zielkompetenzen laut Lehrplan Deutsch in der Deutschförderklasse zu sehen sind. Er bildet dabei einen Rahmen, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, um Lernende ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen zu fördern.
Im Orientierungsunterricht achtet die Lehrperson als Wissensvermittlerin bzw. Wissensvermittler, Sprachlernberaterin bzw. Sprachlernberater und Brückenbauerin bzw. Brückenbauer darauf, an die Sprach-, Bildungs- und Lernerfahrung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht anzuknüpfen und spezifische Lerngelegenheiten für deren Weiterentwicklung zu schaffen. Dabei werden relevante Lernvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb (Umgang mit Bildern, Symbolen und Zeichen, Interesse an Schrift, Buchstabenkenntnisse, Erproben von Schreibutensilien und Schreibhandlungen) gezielt gefördert. Der Unterricht fokussiert auf die Entwicklung der mündlichen Kompetenzen (Wortschatz, Hören, Hörverstehen, Sprechen) und der phonologischen Bewusstheit (zB Laute oder Reime erkennen) als Grundlage für den Schriftspracherwerb. Die Lehrperson setzt dazu methodische Verfahren zur Schulung des Hörverstehens, die ohne Schrift auskommen, ein. Sie fördert die phonologische Bewusstheit der Schülerinnen und Schüler gezielt, indem sie eine Vielfalt von Übungstypen zur akustischen Gliederung in Laute und in Betonungsmuster einsetzt. Sie achtet auf grundlegende grob- und feinmotorische Fähigkeiten und fördert sie bei Bedarf.
Ausgehend von einem Basiswissen über die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der neuen Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen.
Die Lehrperson nutzt das gesamte Unterrichtsgeschehen als Gestaltungsmöglichkeit für sprachförderliche Lernsituationen, indem sie ästhetisch-kreative und motorische Lernwege einbindet und sie verbal und nonverbal versprachlicht. Je nach Voraussetzung führt sie die Lernenden an die Nutzung digitaler Tools für das Lernen der Zielsprache heran.
Häufige Wiederholungen, feste Abläufe und Rituale tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben und dabei Regeln (Pünktlichkeit, Ordnung, Verhalten im Unterricht etc.) im Schulalltag kennenzulernen und einzuhalten. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und schafft Lerngelegenheiten, Gemeinschaft kennenzulernen und mitzugestalten sowie Zugehörigkeit aufzubauen. Relevante Werte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, zB Respekt, Gleichwertigkeit, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung, werden altersgerecht vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag implizit und explizit erfahren, erlebt und erlernt. Dabei kommt der Heranführung an die österreichischen Grundwerte, Traditionen und Kultur (einschließlich der Alltagskultur) und der Auswahl der Unterrichtsbeispiele (Bilder, Bildgeschichten aus dem österreichischen Alltag bzw. mit österreichischen Traditionen) durch die Lehrpersonen eine besondere Rolle zu.
Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten besonders wirkungsvolle Impulse in der Phase des Ankommens und der Orientierung.
Alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Handlungs- und Sprachvorbilder. Die Teamarbeit mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Gute Kooperationen und Absprachen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden sowie weiteren Betreuungspersonen sind Voraussetzung für eine gelingende Begleitung im Orientierungsunterricht.
Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Orientierungsunterrichts schrittweise entwickeln, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.
Die Schülerinnen und Schüler können
– ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation in der Unterrichtssprache Deutsch anwenden;
– Laute erkennen und nachahmen;
– Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose) erkennen;
– die Bedeutung von Symbolen (Piktogramme und einfache Wortbilder, Formelemente wie Kreis, Quadrat, Dreieck, Strich) in Alltag und Schule erkennen und deuten;
– erste Buchstaben und Zahlen wiedererkennen und nachbilden;
– erste grafomotorische und feinmotorische Tätigkeiten im Umgang mit Schulmaterialien (zB Schere, Kleber, Spitzer, Pinsel, Stifte mit unterschiedlicher Stärke) ausführen;
– sich auf Schreibflächen (Blatt, Heft, Buch) orientieren.
Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache alltags- und unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen) verstehen.
Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– auf Sprachhandlungen anderer reagieren und selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen herstellen;
– in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke (Chunks) anwenden;
– im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung anwenden und auch ihre Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– in Alltagssituationen und im Unterricht einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks) einsetzen;
– Fragen und Antworten formulieren;
– aktiv nach Bezeichnungen und Bedeutungen fragen;
– die meisten Laute und Lautgruppen annähernd korrekt nachsprechen;
– unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich machen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– kulturelle und sprachliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen;
– Diversität, religiöse Pluralität und Religionsfreiheit als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen;
– mit unterschiedlichen Lebensentwürfen respektvoll umgehen;
– eine wertschätzende Grundhaltung einnehmen (als Grundlage für Zivilcourage und eine konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen);
– die Grundlagen eines demokratischen Systems auf Basis der Klassengemeinschaft erkennen;
– die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter als demokratischen Grundwert begreifen;
– mit religiöser Pluralität umgehen und Religionsfreiheit als Menschenrecht begreifen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im Schulleben räumlich und zeitlich orientieren (Schulhaus, Klassenzimmer, Umgebung);
– Verantwortung für eigene Unterrichtsmaterialien und das Lernen übernehmen;
– basale Gesprächsregeln beachten (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen);
– sich in unterschiedlichen Arbeitsformen (Einzel-, Team-, und Gruppenarbeit) am Unterricht beteiligen und dabei Spiel- und Gruppenregeln einhalten;
– Kontakt zu ihren Bezugspersonen aufnehmen und Bedürfnisse ausdrücken;
– soziale Rollen wahrnehmen und Regeln des Miteinanders im Schulkontext einhalten.
Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:
– Präambel;
– Allgemeines Bildungsziel;
– Allgemeine Bestimmungen;
– Allgemeine didaktische Grundsätze;
– Stundentafeln;
– Lehrpläne für den Religionsunterricht;
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie didaktische Grundsätze und Lehrstoff der Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie Freigegenstände.
Für Schülerinnen und Schüler, die eine Hör- bzw. Sehbehinderung aufweisen, finden die entsprechenden Teile der Lehrpläne der Sonderschule für gehörlose Kinder (Anlage C 2) bzw. der Sonderschule für blinde Kinder (Anlage C 3) Anwendung.
Die Allgemeine Sonderschule hat im Sinne der §§ 2, 22 und 23 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie sie in einer ihrer Lernbeeinträchtigung entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Schlüsselqualifikationen entwickeln, die die Gestaltung ihres individuellen Lebens und die Teilnahme am gesellschaftlichen Handeln ermöglichen. Grundlegende Einsichten und Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten tragen zum Erwerb von Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bei.
Den Kindern und Jugendlichen soll nach Möglichkeit eine der Volksschule oder Mittelschule entsprechende Bildung vermittelt werden.
Die Wissensvermittlung soll die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur aktiven Aneignung sowie zur kritisch prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen in einer komplexen Lebenswelt befähigen und ermutigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre eigenen Lebenspläne und Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln.
Die Auseinandersetzung mit ethischen, moralischen sowie religiösen Werten ist wichtiger Bestandteil des Unterrichts; ebenso sind die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, ihrem Entwicklungsstand entsprechend Problemstellungen zu definieren, Lösungen zu entwickeln und das Ergebnis zu kontrollieren.
Ziel der Schule ist die Entwicklung und Förderung individueller Begabungen und Möglichkeiten. Wesentliche Bedeutung kommt dem Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen zu, sowie der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren und Strategien zur Konfliktbewältigung zu erwerben.
Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Globalisierung der Wirtschaft schreitet voran und zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung.
Die jungen Menschen sollen zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Es ist notwendig, bestehende Barrieren bewusst zu machen und abzubauen.
Erziehung und Unterricht tragen dazu bei, dass Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz gefördert werden. Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen und kritisch mit ihnen umzugehen ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.
Die acht Schulstufen des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule sind in drei Lehrplan Hauptstufen zusammengefasst:
Grundstufe I: 1.und 2. Schulstufe
Grundstufe II. 3. und 4. Schulstufe
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und der Grundstufe II zu zwei Grundstufen zusammengefasst und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt.
Innerhalb der Grundstufen I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Wegen des vielfältigen Förderauftrages der Allgemeinen Sonderschule wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung vorgenommen.
Der Lehrplan ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen.
Die angegebenen Inhalte sind als Richtmaß für die Unterrichtsplanung und Leistungsbeurteilung anzusehen.
Der Lehrstoff ist auf Grund des Schulorganisationsgesetzes (§§ 6 und 23) nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.
Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Trennung des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fächerübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Im gefächerten Unterricht der Sekundarstufe I dürfen die einzelnen Unterrichtsgegenstände keinesfalls beziehungslos nebeneinander stehen, vielmehr müssen Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen genützt werden. Es soll versucht werden, fächerübergreifende Bildungseinheiten zu konzipieren, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden können.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in den Grundstufen I und II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 3. und 4. Schulstufe der Grundstufe II integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). In der Sekundarstufe I kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fächerübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
– die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
– die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
– die Arbeit mit Individuellen Förderplänen.
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden. Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
In der Grundstufe I und in der Grundstufe II ist für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen.
Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Die Arbeit mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet Schülerinnen und Schülern neue Perspektiven und Chancen für ihre persönliche Entwicklung, der gesellschaftlichen Teilhabe, ihre späteren Arbeits- und Berufsmöglichkeiten sowie den Abbau von Barrieren.
Ziel ist der sachgerechte, selbst bestimmte und verantwortliche Umgang mit diesen Technologien. Gefördert werden soll vor allem die Fähigkeit zu gezielter Beschaffung, Auswahl, Bewertung und Bearbeitung von Informationen. Geeignete Programme und behinderungsspezifische Medien ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, kreativ tätig zu werden, Lerninhalte zu wiederholen, zu festigen und zu überprüfen sowie individuelle Lösungen zu entwickeln.
Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Um den Unterricht in der Grundstufe I und II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann insbesondere durch folgende Formen gefördert werden:
– Lernen im Spiel;
– offenes Lernen;
– projektorientiertes Lernen;
– entdeckendes Lernen;
– informierendes Lernen;
– wiederholendes und übendes Lernen.
Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.
Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind in der 5. Schulstufe je zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmung durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Soziales Lernen, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Leseerziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Sprecherziehung, Erziehung zum Umweltschutz, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender Mainstreaming.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers unterstützen.
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.
Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sind bei der Konkretisierung der Lehrstoffe und bei der Auswahl der Unterrichtsmittel zu beachten:
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
– sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes sowie aktuelle Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen;
– die Berücksichtigung exemplarischer Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
– das Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Institutionen besonders wichtig.
Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigte sollten gemeinsam über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt gemäß § 11 Abs. 3a der Leistungsbeurteilungsverordnung auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.
Durch eine solche Kooperation können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind transparent gemacht und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind in vielen Fällen Hilfestellungen für einzelne Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der Schulpflicht in enger Zusammenarbeit mit für den Jugendlichen neuen Bereichen der Berufs- und Arbeitswelt Start- und Eingliederungshilfe gewähren.
Einer pädagogischen Gestaltung des Schuleintritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Es ist darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
Der pädagogischen Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt kommt besondere Bedeutung zu. Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.
Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und einschlägigen Beratungsstellen notwendig.
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells erfolgen, das an der Schule verwirklicht wird.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilbereichen übersprungen werden kann.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für den Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.
Der Begriff Gender soll sichtbar machen, dass
– unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstruktur durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind;
– Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist;
– die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind;
– das soziale Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird;
– gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Differenz wahr.
Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:
– Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;
– Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;
– Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;
– Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;
– Bewusstmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;
– Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Weiters ist der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 8. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.
Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.
Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:
– Lernmotivation und Lernunterstützung,
– Soziales Lernen,
– Kreativität,
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
– Rekreation.
Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.
Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch ein breit gefächertes Bildungsangebot, Differenzierung und gezielte individuelle Zuwendung einzugehen. Durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation zu fördern. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.
Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 3.14 schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Z 3.14 schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.
Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.
Diese individuell unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, personale und soziale Identität bilden die Grundlage für die Anbahnung weiterer Entwicklungsschritte und Festlegung der Lernziele.
Der bisherige Verlauf und der aktuelle Stand der Entwicklung, die Vorerfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind wesentliche Grundlagen für gezielte Fördermaßnahmen. Das familiäre Umfeld, die für die Schülerinnen und Schüler entscheidenden Bezugspersonen, Freizeitaktivitäten sowie außerschulische Fördermaßnahmen sind ebenso bedeutsam wie die Bedingungen der schulischen Situation.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe I und II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss im Sinne von § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes auch darauf Bedacht genommen werden, dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten trägt zur positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schüler bei.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit – d.h. vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen – zu bilden, ohne dabei einen Bereich zu vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass die Lehrinhalte in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen der Schülerin bzw. dem Schüler zu vermitteln sind.
Durch fächerübergreifenden und -verbindenden Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu gegeben, Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Vernetztes Denken soll dazu beitragen, die Welt zu verstehen, mit zu gestalten und zu verändern.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben durch integratives Zusammenwirken – zB im Projektunterricht – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten und den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.
Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.
In allen Bereichen des Unterrichts sind, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers zu wecken und zu pflegen.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
Um dies zu gewährleisten, sind folgende Motivationshilfen einzusetzen:
– Anknüpfen an Interessen der Schülerinnen und Schüler;
– Offenlegung der Zielsetzungen und Unterstützung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers beim selbstständigen Setzen realistischer Ziele;
– Unterstützungsangebote, die zu Erfolgserlebnissen führen und die Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erweitern;
– Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung;
– attraktive Aufbereitung des Lehrstoffes;
– Einsatz von Arbeitsmitteln mit hohem Aufforderungscharakter.
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu stärken.
Durch einen lebensbedeutsamen, situations-, handlungs- und praxisorientierten Unterricht soll die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Die Unterrichtsinhalte sind so auszuwählen, dass sie für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben und Herausforderungen Bedeutung haben. Ausgehend von den konkreten Erfahrungen und den persönlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler werden neue Inhalte erarbeitet und in Beziehung zu ihrer Lebenswelt gesetzt. Durch vielfältiges Handeln (praktisches Tun, Entdecken, Experimentieren usw.) in lebensnahen Situationen unter Einbeziehung möglichst vieler Sinne erfahren und erfassen die Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt und entwickeln dabei eigene Begriffs- und Denkstrukturen. Diese sind in alltagsbezogenen Situationen möglichst lebensnah anzuwenden. Dafür bieten sich projektartige und offene Lernformen sowie Realbegegnungen im weitesten Sinn an.
Die Auseinandersetzung mit bedeutenden Anlässen, interessanten Erlebnissen sowie aktuellen Situationen trägt zum Erwerb von Kompetenzen und zur Entwicklung neuer Sichtweisen bei.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter und ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
Sonderpädagogik ist ein elementarer Bereich der allgemeinen Pädagogik, der wichtige Impulse setzt.
Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen ein.
Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen ermöglicht.
Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen und außerschulischen Umfeld sowie die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.
Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.
Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.
Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.
Die Arbeit mit Individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeitet. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.
Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat sich nicht nur im Förderunterricht zu bemühen, den Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. sehr häufig voneinander.
Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden und bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens.
Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende wesentliche Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:
– Schaffen einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme;
– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
– Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
– Berücksichtigung des unterschiedlichen Unterstützungsbedarfs;
– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
– Einsatz unterschiedlicher Sozialformen;
– Hilfestellung durch Mitschülerinnen und Mitschüler (Peer-Teaching);
– Überprüfung und Bewertung der getroffenen Maßnahmen und gesetzten Ziele in Zusammenhang mit den Entwicklungsfortschritten der Schülerinnen und Schüler;
– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.
Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.
Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Bei der Gestaltung des Unterrichts ist Wert zu legen auf
– inhaltlich – fachliches Lernen;
– sozial – kommunikatives Lernen;
– emotionales Lernen;
– methodisch – strategisches Lernen.
Organisationsformen, bei denen das eigenverantwortliche Lernen im Mittelpunkt steht, sind wesentliche Elemente des Unterrichts. Diese können sein: Epochalunterricht, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen, Projektunterricht, Wochenplanarbeit uvm.
„Lernen – lernen“ besteht darin:
– Lernen als Prozess zu verstehen;
– entsprechende Lerntechniken kennen zu lernen und anzuwenden;
– kritisches Denken und eigenverantwortliches Lernen weiter zu entwickeln;
– Lernergebnisse zu überprüfen und in weiterer Folge zu reflektieren.
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Leben von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch das soziale Lernen werden geeignete Situationen aufgegriffen und somit wird eine kontinuierliche Lernentwicklung ermöglicht.
In Verbindung mit und neben dem fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.
Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Identität zu unterstützen, ist eine grundlegende pädagogische Aufgabe. Dazu gehört im System Schule, identitätsfördernde Bedingungen zu gestalten und dabei die besonderen Lebenserschwernisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu berücksichtigen.
Identität kann nur im Austausch mit anderen entwickelt werden und muss in Interaktionen mit der Umwelt ständig reflektiert und neu gewonnen werden.
In besonderer Weise ermöglicht das soziale Lernen das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation und die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.
Die Bildung von Identität und die Stärkung des Selbstwertgefühls erfordert, die eigenen Wertmaßstäbe, Bedürfnisse und Interessen einzubringen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen und Erwartungen des sozialen Umfeldes einzulassen. Das setzt auf der einen Seite die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich geltenden Werten und Normen voraus, auf der anderen Seite bedarf es eines Bewusstseins der persönlichen Bedingungen, Bedürfnisse, Interessen und Einstellungen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben in der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in ihrer Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen.
Lernerfolge stehen in enger Wechselwirkung mit den Beziehungen, die Schülerinnen und Schüler zu sich selbst, zu anderen und zu ihrer Umwelt herstellen und vermitteln Sicherheit, Wohlbefinden, Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung. Sie wecken und fördern das Interesse für Neues und motivieren zum weiteren Lernen.
Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, hat die Lehrerin bzw. der Lehrer zu versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu soll sie bzw. er trachten, durch zielgerichtete Wiederholungen und Übungen mit abwechslungsreichen Materialien und Medien, Wechsel der Aufgabenstellungen, Anknüpfen an Bekanntes, Herstellen von Querverbindungen in motivierender und individualisierender Form, den Lernertrag zu sichern. Hausübungen sollen die Unterrichtsarbeit durch vielfältige und interessante Aufgabenstellungen ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes).
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Sie soll Anleitung zur Selbsteinschätzung sein sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
Alle zur Unterstützung und Kompensation eingesetzten Materialien müssen den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und sollen selbstständig gehandhabt werden können. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer in Kooperation mit allen Beteiligten dies sicher zu stellen, damit der Einsatz möglichst problemlos statt finden kann.
| Schulstufen und Wochenstunden | ||||||||
| Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt | |||
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Sachunterricht | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||
Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt im höchstens zwei Wochenstunden erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
Verkehrserziehung: 10 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Z 6 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
1. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
2. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
3. Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch Art. 1 Z 20, BGBl. II Nr. 379/2020)
5. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
6. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen
| Schulstufen und Wochenstunden | |||||
| Pflichtgegenstände | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch | 13-21 | ||||
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Schulstufen und Wochenstunden | |||||
| Pflichtgegenstände | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | |||||
| Schulstufen und Wochenstunden | |||||
| Unverbindliche Übungen und Freigegenstände Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes, einer verbindlichen bzw. unverbindlichen Übung | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Interessen- und Begabungsförderung | 2-8 | ||||
| Verkehrserziehung | |||||
1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:
Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.
Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
Digitale Grundbildung : Es kann schulautonom als eigene Verbindliche Übung oder als Verbindliche Übung teilweise integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen, wobei eine Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht, oder als Pflichtgegenstand geführt werden.
Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.
Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert im Ausmaß von je 32 Jahresstunden in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
Digitale Grundbildung : Integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden.
Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 2 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Unverbindliche Übungen und Freigegenstände: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
1. Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
2. Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 22, BGBl. II Nr. 379/2020)
4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
1. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Wochenstunden pro Semester | |
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
_________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).
2. Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
| Wochenstunden pro Semester | |
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 180/2019
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
Der Sachunterricht soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.
In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen insbesondere die der Schülerin bzw. des Schülers in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.
Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schülerinnen und Schüler allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Lebenswelt und befähigt sie damit zu bewusstem und eigenständigem Handeln.
Im Sachunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen.
Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert:
– Gemeinschaft und soziale Beziehungen
– Raumorientierung
– Zeitorientierung
– Wirtschaftsorientierung
– Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.
Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schülerinnen und Schüler durch situationsorientierte Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.
Die Aufgliederung des Sachunterrichts in Erfahrungs- und Lernbereiche ist für die Planung und die Gestaltung der Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip. Vielmehr ist sicherzustellen, dass über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden. Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fächerübergreifendes Lernen zulassen, dabei können auch Einblicke über die Grenzen Österreichs hinaus gemacht werden.
Bei der didaktischen Umsetzung der „europäischen Dimension“ im Unterricht geht es vor allem um das Entwickeln von Einstellungen, Haltungen und Orientierungen.
Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen
Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können fruchtbare Elemente dieses Lernens sein. Als innere Voraussetzung bedarf solches Lernen der emotionellen Betroffenheit aller Beteiligten. Lernen in diesem Bereich ist stets in eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz einzubetten und erfordert Behutsamkeit und Diskretion der Lehrerin bzw. des Lehrers. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sexualerziehung.
Hier dürfen die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre eigenen Ausdrücke verwenden; sie sollen jedoch lernen, die allgemein akzeptierten Begriffe zu gebrauchen. Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Bereich die Formen kooperativen Lernens und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohl fühlen können, anzusehen.
Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung
Ausgehend davon, dass die Schülerinnen und Schüler sich bereits in ihrer unmittelbaren Umgebung zurechtfinden können, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert werden durch Orientierungsspiele und kindgemäße Übungen sowie durch Hinführen zu bewusstem Reagieren auf Regeln und Symbole (zB Verkehrsregeln und Verkehrszeichen).
Beispiele aus der Umgebung der Schülerin bzw. des Schülers bilden die Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen zwischen landschaftlichen, verkehrstechnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Als Veranschaulichungs- und Vermittlungshilfen bieten sich an:
– Einsatz von Modellen und einfachen Skizzen;
– bewusste Betrachtung landschaftlicher Geländeformen und Vergleichen mit der Wirklichkeit und realistischen Abbildungen (zB Fotos);
– Darstellen, Beschreiben, Vergleichen der geographischen Umwelt des Heimatortes, des Schulortes, der Gemeinde, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes;
– Sammeln von Anschauungsmaterial zur Illustration und Festigung der geographischen Kenntnisse;
– Orientierung unter Verwendung möglicher Orientierungshilfen wie Kompass, Plan, Karte und Ähnlichem.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer steht dafür eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung:
– das Aufgreifen realer sozialer Begebenheiten und Situationen;
– die verbale Darstellung und Verarbeitung sozialer Ereignisse und Probleme in unterschiedlichen Gesprächssituationen;
– Verbalisieren von Gefühlen, Einstellungen und Meinungen;
– das Verdeutlichen sozialer Erscheinungen und Abläufe sowie von Gefühlen durch Darstellen und Bearbeiten in verschiedenen Spielformen;
– das Einholen und Verarbeiten von Informationen über sich selbst und andere;
– soziale Situationen erfahrbar machen und für sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten suchen (zB Bild- und Textvorgaben);
– die vielfältigen Möglichkeiten des Schullebens für Begegnungen, soziales Planen, Entscheiden und Handeln (zB klassenübergreifende Aktionen, Patenschaften, Einbeziehung der Eltern);
– das Planen und Durchführen sozialer Vorhaben.
Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung
Schulanfängerinnen und Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfassbarem Ausmaß möglich; das Orientierungsvermögen muss daher durch entsprechende Hilfeleistung systematisch ausgebaut und begrifflich erfassbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen die Schülerin bzw. der Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.
An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler soll der historische Raum zunehmend erfasst werden.
Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an:
Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch-kulturellem Aspekt;
Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Bezugspersonen durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);
Begegnung mit Zeuginnen und Zeugen und anderen Quellen der Vergangenheit.
Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung
Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren Begegnung und Auseinandersetzung mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der Wirtschaft, denen die Schülerinnen und Schüler in ihrem täglichen Leben begegnen.
Darüber hinaus sind immer wieder auch jene Erfahrungen aufzugreifen, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen haben. Bezüge zu ihrer künftigen Rolle als Konsument bzw. in Arbeitswelt, Wirtschaft und Kultur sollen in kindgerechter Form hergestellt werden.
Für das Lernen in diesem Bereich stehen der Lehrerin bzw. dem Lehrer mehrere methodische Möglichkeiten zur Verfügung:
der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben; das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen berichten können (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Expertinnen und Experten);
das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich der Wirtschaft (Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen) sowie mit einschlägigem didaktischem Material;
durch das Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge besser verständlich machen;
Abläufe solidarischen wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;
angemessenes Verhalten in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren, Werbeangebot, Preis- und Qualitätsauszeichnungen).
Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
Die didaktischen Überlegungen müssen sich auf die Tatsache stützen, dass die Schülerinnen und Schüler besonderes Interesse an der lebenden Natur zeigen. Die beste Voraussetzung für Lernmotivation und effektiven Unterricht ist die direkte Begegnung mit der Natur. Dabei muss auf Natur- und Umweltschutz Bedacht genommen werden.
Wo die unmittelbare Begegnung mit der Natur nicht möglich ist oder zur Veranschaulichung nicht ausreicht, muss die Nachbildung der Wirklichkeit herangezogen werden (zB Filme). Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die es ermöglichen, dass in den Kindern der Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärkt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Gebrauch altersgemäßer Bestimmungsbücher eingeführt werden.
Durch Vernetzung des Lernbereiches Naturwissenschaftliche Zusammenhänge mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt. Entsprechend der Bedeutung von Gesundheit und Bewegung ist eine enge und nachhaltige Vernetzung mit dem Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport anzustreben.
Die didaktischen Überlegungen müssen von der Tatsache ausgehen, dass das Interesse des Kindes sehr stark auf technische, physikalische und chemische Sachverhalte seiner Umwelt ausgerichtet ist.
Neben der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit kommt dem Versuch besondere Bedeutung zu. Er integriert sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördert Lernbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsfähigkeit. In diesem Zusammenhang sind die in der Werkerziehung gewonnenen Produkte und Erkenntnisse einzubeziehen.
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen
Beispielsweise:
– sich in der neuen Gemeinschaft zurechtfinden
– für das Zusammenleben wichtige Gesprächsregeln anwenden
– Ordnungsformen im Schulalltag kennen lernen und einhalten
– Beiträge für das Zusammenleben leisten
– besondere Anlässe und Formen von Festen kennen lernen und gemeinsam gestalten
– die Familie als Lebensgemeinschaft – verschiedenen Funktionen und Rollen der Familienmitglieder besprechen, unterschiedliche Formen von Familien thematisieren
– über Erfahrungen, die in anderen Gemeinschaften gemacht wurden, sprechen
– die Notwendigkeit von Regelungen und Ordnungen in Gemeinschaften einsehen
– eigenes Verhalten und die eigene Rolle gegenüber anderen beobachten – sich selbst beschreiben
– Gefühle und Stimmungen in bestimmten Situationen beschreiben
– Spiele zur Verbesserung der Kommunikation
– das Anderssein der Mitmenschen wahrnehmen, sich damit auseinander setzen und andere akzeptieren
– richtiges Verhalten gegenüber möglicher Verführung und Gewalt
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– die Klasse und die Schule als neue Gemeinschaft erleben
– das Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften kennen lernen
– die Familie als Lebensgemeinschaft erfahren
– sich selbst und andere kennen lernen
Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung
Beispielsweise:
– räumliche Beziehungen (zB links – rechts, davor – dahinter, weit – nahe) erkennen und benennen
– Standorte von Dingen, Wege und Entfernungen beschreiben
– an Modellen bzw. in der unmittelbaren Umgebung Orientierungsgesichtspunkte gewinnen
– im Zusammenhang mit der Verkehrserziehung den Schulweg und andere Wege beschreiben
– verschiedene Geländeformen, Gewässer Verkehrswege usw. kennen lernen und benennen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– die unmittelbare Umgebung kennen lernen und sich darin zurechtfinden und erste Orientierungsgesichtspunkte erfassen
– geografische Gegebenheiten der näheren Umgebung kennen und benennen
Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung
Beispielsweise:
– Zeitabläufe erfassen (zB Tagesablauf, Wochenplan, Jahreskreis)
– die Zeit gliedern und durch Erlebnisse und Erfahrungen zu einem alters- und entwicklungsgemäßen Geschichtsverständnis gelangen (zB alte Gebäude, Kulturdenkmäler in der unmittelbaren Umgebung)
– die Verwendung der Uhr und des Kalenders anbahnen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Zeitbewusstsein anbahnen
– Zeitabläufe bewusst wahrnehmen
– durch eigene Erlebnisse und Erfahrungen zu einem altersgemäßen Geschichtsverständnis gelangen
Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung
Beispielsweise:
– elementare Einsichten über Dinge gewinnen, die wir zum täglichen Leben brauchen
– einen einfachen Produktionsvorgang beobachten und überschauen versuchen
– elementare Kenntnisse über einige Berufe und Arbeitsstätten erwerben
– über grundlegende Zusammenhänge zwischen Arbeit, Geldverdienen und Geldausgeben Bescheid wissen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– ein erstes Verständnis für das Versorgt werden gewinnen
– einfache Kenntnisse über Arbeit und Verdienst erwerben
Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
Beispielsweise:
– die Formenvielfalt von Pflanzen und Tieren in der Natur bewusst betrachten (zB suchen und sammeln von Blättern)
– einige Pflanzen und Tiere kennen und benennen können
– den Bau von Pflanzen und Tieren besprechen
– die Beziehung des Menschen zur Natur verstehen lernen
– die eigene Verantwortung gegenüber der Natur allmählich erkennen
– die Gliederung und die wichtigsten Funktionen des menschlichen Körpers besprechen
– die Voraussetzungen und die Wichtigkeit für eine gesunde Lebensführung kennen lernen
– Informationen über die menschliche Sexualität gewinnen (Geschlechtsunterschiede, Liebe und Partnerschaft)
– Wahrnehmungen und Erlebnisse zu sexuellen Themen klären und die damit verbundenen Gefühle und sozialen Erlebnisse bewusst machen
– gegenüber Sexualtätern schützende und rettende Verhaltensweisen kennen lernen
– mit Geräten umgehen und deren Verwendung besprechen (zB messen, erstes experimentieren)
– über Gefahren beim Gebrauch technischer Geräte Bescheid wissen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Begegnungen mit der Natur
– erste Einsichten über Lebensvorgänge und biologische Zusammenhänge gewinnen
– erste Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erwerben
– verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur erlernen
– Kenntnisse über den menschlichen Körper erwerben
– die Bedeutung der eigenen Gesundheit erkennen lernen und gesundheitsbewusstes Verhalten anbahnen
– elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität anbahnen
– Kenntnisse über technische Gegebenheiten in der Umgebung erwerben
– verantwortungsbewusstes Handeln beim Gebrauch technischer Geräte entwickeln
– Umgang mit Objekten und dabei spezifische Arbeitsweisen kennen lernen
– Erkenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen erwerben
– Grundkenntnisse über Stoffe und ihre möglichen Veränderungen gewinnen
– sachgemäßes und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen entwickeln
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen
Beispielsweise:
– zum Zusammenleben in der Schule und in anderen Gemeinschaften durch soziales Verständnis und Handeln beitragen (zB gemeinsame Erlebnisse vorbereiten und mitgestalten)
– besondere Situationen des Gemeinschaftslebens wahrnehmen (zB Hilfsbedürftigkeit anderer erkennen)
– Möglichkeiten schaffen, eigene Gefühle kennen zu lernen, die Gefühle anderer wahrnehmen und damit umzugehen
– Fähigkeiten und Eigenarten anderer erkennen, verstehen und akzeptieren
– Alltagskonflikte aufgreifen, nach ihren Ursachen suchen, mögliche Lösungen finden; mit Konflikten leben können
– eigene Neigungen, Fähigkeiten und Schwächen erkennen
– die Begriffsbildung, Kooperationsfähigkeit, Konzentration und Ausdauer durch verschiedenen Arbeitsweisen, verschiedene Spiele und Spielformen fördern
– Wissen über Einrichtungen und Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Gemeinde, des Bezirkes und des Bundeslandes sowie öffentliche Dienstleistungsbetriebe gewinnen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– die Fähigkeit und Bereitschaft miteinander zu leben und zu arbeiten – in der Schulgemeinschaft und in anderen Gemeinschaften entwickeln
– sich selbst und andere verstehen
– die Verschiedenheit anderer erkennen und sie in ihrem Anderssein verstehen
– eine verantwortliche Einstellung gegenüber der Arbeit und dem Arbeitsmaterial erwerben
– die Bereitschaft wecken, sich Spielregeln unterzuordnen und Spielniederlagen hinzunehmen
– öffentliche Einrichtungen kennen lernen
Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung
Beispielsweise:
– durch Erkundungsübungen die Orientierungsfähigkeit erweitern
– den Verlauf von Wegen und die Landschaftsformen feststellen und beschreiben
– modellhafte Darstellung der unmittelbaren Umgebung (zB Sandkasten)
– ausgehend vom Modell Grundrisse herstellen und dabei das Verständnis für geografische Darstellungen anbahnen
– die Beschreibung bedeutsamer Orientierungspunkte durch Angabe der Himmelsrichtung (zB Himmelsrichtungen mit Hilfe des Kompasses feststellen)
– Übersicht über das eigene Bundesland gewinnen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Erkundungs- und Orientierungsübungen in der näheren Umgebung durchführen
– Hilfen zur Orientierung im Raum kennen lernen
– Anbahnen der Arbeit mit Modellen, Skizzen und Plänen als geografische Darstellungsformen
– grundlegende geografische Informationen über das eigene Bundesland gewinnen
Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung
Beispielsweise:
– Zeitabläufe genauer definieren
– Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden
– Veränderungen von Menschen und Dingen beobachten und an altersgemäß verständlichen Entwicklungsreihen feststellen
– die Vergangenheit des Heimatortes an einigen ausgewählten Beispielen historischer Zeitbilder zurückverfolgen
– aktuelle Ereignisse unter Beachtung historischer Aspekte erschließen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Zeitabläufe erfassen und darstellen
– Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden
– Veränderungen in der engeren und weiteren Umwelt im Ablauf der Zeit feststellen und deuten
– Bezugsräume unter Beachtung historischer Aspekte erschließen
– durch ausgewählte Bilder aus der Geschichte und Kultur des Bundeslandes einen ersten historischen Überblick gewinnen
Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung
Beispielsweise:
– Einsichten über die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft gewinnen
– persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit erkennen
– mit Geld umgehen lernen
– den wirtschaftlichen Zusammenhang von Erzeugung, Verteilung und Verbrauch einer Ware an überschaubaren Beispielen des täglichen Lebens aufzeigen
– verschiedenen Formen der Werbung kennen lernen; verschiedene Werbeabsichten feststellen und vergleichen
– verschiedene Berufe besprechen; erkennen, dass sie unterschiedliche Ausbildung erfordern
– die wirtschaftliche und persönliche Bedeutung der Freizeitgestaltung erfassen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– das Verständnis für Versorgt werden und Versorgen erweitern und vertiefen
– weitere Kenntnisse über die persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit, Verdienst und Geld gewinnen
– Kenntnisse über Wirtschaftsformen, über Arbeit, Beruf und Erholung gewinnen; Zusammenhänge verstehen
Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
Beispielsweise:
– durch Experimentieren Einsichten in einfache ökologische Zusammenhänge gewinnen (zB Wachstum von Pflanzen bei Düngung und Überdüngung)
– Entwicklungsvorgänge, Lebensweisen und Lebensräume bei Pflanzen und Tieren erfassen
– die zur Auseinandersetzung mit der Natur bisher erlernten Arbeitsweisen vertiefen und anwenden
– ausgewählte Bestimmungsbücher gebrauchen lernen
– an Aktionen zum Natur- und Umweltschutz mitwirken
– einfache Experimente planen, durchführen und auswerten (zB Pflanzen unter verschiedenen Lebensbedingungen aufziehen)
– Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf die Natur erfassen und Folgen von Fehlverhalten abschätzen und aus diesem Verständnis entsprechend handeln
– Aufgaben und Leistungen einzelner Körperteile und Organe kennen
– die körperliche Gesundheit als eine Grundlage geistigen und seelischen Wohlbefindens erkennen
– die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und sich gesundheitsbewusst verhalten
– über Bereiche menschlicher Fortpflanzung und Pubertät grundlegendes Wissen erwerben
– Liebe und Partnerschaft als Grundlage menschlicher Sexualität verstehen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Einsichten über Lebensvorgänge und biologische, sowie ökologische Zusammenhänge gewinnen
– Begegnung mit der Natur und dabei spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erlernen und anwenden
– Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erweitern
– sich umweltgerecht verhalten
– Kenntnisse über den menschlichen Körper erweitern
– die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen
– Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität erweitern
– Kenntnisse über technische Gegebenheiten aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler vertiefen
– Kenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen ausbauen
– Kenntnisse über Stoffe und ihre Veränderungsmöglichkeiten erweitern
– Sachgemäßes und umweltbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft. Dabei ist der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen besonders Beachtung zu schenken. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.
Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themenbereiche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie zB Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen aufzugreifen.
Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher, kultureller und zeitlicher Dimensionen geben. Dabei sind besonders interkulturelles und globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.
Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart entstammen. Historische Sachverhalte müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.
Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen politisch bewusstes Handeln entwickeln.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu gewinnen. Eine Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen respektiert wird, ist anzustreben.
Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).
Der Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Geschichte selbst erzählen) sowie der kritische Umgang mit historischen Darstellungen (zB in Form von Ausstellungen, Spielfilmen mit historischen Inhalten) ist zu fördern. Es sind Möglichkeiten zu eröffnen, durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen” und in Projekten forschendes und entdeckendes Lernen praktizieren können (Historische Methodenkompetenz).
Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der individuellen bzw. altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Historische Sachkompetenz).
Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen (Historische Orientierungskompetenz).
Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer möglichst selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).
Der Unterricht soll die Bereitschaft und die Fähigkeit zu politischem Verstehen und Handeln fördern. Dazu sind die Entwicklung der Fähigkeiten, politische Konflikte auszutragen, eigene Positionen in politischen Fragen zu formulieren sowie politische Positionen anderer zu verstehen, aufzugreifen und an der Lösung von Problemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf eigene und fremde Bedürfnisse mitzuwirken, anzustreben. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, zB durch Simulationsspiele zu üben (Politische Handlungskompetenz).
Politische Bildung soll einerseits dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Andererseits sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich politisch artikulieren und in einen Diskurs mit anderen treten zu können, zB Schülerinnen- und Schülervertreterwahl (Politische Methodenkompetenz).
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Der alters- und entwicklungsgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).
Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.
Erstes Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters
Beispielsweise:
– der Vergleich des Zusammenlebens von Menschen früher und heute
– verschiedene Kulturen von der Antike bis zum Mittelalter
– das Leben der Menschen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und Geschlechterverhältnisse in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten (zB Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur)
– die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens
– Entwicklung der Arbeitsteilung und des Wirtschaftens anhand exemplarischer Wirtschaftsformen
– verschiedenen Herrschaftsformen und Religionen
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– Formen des Zusammenlebens früher und heute kennen lernen
– verschiedene Gemeinschaften und Lebenswelten erfahren
– Entwicklung der Wirtschaft darstellen
– politische Herrschaftsformen kennen lernen
– Charakteristika von Hochkulturen kennen lernen
– verschiedene Weltbilder kennen lernen
Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges
Beispielsweise:
– Erfindungen und Entdeckungen, die die Welt verändert haben
– Humanismus und Renaissance
– die Reformen Maria Theresias und Josefs II. (zB Einführung der Schulpflicht)
– Napoleon und die Französische Revolution
– verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Freizeit, Generationen, Familie und Stellung von Frauen und Männern
– die Menschenrechte und das Problem ihrer Durchsetzung
– der Erste Weltkrieg – Ursache und Auswirkungen für die Menschen in Europa
– Kunst und Kultur – von der Renaissance bis hin zum Jugendstil unter Berücksichtigung der Alltagskultur
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– das neue Menschen- und Weltbild am Beginn der Neuzeit kennen lernen
– die Zeit des Absolutismus und der Aufklärung erkunden
– die napoleonische Zeit und ihre Auswirkung auf eine Neuordnung von Europa erfahren
– die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft erkennen
– das Wissen über Menschenrechte, insbesondere der Kinderrechte, erwerben
– Staaten und Völker im Krieg kennen lernen – am Beispiel „Erster Weltkrieg“
– Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche erfahren
Zeitraum vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart – Möglichkeiten der politischen Beteiligung
Beispielsweise:
– Möglichkeiten einer politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung
– Grundzüge der österreichischen Verfassung, Demokratie, politische Parteien
– Rechte und Pflichten einer Staatsbürgerin bzw. eines Staatsbürgers
– wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge im Hinblick auf Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit
– Wirtschaftskrisen
– Rolle der Frauen, der Männer, der Generationen und der Familien
– Demokratie und Diktatur in Europa
– der Nationalsozialismus, Holocaust, Erinnerungskulturen
– der Zweite Weltkrieg und seine Folgen
– Österreich – die Zweite Republik: politisches System, wirtschaftliche und soziale Entwicklung
– Österreich als Mitglied der Europäischen Union
– Europa und seine Integration
– aktuelle Konflikte und Möglichkeiten der Friedenserziehung
Lernziele der achten Schulstufe:
– die Möglichkeiten politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung im Schulalltag, im sozialen Umfeld und den demokratischen Institutionen erkennen und wahrnehmen können
– Kenntnisse über die Grundzüge der österreichischen Verfassung haben
– Kenntnisse über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erwerben
– die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft im 20. Jahrhundert erkennen
– demokratische und diktatorische Herrschaftsformen in Europa kennen lernen
– die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges auf das Weltgeschehen hinsichtlich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfahren
Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen haben immer auch Auswirkungen auf räumliche Strukturen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze Fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.
Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen uä. sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien und Fördermethoden angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.
Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; graphische Darstellungen; die Bedeutung von Rohstoffen
Beispielsweise:
– ausgehend vom eigenen Bundesland und Österreich das Beziehungs- und Wirkungsgefüge von Mensch, Landschaft und Wirtschaft erarbeiten
– Kenntnisse über unterschiedliche Wirtschaftsformen gewinnen
– Zusammenhänge zwischen Wirtschaftsformen und -berufe kennen lernen
– Übungen im Umgang mit grafischen Darstellungen, Karten und Atlas
– Kenntnisse über Arbeit, Beruf und Erholung gewinnen
Lernziele der fünften Schulstufe:
– das Leben und Wirtschaften von Menschen in unterschiedlichen Gebieten kennen lernen –erkennen, wie Menschen mit Naturgewalten umgehen
– grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind, gewinnen
– die Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben sowie den Dienstleistungsbereich kennen lernen
– Umgang mit grafischen Darstellungen, Karten und Atlas
– die Bedeutung einiger wichtiger Rohstoffe kennen lernen
Die Erde; kartographische Darstellungen; Wirtschaftsformen
Beispielsweise:
– Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, grafischen Darstellungen, Karten und Atlas – die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen
– Erdteile und Weltmeere kennen lernen
– besondere geografische und wirtschaftliche Gegebenheiten der Erdteile kennen lernen
– Lebensräume mit schwierigen Lebensbedingungen exemplarisch vermitteln
– Auswirkungen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen auf Wirtschaftsformen kennen lernen
– die verschiedenen Lebens- und Konsumgewohnheiten des Menschen kennen lernen
– Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen und Energie
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– Erwerben grundlegender Informationen über die Erde
– Erkennen wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden
– Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen
– Erkennen, dass Lebensweisen einem ständigen Wandel unterliegen
– Kenntnisse über die Gewinnung von Rohstoffen und Energie
Leben und Wirtschaften in Österreich, in Europa, auf der Erde; topographische Kenntnisse
Beispielsweise:
– das Leben des Menschen in natürlicher und gestalteter Umwelt vergleichen
– unterschiedliche Standorte an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität vergleichen
– einige wichtige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung kennen lernen
– Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung
– die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung kennen lernen
– Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den eigenen finanziellen Möglichkeiten anzupassen
– Beispiele für die wirtschaftliche Verflechtung kennen lernen
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– weitere Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich
– den Lebensraum Österreich anhand von unterschiedlichen grafischen Darstellungen und Karten erfassen
– Einblicke in die Arbeits- und Berufswelt
– Wirtschaften im privaten Haushalt
– Volkswirtschaftliche Zusammenhänge kennen lernen
Kulturelle, soziale, politische und technologische Entwicklungen; volkswirtschaftliche Zusammenhänge
Beispielsweise:
– die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – kennen lernen
– Kenntnisse über Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten Europas gewinnen
– Bewusstseinsbildung für das „Gemeinsame Europa“
– Erkennen, dass gewisse Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind
– den stetigen Wandel der Arbeits- und Berufswelt erkennen
– die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen
– über subjektive und gesamtwirtschaftliche Probleme der Arbeitslosigkeit Bescheid wissen
– Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft kennen lernen
– die europäischen Wirtschaft und ihre Stellung in der Welt kennen lernen
– die Verantwortung des Menschen für das Leben auf „Einer Erde“ – Globalisierung – erkennen
Lernziele der achten Schulstufe:
– vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Europa und auf der Erde erwerben
– den Lebensraum Europa und die Lebensräume weiterer Kontinente erfassen: kulturelle, soziale und politische Unterschiede kennen und verstehen lernen
– die Arbeits- und Berufswelt unter dem Aspekt wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen sehen
– Vertiefung der Erkenntnisse über volkswirtschaftliche Zusammenhänge
Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen und Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt.
Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll Kenntnisse über den menschlichen Organismus und typische Vertreter des Tier- und Pflanzenreiches vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung). Daraus soll die Bereitschaft zu gesunder Lebensführung und verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Natur erwachsen.
Er soll den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Natur als allgemeine Lebensgrundlage erkennen lassen, deren Erhaltung und Förderung auch zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen führt.
Er soll Liebe zur Natur und Freude an ihrem Formenreichtum wecken sowie zu einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen die Wichtigkeit von Natur- und Umweltschutz bewusst machen.
Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden, als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind miteinzubeziehen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu möglichst selbstständigem Arbeiten anzuregen und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken hinzuführen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, usw.); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.
Die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Umwelt, die Entwicklung eines Umweltbewusstseins sowie die Reflexion des eigenen und gesellschaftlichen Beitrags zur Erhaltung bzw. Mitgestaltung der natürlichen Lebensgrundlagen kann insbesonders durch fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten gefördert werden. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.
Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt
Beispielsweise:
– Aufgaben und Leistung der inneren Organe kennen lernen
– Zusammenhänge zwischen einzelnen Körperteilen und Organen und dem ganzen Körper erkennen
– an Hand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper erlangen
– Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt
– über körperliche und psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät Bescheid wissen
– sexuellen Missbrauch thematisieren
– Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere im Hinblick auf Lebensräume und Entwicklungsstufen ausweiten; im Vordergrund stehen jene Organismen die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind
– die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur kennen lernen
– positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens thematisieren und hinterfragen
Lernziele der fünften Schulstufe:
– Kenntnisse über den menschlichen Körper weiter ausbauen und dadurch Verständnis für den eigenen Körper erhalten
– zur Akzeptanz des eigenen Körpers und der eigenen Sexualität gelangen
– die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und sich gesundheitsbewusst verhalten
– Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erweitern und festigen
– spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erweitern, festigen und bewusst anwenden
– Verständnis für die ökologischen Auswirkungen menschlichen Handelns gewinnen
– sich eigenverantwortlich und umweltgerecht verhalten lernen
Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt
Beispielsweise:
– Zusammenhänge zwischen Mikroorganismen und Körper erkennen
– Haus- und Nutztiere; Zusammenhänge mit der Nahrungsmittelproduktion
– Beispiele für wirbellose Tiere
– Haus-, Garten- und Waldpflanzen
– die Zelle und deren Aufbau erarbeiten
– ökologische Grundbegriffe anhand der Systeme Wald und heimischer Gewässer erarbeiten; Umwelt- und Naturschutz an konkreten Beispielen lebenspraktisch demonstrieren
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– Auswirkungen von Mikroorganismen auf den Menschen kennen lernen
– an Hand einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich, Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten
– die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen erkennen
– an Hand der Ökosysteme Wald und heimischer Gewässer ökologische Grundbegriffe kennen lernen
Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt
Beispielsweise:
– ausgewählte Tiere und Pflanzen und die Zusammenhänge zwischen deren Lebensweise und ihrer Umwelt erarbeiten
– aufbauend auf heimischen Ökosystemen die Ökosysteme anderer Regionen erarbeiten – Folgen menschlichen Wirkens analysieren, Ursachen feststellen und Lösungsvorschläge erarbeiten
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– ausgewählte Tiere und Pflanzen und die Zusammenhänge zwischen deren Lebensweise und ihrer Umwelt kennen lernen
– Auswirkungen von Ökosystemen erkennen und verstehen lernen
– heimische Ökosysteme weiter vertiefen und die anderer Regionen kennen lernen
Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt
Beispielsweise:
– das menschliche Gehirn und Nervensystem erarbeiten – schädigende Einflüsse von Genuss- und Suchtmitteln
– Geschlecht und Sexualität als physiologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Schwangerschaft und Geburt, Empfängnisregelung, Prophylaxe
– den Aufbau der Zelle und die Zellteilung erarbeiten
– die Grundlagen der Vererbung erarbeiten und deren Anwendungsmöglichkeiten wie die Gentechnik auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen diskutieren
– wichtige lebensrettende Maßnahmen mit Experten/innen und Experten erarbeiten – Erste Hilfe Kurs; Maßnahmen zur Unfallvermeidung kennen lernen
– die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte kennen lernen
– die Ökosysteme verschiedener Regionen erarbeiten und die Folgen menschlichen Wirkens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt analysieren, Ursachen und Lösungsvorschläge erarbeiten
Lernziele der achten Schulstufe:
– die Steuerung der Lebensvorgänge im menschlichen Körper bewusst wahrnehmen
– Sexualität und persönliche Verantwortung
– weitere Vertiefung der Kenntnisse über den menschlichen Körper – Gesundheit/Krankheit gewinnen
– die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen erkennen
– einfache Grundlagen der Vererbung kennen lernen
– Erste Hilfe – Unfallvermeidung
– weitere Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens gewinnen
– Kenntnisse über Ökosysteme weiter vertiefen
Der Chemieunterricht soll das Verständnis für chemische Vorgänge in der Umwelt wecken. Er soll die Grundlagen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt wecken, um eine menschenwürdige Zukunft zu sichern.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu berücksichtigen.
Chemische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.
Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrer/innen Experiment und vor allem auch vom Schüler/innen Experiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben.
Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.
Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -Hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.
Chemische Produkte und Vorgänge; Chemie und Umwelt
Beispielsweise:
– chemische Produkte im Haushalt kennen lernen: Einsatzmöglichkeiten und verantwortungsvoller Umgang, Einsicht und Deutung der chemischen Symbolsprache, Kennzeichnung chemischer Produkte
– chemische Vorgänge kennen lernen: Einteilung und Eigenschaften von Stoffen
– Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Stoffen
– Wirkung und Auswirkung chemischer Produkte kennen lernen: entwicklungsgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen im Hinblick auf deren Gefährlichkeit
– Rohstoffquellen kennen lernen: Gewinnung – Verarbeitung – Bedeutung – verantwortungs-bewusste Nutzung – Entsorgung – Möglichkeiten der Wiederverwertung
– Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme
– die Bedeutung und Auswirkung der Chemie für den Bereich Gesundheit kennen lernen: Ernährung – Kleidung – Wohnen
– Auseinandersetzung mit den Gefahren und dem Missbrauch der Chemie: Schadstoffe – Suchtmittel – Medikamente
Lernziele der achten Schulstufe:
– Auseinandersetzung mit chemischen Produkten im Haushalt
– Anleitung und Hinführung zu einem bewussten Beobachten einfacher chemischer Vorgänge
– chemische Prinzipien und Arbeitstechniken erleben
– die Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge erfahren
– die Bedeutung der Chemie für den Bereich Gesundheit erfahren
– sich mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander setzen
Der Unterrichtsgegenstand Physik trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.
Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu vermitteln.
Physikalische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.
Ausgehend von konkreten Beobachtungen beziehungsweise Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.
Modellvorstellungen und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um entwicklungsgemäß aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.
An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben.
Dies bedingt auch den Einsatz von Schülerversuchen.
Entwicklungsgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.
Physikalische Erscheinungsformen
Beispielsweise:
– die Ursachen für Bewegung, unterschiedliche Bewegungsabläufe und Bewegungshemmungen aus Alltagserfahrungen kennen lernen
– Erkennen von Zusammenhängen: Weg-Zeit-Geschwindigkeit, Masse-Kraft, Masse-Trägheit
– den Begriff Wärme als Bewegungsenergie von Körperteilchen (zB Reibung) kennen lernen
– die Luft als Körper: Luft hat Gewicht und übt Druck aus; Luftverdichtung-Luftverdünnung-Vakuum; die Prinzipien „leichter als Luft“ und „schwerer als Luft“ (Ballonfahrt)
– die Luft als Träger kennen lernen: das Fliegen von zB Vögeln und Flugzeugen
– das Element Wasser: Ursachen des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern (der Auftrieb und die Wasserverdrängung)
– verschiedene elektrische Energiequellen und den Aufbau des Stromkreises kennen lernen
– Magnetismus als eine unsichtbare Kraft kennen lernen: die Pole des Magneten, die Kompassnadel
– Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Geschwindigkeit
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– grundlegende bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden
– die Alltagsbegriffe Wärme und Kälte begreifen und verstehen
– die Eigenschaften der Elemente Wasser und Luft vertieft erfahren und erfassen
– einfache elektrische Phänomene und Vorgänge begreifen und verstehen
– einfache Formen des Magnetismus begreifen und verstehen
– grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben
Elektrische Phänomene und Geräte; Klimavorgänge
Beispielsweise:
– Vertiefung und Erweiterung der Erkenntnisse: Weg-Zeit-Geschwindigkeit, die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung, Masse-Kraft, Masse-Trägheit
– das Rad mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten
– Einsicht in elektrische Phänomene (zB Blitzschlag) und in einfache Bereiche der Elektrotechnik: Kraftwerke zur Stromgewinnung
– Energie im Haushalt: wichtige Elektrogeräte und ihre Einsatzmöglichkeiten – Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln
– ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen
– weitere Energiequellen für Antriebe kennen lernen (zB Dampfkraft)
– Festigung des Wissens über Druck-Frequenz-Tonhöhe-Lautstärke-Geschwindigkeit
– Einsichten über lokale und globale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen
– Wasserkreisläufe, Meeres- und Windströmungen
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– aufbauend auf die sechste Schulstufe weitere bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden
– weitere elektrische Phänomene und Vorgänge begreifen und verstehen
– Energiequellen für Antriebe kennen lernen
– Festigung des Wissens über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben
– Kenntnisse über Wärme und Temperatur erwerben
Elektrizität und Radioaktivität
Beispielsweise:
– Einsicht in elektrische Phänomene und in einfache Bereiche der Elektrotechnik: Kraftwerke zur Stromgewinnung, der Generator und der Dynamo, der Transformator, der Elektromotor, der Elektromagnet
– Gefahren des elektrischen Stromflusses kennen lernen und sicherheitsbewusst handeln
– Kennen lernen wesentlicher physikalischer Maßeinheiten und Messinstrumente
– unsichtbare Wellen: Sender und Empfänger, Bild- und Tonübertragung
– die Entstehung und das Ausbreitungsverhalten des Lichtes kennen lernen: Lichtquellen, Lichtspektrum, Schatten und Schattenbilder, Geschwindigkeit, einfache optische Geräte
– Radioaktivität: Vorkommen, Anwendung, Gefahren
– die Erde als Teil des Universums kennen lernen unser Sonnensystem
Lernziele der achten Schulstufe:
– Zusammenhänge zwischen elektrischer und magnetischer Energie begreifen und verstehen lernen
– Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen (Sicherheitsnormen, Prüfzeichen und Qualitätssiegel)
– verschiedene Maßeinheiten benennen und zuordnen; Messinstrumente richtig anwenden
– Kenntnisse über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben
– Wissen über Radioaktivität erwerben
– die Erde als Teil des Universums erfahren
Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Schwerpunkte sind:
– die individuelle Sprache zu erweitern und Einsichten in Struktur und Funktion von Sprache zu gewinnen
– den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
– mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
– Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die zu selbstständigem Bildungserwerb befähigen
– den lebenspraktischen Nutzen des Lesen- und Schreibenkönnens erfahrbar zu machen
– Informationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinanderzusetzen
– den kritischen Umgang mit Medien zu fördern
Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten nutzen und erweitern.
Der Unterricht fördert die Kritikfähigkeit und führt zur Auseinandersetzung mit einem ethischen Menschen- und Weltbild.
Folgende Teilbereiche stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen:
– Hören und Sprechen,
– Lesen und Schreiben,
– Umgang mit Texten
– Gestalten und Durchschauen der Sprache.
Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu erkennen, zu nutzen und zu erweitern.
Dabei sollen die sozialen, kulturellen und sprachlichen Erfahrungen thematisiert und gefördert werden. Der Mundart kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er berücksichtigt die besonderen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler.
Daraus ergeben sich:
– die Arbeit mit individuellen Förderplänen
– eine zieldifferente Strukturierung
– eine binnendifferenzierte Organisation des Lernprozesses und
– eine Sicherung der Lernmotivation
Gesprächssituationen sollen aus natürlichen Anlässen hervorgehen, wobei die Bedürfnisse und Gefühle der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind. In verschiedenen Formen des Rollenspiels können die sprachlichen Ausdrucksformen erweitert werden.
Zur Behebung sprachlicher Entwicklungsrückstände oder Sprachstörungen werden spezielle Lernhilfen angeboten (zB therapeutische und funktionelle Übungen, Sprachtherapie).
Das Lesenlernen ist mit dem Schreibenlernen eng zu verbinden, weil sich beide Handlungen gegenseitig unterstützen. Zur Unterstützung und Förderung des Lesen- und Schreibenlernens wird die Form-, Klang- und Bewegungswahrnehmung differenziert, der Wortschatz erweitert und das Formulieren und verstehen von Sätzen geübt.
Beim Erwerb der Schriftsprache sind von Anfang an alle drei Sprachelemente: Satz, Wort und laut zu berücksichtigen.
Beim Lesen- und Schreibenlernen soll auch die Fähigkeit zum produktiven Umgang mit der Schriftsprache entwickelt werden. Mit kleinsten Elementen wie Wörtern, Satzteilen und grafischen Gebilden lässt sich bereits Sinnvolles gestalten.
Der systematische Aufbau eines begrenzten und gründlich geübten Wortschatzes ist eine gute Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt sichtbar zu machen. Rechtschreibübungen sollen den Schülerinnen und Schülern Rückmeldung über ihren Lernstand geben.
Bei der Auswahl von Texten ist auf den Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der einzelnen Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen; daher sollten unterschiedliche Textsorten herangezogen werden. Über den Ausbau der Leseecke durch geeignetes Angebot an Kinder- und Jugendbüchern soll das Leseinteresse gesteigert und die Freude am Besitz eigener Bücher geweckt werden.
Lebensnahe Schreibanlässe sind zu schaffen und zu nützen, um das Verfassen und Überarbeiten von Texten zu üben. Aus der Verbindung zum Sachunterricht ergeben sich zahlreiche weitere Formen der gemeinschaftlichen, später der individuellen Textgestaltung.
Systematische Rechtschreibübungen sind gerechtfertigt. Dabei müssen elementare Prinzipien des Rechtschreibunterrichts beachtet werden.
Im Unterricht sind Situationen zu gestalten, in denen die Schülerinnen und Schüler individuelle Lernstrategien entwickeln und sich der Methoden bewusst werden, die sie beim Hören und Sprechen, beim Lesen und Schreiben, im Umgang mit Texten und Medien und beim Gestalten und Durchschauen der Sprache einsetzen können.
Durch regelmäßiges Üben werden erworbenes Wissen gesichert und Fertigkeiten automatisiert und erweitert.
Durch abwechslungsreiche Beschäftigung mit unterschiedlichen Texten gelangen die Schülerinnen und Schüler zu einem umfassenden Textverständnis und zu einer positiven Einstellung zum Lesen.
Grammatisches und orthografisches Wissen befähigt die Schülerinnen und Schüler, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und Texte selbstständig zu bearbeiten.
Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch bietet Gelegenheit zum projektorientierten und fächerübergreifenden Arbeiten.
Schularbeiten:
In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.
Hören und Sprechen
Beispielsweise:
– Freude und Bereitschaft zum Erzählen, Mitteilen und Zuhören entwickeln
– Namen, Begriffe und Geschichten erfinden und verändern
– Laut- und Wortspielereien versuchen
– Gehörtes wiedergeben und sich zu Gehörtem äußern
– in Sprechsituationen Erfahrungen sammeln und Situationen sprachlich bewältigen
– Erzählen und Mitteilen von Erlebnis- und Handlungsinhalten
– Hinführen zum Gespräch durch einfache Kommunikationsformen
– Wortschatz erweitern und differenzieren (zB durch die sprachliche Darstellung von Tätigkeiten Geräuschen und Beobachtungen)
– Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden
– Schulung des Hörens und Verstehens
– Sprecherziehung: bewusstes Beachten der Artikulation beim Sprechen
– Atemübungen, Artikulationsübungen und Stimmbildungsübungen
– Gesprächsregeln kennen lernen, einsehen, vereinbaren und anwenden
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– beim Erzählen und Mitteilen anderer aufmerksam zuhören und sich zu Gehörtem äußern können
– in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln
– einsehen, dass Miteinander-Sprechen geregelt werden muss, Gesprächsregeln vereinbaren und beachten
– Gehörtes differenziert wahrnehmen und verarbeiten
– sich Anderen mitteilen
– Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (zB Wortbedeutung, Wortfamilie) erweitern
– Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können
– ausdrucksvoll sprechen können
Lesen und Schreiben
Beispielsweise:
– Vorbereitende und stützende Übungen: räumliche Positionen und Beziehungen, Training der für das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik, Schulung der Auge-Hand-Koordination, usw.
– Erstlesen und weiterführendes Lesen: Grundleistungen wie Lesemotivation, Sprechmotorik, akustische und visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit, Symbolcharakter der Schrift und anderer Zeichen erarbeiten, Wörter auditiv und visuell durchgliedern sowie prägnante Wortdetails entdecken und einprägen, einfache unbekannte Texte lesen, usw.
– das Zeichenverständnis vorbereiten (zB Verkehrszeichen, Symbole darstellen und ihre Aussage verbalisieren)
– mit Linien und Formen spielerisch umgehen
– Ziffern, Buchstaben, Wörter, Sätze und kurze Texte ab- und aufschreiben
– Schreibabläufe zunehmend automatisieren
– formgerecht und geordnet schreiben lernen durch die Einhaltung formaler Ordnung beim Schreiben
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Lesemotivation entwickeln
– Piktogramme und Symbole deuten und verstehen
– Wörter als einmalige Folge von Buchstaben lesen
– Wortbausteine erfassen, speichern und wiedergeben können
– Wörter, Satzteile und Sätze erarbeiten
– Lesen als Deutungsleistung begreifen
– Zeichen als Träger von Informationen erkennen und akzeptieren
– kurze Texte sinnentnehmend lesen können
– die für das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik trainieren
– grundlegendes Begriffsverständnis für Bewegungsrichtungen und Bewegungsformen entwickeln
– mit unterschiedlichen Materialien schreiben
– erlernte Wörter und Sätze richtig schreiben
– in einer Schriftart frei schreiben können
Umgang mit Texten
Beispielsweise:
– vorbereitende und begleitende Übungen zum Verfassen von Texten wie zB das mündliche Erzählen und Mitteilen; vorgegebene kurze Texte – auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben oder allenfalls auch ohne Vorlage aufschreiben
– ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz zusammenbauen; passende Überschriften finden; die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken; zu einer Geschichte einen Schluss finden
– Mitteilungen, Wünsche, Fragen und Antworten und Ähnliches formulieren
– einfachste Gedächtnisstützen anwenden
– Texte einfachster Art verfassen
– die Sprache als Mittel zum spielerisch-experimentierenden Schreiben verwenden; wie zB Erfinden von Fantasiewörtern
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Freude am Verfassen von Texten entwickeln
– Erlebnisse, Beobachtungen und Notizen in kurzen Sätzen aufschreiben
– Wichtiges von weniger oder Unwichtigem unterscheiden
– vorgegebene Textteile ergänzen
– gemeinsames Erarbeiten von Texten
– Handlungsanweisungen verstehen
Gestalten und Durchschauen der Sprache
Beispielsweise:
– der Satz als Sinn- und Klangeinheit zur Verständigung innerhalb einer Situation (zB Satzstrukturübungen, Sprechreihen, Formulieren von einfachen Texten zu Bildern und Reizwörtern; ordnen von Sätzen einer Geschichte)
– funktionaler Gebrauch des Substantivs, Adjektivs und Verbs
– Aufschreiben von Wörtern und kurzen Sätzen nach Vorlagen
– allenfalls allmählicher Übergang vom Schreiben mit Vorlage zum freien Schreiben eines ausgewählten, begrenzten individuellen Grundwortschatzes
– Analogien bilden und überprüfen
– bewusstes Rechtschreiben einfacher Wörter
– einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, Interpunktion und Trennung erwerben
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Einsicht in Sprache durch Entdecken, Vergleichen und Betrachten gewinnen
– Einsicht in Sprache durch spielerischen Umgang mit sprachlichen Elementen gewinnen
– richtig abschreiben
– Sätze als Sinneinheiten erkennen
– Wortarten benennen
– sprachbezogene Begriffe verstehen
– Wortschatz erweitern
Hören und Sprechen
Beispielsweise:
– situationsbezogenes Sprechen: Erzählen, Mitteilen, Zuhören
– über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und dergleichen in zeitlich richtiger Abfolge erzählen
– kurze gelesene oder gehörte Geschichten anderen erzählen
– Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst genau sprachlich darstellen
– Sprecherziehung (zB ausdrucksvoll und deutlich sprechen)
– Erweiterung der Sprachfähigkeit: Wortschatz erweitern und differenzieren, Wortarten Standard sprachlich verwenden, Satzmuster üben und erweitern
– Texte wiedergeben und sinngestaltend sprechen
– Gespräch, Gesprächsregeln und -techniken üben
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Erzählen, Zuhören und Informieren
– Gehörtes differenziert wahrnehmen und wiedergeben
– sich Anderen mitteilen
– Gesprächsregeln formulieren und beachten
– lautrichtig und verständlich sprechen
– Wortschatz und Satzbau altersadäquat anwenden
– verschiedene Gesprächstechniken kennen lernen und anwenden
Lesen und Schreiben
Beispielsweise:
– allenfalls Lese- und Schreiblehrgang systematisch nachholen
– Steigerung der Lese- und Schreibfertigkeit und -fähigkeit
– einfache Wortgestalten sicher erfassen
– prägnante Wortteile und -merkmale erfassen, einprägen und unterscheiden
– Wörter, Wortgruppen und Sinneinheiten überblicken
– individuelle Leseinteressen und -bereitschaft weiter bilden und ausbauen
– Lesekultur entwickeln
– verschiedene Texte verstehen: Kerninformationen aus Texten entnehmen, antizipierendes Lesen, kurze Texte sinnerfassend lesen
– sich mit einfachen Texten kritisch auseinandersetzen
– sinn- und klanggestaltendes Lesen und Vorlesen
– Schrift und Schriftzeichen in der engeren Umgebung bewusst wahrnehmen, als Verständigungs-mittel und Bildelemente verstehen, fantasievoll anwenden und gestalten
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– das Lesen an persönlichen Interessen orientieren
– Piktogramme und Symbole deuten und verstehen
– Lesen als Deutungsleistung begreifen
– Zeichen als Träger von Informationen erkennen und akzeptieren
– die österreichische Schreibschrift und die Gemischtantiqua möglichst sicher beherrschen
– die Rechtschreibung als Konvention anerkennen, anwenden und einen allgemein gebrauchten Grundwortschatz möglichst sicher beherrschen
Umgang mit Texten
Beispielsweise:
– begleitende Übungen zum Verfassen von Texten: Wichtiges von weniger Wichtigem unterscheiden, Gedanken ordnen und möglichst klar, genau, anschaulich und folgerichtig ausdrücken
– unterschiedliche Texte verfassen (zB um zu informieren, sich eigene Notizen machen)
– sachliche Zusammenhänge erkennen und darstellen
– eigene Gedanken und Wünsche schriftlich ausdrücken
– kreatives Schreiben
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Informationen sammeln und ordnen
– Texte in verschiedenen Formen (zB Sachtexte, kindgerechte literarische Texte) lesen und bearbeiten
– Handlungsanweisungen verstehen und umsetzen
Gestalten und Durchschauen der Sprache
Beispielsweise:
– der Satz als Sinn- und Klanggestalt: Aussage-, Frage- und Aufforderungssätze
– Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung: Zusammensetzung von Wörtern, Überbegriffe, Wortfamilien, Wortfelder, Vor- und Nachsilben
– erkennen von sinntragenden Satzteilen
– Zeichen für direkte Rede und Satzschluss
– funktionaler Gebrauch von Substantiv, Verb, Adjektiv, Artikel, Pronomen
– Wörter, Sätze und kurze selbstverfasste Texte nach Vorlage und frei schreiben
– den bisher gesicherten und jetzt systematisch zu erweiternden Wortschatz frei schreiben
– vom gesicherten Wortschatz ausgehend auf die Rechtschreibung weiterer Wörter schließen
– Wörter zum Bewusstmachen ihrer Rechtschreibung optisch und akustisch durchgliedern
– Rechtschreibbesonderheiten: Großschreibung, Bezeichnung der Kürze oder Länge von Vokalen, Silbentrennung, Interpunktion
– Hilfen für das Rechtschreiben, insbesondere die Arbeit mit dem Wörterbuch
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Buchstaben, Wörter und Texte kreativ gestalten
– die Bedeutung von Wörtern durch Umbauen verändern
– Wortarten kennen und richtig anwenden
– Personal- und Zeitformen
– Satzzeichen
– Erweiterung und Festigung der Satzbildung
– Wortschatz erweitern
– Kommunikationsfähigkeit steigern
– Besonderheiten der Rechtschreibung
Hören und Sprechen
Beispielsweise:
– Sprecherziehung und Sprechtraining: Sprachgebilde hören und verstehen, Wortschatz erweitern, unterschiedliche Satzbaupläne anwenden üben
– situationsbezogenes Hören und Sprechen: Informationen aufnehmen, verstehen und weiter geben, Mittel der Gesprächsführung kennen lernen und üben, Gesprächsregeln gebrauchen
– situations- und adressatenbezogen sprechen, persönliche Auskünfte geben und einholen
– sprachliche Darstellungsformen: persönliche Erlebnisse formulieren, einfache Sachverhalte und Beobachtungen beschreiben, Sprache kreativ und spielerisch einsetzen, in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen verständlich sprechen, literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen
Lernziele der fünften Schulstufe:
– Sprechmotorik trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke koordinieren lernen
– Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen
– vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen
– situations- und adressatenbezogen sprechen lernen
– eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken üben
– unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen üben
– Vorgänge und Erlebnisse erzählen, beschreiben und berichten
– mit Sprache kreativ umgehen
Lesen und Schreiben
Beispielsweise:
– Lesen als automatisierter Prozess: individuelle Leseförderung, eigene und fremde Texte sinnerfassend lesen, Leseangebot erweitern
– den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern: sich in Zeitschriften und Zeitungen orientieren, Textgattungen kennen lernen, einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen, Inhalte darstellen
– Rechtschreiben als Erkennen von Ordnung und Regelbildung: persönliche Angaben korrekt schreiben, Notizen und Mitteilungen verfassen und dabei Regeln der Rechtschreibung möglichst einhalten, eigene Lernwege zur Fehlervermeidung und -behebung entdecken und einhalten (zB durch Übernahme der Rechtschreibkontrolle durch die Schülerin bzw. den Schüler, Selbstdiktat), den eigenen Grundwortschatz erweitern; Elemente der Schrift erfassen, gliedern und zusammensetzen
Lernziele der fünften Schulstufe:
– durch selbstständiges Lesen die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten nutzen
– die sozial-kommunikative Funktion und den persönlichen Nutzen des Lesens kennen lernen
– die Ebene des Sinnverstehens beim Lesen erkennen
– durch Lesen Informationen aus Texten entnehmen
– den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen allmählich erweitern
– orthografische Korrektheit anstreben
Umgang mit Texten
Beispielsweise:
– einfache Sach- und Gebrauchstexte als Informationsquellen nutzen und auswerten
– mit literarischen Texten umgehen: Gedichte vortragen, Bildgeschichten erzählen, Texte ausgestalten, verschiedene Textformen kennen, Kinder- und Jugendliteratur lesen, Autoren kennen lernen
– Informationen auch aus audio-visuellen Medien entnehmen: Dokumentationen von Handlungsabläufen herstellen, Texte am Computer gestalten
Lernziele der fünften Schulstufe:
– weitere Textformen kennen lernen
– Informationen aus verschiedenen Textsorten gewinnen
– Texte wiedergeben und folgerichtig weiter erzählen
– Gedichte auswendig vortragen
Gestalten und Durchschauen der Sprache
Beispielsweise:
– fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Textaufbau üben, Texte unterscheiden, verwendungsbezogene Texte kennen lernen, Erfahrungen und Gedanken aufschreiben, Erlebnisse, Erfahrungen, Gefühle und Gedanken schriftlich mitteilen und weitere kreative Gestaltungsmöglichkeiten kennen lernen
– Grundstruktur von Sätzen und ihre Erweiterung: unterschiedliche Satzarten
– verschiedene Wortarten: Nomen durch Pronomen ersetzen, die vier Fälle üben, Verben in der richtigen Zeit- und Personalform verwenden, zusammengesetzte Verben bilden, zusammengesetzte Adjektive bilden
– Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den eigenen Wortschatz erweitern, gebräuchliche Fremdwörter verstehen, die Bedeutung von Modewörtern kennen, häufig genutzte Abkürzungen verstehen
Lernziele der fünften Schulstufe:
– freies Schreiben als eine Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten erkennen
– Schrift als sozial-kommunikative Funktion einsetzen
– sachgerecht schreiben lernen
– Sprache richtig anwenden
– den Satz als klangliche und inhaltliche Einheit entwickeln üben
– Wortarten richtig gebrauchen
– durch Einüben von Satzmustern die Sprechkompetenz erweitern
– den Wortschatz erweitern
– Wörter genau und treffend wählen üben
– Begriffsbildung formal und inhaltlich durchschauen lernen
Hören und Sprechen
Beispielsweise:
– Sprecherziehung und Sprechtraining: komplexe Sprachgebilde hören und verstehen, Wortschatz erweitern, unterschiedliche Satzbaupläne anwenden
– situationsbezogenes Hören und Sprechen: Informationen einholen und weitergeben, die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern, Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden, Gesprächsregeln gebrauchen, situations- und adressatenbezogen sprechen, persönliche Auskünfte geben und einholen; Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen; Personen zu verschiedenen Themenbereichen fragen
– Sprachliche Darstellungsformen: persönliche Erlebnisse formulieren, Sachverhalte beschreiben, Beobachtungen sprachlich umsetzen, Sprache kreativ und spielerisch einsetzen, in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen, weitere literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– Sprechmotorik trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke koordinieren
– Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen und mündlich wie auch schriftlich mitteilen
– Informationen einholen
– die bereits bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern
– unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen
– situations- und adressatenbezogen sprechen
– Vorgänge und Erlebnisse erzählen, beschreiben und wiedergeben
– weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben
– mit Sprache kreativ umgehen
Lesen und Schreiben
Beispielsweise:
– Lesen als automatisierter Prozess: individuelle Leseförderung, eigene und fremde Texte flüssig und sinnentnehmend lesen, Leseangebot erweitern und nutzen; das individuelle Lesetempo verbessern
– Texte lesend aufnehmen und verarbeiten: Gebrauchs- und Handlungsanweisungen umsetzen, Inhalte erfassen
– den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern: sich in Zeitschriften und Zeitungen orientieren, wichtige bzw. unverständliche Passagen hervorheben, weitere Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen, auf das Gelesene mit einer Handlung reagieren, Lösungen für Geschichten finden
– Rechtschreiben als Erkennen von Ordnung und Regelbildung: individuelle Rechtschreibförderung ausgehend von selbst gewählten Wörtern und Themen, Notizen und Mitteilungen verfassen und dabei Regeln der Rechtschreibung einhalten, eigene Lernwege zur Fehlervermeidung und -behebung entdecken und einhalten, den eigenen Grundwortschatz erweitern und sichern; Elemente der Schrift erfassen, gliedern, zusammensetzen und unterscheiden; Wörterbuchgebrauch und Nutzung weiterer Hilfsmittel beim Verfassen von Texten
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– durch selbstständiges Lesen die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten erweitern
– die sozial-kommunikative Funktion und den persönlichen Nutzen des Lesens ausbauen
– die Ebene des Sinnverstehens beim Lesen erkennen
– durch Lesen Informationen aus Texten entnehmen und verstehen
– den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern
– orthografische Korrektheit ausbauen
– beim Lesen erlernte Arbeitstechniken zum Schreiben nutzen
Umgang mit Texten
Beispielsweise:
– Sach- und Gebrauchstexte als Informationsquellen nutzen und auswerten
– mit literarischen Texten umgehen: Gedichte vortragen, zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen Stellung nehmen, persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, Texte ausgestalten, weitere Textformen kennen, geeignete Literatur und deren Autorinnen und Autoren,
– Informationen auch aus audio-visuellen Medien entnehmen: Dokumentationen von Handlungsabläufen erarbeiten, Texte am Computer gestalten
– Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Möglichkeiten erkennen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– Informationen aus verschiedenen Medien erkennen, sammeln und ordnen
– themenorientiert Texte auswählen, wiedergeben und folgerichtig weiter erzählen
– Gedichte auswendig vortragen
– verschiedene Textformen kennen und selbst gestalten
Gestalten und Durchschauen der Sprache
Beispielsweise:
– fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Aufbau eines komplexen Textes kennen; Erfahrungen und Gedanken aufschreiben, Erlebnisse, Erfahrungen, Gefühle und Gedanken schriftlich mitteilen und bereits bekannte Gestaltungsmöglichkeiten dabei anwenden
– Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: über Gegenstände, Vorgänge, Sachverhalte informieren; verwendungsbezogene Texte verfassen
– Grundstruktur von Sätzen und ihre Erweiterung: ein- und mehrgliedrige Sätze bilden, unterschiedliche Satzarten kennen und anwenden
– verschiedene Wortarten: logische Zusammenhänge und zeitliche Abfolgen durch die Wahl der passenden Konjunktion erfassen, den Gebrauch der vier Fälle üben, Satzglieder umstellen, um zB eine Aussage zu verändern, beim Überarbeiten von Texten weitere Satzglieder einbauen, um zB die Aussage zu präzisieren, zusammengesetzte Verben bilden, zusammengesetzte Adjektive bilden und vergleichen
– Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den eigenen Wortschatz weiter ausbauen, weitere Fremdwörter kennen lernen und einige anwenden, weitere häufig genutzte Abkürzungen verstehen
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– freies Schreiben als eine Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten üben
– Schrift als sozial-kommunikative Funktion erweitert einsetzen
– sachgerecht schreiben
– Sprache richtig anwenden und darüber reflektieren
– den Satz als klangliche und inhaltliche Einheit entwickeln
– den richtigen Gebrauch der Wortarten weiter ausbauen
– durch Einüben erweiterter Satzmuster die Sprechkompetenz steigern
– den Wortschatz erweitern
– Wörter genau und treffend wählen
– Begriffsbildung formal und inhaltlich durchschauen
– situationsgerecht sprechen
Hören und Sprechen
Beispielsweise:
– Erlebnisse fesselnd erzählen; über belastende Erlebnisse sprechen; Gefühle ausdrücken und abklären; Gedanken sprechend entwickeln
– Gesprächsformen: freies Gespräch, Dialog, unterhaltendes Gespräch, usw.
– sich informieren und mitteilen: Informationen aus verschiedenen Quellen einholen und verarbeiten; Sachverhalte differenziert darstellen, gezielt fragen und nachfragen
– verschiedene Aspekte gegeneinander abwägen
– Neubildungen von Wörtern und Umgangssprache hinterfragen, moderne Kommunikationsmedien nutzen; Sachdarstellungen, -informationen und persönliche Meinungen unterscheiden üben
– sich beim Sprechen an Situationen und Gesprächspartnerinnen und -partnern orientieren: Kontakte aufnehmen, verschiedene Sprechsituationen bewältigen, nachfragen, Stellung beziehen, den Gesprächsverlauf beobachten und beeinflussen lernen, sprachliche Beeinflussungsmittel kennen lernen, Aufgaben- und Problemstellungen artikulieren und allenfalls strukturieren; Konfliktsituationen erörtern, diskutieren, Strategien entwickeln und erproben; Anliegen sprachlich differenziert vorbringen üben
– kreatives Sprechen und Sprachhandeln: pantomimisch und szenisch kommunizieren, Geschichten inszenieren, einfache Spieltexte selbst erarbeiten, spielerisch probehandeln, situationsangemessene Sprachformen und Satzmuster verwenden
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– Sprechmotorik weiter trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke anwenden üben
– Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen und mündlich wie auch schriftlich parntnergerecht mitteilen
– Sprachkompetenz fördern
– Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen üben
– in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen
– Informationen von Personen gezielt einholen üben und anwenden
– mit unterschiedlichen Informationen umgehen lernen
– alltägliche Sprechsituationen angemessen bewältigen
– Aufgabenstellungen sprachlich strukturieren
– pantomimisch und szenisch kommunizieren lernen
– kreativen Umgang mit Sprache weiter ausbauen
– durch Wortschatzerweiterungen die Kommunikationsfähigkeit steigern
Lesen und Schreiben
Beispielsweise:
– die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiter entwickeln und das individuelle Lesetempo steigern
– orientierendes Lesen als Voraussetzung für den Informationsgewinn: verschiedene Lesetechniken beherrschen, audio-visuell vermittelte Texte erfassen und auswerten, Gebrauchstexte lesen, Absichten bei der Gestaltung von Texten erkennen
– Sachtexte in ihren wichtigsten Bestandteilen erfassen, verschiedene Textarten beim Lesen erkennen; Wörterbücher, Sachverzeichnisse und Register verwenden
– Leseförderung als Hilfe zur Weiterentwicklung des Denkens und der Fantasie: unterschiedliche literarische Gattungen kennen lernen, Aufgaben und Angebote der Bücherei kennen und nutzen üben; die Bedeutung des Lesens für die Freizeitgestaltung erfahren
– Texte verfassen: Sachverhalte festhalten; sich mit Sachthemen auseinander setzen; zu Sachverhalten und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu mündlichen Stellungnahmen zusammenfassen
– Rechtschreibung: Regeln anwenden, das laut-fonologische Prinzip kennen und anwenden, Satzzeichen möglichst beherrschen, übliche Abkürzungen für Wörter kennen
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– durch unterschiedliche Formen des Lesens Wissensaneignung und Freizeitgestaltung verbessern und bereichern
– pragmatische und literarische Texte kennen lernen
– Denken und Fantasie durch differenzierte Lernangebote weiter entwickeln
– sich mit verschiedenen Textarten auseinandersetzen
– durch Aufschreiben Klarheit über Sachverhalte, eigene Einstellungen und Gefühle gewinnen
– durch Schreiben Kontakte aufnehmen und Verständigung herstellen
– Schreibaufträge sachbezogen ausführen
– die Prinzipien der Rechtschreibung kennen
– durch Interpunktion einen Text verständlich machen
Umgang mit Texten
Beispielsweise:
– Sach- und Gebrauchstexte: Printmedien kritisch vorstellen, Merkblätter und Informationsbroschüren auswerten, Nachschlagewerke kennen lernen, Anleitungen, Anweisungen und Pläne lesen; Beratung von Expertinnen und Experten einholen üben; mit Informationen kritisch umgehen, Inserate nutzen
– literarische Texte: mit und an Texten arbeiten, verschiedene Textarten kennen, persönliche Texte aufschreiben
– audio-visuelle Medien nutzen, Möglichkeiten der Manipulation durchschauen lernen
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– Medien zur Informationsgewinnung nutzen lernen
– Inhalt von Texten kritisch betrachten
– eine eigene Meinung bilden und vertreten lernen
– audiovisuelle Eindrücke sprachlich darstellen üben
– medienspezifische Gestaltungs- und Wirkungsweisen erkennen
– Manipulationsmöglichkeiten erkennen
– ästhetische Gestaltungselemente anwenden lernen
Gestalten und Durchschauen der Sprache
Beispielsweise:
– fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Bilder und Texte zu einer Geschichte zusammenfügen, Texte nacherzählen, persönliche Texte aufschreiben und gestalten
– Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: Texte leserlich schreiben, Vorgänge und Sachverhalte festhalten, Sachverhalte und Konflikte erörtern; lebenspraktische Texte, formgebundene und formlose Schreiben verfassen
– Aufbau und Verknüpfungen von Sätzen und Teilsätzen: über Sätze nachdenken, an Sätzen arbeiten
– Wortarten und ihre Veränderungen: die wichtigsten Wortarten kennen, mit Wortarten und ihren Teilveränderungen arbeiten
– Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den aktiven und passiven Wortschatz erweitern, Begriffe in die Standard-, Fach- und Hochsprache transponieren lernen
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– die Schreibfertigkeit weiter entwickeln
– Freude am kreativen mündlichen und schriftlichen Gestalten haben
– verschiedene Möglichkeiten des Dokumentierens
– Sachverhalte durch treffende Wortwahl wiedergeben üben
– situationsangemessen sprechen und schreiben üben
– Schriftverkehr mit unterschiedlichen Adressaten durchführen lernen
– Sachprobleme erkennen
– durch Einüben von verschiedenen Satzbaumustern den Sprachgebrauch verbessern
– Möglichkeiten der Wortbildung kennen und üben
Hören und Sprechen
Beispielsweise:
– sich informieren und mitteilen: Informationen aus verschiedenen Quellen einholen, verarbeiten und damit umgehen; Zusammenhänge zu anderen Informationen herstellen, Neubildungen von Wörtern und Umgangssprache hinterfragen und verstehen, moderne Kommunikationsmedien nutzen; Sachdarstellungen, -informationen und persönliche Meinungen unterscheiden
– sich beim Sprechen an Situationen und Gesprächspartnerinnen und -partnern orientieren: Kontakte aufnehmen, verschiedene Sprechsituationen bewältigen, Stellung beziehen, den Gesprächsverlauf beobachten und beeinflussen, sprachliche Beeinflussungsmittel kennen, Aufgaben- und Problemstellungen strukturieren; Konfliktsituationen erörtern, diskutieren, Strategien erproben; Anliegen sprachlich differenziert vorbringen
– kreatives Sprechen und Sprachhandeln: Rede und Gegenrede pflegen; pantomimisch und szenisch kommunizieren, Geschichten und Situationen inszenieren, Spieltexte selbst erarbeiten, probehandeln, situationsangemessene Sprachformen und Satzmuster verwenden
Lernziele der achten Schulstufe:
– Sprechmotorik weiter trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke anwenden können
– Beziehungen aufnehmen, weiter ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen; eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen können
– eigene Sprachkompetenz weiter fördern
– eigene Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken, Gefühle und Empfindungen mündlich und schriftlich mitteilen
– sich in verschiedenen Gesprächsformen angemessen verhalten
– Informationen selbstständig einholen, auswerten und weitergeben
– mit unterschiedlichen Informationen umgehen
– Interessen wahrnehmen; verschiedene, auch versteckte, Absichten erkennen und zuordnen
– alltägliche Sprechsituationen angemessen bewältigen können
– Aufgabenstellungen sprachlich strukturieren
– pantomimisch und szenisch kommunizieren
– kreativen Umgang mit Sprache ausbauen
– durch Wortschatzerweiterungen die Kommunikationsfähigkeit steigern
Lesen und Schreiben
Beispielsweise:
– die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiter ausbauen und das individuelle Lesetempo steigern
– orientierendes Lesen als Voraussetzung für Informationsgewinn: verschiedene Lesetechniken beherrschen, das Gelesene rekapitulieren, audio-visuell vermittelte Texte erfassen und auswerten, Gebrauchstexte lesen und anwenden, Absichten hinter Texten erkennen und verstehen
– selektives und verstehendes Lesen: Sachtexte in ihren wichtigsten Bestandteilen erfassen und verstehen, verschiedene Textarten beim Lesen erkennen; Wörterbücher, Sachverzeichnisse und Register verwenden; mit Texten aus verschiedenen Epochen Bezüge zur Gegenwart herstellen
– Textstellen zunächst still lesen und dann sinngemäß wiedergeben
– Leseförderung als Hilfe zur Weiterentwicklung des Denkens und der Fantasie: unterschiedliche literarische Gattungen kennen lernen, literarische Texte zu bestimmten Themenschwerpunkten lesen, Aufgaben und Angebote der Bücherei kennen und gezielt nutzen auch in der Freizeit
– Texte aus verschiedenen Epochen Bezüge zur Gegenwart herstellen
– Texte verfassen: Sachverhalte festhalten; sich mit Sachthemen auseinander setzen; zu Sachverhalten und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu mündlichen und eventuell schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen
– Rechtschreibung: Regeln anwenden, Festigung des laut-fonologischen Prinzips; Satzzeichen beherrschen, weitere Abkürzungen für Wörter kennen
Lernziele der achten Schulstufe:
– durch Lesen Wissensaneignung und Freizeitgestaltung bereichern
– pragmatische und literarische Texte erleben und verstehen
– Denken und Fantasie durch differenzierte Leseangebote weiterentwickeln und Einblicke in Wirkungszusammenhänge gewinnen
– durch Aufschreiben Klarheit über Sachverhalte, eigene Einstellungen und Gefühle gewinnen
– durch Schreiben Kontakte aufnehmen, Verständigung herstellen und Wirkungen erreichen
– Schreibaufträge möglichst objektiv und sachbezogen ausführen
– die Prinzipien der Rechtschreibung kennen und anwenden
– durch richtige Interpunktion einen Text verständlich machen
Umgang mit Texten
Beispielsweise:
– Sach- und Gebrauchstexte: Printmedien kritisch lesen, Merkblätter und Informationsbroschüren auswerten und darauf reagieren, komplexe Nachschlagewerke kennen lernen und verwenden, Pläne und komplexe Anweisungen lesen; Beratung von Expertinnen und Experten einholen; mit Informationen kritisch umgehen, Inserate nutzen und selbst verfassen
– literarische Texte: mit und an Texten arbeiten, verschiedene Textarten kennen, persönliche Texte aufschreiben
– audio-visuelle Medien: audio-visuelle Medien nutzen und gestalterisch mit ihnen umgehen, Möglichkeiten der Manipulation durchschauen lernen
Lernziele der achten Schulstufe:
– Medien zur Informationsgewinnung nutzen
– Form und Inhalt von Texten kritisch betrachten und bewerten
– die eigene Meinung vertreten
– audiovisuelle Eindrücke sprachlich darstellen
– medienspezifische Gestaltungs- und Wirkungsweisen erkennen, einordnen und diskutieren
– Manipulationsmöglichkeiten erkennen und damit umgehen
– ästhetische Gestaltungselemente anwenden
Gestalten und Durchschauen der Sprache
Beispielsweise:
– fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Bilder und Texte zu einer Geschichte zusammenfügen, Texte nacherzählen, Geschichten mündlich und schriftlich weiter erzählen, persönliche Texte aufschreiben und gestalten
– Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: eigene Texte schreiben, Vorgänge und Sachverhalte auch schriftlich festhalten, Schriftstücke gestalten, formgebundene und formlose Schreiben verfassen
– Aufbau und Verknüpfungen von Sätzen und Teilsätzen: Sätze bzw. Texte umformulieren
– Wortarten und ihre Veränderungen: Wortarten kennen, mit Wortarten und ihren Veränderungen arbeiten
– Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den aktiven und passiven Wortschatz erweitern, Begriffe in die Standard-, Fach- und Hochsprache transponieren
Lernziele der achten Schulstufe:
– Schreibfertigkeit weiter entwickeln und festigen
– Freude am kreativen verbalen und schriftlichen Gestalten haben
– verschiedene Möglichkeiten des Dokumentierens anwenden
– Sachverhalte durch treffende Wortwahl wiedergeben
– situationsangemessen sprechen und schreiben
– Schriftverkehr mit unterschiedlichen Adressaten durchführen
– Sachprobleme erkennen und erörtern
– durch Einüben von verschiedenen Satzbaumustern den Sprachgebrauch weiter verbessern
– unterschiedliche Wirkungsweisen der Satzarten verstehen
– Möglichkeiten der Wortbildung kennen
Der Erwerb einer weiteren Sprache durch Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch ist Teil von vielfältigen interkulturellen Lernvorgängen, die sich als ein Mit- und Voneinanderlernen von Menschen verschiedener Herkunftskulturen auffassen lassen und sich auf jeden Kulturbereich beziehen können. Beim interkulturellen Lernen geht es vor allem darum, die spezifischen Lebensbedingungen dieser Schülerinnen und Schüler erwachsenden Probleme zu berücksichtigen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu entwickeln, Aspekte der eigenen Kultur darzustellen, das Anderssein des jeweiligen anderen wahrzunehmen, zu verstehen und sich damit kritisch auseinander zu setzen. In der Schule soll interkulturelles Lernen als Chance für eine inhaltliche und soziale Bereicherung aller Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Weltgemeinschaft erfahren und genützt werden.
Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.
Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache, daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die Einbindung des Zweitsprachenerwerbs in das interkulturelle Lernen soll kooperatives Von- und Miteinanderlernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
Schwerpunkte sind:
– Freude an der Zweitsprache zu gewinnen
– die deutsche Standardsprache nach und nach besser verstehen zu können
– sich differenziert in deutscher Standardsprache verständigen und am Unterricht beteiligen zu können
– Texte als eigenständige und lebensbedeutsame Formen der Verarbeitung von Sprache verstehen, lesen, schreiben und verfassen zu können
– Arbeits- und Lerntechniken kennen zu lernen, die den Erwerb der Zweitsprache unterstützen
Unterricht ist immer auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen. Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen erfolgt immer im sozialen Kontext.
Es ist festzustellen, in welcher Muttersprache und in welcher Schriftart die Schülerinnen und Schüler bereits alphabetisiert wurden.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit sind Motivation, vorhandene Möglichkeiten und tatsächliche Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
Ungesteuerter Spracherwerb hat im Unterricht große Bedeutung. Ausgehend von kommunikativen Realsituationen ist eine kontinuierliche Reflexion und sensible Korrektur anzustreben. Der Spracherwerb erfolgt möglichst unter Rückgriff auf bereits verfügbare Kenntnisse der Muttersprache und auf eventuell vorhandene Kenntnisse der Zweitsprache.
Der Spracherwerb geschieht im Wechselspiel von Global- und Detailverständnis. Bei der Sinnerschließung helfen vor allem der Handlungs- und der Sprachkontext (vor allem im schriftlichen Bereich unterstützen beigefügte Illustration), bei der Sinnvermittlung unter anderem nonverbalen Elemente der Mimik und Gestik.
Wesentliche Bedeutung für Fortschritte im Prozess des Spracherwerbes kommt der Fähigkeit und Bereitschaft zu, die eigenen Sprachäußerungen im Wechselspiel der Kommunikation zu reflektieren, zu vergleichen und zu korrigieren. Es ist Aufgabe des Unterrichts, diese Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern und zu entwickeln.
Wo es sich anbietet, soll der Bezug zur jeweiligen Muttersprache und Herkunftskultur der Schülerin bzw. des Schülers hergestellt werden (Vergleich von Sprachen und Kulturen). Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen, vor allem mit der Lehrerin/dem Lehrer für den muttersprachlichen Zusatzunterricht, aber auch mit den Erziehungsberechtigten sehr hilfreich. Wenigstens gelegentlich sollte die Erarbeitung eines Themas in beiden Sprachen gleichzeitig erfolgen.
Der Unterricht hat an die besondere Motivationslage der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die anfänglich meist vorhandene Leistungsbereitschaft soll erhalten und womöglich noch gesteigert werden. Dadurch kann der Gefahr des Stehenbleibens und Verfestigens auf einem bestimmten Niveau der Zweitsprache begegnet werden.
Schülerinnen und Schüler, die sich kaum auf Deutsch verständigen können, sollten keinesfalls zum Freischreiben angehalten werden. Gerade für sie müssen alle Formen eines lustbetonten Schreibens aufgespürt werden: zB Piktogramme gestalten, Zeichnungen beschriften. Die allgemeine Sprachkompetenz ist in jedem Unterrichtsgegenstand, nicht nur im Sprachunterricht, zu fördern: Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen.
Es sind besondere Hilfsmittel bereitzustellen bzw. einzusetzen und verschiedene Arbeitstechniken zu vermitteln. Den verschiedenen Lösungshilfen beim Rechtschreiben ist besondere Beachtung zu schenken:
Nachschlagen in verschiedenartigen ein- und zweisprachigen Wörterbüchern und in Lexika, Erstellen und Gebrauchen von Wortlisten, Arbeit mit Muttersprachlichen Paralleltexten uam.
Die Korrekturen in sprachlicher und in sachlicher Hinsicht sind sehr behutsam, verständnis- und taktvoll vorzunehmen.
Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.
Hörverstehen ist vor dem Sprechen und Leseverstehen vor dem Schreiben zu vermitteln. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.
Eigenständiger Spracherwerb ist durch selbstständiges Lesen anzustreben.
Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit soll einen Schwerpunkt in diesem Unterrichtsgegenstand bilden. Der Sprachunterricht ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler möglichst befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.
Unabhängig von den einzelnen Teilbereichen sollen sich sprachliche Lernsituationen auf folgende Lebens- bzw. Handlungsbereiche beziehen, wobei die einzelnen Themen immer die kulturellen und soziokulturellen Aspekte aller in der Klasse vertretenen Kulturen (Herkunftskultur, Migrantenkultur und Kultur des Gastlandes) umfassen.
Beispielsweise:
– die eigene Person und die Familie: eigene Lebensumstände, Erfahrungen, Interesse, Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle, usw.
– die Schule: Mitschülerinnen und Mitschüler, Mitgestalten des Klassen- und Schullebens, usw.
– die Freizeit: Freundinnen und Freunde, Hobbys, Reisen, usw.
– die Öffentlichkeit, Straßenverkehr, Einkaufen, Berufs- und Arbeitswelt, usw.
– Lebensformen und Lebensgewohnheiten: Rollenverhalten, Sitten und Bräuche, Feste, Wertvorstellungen, usw.
Hören und Sprechen
Beispielsweise:
– fonetische Übungen: Laute und Lautgruppen in ihren Eigenschaften wahrnehmen, unterscheiden und bilden
– bedeutungsunterscheidende Lautveränderung in Wörtern beachten
– den Sinn einfacher sprachlicher Äußerungen aus dem Sprechkontext, Gestik und Mimik, Intonation und Sprachrhythmus erfassen
– Texte verstehen und angemessen reagieren
– die richtige Übereinstimmung entsprechender Wörter im Satzzusammenhang beachten, üben und anwenden
– die Bedeutung eines Wortes aus der Sprachhandlungssituation erschließen
– Wortbedeutungen abklären
– in Sprachhandlungssituationen des Alltags und in Rollenspielen einen passiven Verstehens- und einen aktiven Sprechwortschatz erwerben und kontinuierlich erweitern und differenzieren
– den zur Bewältigung der verschiedenen Unterrichtsaufgaben benötigten Fachwortschatz für das Verstehen wie für das Sprechen kontinuierlich aufbauen
Lesen und Schreiben
Beispielsweise:
– die richtige Übereinstimmung entsprechender Wörter im Satzzusammenhang beachten, üben und anwenden
– Wortbedeutungen abklären
– Formen lustbetonten Schreibens anwenden
– durch Schreiben in Sinnzusammenhängen den aktiven Wortschatz erweitern
– Strategien des Abschreibenlernens entwickeln
– gleiche Formen zusammenstellen und Regeln erkennen und anwenden lernen
Umgang mit Texten
Beispielsweise:
– die Bedeutung eines Wortes aus dem Text und dem Satzzusammenhang erschließen
– Texte verstehen und angemessen reagieren
– eine geläufige Nachschlagetechnik erwerben
Gestalten und Durchschauen der Sprache
Beispielsweise:
– grundlegende Einsichten in die deutsche Sprache durch Betrachten, Vergleichen und Entdecken gewinnen
– den Satz als Sinneinheit erfassen
– Stellung des Prädikats
– Umkehrung der Subjekt-Prädikat-Folge
– Mehrzahlbildungen
– Anwenden der Fälle
– Verwendung der Artikel in Verbindung mit dem Substantiv
– attributiver, prädikativer, adverbialer Gebrauch des Eigenschaftswortes
– Verwendung der Personalformen des Verbs in Verbindung mit dem persönlichen Fürwort
– die gebräuchlichsten Strukturwörter in Satzzusammenhängen verstehen und anwenden
– nach Möglichkeit auch Strukturvergleiche mit der Muttersprache erarbeiten
In der Grundstufe I und II soll der Mathematikunterricht den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten geben,
– schöpferisch tätig zu sein,
– rationale Denkprozesse anzubahnen; Lösungsstrategien entwickeln,
– die praktische Nutzbarkeit der Mathematik zu erfahren sowie
– grundlegende mathematische Techniken zu erwerben.
Der Mathematikunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur geistigen Entwicklung der Kinder, insbesondere zum logischen Denken, zum Symbolverständnis, zur Abstraktions- und Merkfähigkeit und zur Raumorientierung. Weiters sollen Arbeitshaltungen wie Sorgfalt, Genauigkeit, Ordnung und Klarheit entwickelt werden.
Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche:
– Aufbau der natürlichen Zahlen
– Rechenoperationen
– Größen
– Geometrie
Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche Linienführung des Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen Teilbereiche führen, sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.
In der Sekundarstufe I sollen die Schülerinnen und Schüler:
– mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln
– durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben
– Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens untersuchen
– Texte in mathematische Handlungen umsetzen können
– kritisches Denken insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung von Vermutungen entwickeln
– planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten erlernen bzw. festigen
– verschiedene Technologien (zB Taschenrechner, PC) einsetzen können
Die Gestaltung des Unterrichts zielt auf möglichst eigenständiges Lösen von Problemen ab. Wesentliche Schritte sind dabei das Erarbeiten, das Einüben und Anwenden von Lösungsmodellen sowie das selbstständige Suchen von Lösungswegen.
Bei der Auswahl von Aufgaben ist die Relevanz für das tägliche Leben, in der Sekundarstufe I zunehmend die Berufsrelevanz, zu berücksichtigen.
Systematisches, situationsbezogenes und anschauliches Lernen, verständnisvolles Lernen
Unterricht in Mathematik ist insbesondere in der Grundstufe I und II handlungsorientiert. Zum Aufbau des Abstraktionsvermögens spielt der Umgang mit Dingen eine entscheidende Rolle. Für die Bildung von mathematischen Begriffen ist es erforderlich, Handlungs- und Anschauungsmaterial zu variieren, um die Begriffsbildung zu festigen.
Bei der Erarbeitung neuer Inhalte ist darauf zu achten, diese in kleine Lernschritte zu gliedern und aufzuteilen.
Bei der Erkenntnisgewinnung und Denkentwicklung ist ein forschend experimentierendes Vorgehen zu wählen. Es sind Zusammenhänge aufzuzeigen und verwandte Operationen sichtbar zu machen.
Unterschiedliche Lösungswege für Sachverhalte aus dem Alltag sind aufzuzeigen und auch grafisch darzustellen.
Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen der mathematischen Fachsprache sind sinnvoll in geeigneter Weise einzuführen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.
Variation der Veranschaulichung und der Darstellungsebenen
Ein allgemeines Erfassen mathematischer Operationen und Begriffe ist besser zu erreichen, wenn die Bindung an ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Veranschaulichung vermieden wird.
Durch den wiederholten Wechsel von handelnden, bildhaften, grafischen und symbolischen Darstellungsebenen wird das Sichern von Begriffen, die Einsicht in Operationsstrukturen und das Finden von Lösungsstrategien möglich.
Funktionen des Übens
Operatives Üben zielt auf die Vertiefung des Verständnisses ab (zB Erkennen von Zusammenhängen), beim operativen Üben werden Kenntnisse und Fertigkeiten (zB Verwenden überschaubaren Zahlenmaterials, Sichern von Begriffen) automatisiert und gefestigt.
Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, sind zu wiederholen; dabei lernen die Schülerinnen und Schüler, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und zu begründen.
Planmäßige und abwechslungsreich gestaltete Übungen und Wiederholungen sollen zu größtmöglicher Sicherheit, Geläufigkeit und Genauigkeit führen.
Motivierung
Selbstständiges Entdecken und Erproben sowie Erfolgserlebnisse sind wesentliche Beiträge zur Steigerung der Motivation. Durch lebenspraktische Beispiele soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen veranschaulicht und bewusst gemacht werden.
Arbeiten mit dem Taschenrechner und anderen elektronischen Medien
Grundsätzlich sind Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln vorzusehen. Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter experimenteller Lernformen sind zu nutzen.
Schularbeiten:
In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.
Aufbau der natürlichen Zahlen
Beispielsweise:
– grundlegende mathematische Fähigkeiten entwickeln, Dinge betrachten und damit hantieren
– Arbeiten mit Mengen, Mengen legen und ordnen, Mengen vergleichen
– Zuordnen von Zahlen zu Mengen und umgekehrt
– mit Mengen (Zahlen) operieren
– Ziffern lesen und schreiben
– entwickeln des Zahlenbegriffs einschließlich der Null, Vor- und Zurückzählen auch im Zweierschritt – allenfalls in größeren Schritten
– Begriffe „das Doppelte“ und „das Paar“ verwenden
– das Verständnis für Zahlen unter Berücksichtigung des Kardinal-, Ordinal-, Rechen- und Maßzahlaspekts sichern
– Zahlenraum bis 20 aufbauen und festigen, allenfalls Erweiterung des Zahlenraums über 20
– Zehnersymbol in Zusammenhang mit Bündelung einführen
Rechenoperationen
Beispielsweise:
– spielerisches Umgehen mit Zahlen und Rechenoperationen in Verbindung mit konkretem Handeln und bildhaftem Darstellen
– Rechenoperationen im additiven Bereich, Zu- und Wegzählen, Zerlegen, Ergänzen
– allenfalls Überschreiten des Zehners
– Operation des Verdoppelns und Vervielfachens einführen und aufbauen
– Teilen und Messen als unterschiedliche Operationen einführen
– den Begriff „Hälfte“ einführen
– Erarbeiten von Malreihen im gesicherten Zahlenraum, allenfalls auch deren Umkehrung
– Lösung von Sachproblemen aus der unmittelbaren Erlebniswelt
Größen
Beispielsweise:
– Begriffsbildung durch vergleichen, schätzen und messen
– verschiedene Maßeinheiten aus der Erfahrungswelt der Kinder kennen lernen (zB Zeitmaße, Längenmaße, Gewichtsmaße, Größenbereich Geld)
Geometrie
Beispielsweise:
– Orientierung im Raum, Raumlagebeziehungen handelnd erfahren; Eigenschaften von Dingen erkennen und benennen
– räumliche Beziehungen und Formen aus der Erlebniswelt der Kinder beobachten, ordnen und strukturieren
– mit Flächen und Körpern hantieren
– an Körpern mit geometrischen Grundformen die Begriffe wie Ecke, Kante, Fläche einführen
– Lineal erproben
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– elementares mathematisches Denken entwickeln und anwenden
– in einem gesicherten Zahlenraum Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Operationen und Größen gewinnen
– mathematische Operationen in Zusammenhang mit Realbegegnung, in Spiel- und Sachsituationen anwenden können
– elementare Kenntnisse und Fertigkeiten zur Raumorientierung und Raumanschauung
Aufbau der natürlichen Zahlen
Beispielsweise:
– Festigen von Zahlenvorstellungen und Zahlenverständnis im bekannten Zahlenraum
– Zahlenraum bis 200 aufbauen, durchdringen und festigen; allenfalls Zahlenraum 1000 (zB im Hunderterschritt) aufbauen
– Erarbeiten des neuen Zahlenraumes über Grob- und Feinstruktur
– Veranschaulichen von Zahlen
– Ordnen und Zerlegen von Mengen
– orientieren im Zahlenraum: Auf- und Abbauen von Zahlenfolgen, Herstellen von Relationen unter Verwendung der bekannten Symbole, Runden von Zahlen
– das Verständnis für den dekadischen Aufbau ausbauen und sichern
– Ziffern und Stellenwert der Ziffer unterscheiden; Stellenwertsystem
– sach- und größenbezogene Vorstellungen zu großen Zahlen schaffen (zB mit Geldwerten, Längen)
– Anbahnen des Ablesens und Interpretierens von Daten aus grafischen Darstellungen (zB Tabellen)
Rechenoperationen
Beispielsweise:
– Festigung mündlicher und schriftlicher Rechenoperationen im gesicherten Zahlenraum
– schriftliches Addieren und Subtrahieren mit Stellenwert Über- bzw. Unterschreitung
– Malreihen festigen und erweitern
– Einführung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens insbesondere im Zahlenraum 200
– das Teilen und Messen in anschaulichen Situationen anwenden
– Operationen des Teilens und Messens festigen
– überschlagendes Rechnen
– einfache Sachaufgaben analysieren und Lösungswege suchen, allenfalls Sachsituationen zu Rechenoperationen finden
– Ergebnisse kontrollieren und verbalisieren
Größen
Beispielsweise:
– Verständnis für die bereits eingeführten Größen vertiefen
– Herstellen von Maßbeziehungen und mit Maßreihen arbeiten
– Schätzen, Messen und Vergleichen unter sachgerechter Verwendung bekannter Maßeinheiten; einfache Maßumwandlungen (zB m-cm, kg-dag)
– Maßeinheiten und ihren Differenzierungen (zB Stunde, Minute, Sekunde; km-m-dm-cm.)
– Maßeinheiten – allenfalls auch Flächenmaße in Sachaufgaben anwenden
– Bruchzahlen bildhaft darstellen, Bruchzahlen lesen und schreiben
– Dezimalzahlen anhand lebenspraktischer Beispiele (zB Preisschilder lesen und schreiben) anwenden
Geometrie
Beispielsweise:
– Festigung der Orientierung im Raum: räumliche Positionen, Lagebeziehungen sowie Richtungen und Richtungsänderungen wahrnehmen und beschreiben
– geometrische Grundformen (Flächen und Körper) entdecken und klassifizieren
– Gestalten mit Körpern und Flächen
– Strecken messen und zeichnen, Zeichengeräte verwenden
– das Rechteck und das Quadrat als besondere Vierecke kennen lernen, beschreiben und zeichnen; den rechten Winkel und gleich lange Seiten als Merkmale erfassen
– Kreise zeichnen
– Entwickeln der Begriffe Umfang und Fläche
– Berechnung des Umfangs von Rechteck und Quadrat
– allenfalls einfache Flächenberechnungen einführen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– mathematisches Denken weiter entwickeln und anwenden
– Erarbeitung des Zahlenraums 200; allenfalls Erweiterung bis 1000
– Sicherheit im Addieren, Subtrahieren, Ergänzen, Vervielfältigen und Teilen insbesondere im Zahlenraum 200 entwickeln
– im gesicherten Zahlenraum Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Maßen und Größen gewinnen
– den dekadischen Aufbau und den Stellenwert verstehen
– Zusammenhänge in Rechenoperationen und einfache Rechengesetze erkennen sowie anwenden
– Größen unter sachgerechter Verwendung der Maßeinheiten schätzen, messen und vergleichen, Maßumwandlung anbahnen
– mathematische Operationen in Spiel- und Sachsituationen verstehen
– Lösungen für einfache Sachaufgaben finden
– Bruchzahlen kennen lernen
– Begegnung mit Dezimalzahlen
– Kenntnisse und Fertigkeiten in der Raumorientierung und Raumanschauung sichern und ausbauen
– Flächen und Körper nach ihren Formen unterscheiden, benennen und erfassen; Umfang und allenfalls die Fläche von Rechteck und Quadrat berechnen
Zahlen und Maße
Beispielsweise:
– Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen im Zahlenraum 1000 vertiefen
– Vervielfachen, Teilen und Messen, Umkehroperationen, Festigung der Malreihen
– schrittweise Steigerung des Schwierigkeitsgrades beim Kopfrechnen
– schriftliches Addieren und Subtrahieren mit Stellenwertüberschreitung
– Festigung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens, allenfalls Einführung des zweistelligen Multiplizierens und Dividierens
– Wiederholung der Bruch- und Dezimalzahlen sowie Einführung des Rechnens mit Dezimalzahlen
– Sachaufgaben analysieren und lösen, mündlich und als Textaufgaben
– Rechnen mit verschiedenen Maßen (insbesondere Zeit-, Gewichts-, Hohl- und Geldmaße sowie Längen- und Flächenmaße) zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen im Zahlenraum 1000; Umwandlungsaufgaben; Potenzschreibweisen (zB cm²)
Figuren und Körper
Beispielsweise:
– Festigung und Erweiterung der Kenntnisse über die Eigenschaften geometrischer Figuren und Körper
– mit Linien, Geraden und Strecken arbeiten; die Begriffe „Parallele“ und „Normale“ einführen
– Rechtecke und Quadrate zeichnen, ihre Merkmale kennen und unterscheiden, das Quadrat als besondere Form des Rechtecks erkennen
– Zeichengeräte zum Zeichnen von Rechtecken und Kreisen gebrauchen
– Umfang und Fläche von Rechtecken berechnen
– verschiedene Winkel kennen lernen, im Umfeld finden und allenfalls zeichnen
– verschiedene weitere geometrische Figuren (zB Kreis, Würfel) kennen lernen und herstellen (zeichnen, formen usw.)
Statistik
Beispielsweise:
– einfache Tabellen erstellen (zB Wettertabelle)
– Daten in Tabellen eintragen
– Daten aus grafischen Darstellungen ablesen
Lernziele der fünften Schulstufe:
– Erarbeitung bzw. Festigung des Zahlenraums 1000; gesicherte Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Operationen und Größen entwickeln
– Zahlensystem als Stellenwertsystem erfassen
– Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen
– Rechenoperationen mit Stellenwertüber- bzw. -unterschreitung beherrschen
– Festigung und Erweiterung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens, allenfalls zweistelliges Multiplizieren und Dividieren
– Sachaufgaben analysieren, in die mathematische Sprache übertragen und lösen können
– Kenntnisse über Bruch- und Dezimalzahlen erweitern und dies in Sachaufgaben anwenden
– Maße in Sachzusammenhängen verstehen und in Rechenoperationen anwenden
– Kenntnisse über geometrische Figuren festigen und erweitern, Umfang- und Flächenberechnungen
– Daten einfach tabellarisch und grafisch darstellen können
– allenfalls Einführung elektronischer Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen
Zahlen und Maße
Beispielsweise:
– schriftliches Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren in großen Zahlenräumen
– Lösungen für komplexe Sachaufgaben in mündlicher und schriftlicher Form finden
– anschauliches Rechnen mit Bruchzahlen
– Sachrechnen mit Dezimalzahlen im erweiterten Zahlenraum
– Maße und Maßbeziehungen im Rahmen komplexerer Sachaufgaben anwenden
– Erarbeitung von Raum- und Hohlmaßen, Potenzschreibweisen
Figuren und Körper
Beispielsweise:
– Eigenschaften von Dreiecken und Vierecken unterscheiden
– Dreiecke und Vierecke zeichnen, allenfalls konstruieren
– Umfang von Dreiecken und Vierecken berechnen
– Umfang- und Flächenberechnungen von Rechtecken; zusammengesetzte Flächen
– verschiedene Körper kennen lernen (zB Quader, Würfel, Kugel) und beschreiben
– Merkmale des Quaders; den Würfel als einen besonderen Quader erkennen
– Gradeinteilung von Winkeln kennen lernen
– Winkel zeichnen
Statistik
Beispielsweise:
– situations- bzw. anlassbezogen Daten erheben und grafisch darstellen (zB Tages- und Nachttemperaturen im Lauf einer Woche)
– einfache Datenauswertung und Mittelwertberechnungen
Lernziele der sechsten Schulstufe:
– Erweiterung des Zahlenraums über 1000, Zahlenraum Million aufbauen
– die Grundrechnungsarten sicher anwenden können
– Sicherheit im Kopfrechnen festigen
– Maße und Maßbeziehungen sicher beherrschen
– mit Bruch- und Dezimalzahlen rechnen
– komplexere Sachaufgaben analysieren und lösen können; Ergebnisse schätzen
– Kenntnisse über geometrische Figuren und Körper vertiefen und erweitern
– Daten erfassen und darstellen können
– allenfalls elektronische Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen verwenden
Zahlen und Maße
Beispielsweise:
– die Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen sicher anwenden
– Potenzschreibweise kennen, in einfachsten Beispielen anwenden
– Prozente als Teil des Ganzen erkennen, allenfalls einfache Prozentrechnungen
– Festigung des Rechnens mit Dezimalzahlen
– Festigung des Rechnens mit Bruchzahlen
– Kennen lernen von negativen Zahlen (zB anhand von Temperaturmaßen)
Figuren und Körper
Beispielsweise:
– Festigung und Erweiterung der Kenntnisse über die Eigenschaften von geometrischen Figuren und Körpern (zB Dreieck, Viereck, Kreis, Kreissegmente; Quader, Würfel, Zylinder)
– geometrische Figuren und Körper zeichnen, allenfalls konstruieren
– Festigung von Umfang- und Flächenberechnungen
– Oberfläche von Quader und Würfel, allenfalls Volumen von Quadern und Würfel berechnen
– Formeln für die Berechnung von geometrischen Figuren kennen lernen
– Winkel und Winkelmaße
Statistik
Beispielsweise:
– Erheben, Untersuchen und Darstellen von Datenmengen auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel
– Daten auswerten und erklären
Lernziele der siebenten Schulstufe:
– Festigung der Durchdringung großer Zahlenräume
– Zahlen und Größen in Beziehung zueinander setzen können
– sichere Anwendung der Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen
– Prozentzahlen kennen lernen
– Lösen von komplexen Sachaufgaben
– geometrische Figuren und Körper berechnen
– Daten erfassen und auch mit elektronischen Hilfsmitteln darstellen können
– elektronische Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen sicher verwenden
Zahlen und Maße
Beispielsweise:
– alle Grundrechnungsarten auch mit Dezimalzahlen sicher anwenden
– Zusammenhänge zwischen Bruchzahlen und Dezimalzahlen herstellen
– Festigung und Vertiefung des Prozentrechnens
– Festigung der Lösung von komplexeren Sachaufgaben
Figuren und Körper
Beispielsweise:
– geometrische Figuren und Körper (zB Dreieck, Viereck, Kreis, Kreissegment; Quader, Würfel, Zylinder) konstruieren; allenfalls Maßstabszeichnungen anfertigen
– Umfang- und Flächenberechnungen (zB Kreis), Berechnung der Oberfläche und allenfalls des Volumens (zB Würfel, Quader)
– Formeln für die Berechnung von Figuren und Körpern anwenden (allenfalls mit Taschenrechner)
Statistik
Beispielsweise:
– Daten auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel sammeln, auswerten und interpretieren
– einfache Berechnungen des Mittelwertes anhand von Alltagsbeispielen
Lernziele der achten Schulstufe:
– Festigung der Durchdringung großer Zahlenräume
– Zahlen und Größen in Beziehung zueinander setzen können
– sichere Anwendung der Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen
– mit Dezimal- und Bruchzahlen sowie mit Prozenten rechnen
– Lösen von komplexen Sachaufgaben und Textaufgaben
– Maße und Maßbeziehungen sachgerecht und sicher anwenden können
– geometrische Figuren und Körper konstruieren und berechnen
– Daten auswerten und interpretieren können
– elektronische Hilfsmittel aufgabengerecht und sicher verwenden
Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur.
Die Sprache als Kommunikationsmittel ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, geometrische Objekte und Vorgänge zu beschreiben und zu erklären.
Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen leistet einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufswelt (zB durch den zweckentsprechenden Einsatz von Werkzeugen und durch das Aufzeigen der Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung).
Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein. Jene Arbeitsaufträge, die die Kreativität und die selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, sind zu bevorzugen.
Auf Genauigkeit und Sauberkeit ist Wert zu legen. Der grafischen Gestaltung der Arbeiten kommt abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik besondere Bedeutung zu.
Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.
Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.
Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit hingeführt werden.
Ebene Geometrie
Beispielsweise:
– Gerade, Strecke, Parallele, Normale (geometrische Muster: zB Ornamente, Fadenmuster)
– Streckensymmetrale, Spiegelung, Schiebung
– Plan lesen und erstellen (Maßstab, Wohnungsgrundriss) – Werkzeichnung
– Winkel als Drehung erfassen
– Konstruktion von Rechteck, Quadrat und Dreieck
– Würfelnetze, Quadernetze
– allenfalls: Ebene geometrischer Flächen richtig skizzieren; Würfel, Quader richtig skizzieren
Hauptrisse
Beispielsweise:
– Kartesisches Koordinatensystem Tabelle, Darstellungsformen: Wetterskala oder Größenvergleich, Wahldiagramm und Raumkoordinaten
– Herstellen und rekonstruierendes Lesen von Grund- und Aufriss
– Maßstab
– räumliches Verstehen: Quader, Würfel, allenfalls Zylinder; Raumvorstellungsübungen
– allenfalls einfacher Schrägriss von Quader und Würfel
– Sichtbarkeit von Körperkanten
Perspektive
Beispielsweise:
– Grundgesetze und Eigenschaften der Perspektive einsehen und auf einfache Darstellungen anwenden (fächerübergreifendes Projekt mit Bildnerischer Erziehung – zB ein Auto fährt aus einem Tunnel)
Lernziele der achten Schulstufe:
– Kenntnisse über das Vorkommen der Geometrie erwerben und die Raumvorstellung schulen
– geometrische Grundfiguren erkennen (Struktur, Eigenschaften)
– richtige Handhabung fachspezifischer Werkzeuge in Abstimmung mit der Aufgabenstellung
– die Zeichengeräte zum Anfertigen einfacher Zeichnungen (Werkzeichnung) gebrauchen und einfache Konstruktionen durchführen
– Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung grafischer Arbeiten
– allenfalls geometrische Objekte und Sachverhalte richtig skizzieren können (Freihandzeichnung)
Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zum Singen, Musizieren, bewussten Hören, Bewegen zur Musik und zum kreativen musikalischen Gestalten zu führen.
Musikerziehung soll sie zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik der Gegenwart und der Vergangenheit zu erfahren.
Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik, sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über Musik zu vermitteln. Das Verständnis für Musik als künstlerische Ausdrucksform ist anzubahnen.
Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein. Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten sind daher durch sinnvolle Verknüpfung von Inhalten und Übungen zu fördern.
Musik als nonverbale Sprache wirkt auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl und Gemeinschaftserleben.
Musikerziehung hat die Aufgabe, ausgehend von der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der Schülerinnen und Schüler auf der Basis von Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik zu vermitteln.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftlicher Bedeutung von Musik, sowie Musik als Faktor individueller Lebensgestaltung sollen erkannt werden.
Dies erfolgt in der aktiven Auseinandersetzung mit exemplarisch ausgewählten Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen der Musik.
Schwerpunkte sind:
– ästhetische Wahrnehmung, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Freude an lustbetonter musikalischer Betätigung
– Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch gezielten Einsatz von Stimme, Instrumenten und Bewegung
– die sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachgestaltung, Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme und das Beschreiben von Höreindrücken
– Schlüsselqualifikationen wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz aufzubauen
– musikalische Fertigkeiten in den Bereichen des bewussten Hörens, des Bewegens zur Musik und des aktiven Musizierens ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln
– musikalisches Grundwissen aus der Musiklehre und der Musikgeschichte zu erwerben
– Wissen um die psychischen, physischen und sozialen Wirkungen von Musik und deren Nutzung zu gewinnen
– Schulung der Motorik, Bewusstmachung von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen
– Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze anwenden und dadurch Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulation entwickeln
– die musikalische Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu thematisieren
Im Mittelpunkt der Musikerziehung steht das musikalische Handeln der Schülerinnen und Schüler und wird angeregt durch:
– eine tägliche Begegnung mit Musik
– bewusstes Aufnehmen von Musik
– eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten
– kritische Auseinandersetzung mit Musik
Die Lehrstoffbereiche Singen und vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Hören, Bewegen, Gestalten und musikalisches Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden.
Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichen und kommunikativen Verhalten beigetragen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.
Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern.
Singen – vokales Musizieren
Beispielsweise:
– vor- und nachsingen, auch mit optischen und motorischen Vorstellungshilfen zum Melodieverlauf
– situationsbedingte Rufe, kleine Dialoge ausdrucksvoll gestalten
– Melodieerfindungen zu einem vorgegebenen Text
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Lieder aus dem Tages- und Jahreskreis, Kinder-, Spiel- und Tanzlieder sowie regionale Volkslieder allenfalls auch Lieder aus anderen Ländern kennen lernen
– Erfinden eigener Melodien
– einstimmige Lieder gemeinsam rhythmisch und melodisch richtig singen
– Texte verstehen, richtig artikulieren und verständlich wiedergeben
Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend
Beispielsweise:
– zu einem Text entsprechende Rhythmen und Klänge erfinden, dazupassende Instrumente auswählen
– Metrum, Akzente und einfache rhythmische Ostinati
– grafische Zeichen auf verschiedenen Instrumenten in Klang umsetzen
– nach Notationen einzeln und gemeinsam musizieren
– Klangmöglichkeiten verschiedener Instrumente erforschen und erleben
– einfache Handlungsabläufe klanglich darstellen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– einfache Tonfolgen und Rhythmen erfassen und spielen
– rhythmische Begleitstimmen zu Liedern und gesprochenen Texten
– Klangexperimente durchführen
– mit verschiedenen Instrumenten richtig umgehen können
– selbst erfundene und vorgegebene Notationen
Hören
Beispielsweise:
– Höraufgaben zu unmittelbar erzeugten Geräuschen und Klängen und zu Tonaufnahmen stellen (zB zu Geräuschen im Straßenverkehr)
– Übungen zum Unterscheiden von Tonhöhe, Tondauer, Tempo, Lautstärke und Klangfarbe
– kurze Hörbeispiele von Musik aus der Umwelt des Kindes
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Geräusche und Klänge aus der Umwelt erkennen, benennen, nachahmen und in grafische Zeichen umsetzen
– einige Musikinstrumente an ihrem Klang erkennen und benennen
– Musik aus der Umwelt erfassen und dazu Stellung nehmen
Bewegen
Beispielsweise:
– Grunderfahrungen mit Musik und Bewegung – Übungen zum Erfahren und Bewusstmachen von Tempo, Tondauer und Lautstärke
– Spüren von Spannung und Entspannung
– Freie Bewegungen zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen
– Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung
– Kindertänze, Spiel- und Tanzlieder
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– im Zusammenwirken von Musik und Bewegung Körperbewusstsein, Raum- und Zeit Erfahrung sowie Formempfinden gewinnen
– Takt und Metrum nachvollziehen
Singen – vokales Musizieren
Beispielsweise:
– verschiedene Arten der Liederarbeitung; Lieder durch Zusatzstimmen mehrstimmig gestalten; Atem- und Stimmbildungsübungen
– Lieder selbst erfinden
– Spiele mit den Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Stimme gestalten (zB traurig, lustig)
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Lieder aus dem Tages-, Jahres- und Lebenskreis der Schülerinnen und Schüler, Kinder-, Spiel- und Tanzlieder sowie regionale Volkslieder und Lieder aus anderen Ländern kennen lernen
– mehrstimmige Lieder
– Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme
Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend
Beispielsweise:
– nach Notationen einzeln und gemeinsam musizieren
– Tonfolgen, Rhythmen und Formverläufe erfassen, spielen, allenfalls notieren
– Klangmöglichkeiten verschiedener Instrumente und der Stimme erforschen und erleben
– Klangergebnisse vergleichen, beurteilen und ordnen
– rhythmische Ostinati, musikalische Akzente an bestimmten Stellen setzen (zB Pausen ausfüllen), Vor-, Zwischen- und Nachspiele
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern und gesprochenen Texten kennen lernen
– Tonfolgen, Rhythmen und einfache Formverläufe kennen
– Notationen
– Klangexperimente
Hören
Beispielsweise:
– einzeln, hintereinander und gleichzeitig erklingende Instrumente und Stimmen benennen und unterscheiden
– Übungen zum Unterscheiden von Lautstärke, Tondauer, Tempo, Tonhöhe und Klangfarbe und deren Veränderung
– subjektive Höreindrücke beschreiben und vergleichen, in grafisches und bildnerisches Gestalten oder in Bewegung umsetzen
– Hörbeispiele Funktionsbereichen zuordnen (zB Volks-, Kirchen-, Tanz-, Filmmusik)
– allenfalls einige Informationen über den Komponisten und seine Zeit, die zum besseren Verständnis des Werkes beitragen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Wirkungen von Höreindrücken beschreiben und grafisch umsetzen
– kurze Hörbeispiele verschiedener Arten
– Beispiele von Musik zu verschiedenen Anlässen hören
– Komponisten und ihre Werke in beispielhaften Zusammenhängen kennen lernen
Bewegen
Beispielsweise:
– Übungen zum Erfahren und Bewusstmachen von Tempo, Tondauer und Lautstärke
– Metrum, Takt, Rhythmus, Lautstärke und Melodie in Bewegung übertragen (Körpersprache)
– Bildgeschichten, Bewegungen aus der Umwelt szenisch und musikalisch ausgestalten
– Tanzformen aus vorbereiteten Bewegungen und Schrittarten aufbauen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Erfahrungen mit Musik und Bewegung machen
– freie Bewegungsabläufe zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen durchführen
– Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung
– verschiedene Tänze kennen lernen
Singen – vokales Musizieren
Beispielsweise:
– Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, usw.)
– Erarbeiten und Üben mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
– Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– mit der eigenen Stimme schonend umgehen und sie künstlerisch gebrauchen
– sich über Musik verständlich äußern können
– Erarbeiten ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke
– die mediale Wirkung von Musik kennen und verstehen lernen
– ein multikulturelles Verständnis entwickeln
Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend
Beispielsweise:
– Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen lernen und üben
– Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten
– elementare Gruppenimprovisationen und Liedbegleitung üben
– Grundbegriffe der Musiklehre kennen lernen (zB grafische und traditionelle Notation, Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik, Tempo, Intervalle, Akkorde, Dur, Moll)
– Kennen lernen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– elementare Liedbegleitung erarbeiten
– Rhythmusinstrumente und Stabspiele kennen lernen
– Gruppenimprovisationen anbahnen
– Grundbegriffe der Musiklehre kennen lernen
– Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
– Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern vermitteln
Hören und Gestalten
Beispielsweise:
– entwickeln von emotionalen und kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Musikrichtungen
– kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen
– Nutzung von Medien und neuen Technologien
– textiles, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt
– ausgewählte Musikbeispiele aus verschiedenen Epochen hören
– textiles, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik
Bewegen
Beispielsweise:
– Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen
– gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten erleben
– Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung
– Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen
– Tanzlieder
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung erfahren
– Körperhaltung mit Bewegungsabläufen verbinden
– gebundene und freie Bewegungsabläufe üben
– Musik als Möglichkeit nonverbaler Kommunikation erleben
– Gruppentänze, Tanzlieder
Musikalisches Grundwissen
Beispielsweise:
– grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe anwenden; Metrum, Takt, Rhythmus
– Dur und Moll unterscheiden lernen
– exemplarisches Kennenlernen musikalischer Gattungen
– optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen
– Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern mit ausgewählten Musikstücken
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Grundbegriffe der Musiklehre vor allem im Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire kennen lernen
– Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe erkennen
– Intervalle und Akkorde kennen lernen
– Kennen lernen musikalischer Gattungen
– Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
– Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern gewinnen
Singen – vokales Musizieren
Beispielsweise:
– stilgerechter Einsatz der Stimme
– Erarbeiten und Üben mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
– Üben von Sprechstücken
– Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungs-psychologischen Voraussetzung
– Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires
– Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder
– Üben von Sprechstücken
– Exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend
Beispielsweise:
– Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires
– Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten
– Liedbegleitung und improvisatorisches Musizieren
– Einbeziehung aktueller Medien
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Erweiterung der Musizierpraxis
– verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente
– Gruppenimprovisationen
– Notation als Musizierhilfe sehen und anwenden
Hören und Gestalten
Beispielsweise:
– Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stilrichtungen aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
– Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen
– kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik anhand unterschiedlicher Beispiele
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
– kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Wirkungen von Musik
– Gestalten von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven
– Einbeziehung aktueller Medien
Bewegen
Beispielsweise:
– Bewegungsabläufe in Verbindung mit Stimmbildung
– verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik
– exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung durchführen
– verschiedene Bewegungsformen und Tänze
– Musik als Möglichkeit nonverbaler Kommunikation erleben und pflegen
– emotionale Befindlichkeit durch Musik ausdrücken und nachvollziehen
– Tänze
Musikalisches Grundwissen
Beispielsweise:
– Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 5. und 6. Schulstufe
– Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
– ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen insbesondere der Gegenwart
– aktuelle Strömungen der Popular- und Volksmusik
– Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld
– Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben
– Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor
– Kennen lernen von Berufen im Bereich der Musik
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 5. und 6. Schulstufe
– Erweiterung des musikalischen Fachvokabulars
– Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen hören und unterscheiden
– weitere Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern vermitteln
– Kennen lernen von Berufen im Musikbereich
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung ist Teil der kulturellen Bildung und soll grundlegende Erfahrungen des Wahrnehmens, der visuellen Kommunikation und des Gestaltens motivierend vermitteln, zu erlebnisbetonter Aktivität führen und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik erschließen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und Lust bekommen, diese über die Schulzeit hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Die selbstständig gestalterische Tätigkeit wird ergänzt und weiter entwickelt durch die Reflexion der eigenen Arbeit sowie durch die Auseinandersetzung mit Beispielen aus Alltagskultur, Medien und Kunst.
Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Werkmitteln, Verfahren und bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten vertraut machen, sodass sie sich auf bildnerische Weise mitteilen, bildnerische Mitteilungen anderer verstehen und dadurch Erfahrungen über sich selbst sowie über ihre engere und weitere Umwelt sammeln können. In der bildnerischen Tätigkeit geht es einerseits um das Kennen lernen, Erproben und Anwenden von Ausdrucksmöglichkeiten in Bereichen wie Grafik, Malerei, Plastik, Raum, Schrift, Fotografie, Film, Video, Neue Medien, Spiel und Aktion sowie Gestaltung der eigenen Umwelt. Andererseits geht es um die Entwicklung des bildhaften Denkens und persönlichkeitsbezogener Eigenschaften wie Offenheit, Flexibilität, Experimentierfreude, Einfallsreichtum, Sensibilität, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Kooperationsbereitschaft und Rücksichtnahme.
Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.
Bildnerische Erziehung ermöglicht die Verknüpfung sowohl von sinnlichen und emotionalen als auch von kognitiven und psychomotorischen Zugängen.
Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.
Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen und haptischen Bereich.
Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden.
Die Selbsterfahrung durch eigenständige Gestaltungsarbeit, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun sowie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kultureller Toleranz leisten wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung.
Schwerpunkte sind:
– frei und spontan zu gestalten
– Ausdrucksformen erfahren und zu erweitern
– Inhalte durch bildnerische Mittel auszudrücken
– Werkmittel und Techniken zu erproben und anzuwenden
– sich mit bildnerischen Aktivitäten und Produkten auseinander zu setzen
– durch Anwendung des Gelernten die Handlungsfähigkeit auszubauen
– die gesellschaftliche Bedeutung visueller Medien kennen und nutzen zu lernen
Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Bildnerischen Erziehung sein.
Individuelle bildnerische Äußerungen der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich anzuerkennen. Wertungen sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.
Die Einführung in ein Thema ist so zu gestalten, dass die Fantasie und der bildnerische Einfallsreichtum geweckt werden. Der Aufgabenrahmen soll eine Orientierung bieten, aber gleichzeitig so viel Spielraum lassen, dass jede Schülerin und jeder Schüler seine persönlichen Ideen und Vorlieben einbringen und sich mit dem fertigen Werk identifizieren kann. Dieser Gestaltungsspielraum ist auch notwendig, um den unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Begabungen innerhalb einer Klasse gerecht zu werden. Im Vergleich mit den anderen kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler sich in seiner Eigenart erkennen und gleichzeitig die Eigenart der anderen anerkennen.
Der Aufgabenrahmen kann auch – im Sinne demokratischen Handelns – in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.
In gemeinsamer Arbeit sollen fallweise größere Projekte verwirklicht werden. Dabei geht es nicht nur um die Förderung im Bereich des sozialen Lernens, sondern auch um die Erfahrung, die eigene Umwelt verändern zu können und ein Thema ganzheitlich darzustellen. Dies bietet vielfältige Möglichkeiten für die Verknüpfung mit anderen Unterrichtsgegenständen.
Wesentliche Inhalte der Bildnerischen Erziehung sollen vor allem die reale Lebenssituation und die soziale Umwelt sein, aber auch Irreales, Fantastisches und Utopisches.
Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.
Im Sinne der Anschaulichkeit ist bei der Präsentation von Kunstwerken auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien zu achten. Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben.
Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien und Museen ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten und sind daher ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Der Ertrag ist durch gezielte Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation zu sichern.
Bildnerisches Gestalten
Beispielsweise:
– Darstellen von Erlebnissen und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen Umwelt (zB Tiere, Personen. Tätigkeiten treffend darstellen)
– Gestaltungen mit verschiedenen Techniken (zB Pantomime)
– Arbeiten mit grafischen, malerischen und plastischen Mitteln (zB Kohle, Wachsmalstifte), großformatiges Arbeiten
– spielerischer Umgang mit Farbe, mit Naturmaterialien, mit Licht und Schatten
– Anfertigen von Collagen
– zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien
– Umgang mit Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, usw.
– Sensibilisierung für Farben, Formen, Materialoberflächen, plastische Qualitäten, Geruch, usw. durch spielerische Aktivitäten im Bereich aller Sinne
– Raumerfahrungen machen durch das Erkunden und Entdecken von unterschiedlichen Raumsituationen
– Durchführen gemeinsamer Arbeiten (zB in Form von Gruppenarbeit, Partnerarbeit, gemeinsamer Ideensuche)
– eigene Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschüler betrachten, Gemeinsamkeiten entdecken
– persönliche Eindrücke anderen mitteilen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– eigene Einfälle und Ideen entwickeln und einbringen sowie persönliche Vorstellungen darstellen
– sich visuell verständlich machen und Sachverhalte verdeutlichen
– Wesentliches für andere sichtbar machen
– Gefühle sichtbar machen und Stimmungen ausdrücken
– Experimentierfreude entwickeln – Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft
– Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern – Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen
– Bildnerische Techniken kennen lernen – spielerisches Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren
– sinnliche Wahrnehmungen verfeinern – Sensibilisieren für Farben, Formen und deren Anordnung, Raumerfahrung
– Wahrnehmen von Arbeiten und darüber reflektieren
– auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden
– Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichen Gestaltungsspielraum besprechen
Bildnerisches Gestalten
Beispielsweise:
– Darstellen von Erlebnissen und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen Umwelt – Themen, die zur Darstellung von Bewegung anregen
– Gestaltung von Personen, Tieren, Pflanzen und Gegenständen; Darstellung von räumlichen Beziehungen; grafische, malerische und plastische Mittel
– Verdeutlichung durch Hervorhebung, etwa durch Größe und Farbe oder durch Reduktion auf das Wesentliche
– Erfinden von Bildzeichen
– Bildgeschichten, Plakate, Kombinationen von Text und Bild
– spielerischer Umgang mit Farbe, Naturmaterialien, Licht und Schatten
– Anfertigen von Collagen
– Verdeutlichung von Gefühlen durch Körpersprache
– zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien
– verschiedene Kombinationsmöglichkeiten ausprobieren, durch neue Anordnungen neue Sinnzusammenhänge herstellen
– Umgang mit Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, usw.
– Einsatz verschiedener Materialien und Arbeitsweisen; Schriftgestaltung für Einladungen, Plakate, usw.
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– eigene Einfälle und Ideen entwickeln und einbringen sowie persönliche Vorstellungen darstellen, Repertoire der Zeichen zunehmend differenzieren und erweitern
– sich visuell verständlich machen und Sachverhalte verdeutlichen, Wesentliches für andere sichtbar machen
– Gefühle sichtbar machen und Stimmungen ausdrücken (zB durch Farben, Formen, Bewegung)
– Experimentierfreude entwickeln – Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft, Frustrationstoleranz und Entscheidungsfähigkeit
– Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern – Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen
– Bildnerische Techniken kennen lernen – Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren
– verschiedene Aspekte der Schriftgestaltung kennen lernen
– sinnliche Wahrnehmungen verfeinern – Sensibilisieren für Farben, Formen und deren Anordnung (zB für visuell oder haptisch erfassbare Eigenschaften und Materialien, Raumerfahrungen)
– wahrnehmen und reflektieren – Werke betrachten, persönliche Eindrücke anderen mitteilen und begründen
– auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden – erweitern des Erfahrungshorizonts im Bereich der kulturellen Bildung
– Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichen Gestaltungsspielraum besprechen – eigene bildnerische Ausdrucksformen finden und besprechen
Die Lehrstoffinhalte sind den folgenden Sachgebieten zuzuordnen:
Bildende Kunst
Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB Aktionskunst, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst)
– Bildfunktionen, Bildauffassungen
– Bildordnung: Bildelemente und Struktur
– Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien
– Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte
– Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien
Visuelle Medien
– Zeichnung als Informationsträger
– Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design
– Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung
– Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation, Präsentationsmedien
– Fotografie, Film, Video, DVD, Computer
– gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien
– Kunstwerke als Massenmedien
Umweltgestaltung und Alltagsästhetik
– visuelle Aspekte der Architektur und des Design
– Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes
– Raumgestaltung, Raumwirkung
– ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen
– Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up
Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken
Beispielsweise:
– im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen lernen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden
– experimentelle Verfahren als Impuls nutzen
– die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern
– aktuelle Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen
– Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit
– Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– durch möglichst eigenständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und eigenen Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen
– durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewinnen
– die Erfahrung, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird
Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken
Beispielsweise:
– erweitertes Wissen über Zusammenhänge von Form und Wirkung
– Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen
– visuelle Phänomene strukturiert beschreiben
– Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen
– kreative Möglichkeiten aktueller Bildmedien erfahren und nutzen
– Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben
– die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren
– ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten
– Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren und allenfalls in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– erworbene Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse vertiefen, erweitern und zunehmend selbstständig anwenden
– in der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens allenfalls unkonventionelle Lösungswege kennen lernen
– die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren
– Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen
– Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen
Technisches Werken soll durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug Einsichten in die Bereiche „Gebaute Umwelt, „Technik“ und „Produktgestaltung/Design“ und in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen ihrer Umwelt zu entwickeln. Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.
In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie und Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsvollen Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung hinzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit Kompetenzen erwerben wie:
– Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen
– Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe
– Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben
– kritische Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage von Entscheidungsfindungen
– Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten
– Fähigkeiten und Begabungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung
– Sicherheitsbewusstsein und den werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen
Die Achtung und Wertschätzung der Produkte anderer – auch anderer Kulturen – müssen ebenso grundgelegt werden, wie das Anbahnen des Bewusstseins der Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsprozess.
Der Gegenstand Technisches Werken soll zu Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen. Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Lösungsstrategien gefördert wird.
In der verantwortungsbewussten Auswahl von Themeninhalten und Technologien müssen sowohl ökologische als auch ökonomische Überlegungen berücksichtigt werden. Die Auswahl der Aufgaben im Werkunterricht ist dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Bei der Planung des Unterrichts ist zu berücksichtigen, dass die Fachbereiche stufenweise immer komplexer behandelt werden. Wegen des besonderen Motivationscharakters ist es wichtig, dass konkrete Produkte hergestellt werden. Bei der Auswahl der Themen ist die Erlebniswelt zu berücksichtigen. Da der Unterrichtsertrag in diesem Unterrichtsgegenstand meist in der Prozessorientiertheit liegt, sind Planen, Skizzieren, Arbeiten mit Baukästen und Herstellen von Vormodellen bei manchen Werkthemen unerlässlich.
Einsichten in technische Zusammenhänge können auch durch experimentierendes und prozesshaften Erarbeiten gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.
Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar.
Grundsätzlich ist der Unterricht koedukativ zu führen, da die Inhalte des Technischen Werkens sowohl für Mädchen als auch für Knaben gleichermaßen relevant sind. Der handlungsorientierte Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern spezifische Möglichkeiten für das Verständnis technischer und gestalterischer Inhalte. Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichtsgegenstandes, eine grundsätzliche wertschätzende Haltung gegenüber der eigenen und der fremden Arbeit zu fördern, Kritikfähigkeit zu üben und das Selbstwertgefühl zu stärken. Der Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Werkstoffen erfordert sachgemäße Hinweise und Handhabung, wobei die Vorbildwirkung der Lehrerin bzw. des Lehrers besonders wichtig ist. Werkprozesse sind so zu planen und durchzuführen, dass eine Gefährdung und Beeinträchtigung der Gesundheit ausgeschlossen werden können. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind besonders zu beachten. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an Fräsmaschinen, Hobelmaschinen, Kreissägen und mit Winkelschleifern arbeiten. Die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind zu beachten.
Bei Werkstücken oder Aufgaben, die die Arbeit mit elektrischem Strom vorsehen, darf nur eine maximale Stromspannung von 24 Volt Stromspannung bzw. 20-30 mA zur Anwendung kommen. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist besonders hinzuweisen.“
Gebaute Umwelt
Beispielsweise:
– erste Einsichten in den Zusammenhang von Raumgröße, Raumformen und Benutzbarkeit anbahnen
– persönliche Raumeindrücke beschreiben, Räume errichten und herstellen (zB Wohnraummodelle bauen, Verschieben und Kombinieren von Möbelelementen)
– Bau von Objekten (zB Schneeburg) mit geeigneten Materialien
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– beim Gestalten und Erleben Raumerfahrungen sammeln
– Wohnfantasien entwickeln
– Erfahrungen mit Werkmaterialien erwerben
– durch Spielen, Experimentieren und Konstruieren elementare Bauerfahrungen gewinnen
Technik
Beispielsweise:
– elementares Wissen über die Eigenschaften verschiedener Fahrzeuge erwerben
– zerlegen, untersuchen, experimentieren (zB technisches Spielzeug)
– Material auswählen und auf Eignung prüfen (zB Schwimmkörper)
– Herstellen von Modellen (zB Windrad und die Wirkungsweise von Kräften erfahren)
– Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– an die für sie bedeutsame technische Umwelt herangeführt werden
– Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben
– Einsichten in Funktionsweisen anbahnen
– Bau-, Material- und Konstruktionserfahrung sammeln
– Energie sichtbar machen und nutzen
– Kräfte sparen und Kräfte übertragen
Produktgestaltung
Beispielsweise:
– die Bedeutung von Form, Funktion und Farbe erkennen – Einsichten in den Zusammenhang von Größe, Form und Farbe erfahren
– Fertigungsverfahren wie (zB Falten, Schneiden üben)
– beim Herstellen einfacher Spiel- und Gebrauchsgegenstände (zB Kerzenständer) erste Kenntnisse in Bezug auf Funktion, Form und Werktechnologie erwerben
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Betrachten, Erproben und Fertigen einfacher Gebrauchsgegenstände
– verschiedene Fertigungsverfahren zum Umformen, Trennen und Verbinden kennen lernen
– Einsichten in die Herstellung von Gebrauchsgegenständen gewinnen
Gebaute Umwelt
Beispielsweise:
– räumlich-funktionelle Zusammenhänge der gebauten Umwelt (zB Supermarkt) kennen lernen
– Fördern des bewussten Erlebens, Planens und Herstellen von Raummodellen (zB Bauen mit großen Schachteln)
– Konstruktionsmerkmale einsichtig machen (zB Brücke)
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Erleben, Bauen und Gestalten von Räumen
– Einsichten in Anordnung, Nutzung und Ausgestaltung von Räumen erwerben
– Merkmale von Konstruktionsmethoden erkennen und anwenden
Technik
Beispielsweise:
– Fahr-, Flug- und Schwimmfähigkeit von Fahrzeugen erproben
– einfache Reparaturen (zB beim Fahrrad) durchführen
– Bauteile und deren Funktion (zB Lichtschalter) im Stromkreis kennen lernen
– Erkennen der Grundfunktionen und Wirkungsweisen von einfachen Maschinen und technischen Geräten in der Umwelt der Schülerinnen und Schüler
– Untersuchen und Bauen einfacher Messgeräte (zB Sonnenuhr)
– die Bedeutung des Messens in verschiedenen technischen Zusammenhängen erkennen
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– vertiefte Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben
– Pflege und Wartung technischer Geräte
– elektrische Bauteile und deren Funktion
– Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen und anwenden
– Messen und Vergleichen
Produktgestaltung
Beispielsweise:
– selbst hergestellte, handwerklich oder industriell gefertigte Gegenstände hinsichtlich Funktion, Brauchbarkeit und Zweckmäßigkeit beurteilen lernen und zu einem konsumkritischen Verhalten führen
– Trennung von Werkstoffen und Recycling
– durch Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Produktfertigung Einsichten in technische, wirtschaftliche und soziale Abläufe in der Arbeitswelt gewinnen (zB Arbeit in Beruf und Haushalt, Besuch von Werkstätten)
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Erproben und Betrachten von Spiel- und Gebrauchsgegenständen – Produktanalyse
– konsumkritisches Verhalten erwerben
– Möglichkeiten von Entsorgung und Wiederverwerten kennen lernen
– technische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen in der Arbeitswelt kennen lernen
Gebaute Umwelt
Beispielsweise:
– Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner Umgebung
– Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach Nutzung und Raumbedarf, Gestaltung und Form, unterschiedliche Konstruktionen, Baumaterialien
– Anfertigung von Wohnungsmodellen, Lösungen nach eigenen Wohnbedürfnissen und Wohnvorstellungen entwickeln
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereichs anbahnen
– Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur anbahnen
Technik
Beispielsweise:
– Funktionsmodelle mit einfachen Hebel-, Zug- und Drehmechanismen, Sperr- und Bremsvorrichtungen, Lenk- und Antriebsmöglichkeiten bei Fahrzeugen
– Herstellen und Erproben einfacher elektrischer Schaltungen (nur Schwachstrom)
– Einsichten in die Gesetze des Fliegens und Schwimmens beim Bauen und Erproben von einfachen Modellen gewinnen
– einfache Reparaturen aus dem lebenspraktischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler durchführen
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen
– Gewinnen von Einsichten in Grundprinzipien an Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen
– Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen
Produktgestaltung/Design
Beispielsweise:
– Entwickeln und Herstellen einfacher Gebrauchsgegenstände und funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel
– konsumkritisches Verhalten ausbauen und die Beurteilung von Produkten entwickeln anhand der Erarbeitung eines Anforderungskataloges am Beginn einer Aufgabe
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Herstellen einfacher Werkzeuge und Produkte aus leicht zu bearbeitenden Materialien
– konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen
Gebaute Umwelt
Beispielsweise:
– Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen
– Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen
– Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereichs, eventuell Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft entwickeln
– Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur und über die daraus resultierenden Probleme sprechen
Technik
Beispielsweise:
– Erweitern und Vertiefen der Einsichten anhand von Funktionsmodellen mit Hebel-, Zug- und Drehmechanismen, Sperr- und Bremsvorrichtungen, Lenk- und Antriebsmöglichkeiten bei Fahrzeugen
– Funktionsweise von Bauteilen erarbeiten und bei einfachen Grundschaltungen anwenden
– Reparaturen und einfache Montagen aus dem lebenspraktischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler durchführen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme
– Erweitern des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik
– Lesen und Verstehen von einfachen elektrischen Schaltplänen
Produktgestaltung/Design
Beispielsweise:
– Anfertigen von Werkstücken auch nach selbst angefertigten Werkzeichnungen
– konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen – Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie erkennen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Herstellen anspruchsvollerer Werkzeuge und Produkte aus Materialien mit höheren Anforderungen
– Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern
– konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen
Textilien spielen eine wesentliche Rolle in der Lebenswelt der Menschen und bedingt eine bewusste Auseinandersetzung mit entsprechenden Materialien, Prozessen und Produkten. Durch tätige Beschäftigung mit Werkstoff und Werkzeug sollen Einsichten in die Bereiche textile Materialien, Design/Produktgestaltung-Umweltgestaltung, Kleidung, Wohnen sowie in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu ihrer Umwelt zu entwickeln.
Im Textilen Werken sollen fachspezifische Erkenntnisse über Materialien, textile Herstellungsverfahren und Gestaltungsprozesse erworben werden und beim Herstellen beziehungsweise Umgestalten textiler Produkte Anwendung finden.
Im Mittelpunkt steht die tätige Auseinandersetzung mit Textilien und anderen Materialien. Der Wert des praktischen Arbeitens soll erfahren werden und dadurch an Bedeutung gewinnen. Die regelmäßige Werkbetrachtung ermöglicht eine entsprechende Reflexion.
Im Umgang mit Material, Werkzeug und Maschinen sollen Gefahren erkannt und Sicherheitsmaßnahmen sowie Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Rücksicht zu nehmen.
Unterrichtsinhalte sind miteinander zu verknüpfen sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB zum Sachunterricht, zu Deutsch, zum Technischen Werken) herzustellen. Aufbauend auf individuellen Fähigkeiten, Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Interessen sollen Fertigkeiten geübt und die Selbstständigkeit gefördert werden. Spezifische Kriterien der Wahrnehmung und Motorik sollen bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden und auch gezielt trainiert werden.
Kreativität, Experimentierfreude, Spontaneität und Flexibilität sollen einen zentralen Stellenwert im Textilen Werken einnehmen. Soziale Kompetenzen wie zB Teamfähigkeit oder Hilfsbereitschaft sollen beim gemeinsamen Tun gefördert werden und zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Im Unterrichtsgegenstand Textiles Werken sollen sowohl der Weg als auch das Ergebnis gleichwertige Bedeutung haben.
Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.
In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Konzentration und Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie sowie Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen.
Schwerpunkte sind:
– Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe
– Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken
– Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben
– Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor zur Feststellung eigener Bedürfnisse
– Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen
– kritische Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage von Entscheidungsfindungen
– Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten
– verantwortungsvolles Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung
– Begabungen zur Lebensgestaltung
– Sicherheitsbewusstsein und den werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen
Der Gegenstand Textiles Werken soll durch Freude am Tun zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.
Im Textilen Werken sollen den Schülerinnen und Schülern an unterschiedlichen Beispielen bewusst gemacht werden, dass Textilien aus dem Alltag nicht wegzudenken sind. Im handelnden Umgang mit Textilien kann eine positive Einstellung zum Material aufgebaut werden. Durch vielfältiges Arbeiten und Gestalten mit und an Materialien werden Interesse und Motivation geweckt. Freude am Tun kann ausschließlich durch anschauliche Aufbereitung der Themen und Aufgabenstellungen geweckt und erlebt werden. Die Wertschätzung der Lehrperson gegenüber den Arbeiten der Schülerinnen und Schüler kann wesentlich zu deren positiver Einstellung gegenüber dem Unterrichtsgegenstand beitragen.
Im Rahmen einer Werkbetrachtung wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich über die Arbeiten gedanklich auszutauschen und darüber miteinander zu reflektieren. Gegenseitiges Akzeptieren wird dabei erlernt, Kritikfähigkeit geübt und die individuelle Persönlichkeit gefördert. Beim Erproben textiler Verfahren und Prozesse und beim Herstellen von Produkten werden vielfältige Erfahrungen gesammelt. Dabei ist eine kritische Auseinandersetzung mit textilen Produkten anzubahnen und zu fördern.
Indem sich die Auswahl der Themen an den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler orientiert, wird der Zugang zu Arbeitsprozessen erleichtert. Sie erleben dabei das Herstellen von Produkten für den jeweils eigenen, ganz persönlichen Bedarf und das Mitgestalten ihrer Umwelt. Bei der Auswahl der Verfahren soll auf Aktualität, Verwendungszweck, Praxisbezug usw. Rücksicht genommen werden.
Durch Sammeln und Vergleichen von Informationen und praktischen Erfahrungen lernen Kinder ua. Achtung und Verständnis für Textilien aus der Gegenwart und aus der Vergangenheit. Bei der Auseinandersetzung mit Textilien können Einsichten sowohl in die eigene Kultur als auch in andere Kulturen gewonnen werden.
Ebenso bieten aktuelle Situationen und Aktivitäten Möglichkeiten für fächerübergreifendes Arbeiten. Ganzheitliches Lernen und Lernen in Sinnzusammenhängen sollen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Vernetzung einzelner Fachbereiche und Unterrichtsgegenstände bewusst zu erkennen.
Schöpferisches Tun in verschiedensten Sozialformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und der Arbeit im Team ermöglicht die Zuordnung nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Individuelle, auf die Situation des Kindes abgestimmte Aufgabenstellungen fördern Arbeitshaltung, Ausdauer und Konzentration.
Die Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung und Gestaltung ist entsprechend den Voraussetzungen der Kinder auf größtmögliche Differenzierung Wert zu legen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.
Der bewusste Einsatz von Rohmaterialien und dessen Recycling ist zu vermitteln.
Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung auch mit modernen Technologien als Mittel der Information zu fördern.
Hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist der Ökonomie und Ökologie auf allen Schulstufen Rechnung zu tragen.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten; die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind einzuhalten.
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– Materialien durch Betrachten und Fühlen kennen lernen
– grundlegendes über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle) erfahren
– den spielerischen Umgang mit Materialien erleben (zB durch Fadenspiele)
– unterschiedliche textile Materialien haptisch-taktil und visuell unterscheiden und beschreiben
– Fördern der Sensomotorik beim Durchführen von Tätigkeiten (zB beim Einfädeln, Verknoten)
– Trainieren der Finger- und Handgelenksbeweglichkeit (zB beim Stecken, Fädeln)
– einfache Werkzeuge und Arbeitsgeräte entwickeln und erproben
– zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material beitragen
– Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Drehen, Flechten)
– Herstellen von einfachen Flächen und Formen (zB durch Weben)
– Gestaltungsübungen und -möglichkeiten mit Papier, Stoff, Faden- und Naturmaterialien
– Planen und Entwickeln einfacher Schnittformen für Flächen und Hüllen
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Sammeln und Erproben elementarer Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
– Sensibilisierung der Wahrnehmung und Schulung der Motorik
– Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsgeräten
– Unfallverhütung
– Herstellungsverfahren kennen lernen
– Gestaltungsprozesse und einfache Schnitte entwickeln
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– Spiele aus Materialmix erfinden, entwickeln und erproben
– sich selbst für Spiele verändern (zB durch Verkleiden)
– Textiles in Bezug auf Verwendung und Brauchbarkeit in Beruf und Alltag zuordnen und prüfen
– erste Zusammenhänge zwischen Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren kennen lernen
– Entdecken und Erforschen der eigenen Kultur und andere Kulturen kennen lernen hinsichtlich Kleidung, Schmuck, Wohnen und Spielen
– Kunstbegegnung durch Kunstbetrachtung
Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:
– Textilien als Impuls zum Spielen und Lernen
– Textilien in Alltags- und Berufswelt kennen lernen
– einfache Produkte herstellen
– verschiedene Kulturen und ihre Textilkunst kennen lernen
– Textilkunst kennen lernen
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit textilem Material und textilen Techniken festigen und anwenden können
– erworbenes Wissen über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle, Jute) erweitern
– über Pflegeeigenschaften textiler Materialien erfahren und „erleben“
– Experimentieren und Arbeiten mit Materialien (zB Umgestalten, Reißen, Färben, Drucken)
– Sensibel machen für die Verwendung verschiedener Materialien
– Werkzeuge materialgerecht einsetzen, mit Bedienungsanleitungen vertraut machen und manche davon praktisch anwenden
– Einblick in die historische Entwicklung von Arbeitsgeräten gewinnen
– Maßnahmen zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material erkennen und gezielt einsetzen
– Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Knüpfen, experimentelles Weben, Maschenbilden)
– handwerkliche und industrielle Verfahren vergleichen (zB Nähen mit der Hand und Nähen mit der Nähmaschine)
– Erweitern der Gestaltungsmöglichkeiten (zB durch Sticken, Bedrucken, Marmorieren)
– individuelle Schnittformen entwickeln und anwenden
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Erweitern von Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
– Experimentieren und Arbeiten mit Materialien
– Erkennen der Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Motorik und Handeln
– Erlernen sachgerechter Handhabung von Werkzeugen
– Einbeziehen historischer Aspekte
– Unfallverhütung
– Erproben, Einsetzen und Kombinieren textiler Techniken
– Einsichten in industrielle Herstellungsverfahren gewinnen
– Kenntnisse hinsichtlich Gestaltungsprozesse und Schnittentwicklung erweitern
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– Herstellen von textilen Spielobjekten, mit Kleidungsstücken und Accessoires Signale setzen, Bühnenbilder entwerfen
– Spiele aus verschiedenen Kulturen vergleichen und eventuell herstellen
– textile Produkte unterscheiden und nach verschiedenen Kriterien beurteilen lernen
– mit Textilien und textilen Accessoires Räume gestalten
– die Bedeutung von textilen Materialien, Objekten und Kleidungsstücken aus der Vergangenheit kennen lernen und mit der Gegenwart vergleichen
– Begegnung mit anderen Kulturen aus den Bereichen Kleidung und Wohnen erleben und verstehen
– Kunstobjekte gestalten und präsentieren
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Gestalten von Spielobjekten, Kostümen und Spielumgebung
– Historische und kulturelle Aspekte des Spiels
– Textilien im Alltag und in der Berufswelt
– Verändern und Gestalten textiler Produkte
– Textile Tradition und ihre Ausdrucksform
– Interkulturelle Begegnungen
– Textilkunst erfahren
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– Kennenlernen und erproben fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren, praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden
– Eigenschaften der Fasern, Pflege- und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien
– Kennen lernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren, Schnitte entwickeln, weitere Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen und anwenden
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
– Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
– Eigenschaften und Pflege von Fasern
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– Kenntnisse über Funktionen der Kleidung, Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte erweitern
– Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken
– Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (zB Grundriss, Maße)
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken kennen lernen
– erste Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
– Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit kennen lernen
– eigene Entwürfe unter Berücksichtigung einfacher Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
– die unterschiedlichen Funktionen von Kleidung erkennen
– weitere Einsichten in Wohnbedürfnisse gewinnen
Materialien/Textiltechnologie
Beispielsweise:
– Anwenden von Fadenbildenden, Fadenverstärkenden oder Flächenbildenden Verfahren, Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung
– Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel
– textile Prüfverfahren, Textilveredelung praktisch erfahren
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
– weitere Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
– textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken erkennen
Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung
Beispielsweise:
– praktisches Anwenden von Flächengestaltenden oder Flächenverbindenden Verfahren
– Schnitte aus Vorlagen und einfache Abänderungen
– Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts
– Unterschiede selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten erkennen
– Phänomene der Mode, Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens
– Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken, Reinigung und Pflege
– Vergleichen der unterschiedlichen Bekleidungen in den verschiedenen Kulturkreisen
– Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben erweitern
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– weitere Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
– Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit erweitern
– eigene Entwürfe unter Berücksichtigung von Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
– die Funktionen von Kleidung kennen und Kulturvergleiche anstellen
– Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung
– kritisches Konsumverhalten in den Bereichen Kleidung, Wohnen, Werbung, Mode und Freizeit entwickeln
– Erlernen der Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums
Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des psychischen, physischen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.
Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden. Ein zentrales Anliegen in allen Fragen der Lebensgestaltung muss die Gesunderhaltung sein.
Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.
Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.
Der Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt gliedert sich in die Teilbereiche:
– Ernährung und Gesundheit
– Haushalt und Gesellschaft
– Verbraucherbildung und Gesundheit
– Lebensgestaltung und Gesundheit
Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.
Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisen und Speisefolgen sind ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Moderne Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.
Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben.
Für den Unterrichtsertrag unerlässlich ist ständiges Üben und Wiederholen von Arbeitsabläufen; Möglichkeiten von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind wahr zu nehmen.
Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.
Ernährung und Gesundheit
Beispielsweise:
– Bedeutung der gesunden Ernährung und Regeln für eine gesunde Ernährung
– Nährstoffauswahl und Nährstoffzusammensetzung
– die Ernährungspyramide
– lebensnotwendige Inhaltsstoffe unserer Nahrung und deren Aufgabe im menschlichen Körper
– Mahlzeiten des Tages – Tagesleistungskurve
– Garmachungsarten und Konservierungstechniken
– Unfallverhütung, Sicherheitsmaßnahmen – Verhaltensregeln
– Erste Hilfe – Hausapotheke
Haushalt und Gesellschaft
Beispielsweise:
– Einkaufsplanung, Einkauf – Wirtschaften mit Geld
– Bevorratung im Haushalt – Konservierung
– Haushaltsgeräte
– Haushalt und Umwelt – Mülltrennung
– Ordnungs- und Reinigungsarbeiten
– Tisch-, Ess- und Trinkkultur, Regeln des Servierens
– Hygieneverhalten
Verbraucherbildung und Gesundheit
Beispielsweise:
– Preis-, Qualitäts- und Handelsklassen
– Marktinformation, Werbung, Markterkundung
– Lebensmittelgesetz und Konsumentenschutz
– Lebensmittelkennzeichnung
Lebensgestaltung und Gesundheit
Beispielsweise:
– Gerichte planen und zubereiten
– verschiedene Arbeitstechniken für die Zubereitung
– Energiebedarf in Bezug auf Alter und Tätigkeiten
– verschiedene Kostformen (zB Diätkost)
– Feiern und Feste im Jahreskreis
– Interkulturelle Aspekte
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Aufgaben der Haushaltsführung selbstständig bewältigen zu können
– Arbeitsabläufe planen zu können
– ökonomisches und kritisches Verbraucherdenken zu entwickeln und verantwortungsbewusstes Kauf- und Konsumverhalten zu lernen
– Marktinformationen kennen und durch sinnvolles und preisbewusstes Einkaufen zu nützen
– einen Überblick über die Grundlagen einer gesunden Ernährung zu gewinnen
– sich für eine der Gesundheit dienliche Ernährungsweise entscheiden zu können
– mit Lebensmitteln sachgerecht und verantwortungsvoll umgehen zu lernen
– nach Rezepten Speisen zubereiten zu lernen
– Formen der Bevorratung von Lebensmitteln kennen und Einsicht in deren Nutzen zu gewinnen
– Kenntnisse von der Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten zu erwerben
– Ess- und Tischkulturen kennen und situationsgerecht anwenden zu können
– Arbeitstechniken zur Lebensmittelverarbeitung zu erlernen
– verschiedene Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Geräte der Küche in ihrer Funktionalität zu kennen
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport gliedert sich in die Teilbereiche:
– Grundlagen zum Bewegungshandeln
– könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– spielerische Bewegungshandlungen
– gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– gesundheitsorientiert ausgleichende Bewegungshandlungen
– erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch exemplarische Auswahl von entsprechenden Inhalten differenziert in den einzelnen Alterstufen, wobei der jeweilige Entwicklungsstand zu berücksichtigen ist, folgende Sinngebungen von Bewegung, Spiel und Sport erfahren:
– Förderung der Freude am spielerischen und sportlichen Tun
Grundlagen zum Bewegungshandeln
– Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erwerben, erweitern, eigene Stärken erkennen.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil. Das Leisten erfahren und reflektieren.
Spielerische Bewegungshandlungen
– Gemeinsames Handeln, Spielen und sich Verständigen. Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– Bewegung gestalten und darstellen; sich körperlich ausdrücken.
Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Gesundheitsbewusstsein entwickeln; die Fitness verbessern.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten; Erlebnis und Wagnis in Verantwortung für sich selbst und andere erfahren.
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder Schulstufe unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen.
Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und durchführung herangezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler weisen oft eine sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeit auf und sollen möglichst nach Beobachtung und Bewegungsdiagnose zusätzlich individuell gefördert werden (Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit).
Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtigung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.
Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen,
Auf eine sinnvolle Verteilung wie Vielfalt, Ergänzung und Kontrast der Lehrinhalte über die Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern sich auch an den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen orientieren, wobei Kooperationen mit außerschulischen Partnern anzustreben sind. Für ausgewählte Inhalte ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen.
Theoriegeleitete Inhalte sind ausgehend vom Bewegungshandeln zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.
Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung erkennen und einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) beitragen oder auch treffen können.
Grundlagen zum Bewegungshandeln
Beispielsweise:
– vielfältige motorische Aktivitäten
– Üben von konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (im aeroben Bereich)
– Beweglichkeit
– psychomotorische Schulung und Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung
– Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bewegungsabläufe ohne, mit und an geeigneten Geräten erfahren
– über Hindernisse laufen, weit, hoch und über Hindernisse springen
– in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen anbahnen
– vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage anbahnen
– Tauchen mit einfachsten Anforderungen
– Baderegeln kennen lernen
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwickeln von Spielfähigkeit mit einfachen Anforderungen in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte wie zB unterschiedliche Übungen mit dem Ball
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Aufbau von Körperwahrnehmung: einfache Bewegungen zum Rhythmus von Sprechversen
– Singspiele und Kindertänze
– einfache Tanzschritte und einfache Tanzfassungen
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– den Zusammenhang zwischen Bewegung und körperlichem Wohlbefinden erfahren und die Freude an der Bewegung fördern
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien und Erfahrungen mit einfachen, rollenden und gleitenden Geräten gewinnen
– gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
Grundlagen zum Bewegungshandeln
Beispielsweise:
– Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten
– grundlegender Erwerb konditioneller Fähigkeiten wie zB Ausdauer, und Beweglichkeit
– Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Psychomotorik)
– Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung
– die Wichtigkeit einer richtigen Atmung bewusst machen
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten anbahnen
– leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
– trainieren von Ausdauer und überwinden von Hindernissen angepasst an die individuellen Möglichkeiten
– in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen üben
– vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage üben; Tauchen mit einfachen Anforderungen; einfache Sprünge
– anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Verbessern und vielfältiges Anwenden von sportartspezifischen (Grund)Formen
– Wettkämpfe (und deren Vorformen) in verschiedenen Sportarten und Sportspielen kennen lernen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage grundlegend thematisiert werden
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten und Beachtung von Spielregeln
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
– Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erproben
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern: Reaktionen des Körpers bewusst erfahren – zB Ermüdung, Pulsfrequenz
– Erkennen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken und Erschließen von weiterführenden Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
– Erweiterung der Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten
– Maßnahmen zur Sicherheit kennen lernen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen
– Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben
Grundlagen zum Bewegungshandeln
Beispielsweise:
– vielfältige motorische Aktivitäten anbieten und üben
– Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit
– psychomotorische Schulung
– Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden
– Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
– nach individuellen Voraussetzungen schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen; weit, hoch und über Hindernisse springen; in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen
– vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können allenfalls in einer (weiteren) Schwimmlage; Sprünge
– Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen Grundformen
– Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten
– Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
– angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele
– Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten
– taktische Maßnahmen setzen können
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung
– Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen
– Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– gymnastische Grundformen ohne und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit
– einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erlernen und üben
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen
– bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper
– Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Schwierigkeiten in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung
– Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken und Erschließen von weiteren Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
– Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten festigen allenfalls erweitern
– gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
– fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben
Grundlagen zu Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Ausbau der vielfältigen motorischen Aktivitäten
– weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit
– Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität, Bewegungsökonomie und Erkennen der persönlichen Grenzen
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten
– Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren
– möglichst schnell und ausdauernd in einer Lage auch allenfalls in Wettkampfform schwimmen; Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge
– Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen Grundformen
– Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen
– Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
– angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten
– zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen
– taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität
– eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
– kreatives Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen
– akrobatische und gauklerische Fertigkeiten durchführen
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– den Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden verstehen (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung)
– Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren
– fachspezifische Informationen über Körperstatik zB Wirbelsäule – und Körperfunktionen zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz erfahren
– Erlernen und Üben der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken, Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen – vorzugsweise im Freien
– Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard)
– Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen und zu aktiver Hilfeleistung führen
– fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben und ausbauen
Der Unterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Begegnung mit der englischen Sprache in einer motivierenden Atmosphäre zu ermöglichen, ihr Interesse für diese Sprache zu wecken, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Fähigkeiten zu nutzen und zu erweitern.
Sprachverhalten ist zu entwickeln, um die englische Sprache als Verständigungsmittel im Alltag gebrauchen zu können.
Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen wahrgenommen werden, die sich beim gemeinsamen Lernen einer fremden Sprache ergeben.
Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen.
Diese Teilbereiche sind fächerübergreifend anzuwenden, ergänzen sich gegenseitig, greifen ineinander und führen zum richtigen Verständnis und Gebrauch der englischen Sprache hin.
Einblicke in die Lebensgewohnheiten der Menschen in englischsprachigen Ländern sind zu vermitteln und können zu einer aufgeschlossenen Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften allgemein beitragen.
Schwerpunkte sind:
– Elemente der englischen Sprache und deren Aussprache kennen zu lernen, diese ständig zu erweitern und Einsichten in die Struktur und Funktion dieser Sprache zu gewinnen
– den richtigen Sprachgebrauch vorwiegend im mündlichen, nach Möglichkeit auch im schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
– Erfahrungen und Gedanken in englischer Sprache auszutauschen und den lebenspraktischen Nutzen bewusst zu machen
Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht – sofern dies organisatorisch möglich ist – in den Gesamtunterricht integriert werden und sich thematisch am Unterricht anderer Gegenstände orientieren.
Der Englischunterricht hat in erster Linie den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Das Hörverstehen ist durch regelmäßige Hörübungen sowohl durch das Verstehenlernen der Äußerungen von Lehrerinnen bzw. Lehrern und Mitschülerinnen und Mitschüler als auch durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen anhand von geeigneten Hörtexten zu entwickeln. Dabei sind die Aufgaben in den ersten beiden Lernjahren so zu gestalten, dass sie ohne Lese- und Schreibfertigkeiten bewältigt werden können.
Der Sprechunterricht hat anhand von Dialogen Situationen aus der Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist notwendig, sich auf einen leicht erlernbaren jedoch vielseitig verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Dieser Wortschatz ist immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen zu wiederholen, zu festigen, in neuen Zusammenhängen zu verwenden und so weit wie möglich zu erweitern.
Durch Verwendung von zB rhythmischen Sprechübungen und kurzen Reimen werden Ausspracheübungen attraktiv und interessant gestaltet.
Leseverstehen beschränkt sich auf zusammenhängende Äußerungen in Verbindung mit den jeweiligen Themen.
Der passive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung von sinnerfassendem Lesen Bedeutung. Erst daraus kann ein aktiver Wortschatz individuell entwickelt und aufgebaut werden. Lautes Lesen trägt wesentlich zur Schulung der Aussprache bei; es sollen in der Regel gemeinsam erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden.
Schreiben ist als eigene Fertigkeit nur in bescheidenem Ausmaß anzustreben. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.
Die Themen des Fremdsprachenlernens ergeben sich aus der Jahresplanung und werden im Laufe der Unterrichtsjahre immer wieder erarbeitet und erweitert.
Folgende Themen bieten sich beispielsweise an:
– meine Familie, meine Freunde und ich
– meine Schule
– meine Freizeit und meine Interessen
– mein Jahresablauf
– mein Körper und mein Befinden
– meine Umwelt
– Arbeit und Beruf
– Gesellschaft und Kultur
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung einfacher Sprechsituationen
Beispielsweise:
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum bewussten Zuhören durch Übungen zur Lautwahrnehmung und Lautunterscheidung
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum Einander-Zuhören und zum Verstehen und Erschließen fremdsprachlicher Äußerungen, Anweisungen und Aufforderungen unter Zuhilfenahme aller Sinne
– Bewältigung einfacher Sprechsituationen im sozialen Kontext: einfache Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, einfache Glückwünsche, Dank ausdrücken und Entschuldigungsformen
– Wiedergeben von einfachen Texten: Sprüche, Reime, Lieder und Spiele
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
– Hörtexte über Medien erfassen, sofern sie Thematisches an Bekanntes anschließen
– kurze Dialoge führen und verstehen
– einen Grundwortschatz aufbauen
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung komplexerer Sprechsituationen
Beispielsweise:
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hören von Texten, die kommunikativen Wert haben und aus bekannten Elementen bestehen
– Bewältigung von Sprechsituationen im sozialen Kontext: Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, Einladungen, einfache Telefonate, Glückwünsche, Danken und Entschuldigen, Reagieren auf Fragen und Erteilen von Auskünften
– Beziehungen regeln: Befinden erfragen, eigenes Befinden beschreiben, um Erlaubnis bitten und darauf reagieren
– Nichtwissen bzw. Nichtverstehen äußern
– Sprüche, Reime und Lieder
– Spielszenen und Rollenspiele
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Äußerungen verstehen
– Dialoge führen und verstehen
– den bereits erworbenen Grundwortschatz ständig erweitern
– themenbezogene Hörtexte im Wesentlichen verstehen
– Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
– kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung von Sprech- und Alltagssituationen
Beispielsweise:
– Handlungen anbahnen: um Hilfe ersuchen und Hilfe anbieten, Vorschläge machen und darauf reagieren, Anordnungen erteilen und verstehen
– Alltagssituationen in der Fremdsprache bewältigen: Informationen einholen und geben
– Stellungnahmen abgeben
– Wünsche und Gefühle ausdrücken und erfragen
– Sprüche, Reime und Lieder
– Spielszenen und Rollenspiele
– Texte lesen, eventuell schreiben und verfassen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Informationen im Rahmen vorgesehener Themen und Situationen geben und erfragen
– persönliche Befindlichkeiten zum Ausdruck bringen
– Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
– sich über Erlebtes und Erarbeitetes äußern
– kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
– Texte sinn erfassend und richtig artikuliert lesen
– Mitteilungen und Texte verfassen
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Verkehrserziehung zum bewussten Wahrnehmen, zu einer kritischen, verantwortungsvollen und umweltbewussten Einstellung und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen geführt werden.
Verkehrserziehung soll:
– Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt aufzeigen
– die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr fördern und trainieren
– erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes vermitteln
– zur Bereitschaft führen, Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren und sich um soziales, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
– durch Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer befähigen
Schwerpunkte sind:
– kritisches, verantwortungsvolles, umweltbewusstes und überlegtes Handeln in Verkehrssituationen
– Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt zu erkennen
– die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr zu gewinnen und weiter zu entwickeln
– erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes zu erwerben
– Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren
– sich um soziales, partnerschaftliches, rücksichtsvolles, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
– konkrete Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer einzuüben
Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.
Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern im hohen Maß auch für andere Verantwortung. Durch Prozesse der Selbsterfahrung im Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass in einer Verkehrsgemeinschaft alle Verantwortung zu tragen haben.
Lerninhalte und Anlässe orientieren sich an realen Verkehrsereignissen und -situationen im Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein.
Üben, regelmäßiges Wiederholen und systematische Festigung von Verkehrsregeln in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln sind Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrags.
Verkehrserziehung soll so angelegt werden, dass sie von jeder Schülerin und von jedem Schüler als etwas Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges und zunehmend selbstständiges Verhalten sollte als echte Lernleistung anerkannt und verstärkt werden.
Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.
Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr
Beispielsweise:
– die optische und akustische Wahrnehmung verfeinern und schulen: Lichtzeichen von Anlagen und Fahrzeugen bewusst wahrnehmen und ihre Signalfunktion verstehen; verschiedenste Verkehrsgeräusche (zB Motorengeräusche) bewusst wahrnehmen, unterscheiden und das eigene Verhalten darauf einstellen
– die Kommunikations- und Reaktionsfähigkeit im Verkehr verfeinern und fördern: die im Straßenverkehr gebräuchlichen nonverbalen Kommunikationsmuster wahrnehmen, verstehen und das eigene Verhalten darauf einstellen (zB Handzeichen, Blickkontakt, Warnsignale)
– die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit möglichst optimieren
– Verkehrszeichen, -vorschriften und -regeln kennen lernen und akzeptieren (zB Benützen des Gehsteigs, Verhalten vor und beim dem Überqueren der Fahrbahn, Zebrastreifen)
– Verkehrsverhältnisse im Einzugsbereich der Schule
– besondere Gefahrenstellen
– der sichere Schulweg
– richtiges Verhalten als Fußgängerin und als Fußgänger üben
– Verhalten beim Mitfahren in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln (zB Verhalten beim Aus- und Einsteigen in ein Verkehrsmittel)
– soziales, vorausblickendes und sicherheitsorientiertes Verhalten im Verkehr (zB sich als Fußgänger sicher verhalten, für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen, mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen)
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehend eigenständige Ziele. Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll folgende Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Arbeits- bzw. Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Arbeits- bzw. Berufswelt und soll im Rahmen der Berufsorientierung geübt und gefestigt sein.
Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.
Berufsorientierung soll die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit der Arbeits- bzw. Berufswelt vorbereiten und möglichst viele praktische Einblicke in das Berufsleben bieten. Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.
Berufsorientierung hat wesentlich dazu beizutragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen auseinander setzen.
Der Unterricht soll den prozesshaften Charakter der Berufsorientierung berücksichtigen. Er soll die Berufswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.
Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sowie die Berücksichtigung der persönlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sind dafür Voraussetzung.
Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit und direkte Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit Personen und Einrichtungen aus der Arbeits- bzw. Berufswelt oder dem Ausbildungsbereich (Realbegegnungen wie Betriebs-, Berufs- und Schulerkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Messen und weiteren Veranstaltungen zur Berufsinformation usw.) an.
Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.
Eine intensive Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen bildet einen wichtigen Schwerpunkt in der Berufsorientierung.
Bedeutung und Aspekte von Arbeit und Beruf
Beispielsweise:
– Arbeit und Berufe
– Anforderungsprofile für Arbeit und berufliche Tätigkeiten
– Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Erziehungsberechtigte, Freundeskreis, Wirtschaft und Gesellschaft
– Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler
– Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen
– Formen von Arbeit
– die Arbeits- und Berufswelt erfahren – Realbegegnungen
– Verständnis gewinnen für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat
– die Bedeutung von sozialen Kompetenzen
– Arbeit und Gesundheit
– Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe- und Lebensgemeinschaften
– Rollenverständnis von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern
– Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen
– Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen
– Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können
– durch die Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege die daraus resultierenden Konsequenzen einschätzen lernen
– aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können
– vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen
– Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können
Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen.
Unsere komplexe, von Medien, Algorithmen und digitalen Technologien durchdrungene Welt lässt sich an ausgewählten Beispielen (mit entsprechenden Phänomenen, Strukturen, Funktionen und Problemstellungen) konkretisieren und im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung mit Aspekten aus der informatischen Bildung und Medienbildung erarbeiten. Solche Beispiele aus der digitalen und technisierten Welt kann man in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität als digitale Artefakte bezeichnen. Diese weisen technologisch-mediale, gesellschaftlich-kulturelle und interaktionsspezifische Bezüge auf. Durch die Bearbeitung von Beispielen sollen Kompetenzen entwickelt werden, um digitale Artefakte zu erkunden, zu hinterfragen, verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist eines der Ziele ein sicherer Umgang mit Medien und digitalen Technologien im Sinne des Kinderschutzes.
Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht, unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.
Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung bieten sich didaktische Konzepte und Prozesse an, die einen ganzheitlichen Zugang zu digitalen Artefakten gewährleisten. Dazu gehören ko-konstruktive, erfahrungs-, gestaltungs- sowie reflexions- und problemlösungsorientierte Methoden wie Critical Thinking (kritisches Denken: vernünftiges reflektierendes Denken), Design Thinking (iterative Methode für die Lösung von Problemen und die Entwicklung neuer Ideen), forschendes Lernen und Playful Learning (spielerisches Lernen). Digitale Grundbildung erfordert fächerverbindende und fächerübergreifende Arbeitsformen unter Berücksichtigung der besonderen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler. Daraus ergeben sich insbesondere: die Arbeit mit individuellen Förderplänen, eine zieldifferente Strukturierung, eine binnendifferenzierte Organisation des Lernprozesses und eine Sicherung der Lernmotivation. Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen. Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Lernbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Des Weiteren gilt zu beachten, dass je nach Lernbehinderung der Schülerinnen und Schüler für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Die folgenden Bereiche sind dabei in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:
– Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus.
– Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21 st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration) und des Computational Thinking (problemorientiertes informatisches Denken).
– Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen.
Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. Dabei gilt es, die aus der jeweiligen Lernbehinderung erwachsenden Einschränkungen besonders zu berücksichtigen. In koedukativen Gruppen ist darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten.
Durch die Digitalisierung, Datafizierung, Automatisierung und Medialisierung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess mit all seinen Problemen und Chancen, welcher auch Grundlagen, Aufbau und Ordnung von Wissen betrifft. Die drei zentralen fachlichen Konzepte beruhen, basierend auf dem Frankfurt Dreieck, auf folgenden Perspektiven: der technisch-medialen (T), der gesellschaftlich- kulturellen (G) und der interaktionsbezogenen (I). Mit diesen können digitale Phänomene unserer Gesellschaft beispielhaft auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Graden der Abstraktion didaktisch bearbeitet werden.
Diese beinhalten informatische Funktions- und Wirkprinzipien sowie die Reflexion ihrer nichtunmittelbar sichtbaren Einflüsse auf Kultur, Politik, Gesellschaft und Lebenswelt, Technik und Produktion.
Diese betreffen etwa soziale Umgangsformen, die politische Organisation, Machtstrukturen, ökonomische Interessen oder die Kommunikation. Die historische Perspektive erlaubt es, Kontinuitäten und Entstehungsprozesse sowie damit verbundene Traditionen zu verstehen.
Sie erlaubt die Analyse, Reflexion und kreative Gestaltung persönlicher und kollektiver Handlungsrepertoires. Dies beinhaltet auch die Frage, wie und mit welchen Zielen Menschen Medien erstellen, gestalten und Systeme nutzen.
– Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
– Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
– Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
– Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren: Zerlegen von Problemen, Muster erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen
– Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Es wird auf die Anwendungsbereiche des Lehrplanes Digitale Grundbildung der Mittelschule (BGBl. II Nr. 267/2022) verwiesen. Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind unter der Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderung so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit orientieren und die Kompetenzen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien aufbauen, festigen und erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) das Prinzip der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe eines digitalen Endgeräts beschreiben.
– (G) erkunden, was das Digitale im Unterschied zum Analogen ausmacht, und an Beispielen aufzeigen, welche Elemente/Komponenten und Funktionen dazugehören.
– die individuelle Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag vergleichen, hinterfragen und sinnvolle Möglichkeiten der Veränderung benennen sowie vergleichen, wie Menschen vor und nach der Einführung oder Übernahme der Digitalisierung leben und arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) verschiedene Suchmaschinen nennen und beschreiben, wie eine Suchmaschine prinzipiell funktioniert.
– (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für sich selbst erkennen.
– unter Nutzung der grundlegenden Funktionen einer Suchmaschine einfache Internetrecherchen durchführen sowie die Qualität der gefundenen Informationen anhand grundlegender Kriterien einschätzen.
– mit einem digitalen Gerät Informationen speichern, kopieren, suchen, abrufen, ändern und löschen und die gespeicherten Informationen als Daten definieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen.
– (G) an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten.
– verschiedene digitale Kommunikationswerkzeuge, Kollaborationswerkzeuge und Kollaborationsdienste benennen und sinnvolle Nutzungsszenarien aufzeigen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) erkennen und ausführen
– (G) verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben.
– einzeln und gemeinsam Texte und Präsentationen (unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten) gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) gängige physische Komponenten von Computersystemen (Hardware) benennen
– (G) Mediennutzungsformen sowie deren historische Entwicklung und gesellschaftliche Etablierung im Zuge des Medienwandels beschreiben.
– Hilfesysteme bei der Problemlösung nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) nach vorgegebenen Kriterien bewerten, wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Technologieprodukten für unterschiedliche Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann.
– (G) Interessen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums beschreiben.
– (G) geeignete Software (auch freie Software) auswählen und bedienen, um unterschiedliche Aufgaben auszuführen.
– an Beispielen aufzeigen, inwieweit das Digitale im Vergleich zum Analogen das eigene Leben, die Gesellschaft oder Umwelt verändert. Sie können erkennen, dass Medien und Technologien nie „neutral“ sind.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) Daten erfassen, filtern, sortieren und darstellen.
– Lizenzmodelle, insbesondere offene (Creative Commons, Open Educational Resources, Open Source) benennen und anwenden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) darstellen, wie Informationen in kleinere Teile zerlegt, als Pakete durch mehrere Geräte über Netzwerke und das Internet übertragen und am Zielort wieder zusammengesetzt werden.
– (G) Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen. Sie können Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben.
– den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welche Interessen das anbietende Unternehmen hat.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (G) die Rechte am geistigen Eigentum erkennen und Quellen angeben.
– visuelle/audiovisuelle/auditive Inhalte erzeugen und adaptieren. Sie können Möglichkeiten der Veröffentlichung benennen.
– mit Daten einfache Berechnungen durchführen sowie in verschiedenen (visuellen) Formaten sammeln und präsentieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden.
– (T) digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen.
– zwischen digitalen Angeboten und eigenen Bedürfnissen abwägen und persönliche Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) an Beispielen Anwendungen von Technik in Umwelt und Gesellschaft beschreiben und deren Relevanz für gesellschaftliche Gruppen und kulturelle Kontexte berücksichtigen.
– (G) Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens erkennen sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden.
– (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für die Gesellschaft erklären.
– zielgerichtet die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend überprüfen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit).
– (G) einen Kompromiss zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Geheimhaltung und Sicherheit von Informationen benennen.
– (I) bei der Erstellung digitaler Projekte mit mehreren Mitwirkenden zusammenarbeiten.
– (I) eigene digitale Identitäten gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie Programme Daten speichern und verarbeiten, indem sie Zahlen oder andere Symbole zur Darstellung von Informationen verwenden.
– (G) verschiedene populäre Medienkulturen benennen sowie Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben.
– medialen Produktionen auf Barrierefreiheit überprüfen.
– Einstellungen in Softwareapplikationen den persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) am Beispiel erklären, wie Computersysteme in Alltagsgegenständen bestimmte Funktionen erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
– (G) ökologische Problemkonstellation wie Energie und Rohstoffe im Zusammenhang mit Digitalisierung benennen.
– (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann.
– (I) entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert.
– (G) euphorische und kulturpessimistische Haltungen gegenüber Technologie- und Medienwandel wahrnehmen.
– (I) die Normativität von digitalen Technologien (zB Filterblase) und Medieninhalten (zB Stereotype, Klischees) erkennen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen.
– (G) Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erkennen und sich dazu verantwortungsvoll verhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (G) ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln.
– (G) bei der Auswahl von Social Media bedenken, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben.
– verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) unter Nutzung einer geeigneten Entwicklungsumgebung einfache Programme erstellen, diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben).
– (G) Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben und deren Einfluss auf die Wahrnehmung des Inhalts hinterfragen.
– mit bereitgestellten Medien und Software-Applikationen zielgerichtet und kreativ gestaltend kooperieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) Software zur Verschlüsselung von Daten benennen und unterstützt einsetzen.
– (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zu zivilgesellschaftlicher Partizipation und Engagement genutzt wird.
Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Verkehrserziehung, Lebende Fremdsprache Englisch, Berufsorientierung, Bewegung und Sport sowie Technisches Werken und Textiles Werken enthalten vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der entsprechenden Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Interessens- und Begabungsförderung, Chorgesang, Spielmusik, Darstellendes Spiel, Einführung in die Informatik und Muttersprachlicher Unterricht orientieren sich am Lehrplan der Volks- bzw. der Mittelschule.
Der Inhalt des Freigegenstandes Lebende Fremdsprache Englisch enthält vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache Englisch mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Der Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen gehörloser bzw. hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Bei hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern kommt dieser Lehrplan dann zur Anwendung, wenn die aus ihrer Hörbeeinträchtigung erwachsenden pädagogisch-inhaltlichen Erfordernisse jenen gehörloser Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen sind.
Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:
– Präambel;
– Pädagogische Ausgangslage;
– Allgemeines Bildungsziel;
– Allgemeine Bestimmungen;
– Allgemeine didaktische Grundsätze;
– Stundentafeln;
– Lehrpläne für den Religionsunterricht;
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der verbindlichen und unverbindlichen Übungen Therapeutisch-funktionelle Übungen, Hörstrategien, Manual- und Gebärdensysteme, Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), Lebens- und Identitätskunde;
– Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, Grundschule und Mittelschule.
Für gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Behinderung aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind.
Gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler sind Kinder und Jugendliche mit einer angeborenen oder erworbenen gravierenden Hörbeeinträchtigung. Unter diesem Begriff werden einerseits organische und funktionelle Störungen des Hörorgans, die eine hochgradige Schwerhörigkeit bzw. eine Gehörlosigkeit verursachen, sowie andererseits zentrale Hörstörungen (zB auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen), die auf neurologischen Dysfunktionen basieren, verstanden.
Es sind dies Schülerinnen und Schüler, die
– auch bei optimaler Hörgeräte- bzw. Cochlear-Implant-Versorgung Lautsprache nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auditiv wahrnehmen können,
– bei der Wahrnehmung akustischer Reize zwar erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen, aber dennoch Lautsprache mit Hilfe von Hörgeräten oder Cochlear-Implant auditiv wahrnehmen können,
– trotz normalem peripheren Hörvermögens Lautsprache nicht auf natürlichem Weg verarbeiten und wahrnehmen können.
Das Ausmaß der Folgen einer Hörbeeinträchtigung wird im Einzelfall durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bestimmt, wie
– Beginn, Art und Grad der Hörbeeinträchtigung;
– Beginn und Art der durchgeführten Fördermaßnahmen;
– adäquate Versorgung mit technischen Hilfen;
– Kommunikation und Spracherfahrung;
– Lern- und Leistungsverhalten;
– soziale und psychosoziale Faktoren sowie das soziokulturelle Umfeld.
Ausgehend von den Erkenntnissen der Hörbeeinträchtigtenpädagogik und der Neurolinguistik sowie den medizinischen und technischen Fortschritten erschließen sich für das hörbeeinträchtigte Kind Fördermöglichkeiten, die in den ersten Lebensjahren am effektivsten sind und deren Wirksamkeit mit Eintritt in die Schule erhalten und weiterentwickelt werden muss.
Dem Bereich Kommunikation und Sprache kommt eine besondere Bedeutung als wesentliches Element menschlicher Selbstbestimmung zu. Die Entwicklung eines Kommunikationssystems muss sich an der Lebenssituation, den Bedürfnissen und den konkreten, individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.
Für die kindliche Entwicklung sind insgesamt die Form und Intensität der Kommunikation mit den nächsten Bezugspersonen entscheidend. In der Auseinandersetzung mit ihnen entfalten und bilden sich Persönlichkeit und Identität, wird emotionales und soziales Verhalten erlernt und erweitern sich der Wissens- und Bildungsstand sowie das Abstraktionsvermögen.
Hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler benötigen methodisch-didaktisch speziell aufbereitete Lernangebote sowie mehr Zeit für die verschiedenen Lernprozessphasen. Daher sind geeignete Schwerpunksetzungen und Gewichtungen vorzunehmen sowie ausreichende Übungszeiten im Rahmen der vom Lehrplan vorgegebenen Stundentafeln vorzusehen.
Die Sonderschule für gehörlose Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen §§ 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Erziehung und Unterricht haben die Aufgabe, Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz zu fördern, die Nutzung erforderlicher technischer Hilfen zu ermöglichen, die Entwicklung der Sprache und des Sprechens zu unterstützen sowie die Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler zu fördern, wodurch bestehende Barrieren bewusst gemacht und abgebaut werden können.
Ein wesentliches Ziel der schulischen Bildung ist es, den Schülerinnen und Schülern möglichst umfassende Kompetenzen in Laut-, Schrift- bzw. Gebärdensprache gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu vermitteln. Dies soll ihnen ermöglichen, mit ihrer hörenden Umwelt zu kommunizieren, an der kulturellen Welt der Hörenden und der Hörbeeinträchtigten zu partizipieren und ihre kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten zu entfalten.
Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird ihre Integration in die Welt der Hörenden erleichtert und die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.
Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
– Förderung der Sprach-, Kommunikations- und Wahrnehmungskompetenz;
– Gesprächserziehung;
– Erziehung zum Hören;
– rhythmisch-musikalische Erziehung;
– Förderung der sozialen, emotionalen und psychomotorischen Entwicklung;
– Befähigung zum Äußern von Gefühlen und Wünschen;
– Förderung integrativer und kooperativer Prozesse;
– Erarbeitung und Einüben sozialer Verhaltensweisen;
– Förderung der Ich-Stärke und Identitätsbildung;
– Erziehung zur Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit;
– Berücksichtigung der behinderungsrelevanten Aspekte in allgemein bildenden Unterrichtsinhalten.
Neben der Schaffung hörbeeinträchtigtengerechter Rahmenbedingungen, die einen adäquaten Erwerb der Bildungsinhalte gewährleisten und der Einbeziehung des Umfelds in den Unterricht soll eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen erfolgen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.
Die acht Schulstufen des Lehrplans der Sonderschule für gehörlose Kinder sind in drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefasst:
Grundstufe I: 1. und 2. Schulstufe (einschließlich der Vorschulstufe)
Grundstufe II: 3. und 4. Schulstufe
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe I besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.
Innerhalb der Grundstufen I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Sofern eine Vorschulstufe geführt wird, ist der zugrunde liegende Lehrplan die Planungsgrundlage für die Arbeit im Vorschulstufenbereich. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Der Schuleingangsbereich soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.
Die Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.
In der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
In der Grundstufe I und II ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundstufe I und II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
Bei gemeinsamer Führung von Vorschulstufe und Grundstufe I ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel vom Schulforum gemäß Art. I § 4 Abs. 4 festzulegen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.
Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Jahresstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
– die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
– die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
– die Arbeit mit Individuellen Förderplänen.
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw. Schülergruppen. Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
Die Therapeutisch-funktionellen Übungen sollen einerseits zu einer möglichst weit reichenden Kompensation des eingeschränkten Hörvermögens beitragen und andererseits die Schülerinnen und Schüler bei der Aneignung aller erforderlichen Kompetenzen für eine selbstständige Lebensbewältigung unterstützen. Ausgehend vom Entwicklungsstand, dem Schweregrad der Hörbeeinträchtigung und den speziellen Bedürfnissen sind im vorgesehenen Rahmen jene Angebote in einem individuellen Ausmaß auszuwählen, durch die eine umfassende Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler erzielt werden kann.
Um die beschriebenen Bildungs- und Lehraufgaben der Therapeutisch-funktionellen Übungen erfüllen zu können, sind deren Inhalte sowohl im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden zu vermitteln als auch fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen.
Die dargestellten Lehrstoffangaben bieten nur eine exemplarische Auswahl von Lehrinhalten an. Diese sind in der Planungsverantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf die Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. entsprechend zu ergänzen.
Gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler bedürfen insbesondere in der Vorschulstufe unter Berücksichtigung ihrer kommunikativen Kompetenzen unterschiedlicher Fördermaßnahmen. Dies betrifft die Bereiche der Sprachentwicklung und der Gesprächserziehung (Lautsprache/Gebärde/Österreichische Gebärdensprache ÖGS), der rhythmisch-musikalischen Erziehung und der auditiven Wahrnehmung.
In der Grundstufe I und II sowie in der Sekundarstufe I werden diese Fördermaßnahmen in den Pflichtgegenständen und verstärkt auch in den behinderungsspezifischen verbindlichen Übungen umgesetzt.
Informations- und Kommunikationstechnologien tragen im Unterricht von hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern wesentlich zum Abbau von Barrieren bei. Sie sind vielfach eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Lernprozess und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ihren Erfahrungsraum zu erweitern, verbessern den persönlichen Zugang zu Kommunikation und Information und erleichtern die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Unterrichtsarbeit ist der Einsatz von elektroakustischen, audio-taktilen, audiovisuellen und elektronischen Hilfsmitteln.
Die Aneignung von Kompetenzen bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen behinderungsspezifischen Medien ist für gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Schlüsselqualifikation sowohl für die Bewältigung schulischer als auch künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.
Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
Um den Unterricht in der Grundstufe I und II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
– Lernen im Spiel;
– offenes Lernen;
– projektorientiertes Lernen;
– entdeckendes Lernen;
– informierendes Lernen;
– wiederholendes und übendes Lernen;
– usw.
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
Auf der 4. Schulstufe sind in Deutsch und Mathematik je vier bis sechs Schularbeiten durchzuführen. Im 2. Semester sind jedenfalls je Unterrichtsgegenstand zwei Schularbeiten vorzusehen.
In der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe) beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Für den Unterricht von gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:
– Erziehung zur sprachlichen Kommunikationsfähigkeit (Lautsprache/Manual- und Gebärdensysteme/ÖGS);
– Hörerziehung und Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit;
– Gesprächserziehung;
– Identitätsbildung;
– Anwenden hörbeeinträchtigtenspezifischer Hilfsmittel.
In der Sekundarstufe I ist für die Umsetzung des fächerverbindenden Unterrichts zu beachten, dass im Rahmen des Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge hergestellt werden. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) gemäß § 17 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.
Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich ihrer bzw. seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:
– die Berücksichtigung des Lern-, Wissens- und Sprachstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
– das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen kommt der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, dem schulpsychologischen Dienst, der Schulärztin bzw. dem Schularzt, der Fachärztin bzw. dem Facharzt, anderen Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern in der Bildungsregion große Bedeutung zu. Zusätzliche wertvolle Hilfestellungen können gegebenenfalls durch andere schulische sowie außerschulische Einrichtungen für gehörlose Menschen erfolgen.
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Sonderschule für gehörlose Kinder ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und den Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigte sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.
Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Erziehungsberechtigten über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.
Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundstufe II flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen wie zB Frühfördereinrichtungen, dem Kindergarten, der zuständigen Diversitätsmanagerin oder dem zuständigen Diversitätsmanager der Bildungsregion sowie Fachärzten oder dem Schulpsychologischen Dienst erforderlich.
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
Beim Schuleintritt eines gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Kindes sind folgende Maßnahmen besonders zu beachten:
– die Einbeziehung von Personen und Institutionen des sozialen Umfeldes zur Abklärung des Entwicklungsstandes, der individuellen Lebensumstände sowie der besonderen Bedürfnisse des Kindes;
– die Festlegung der Unterrichtsmethode unter Berücksichtigung der kommunikativen Voraussetzungen (Lautsprache, hörgerichteter Spracherwerb, Manual- und Gebärdensysteme/ÖGS);
– die Arbeit mit Individuellen Förderplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Z 5.9);
– interdisziplinäre Zusammenarbeit;
– geeigneter Sitzplatz, Raumakustik, Tageslichtbeleuchtung;
– Feststellung des Bedarfs an erforderlichen Hilfsmitteln;
– enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten;
– Kontaktaufnahme der einschreibenden Schule mit der zuständigen Diversitätsmanagerin oder dem zuständigen Diversitätsmanager der Bildungsregion (im Fall von Integrationsschülerinnen bzw. Integrationsschülern).
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, wie sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
In Anbetracht eines bevorstehenden Schulübertritts eines gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Kindes nach der vierten Schulstufe ist der sonderpädagogische Förderbedarf zu überprüfen, um die daraus resultierenden Fördermaßnahmen entsprechend anzupassen. Im Sinne eines nahtlosen Übergangs ist mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen (zB den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion) eine intensive Zusammenarbeit anzustreben.
Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche individuelle behinderungsspezifische Bedürfnisse sowie Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.
Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.
Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundstufe I und II Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.
Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
In Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes).
Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.
Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion bzw. einschlägigen Beratungsstellen notwendig.
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Der Unterricht im Rahmen des Lehrplan-Zusatzes für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch ist entsprechend der unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen und Kompetenzen hörbeeinträchtiger Schülerinnen und Schüler zu adaptieren.
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.
Der Begriff Gender soll sichtbar machen,
dass unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstrukturen durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind,
dass Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist,
dass die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind,
dass das soziale und kulturelle Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird,
dass gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahr.
Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:
Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;
Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;
Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;
Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;
Bewusst machen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus, sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;
Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, dass die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
3. Auf die Bildungsaufgabe der Sonderschule für gehörlose Kinder und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
In der Sekundarstufe I eröffnet der Lehrplan besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.
Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:
– Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens bzw. einer Sonderschule und insbesondere mit dem Bildungsziel der Sonderschule für gehörlose Kinder,
– Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Begabungen und Interessen sowie die jeweils erforderlichen speziellen Lernmethoden und Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt,
– Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 63a des Schulunterrichtsgesetzes).
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.
Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.
Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:
– Lernmotivation und Lernunterstützung,
– Soziales Lernen,
– Kreativität,
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
– Rekreation.
Lernmotivation und Lernunterstützung:
Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.
Soziales Lernen:
Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Kreativität:
Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:
Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.
Rekreation:
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:
Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.
Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 4.14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Z 4.14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.
Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Um den spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht gerecht zu werden, ist es erforderlich folgende Maßnahmen besonders zu beachten:
– eine den individuellen Bedürfnissen angepasste Sitzordnung,
– adäquate Raumakustik und Beleuchtung,
– Schaffung eines geeigneten Hörklimas,
– Visualisierung von Inhalten,
– spezielle Lese- und Schriftsprachangebote,
– Gesprächserziehung und Dialog,
– gezielte Übungen zur Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit durch Einbeziehung verschiedener Wahrnehmungsbereiche und Überprüfung des Sinnverständnisses in angemessenen Abständen,
– rhythmisch musikalische Erziehung,
– Schulung der Merkfähigkeit und der Konzentration,
– Wiederholung und Zusammenfassen von Inhalten durch Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler,
– optimaler Einsatz der verschiedenen Hörhilfen,
– transparente Strukturierung des Unterrichts:
klare Zielangaben,
Verdeutlichen der Arbeitsschritte,
Ausgehend von der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler sind die Bildungsinhalte so zu strukturieren, dass sie im vorhandenen zeitlichen Rahmen bewältigt werden können und zur Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen führen.
Die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Bereich Kommunikation - hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, lautsprachbegleitende Gebärde und mit ÖGS – sind sehr hoch, weshalb auf einen ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung im Unterrichtsverlauf zu achten ist.
Der sprachlichen Gestaltung des Unterrichts, der Sprache der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler und der Gesprächsführung/Gesprächsdisziplin kommt eine zentrale Bedeutung zu.
Zur optimalen Nutzung des vorhandenen Hörvermögens bedarf es des konsequenten Einsatzes behinderungsspezifischer Hilfsmittel unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen. (zB individuelle Hörhilfen, induktive Versorgung, FM-Anlage, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.).
Grundkenntnisse über die Handhabung und die Einsatzmöglichkeiten sind Vorraussetzung für eine effiziente Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung.
Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.
Hören ist die Fähigkeit, Schallereignisse wahrzunehmen und zu verstehen. Unter auditiver Wahrnehmung versteht man das Aufnehmen von Reizen, die durch das periphere Hörsystem und die zentrale Hörbahn verarbeitet und durch Speicherung, Selektion, Differenzierung, Analyse, Synthese, Ergänzung und Integration akustisch strukturiert werden. Hören ist ein aktiver Prozess. Er beeinflusst wichtige Entwicklungsbereiche. Daher müssen besondere Aufgabenschwerpunkte gesetzt werden:
– die Entwicklung des Hörens, die Hörerziehung und das Hörtraining sowie die rhythmisch-musikalische Erziehung;
– die Entwicklung der Lautsprache sowie des Schriftspracherwerbs;
– der alternative Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen, ÖGS;
– der Einsatz manueller Kommunikationsmittel zur lautsprachlichen Unterstützung;
– die Förderung der psychosozialen Entwicklung;
– die Persönlichkeitsbildung;
– die Vorbereitung auf die Integration in die Gesellschaft.
Individualisierung verlangt von den Lehrerinnen und Lehrern, dass sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Schülerpersönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nehmen und ihnen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den Grad ihrer jeweiligen Hörbeeinträchtigung und ihre bisheriger Lernerfahrungen berücksichtigen. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprochen werden.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe I und II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.
Im Rahmen der schulischen Förderung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler müssen im Bewusstsein über die Auswirkungen der Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigung für den Lebens- und Bildungsweg eines Kindes oder Jugendlichen die Lernangebote weit gehend individuell ausgewählt und gestaltet werden. Spezifische Lerninhalte und Methoden sollen die Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer Begabungen, Neigungen und Leistungsfähigkeit entsprechende Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben sowie in die Gesellschaft vorbereiten.
Unter Berücksichtigung der bereits im vorschulischen Bereich angewandten Sprachförderung und ausgehend von den individuellen kommunikativen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist das jeweils geeignete methodische Vorgehen beim Spracherwerb und Sprachausbau zu wählen.
Dazu gehören die Entwicklung von Hör- und Lautsprachkompetenz sowie gegebenenfalls die Entwicklung von Kompetenzen in Österreichischer Gebärdensprache oder der Erwerb von Strategien zur Kompensation und Bewältigung zentraler Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit zentralen Hörstörungen.
Der Entwicklung, Förderung und Erhaltung der Kommunikationsbereitschaft kommt ein zentraler Stellenwert zu. Die didaktische Aufbereitung des Unterrichts orientiert sich an den primär vorhandenen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, Manual- und Gebärdensprachsysteme, ÖGS)der Schülerinnen und Schüler. Gespräche und Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen – insbesondere in der Grundstufe I und II – in allen Unterrichtsfächern breiten Raum ein.
Die schulische Erziehung hat die Aufgabe, den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er ist angehalten zu versuchen, den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.
Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hierbei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.
In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden. Moderne Kommunikations- und Informationstechnologien tragen in einem großen Ausmaß zur Aktivierung und Motivierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler bei, die Kommunikationsmöglichkeiten mit der „hörenden“ Umwelt werden verbessert und erweitert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt und mit behindertenspezifischen Angeboten vertraut gemacht werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun insbesondere auf der Grundstufe I und II über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen eine weitreichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung auf ihrem persönlichen Lebens- und Bildungsweg.
Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs-, Lern- und Kommunikationsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.
In den Grundstufen I und II unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. oft sehr häufig voneinander.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat nicht nur im Förderunterricht zu versuchen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwerwiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen. Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:
– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
– Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen sowie auf Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
– Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs;
– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
– unterschiedliche Sozialformen;
– hörbeeinträchtigtenspezifische Medien und Hilfsmittel;
– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler;
– Entwicklung von Rückmeldeverfahren, um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten;
– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen.
In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der 6. Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“, wobei das Leistungsniveau „Standard AHS“ dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten im Leistungsniveau „Standard AHS“ ist auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen. Der Komplexitätsgrad einer Aufgabenstellung zeigt sich darin, welche Art der Denkleistungen die Aufgabenstellung von Schülerinnen und Schülern fordert und welche Wege der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Schülerinnen und Schüler beschreiten, um zu einer Lösung zu kommen. Einen Plan zu entwickeln, Daten und Belege zu verwenden, Lösungswege zu argumentieren sind komplexe Anforderungen und stellen somit einen höheren kognitiven Anspruch dar als das Wiedergeben von Informationen und Fakten oder das Anwenden von einfachen Verfahren. Da komplexe Aufgabenstellungen das strategische und problemlösungsorientierte Denken fördern, sind im Unterricht auch Schülerinnen und Schüler, die dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet sind, mit komplexen Aufgabenstellungen zu konfrontieren und bei deren Bearbeitung und Bewältigung zu unterstützen.
Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ führen.
Die Anforderungen der beiden Leistungsniveaus sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Die Reflexion und Einschätzung des eigenen Leistungsstandes sind zu fördern und es sind den Schülerinnen und Schülern Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen.
Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 31b SchUG.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (§ 19 Abs. 1a SchUG).
Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten bzw. zusammenarbeiten.
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren.
Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet.
Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen.
Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren.
In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (§ 31b Abs. 5 SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen (§ 21b Abs. 2 SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.
Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Z 4 der Bemerkungen zu der Stundentafel der Sekundarstufe I verwiesen.
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen bzw. fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.
Die Förderung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Dies bedeutet insbesondere auch die Berücksichtigung der kulturellen Besonderheiten der hörenden und der Gehörlosengemeinschaft. Dabei geht es auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen, sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.
Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe in der Grundstufe I und II ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sind daher in der Grundstufe I und II behutsam vorzunehmen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden |
| Religion | 2 |
| Sachbegegnung | 2 |
| Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben | 5 |
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdenssysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 |
| Mathematische Früherziehung | 2 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 2 |
| Bildnerisches Gestalten | 1 |
| Werkerziehung | 1 |
| Bewegung und Sport, Spiel |
Verkehrserziehung : Bis maximal 20 Jahresstunden.
Förderunterricht : Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Sprache im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
4. Aus den „Therapeutisch-funktionellen Übungen“ sind jene Teilbereiche der verbindlichen Übung im vorgesehenen Ausmaß zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung anzuwenden, die auf den vorhandenen individuellen kommunikativen Kompetenzen (Art der bereits erfolgten Fördermaßnahmen, Versorgung mit technischen Hilfen, individuelle Spracherfahrung usw.) der Schülerinnen und Schüler aufbauen.
| Schulstufen und Wochenstunden | |||||
| Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Sachunterricht | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 |
| Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation | |||||
| Unverbindliche Übungen | ||||
| 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: | ||||
| Hörstrategien | (1)-2 | 1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
| Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
| Spielmusik und Rhythmische Erziehung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: | ||||
| Hörstrategien | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Spielmusik und Rhythmische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 |
Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) sowie in der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebende Fremdsprache : 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Verkehrserziehung : Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Förderunterricht : Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 2 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen : Siehe Z 5 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Muttersprachlicher Unterricht : Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkung zur Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
1. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
2. Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 33, BGBl. II Nr. 379/2020)
4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 2 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
5. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
6. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch, Kommunikation |
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch, Kommunikation |
| Freigegenstände und unverbindliche Übungen | |||||
| Hörstrategien | 2-8 | ||||
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS |
Technisches Werken, Textiles Werken : Als alternative Pflichtgegenstände.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebens- und Identitätskunde : 20 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Berufsorientierung : Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
Digitale Grundbildung : Integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Es kann schulautonom als eigene Verbindliche Übung oder als Verbindliche Übung teilweise integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen, wobei eine Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht, oder als Pflichtgegenstand geführt werden.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen : Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht : Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
1. Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
2. Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 35, BGBl. II Nr. 379/2020)
4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
5. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
6. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
1. Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere verbindliche Übungen 1 | 5 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
____________________________
1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
_____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).
3. Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
_____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).
Wird gesondert bekannt gemacht.
Wie Anlage C1.
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
Hörerziehung und Hörtraining
Hören ist nicht nur für die Sprachwahrnehmung von Bedeutung, sondern auch für die emotionale und psychosoziale Entwicklung sowie für die Orientierung in Raum und Zeit. Wichtige Voraussetzungen für das Hören lernen sind die regelmäßige Überprüfung und eine ständige Beobachtung des Hörvermögens sowie die Schaffung eines anregenden Hörklimas. Im Unterrichtsgeschehen muss es möglichst viel zu hören geben. Dies erfordert unter anderem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodische Lehrersprache und das Bewusstmachen all dessen, was es im Verlauf eines Unterrichtstages zu hören gibt. Hörerziehung und Hörtraining sollen die Schülerinnen und Schüler zum Hinhören, zu einer Lauschhaltung anregen, damit sie lernen, Töne, Geräusche und die Sprache ihrer Umwelt aufzunehmen und zu verwenden.
Individuelle Sprechförderung
Aufgabe der individuellen Sprechförderung ist die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Manualsysteme können bei Bedarf als Unterstützung verwendet werden.
Manual- und Gebärdensysteme
Der Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen wie Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), lautsprachbegleitende Gebärde und andere manuelle Kommunikationsmittel ermöglicht eine individuelle und differenzierte Förderung von Kindern und Jugendlichen, die lautsprachlich bzw. hörgerichtet nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die ÖGS als eigenständiges Sprachsystem ermöglicht Kommunikation auf der Grundlage von Mimik, Körperhaltung und Handzeichen, dient der Vermittlung konkreter abstrakter und differenzierter Inhalte und trägt wesentlich zur Identitätsfindung bei.
Lautsprachbegleitende Gebärde, Fingeralphabet und Phonembestimmtes Manualsystem (PMS) sind visuelle Ergänzungssysteme, die den jeweiligen Regeln der Laut- und Schriftsprache strukturell folgen. Manual- und Gebärdensysteme zielen darauf ab, die Wahrnehmung und die Anwendung lautsprachlicher Äußerungen zu erleichtern und zu unterstützen.
Wahrnehmungsschulung
Die Basissinne (taktil- kinästhetisches, vestibuläres und propriozeptives System), die eng mit der auditiven Wahrnehmung verbunden sind, bilden die Grundlage einer positiven Sprachentwicklung. Sie liefern die Informationen für die Interpretation von Sinneseindrücken und steuern Anpassungsreaktionen, also jene angemessenen Handlungen, mit denen das Kind sinngebend auf Umweltreize reagiert. Anpassungsreaktionen wiederum sind grundlegend für die sensorische Integration und fördern die Verarbeitungsprozesse im Gehirn. Durch Wahrnehmungsschulung soll die sensorische Integration aller Sinnesmodalitäten gefördert werden.
Bei lautsprachlich geförderten Kindern und Jugendlichen ist Absehen eine natürliche Hilfe beim Sprachverstehen. Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können.
Hörerziehung und Hörtraining
Beispielsweise:
– auf Geräusche, Klänge und Sprache achten
– Geräusche selber erzeugen
– Wiederholen und Nachahmen von Tönen, Geräuschen und Sprache
– Reaktions-, Erkennungs- und Unterscheidungsübungen bezogen auf Geräusche und Sprache
– auditives Erfassen, Erkennen und Verarbeiten von Begriffen, sprachlichen Einheiten und Strukturen
– Aufgreifen und Anwenden rhythmischer, dynamischer, prosodischer und melodischer Merkmale der Sprache
– Erarbeitung antizipierender Schemata für das Erfassen sprachlicher Inhalte
– Steigerung der auditiven Speicherung und Merkfähigkeit
– Verbesserung der Sprechgliederung
– Lokalisierungsübungen (Richtungshören)
– dichotisches Hören (gleichzeitig auftretende Sprachinformationen voneinander trennen und verstehen können)
– Erziehung zum Zuhören, zum genauen Hinhören und zur selbstbewussten gezielten Intervention, wenn etwas nicht verstanden wurde
– Trainieren bestimmter Hörqualitäten und Hörsequenzen
Individuelle Sprechförderung
Beispielsweise
– Stimmbildungsübungen unter Einbeziehung aller Sinnesmodalitäten
– Lautier-, Stimm- und Atemübungen in Verbindung mit Körperbewegungen
– Erarbeitung und Übung von Lauten und Lautverbindungen
– Übungen zur Verbesserung fehlerhafter Aussprache durch die Verwendung von Lautgruppen und Silbenverbindungen unter besonderer Berücksichtigung von Konsonantenhäufungen
– individuelle Anbahnung und Aufbau der Sprechfertigkeit
– entsprechender Einsatz von technischen Hilfsmitteln
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Beispielsweise:
Phonembestimmtes Manualsystem (PMS)
– Koordination Mund und Hand
– Phonemzeichen erlernen und anwenden
– bewusst machen, üben und festigen artikulatorischer Vorgänge
Fingeralphabet
– Erlernen und Anwenden des internationalen Fingeralphabetes
Gebärdenvokabular
– Elemente der Gebärde (Mimik, Gestik, Handformen, Mundbild, Mundgestik)
– Wortschatzerweiterung und Festigung
Gebärdensprachgrammatik (ÖGS)
– grammatikalische Gesetzmäßigkeiten der ÖGS erkennen und anwenden
– bewusstes Wechseln der Sprachsysteme ÖGS und Schriftsprache
Gebärdenverständnis
– Gebärden wahrnehmen und produzieren
– Informationen in Gebärden verstehen
– differenzierte Sachzusammenhänge begreifen
– Verständnis für chronologische Abläufe
– persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse angemessen mitteilen
– Gefühle, Wünsche und Vorstellungen sprachlich ausdrücken und verstehen
– Nacherzählen und freies Erzählen
– Sachinformationen schlüssig vermitteln
– Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
Wahrnehmungsschulung
Beispielsweise:
– Übungen zur Schulung
– der taktil-kinästhetischen, visuellen und auditiven Wahrnehmung
– des vestibulären (Gleichgewicht) und propriozeptiven (Eigenwahrnehmung) Systems
– der Motorik
– Strukturierung von Handlungsabläufen durch psychomotorische Förderung
– Absehtraining
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Hörerziehung und Hörtraining
Ausgehend von der genauen Kenntnis des Hörvermögens der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist Hörerziehung möglichst in allen Unterrichtsgegenständen gezielt einzusetzen. Die speziellen Übungen sollen in einem engen Bezug zu den jeweiligen Unterrichtsinhalten stehen. Dadurch werden der Wort- und Sprachschatz der Schülerinnen und Schüler gefestigt und die Kommunikationsmöglichkeiten erweitert.
Dabei ist zu beachten, dass der Schwierigkeitsgrad der Übungen aufbauend ist und so Frustration und Abwehrmechanismen vermieden werden. Dieser Weg führt vom Entdecken zur Unterscheidung, weiter zur Identifikation und schließlich zum Verstehen. Gearbeitet wird vorwiegend mit Silben, Wörtern und Sätzen.
Eine weitere Voraussetzung für das Hören lernen ist die Schaffung eines Hörklimas, wozu vor allem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodisch gegliederte Lehrersprache gehört. Durch optimale Sitzordnung, günstige Lichtverhältnisse, angemessene Raumakustik sowie das kommunikative Verhalten der Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler soll die Sprachwahrnehmung über das Ohr sichergestellt werden. Dabei ist auf die Hörermüdung Rücksicht zu nehmen.
In diesem Zusammenhang spielt auch der eigenverantwortliche Umgang mit der Hörtechnik (elektroakustische, audiotaktile, audiovisuelle und elektronische Hilfsmittel) eine bedeutende Rolle.
Durch Hörübungen sollen das Globalverständnis und das Detailverständnis geschult werden. Hören soll in kommunikative Situationen eingebunden werden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.
Individuelle Sprechförderung
Beim Sprechen sind mehrere Aspekte zu unterscheiden:
– der kommunikative Aspekt (Sprechen als Mittel zum Kontakt)
– der symbolische Aspekt (Sprechen als Mittel, um Gedanken und Gefühle auszutauschen) und
– der technische Aspekt (Zusammenspiel von Atmung, Stimme und Sprechbewegungen)
Für die Sprechentwicklung ist eine gute Hör-/Spracheinstellung wesentlich. Diese Einstellung kann durch Herausfordern, Auffangen und Verstärken des Sprechverhaltens entwickelt werden.
Gute Atemkontrolle, Stimmkontrolle und die Sprechmotorik, Artikulation von Einzellauten und Lautgefügen sowie Sprechbewegungsabläufe müssen sukzessive geübt werden.
Grundlegende Prinzipien im Sprechunterricht sind das Gespräch, die Imitation, das entdeckende Lernverfahren, das rhythmische Sprechen und die Wiederholung sowie die Sicherung des Lautbestandes.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Phonem- und graphembestimmte Zeichen (phonembestimmtes Manualsystem, Fingeralphabet) und andere Lautgebärden sind weitere Mittel zur Erleichterung des Lesens, der Lautsprachwahrnehmung und des Sprechens.
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) verwendet neben Mimik und Körperhaltung insbesondere Handzeichen (Gebärden). Die Gebärden sind nach Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung klar strukturiert und werden regelhaft im so genannten Gebärdenraum ausgeführt. Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung eines umfassenden Gebärdenschatzes und der Erwerb einer ausdifferenzierten Grammatik mit eigenen Regeln und die semantischen Regeln im sozial kommunikativen Austausch. Die Auswahl von Gebärden und gebärdeten Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, dem Sprachvermögen der Klasse, sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärdensprache mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden. Anfänglich im Lesen und Gebärden/Fingern von Buchstaben und Blickwörtern, später dann von Sätzen in der ÖGS und der Schriftsprache.
Die Lautsprachbegleitende Gebärde (LBG) stellt keine eigenständige Sprache dar, sondern folgt den syntaktisch-semantischen Regeln und Strukturen der gesprochenen deutschen Sprache. Vorwiegend der Gebärdensprache (ÖGS) entnommene Gebärdenzeichen werden simultan zum Sprechen eingesetzt, um insbesondere gehörlosen Kindern, die Schwierigkeiten mit der Hörentwicklung haben, Wahrnehmung und Gebrauch der gesprochenen Sprache im kommunikativen Prozess zu erleichtern.
Lautsprachunterstützende Gebärde (LUG) ist eine Methode, bei der im Wesentlichen die sinntragenden Worteinheiten mit Gebärden begleitet werden, um den natürlichen Sprechablauf zu sichern.
Wahrnehmungsschulung
Durch die Wahrnehmungsschulung werden die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche miteinander verbunden, und ermöglichen ganzheitliches Lernen unter anderem durch:
– Unterstützung der sprachlichen Äußerungen durch ein klares Mundbild, Unterstützung der Kommunikation durch Mimik, Gestik und Körpersprache
– Schulung aller Sinnesbereiche
– ausdrucksvolles, rhythmisch gut gegliedertes und strukturiertes Sprechen
Absehen
Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können; die gerichtete visuelle Wahrnehmung wird geschult und mit auditiver Wahrnehmung gegebenenfalls auch mit taktilem Empfinden gekoppelt. Wenn die tragende Funktion des Hörens in der lautsprachlichen Kommunikation nicht vorausgesetzt werden kann, sichern Antlitzgerichtetheit und vermehrte Schriftsprache den Spracherwerbsprozess zusätzlich ab. Dazu müssen gute räumliche und partnerbezogene Voraussetzungen gegeben sein, wie Raumakustik, Lichtverhältnisse, Standort der Gesprächspartner und Abfolge der Gesprächsbeiträge.
Hören ist ein Lernvorgang über viele Jahre der kindlichen Entwicklung und dauert in seiner Wechselwirkung mit dem Lautspracherwerb bis ins Jugendlichenalter. Hörerziehung ist daher als fächerübergreifender Auftrag zu sehen. Durch die unterschiedlichen Hörvoraussetzungen sind Individualisierung und Differenzierung von grundlegender Bedeutung.
Da das Hören nicht nur die Aufnahme von Schallereignissen durch das Innenohr bedeutet, sondern darüber hinaus die Auswertung der Schallereignisse durch das Gehirn, bedürfen sowohl Schülerinnen und Schüler mit peripheren als auch solche mit zentralen Störungen frühzeitig Hilfen, damit die Entwicklung des Hörens, der Verarbeitung und der Sprache und darüber hinaus die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler positiv verlaufen kann. Der Erwerb der Lautsprache hängt von einer adäquaten Wahrnehmung ab.
Im Rahmen der unverbindlichen bzw. verbindlichen Übung lernen die Schülerinnen und Schüler ausgehend von dem Wissen um die eigene Hörbeeinträchtigung kommunikative Situationen in Schule und Alltag besser zu bewältigen.
Hörübungen und Hörstrategien
Beispielsweise:
– Übung des gezielten Einsatzes des Hörvermögens
– Ansprechen der eigenen Behinderung
– Optimierung des kommunikativen Umfeldes im Hinblick auf die optischen und akustischen Gegebenheiten (Lichtverhältnisse, Raumakustik, Position des Gesprächspartners und der Lichtquelle)
– Einsatz und Umgang mit Hörhilfen
– Anwendung bestimmter Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
– Beachten der Körpersprache der Gesprächspartner
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schüler die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen. Der gezielte Einsatz technischer Hilfsmittel unterstützt dabei die Informationsaufnahme. Angemessene schulische Rahmenbedingungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von kommunikativen Situationen. Dazu zählen eine kleine Schülergruppe, schalldämmende Maßnahmen, eine gute Beleuchtung, ein entsprechender Sitzplatz, optimale technische Hilfen, Visualisierung in allen Unterrichtsphasen, Strukturierung des Unterrichtes, schriftliche Fixierung schwieriger Begriffe, Wiederholungen und Teilzusammenfassungen und Hörpausen.
Die Beachtung der Körpersprache der Gesprächspartner unterstützt die Kommunikation.
Hörhilfen sind bestmöglich einzusetzen, um den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung einer Hörfertigkeit auch bei Störschall zu ermöglichen. Die Prinzipien der Stufen des Hörenlernens (Wahrnehmen, Erkennen, Diskriminieren, Anwenden) müssen in allen Altersstufen berücksichtigt werden.
Der interaktiven Entwicklung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) oder lautsprachbegleitenden Gebärde (LBG) unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen kommt im Unterricht besondere Bedeutung zu.
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schüler angemessene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihnen vielfältige Formen der Lebensgestaltung zu eröffnen. Neben dem Erwerb der Gebärde als Mittel der Kommunikation und zur Beschaffung von Informationen, steht die Identitätsfindung der gehörlosen Schülerinnen und Schüler, die damit verbundene Akzeptanz ihrer Gehörlosigkeit (ich bin anders, aber gleichwertig) und die selbstbewusste Anwendung der Gebärde im Mittelpunkt.
Gebärdenvokabular
Beispielsweise:
– Erlernen, Wiederholen und Anwenden des Fingeralphabetes; Bewusstmachen der Handformen
– Erarbeitung, Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes
– Bedeutung des Mundbildes erkennen
– differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten für Gefühle, Charaktereigenschaften usw. erwerben
– Arbeit mit verschiedenen Medien
– Gebärdenlexika kennen lernen
– Erarbeiten eines individuellen Notationssystems für Einzelgebärden
Bei ÖGS:
– Erarbeitung von Spezialgebärden (zB Redewendungen, Fachbegriffe und Fremdwörter)
– Kennen lernen verschiedener Transkriptions-Systeme
Gebärdensprachgrammatik bei ÖGS
Beispielsweise:
– gezieltes Aufbauen sowie bewusstes und korrektes Anwenden grammatikalischer Prinzipien
– Gebärden in ihre Parameter zerlegen:
– Erkennen der Bedeutung von Handform, Ausführungsstelle und Bewegung, zB Finden von Minimalpaaren (gleiche Handform, gleiche Bewegung jedoch unterschiedliche Ausführungsstelle)
– Gebärden sammeln und in Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung aufgliedern, Wortbild und Mundgestik differenzieren
– Übungen zur Direktionalität
– Merkfähigkeit im Raum (Personen und Gegenstände im Raum fixieren und durch hinweisende Gebärde wieder abrufen)
– Anwenden von Personalpronomen, Fragewörtern, Präpositionen, Modalverben, zB unterschiedliche Satzmimik kennen lernen und verwenden
– Zeitformen in der ÖGS
– Schriftsprache in ÖGS/ÖGS in Schriftsprache übertragen
– Bewusstmachen des Prinzips der Inkorporation
– Darstellung von Eigenschaften, Bewegungsgebärden, Zahlen-, Zeit- und Mengenangaben
– bewusstes Anwenden von Klassifikatoren, zB:
Gebärdensprachverständnis und gebärdensprachlicher Ausdruck bei ÖGS
Beispielsweise:
– Mitteilungen und Anweisungen verstehen, sachgerecht und vollständig weitergeben, Handlungsabläufe beschreiben
– Wahrnehmen und Produzieren von Gebärden
– Erzählungen folgen und nacherzählen können, zB:
–- Erzählkriterien kennen lernen und anwenden
–- folgerichtig und lebendig erzählen
–- Spannungsaufbau und -steigerung erzeugen
–- aus verschiedenen Perspektiven erzählen
–- verschiedene Erzähltechniken erlernen und rhetorische Mittel kennen lernen
– Sachthemen erfassen und auswerten sowie Zusammenhänge erkennen und wiedergeben
– Fragen verstehen und richtig beantworten
– Entscheidungsfragen stellen, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können
– Beschreibungen verstehen und wiedergeben: zB Beschreiben von Eigenschaften
– Verständnis für chronologische Abläufe
Gehörlosenkultur
Beispielsweise:
– Gesprächsregeln aufstellen und beachten (Kommunikationstaktik)
– Nachfragen bei Nichtverstehen
– Gesprächspartner ausreden lassen
– Kontakt zu erwachsenen Gehörlosen
– bewusstes Gestalten des Umfeldes um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen
– besondere Bedürfnisse aufgrund der Gehörlosigkeit erkennen und lernen, deren Erfüllung einzufordern
– Bedürfnisse gehörloser und hörender Menschen
– gebärdete Kinderliteratur
– gehörlose Menschen in Österreich und weltweit, zB:
–- Verbände und Vereine
–- verschiedene Gebärdensprachen
–- Vernetzung von Gehörlosen (verschiedene Organisationen, zB WFD)
– gehörlose Menschen in den Medien
– Umgang mit Medien
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen einer Eingangsdiagnostik soll der individuelle Kommunikationsstand der Schülerinnen und Schüler erfasst werden, um eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage zu schaffen.
Die Auswahl von Gebärden und Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler dem Sprachvermögen der Klasse sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärde mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden.
In der Sekundarstufe I ist auf die Steigerung der visuellen Merkfähigkeit, der Feinmotorik und des mimischen Ausdrucks zu achten. Dem Einsatz visueller Medien und multimedialer Technologien kommt besondere Bedeutung zu.
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schülern die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen.
Im Fach Lebens- und Identitätskunde werden Inhalte aufgegriffen und bearbeitet, die durch die Lebenswirklichkeit der hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen bestimmt sind. Es geht um Aspekte des Schulalltags und darüber hinaus auch um die Situation hörbeeinträchtigter Menschen. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Auswirkungen der eigenen Hörbeeinträchtigung bewirkt zunehmend eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Um hörbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die Integration in die hörende Gesellschaft zu erleichtern, brauchen sie Informationen über die ihnen zustehenden Hilfen und Rechte. Die genaue Kenntnis der historischen Entwicklung soll gegenwärtige Strömungen verdeutlichen und zur Identitätsbildung beitragen. Die Einbeziehung erwachsener Hörbeeinträchtiger kann die schulische Arbeit wesentlich bereichern.
Lebens- und Identitätskunde
Beispielsweise:
– Kenntnisse über das Hören
– Auswirkungen von Hörbeeinträchtigungen
– Hörtechnische Hilfen
– Integration Hörbeeinträchtigter in die Gesellschaft
– hörbeeinträchtigte Menschen in der Geschichte
– Geschichte der Hörbeeinträchtigtenbildung
– Gemeinschaften Hörbeeinträchtigter
– Gehörlosenkultur und Gebärdensprachgemeinschaft
– verschiedene Kommunikationsmittel im Vergleich
– Hörbeeinträchtigte in Partnerschaft und Familie
– die Rolle des Dolmetschers/der Dolmetscherin im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– die Rolle des Dolmetschers im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– Literatur und Filme von und über Hörbeeinträchtigte
– hörbeeinträchtigtenspezifische Hilfen, Filme, TV-Sendungen usw.
Hörbeeinträchtigte Kinder hörbeeinträchtigter Eltern wachsen unter anderen kommunikativen Voraussetzungen auf, als hörbeeinträchtigte Kinder hörender Eltern.
Die Thematisierung der Hörbeeinträchtigung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen. Dazu trägt ebenso die Vermittlung positiver Vorbilder und Leistungen hörbeeinträchtigter Menschen bei. Dabei sind die kommunikativen Voraussetzungen im jeweiligen sozialen Umfeld zu berücksichtigen.
Im Unterricht wird von unterschiedlichen alltäglichen Erfahrungen, Erlebnissen, Fragen, Erwartungen, Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen.
Die Begegnung und die Kontaktpflege sowohl mit hörbeeinträchtigten als auch mit hörenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern eine realistische Einschätzung und die Akzeptanz und Entfaltung der individuellen Möglichkeiten.
Gemeinsame schulische und außerschulische Veranstaltungen, Kooperation mit sowie das Engagement in Vereinen führen zu vielfältigen persönlichen Erfahrungen.
Beispiele aus Literatur, Kunst, Politik, Musik, Film usw. informieren über Persönlichkeiten, Vorbilder und Lebenswege hörbeeinträchtigter Menschen.
Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Beispielsweise:
– altersgemäße Auseinandersetzung mit der Gehörlosigkeit oder hochgradigen Schwerhörigkeit
– Thematisierung der Bedeutung des Hörens bzw. der Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung
– Akzeptanz der Hörhilfen
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Beispielsweise:
– Handhabung der technischen Hörhilfen
Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl von Inhalten (Schwerpunkten) zu treffen, an Hand derer, die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können.
Große Bedeutung hat dabei die sprachliche Aufbereitung von Tätigkeiten, Ereignissen und Erlebnissen.
Damit soll ein übergreifender Aufbau bzw. eine Erweiterung des Wortschatzes (Begriffsbildung) unter besonderer Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit und unter Berücksichtigung der individuellen kommunikativen Kompetenz ermöglicht werden.
Situationsbezogenes Sprachhandeln
Beispielsweise:
– Individueller Sprachaufbau durch Zeichnungen, Fotos, Tagebücher
Miteinander sprechen
Beispielsweise:
– Elemente der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen
– Kontakt aufnehmen, sich dem Gesprächspartner zuwenden
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Beispielsweise:
– Gefühle, Empfindungen und Emotionen über Gestik und Mimik deuten und ausdrücken lernen
Wahrnehmung 1
Beispielsweise:
– Beschriftung der näheren Umgebung
– unterstützende Symbolsysteme kennen lernen und anwenden
– Manualsysteme (Fingeralphabet, PMS, usw.) kennen lernen und anwenden
– Dokumentation des Sprachschatzes
_________________
1Siehe verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Hörerziehung bzw. verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Gebärdensysteme
Der Aufbau und die Erweiterung der Sprachkompetenz richten sich nach den primär vorhandenen individuellen Sprachvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
In der kommunikativen Begegnung kann es zu Fehleinschätzungen von Informationen und Situationen kommen, da entweder der sprachliche Inhalt unvollständig realisiert wird oder die emotionale Bedeutsamkeit des Gesagten nicht zum Tragen kommt. Daher benötigen gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler vermehrt sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an kommunikativen Prozessen muss gezielt unterstützt und gefördert werden.
Kompensatorische Fertigkeiten wie Absehen, die Anwendung von Hörstrategien, Zeichensystemen und vibro-taktilen Kommunikationshilfen sind zu entwickeln und zu erweitern.
Die Schrift als stabiles visuelles Zeichensystem sollte so früh wie möglich angebahnt werden.
Mathematisches Denken ist eng mit persönlicher Erfahrung und Sprachverständnis verbunden. Eine eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit kann das Erfassen und Herstellen von Beziehungen und Ereignissen sowie die Bildung zeitlicher, ursächlicher und bedingungsmäßiger Verknüpfungen erschweren.
Daher sind mathematische Begriffe und Sachzusammenhänge unter Berücksichtigung der persönlichen Erfahrungen und der sprachlichen Kompetenz der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zu erarbeiten und zu festigen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als integraler Bestandteil zur Entwicklung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit. Ihre grundlegenden Mittel sind Bewegung und Musik mit ihren Elementen Zeit, Raum, Kraft und Form sowie Stimme, Bewegung und Materialien.
Die Aufgaben der Rhythmisch-musikalischen Erziehung der Vorschulstufe bestehen in
– der Anbahnung bzw. Erweiterung der Handlungskompetenzen im motorischen, sensorischen kognitiven, sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich
– der Förderung von gruppendynamischen Prozessen
– der Entdeckung und Entfaltung von individuellen Begabungen
– der Förderung von Kreativität
– der Weckung von Neugierde
– der Förderung der Bewegungsfreude
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
– im freien und beschränkten Raum
– mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
– bewusstes Ordnen und Gruppieren
– Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
– anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
– auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
– akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
– verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
– Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Soziale Aufgaben
Beispielsweise:
– Körperkontakt
– Erarbeitung des Körperschemas
Gedächtnisaufgaben
Beispielsweise:
– akustische und visuelle Übungen zur Serialität
Grundlegung von Begriffen durch das Erleben und Gestalten der rhythmischen Elemente Raum, Zeit, Kraft und Form
Beispielsweise:
– groß – klein, vor – hinter, schnell – langsam, schwer – leicht, Kreis – Gerade, Sprechen und Singen – Gebärden
– die Freude am Sprechen und Singen/Gebärden wecken und fördern
– Grundlegung eines Repertoires an Reimen und Liedern
– Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
– die Stimme/Gebärde richtig gebrauchen
– gemeinsame Gestaltung von Musik, Bewegung und Pantomime
Erste Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
Beispielsweise:
– Experimentieren mit Klangerzeugern und einfachen Instrumenten
– Herstellen von Geräuschinstrumenten
– Kennen lernen von Musikinstrumenten
– Geräusche, Klänge und Motive imitieren, variieren und erfinden
– Einsetzen der Instrumente für Klangbilder, Improvisation, einfache Liedbegleitung, Klanggeschichten
Anbahnen des Verständnisses für Notation
Beispielsweise:
– Erkennen der Möglichkeit, akustische bzw. vibro-taktile Wahrnehmungen optisch zu fixieren
– Zuordnen entsprechender Symbole für Instrumente, Klänge, Geräusche und für kurze rhythmische oder melodische Motive
– Hören bzw. Spüren von Geräuschen, Tönen und Musik
– einfache Tänze erlernen, Teile von Tänzen selber erfinden
Aktivitäten mit Musik und Bewegung sollen aus den kindlichen Erfahrungsbereichen erwachsen. In spielerischer Form sollen die Kinder mit Rhythmisch-musikalischer Erziehung vertraut gemacht werden. Die gemeinsame Begegnung mit Musik und Bewegung soll in einer entspannten Atmosphäre stattfinden.
Eine grundlegend prozessorientierte Unterrichtsgestaltung erfordert bei der Planung die tägliche Begegnung mit Musik und Bewegung unter Einbeziehung geeigneter spürbarer Instrumente, visueller Hilfen und anderer Medien.
Orientierung, Körperbeherrschung, Spiele
Beispielsweise:
– Gleichgewichtsübungen
– Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
– Raum- und Geländeorientierung
– Partner- und Gruppenspiele
– Darstellendes Spiel
Damit sich die Kinder am Unterricht aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben. Bei Bedarf sind optische Signale zu verwenden.
Spielregeln sind kindgerecht und entsprechend der Hörbeeinträchtigung zu vermitteln.
Wahrnehmung, Orientierung
– Ausbildung der kompensatorischen Fähigkeiten in Bezug auf die Wahrnehmung
– Richtungshören
– Raumorientierung
Da aufgrund der Hörbeeinträchtigung das Richtungshören stark eingeschränkt oder überhaupt nicht funktionsfähig ist, kommt der räumlichen Orientierung eine besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Hörbeeinträchtigung muss besonders auf die erhöhte Gefahrensituation als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden. So müssen besondere Gefahrenquellen, die von Hörenden unbewusst wahrgenommen werden, mit anderen Sinnesmodalitäten aufgenommen und erkannt werden. Mithilfe visueller Kompensationsmöglichkeiten zur Rundum-Übersicht und zur Einschätzung räumlicher Gegebenheiten soll selbständiges, verkehrssicheres Verhalten erlernt, geschult und differenziert trainiert werden.
Siehe BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Zur sprachlichen Sicherung von Sachthemen werden erlernte Sprachformen und -inhalte aus dem Deutschunterricht bewusst verwendet. Zugleich bilden diese Themen Sprachanlässe für die Erarbeitung und Übung von neuen Sprachformen und -inhalten. Durch Betrachten, Beobachten, Hantieren, Experimentieren und Vergleichen werden die Kinder vom anschaulichen zum formalen Denken geführt, wobei zunehmend das Verstehen abstrakter Zusammenhänge angestrebt wird. Die beeinträchtigte auditive Wahrnehmungsfähigkeit hat häufig Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung. Einsichten in soziale Bezüge und der Zugang zu den Verhaltensregeln der Gesellschaft können dadurch erschwert sein. Der Unterricht soll daher dazu beitragen, die Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln bzw. zu erweitern.
Vor allem in der Grundstufe I werden die Kinder zur Hygiene im Umgang mit Hörhilfen und zu geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung des Hörvermögens sowie zur speziellen Pflege des äußeren Gehörgangs angeleitet. Gleiches gilt für die Funktionserhaltung und Pflege der technischen Hörhilfen.
Personal- und Sozialkompetenz
Beispielsweise:
– Auseinandersetzung mit der individuellen Hörbeeinträchtigung und den speziellen Lernmöglichkeiten
– Entwicklung von persönlichen Lernstrategien
– Aufbau und Pflege von emotionalen und sozialen Beziehungen
– Entwicklung und Erweiterung von adäquaten Sozial- und Handlungskompetenzen
– Verbesserung der Kommunikationstechniken
Siehe dazu auch didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Der Wortschatz für den Sachunterricht ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schüler ausrichtet. In einem ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung sollen verschiedene Wahrnehmungsbereiche so aufeinander bezogen werden, dass ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen möglich ist.
Die Verbindung von Kind- und Sachorientierung muss sich in altersgemäßen fach- und behinderungsspezifischen Lehr- und Lernmethoden zeigen.
Der Unterricht in Deutsch/Lesen/Schreiben/Kommunikation bzw. Deutsch/Kommunikation hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit so zu fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für ihre schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.
Somit kommt dem Spracherwerb und der Kommunikation basierend auf Gesprächsführung, Dialog und rhythmisch-musikalischer Erziehung eine zentrale Stellung zu. Sprachkompetenz in lautsprachlicher bzw. gebärdlicher Form entwickelt sich aus dem sozialen, kommunikativen Beziehungsgeflecht von Frage und Antwort, des Mitteilen Wollens und des gegenseitigen Interesses. Spracherwerb findet darüber hinaus in allen anderen Unterrichtsgegenständen statt und erfordert eine Vernetzung mit dem Gegenstand Deutsch. Die schwerpunktmäßige Auswahl der Lehrinhalte richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder.
Durch den gezielten Auf- und Ausbau der Sprachkompetenz soll den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Bewältigung ihrer Schullaufbahn ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Grundlagen für einen weiterführenden vertiefenden Spracherwerb geschaffen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– wesentliche Vorgänge in der sprachlichen Umgebung verstehen,
– darauf sprachlich angemessen reagieren,
– ihre Bedürfnisse und Interessen ausdrücken und sich in die Gemeinschaft einbringen können.
Der Erwerb von kommunikativer Kompetenz ist dabei zentraler Lernbereich.
Das Gespräch und der Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen insbesondere in der Grundschule breiten Raum ein.
Zur Unterstützung des Worterwerbs, der Inhaltserarbeitung und der Erweiterung des Wortschatzes wird Sprache in kognitiv angemessener Weise angeboten. Durch Versprachlichung und interaktive Umsetzung von Unterrichtssituationen werden Sprachkompetenz und Wissen aufgebaut, erweitert und gefestigt.
Frühzeitig ist die Schrift kommunikativer Bestandteil des Spracherwerbs und der Gesprächserziehung.
Die Verknüpfung der sprachlichen, sprachformalen und sprachpragmatischen Arbeit mit Hörerziehung, Förderung des auditiven Gedächtnisses für Sprache, individueller Sprechförderung, rhythmisch-musikalischer Erziehung und Absehen ist für die lautsprachliche Förderung unerlässlich.
Die Basis für den hörgerichteten Spracherwerb sind die drei Säulen Hörerziehung, Gesprächserziehung und rhythmische Erziehung.
Bei gebärdensprachlicher Förderung durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS ist die Schulung des visuellen Gedächtnisses und der Körpersprache, der Mimik und der Gestik, der Aufbau von Blickkontakt und das Erlernen von Gebärden eine wesentliche Voraussetzung der interaktiven Kommunikation.
Die in der Grundschule beginnende Thematisierung der Hörbehinderung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, Identitätsfindung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen.
Sprechen/rhythmisches Sprechen
a) beim hörgerichteten Spracherwerb
Beispielsweise:
– Sprechfreude und individuelle Sprach- und Sprechfähigkeit aufbauen und weiterentwickeln
– richtiger Gebrauch der Sprechstimme
– Artikulation
– Erlernen der richtigen Atemtechnik
– Lautier- und Stimmbildung
– Übungen mit elektroakustischen Hörhilfen
b) beim hörgerichteten und gebärdensprachlichen Spracherwerb
Beispielsweise:
– basale Schulung der Motorik
– Erarbeitung von Lauten und Lautverbindungen
– Mitteilungsbedürfnis erhalten und fördern
– Ermutigen zum Nachfragen
– bewegungsrhythmische und sprechrhythmische Übungen
– Informationen aufnehmen, verarbeiten und folgerichtig weitergeben
– Konfliktsituationen sprachlich angemessen bewältigen
– situationsgerechte Spontansprache verwenden
– Äußern von Gefühlen, Befindlichkeiten und Sachverhalten
– Verwendung optischer, kinästhetischer und vibratorischer Komponenten der Sprache
– Zuordnung der Laute zu den entsprechenden Schriftzeichen
– Sprechen steht stets in enger Verbindung mit dem Schreiben
Wortschatz:
Beispielsweise:
– Wortbedeutung: Erschließen von Wortbedeutungen aus der Sprachhandlungssituation, aus Texten und aus Satzzusammenhängen
– Alltagswortschatz (aktiv und passiv) erwerben, erweitern und differenzieren
– Erarbeiten von neuen Wörtern, zB mit Hilfe von Lautveränderungen, Wortzusammensetzungen
– Aufbau und Erweiterung eines altersgemäßen Fachwortschatzes
– Redewendungen
Lesen:
Beispielsweise:
– Lesefreude und Leseinteresse wecken und fördern
– Lesetechnik an individuellen Lesetexten erarbeiten und festigen
– Automatisieren der Lesefertigkeit
– Auseinandersetzung mit Textinhalten, Textstrukturen und Textfunktionen
– sinnerfassende und zunehmend selbständige Auseinandersetzung mit Textinhalten
– Texterschließung
– Kontrolle des sinnerfassenden Lesens
Verfassen von Texten:
Beispielsweise:
– Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes
– Verfassen von Mitteilungen
– Niederschriften von Erlebnissen und Ereignissen
– Texte spontan, situationsbezogen, mit und ohne Gestaltungshilfen erarbeiten
– Überarbeitung von Texten
– Reflexion von Texte
– Darstellen und Erklären
– Beschreiben und Vergleichen
Rechtschreiben:
Beispielsweise:
– kontinuierlicher Aufbau und Erweiterung des Wortschatzes
– orthografische Schreibweise
– Erkennen und Einprägen besonderer Schreibweisen durch häufiges Schreiben
– Erschließen unbekannter Wörter
– Rechtschreibhilfen wie Wörterlisten, Wörterbücher, Nachschlagewerke
Sprachbetrachtung:
Beispielsweise:
– möglichst frühes Erlernen und Internalisieren grundlegender grammatikalischer Begriffe
– Grundfunktionen der Sprache (Frage, Aussage und Aufforderung)
– Regeln erfassen, anwenden, präzisieren und reflektieren
– Wortschatzübungen
– Zeitformen erarbeiten
– Automatisieren sprachlicher Strukturen
Sprachentwicklung (Spracherwerb und Kommunikation) Grundstufe I und II
Sprechen/Kommunizieren, Handeln und Gespräche führen:
Beispielsweise:
– Erzählen und Zuhören
– Informationen geben und erfragen
– Miteinander sprechen/kommunizieren
– verständlich und ausdrucksvoll sprechen/kommunizieren
– soziale Kontakte und Beziehungen herstellen und pflegen
– Wünsche, Bitten, Gefühle und Meinungen äußern und ausdrücken
– kontinuierliche Erweiterung und Sicherung der Sprachkompetenz
Grammatikalische Grundstrukturen:
Beispielsweise:
– Bezeichnungen für Personen und Dinge durch Pronomen ersetzen
– Einzahl und Mehrzahl
– Wort- und Satzarten
– Zeitformen
– Verben mit festen Präpositionen gebrauchen
– die „Haben“ – Perspektive vielfältig anwenden
– die „Sein“ – Perspektive vielfältig anwenden
– Gegenwärtiges, Vergangenes und allenfalls Zukünftiges erfassen, erfragen, ausdrücken und darstellen
– das Präteritum als Darstellungsform für Vergangenes
Erarbeiten, Festigen und Erweitern von sprachlichen Ausdrucksformen:
Beispielsweise:
– Tätigkeiten, Eigenschaften, Handlungen und Handlungsabläufe beschreiben
– Zustände und Eigenschaften ausdrücken, erfragen und zuordnen
– Lageveränderungen ausdrücken und erfragen
– Gegensätze, Einschränkungen und Alternativen erfassen
– Umgang mit Begriffshierarchien
– ungegliederte und unbestimmte Mengen bezeichnen
– Häufigkeiten präzisieren
– nach Personen und Dingen fragen
– nach dem Grund fragen bzw. eine Begründung geben
– Zeitangaben (Uhrzeit usw.) erfragen und ausdrücken
– Orts- und Richtungsangaben erfragen und verwenden
– Bitten und Aufforderungen versprachlichen, verstehen und darauf eingehen
– Besitz- und Zugehörigkeitsverhältnisse klären und zum Ausdruck bringen
– Beziehungen zu Personen erfassen und ausdrücken
Identitätsentwicklung:
Beispielsweise:
– Persönlichkeitsentwicklung
– Selbsteinschätzung
– Förderung des Selbstbewusstseins
– Steigerung der sozialen Kompetenz
– Vorgeben oder Anbieten einer Sprecherrolle
– Steigerung der kommunikativen Kompetenz
Hörhilfen:
Beispielsweise:
– wir brauchen unterschiedliche Hilfen
– Annehmen und Anwenden von Hilfsmitteln und unterstützenden Medien
Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften:
Beispielsweise:
– über sich selbst und die eigene Familie (Familiensituation) sprechen
– eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken
– Auseinandersetzung mit der eigenen Hörbeeinträchtigung
– hörende und nicht hörende Menschen in meiner Umgebung
– verstehen, verstanden werden und einander verstehen nicht verstehen und nicht verstanden werden (Dialog- und Beziehungsfähigkeit)
– Strategien zur Konfliktlösung
– meine Sprache ich kann mich auf viele Arten ausdrücken
Klasse/Schule:
Beispielsweise:
– Zusammengehörigkeit
– Sitzordnung
– besondere Räume in der Schule
– Wohnen im Internat
– Schulweg/Schülertransport
Soziales Umfeld:
Beispielsweise:
– Verhalten im Straßenverkehr
– Freizeitgestaltung
– Gruppenzugehörigkeit
– Vereine
– Kontakte mit Hörenden
Menschen, die mich unterstützen:
Beispielsweise:
– Akustikerin bzw. Akustiker
– HNO-Arzt
– Therapeutin bzw. Therapeut
Sprechen/rhythmisches Sprechen
Beim lautsprachlichen bzw. hörgerichteten Unterricht bilden Hören, Sprache und Sprechen eine Einheit.
Durch die natürliche reflektierte Sprache des Lehrers, bei der die prosodischen Merkmale in ihrer Gesamtheit und die dynamische Gestaltung deutlich werden, ist es dem Kind möglich, sprachliche Strukturen zu erlernen und zu festigen, sein eigenes Sprechen zu gliedern, zu kontrollieren, seine Sprechverständlichkeit zu erhöhen, das Sprachgedächtnis zu trainieren und das Sprachverständnis zu steigern. Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle des eigenen Sprechens wird ausgebaut.
In handlungsorientierten, wirklichkeitsnahen und motivierenden Sprachsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zur sprachlichen Bewältigung von Alltagssituationen und schrittweise zur Beherrschung von Sprache geführt werden. Ausgehend vom dialogischen Prinzip sollen die Kinder lernen, frei zu kommunizieren. Überforderung wie auch sprachliche Einengung sind zu vermeiden.
Der Einsatz von visuellen Medien ist von großer Bedeutung. Rollenspiele sind ein wichtiges methodisches Mittel zur Bewältigung von Sprechsituationen. Durch individuelle Sprechförderung erwerben und festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Artikulation.
Das Phonembestimmte Manualsystem sowie taktile und akusto-vibratorische Empfindungen werden individuell und situationsabhängig zur Lautanbahnung zur Sprechkontrolle und zur Korrektur von Sprechfehlern eingesetzt.
Die rhythmische Durchgliederung der Wort- und Schriftsprache fördert das flüssige und verständliche Sprechen und ist bei hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ein wesentliches Unterrichtsprinzip.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Für den Unterricht in Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS siehe didaktische Grundsätze für die verbindlichen Übungen Manual- und Gebärdensysteme.
Lesen
Vereinfacht gestaltete Texte erleichtern zunächst den inhaltlichen Zugang zum Lesen. Zunehmend sollen sie aber durch altersadäquate Texte ersetzt werden. Durch kurze und überschaubare Lesestücke, die sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der Klassengemeinschaft als auch Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände berücksichtigen, sollen die Schülerinnen und Schüler zum sinnerfassenden Lesen geführt werden. In weiterer Folge werden zunehmend komplexere Texte im Unterricht eingesetzt. Diese müssen dem jeweiligen Sprachstand, aber auch der kognitiven und der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder angepasst werden.
Verfassen von Texten
Der Text ist ein wesentliches Informations- und Mitteilungsmedium für Hörbeeinträchtigte und bedarf gezielter Unterstützung. Auch hierbei gilt die Orientierung am persönlichen Bezug sowie an der Erlebnis- und Handlungsorientierung. Vor allem in der Grundschule sind zum Beispiel Tagebuchtexte und andere selbst verfasste Texte sehr hilfreich. Sie ermöglichen Kommunikation, auch wenn eine noch nicht ausreichende Sprachkompetenz vorhanden ist, motivieren zum Lesen und zum Schreiben, können Grundlage für Hör- und Sprachübungen aller Art sein.
Rechtschreiben
Die Rechtschreibung muss immer auch visuell abgesichert werden. Das Schriftbild gewährt sichere Gestaltqualitäten der Wörter und hilft bei der Gliederung von Wortbildern, Satzteilen und Satzstrukturen. Wiederholtes, kontrolliertes Einprägen und Niederschreiben ganzer Wörter und Wortgruppen fördern das Entstehen gesicherter visueller und motorischer Leitbilder. Mit dem Zuwachs an Sprachwissen und Sprachverständnis eignen sich die Schülerinnen und Schüler auch Unterscheidungskriterien für die Rechtschreibung an.
Das Führen von Wortlisten, Wörterheften, Tagebüchern und in weiterer Folge die Verwendung von Wörterbüchern ist ein wesentlicher Bestandteil im Rechtschreibprozess.
Sprachbetrachtung
Voraussetzung für die Erweiterung und Sicherung von Sprachkompetenz bildet ein gesichertes Grundgerüst von sprachlichen Inhalten und Strukturen, die sich aus Sprechhandlungen und Gesprächen ergeben. Dabei muss der kommunikative Aspekt von Sprache sowie die lebensnahe Sprachanwendung im Vordergrund stehen.
Die Anwendungsmöglichkeiten syntaktischer Strukturen und die Differenzierungsmöglichkeiten von Begriffen sollen mit Unterstützung geeigneter Medien aufgezeigt werden. Einheitliche Symbole, Farben, topografische Anordnung und grammatische Begriffe dienen der Veranschaulichung und erleichtern das Erfassen sprachlicher Strukturen und Inhalte. Die erarbeiteten Lerninhalte werden durch zyklische oder aktuelle Wiederverwendung sowie durch Verknüpfung mit anderen Lerninhalten geübt und gefestigt. Hör-, Sprech- und Abseherziehung ergänzen die Sprachförderung.
Ein wichtiges Unterrichtsprinzip ist daher die Gesprächserziehung. Hier ist Raum für persönliche Erlebnisse, Fragen, Informationen, Austausch von Gefühlen und Meinungen. Handlungs- und erlebnisorientierter Unterricht ist ebenso eine Voraussetzung für die Motivation zur sprachlichen Kommunikation wie lebens- und zeitnahe Themen. In jeder kommunikativen Situation benutzt die Lehrkraft die volle Sprache, die der kommunikativen Kompetenz der Schülerin oder des Schülers angepasst ist. Sofern hörbeeinträchtigte Kinder die Vollsprache nicht ausreichend verstehen können, müssen sprachstrukturelle Hilfen angeboten werden. Vielfältiges Übungs- und Anschauungsmaterial soll dabei zur Anwendung kommen.
Der Rhythmus der Sprache stellt beim hörgerichteten Spracherwerb neben Gespräch und Dialog ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis für Sprache trainiert. Sowohl bei Lehrkräften, als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Beim Spracherwerb durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS sind dagegen neben Gespräch und Dialog die Mimik, die Direktionalität, die Inkorporation und die Simultaneität von besonderer Bedeutung.
Identitätsentwicklung
Die Identitätsentwicklung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die gesamtpersönliche Entwicklung wird auch vom familiären Umfeld geprägt. Die Beziehungsnahme hat entscheidenden Einfluss auf die Identitätsentwicklung. Die Art der Beziehungsnahme und des kommunikativen Verhaltens im familiären Umfeld prägen die individuelle Entwicklung des hörbeeinträchtigen Kindes. Dabei ist von Bedeutung, dass das hörbeeinträchtige Kind in seinem Lebensumfeld sozial eingebunden ist und seine kommunikativen Voraussetzungen entsprechende Bedingungen vorfindet. In gleicher Weise beeinflusst die Entscheidung über den schulischen Förderweg die Identitätsfindung.
Die Anbahnung einer realistischen Einschätzung und die Akzeptanz der individuellen Möglichkeiten in der Kommunikation im jeweiligen sozialen Umfeld sind dazu wichtige Voraussetzungen.
Das Fremdsprachenlernen in der Grundschule erfolgt im Rahmen der verbindlichen Übung und hat den der Altersstufe entsprechenden Aufbau des Verstehens und der Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Leseverstehen und Schreiben können abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Kinder als lernunterstützende Maßnahme eingesetzt werden.
Am Ende der vierten Schulstufe sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit
– einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
– einfache Texte über Medien erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen
– im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufnehmen
– Informationen geben und einholen
– Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck bringen
In der Sekundarstufe I erfolgt der Unterricht in der Lebenden Fremdsprache Englisch im Rahmen der Pflichtgegenstände. Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden:
– das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Erlernen einer fremden Sprache und für fremde Kulturen zu wecken
– kommunikatives Sprachverhalten zu entwickeln
– Gebrauch der englischen Sprache als Verständigungsmittel in Alltagssituationen
Grundsätzlich sind im Fremdsprachenunterricht die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation bzw. Deutsch, Kommunikation sowie sinngemäß die didaktischen Grundsätze der Therapeutisch-funktionellen Übungen anzuwenden.
Einsprachigkeit
Das Prinzip der Einsprachigkeit kann im Fremdsprachenunterricht hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht angewendet werden.
Hören/Sprechen/Kommunikation
Anfangs werden die Schülerinnen und Schüler wesentlich mehr verstehen, als sie zunächst sprachlich wiedergeben können. Dieses Verstehen entwickelt sich zuerst durch das Verstehen der Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers sowie in weiterer Folge durch das Lösen von gezielten Aufgaben, die über verschiedene Medien vermittelt werden sollen. Dafür eignen sich insbesondere Reime, Lieder, rhythmische Sprüche, Geschichten, Dialoge, Rollenspiele usw.
Regelmäßige Hörübungen sind auch in der Fremdsprache eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kommunikation. Sie sollen das Verstehen anbahnen und das Globalverständnis und Detailverständnis schulen.
Die Sprechfertigkeit/Kommunikationskompetenz soll durch Rollenspiel, Dialoge und aktuelle Anlässe geübt, gefestigt und erweitert werden. Dabei werden visuelle Hilfen (Gestik, Mimik, Schriftbild, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.) eine wichtige Unterstützung leisten.
Schriftsprache soll bei Bedarf in Verbindung mit Lautschrift angeboten werden um den Unterschied zwischen Schreib- und Sprechweise sichtbar zu machen.
Zur Festigung bzw. Erweiterung des Sprachverständnisses sollen Verständnisfragen in unterschiedlichen Formen (Bild – Text Zuordnungen usw.) gestellt werden. Manual- und Gebärdensprachsysteme tragen dazu bei, Verständnisschwierigkeiten in der Fremdsprache zu verringern.
Lesen und Schreiben
Hörbeeinträchtigte Kinder benötigen meist sehr früh ein Schriftbild. Einfache Texte, die zuvor erarbeitet worden sind, sollen auch gelesen werden.
Geeignete Aufgabenstellungen zum Leseverstehen sind zB Übungen mit Auswahlantworten, Zuordnungsaufgaben aller Art, Sätze in die richtige Reihenfolge bringen.
Dennoch soll auch auf der Grundstufe II selbständiges Schreiben nur in einem begrenzten Ausmaß erfolgen.
Ab der 5. Schulstufe übernimmt die Schriftform der Sprache als stabiles Zeichenkörpersystem und das Lesen eine Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachbildung.
Durch den verstärkten Einsatz von visuellen Hilfen (zB Verschriftlichungen) und durch individuelle Hilfestellungen sollen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, selbständig Texte zu verfassen.
Wortschatz
Die Grundlage des Englischunterrichts ist der vorhandene Wortschatz der Schülerinnen und Schüler.
Bei der Wortschatzvermittlung sollen Realien, Bildmaterial, Gestik, Mimik usw. verstärkt eingesetzt werden.
Je größer sowohl der rezeptive als auch der produktive Wortschatz in der deutschen Sprache ist, desto eher wird eine klare Vorstellung der Wortinhalte in der Fremdsprache erreicht.
Der Wortschatz muss immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen wiederholt, in neuen Zusammenhängen gefestigt und schrittweise erweitert werden.
Ausspracheschulung
Die Ausspracheschulung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Übungsformen
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Der Gebrauch der Fremdsprache kann durch Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing- und Tanzspiele gefördert werden.
Zum Üben bieten sich besonders Reihen- und Analogieübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen auch in der Sekundarstufe I noch eine besondere Bedeutung zu.
Fehlerkorrektur
Die Korrektur von Fehlern ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine unterstützende Rolle zukommt.
Grammatik
Dem funktionalen Aspekt der Grammatik ist in jedem Fall der Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt zu geben. Geeignete Übungsformen können zB sein: Dialoge, Lernspiele, Reihenübungen, Frage- und Antwortketten oder Zuordnungsübungen. Dabei sollen stets auch alle Möglichkeiten der Veranschaulichung herangezogen werden.
Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Mathematik zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbeeinträchtigung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.
Zunächst sollen die Kinder mathematische Beziehungen in der Umwelt erkennen und benennen können, wobei der Schwerpunkt des Lernens im anschaulichen und handelnden Umgang mit Zahlen, Zahlenverhältnissen und geometrischen Sachverhalten liegt.
Eindeutige Darstellungen erleichtern das Finden adäquater Sprachstrukturen und unterstützen die Begriffsbildung sowie die sprachliche Klärung von Beziehungen. Durch die Variationen bei der Aufgabenstellung, bei den Lösungen und Darstellungen sollen kreative Lösungsstrategien angeregt werden. Die besondere Kommunikationssituation, die spezifische Wahrnehmungssituation und das unterschiedliche Lern- und Leistungsvermögen hörbeeinträchtigter Kinder verlangen eine individuelle Förderung in den Bereichen Motorik, Merkfähigkeit und Sprechen.
Sollen die Schülerinnen und Schüler neue Begriffe, Sätze und Verfahren lernen, muss der Unterricht an gesichertes Vorwissen anknüpfen. Dabei gilt es, die aus der Hörbeeinträchtigung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen. Der Veranschaulichung kommt daher eine herausragende Bedeutung zu. Zum Verstehen ist die handelnde und/oder zeichnerische Durcharbeitung der Aufgaben ebenso erforderlich, wie eine intensive Versprachlichung, denn sie berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit der Kinder. Dabei erweist es sich als besonders lernwirksam, wenn die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Darstellungsebenen (handelnd, zeichnerisch, symbolisch, sowohl schriftlich als auch verbal) wechselseitig miteinander verknüpfen. Abwechslungsreiche Übungsaufgaben dienen sowohl der Automatisierung und der Sicherheit als auch der vertieften Einsicht in Zusammenhänge und der Flexibilität. Grundlegende Inhalte werden in allen Bereichen permanent wiederholt und zur Lösung neuer Probleme sowie zur Erarbeitung komplexer Verfahren genutzt. Durch bewusste Rückschau sollen die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Kompetenzzuwachs und den inneren Aufbau der mathematischen Inhalte erkennen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung schafft Freude an Musik und Bewegung. Sie trägt zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit bei. Sie steigert die Unterscheidungsfähigkeit für die Strukturiertheit von Sprechbewegungs- und Lautgestalten. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Eigenschaften der Lautsprache im Tonfall, Dynamik, Rhythmus, Mimik und Gestik darzustellen. Die rhythmisch-musikalische Erziehung hat auch als Unterrichtsprinzip die Aufgabe, Sprache zu verdeutlichen und die eingeschränkte Wahrnehmung auszugleichen. Sie verhilft zum Empfinden für Sprachformen, wie zB Fragen, Auffordern, Antworten, Aussagen und sie verdeutlicht Sprachstrukturen. Rhythmisiertes Sprechen gibt der Sprache einen lebendigen Charakter und stützt Sprachauffassung, Sprachverständnis und Empfinden für sprachliche Gliederung. Der Rhythmus der Sprache stellt ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis der Sprache trainiert. Sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Lieder, Reime, Gedichte usw., also betont rhythmisch melodische Texte werden zahlreich angeboten und durch Instrumente und Bewegung unterstützt.
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
– im freien und beschränkten Raum
– mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
– bewusstes Ordnen und Gruppieren
– Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
– anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
– auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
– akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
– verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
– Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Sensibilisierung, Wahrnehmung
Beispielsweise:
– taktile, visuelle, vibratorische und auditive Reize wahrnehmen und umsetzen
– prosodische Merkmale
– Musik spüren, hören und umsetzen
– Körperwahrnehmung und Körperbewusstsein fördern
– Selbst- und Fremdwahrnehmung fördern
– Sensibilisierung der Sinneswahrnehmung
Raum und Zeit
Beispielsweise:
– Orientierung durch Ordnung im Raum und Zeit
– Formen und Zeiteinheiten erleben, erkennen und gestalten
Kreatives Gestalten
Beispielsweise:
– Qualitäten und Möglichkeiten unterschiedlicher Materialien entdecken
– Gestalten mit dem Körper, der Stimme und Instrumenten
– Anregung und Förderung von Kreativität und Fantasie
Partner bzw. Partnerin und Gruppe
Beispielsweise:
– sich und andere wahrnehmen, sich auf andere einstellen
– Regeln einhalten, Ideen einbringen und Aufgaben lösen
– Förderung von Kommunikation und Interaktion
Stimme und Sprache
Beispielsweise:
– Atem- und Körperübungen
– richtiger Einsatz der Stimme
– Freude am Sprechen und Singen wecken und fördern
– Verse, Reime, Gedichte und Lieder gestalten
– Intonation, gemeinsame Gestaltung mit der Stimme
– Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
Einsatz von Musikinstrumenten / Materialien
Beispielsweise:
– Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
– Rhythmisches Musizieren und Begleiten, melodisches Spielen
– Anbahnen bzw. Vertiefung des Verständnisses für Notation
Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung und die Unterrichtsmethoden haben sich an den unterschiedlichen Fähigkeiten (ua. auch am Hörvermögen und Sprachverständnis und an den Kommunikationsmöglichkeiten) der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Dabei ist der Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit besonders zu beachten. Divergentes Denken ist ein wesentliches Prinzip: von den Schülerinnen und Schülern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich akzeptiert werden.
Es ist wichtig darauf zu achten, im Unterricht prozessorientiert und nicht ergebnisorientiert zu arbeiten.
Dieser Unterrichtsgegenstand verhilft hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern dazu, Gedanken und Empfindungen auszudrücken, ohne unbedingt sprachlichen Anforderungen zu unterliegen. Mit Hilfe des eigenen selbsttätigen Gestaltens kann Wissen von der Umwelt verinnerlicht und können Handlungsabläufe und Zusammenhänge verstanden werden, noch bevor die sprachlichen Mittel zur Verfügung stehen. Das Erleben eigener Gestaltungskompetenz stärkt das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler.
Hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern bietet diese Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, auch auf nicht-sprachliche Weise Einsichten in Gestaltungsformen zu gewinnen und unabhängig von ihrem Sprachvermögen Erfolge zu erzielen. Sie gelangen über Anschauung, über Handeln und Versprachlichung zu einem erweiternden Wortschatz, der auch fachspezifische Begriffe beinhaltet. Persönliches Gestalten unterstützt die emotionale Stabilität und stärkt das Selbstwertgefühl. Beim Betrachten der Werkstücke lernen die Schülerinnen und Schüler eigene und fremde Arbeit wertzuschätzen. Sie gelangen zunehmend zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit.
Im Sportunterricht müssen insbesondere die spezifischen Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung wie Störungen des Gleichgewichts und der Koordination, Beeinträchtigung der Selbst- und Partnerwahrnehmung sowie die erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiken berücksichtigt und ausgleichende Maßnahmen angeboten werden. Bewegungserziehung stellt einen elementaren Wahrnehmungsbereich für Lernerfahrungen dar, da psychomotorische und geistige Entwicklung eng miteinander verknüpft sind. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die auf Grund von Hörbeeinträchtigungen motorische und Entwicklungsrückstände aufweisen. Bewegungserziehung ermöglicht vielfältige Bewegungserfahrungen zur Strukturierung von komplexen Handlungsschemata. Sie verhilft zu intensiver Selbstwahrnehmung von Sprechen und Atmen.
Der Einsatz von geeigneten Medien (zB zur Analyse von Bewegungsabläufen) kann eine sinnvolle Ergänzung zu Erklärungen sein.
Durch vielfältige Bewegungsangebote werden grundlegende Erfahrungen vor allem in folgenden Bereichen ermöglicht:
– Gleichgewichtsübungen
– Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
– Raum- und Geländeorientierung
– Bewegungs- und Sprechrhythmus
– Partner- und Gruppenübungen
Bei Erarbeitung der Kompetenzen Medienbildung, Informatische Bildung und Gestaltungskompetenz ist auf die Lebenswirklichkeit und die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuellen Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Es sollen auf Basis ausgewogener, integrativer und kreativer Zugänge möglichst verschiedenartige altersgemäße, fach- und beeinträchtigungsspezifische (ganzheitliche) Lehr- und Lernmethoden zur Anwendung kommen.
Auf die unterschiedliche Lebens- und Lernerfahrung bei gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße zu achten.
Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbehinderung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.
Der Wortschatz des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers ausrichtet.
Siehe dazu auch die speziellen didaktischen Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen.
Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Hörbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen.
Des Weiteren gilt zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern mit einer Sinnesbehinderung für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind unter der Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit für gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien festigen und erweitern.
Dabei gilt es, die aus der Sinnesbehinderung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen und die Anwendungsbereiche mit den individuellen (Kommunikations-) Bedürfnisse der Schülerin bzw. des Schülers zu verbinden. Die Arbeit mit alternativen Kommunikationsformen ist zeitaufwändig und benötigt ggf. Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.
Darstellendes Spiel ist im weitesten Sinn „Lernen durch Erfahrung“. Es trägt zur Persönlichkeitsentwicklung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler bei, weil es Erleben, Verhalten und Handeln bereichert, sowie Raum für Ausdruck und Gestaltung bietet. Das Rollenspiel ist besonders geeignet, im sprachlichen wie im nicht-sprachlichen Bereich ausgleichend zu wirken sowie die emotionale und soziale Entwicklung hörbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher zu fördern. Sie können im Rollenspiel ihre Persönlichkeit zum Ausdruck bringen und zu Interaktion und Kommunikation gelangen. Das Rollenspiel und szenische Darstellungen verhelfen hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern auch wirklichkeitsnahe Kommunikationssituationen darzustellen und zu bewältigen. Es vermag innere und äußere beziehungshemmende Barrieren abzubauen. Mit zunehmender sprachlicher Reife kann das Rollenspiel die Schülerinnen und Schüler zu selbständiger Gestaltung ihrer Lebenswirklichkeit anleiten. Sie können in unterschiedlichen Kommunikationssituationen ihr Sprach- und Ausdrucksverhalten erproben und entwickeln. Sprachmuster werden geklärt, ergänzt und geübt. Erfahrungen, die auf Grund der Hörbeeinträchtigung fehlen, können nachgeholt werden. Hierbei können Konflikte gelöst, belastende Empfindungen abgebaut und ein positives Selbstwertgefühl entwickelt werden.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt A
Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9A des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Der Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern kommt dieser Lehrplan dann zur Anwendung, wenn die aus ihrer Sehbeeinträchtigung erwachsenden pädagogisch – inhaltlichen Erfordernisse jenen blinder Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen sind.
Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:
– Präambel;
– Pädagogische Ausgangslage;
– Allgemeines Bildungsziel;
– Allgemeine Bestimmungen;
– Allgemeine didaktische Grundsätze;
– Stundentafeln;
– Lehrpläne für den Religionsunterricht;
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der blindenspezifischen verbindlichen Übungen;
– Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, Grundschule und Mittelschule.
Für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Behinderung aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind.
Die sonderpädagogische Förderung blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler bezieht sich auf Kinder und Jugendliche mit einer angeborenen oder erworbenen schweren Sehbeeinträchtigung.
Ausgehend von den Erkenntnissen der Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogik sowie den medizinischen und technischen Fortschritten erschließen sich für das sehbeeinträchtigte Kind in der Regel bereits im vorschulischen Bereich Fördermöglichkeiten, deren Wirksamkeit mit Eintritt in die Schule erhalten und weiterentwickelt werden muss.
Für die kindliche Entwicklung sind Form und Intensität der Kommunikation mit den nächsten Bezugspersonen entscheidend. In der Auseinandersetzung mit ihnen entfalten und bilden sich Persönlichkeit und Identität, wird emotionales und soziales Verhalten erlernt und erweitern sich der Wissens- und Bildungsstand sowie das Abstraktionsvermögen.
Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nehmen Informationen aus der Umwelt vollständig oder überwiegend über die anderen Sinne und Wahrnehmungskanäle auf. Die pädagogische Förderung zielt darauf ab, sie dazu zu befähigen, alternative Wahrnehmungsstrategien zu entwickeln und anzuwenden. Das Funktionsniveau der zur Verfügung stehenden Sinne kann durch günstige Lernbedingungen bedeutend angehoben werden. Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen spezielle zusätzliche Lernangebote, Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsmittel (Z 8) sowie eine weit reichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkung der Blindheit auf ihren persönlichen Lebens- und Bildungsweg.
Da die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Sehschädigung für die Erfassung der Lernangebote mehr Zeit benötigen, wird es oft zweckmäßig sein, geeignete Schwerpunktsetzungen und Gewichtungen vorzunehmen sowie ausreichende Übungszeiten im Rahmen der vom Lehrplan vorgegebenen Stundentafeln vorzusehen.
Die Sonderschule für blinde Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen § 2 und des § 22 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Im Rahmen der Förderung blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler müssen im Bewusstsein über die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit für den Lebens- und Bildungsweg eines Kindes oder Jugendlichen die Lernangebote weit gehend individuell gestaltet werden. Spezifische ergänzende Lerninhalte, Methoden und Hilfsmittel sollen die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler fördern und bestehende Barrieren weitestgehend abbauen und dazu beitragen, sie auf eine ihrer Begabungen, Neigungen und Leistungsfähigkeit entsprechende Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben sowie in die Gesellschaft vorzubereiten.
Die Nutzung von blindenspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Informationen und Wissenserwerb. Dadurch wird ihre Integration in die Welt der Sehenden erleichtert und die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.
Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
– die Schulung der Sinne insbesondere durch Tasterziehung und Hörerziehung;
– die Entwicklung und Förderung des Körperschemas, der Körperkoordination und der taktil-kinästhetischen Fähigkeiten;
– Anwendung der Prinzipien von Low Vision bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern;
– die Förderung von lebenspraktischen Fertigkeiten;
– Einbindung der Prinzipien von Orientierung und Mobilität;
– die Anwendung blindenspezifischer Schriftsysteme;
– die Anwendung sehbehinderten- bzw. blindenspezifischer Hilfsmittel;
– die Förderung der Kommunikation und Interaktion;
– die Überwindung bestehender Hemmnisse und Abhängigkeiten.
Neben der Schaffung sehgeschädigtengerechter Rahmenbedingungen des Unterrichts, die einen adäquaten Erwerb der Bildungsinhalte gewährleisten und der Einbeziehung des Umfelds in die Unterrichtsgestaltung soll eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen erfolgen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.
Die acht Schulstufen des Lehrplans der Sonderschule für blinde Kinder sind in drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefasst:
Grundstufe I: erste und zweite Schulstufe (einschließlich der Vorschulstufe)
Grundstufe II: dritte und vierte Schulstufe
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe I besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.
Innerhalb der Grundstufe I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Sofern eine Vorschulstufe geführt wird, ist der zugrunde liegende Lehrplan die Planungsgrundlage für die Arbeit im Vorschulstufenbereich. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Der Schuleingangsbereich soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.
Die Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.
In der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
In der Grundstufe I und II ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundstufe I und II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
Bei gemeinsamer Führung von Vorschulstufe und Grundstufe I ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel vom Schulforum gemäß Art. I § 4 Abs. 4 festzulegen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.
Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
– die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
– die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
– die Arbeit mit Individuellen Förderplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Z 5.12).
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw. Schülergruppen. Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
Die in diesem Lehrplan verankerten Blindenspezifischen Übungen dienen einerseits einer möglichst weit reichenden Kompensation des eingeschränkten Sehvermögens und unterstützen andererseits die Aneignung notwendiger Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine weitgehend selbstständige Lebensbewältigung. Ausgehend vom Entwicklungsstand, dem Schweregrad der Sehbeeinträchtigung und den speziellen Bedürfnissen sind im vorgesehenen Rahmen jene Angebote in einem individuellen Ausmaß auszuwählen, durch die eine umfassende Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler erzielt werden kann.
Um die beschriebenen Bildungs- und Lehraufgabe der Blindenspezifischen Übungen erfüllen zu können, sind deren Inhalte sowohl im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden zu vermitteln als auch fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen.
Die dargestellten Lehrstoffangaben bieten nur eine exemplarische Auswahl von Lehrinhalten an. Diese sind in der Planungsverantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf die Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. entsprechend zu ergänzen.
Der Unterricht in Orientierung und Mobilität soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich in ihrer näheren und weiteren Umwelt zu orientieren, sich selbstständig, sicher und effektiv fortzubewegen, ihren Lebensraum zu erschließen und Alltagssituationen möglichst unabhängig bewältigen zu können.
Zur Bewältigung lebenspraktischer Aufgabenstellungen bedarf es gezielter, individuell angepasster Handlungsstrategien durch den Unterricht in lebenspraktischen Fertigkeiten. Diese sind wesentliche Voraussetzungen für eine selbständige Organisation des Alltags sowie für sicheres Auftretens in der Öffentlichkeit und erleichtern dadurch die soziale Integration.
Verschiedene Faktoren, wie Lichtverhältnisse, Kontraste, subjektives Allgemeinbefinden usw. beeinflussen das Sehvermögen. Es ist daher wichtig, noch vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und geeignete Sehhilfen durch Low Vision Übungen kennen zu lernen und einzusetzen.
Da blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nicht automatisch besser und differenzierter hören als sehende kommt der Hörerziehung besondere Bedeutung zu. Viele Geräusche können nicht einer bestimmten Tätigkeit oder einem bestimmten Gegenstand zugeordnet werden, weil sie als akustische Information allein noch keine eindeutigen Hinweise liefern. Die Schülerinnen und Schüler müssen lernen, unbestimmtes Hören in aktives Zuhören umzuwandeln. Gezielte Übungen helfen dabei, Geräuschquellen zu orten, zu unterscheiden und Informationen aus den akustischen Stimuli zu gewinnen. Dies sind sowohl wesentliche Voraussetzungen für Orientierung und Mobilität als auch im Rahmen konkreter Umwelterfahrungen.
Bei der Blindenspezifischen Übung Tasterziehung sind folgende Aspekte besonders zu beachten:
Das im wahrsten Sinn des Wortes „hautnahe“ Erleben ist von intensivem, subjektivem Reiz und hat damit großen Einfluss auf Gefühle und seelische Haltungen. Die daraus resultierenden Vorstellungen über die Umwelt sind von hoher Subjektivität mit starker emotioneller Färbung.
Häufig führt diese Verarbeitung der Tasteindrücke zu einer weniger genauen Vorstellung über Material, Größe, Funktion und räumliche Beziehungen der erkundeten Objekte. Es entsteht eine andere Bewertung und Gliederung der erfassten Strukturen, was zu einem geringeren realen Anschauungswissen führen kann. Daher ist die Sensibilisierung des Tastsinnes durch geeignete und wiederholte Übungsangebote zu fördern.
Blinden- und sehbehindertenspezifische elektronische Hilfsmittel stellen besonders wichtige Kommunikations-, Informations- und Arbeitsmedien dar und tragen wesentlich zum Abbau bestehender Barrieren bei bzw. eröffnen den Schülerinnen und Schülern erst die Möglichkeit, ihren Erfahrungsraum zu erweitern sowie aktiv und ungehindert an Lernprozessen teilzunehmen. Die Aneignung von Kompetenzen bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen behinderungsspezifischen Medien ist für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Schlüsselqualifikation sowohl für die Bewältigung schulischer als auch künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.
Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
Um den Unterricht in der Grundstufe I und II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
– Lernen im Spiel;
– offenes Lernen;
– projektorientiertes Lernen;
– entdeckendes Lernen;
– informierendes Lernen;
– wiederholendes und übendes Lernen;
– usw.
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
Auf der 4. Schulstufe sind in Deutsch und Mathematik je vier bis sechs Schularbeiten durchzuführen. Im 2. Semester sind jedenfalls je Unterrichtsgegenstand zwei Schularbeiten vorzusehen.
In der 5. bis 8. Schulstufe beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Für den Unterricht von blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:
– Sinnesschulung (zB Tasterziehung, Hörerziehung);
– Training der lebenspraktischen Fertigkeiten;
– Orientierung und Mobilität;
– Low Vision;
– Anwenden blindenspezifischer Hilfsmittel und Schriftsysteme.
In der Sekundarstufe I ist für die Umsetzung des fächerverbindenden Unterrichts zu beachten, dass im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzgestellt werden. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) gemäß § 17 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.
Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
– das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen kommt der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, dem schulpsychologischen Dienst, der Schulärztin bzw. dem Schularzt, der Fachärztin bzw. dem Facharzt, anderen Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern in der Bildungsregion große Bedeutung zu. Zusätzliche wertvolle Hilfestellungen können gegebenenfalls durch andere schulische sowie außerschulische Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen erfolgen.
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Sonderschule für blinde Kinder ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigten sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.
Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Erziehungsberechtigten über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.
Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundstufe II flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigte können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen wie zB Frühfördereinrichtungen, dem Kindergarten, den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion sowie Augenärzten oder dem Schulpsychologischen Dienst erforderlich.
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
Beim Schuleintritt eines blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Kindes sind folgende Maßnahmen besonders zu beachten:
– die Einbeziehung von Personen und Institutionen des sozialen Umfeldes zur Abklärung des Entwicklungsstandes, der individuellen Lebensumstände sowie der besonderen Bedürfnisse des Kindes;
– die Arbeit mit Individuellen Fördeplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Z 5.12);
– interdisziplinäre Zusammenarbeit;
– geeigneter Sitzplatz, Raumakustik, Tageslichtbeleuchtung;
– Feststellung des Bedarfs an erforderlichen Hilfsmitteln;
– enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten;
– Kontaktaufnahme der einschreibenden Schule mit den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion (im Fall von Integrationsschülerinnen bzw. Integrationsschülern).
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
In Anbetracht eines bevorstehenden Schulübertritts eines blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Kindes nach der vierten Schulstufe ist der sonderpädagogische Förderbedarf zu überprüfen, um die daraus resultierenden Fördermaßnahmen entsprechend anzupassen. Im Sinne eines nahtlosen Übergangs ist mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen (zB den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion) eine intensive Zusammenarbeit anzustreben.
Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche individuelle und behinderungsspezifische Bedürfnisse sowie Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.
Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.
Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundstufe I und II Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.
Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
In Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.
Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.
Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion bzw. einschlägigen Beratungsstellen notwendig.
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen.
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.
Der Begriff Gender soll sichtbar machen,
– dass unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstrukturen durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind;
– dass Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist;
– dass die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind;
– dass das soziale und kulturelle Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird;
– dass gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahr.
Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:
– Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;
– Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;
– Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;
– Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;
– Bewusst machen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus, sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;
– Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
3. Auf die Bildungsaufgabe der Sonderschule für blinde Kinder und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
In der Sekundarstufe I eröffnet der Lehrplan besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.
Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:
– Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens bzw. einer Sonderschule und insbesondere mit dem Bildungsziel der Sonderschule für blinde Kinder;
– Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Begabungen und Interessen sowie die jeweils erforderlichen speziellen Lernmethoden und Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt;
– Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 63a des Schulunterrichtsgesetzes).
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.
Partielles oder fehlendes Sehvermögen bedeutet eine andere Wahrnehmung der Umwelt. Für den Unterricht von blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern bedeutet dies:
– eine verstärkte Einbeziehung aller vorhandenen Sinne in die Unterrichtsgestaltung;
– die Anpassung der Arbeitsweisen und eine blindenspezifische Adaptierung der Arbeits- und Anschauungsmittel an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler;
– eine sorgfältige Aufbereitung, Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe sowie der Einsatz der erforderlichen blindenspezifischen Methoden;
– Berücksichtigung besonderer sehgeschädigtenspezifischer Bedürfnisse im Bezug auf akustische Bedingungen;
– Unterrichtssoftware und elektronische Informationssysteme sollen für Braillezeilen geeignet sein;
– Klassenräume sollen als lernanregende Umwelt gestaltet werden und klar strukturiert sein.
Individualisierung verlangt von den Lehrerinnen und Lehrern, dass sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Schülerpersönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nehmen und ihnen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den Grad ihrer jeweiligen Sehschädigung und ihre bisheriger Lernerfahrungen berücksichtigen. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprochen werden (siehe Z 5.12).
Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe I und II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.
Für die Bewusstmachung und Entwicklung der persönlichen Identität ist es notwendig:
– die persönliche Auseinandersetzung mit der eigenen Sehbehinderung oder Blindheit zu ermöglichen und zu begleiten;
– die Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, ihre persönlichen Bedürfnisse zu artikulieren;
– die Entwicklung der Persönlichkeit und Identität als Mensch mit Sehbehinderung oder Blindheit zu unterstützen;
– für die Schülerinnen und Schüler Gelegenheiten zu schaffen, sich mit dem Leben anderer sehgeschädigter Menschen auseinanderzusetzen und mit ihnen in Kontakt zu treten sowie
– Möglichkeiten und Grenzen, die durch die Behinderung entstehen bewusst zu machen.
Nichtvisuelle Wahrnehmungen (Tasten, Spüren, Fühlen, Hören, Riechen, Schmecken) sind die Grundlage für die Entwicklung von kompensatorischen Fertigkeiten. Die Synthese aller Wahrnehmungen ermöglicht den sachrichtigen Aufbau von Vorstellungen. Bei der Planung und der methodischen Aufbereitung des Unterrichts ist die gezielte Schulung aller vorhandenen Sinneskanäle zu berücksichtigen, um die aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Die schrittweise erworbenen Fähigkeiten aus den Bereichen Orientierung und Mobilität sowie der Lebenspraktischen Fertigkeiten müssen im Schulalltag angewendet werden.
Hören hilft die Sehschädigung teilweise zu kompensieren. Der Hörsinn wendet die Aufmerksamkeit vom eigenen Körper weg und leitet sie zu den Vorkommnissen in der Außenwelt. Die Fähigkeit des differenzierenden Hörens muss besonders geschult werden. Besondere Informationen werden dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache als Kompensationsmöglichkeit zur nicht wahrnehmbaren Körpersprache entnommen. Vielfältige Übungen sollen dazu beitragen, Geräusche, Klänge und Töne als wichtige Informationsquelle zu erkennen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass sie durch aktives Zuhören an vielen Abläufen und Ereignissen teilhaben und dadurch einen besseren Überblick über das Geschehen gewinnen können. Ungeplant auftretende Höreindrücke sollen im Unterrichtsgeschehen aufgegriffen und ausgewertet werden.
Ausgehend vom individuellen Entwicklungsstand und von den bereits vorhandenen Tasterfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll durch vielfältige Material- und Übungsangebote die Motivation zur Tastbereitschaft gesteigert werden.
Visuell wahrnehmbare Ereignisse oder Impulse müssen verbal begleitet werden. Dies ermöglicht den Schülerinnen bzw. den Schülern eine aktivere Teilnahme am Unterricht und am sozialen Geschehen in der Klasse.
Die schulische Erziehung hat die Aufgabe, den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.
Bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist besonders darauf zu achten, dass – ausgehend von der realen Sachbegegnung über das Modell bis hin zur zweidimensionalen Darstellung – Inhalte veranschaulicht werden. Wiederholtes Anbieten von Tasterfahrungen und präzises Verbalisieren sind von zentraler Bedeutung. Der Erwerb grundlegender und sachlich richtiger Begriffe ist zu gewährleisten.
Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ausgeht und zu dieser auch wieder zurückführt Veranschaulichung verlangt, dass die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden sollen. Dies kann auf der Ebene der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Tasten, Hören usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint, soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, sollen die Schülerinnen und Schüler zum Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er ist angehalten, den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.
Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.
In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden. Kommunikations- und Informationstechnologien tragen in einem großen Ausmaß zur Aktivierung und Motivierung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler bei, die Kommunikationsmöglichkeiten mit der „sehenden“ Umwelt werden verbessert und erweitert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt und mit behindertenspezifischen Angeboten vertraut gemacht werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun – insbesondere auf der Grundstufe I und II – über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen eine weitreichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung auf ihren persönlichen Lebens- und Bildungsweg.
Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs-, Lern- und Kommunikationsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.
In der Grundstufe I und II unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. oft sehr häufig voneinander.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer ist angehalten, nicht nur im Förderunterricht vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwerwiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen. Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch- didaktische Konsequenzen:
– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
– Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen sowie auf Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
– Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs;
– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
– unterschiedliche Sozialformen;
– blindenspezifische Medien und Hilfsmittel;
– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler;
– Entwicklung von Rückmeldeverfahren, um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten;
– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der Sekundarstufe I
Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen.
In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der 6. Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“, wobei das Leistungsniveau „Standard AHS“ dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten im Leistungsniveau „Standard AHS“ ist auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen. Der Komplexitätsgrad einer Aufgabenstellung zeigt sich darin, welche Art der Denkleistungen die Aufgabenstellung von Schülerinnen und Schülern fordert und welche Wege der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Schülerinnen und Schüler beschreiten, um zu einer Lösung zu kommen. Einen Plan zu entwickeln, Daten und Belege zu verwenden, Lösungswege zu argumentieren sind komplexe Anforderungen und stellen somit einen höheren kognitiven Anspruch dar als das Wiedergeben von Informationen und Fakten oder das Anwenden von einfachen Verfahren. Da komplexe Aufgabenstellungen das strategische und problemlösungsorientierte Denken fördern, sind im Unterricht auch Schülerinnen und Schüler, die dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet sind, mit komplexen Aufgabenstellungen zu konfrontieren und bei deren Bearbeitung und Bewältigung zu unterstützen.
Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ führen.
Die Anforderungen der beiden Leistungsniveaus sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Die Reflexion und Einschätzung des eigenen Leistungsstandes sind zu fördern und es sind den Schülerinnen und Schülern Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen.
Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 31b SchUG.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (§ 19 Abs. 1a SchUG).
Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten bzw. zusammenarbeiten.
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren.
Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet.
Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen.
Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren.
In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard „AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (§ 31b Abs. 5 SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS zu führen (§21b Abs. 2 SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.
Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Z 4 der Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe I verwiesen.
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen bzw. fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.
Die Förderung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identiditätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.
Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe in der Grundstufe I und II ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sollten daher behutsam vorgenommen werden.
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden |
| Religion | 2 |
| Sachbegegnungen | 1,5-2 |
| Verkehrserziehung | 0,5 |
| Sprache und Sprechen, Hören Vorbereitung auf Lesen und Schreiben | 3,5 |
| Mathematische Früherziehung | 1,5 |
| Singen und Musizieren | 1,5 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1-1,5 |
| Bildnerisches Gestalten | 1 |
| Werkerziehung | 1 |
Förderunterricht : Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
Blindenspezifische Übungen: Bis zu 80 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben" eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
4. Aus den Blindenspezifischen Übungen sind im vorgesehenen Rahmen jene Teilbereiche der verbindlichen Übung für das einzelne Kind zu wählen, die auf den vorhandenen individuellen Kompetenzen aufbauen, um dadurch eine bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler zu erzielen.
| Schulstufen und Wochenstunden | ||||||||||
| Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt | |||||
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Sachunterricht | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||||
Schulstufen und Wochenstunden : Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Blindenspezifische Übungen: Die im Rahmen der verbindlichen Übungen angeführten einzelnen Blindenspezifischen Übungen können auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote erfolgen auf der Grundlage des jeweils individuellen Status der vorhandenen Sehschädigung. Der Unterricht kann sowohl in Form von fixen Wochenstunden als auch geblockt in Kursform oder sofern zweckmäßig integrativ im Rahmen der Pflichtgegenstände angeboten werden.
Tasterziehung, Hörerziehung: Je 16 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Verkehrserziehung: Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Förderunterricht: Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Unverbindliche Übungen : Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler anderen Erstsprachen als Deutsch.
1. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
2. Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 48, BGBl. II Nr. 379/2020)
4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
5. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
6. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch |
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch |
| Freigegenstände und unverbindliche Übungen | |||||
| Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung | 2-8 | ||||
| Spezielle Interessen- und Begabungsförderung |
Technisches Werken, Textiles Werken : Als alternative Pflichtgegenstände.
Blindenspezifische Übungen: Die im Rahmen der verbindlichen Übungen angeführten Blindenspezifischen Übungen Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten und Low Vision können auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote erfolgen auf der Grundlage des jeweils individuellen Status der vorhandenen Sehschädigung. Anwendung elektronischer Hilfsmittel und Blindenspezifische Schriftsysteme sind aufbauende Unterrichtsgegenstände und beginnen mit der 5. Schulstufe. Der Unterricht kann sowohl in Form von fixen Wochenstunden als auch geblockt in Kursform oder sofern zweckmäßig integrativ im Rahmen der Pflichtgegenstände angeboten werden.
Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
Digitale Grundbildung : Integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Es kann schulautonom als eigene Verbindliche Übung oder als Verbindliche Übung teilweise integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen, wobei eine Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht, oder als Pflichtgegenstand geführt werden.
Freigegenstände; Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung: Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht : Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache.
1. Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
2. Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 49, BGBl. II Nr. 379/2020)
4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
5. Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
1. Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere verbindliche Übungen 1 | 3 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 20 |
________________________
1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
_______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
3. Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 |
____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
Wird gesondert bekannt gemacht.
Siehe die Bekanntmachung in Anlage C1
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich in einer Welt, in der das Sehen eine große Rolle spielt, zurechtzufinden und eine altersentsprechende, der Situation angepasste Orientierungsfähigkeit und Mobilität zu erreichen.
Sie sollen dazu befähigt werden, sich in ihrer näheren und weiteren Umwelt zu orientieren, sich selbstständig, sicher und effektiv fortzubewegen und ihren Lebensraum zu erschließen. Der Unterricht in Orientierung und Mobilität führt zu einem bewussten und eigenständigen Handeln in der Bewältigung von Alltagssituationen sowie zu einem höheren Selbstwertgefühl und bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für größere Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.
Das Ausmaß der anzustrebenden Selbstständigkeit hängt vom Entwicklungsstand, von den Vorerfahrungen, den Fähigkeiten und Bedürfnissen, von den örtlichen Rahmenbedingungen und von der individuellen Motivation ab. Die Inhalte dieser Verbindlichen Übung könne daher nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Aufbau des Körperschemas
Beispielsweise:
– Körperbewusstsein entwickeln
– Körperteile und -ebenen erkennen und benennen
– Relationen und Bewegungen dieser Teile zueinander verstehen
– Verhältnis zu Objekten (Entfernung und Richtung) richtig einschätzen
Begriffsbildung
Beispielsweise:
– Konkretisieren und Abstrahieren der Verschiedenartigkeit von Objekten, Tätigkeiten, Vorgängen, Funktionen usw.
– Ähnlichkeiten wahrnehmen, unterscheiden, abstrahieren
– Schemata erwerben und etikettieren
– Generalisierung; Ähnlichkeiten oder abstrahierte Eigenschaften auf eine neue Erscheinungsform anwenden
Förderung der motorischen Fähigkeiten
Beispielsweise:
– Schulung der Grob- und Feinmotorik
– Schulung der Körperkontrolle und Körperhaltung
– Einübung harmonischer Bewegungsabläufe
Förderung der Wahrnehmung
Beispielsweise:
– Förderung der Nah- und Fernsinne: taktil, propriozeptiv, vestibulär, gustatorisch, olfaktorisch, auditiv, visuell
– Wahrnehmungen interpretieren und die gewonnenen Informationen umsetzen
– Abstand von/zu Geräuschquellen
– Intensität sensorischer Wahrnehmungen
– bewegte und unbewegte Objekte
– Entfernung, Zeit, Proportionen
Orientierung
Räumliche Konzepte und deren Grundbegriffe verstehen und anwenden lernen, Beispielsweise:
– senkrecht, waagrecht, parallel, quer, diagonal
– rechter und 45° Winkel
– bewusst Richtungen einhalten und ändern, Drehungen, Gleiten, Ausrichten
– markante Punkte erkennen, schaffen, suchen und benützen
– Orientierung in geschlossenen und freien Räumen
– Vier-Seiten-Konzept
– visuelle Informationen in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen (Piktogramme usw.)
– Routen gehen
– Strategien erlernen um den Verlust der Orientierung zu korrigieren
Systematische Suchtechniken
Objekte lokalisieren, suchen und finden:
– im Handtastraum
– im Armtastraum
– mit dem ganzen Körper
Körperschutztechniken
– Gesichts-, Oberkörper-, Unterkörperschutz
Sehende Begleitung
Beispielsweise:
– Kontaktaufnahme
– Richtungswechsel- und Änderung
– halber und ganzer Seitenwechsel
– enge Stellen und Türen passieren
– Treppen steigen
– Platz nehmen
Langstocktechniken
Beispielsweise:
– Stockintegration und Koordination
– Diagonaltechnik
– Pendeltechnik, senkrecht gehaltener Stock
– Stockeinsatz bei Treppen
– Unterbringung des Stockes
Soziale Interaktion
Beispielsweise:
– Kontaktaufnahme mit fremden Personen
– Informationen erfragen
– Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen
– Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen
– Fahrscheine lösen
Einsatz von taktilen, akustischen, optischen und elektronischen Medien
Beispielsweise:
– mit taktilen Plänen, Skizzen, Modellen, Kompassen arbeiten
– Einsatz akustischer Hilfsmittel
– Umgang mit optischen Hilfsmitteln für die Nähe und Ferne
– Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zum Einholen von Informationen
Erarbeitung von Umweltmustern
Beispielsweise:
– Verkehrsregeln
– Verhalten im Verkehr
– Merkmale von Verkehrsflächen
– Häuserblock
– Parkplätze, Baustellen, usw.
– Umgang mit Geld
– verschiedene Arten von Geschäften
– Benützung von Rolltreppen und Fahrstühlen
– Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Orientierungs- und Mobilitätsunterricht soll die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten, auf ihre speziellen Bedürfnisse eingehen und ihren realen Lebenssituationen gerecht werden. Das vorhandene Sehvermögen soll in bestmöglicher Weise genutzt werden. Die Erarbeitung und Einübung von adäquaten Verhaltensweisen ist nach Möglichkeit in konkreten Umweltsituationen durchzuführen.
Der Unterricht soll so gestaltet werden, dass er von den Schülerinnen und Schülern als besonders wichtig und lebensbedeutsam erkannt und akzeptiert wird.
Orientierung und Mobilität ist auch in anderen geeigneten Unterrichtsgegenständen fächerübergreifend zu berücksichtigen.
Durch den Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu organisieren. Voraussetzung dafür sind die Aneignung der entsprechenden Fertigkeiten, die Kenntnis von Funktionsabläufen sowie die Verwendung effektiver Hilfen und spezieller Methoden. Zur Bewältigung lebenspraktischer Aufgabenstellungen bedarf es gezielter, individuell angepasster Handlungsstrategien. Das Beherrschen von Alltagsfertigkeiten gehört zu den Grundlagen sicheren Auftretens in der Öffentlichkeit und erleichtert die soziale Integration.
Selbsttätigkeit, selbstbestimmtes Handeln so wie die Übernahme von Eigenverantwortung sind wesentliche Kompetenzen für die gegenwärtige und künftige Lebensgestaltung. Deshalb sollen im Unterricht besonders die Motivation und die Bereitschaft gefördert werden, Neues auszuprobieren und zu erlernen.
Das Ausmaß der erreichbaren Selbstständigkeit hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen, den Anwendungsmöglichkeiten im Alltag, sowie der Mitarbeit des häuslichen und schulischen Umfeldes.
Begriffsbildung
Beispielsweise:
– Klärung von bekannten Begriffen
– Erarbeitung neuer Begriffe
Förderung motorischer Fähigkeiten
Beispielsweise:
– Förderung der Feinmotorik
– Förderung der Körperkontrolle und Körperhaltung
– harmonische Bewegungsabläufe einüben
Förderung der Wahrnehmung
Beispielsweise:
– Förderung von gustatorischen, olfaktorischen, propriozeptiven, taktilen Sinneseindrücken
– Schulung des Temperatursinnes
– Schulung des Gehörs
– Kinesthetik
Gestaltung des individuellen Lebens- und Arbeitsumfeldes
Beispielsweise:
– Verwendung von geeigneten Kontrasten
– Erarbeitung eines Ordnungssystems und klarer Strukturen
– systematische Suchtechniken erlernen und anwenden
– Sicherheitsmaßnahmen für die Bewältigung selbstständiger Handlungen kennen und anwenden
Soziale Kompetenz
Beispielsweise:
– entsprechende Umgangsformen (zB das Gesicht dem Gesprächspartner zuwenden) kennen lernen und anwenden
– soziale Interaktionen (Gesprächsregeln beachten usw.)
– Annahme bzw. Ablehnung von Hilfestellungen in angemessener Form
An- und Ausziehen
Beispielsweise:
– Orientierung am Kleidungsstück
– wichtige Details bei den eigenen Kleidungsstücken erkennen
– Kleidung wenden, zusammenlegen oder aufhängen
– richtiges Aus- und Anziehen verschiedener Kleidungsstücke einschließlich der Handhabung diverser Verschlüsse
Essensfertigkeiten
Beispielsweise:
– Orientierung am Essplatz und am Teller
– angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur
– verschiedene Utensilien rund um das Essen kennen lernen, Erleichterung durch adäquates Geschirr schaffen
– richtige Handhabung des Bestecks (Schiebetechnik, Schneidetechnik)
– Kontroll- und Suchtechniken beim Essen
– Speisen entnehmen
– Flüssigkeiten eingießen
Körperpflege
Beispielsweise:
– Fertigkeiten für die persönliche Hygiene erwerben
– verschiedene Mittel und Gebrauchsgegenstände zur Körperpflege kennen lernen und anwenden
Hilfsmittel für den Alltag
Beispielsweise:
– Markierungssysteme für verschiedene Lebensbereichen (Lebensmittel kennzeichnen, CDs beschriften usw.)
– verschiedene Messinstrumente kennen lernen und anwenden
– verschiedene Reinigungsmittel kennen lernen, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens
– Umgang mit dem Telefon
Kleiderpflege
Beispielsweise:
– Kleidung sachgerecht versorgen
– Auswahl zusammenpassender Kleidungsstücke
– Schuhe putzen
Zubereitung von einfachen Speisen
Beispielsweise:
– verschiedene Fertigkeiten wie messen, schälen, schneiden erlernen
– Umgang mit Hitze
– Bedienung verschiedener Haushaltsgeräte
– sehbehinderten- und blindengerechte Adaptierungen im Umfeld Küche
– Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsschritte
– Gefahrenquellen erkennen und Regeln zur Unfallverhütung beachten
– Sicherheitsmaßnahmen beim Kochen treffen
– Vermeidung von Verletzungsgefahren durch die Vermittlung entsprechender sicherer Methoden
– verschiedene Verpackungen und unterschiedlichen Möglichkeiten für das Öffnen und Verschließen kennen lernen
– Möglichkeiten der Mülltrennung kennen lernen
– systematisches Reinigen von kleinen und großen Flächen
Einkaufen
Beispielsweise:
– Einkaufszettel erstellen
– Geschäfte und Abteilungen in den Geschäften kennen lernen verschiedene
– um Hilfe ersuchen
– Fachberatung im Geschäft
– Anwendung höflicher Umgangsformen
– Einkaufsgespräche führen
– Geldmünzen und Geldscheine erkennen
– Verwendung von Gelderkennungshilfen
– Ordnungsmöglichkeiten in der Geldtasche
– Umgang mit Geld
Schwarzschrift, Unterschrift
Beispielsweise:
– motorische Vorübungen
– verschiedene Schreibhilfen und Stiftarten kennen lernen und ausprobieren
– Erarbeitung einer angemessenen Stifthaltung
– Erarbeitung einer Auswahl taktiler Buchstaben und Zahlen
– Schreiben mit verschiedenen Hilfsmitteln
– Schreibschriftbuchstaben für die eigene Unterschrift erlernen
– Unterschrift als persönliches Ausdrucksmittel anerkennen und anwenden
Alle vorhandenen Sinneseindrücke und bereits erworbenen Grunderfahrungen sollen genutzt werden, um das Spektrum an Begriffen zu erweitern, in neuen Situationen entsprechende Lösungsstrategien zu entwickeln und komplexe Bereiche des Alltags selbstständig zu bewältigen.
Es ist besonders wichtig, allenfalls vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und eventuell Sehhilfen für bestimmte Tätigkeiten auszuprobieren und einzusetzen. Kontraste in der Gestaltung des Umfeldes sollen hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern die selbstständige Bewältigung von Alltagssituationen erleichtern.
Die verwendeten Methoden müssen unter dem Aspekt der Sicherheit an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Die erlernten Fertigkeiten müssen regelmäßig im Alltag angewendet werden, um mehr Sicherheit in der Durchführung von täglich wiederkehrenden Handlungsabläufen erwerben zu können.
Zur praktischen Unterrichtsgestaltung sind beispielhafte Lernanlässe aus dem Leben der Schülerinnen und Schüler zu wählen. Aufgabenstellungen sollen dabei in kleinste Schritte zerlegt und systematisch erarbeitet und geübt werden.
Die Anwendung lebenspraktischer Fertigkeiten ist auch in anderen geeigneten Unterrichtsgegenständen fächerübergreifend zu üben.
Das Beherrschen von blindenspezifischen Schriftsystemen ist eine wesentliche Kompetenz für die Bewältigung schulischer sowie künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.
Durch blindenspezifische Schriftsysteme können Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringert und selbständiges Arbeiten erleichtert werden.
Blindenvollschrift
Beispielsweise:
– Gebrauch der Blinden-Schreibmaschine und des Punktschriftpapiers
– Tastübungen als Vorbereitung für das Lesen
– richtiger Fingersatz
– Blindenschriftzeichen
– Orientierungsübungen am Leseblatt
Blindenkurzschrift
Beispielsweise:
– Lautgruppenkürzungen
– einformige Wortkürzungen, Ableitungen
– Vor- und Nachsilben
– Wortkürzungen mit Ankündigungspunkt
– ein- und zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen
– Anwendungsregeln
– schwierige Wortzusammensetzungen
– Hilfszeichen und besondere Schreibweisen wie Großschreibung, Sperrdruck, Abkürzungen für Münz-, Maß- und Gewichtsbezeichnungen
– Steigerung der Lesesicherheit, Lesegeläufigkeit und des Lesetempos
– sinnerfassendes und sinngestaltendes Lesen
– Überblick über Texte und Brailleseiten gewinnen
– Schreibtechnik, Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit
Spezialschriften
– Eurobraille (8-Punkt-Computer-Braille-Schrift)
– Spezielle Schriftzeichen in Mathematik
Die Blindenvollschrift ist in der Regel in der Grundstufe I einzuführen. Bei später erblindeten Schülerinnen und Schülern erfolgt die Einführung der Blindenvollschrift individuell und unabhängig von der Schulstufe. Gegebenenfalls kann die Schreibtafel eingeführt werden.
Das Erlernen der deutschen Blindenkurzschrift hängt von den sprachlichen und kognitiven Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ab. Der Zeitpunkt der Einführung ist deshalb individuell festzulegen.
Die Kurzschrift kann im Sinne eines ganzheitlichen Unterrichtes auch fächerübergreifend in allen entsprechenden Unterrichtsgegenständen angewendet werden.
Die Voraussetzung für den Gebrauch des Computers ist die Beherrschung der 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
Die Mathematikschrift wird mit dem jeweiligen Lehrstoff gemeinsam erarbeitet, geübt und vertieft. Sie soll sich an einem im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Schriftsystem orientieren.
Andere Spezialschriften, wie zB die Blindennotenschrift, diakritische Zeichen in der Fremdsprache und Kurzschrift in Fremdsprache können nach den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler vermittelt werden.
Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist individuell zu bestimmen, ob und zu welchem Zeitpunkt sie in die verschiedenen Punktschriftsysteme eingeführt werden.
Beim Schreiben mit der Blinden-Schreibmaschine ist sicherzustellen, dass der Fingersatz genau eingehalten und ein gleichmäßiger Anschlag erreicht wird.
Beim Lesen der Brailleschrift ist darauf zu achten, dass möglichst beide Hände am Lesevorgang beteiligt sind. Der lesende Finger soll mit geringen vertikalen Bewegungen horizontal über die Schriftzeichen geführt werden.
Um das Erlernen der Blindenschriftsysteme zügig und einprägsam zu gestalten, sollen Lese- und Schreibübungen abwechselnd angeboten werden. Die Anforderungen an Schwierigkeit und Tempo sind dabei langsam zu steigern.
Kompetenz bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen ist gerade für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler eine Schlüsselqualifikation für die Bewältigung der schulischen und künftigen beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen.
Blinden- und sehbehindertenspezifische elektronische Hilfsmittel stellen besonders wichtige Kommunikations-, Informations- und Arbeitsmedien dar. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern auch durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Gebrauch elektronischer Hilfsmittel
Beispielsweise:
– Umgang mit und Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere des Computers samt Peripheriegeräten
– richtige Körper- und Handhaltung, Tastatur gründlich kennen lernen, Schreiben nach dem Zehnfingersystem
– Anwendung sehbehinderten- und blindenspezifischer Software
– Verwendung der Braillezeile
– 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift
– Sprachausgabeprogramme
– Strategien zum Lösen von technischen Problemen
– ergonomische Aspekte beim Einsatz elektronischer Hilfsmittel
Der Zeitpunkt der Einführung der Anwendung elektronischer Hilfsmittel und die Auswahl der Lehrinhalte sind unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler individuell festzulegen und können daher nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Dies erfordert genaue methodische Überlegungen und die Planung eines entsprechenden Zeitrahmens.
Zu Beginn der Einführung in die Anwendung elektronischer Hilfsmittel ist ein Unterrichtsschwerpunkt auf den sicheren Umgang mit sehgeschädigtenspezifischen Ein- und Ausgabegeräten zu legen. Die Kenntnis der Namen und der Funktionsweise aller Tasten der PC-Tastatur sowie das sichere Schreiben im Zehnfingersystem sind so rasch als möglich anzustreben.
In weiterer Folge stehen sowohl angeleitetes Erproben als auch selbsttätiges Lernen und eigenständiges Experimentieren im Vordergrund.
Bei der Einführung von Programmen wird in der Regel zunächst die Bedienung über Menüs vermittelt, damit ein sicherer Weg zur Steuerung eingeprägt wird. Danach sollten Shortcuts bzw. Hotkeys eingeführt werden, um das Arbeitstempo zu erhöhen.
Ein EDV-spezifisches Fachvokabular, ergänzt um sehgeschädigtenspezifische Fachbegriffe, ist aufzubauen und zu festigen.
Als Ersatz für die Benutzung der Maus sollen sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Nutzung der Routingtasten auf der Braillezeile, aber vor allem die Verwendung von Tastaturbefehlen vermittelt werden.
Durch interaktives Arbeiten mit elektronischen Hilfsmitteln können Motivation und Kreativität gefördert werden. Es sollen möglichst verschiedenartige Anwendungsbeispiele unter Berücksichtigung der individuellen Zugangsformen gewählt werden. Viele Aufgabenstellungen ergeben sich aus den Anforderungen der verschiedenen Unterrichtsgegenstände.
Verschiedene Faktoren, wie Lichtverhältnisse, Kontraste, subjektives Allgemeinbefinden usw. beeinflussen das Sehvermögen. Es ist daher wichtig, noch vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und geeignete Sehhilfen kennen zu lernen und einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, welche Auswirkungen ihre Augenerkrankung auf ihr Leben hat und lernen, damit entsprechend umzugehen sowie ihre Bedürfnisse in geeigneter Weise mitzuteilen. Low Vision soll dazu beitragen, dass sie die Wichtigkeit spezieller Maßnahmen für die Gestaltung ihres Alltags erkennen und akzeptieren.
Sehvermögen
Beispielsweise:
– Vermittlung altersgemäßer Informationen über die Augenerkrankung und deren Auswirkungen auf den Alltag
– Klärung von optischen Grundlagen
– Klärung von Grundbegriffen im Zusammenhang mit dem Sehen (Sehschärfe, Gesichtsfeld, Kontrastsehen, Farbsehen usw.)
Funktionelles Sehen
Beispielsweise:
– Übungen zur Verbesserung des funktionellen Sehvermögens (Augenentspannungsübungen, Fixationsübungen usw.)
– Erarbeitung von Kompensationstechniken (Übungen im exzentrischen Fixieren, Tracking, Scanning usw.)
Optische und elektronische Hilfsmittel
Beispielsweise:
– verschiedene optische und elektronische Hilfsmittel für den Nah- und Fernbereich kennen lernen, ausprobieren und anwenden
– Vor- und Nachteile einzelner Hilfsmittel
– Hilfsmittel an die verschiedenen schulischen und visuellen Anforderungen individuell anpassen
– Hilfsmittel altersgemäß und zielgerichtet verwenden
– Berücksichtigung ergonomischer Aspekte beim Einsatz von optischen und elektronischen Hilfsmittel
Andere Hilfsmittel
Beispielsweise:
– spezielle Hilfsmittel (Hefte mit Speziallineatur, diverse Schreibgeräte, Konzepthalter, Schreib-Lesepult, Lampen usw.) kennen lernen, ausprobieren und anwenden
Soziale Kompetenz
Beispielsweise:
– alters- und entwicklungsadäquate Informationen über die eigene Augenerkrankung geben können
– sehbehindertenspezifische Bedürfnisse in entsprechender Form vermitteln können
– Hilfe erbitten, annehmen oder ablehnen können
Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen (Beleuchtung, Arbeitsplatzgestaltung, Kontrast usw.) sind im Bereich Low Vision von zentraler Bedeutung. Nach Abklärung des funktionellen Sehvermögens müssen geeignete Hilfsmittel für den Unterricht ausgewählt werden. Diesbezüglich ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachleuten empfehlenswert. Bei allen Maßnahmen stehen die individuelle Augenerkrankung und deren Auswirkungen im Mittelpunkt. Die Anwendung der Hilfsmittel muss im Hinblick auf den selbständigen Gebrauch speziell geübt werden.
Durch Tasterziehung sollen die Schülerinnen und Schüler eine möglichst hohe Differenzierungsfähigkeit und Sensibilität des Tastsinns erreichen.
Tasterziehung soll
– die Motivation zur Tastbereitschaft fördern
– die Aufmerksamkeit auf taktile Eindrücke im Hand- und Fingertastraum lenken
– die manuelle Differenzierungs- und Identifizierungsfähigkeit steigern
– räumliche Beziehungen innerhalb eines Tastraums herstellen und gliedern
– die Konzentration bei der Wahrnehmung erhöhen
– eine grundlegende Begriffsbildung fördern
– das Symbolverständnis für Gegenstände fördern
– zur Überwindung von eventuell vorhandenen negativen Emotionen beim Ertasten beitragen
– das Bewusstsein für Gefahren entwickeln
– die Bedeutung des Tastsinns als wichtige Informationsquelle vermitteln
Tastübungen und Taststrategien
Beispielsweise:
– Übungen zur Schulung der Feinmotorik
– Gegenstände taktil erkennen, verschiedene Gegenstände voneinander unterscheiden können
– Aufbau eines taktilen Vokabulars
– Taststrategien erwerben
– verschiedene Tastqualitäten erkennen und unterscheiden
– verschiedenen Gegenständen unterschiedliche Tastqualitäten zuordnen
– Ordnungs- und Sortieraufgaben
– Kategorisieren nach Tastqualitäten
– Gegenstände mit dem Tastsinn und zusätzlich mit anderen Sinnen erfassen
– Gegenstände mit anderen Körperteilen taktil erfassen
– Positionen der eigenen Körperteile kennen
– Lagebeziehungen auf einer ebenen Fläche und im Raum beschreiben können
– Positionsbegriffe beim Tasten anwenden
– in einem größeren Tastraum bestimmte Objekte finden
Ein beträchtlicher Teil der Informationsaufnahme erfolgt über den Tastsinn. Dies muss bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts entsprechend berücksichtigt werden. Dabei sind die taktilen Vorerfahrungen und die physische Beweglichkeit und Geschicklichkeit (Grob- und Feinmotorik) der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
Im Vergleich zum Sehsinn kann der Tastsinn nur ein geringes Maß an gleichzeitig wahrgenommener Information vermitteln. Da die Informationsaufnahme nur sukzessiv erfolgt, ist zu berücksichtigen, dass es wesentlich länger dauert einen Gegenstand gründlich abzutasten als ihn visuell zu erfassen. Deshalb sind in der Regel längere Erarbeitungs- und Übungsphasen notwendig.
Haptisch wahrgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Der Tastsinn ist nur in der Reichweite des Hand- und Armtastraums anwendbar. Dies ist im Unterricht durch die entsprechende Gestaltung des Anschauungsmaterials zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit sind Modelle, Skizzen und Bilder in taktil erfassbarer Form zur Veranschaulichung einzusetzen. Komplexe Darstellungen müssen in einzelne Bilder aufgelöst werden.
Große Objekte, aber auch abstrakte Begriffe entziehen sich der haptischen Erfassung.
Vielfältige Angebote in vertrauensvoller Atmosphäre sollen eine eventuelle Tastscheu abbauen und die Schülerinnen und Schüler motivieren ihren Tastsinn gezielt einzusetzen. In der Tasterziehung ist mit größter Sensibilität in Bezug auf das Tastorgan Hand vorzugehen, da die Hände die „Augen“ blinder Menschen sind.
Tasterziehung ist im Sinne eines Unterrichtsprinzips auch fächerübergreifend in allen Gegenständen durchzuführen.
Das Hören ermöglicht als Distanzsinn Informationen aufzunehmen, die außerhalb des Tastraumes liegen. Für Menschen mit einer Sehschädigung sind akustischen Informationen bedeutsam für die Identifikation von Objekten, Personen und Vorgängen in der Umwelt sowie für die Erfassung räumlicher Bezüge und für das ästhetische Erleben. Durch die Hörerziehung sollen die Schülerinnen und Schüler selektives Hören lernen bzw. verfeinern, um wichtige auditive Informationen aus der Fülle der Umgebungsgeräusche herausfiltern zu können. Daher ist einer gezielten Förderung des Hörsinns breiter Raum zu geben.
Hörerziehung soll befähigen:
– Geräusche bewusst wahrzunehmen
– Geräusche von einander zu unterscheiden
– Geräuschquellen zu identifizieren
– Geräuschen Bedeutungen zuzuordnen
– sich durch akustische Informationen räumlich zu orientieren
– aus akustischen Informationen das Wichtigste zu entnehmen, zu interpretieren und danach zu handeln
– Alltagssituationen mit Hilfe auditiver Wahrnehmung zu bewältigen
– Personen an charakteristischen akustischen Merkmalen wieder zu erkennen
– besondere Informationen dem Tonfall, der Sprachmelodie und der Aussprache zu entnehmen
– Bewusstsein für den Schutz vor akustischer Umweltbelästigung zu entwickeln
Hörübungen und Hörstrategien
Beispielsweise:
– Schulung des auditiven Gedächtnisses durch aktives Zuhören
– Schulung der Aufmerksamkeit und der Konzentration
– mit verschiedenen Gegenständen zur Geräuschentwicklung hantieren
– unterschiedliche Geräusche erkennen
– zwischen bekannten und unbekannten Geräuschen unterscheiden
– Filtern von Geräuschen und Zuordnen zur Geräuschquellen
– Kategorisieren von Geräuschen
– Geräuschquellen lokalisieren, darauf zeigen und darauf zugehen
– Gegenstände finden, die akustische Signale abgeben
– verschiedene Stimmen unterscheiden
– Personen an der Stimme erkennen
– Entfernungen zu einer Stimme oder zu einem Objekt abschätzen
– Stimmungslagen unterscheiden, gegebenenfalls hinterfragen
– bewusstes Hören in der Kommunikation einsetzen
Eine ruhige Lernatmosphäre hilft den Schülerinnen und Schülern besser und gezielter zuzuhören. Es ist darauf zu achten, dass der allgemeine Lärmpegel möglichst gering gehalten und eine akustische Reizüberflutung vermieden wird.
Hintergrundgeräusche oder plötzliche Höreindrücke können von den Schülerinnen und Schülern visuell nicht überprüft werden und lenken die Aufmerksamkeit ab. Störende Geräusche müssen nach Möglichkeit vermieden, beseitigt oder zumindest kommentiert werden.
Die Fähigkeit zur Interpretation nonverbaler akustischer Informationen ist durch ein wiederholtes vielfältiges Übungsangebot zu schulen.
Hörerziehung ist als Unterrichtsprinzip auch fächerübergreifend in allen Gegenständen durchzuführen.
Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können. Im Verlauf dieses Lernprozesses sind bereits vorhandene Kenntnisse immer wieder auf ihre sachliche Richtigkeit und anschauliche Fundierung zu überprüfen.
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Beispielsweise:
– altersgemäße Auseinandersetzung mit der Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung
– Thematisierung der Auswirkungen des Sehens bzw. des Nichtsehens
Kind und Gesundheit
Beispielsweise:
– spielerische Übungen zum Erwerb des Körperschemas
– Kennen lernen verschiedenster Speisen
– selbständiges Essen
– Umgang mit möglichen Gefahrenquellen im Schulbereich
Erfahrungs- und Lernbereich Raum
Beispielsweise:
– Kennen lernen zweidimensionaler taktiler Darstellungen
Erfahrungs- und Lernbereich Zeit
Beispielsweise:
– Vorbereitung der Zeitmessung mit blindenspezifischen Hilfsmitteln
– genaues Kennenlernen der Uhr
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte Möglichkeit der visuellen Beobachtung Rücksicht zu nehmen. Alle vorhandenen Sinne müssen gezielt und umfassend eingesetzt werden. Bei der Erarbeitung der Inhalte sind die speziellen didaktischen Grundsätze des Trainings der Lebenspraktischen Fertigkeiten und des Trainings für Orientierung und Mobilität zu beachten. Bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße auf die unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen zu achten. Diese bilden die Basis für das Lernen in den einzelnen Sachbereichen. Auf die Vermittlung sachrichtiger Begriffe ist besonderer Wert zu legen.
Der Lehrstoff der Verkehrserziehung ist eng verknüpft mit dem Unterrichtsprinzip und der Blindenspezifischen Übung Orientierung und Mobilität. Die Auswahl der Lehrinhalte orientiert sich am Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes und erfordert einen individuellen Aufbau.
Die Inhalte der Verkehrserziehung sind so zu wählen, dass sie sich an der Umsetzbarkeit für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu selbständigem Verhalten im Verkehrsgeschehen anbahnen bzw. erweitern.
Für den Erwerb der Inhalte der Verkehrserziehung kommen die Methoden der Blindenspezifischen Übung Orientierung und Mobilität zur Anwendung.
Bildmaterialien (Bilderbücher, Bildgeschichten, Fotos usw.) sind nur sehr eingeschränkt einsetzbar und durch Schaffung von Erlebnissen, konkretes Handeln, Hör- und Tasteindrücke, Hörbücher, Tastbücher oder allenfalls durch Beschreibungen zu ersetzen.
Erzählen und Zuhören
Beispielsweise:
– bedingt beobachtbare Vorgänge durch aktives Handeln ergänzen und somit begreifbar und beschreibbar machen
Miteinander sprechen
Beispielsweise:
Elemente der nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen (nicken, sich dem Sprecher zuwenden, seinen Gesprächspartner finden usw.)
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Beispielsweise:
– Gefühle, Empfindungen und Emotionen über die Stimme deuten lernen
Erster Umgang mit Literatur
Beispielsweise:
– ausgewählte Hörbücher (Kassetten, CDs usw.) gezielt anbieten
– Tasterfahrungen, einfache Tastbilder und in weiterer Folge Tastbilderbücher (gegebenenfalls mit Punktschrift) anbieten
Wahrnehmung
Beispielsweise:
– Anregung und Differenzierung der taktilen Wahrnehmung, genaues Erfassen von Details bis zur Gewinnung eines Gesamteindrucks
– Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem für die Interpretation von Eindrücken
Erweiterung des Wissens
Beispielsweise:
– Sachinformationen über verschiedene Sinneskanäle anbieten und durch aktives Hantieren mit Gegenständen einsichtig machen
Sprachfähigkeit
Beispielsweise:
– Schaffen von konkreten Erlebnissen und diese in Worte kleiden lassen
– Geschichten aus Hörbüchern mit eigenen Worten wiedergeben
Lernfreude und Bildungswillen
Beispielsweise:
– Lernen, Fragen durch die Hilfe anderer Personen beantwortet zu bekommen
– Nutzung der Klassenbücherei
Vorbereitung des Lesens
Beispielsweise:
– Beschriftung der näheren Umgebung mit Punktschrift
– Erfahrung, dass diese taktilen Zeichen Bedeutung haben
Taktile Gliederungs- und Merkfähigkeit
Beispielsweise:
– Erfassen taktiler Formen Muster und Größenunterschiede
– Orientierung auf einem Blatt
– Erkennen verschiedener Zeilenlängen
– Finden von Zeilenanfängen
– Sensibilisierung für feine Tastunterschiede
Vorbereitung des Schreibens
Beispielsweise:
– Freude am taktilen Gestalten
– Entwickeln und Nachahmen von Punktmustern
– Fingerspiele innerhalb des Punktesystems
Grob- und feinmotorische Übungen
Beispielsweise:
– Übungen zur Beweglichkeit und Koordination der Finger
– spielerischer Umgang mit blindenspezifischen Schreibgeräten
Formelemente der Schrift
Beispielsweise:
– Orientierung innerhalb des Punktesystems
Symbolverständnis vorbereiten
Beispielsweise:
– einfache Punktsymbole erfinden, taktil festhalten und deuten
Blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler benötigen vermehrte sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an der mündlichen Kommunikation muss spezifisch unterstützt und gefördert werden. Auf die richtige Artikulation ist besonders zu achten. Verwendete Begriffe müssen anschaulich mit Inhalt gefüllt und die Literatur entsprechend ausgewählt werden. Die Begegnung mit Schrift muss durch gezielte Maßnahmen initiiert werden.
Übungen zur differenzierten Auswertung von Hörerlebnissen sind durchzuführen und die mündliche Kommunikation ist für das Erfassen von Handlungsabläufen verstärkt einzusetzen.
Handelnder Umgang mit Gegenständen zur Anbahnung mathematischen Denkens
Beispielsweise:
– Schätzen zur Förderung des unbestimmten Zahlenbegriffes im „überschaubaren“ Hand- oder Armtastraum
Handelnder Umgang mit elementaren Raumformen/Raumerleben
Beispielsweise:
– Erfahren der Symmetrie durch Falten, Bauen und Legen entlang einer Achse
Untersuchen von Mengen
Beispielsweise:
– Erkennen von klar unterscheidbaren mengenbildenden Eigenschaften
– verbale Wiedergabe gewonnener Einsichten
Die mathematischen Vorerfahrungen der Mengenerfassung (4 Tischbeine, 5 Finger einer Hand usw.) sind bei einem blinden oder hochgradig sehbehinderten Kind oft in geringerem Maße vorhanden als bei sehenden Schülerinnen und Schülern. Daher müssen das bewusste Erfassen der Umwelt und die mathematische Begriffsbildung einen besonderen Stellenwert im Unterricht einnehmen.
Mathematische Denkprozesse müssen bewusst initiiert werden, weil natürliche Lernanlässe zum Zählen, Ordnen, Vergleichen usw. oftmals fehlen. Die sukzessive Erfassung über den Tastsinn erfordert einen höheren Zeitaufwand als die Simultanerfassung mit dem Sehsinn. Didaktische Arbeitsmittel müssen durch speziell adaptierte, taktil gut unterscheidbare, alle Sinne ansprechende Materialien ergänzt werden. Günstig ist ein Angebot, das leicht zu handhaben, überschaubar angeordnet und ständig verfügbar ist. Der Aufbau räumlicher Strukturen und deren Verständnis erfolgt durch aktives Tun ausgehend vom eigenen Körper über die nähere und weitere Umgebung. Raumerfahrungen brauchen Zeit und eine geschützte Atmosphäre.
Im Rahmen der musikalischen Erziehung soll verstärkt auf die Hörerziehung geachtet werden. Optische Vorstellungshilfen können nicht oder nur sehr eingeschränkt angewendet werden. Gegebenenfalls werden Handzeichen am Körper der Schülerinnen und Schüler mitvollzogen und nachgeahmt und durch Verbalisierung unterstützt.
Den Bewegungen des eigenen Körpers kommt bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern eine besondere Bedeutung zu. Singen und Musizieren bieten neue Bewegungsmöglichkeiten und können dazu beitragen, auffällige Bewegungsmuster und eventuelle Hemmungen abzubauen bzw. deren Entstehen zu verhindern.
Gezielte Unterstützung und Anleitung bei rhythmischen und tänzerischen Aktivitäten sind erforderlich. Die Erweiterung des Körperbewusstseins und der eigenen Bewegungsmuster kann vor allem beim Tanzen gefördert werden. Eine choreographische Bewegungsgestaltung muss von exakten sprachlichen Anleitungen begleitet werden. Bei Kreis-, Spiel- und Tanzliedern muss beachtet werden, dass keine visuelle Nachahmung möglich ist. Die Erarbeitung solcher Lieder soll in kleinste Einheiten zerlegt werden. Die einzelnen Lernschritte müssen direkt am Körper erfahrbar gemacht werden.
Im kreativen Umgang mit musikalischen Elementen soll die grafische Darstellung zu Gunsten der körperlichen, plastischen und szenischen Umsetzung in den Hintergrund treten.
Erarbeiten von geeigneten akustischen oder taktilen Zeichen für die Durchführung von nonverbalen Sozialübungen.
Bei der Sammlung verschiedener Erfahrungen hinsichtlich Bewegung und Musik ist zu bedenken, dass blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler bei der Nachahmung besonderer Hilfestellung bedürfen. Bewegungsabläufe müssen am Körper erfahrbar gemacht werden. Die Beziehung zwischen verbalem Ausdruck und Bewegung soll angebahnt werden.
Experimentieren mit verschiedenen Zeichen- und Malmaterialien ist für das blinde Kind sehr wichtig, wenn die Unterschiede auch haptisch, kienästhetisch und olfaktorisch wahrnehmbar sind.
Mit Hilfe von Einzelelementen (auf der Magnettafel, Tuchtafel usw.) werden Bilder erstellt oder verändert.
Durch das Begreifen von Tastbildern, Tastbilderbüchern und Symbolen soll die Aussage von Zeichen und Bildern erkannt, erlebt und gedeutet werden.
Farbnamen sollen kennen gelernt und Gegenständen und Begriffen zugeordnet werden.
Bei blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass durch die fehlende bzw. sehr eingeschränkte optische Wahrnehmung kreatives und selbstständiges Gestalten über andere Sinneskanäle angebahnt werden muss. Im Umgang mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen können die Schülerinnen und Schüler zu grundlegenden, einfachen lebenspraktischen Fertigkeiten (öffnen – schließen, falten, schneiden usw.) heran geführt werden.
Die Fähigkeit zum bewussten Wahrnehmen mit allen Sinnen soll gefördert werden. Das Wahrgenommene soll besprochen werden, um das Verständnis zu vertiefen.
Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten blinder und hochgradig sehbehinderter Kinder in den Bereichen des Bildnerischen Gestaltens sehr unterschiedlich und weichen von denen der gleichaltrigen sehenden Schülerinnen und Schüler meist ab.
Die Arbeit soll vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt werden, wobei eine individuelle Betreuung möglich sein sollte (bei der Erarbeitung von Inhalten, beim Ausprobieren neuer Materialien bzw. von Werkzeugen usw.). Als Anregung zum kreativen und selbständigen Gestalten sind anstatt der vielen visuellen Impulse multisensorische zu setzen. Für die Durchführung selbst gewählter oder gestellter Aufgaben ist den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zu gewähren und der Lehrstoff gegebenenfalls zu adaptieren.
Einzelne handwerkliche Fertigkeiten wie Reißen, Falten, Schneiden, Kleben, Nageln, Fädeln, Binden usw. stehen im Vordergrund und sollen nach der Erarbeitung so lang geübt werden, bis ein Herstellen von einfachen Werkstücken möglich ist. Dabei sollte den Kindern immer der Bezug zur alltäglichen Anwendung vermittelt werden.
Der Unterrichtsgegenstand Werkerziehung auf der Vorschulstufe bietet blinden Kindern die Möglichkeit, ihre Kreativität zu entfalten und lebenspraktische Fertigkeiten nach ihrem individuellen Entwicklungsstand anzubahnen.
Vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen in einem dem Entwicklungsstand des blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Kindes angepassten Tempo erweitert und dadurch die Selbständigkeit gesteigert werden. Dafür ist oftmals ein erhöhter Zeitaufwand notwendig.
Beim Erlernen von Fertigkeiten und Arbeitsabläufen ist das Zerlegen in Einzelschritte notwendig. Der Anspruch auf Exaktheit richtet sich nach den wahrnehmungsmäßigen Kontrollmöglichkeiten des Kindes. Auf den Erwerb von Orientierungs- und Ordnungsschemata ist großer Wert zu legen.
Bei allen Verfahrensweisen, Techniken, Geräten, Hilfsmitteln und Materialien ist auf eine taktile und/oder akustische Kontrollmöglichkeit zu achten und die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten.
Blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern fehlt die Möglichkeit, Bewegungsabläufe durch Imitation zu lernen. Daher sind bereits vorhandene Bewegungsmuster zu vervollständigen sowie neue Bewegungsabläufe aufzubauen. Die Erweiterung motorischer Fertigkeiten ist besonders für die Mobilität und Selbstständigkeit von großer Bedeutung. Vielfältige Angebote steigern die Bewegungsmotivation. Sicherheit und Freude beim Bewegen ermöglichen Erfolgserlebnisse und ein gestärktes Selbstvertrauen.
Unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen sollen nach Möglichkeit alle Inhalte dieses Gegenstandes angemessene Berücksichtigung finden. Ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind erlernt komplexe Bewegungsabläufe überwiegend durch auditive und taktile Unterstützung. Das Zerlegen dieser Abläufe in kleine Teilschritte ist erforderlich, um die fehlende visuelle Erfassung zu kompensieren. Bei der Planung des Unterrichts ist der benötigte Zeitaufwand zu beachten.
Damit sich die Kinder an Spielen aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben (akustische Signale, Verringern des Geräuschpegels, Abändern von Spielregeln usw.). Geeignete Bälle (Klingelball, Softball, Schnurball usw.) erleichtern die Erlebnismöglichkeiten beim Rollen, Werfen, Fangen und Prellen.
Im Hinblick auf Raumwahrnehmung und Orientierung, Körperhaltung, Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination sind zur Förderung der körperlichen Entwicklung vielseitige Anregungen zu geben. Dazu eignen sich besonders Übungsgeräte wie Wackelbrett, Pedalo, Rollbrett, Therapiekreisel, Klingelball usw.
Die regelmäßige Körperpflege, das An- und Ausziehen sind für ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind oft mit Schwierigkeiten verbunden und besonders zu üben.
Je nach Spielverhalten des blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindes sollten Variationen erarbeitet und das gemeinsame Spielen gefördert werden. Durch Erhöhung des Spielerepertoires soll eine größere Interaktionsbreite mit anderen Schülerinnen und Schülern geschaffen werden.
Ausgangspunkt für Spiele mit abstrahierten Spielmodellen soll immer die Realbegegnung sein (reales Geld, Obst usw.). Auf einem höheren Abstrahierungsniveau können Modelle, Figuren oder Bezugsobjekte eingesetzt werden.
Im Bereich des Experimentier- und Konstruktionsspiels soll das Raumverständnis und der Wechsel vom dreidimensionalen Objekt zur zweidimensionalen Darstellungsweise verständlich gemacht werden.
Regelspiele erfordern die Verbalisierung der getätigten Handlungen. Spiele mit auditiver Komponente sind verstärkt einzusetzen.
Siehe BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Wenn Lernziele durch visuell gesteuerte Tätigkeiten (aufmerksam betrachten, beobachten usw.) erreicht werden sollen, sind blindenspezifische Zugänge zu wählen. Die sensorischen Wahrnehmungen (tasten, spüren, fühlen, hören, riechen, schmecken) sind daher in den Unterricht stärker einzubeziehen.
Zur Veranschaulichung der Lehrinhalte ist die unmittelbare Sachbegegnung von grundlegender Bedeutung. Die Schritte des Erfassens führen beim blinden oder hochgradig sehbehinderten Kind von der primären Erfahrung der Realität wo das nicht möglich ist über das Modell bis hin zu zweidimensionalen Tastbildern. Dabei ist die wiederholte Verbalisierung der Inhalte von zentraler Bedeutung.
Lehrausgänge, Exkursionen und Unterrichtsprojekte sind so vorzubereiten und zu strukturieren, dass deren Inhalte durch vielfältige Sinneswahrnehmungen erfahrbar werden und eine aktive Teilnahme ermöglicht wird.
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Durch die Thematisierung von Behinderung sollen die damit verbundenen Fähigkeiten und Grenzen aufgezeigt werden. Körpersprache (Haltung, Mimik, Gestik usw.) soll für das blinde oder hochgradig sehbehinderte Kind erfahrbar gemacht werden. Konventionen und Umgangsformen sehender Menschen sollen kennen- und anwenden gelernt werden.
Erfahrungs- und Lebensbereich Raum
Der Orientierung im Raum kommt eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist von der unmittelbaren Umgebung des Kindes auszugehen: der Arbeitsplatz, der Klassenraum, andere Räume im Haus, das Schulhaus, der Heimweg usw.
Die Orientierungsfähigkeit wird unter anderem durch die Verwendung blindenspezifischer Orientierungshilfen (Blindenkompass, Aufbau im Umgang mit taktilen Skizzen, tastbare Pläne, Modelle usw.) geschult. Der Abstraktionsschritt von der dreidimensionalen Wahrnehmung zur zweidimensionalen Darstellung ist ein wichtiger Prozess für ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind und erfordert eine detaillierte Aufbereitung der Inhalte.
Erfahrungs- und Lebensbereich Natur
Zum Erwerb des Körperschemas sind vielfältige Übungen durchzuführen und mit dem Verständnis von Raum-Lagebeziehungen zu verknüpfen. Der eigene Körper ist Ausgangspunkt für Vergleiche und für das Erkennen von Unterschieden.
Bei Bestimmungsübungen soll sichergestellt werden, dass alle Kennzeichen einer Pflanze bzw. einer Tierart erkannt werden und einige grundlegend voneinander unterschieden werden können. Bei Pflanzen und Tieren ist eine exemplarische Auswahl von typischen Formen unerlässlich.
Erfahrungs- und Lernbereich Zeit
Die Zeitmessung ist auch mit sehgeschädigtenspezifischen Hilfsmitteln durchzuführen.
Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaft
Zum Erkennen und Ordnen von Geldstücken und Geldscheinen sind geeignete Hilfsmittel einzusetzen. Das Verwalten von Taschengeld oder das Tätigen eigener Einkäufe fördert den realistischen Umgang mit Geld.
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Viele technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Daher sind die zugrunde liegenden technisch-physikalischen Phänomene besonders ausführlich zu behandeln und zu wiederholen, damit eine Vernetzung der Lehrinhalte möglich wird.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist ein erhöhter Zeitaufwand zu berücksichtigen. Bereits vorhandene Kenntnisse müssen von den Kindern immer wieder auf ihre sachliche Richtigkeit und anschauliche Fundierung überprüft werden.
Die Einstellungen und Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderungen können als Gradmesser für die Entwicklung von Gesellschaft und Kultur gesehen werden.
Der Beitrag behinderter Menschen an Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur im Laufe der Geschichte soll das Selbstverständnis der blinden und hochgradig sehbehinderten Schüler und Schülerinnen in der Gesellschaft unterstützen.
Tastbare Abbildungen zeigen nicht das Gleiche wie schwarzweiße oder bunte Ausgangsbilder. Sie müssen dem Tastsinn und dem Vorstellungsvermögen blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler entsprechen. Es können nicht alle Informationen einer grafischen Darstellung auf einen tastbaren Plan übertragen werden. Bildinhalte müssen vereinfacht, vergrößert, Informationen weggelassen oder über eine Folge von Bildern oder Skizzen verteilt werden. Die Arbeit mit taktilen Plänen, Landkarten und Diagrammen ist zeitaufwändig und benötigt Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.
Blindenspezifische Orientierungshilfen wie Tastskizzen, Blindenkompass, verbale Beschreibungen sollten fächerübergreifend gemeinsam mit dem Bereich Orientierung und Mobilität erarbeitet werden.
Beim Erwerb grundlegender Informationen sollen auch entsprechende Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen.
Bei der Bearbeitung aller Themen ist eine konkrete Auseinandersetzung mit den Tieren, Pflanzen und Objekten anzustreben.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu eigenständigen Arbeitsschritten und zu Problemerfassendem und Problemlösendem Denken hinzuführen. Anhand von realen Objekten, Modellen, Tastskizzen, mit Hilfe von IKT und der Fachliteratur sollen Informationen erarbeitet, verglichen und geordnet werden. Dabei sind die Grenzen der Tastfähigkeit zu berücksichtigen.
Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl von Versuchen ist auf akustisch, taktil und olfaktorisch erfassbare Reaktionen zu legen.
Bildmaterial, Skizzen, Diagramme usw. sind sprachlich oder taktil so aufzubereiten, dass ein Nachvollziehen der Informationen gewährleistet ist.
Es müssen entsprechende Anreize zum selbständigen Forschen und Entdecken geschaffen werden.
Formeln und Berechnungen müssen so dargestellt werden, dass sie für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler lesbar sind.
Schreiben Grundstufe I
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der Grundstufe I die Brailleschrift sicher anwenden können.
Das Erlernen des Schreibens erfolgt zB durch:
– spielerisches Kennen lernen der blindenspezifischen Schreibgeräte
– Bedienung der Schreibgeräte
– Kräftigungsübungen der Finger
– Orientierungsübungen innerhalb des Punktschriftsystems
– Fingerspiele innerhalb des Punktschriftsystems
– Zuordnungsübungen: Finger – Taste – Punkt
– Koordination der Finger in der Anwendung der Schreibtasten
– Einübung des richtigen Fingersatzes
– Übungen zur Bedienung der Sondertasten
– kreatives Gestalten von graphischen Mustern
– Erarbeitung und Anwendung der einzelnen Buchstaben und Ziffern
– Kennen lernen verschiedener Korrekturmöglichkeiten
Lesen Grundstufe I
Das Erlernen des Lesens der Brailleschrift erfolgt zB durch:
– Sensibilisierung des Tastsinnes durch Hantieren mit vielen verschiedenen Materialien
– blindenspezifischer Umgang mit Blättern, Büchern und Mappen
– Orientierungsübungen auf dem Blatt
– Zeilenführende Übungen
– Identifizieren einzelner Zeichen/Buchstaben in einer Zeile
– Zeichen zählen
– Finden von Zeilenanfängen
– Finden versteckter Zeichen in einer Zeile
– Förderung der Lesemotivation (Beschriftung von Gegenständen, Schaffung einer literarischen Umgebung, usw.)
– Üben verschiedener Lesetechniken (ein- und beidhändiges Lesen)
Sprechen
Die mündliche Kommunikation ist für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler das soziale Bindeglied zu anderen Menschen. Sie hilft, die Umwelt zu verstehen, eigene Wünsche und Gefühle auszudrücken und die Wünsche und Gefühle anderer zu erfassen sowie Abläufen und gerade stattfindenden Handlungen sachrichtig folgen zu können. Sie gewährleistet eine soziale Orientierung und ermöglicht eine aktive Teilnahme am sozialen Geschehen.
Auf die Klärung von Begriffen und deren sachrichtige Anwendung ist besonders zu achten. Anschaulich erarbeitete und gefestigte Begriffe bilden die Voraussetzung für eine aktive Teilnahme an Gesprächen Die Schülerinnen und Schüler sollen einen lebendigen Wortschatz erwerben, den sie mit Inhalten verbinden können, damit die Bildung von Worthülsen (Verbalismen) möglichst vermieden wird. Körpersprache muss verbal erklärt, erfahrbar gemacht und geübt werden, damit sie von den Schülerinnen und Schülern selbst angewendet werden kann.
Da optische Impulse (Körpersprache, Zunicken, Anschauen, Handbewegungen usw.) zum Sprechen wegfallen, brauchen blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler manchmal eine deutlichere Aufforderung sich zu äußern und sollen immer mit ihrem Namen angesprochen werden.
Bilder sind als Sprechimpulse nicht geeignet. Daher müssen alternative Möglichkeiten, wie Hörbilder, Modelle, Reizwortgeschichten usw. angeboten werden.
Gespräch
Die Kommunikationsregeln in einem Gruppengespräch müssen klar strukturiert und nachvollziehbar sein. Die Schülerinnen und Schüler müssen erkennen, dass sie mit dem Sprechen an der Reihe sind und dass ihnen zugehört wird (Ansprechen mit dem Namen, das Geschehen verbalisieren usw.).
Lesen
Um die Schülerinnen und Schüler zum lustbetonten und interessierten Lesen anzuregen, müssen dafür spezielle Leseanreize geschaffen werden, weil alltägliche Lesegelegenheiten und zusätzlich motivierende Bilder (Schriftzüge auf Verpackungen, Werbeplakate, Verkehrszeichen, Bilderbücher usw.) für sie nicht erfassbar sind.
Es ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbeeinträchtigung mit vielen Begriffen in einem Lesestück noch keine realen oder nur eine lückenhafte Vorstellung verbinden. Diese Begriffe müssen intensiv geklärt und wenn möglich anschaulich gemacht werden. Die Veranschaulichung erfolgt ausgehend vom realen Objekt über zweidimensionale Abstraktion bis hin zu einfachen Skizzen und Symbolen. Das Lesen der Brailleschrift erfordert einen erhöhten Zeitaufwand, da die Zeichen nur sukzessiv erfasst werden.
Bei der Auswahl von Sprechsituationen sowie beim Lesen und Verstehen von Texten müssen Begriffe zum Verstehen von Zusammenhängen entsprechend geklärt werden. Bei der Auswahl von Texten ist auf die Nachvollziehbarkeit der Inhalte zu achten.
Texte und Informationen müssen in Brailleschrift zur Verfügung gestellt werden. Das flüssige, zügige Lesen der Brailleschrift, sowie das Auffinden von Informationen in den Punktschriftbüchern und auf Datenträgern muss geübt werden. Ein geeignetes Ordnungssystem für die Arbeitsdateien am Computer und Braillelayout am Blatt müssen erarbeitet und geübt werden.
Erstlesen
Vorübungen zur Erhöhung der taktilen Differenzierungsfähigkeit, zur Einhaltung der Leserichtung, zur Grundorientierung auf einem Blatt ist besondere Beachtung zu schenken.
Beim Lesen müssen die Besonderheiten der haptischen Wahrnehmung beachtet werden. Der Finger erfasst die einzelnen Braillezeichen sukzessiv. Daher ist ein ganzheitliches Lesen bzw. ein Lesen in größeren Sinneinheiten nicht möglich.
Der Zeitpunkt für die Einführung des Lesens mit einzeiligem Abstand und von doppelseitigem Druck ist individuell zu wählen.
Schreiben
Blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schülern müssen den Gebrauch der Punktschrift lernen. Zum Schreiben der Brailleschrift werden mechanische und/oder elektronische Hilfsmittel verwendet. Die Bedienung dieser Geräte muss erlernt werden. Die Kinder sollen am Ende der Grundstufe I einfache und kurze Texte in Punktschrift schreiben können. Die Symbole der Schwarzschrift sollen in Form von tastbaren Buchstaben angeboten werden.
Für das Erlernen des Schreibens ist der Einsatz entsprechender Hilfsmittel erforderlich. Der Unterricht ist aufbauend zu gestalten (Blinden-Schreibmaschine/Fingersatz, Computer/Zehnfingersystem usw.) um in der Folge zu einer sicheren Anwendung der Geräte zu gelangen. Die Einteilung eines Textes auf dem Blatt muss geübt werden.
Verfassen von Texten
Im Unterricht sind Erlebnissituationen zu schaffen, die schriftlich selbstständig verarbeitet werden können. Erfahrungen durch die anderen Sinne (Hören, Tasten, Riechen, Schmecken, Temperatursinn usw.) verändern die Gewichtung der Inhalte in den Texten.
Bildimpulse müssen für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler „übersetzt“ werden. Sie sind auf eine vielfältige und lebendige Beschreibung von Bildmaterial angewiesen, um ihren Wortschatz zu erweitern, mögliche Handlungsabläufe zu durchschauen, Stimmungen zu verstehen usw. Die verbale Beschreibung von visuellen Impulsen kann nicht als gleichwertiger Ersatz für das Sehen gewertet werden.
Akustische Impulse (zB Hörbilder) stellen ebenfalls eine geeignete Möglichkeit dar, um Anregungen für das Verfassen von Texten zu geben.
Rechtschreiben
Um Rechtschreibkenntnisse zu sichern, müssen Wortbilder und schriftliche Ausdrücke in Brailleschrift zugänglich sein und wiederholt angeboten werden. Akustische Differenzierungen (Stimmvariationen, Aussprache usw.) können beim Erwerb von Wortbildern wichtige Merkhilfen darstellen. Das Buchstabieren als Methode zur Wiederholung und Sicherung der Rechtschreibkenntnisse hat große Bedeutung, ebenso die Zuordnung der Wörter zu den Wortarten.
Die Arbeit mit dem Wörterbuch ist für Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbeeinträchtigung in der Grundstufe I wegen des Buchumfanges in Brailleschrift nicht sinnvoll. Das alphabetische Ordnen der Wörter ist jedoch zu üben.
Lehrplan – Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch
Siehe die Abschnitte „Lehrplan-Zusatz Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ im Lehrplan der Volksschule (Anlage A Siebenter Teil Abschnitt A) bzw. „Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist“ im Lehrplan der Mittelschule, Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, unter Berücksichtigung der erforderlichen blindenspezifischen Adaptierungen
Ein Hauptziel des Fremdsprachenunterrichtes ist die Kommunikation. Für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sollen neben dem verbalen Ausdruck auch Mimik, Gestik und Haltung erfahrbar gemacht werden.
Im Fremdsprachenunterricht spielt das Schriftbild in der Grundstufe I und II noch eine untergeordnete Rolle. Im Unterricht wird häufig mit visuellen Angeboten gearbeitet. Flash Cards, Bilder, Videos, Pantomime usw. sind für das Kind nur erfahrbar, wenn diese in blindengerechter Form angeboten oder entsprechend interpretiert werden. Wenn den Schülerinnen und Schülern das Klangbild vertraut ist, können Wortkärtchen und Kurztexte in Braille als Gedächtnisstütze angeboten werden.
Zum Aufbau des Wortschatzes und zur Kommunikation eignen sich reale Objekte, und Modellspielmaterialien für bestimmte Themenbereiche. Wenn das Erlernen von Inhalten durch Bewegungen unterstützt wird, sollen diese in kleinen Schritten erarbeitet werden.
Der Einsatz von blindengerechten taktilen Bildern ist in manchen Bereichen wichtig. Als Angebote eignen sich einfache Darstellungen von Menschen, Tieren, Pflanzen und Dingen; einzelne einfache Piktogramme und Pläne usw.
Aktivitäten, die nur visuell wahrnehmbar sind (Pantomime, Mimik, Gestik usw.) müssen beschrieben werden, damit das Kind diese nachahmen und seine pantomimischen und darstellerischen Fähigkeiten entwickeln kann.
Lebensbedeutsame Fachausdrücke in Verbindung mit Blindheit bzw. Sehbehinderung sollen vermittelt werden.
Beim Lesen von fremdsprachigen Texten müssen die Besonderheiten der haptischen Wahrnehmung beachtet werden. Der Finger erfasst die einzelnen Braillezeichen sukzessiv. Daher ist das Erfassen ganzer Wortbilder schwer bzw. nicht möglich. Das Beherrschen der Lautschrift ist nur eingeschränkt möglich.
Da Phonem und Graphem in den meisten Fremdsprachen nicht identisch sind, müssen für die Erarbeitung und Festigung von Wortbildern intensive Übungsphasen eingeplant werden.
Für den Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache sind auf allen Schulstufen die für Deutsch/Lesen/Schreiben bzw. Deutsch beschriebenen blindenspezifischen didaktischen Grundsätze sinngemäß anzuwenden.
Operatives Aufbauen und Durcharbeiten
Die anschauliche Erfassung von Mengen in ihrem Umfang und ihrer Qualität ist bei blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern eingeschränkt.
Grundlage des operativen Handelns ist die konkrete Mengenvorstellung, die vor allem am eigenen Körper beginnt. Die Informationsaufnahme (Handlungen an vielfältigen Materialien usw.) über den Tastsinn, das Abtasten von Mengen verschiedener Materialien braucht mehr Zeit und Konzentration. Der Überblick über eine größere Menge ist nicht gegeben – die Wahrnehmung erfolgt sukzessiv. Der Wegfall optischer Reize in ihrer motivierenden Vielfalt kann durch die weit weniger differenzierenden Tastreize nicht zur Gänze wettgemacht werden. Durch entsprechende Adaptierungen der verwendeten Materialien mit geeigneten unterscheidbaren Tastqualitäten lässt sich dieser Mangel teilweise ausgleichen. Geeignete Anschauungsmaterialien sollen auf einer Unterlage so fixiert werden, damit sie nicht durch Verrutschen mehrfach erfasst werden. Eine wesentliche Rolle beim operativen Aufbauen und Durcharbeiten spielen die individuellen Tasterfahrungen.
Bei der Auswahl praxisorientierter Aufgaben ist zu berücksichtigen, dass sich die unmittelbare Erlebniswelt blinder und hochgradig Sehbehinderter von der Sehender grundlegend unterscheidet.
Um auf elektronische Hilfen zugreifen zu können, ist ein schrittweises Erlernen der Arbeit mit dem Computer ohne Orientierungsmöglichkeit auf dem Bildschirm notwendig. Zahlreiche Tastenkombinationen müssen zusätzlich zum Unterrichtsstoff erarbeitet werden.
Funktionen des Übens
Bei der Informationsaufnahme durch den Tastsinn muss auf verstärktes Üben und Wiederholen geachtet werden. Vielseitiges Materialangebot und unterschiedliche Übungsformen wirken motivierend. Für die Bewältigung von Aufgaben ist in der Regel mehr Zeit erforderlich, daher wird oft eine exemplarische Auswahl zu treffen sein. Mündliches Rechnen und Schätzen sind besonders zu üben. Vereinfachte Darstellungen sind häufig erforderlich.
Aufbau der natürlichen Zahlen
Bei der Einführung des schriftlichen Rechnens sind die Regeln der Mathematik – Brailleschrift zu beachten. Dies gilt ganz besonders für die Anwendung von Bruchzahlen und die Darstellung von Maßen und Maßzahlen. Die Handhabung spezieller Hilfsmittel, die lineare Darstellung der Brailleschrift und die sukzessive Erfassung der Braillezeichen bedingen einen erhöhten Zeit- und Übungsaufwand, führen zu einer früheren Abstraktion, erfordern mehr Konzentration und manchmal eine Reduktion der Übungsbeispiele.
Für die Veranschaulichung der mathematischen Grundlagen ist handlungsorientiertes Arbeiten mit Materialien aus der Lebensumwelt der Schülerinnen und Schüler erforderlich und wiederholt vertiefend anzuwenden.
Rechenoperationen
Folgende typische Merkmale sind beim Schreiben und Lesen von Mathematik – Brailleschrift zu beachten:
– feststehende Zeichenabstände und Zeichengrößen sowie feste lineare Zeilenabstände
– eingeschränkte Möglichkeiten zu kreativer grafischer Gestaltung
– kein blockweißes Erfassen von Texten und Zahlen (es sind immer nur einzelne Symbole haptisch erfassbar)
– Während des Schreibvorganges ist eine gleichzeitige Kontrolle des Geschriebenen nicht möglich.
Neben dem Erlernen von Rechenoperationen muss sowohl das Anordnen von Ziffern und Rechenzeichen während des Schreibvorganges als auch das Auffinden der richtigen Zahlen durch den tastenden Finger speziell geübt werden.
Die 8-Punkte Schrift (Braillezeile) unterscheidet sich in der Mathematik wesentlich von der 6 Punkte Schrift (Blinden-Schreibmaschine).
Für die Arbeit am Computer mit der Braillezeile ist eine andere methodische Aufbereitung des Stoffs nötig als für die Arbeit mit der Blinden-Schreibmaschine.
Auf der Braillezeile ist das einzeilige Rechnen besonders wichtig, Korrekturen sind leicht möglich. Die Orientierung auf dem PC ohne optische Hilfe ist eine zusätzliche Herausforderung und muss eingehend trainiert werden.
Korrekturen auf der Blinden-Schreibmaschine erschweren bei mehrzeiligen Rechenvorgängen die Orientierung.
Große Zahlen können nur ziffernweise ertastet werden. Sie sind als solche nicht sofort erkennbar, das Erlesen bedeutet einen erhöhten Zeitaufwand. Wenn es für das Erfassen der zu erlernenden Rechenvorgänge unerheblich ist, können sie durch kleinere Zahlen ersetzt werden.
Beim Arbeiten mit Variablen ist zu beachten, dass zwischen Zahlen und den Variablen a bis j im 6 Punkte Braille keine Unterscheidung zwischen Ziffern und Buchstaben möglich ist, wenn kein Abstand gelassen wird.
Abstände zwischen Zahlen und Maßeinheiten, ebenso zwischen Zahlen und dem Prozentzeichen erleichtern das Lesen auf der Braillezeile und erhöhen die Effizienz.
Die Darstellung von Brüchen unterscheidet sich im 6 Punkte Braille und im 8-Punkte Braille wesentlich voneinander. Ein einfacher Bruch benötigt bereits 2 bis 3 Zeichen und kann als solcher nicht simultan erfasst werden. Das "Durchstreichen" beim Kürzen muss durch eine neuerliche lineare Darstellung ersetzt werden. Zum Erfassen der Rechenregeln beim Bruchrechnen ist einfachen Brüchen der Vorzug zu geben.
Die Potenzschreibweisen im 6 Punkte Braille und im 8 Punkte Braille sind sehr unterschiedlich. In beiden Fällen sind 3 Zeichen für eine Potenz notwendig, wodurch das simultane Erfassen einer Potenz nicht möglich ist. Zum Erarbeiten der Potenzregeln sind Vereinfachungen angemessen.
Elektronische Rechenhilfen müssen für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler geeignet sein.
Größen
Mit der Anwendung von taktil oder akustisch adaptierten Messgeräten ist der handelnde Umgang mit konkreten Objekten möglich. Blindenspezifische Messgeräte zur Längenmessung sind nur in Zentimeterabständen markiert, kleinere Maßeinheiten sind nicht mehr erfassbar.
Geometrie
Die verschiedenen Begriffe zur exakten Beschreibung räumlicher Beziehungen sind gründlich zu erarbeiten, weil sie für die Raumorientierung und das Ordnungssystem maßgebend sind. Das Handeln mit anschaulichen Modellen unterstützt die Verknüpfung von geometrischen Grundbegriffen mit den räumlichen Erfahrungen im Alltag. Lerninhalte der Geometrie schaffen wichtige Querverbindungen für die Orientierung und Mobilität im täglichen Leben.
Die geometrischen Modelle müssen besondere Eigenschaften aufweisen (verschiedene Oberflächenstrukturen, begreifbare Innenräume usw.).
Das Zeichnen geometrischer Figuren mit Hilfe adaptierter Lehrmittel verlangt eine exemplarische Auswahl des Lehrstoffes.
Blindenspezifische Messgeräte zur Winkelmessung haben Markierungen im Abstand von zehn Grad.
Das Zeichnen geometrischer Figuren mit Hilfe adaptierter Lehrmittel ist zeitaufwändig. Korrekturen sind nicht möglich. Verschiedene Linien in engen Abständen sind weder konstruierbar noch deutbar. Eine Vereinfachung der Zeichnungen ist notwendig.
Vorgefertigte Skizzen und Modelle sind als Orientierungshilfe bei der Bewältigung von Sachaufgaben ein wesentlicher Faktor.
Durch die Notwendigkeit des taktilen Erfassens von Körpern spielen perspektivische Darstellungen und Schrägrisse in der Erlebniswelt blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler keine Rolle.
Der musikalischen Betätigung kommt eine hohe kompensatorische Bedeutung zu. Der Zugang zur Musik ist für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu anderen künstlerischen Ausdrucksformen aktiv und passiv sehr gut möglich. Sowohl beim selbstständigen Musizieren und Singen als auch beim Zuhören kann die emotionale Befindlichkeit ausgelebt und verändert werden. Durch Musikerziehung bieten sich viele Möglichkeiten, die sozialen Kontakte zu erweitern. Insbesondere ist auf die Schulung des Tongedächtnisses, auf gute Lautbildung und richtige Stimmfunktion Bedacht zu nehmen.
Beim Einsatz elektrischer und elektronischer Instrumente ist darauf zu achten, dass sie für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler benutzbar sind.
Singen
Die Tonfolgen und Melodiebewegungen der Lieder werden vor allem durch Vor- und Nachsingen erfasst. Hörbeispiele von Tonträgern kommen ebenso zum Einsatz wie die Singstimme des Lehrers bzw. der Lehrerin, der Klassengemeinschaft oder der Instrumentalbegleitung.
Optische Vorstellungshilfen (Handzeichen usw.) können nicht angewendet werden, gegebenenfalls werden Handzeichen am eigenen Körper und durch Verbalisierung mitvollzogen und nachgeahmt.
Die Notation in Punktschrift ist ein spezielles Schriftsystem. Allenfalls kann die Blindennotenschrift, abhängig von den individuellen Voraussetzungen und Begabungen eingeführt werden.
Bewegen zur Musik
Rhythmisch-musikalische Aktivitäten können dazu beitragen, mögliche vorhandene auffällige Bewegungsmuster und eventuelle Hemmungen abzubauen bzw. deren Entstehen zu verhindern. Bei rhythmischen und tänzerischen Aktivitäten ist eine gezielte Unterstützung und Anleitung erforderlich. Die Erweiterung des Körperbewusstseins und der eigenen Bewegungsmuster kann vor allem beim Tanzen gefördert werden. Eine choreographische Bewegungsgestaltung muss von genauen sprachlichen Anleitungen begleitet werden.
Bildnerische Erziehung soll dazu beitragen, die kreativen Potentiale blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler zu aktivieren und zu fördern.
Schwerpunkte sind in jenen Bereichen zu setzen, in denen lebenspraktisch bedeutsame Fertigkeiten vermittelt und die Erlebniswelt erweitert werden kann. Die aktive Auseinandersetzung mit den kreativen Produkten anderer, besonders blinder Menschen, soll ermöglicht werden. Manchmal sind Beschreibungen eine Hilfe, doch sie sollen nicht im Vordergrund stehen.
Die Auswahl der Werkmittel, Verfahren und bildnerischer Inhalte ist abhängig von deren Erfahrbarkeit für die Schülerinnen und Schüler. Dem Experimentieren mit verschiedenen Materialien und Techniken soll genügend Raum gegeben werden.
Grafik
Die Schülerinnen und Schüler müssen mit der zweidimensionalen Darstellung von Gegenständen bekannt gemacht werden. Dabei sollen sie verschiedene Materialien und Techniken kennen lernen, um einfache tastbare Grafiken erkennen und zeichnen zu können. Sie sollen ermutigt werden, ihre grafische Darstellungsfähigkeit zu erweitern und sich gegebenenfalls künstlerisch auszudrücken. Das Verständnis für Symbole, die im Alltag überall Anwendung finden, muss erarbeitet werden.
Malerei und Plastik / Objekt und Raum
Die kreative Arbeit mit Objekt und Raum unterstützt den Erwerb wichtiger räumlicher Begriffe und das Vertraut machen mit Größenverhältnissen. Für die Schulung der Tastwahrnehmung bietet sich eine Vielfalt von Materialien an. Dabei kann vorhandene Tastscheu abgebaut, der Tastsinn weiter entwickelt und ein ästhetisches Empfinden aufgebaut werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Details von Objekten zu richten.
Schrift und Typographie
Das Experimentieren mit der Punktschrift fördert den kreativen Umgang mit diesem Schriftsystem. Als Vorbereitung für die eigene Unterschrift werden grafomotorische Übungen durchgeführt. Darüber hinaus sollen Formen der verschiedenen Schriftarten in Schwarzschrift kennen gelernt und spielerisch produziert werden.
Spiel und Aktion
Kunstpädagogischen Spielaktionen und Aktionskunst kann die soziale Teilnahme am Gruppengeschehen fördern.
Siehe didaktische Grundsätze der verbindlichen Übung Werkerziehung im Lehrplan der Vorschulstufe.
Bewusstes Wahrnehmen mit allen Sinnen muss geübt und das Wahrgenommene reflektierend besprochen werden. Mögliche falsche Vorstellungen von mechanischen, technischen, architektonischen und künstlerischen Sachverhalten müssen korrigiert werden.
Die erforderlichen Arbeitsabläufe müssen erklärt, nachvollzogen und erlebt werden.
Geruchs-, Gehör- und Tastsinn sollen bei der Herstellung von Werkstücken gezielt gefördert werden. Bei der Identifikation von Objekten muss immer wieder die richtige Anleitung zum Ertasten gegeben werden.
Vorhandenes Sehvermögen soll mit Sehhilfen für bestimmte Tätigkeiten bestmöglich genutzt werden.
Technisches Verständnis soll durch Beobachten, Vergleichen, Erkunden und Analysieren erworben werden. Begegnungen mit der technischen Wirklichkeit sind daher immer wieder erforderlich.
Grundbegriffe müssen durch modellhafte Aufbereitung und Erkundungsversuche erschlossen werden.
Sachbegriffe (zB Dachfirst, Bug eines Bootes usw.) müssen aufgebaut, Lösungen geplant und erprobt (zB Wohnmodell, Kran usw.) und Fehlerquellen ergründet werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Schülerinnen und Schülern und das gegenseitige Helfen sind zu fördern.
Auf Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz ist besonders zu achten.
Im Unterricht ist auf die Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen durch das Experimentieren mit Materialien, Formen und Farben zu achten. Die Erhöhung der Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen wird angestrebt. Die Anerkennung der Einzigartigkeit des eigenen Produktes hebt den emotionalen Bezug zur textilen Arbeit.
Ernährung und Haushalt soll in engem Zusammenhang mit der verbindlichen Übung Lebenspraktische Fertigkeiten gestaltet werden.
Dem Kennen lernen und der Verwendung blindenspezifischer Haushaltsgeräte und Hilfsmittel kommt besondere Bedeutung zu.
Die richtige Anwendung der Grundtechniken (Schneiden, Rühren usw.) im Zuge der Speisenzubereitung ist besonders zu beachten.
Die Tischkultur ist auf vielfältige Art zu üben wie zB:
– richtiger Einsatz des Besteckes
– Benehmen bei Tisch
– Verwenden unterschiedlichen Geschirrs und Besteckes
– Tisch decken
– Tischdekoration
– Tischgestaltung zu unterschiedlichen Anlässen
Für den Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt ist ein erhöhter Zeitaufwand einzuplanen und ein adäquater organisatorischer Rahmen zu schaffen.
Siehe didaktische Grundsätze der verbindlichen Übung Bewegung und Sport, Spiel im Lehrplan der Vorschulstufe.
Die Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler von der eigenen Bewegung weicht oft stark von der tatsächlich ausgeführten Bewegung ab.
Im Unterricht sollen mögliche Bewegungsängste, Hemmungen und motorische Unsicherheiten verringert oder abgebaut werden. Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, Koordinationsstörungen, geringer Muskelspannung und psychomotorischen Besonderheiten soll entgegengewirkt werden.
Der Unterricht muss an die individuelle Sehschädigung, mögliche zusätzliche Behinderungen sowie die körperliche Belastbarkeit angepasst werden.
Sportstätten und Sportgeräte sollen mithilfe tastbarer und visuell verstärkter Markierungen adaptiert werden.
Für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler stehen mit teilweise abgeändertem Regelwerk die unterschiedlichsten Ballspielarten zur Verfügung.
Speziell für blinde Menschen entwickelte Ballspiele (zB Torball, Showdown, Goalball usw.) sollen Eingang in den Sportunterricht finden.
Bewegung und Sport bietet im Bereich der Orientierung und Mobilität große Schulungsmöglichkeiten, insbesondere wenn man den Schülerinnen und Schülern die Zeit und Möglichkeit gibt sich frei im Raum zu bewegen. Dabei ist zu große Hilfestellung nicht immer sinnvoll, da eigenständige Erfahrungen wichtig sind.
Auf intensive Gleichgewichts- und Koordinationsschulung ist besonderes Augenmerk zu legen.
Lebenspraktische Fertigkeiten spielen auch im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport eine wichtige Rolle. Für Aktivitäten wie zB Duschen und Umziehen soll genügend Zeit eingeplant werden und Raum für das selbständige Erlernen gelassen werden.
Der Unterricht in Verkehrserziehung muss sich an den gegebenen örtlichen Verhältnissen orientieren. Die Lerninhalte erfordern eine gezielte Auswahl und einen individuellen Aufbau.
Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen:
– Übungen zum Körperschema, Raumlage und Seitenkonzept
– Begriffsbildung (Fahrbahn, Kreuzung, Straße, Überführung usw.)
– vereinfachte haptische Darstellung (Pläne, Verkehrssituationen usw.)
– Anwendung der Begriffe aus dem Mobilitätstraining (markante Punkte, Leitlinie, Hinweise usw.)
– gezieltes Hören und Tasten
Inhalte aus der verbindlichen Übung Verkehrserziehung sind so auszuwählen, dass selbstständiges Verhalten im Verkehrsgeschehen angebahnt wird. Auch blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler müssen die Regeln der Straßenverkehrsordnung, das Verhalten im Straßenverkehr und gesellschaftliche Konventionen kennen lernen und verstehen. Zu ihrem eigenen Schutz soll den Schülerinnen und Schülern die Notwendigkeit der Kennzeichnung ihrer Sehschädigung (Langstock, Schleife usw.) vermittelt werden.
Verkehrserziehung ist mit der verbindlichen Übung Orientierung und Mobilität zu verknüpfen.
– Die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz
– Wichtige Anlaufstellen und Adressen, die für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind (Bildungs- und Ausbildungsstätten, Behörden und Ämter, Bezugsquellen von Hilfsmitteln, Selbsthilfegruppen, Freizeitaktivitäten usw.)
Da durch den fehlenden Blickkontakt die Kontrolle fehlt, wie man auf andere Menschen wirkt, ist ausführliches Üben und Reflektieren von Verhaltensmustern und -regeln (Mimik, Gestik usw.) erforderlich.
Die Bedeutung einer umfassenden Mobilität und die Beherrschung lebenspraktischer Fertigkeiten für ein selbstbewusstes und selbstbestimmtes (berufliches) Leben ist den Schülerinnen und Schülern verständlich und einsichtig zu machen.
Der Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung als verbindliche Übung setzt den sicheren Umgang mit sehbehinderten- und blindenspezifischen Ein- und Ausgabegeräten voraus. Auf den fächerverbindenden Erwerb und die Vertiefung dieser Anwendungskompetenzen ist auch im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung zu achten.
Bei Erarbeitung der Kompetenzen Medienbildung, Informatische Bildung und Gestaltungskompetenz ist auf die Lebenswirklichkeit und die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuellen Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Es sollen auf Basis ausgewogener, integrativer und kreativer Zugänge möglichst verschiedenartige altersgemäße, fach- und beeinträchtigungsspezifische (ganzheitliche) Lehr- und Lernmethoden zur Anwendung kommen.
Die sensorischen Wahrnehmungen (tasten, spüren, fühlen, hören, riechen, schmecken) sind in den Unterricht stärker einzubeziehen. Auf die unterschiedliche Lebens- und Lernerfahrung bei blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße zu achten.
Der Wortschatz des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung ist, ergänzt durch sehbehinderten- und blindenspezifische Fachbegriffe, sukzessiv aufzubauen und zu festigen. Siehe dazu auch insbesondere didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Digitale Medien und die Anwendung derer mit blinden- und sehbehindertenspezifischen elektronischen Hilfsmitteln stellen für hochgradig sehbehinderte und blinde Kinder eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem der Abbau von bestehenden Barrieren, Kontaktaufnahme mit anderen, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen.
Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme (Software, Hardware) bereitgestellt und eingesetzt, um blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Des Weiteren gilt zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern mit einer Sinnesbehinderung für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien festigen und erweitern.
Es können nicht alle Informationen einer grafischen Darstellung auf einen tastbaren Plan bzw. alternative Darstellungsformen übertragen werden. Video- und Bildmaterialien, Grafiken, Skizzen, Diagramme usw. sind sprachlich oder taktil so aufzubereiten, dass ein Nachvollziehen der Informationen gewährleistet ist. Video- und Bildinhalte müssen ggf. vereinfacht, vergrößert oder verbalisiert werden. Die Arbeit mit alternativen Darstellungsformen ist zeitaufwändig und benötigt ggf. Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.
Ausdrucksformen im Bereich Mimik, Gestik und Haltung müssen besonders geübt werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie Menschen Gefühle, Einstellungen und Stimmungen durch Mimik und Gestik ausdrücken und welche Haltungen in bestimmten Situationen üblich sind.
Gezielte Übungen sollen dazu beitragen, eigene Gefühle, Einstellungen und Stimmungen begleitet durch Mimik, Gestik und Haltung auszudrücken, um Missverständnisse zu vermeiden, die möglicherweise durch typische Körperhaltungen und Bewegungen blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen entstehen können.
Entsprechende Übungen zur Schulung der Mimik, Gestik und Haltung sollen dazu beitragen, das Darstellungsrepertoire zu verbessern.
Die Arbeit an der Mimik, Gestik und Haltung kann im Rahmen der gesamten Gruppe oder gegebenenfalls individuell durchgeführt werden.
In den verschiedenen Kulturen nimmt Blindheit einen jeweils unterschiedlichen Stellenwert ein. Dies kann sich in folgenden Bereichen besonders auswirken:
– Begriffsbildung
– Kommunikationsfähigkeit
– Sozialisation (gesellschaftliche Akzeptanz der Blindheit im eigenen Kulturkreis)
– Sprachen mit eigenen Schriftzeichen
Die Alphabetisierung in der Muttersprache kann unter Umständen den Erwerb zusätzlich notwendiger Schriftzeichen in Punktschrift erfordern.
Der muttersprachliche Unterricht soll zur Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins in Bezug auf die eignen Blindheit und deren gesellschaftliche Akzeptanz beitragen.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist auf die entsprechenden blindenspezifischen Maßnahmen Bedacht zu nehmen. Diese sind vor allem bei der Alphabetisierung und im Erstleseunterricht von großer Bedeutung.
Das Erlernen und Beherrschen eines Instrumentes kann wesentlich zur Persönlichkeits- und Sozialentwicklung beitragen. Im Rahmen des Musizierens mit einem Instrument werden rhythmisch-musikalische Grundbegriffe erlernt, das Zusammenspiel in der Gruppe gefördert und Möglichkeiten geboten, die erarbeiteten Musikstücke vorzutragen, wodurch die Motivation und das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden können.
Im Instrumentalunterricht können Grundlagen für lebensbegleitende, Sinn gebende Aktivitäten geschaffen werden.
Das „königliche Spiel“ leistet einen wertvollen Beitrag zur Teilhabe an der Gesellschaft, weil auch blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in diesem Bereich spielerisch miteinander und mit Sehenden kommunizieren und konkurrieren können. Im Schachunterricht werden zahlreiche kognitive Fähigkeiten geübt, wie zB das Merkvermögen, das systematische und strukturelle Denken und die Raumvorstellung.
Beispielsweise:
– Festigung und Anwendung von Begriffen des Alltags: Quadrat, Diagonale, Linie, Reihe; vorne, hinten, gerade, quer, schräg usw.
– Erarbeitung eines Ordnungssystems zum Aufbewahren und Finden der Figuren
– Aufbau eines schachspezifischen Fachvokabulars
– Notieren von Zügen und Diagrammen in der Blindenschachschrift oder mit Hilfe eines Notizgerätes
– Spiel auf zwei Brettern, wobei alle Züge notiert, die eigenen Züge angesagt und die eigenen sowie die gegnerischen Züge ausgeführt werden
– Erlernen des „Blindspielens“, wenn das räumliche Vorstellungsvermögen hoch entwickelt ist
– Erlernen der Verwendung von Schachuhren mit tastbarem Zifferblatt oder von digital/akustischen Schachuhren
– Einführung in die Verwendung akustischer Schachcomputer oder von Schach-Software
Vor dem Erlernen der Züge und der Regeln muss sichergestellt sein, dass weiße und schwarze Felder, weiße und schwarze Figuren unterschieden werden können und dass das Spielbrett richtig aufgelegt wird. Die Art der Bewegung der Figuren muss sowohl am Brett als auch verbal vermittelt werden.
Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist besonders auf die Größe und den Kontrast des Spielbrettes sowie die Form und die farblichen Merkmale der Figuren zu achten. Unterstützend kann auch der Tastsinn eingesetzt werden.
Da blinde Schülerinnen und Schüler Mühe haben, lange Diagonalen zu verfolgen und Stellungen mit vielen Figuren zu erfassen, kommt auch hier dem Tastsinn besondere Bedeutung zu.
Da kein Demonstrationsbrett verwendet werden kann, müssen die Spielzüge individuell demonstriert werden.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt A
Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9A des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Erziehung und Unterricht der Schülerinnen und Schüler, für die dieser Lehrplan gilt, haben ausnahmslos von den vorhandenen und nicht von den fehlenden Voraussetzungen der Kinder auszugehen. Diese Sichtweise kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß im Lehrplan, wenn von Schülerinnen und Schülern die Rede ist, nicht der Aspekt der Behinderung sondern der erhöhte sonderpädagogische Förderbedarf im Vordergrund steht.
Da sich häusliche und schulische Erziehung gerade bei behinderten Schülerinnen und Schülern in besonderem Maße zu ergänzen haben, kommt diesem Lehrplan mehr als jedem anderen Rahmencharakter zu. Daraus ergibt sich in weiterer Konsequenz, daß nur Zielrichtungen angegeben werden, welchen für jede Schülerin und für jeden Schüler individuelle Einzelziele zuzuordnen sind. Weiters wird auf eine jahrgangsbezogene und schulstufenmäßige Gliederung der Bildungsinhalte verzichtet, um eine möglichst große Entwicklungsgerechtheit in der Planung zu erreichen.
Der Lehrplan gliedert die neun Schulstufen in eine Eingangs-, eine Kern- und eine Übergangsstufe.
Die Eingangsstufe umfaßt 2 Schulstufen, die Kernstufe 5 Schulstufen und die Übergangsstufe 2 Schulstufen.
Jede Schülerin und jeder Schüler durchläuft diese drei Stufen, wobei die Übergänge fließend sind und keine für alle Schüler in gleicher Weise verbindlichen Lernziele für die Stufen vorgegeben werden, um die besonderen Bedürfnisse jedes Kindes bzw. jedes Jugendlichen berücksichtigen zu können.
Mit unterschiedlich erforderlicher Schwerpunktbildung sind Erfahrungen, Kenntnisse, Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Lebens- und Lernfeldern anzubahnen bzw. auszuformen:
– Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person
– Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Gemeinschaft
– Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Umwelt
– Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Sachumwelt
In der Eingangsstufe stehen neben den sonstigen Unterrichtszielen folgende Aufgaben im Vordergrund:
– Beschaffung einer möglichst genauen medizinischen Diagnose
– Kennenlernen des sozialen Umfeldes
– Soziale Eingliederung der Schüler in die Gruppe
– Auffinden der Ansätze für Fördermöglichkeiten durch eine umfassende sonderpädagogische und schulpsychologische Förderdiagnose
– Abklärung der notwendigen therapeutischen Zusatzangebote
– Anbahnung einer pädagogisch-psychologischen Begleitung
In dieser Stufe kommt dem allmählichen Übergang vom Elternhaus und/oder vorschulischen Fördereinrichtungen in die Schule besondere Bedeutung zu. In Einzelfällen wird eine behutsame Einführung in die Schule notwendig sein. Diese kann sich über einen längeren Zeitraum innerhalb der Eingangsstufe erstrecken. Dabei kann sowohl ein geringeres zeitliches Ausmaß an Anwesenheit in der Schule, als auch eine vermehrte Kontaktnahme mit den Eltern vorgesehen werden.
Nach der schulischen Eingliederung in der Eingangsstufe, in der die Schüler allmählich mit den Anforderungen des Schullebens vertraut gemacht wurden, werden in der Kernstufe die Bildungsaufgaben der Schulart auf der Grundlage der ersten beiden Schuljahre weiterverfolgt und ausgebaut. Auf der Basis einer gesicherten Alltagsroutine wird versucht, die Anforderungen zu steigern und die Leistungsfähigkeit auszubauen.
Den Abschluß der Ausbildung bildet die Übergangsstufe. Um den Übertritt in die Arbeitswelt zu erleichtern, ist ein möglichst gleitender Übergang zu schaffen. In dieser Phase soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, probeweise auf möglichen künftigen Arbeitsplätzen Erfahrungen sammeln zu können, wobei von der Schule entsprechende Begleitmaßnahmen vorzusehen sind.
Ein freiwilliger Weiterbesuch über die Erfüllung der Schulpflicht hinaus ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzustreben, wenn
– erhebliche Entwicklungsverzögerungen einen verlängerten Schulbesuch angezeigt erscheinen lassen,
– pubertäts- und entwicklungsbedingte Belastungen überwunden werden sollen oder
– wesentliche Verbesserungen in der Förderbarkeit auftreten und
– dadurch ein Hinführen auf eine möglichst selbständige Lebensbewältigung gefordert wird.
Alle Lerninhalte und Lernziele gehen von lebensbedeutsamen Handlungsfeldern aus, in denen jede Schülerin und jeder Schüler tätig ist oder in denen sie bzw. er tätig werden soll. Nicht Inhalte, Fachaspekte und Funktionen werden zu Anlässen für Lernvorhaben, sondern zu bewältigende Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt.
Der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder liegt in der individuellen Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.
In gitterförmiger Anordnung werden die wesentlichsten Erfahrungs- und Lebensbereiche der Schüler zweidimensional dargestellt, einerseits nach der Gliederung der Umwelt und andererseits nach den Aneignungsstufen (Strukturgitter). Dabei ergeben sich nicht beschriebene Elemente in den Strukturgittern daraus, daß sie bereits in anderen Handlungsfeldern abgedeckt sind.
Die Beziehung der Schüler zu ihrer Umwelt ist nach folgenden Aspekten gegliedert:
– nach ihrer Sozietät – sozialer Aspekt
– nach ihrer Individualität – personaler Aspekt
– nach ihren Möglichkeiten des Umgangs mit der gegenständlichen Welt – funktionaler Aspekt
– nach ihrem Erleben von Zeit – zeitlicher Aspekt
– nach ihrem Erleben von Raum – räumlicher Aspekt
Um den verschiedenen Möglichkeiten, in denen Schüler Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt bewältigen, gerecht zu werden, sind die Inhalte der Strukturgitter nach folgenden Aneignungsstufen aufgebaut:
– sinnlich-aufnehmende Entwicklungsebene
– handelnd-personal-aktionale Entwicklungsebene
– darstellend-bildlich-symbolische Entwicklungsebene
– begrifflich-abstrakte Entwicklungsebene
Die lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen Aspekten der Person und der Umwelt der Schüler und ihren Möglichkeiten der Aneignung und Auseinandersetzung. Die inhaltliche Gewichtung erfolgt nach vier Erfahrungs- und Lernbereichen (Person, Gemeinschaft, Umwelt, Sachumwelt).
Lerninhalte, wie die Befassung mit Kulturtechniken, die üblicherweise in Form einzelner Pflichtgegenstände dargestellt werden, sind in die Erfahrungs- und Lernbereiche einzubinden bzw. dort aufzugreifen. Zugunsten einer größeren Übersichtlichkeit, einer geschlossenen Darstellung der Lerninhalte und als Planungs- und Gliederungshilfe werden sie jedoch auch in Form herkömmlicher Unterrichtsgegenstände angeführt.
Grundsätzlich ist jedem Menschen aus seiner Würde heraus ein uneingeschränkter Anspruch auf Erziehung und Bildung zu gewähren.
Bei der Gestaltung des Unterrichtes muß davon ausgegangen werden, daß behinderten Kindern und Jugendlichen dieselben Bedürfnisse und Rechte wie Nichtbehinderten zuerkannt werden müssen. Das sind insbesonders:
– das Recht auf Zuwendung, Geborgenheit und Anerkennung
– das Recht auf Erziehung und Bildung
– das Recht, in ihrer Art angenommen zu werden und als eigenständige Persönlichkeit zu gelten.
Der vorliegende Lehrplan beinhaltet auch die besonderen Bildungsaufgaben jener Schüler, für die erst Basisfunktionen und Basisqualifikationen für einen Schulbesuch aufzubauen sind. Durch einen ganzheitlichen Erziehungsansatz, die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen ohne starre Abgrenzung zwischen Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung sowie therapeutische Angebote und eine entsprechende personelle und materielle Ausstattung sind Bedingungen zu schaffen, um möglichst alle Kinder aufnehmen zu können.
Wesentliche Voraussetzung für jedes Lernen ist die von Vertrauen und Zuwendung erfüllte und in einer Atmosphäre des Wohlbefindens getragene menschliche Beziehung zwischen Kind und Erwachsenem. Auf dieser Grundlage haben Unterricht und Erziehung aufzubauen. Schulische und elterliche Erziehung stehen in einer ständigen Wechselbeziehung, die einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Schule und Elternhaus erforderlich machen.
Auf die Wichtigkeit der medizinischen Beratung und der möglichst frühzeitigen Einholung von Diagnosen, des Einsetzens zeitgerechter Therapie und Förderung ist hinzuweisen. Zur familiennahen Beratung und Aufklärung, zum Beispiel über sozialrechtliche Fragen und dergleichen, hat erforderlichenfalls die Einleitung unterstützender Maßnahmen – etwa die Vermittlung von Kontakten zu einschlägigen Fachleuten, die Vorsprache bei sozialen Einrichtungen uä. – zu treten. Dabei sind direkte Eingriffe in die familiäre Intimsphäre oder in Fremdkompetenzen zu vermeiden. Für die sonderpädagogische Förderung kann die allfällige Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in den schulischen Alltag förderlich sein.
Ebenso liefern Befunde über den psychischen und physischen Zustand des Kindes wichtige Grundlagen für die Unterrichtsarbeit. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller einschlägigen medizinischen, pädagogisch-psychologischen sowie therapeutischen Einrichtungen und die Interaktion der darin tätigen Personen in erforderlichem Ausmaß sind ebenso anzustreben wie ein Informationsaustausch über pädagogische, medizinische sowie therapeutische Maßnahmen und Hilfsmittel.
Zeitgerecht vor der Schulentlassung ist der Übergang in die Erwachsenen- und Arbeitswelt vorzubereiten. Zusätzlich kann auch die Schule immer wieder Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit zugunsten behinderter Menschen leisten.
Der Aufbau des Unterrichts nach lebensbedeutsamen Handlungsfeldern und in Form eines Gesamtunterrichtes ermöglicht auch die Berücksichtigung von Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können und als eine Kombination stofflicher und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind. Nach Maßgabe der Behinderungen und somit der Lernvoraussetzungen sowie der individuellen Lebensbedeutsamkeit für die Schüler sind als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben besonders zu nennen:
Gesundheitserziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerlicher Erziehung und Friedenserziehung)
Interkulturelles Lernen
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Umwelterziehung
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
Vorbereitung auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken (insbesondere in der 8. und 9. Schulstufe)
Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt (insbesondere in der 8. und 9. Schulstufe)
Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Berücksichtigung dieser Unterrichtsprinzipien bzw. der damit verbundenen, als besonders wichtig anzusehenden erziehlichen Anliegen ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Auswahl der konkreten Lernvorhaben.
Der Rahmencharakter des Lehrplans ermöglicht für die Lehrkraft Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lerninhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen.
Außerdem sollen folgende Grundsätze beachtet werden:
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im allgemeinen sowie einzelner Schüler im besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes der Schüler und der Schule sowie aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schüler durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lerninhalte, das heißt, solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.
Der Lehrer hat die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes).
Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat bei dieser Arbeit von einer individuellen Planung für die einzelnen Schüler auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schüler. Eine Konkretisierung und Umsetzung der Erfahrungs- und Lernbereiche einschließlich der Lerninhalte der einzelnen Gegenstände ist im Rahmen der individuellen Förderpläne vorzunehmen.
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
In einer klassenbezogenen mittel- und längerfristigen Planung innerhalb eines Schuljahres finden je nach regionalen und örtlichen Bedingungen vorgesehene Schulveranstaltungen, Gegebenheiten des Jahreskreises, Feste und Feiern ihre Berücksichtigung.
Um den Entwicklungsverlauf sowie die Lernfortschritte der Schüler verfolgen zu können, ist das Klassenbuch so zu führen, daß Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen ersichtlich sind.
Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf stellen ihre Mitwelt häufig vor außergewöhnliche Situationen. Daraus ergeben sich besondere Unterrichtsbedingungen, aber auch wesentlich größere Anforderungen an die Bildungseinrichtungen.
Folgende Haltungen des Lehrers erweisen sich für die Bewältigung der Unterrichtserfordernisse als günstig:
– die Bereitwilligkeit, Zuwendung zu geben und zu empfangen,
– die Zuversicht, daß vorgegebene Bedingungen positiv gestaltet werden können,
– das aufrichtige Wollen zu wirksamer Hilfestellung,
– das Bemühen um Toleranz, Geduld und Ausdauer,
– die Fähigkeit, selbst kleinste Fortschritte erwarten und anerkennen zu können,
– die Bereitschaft, auch pflegerische Aufgaben pädagogisch umzusetzen.
Eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung in Verbindung mit einer permanenten Fortbildung trägt wesentlich zu einer Erfüllung der behinderungsspezifischen Erfordernisse im Unterricht bei.
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf weisen meist sehr verschiedenartige, unterschiedlich schwerwiegende und komplexe Behinderungen auf. Neben der schulischen Förderung gibt es daher häufig eine begleitende ärztliche Versorgung, eine pädagogisch-psychologische Beratung sowie bei Bedarf verschiedene therapeutische Maßnahmen. Für die Einheitlichkeit der Erziehung und Förderung wird es sich häufig als notwendig erweisen, eine Abstimmung dieser verschiedenen Fördermaßnahmen vorzunehmen.
Die Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen und kindgemäßer Lehr- und Lernformen kann den Einsatz und die Zusammenarbeit von mehreren Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Betreuungspersonen erfordern.
Der Unterricht von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf setzt eine entsprechende bauliche und materielle Ausstattung der Schule voraus. Dazu zählt insbesondere ein der Behinderung der Schüler entsprechender Raumbedarf (zB bei Rollstuhlfahrern), die Vermeidung architektonischer Barrieren und der Einsatz erforderlicher Spiel-, Förder- und Therapiematerialien.
Eine wohnliche Gestaltung der Unterrichtsräume ist anzustreben. Bei ihrer Einrichtung ist auf Erfordernisse der basalen Förderung besonders Rücksicht zu nehmen.
Der enge Lebensbezug des Unterrichts und seine Handlungsorientiertheit erfordern ein ständiges Einbeziehen von Konsumgütern und Dingen des täglichen Gebrauchs als Unterrichtsmittel.
Bei der Organisation des Unterrichts müssen auch die unterschiedlichen Belastungen der Schüler, denen sie durch Transporte ausgesetzt sind, angemessen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, zu Beginn des täglichen gemeinsamen Unterrichtes eine Art Sammelphase vorzusehen, in der die Schüler im Schulhaus eintreffen.
Auf Grund der Bestimmungen über den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder kann der Fall eintreten, daß dieser Lehrplan ganz oder in Teilen auch auf einzelne Schüler mit bescheidmäßig festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf anzuwenden ist. Über eine teilweise oder völlige Umstufung in diesen Lehrplan entscheidet die Bildungsdirektion gemäß § 8 Abs. 1 des Schulpflichtgesetzes 1985.
Die vorhandenen Unterschiede zwischen dem vorliegenden Lehrplan und den Lehrplänen anderer Schularten erfordern eine auf die spezielle Bildungssituation der einzelnen Schüler abgestimmte Planung, Auswahl und Koordination, die auch im individuellen Förderplan ihren Niederschlag findet. Dabei sollte jedoch die mitunter anders geartete Belastbarkeit der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf besonders in der Eingangsstufe beachtet werden.
Unterschiede im Ausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind nach Maßgabe der Lernvoraussetzungen auszugleichen. Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf stehen die lebenspraktisch ausgerichteten Ziele und der Erwerb von Basisqualifikationen im Vordergrund (siehe auch allgemeines Bildungsziel).
Die Anwendung von Computern bringt Chancen und Möglichkeiten auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in verschiedenen Einsatzbereichen und nach unterschiedlichen Ansätzen:
– Computer als Lernhilfsmittel (Computerunterstützter Unterricht)
– Computer als prothetisches Hilfsmittel
– Computer als Hilfsmittel für basales Funktionstraining und/oder als therapeutisches Hilfsmittel
– Informationstechnische Grundbildung als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt
Diese vier Aspekte des Einsatzes von Computern bestimmen den Aufbau des didaktisch-methodischen Konzeptes der Integration von Informations- und Kommunikationstechniken.
Bei den drei erstgenannten Verwendungsarten ermöglicht die sinnvolle Verwendung eines elektronischen Hilfsmittels mit allenfalls behinderungsspezifischen Adaptierungen den Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eine wesentliche Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Diesen Schülerinnen und Schülern werden durch computergestützte Lern- und Kommunikationshilfen neue Möglichkeiten eröffnet, sich aktiv an Unterricht und Schulleben zu beteiligen. Zudem unterstützt der Computer die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen insbesondere in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache. Diese, gegenüber nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen wesentlich erweiterten Funktionen des Computers liefern auch die Begründung, daß keine Schulstufenzuordnung erfolgt, sondern daß der Computer in allen Schulstufen für sonderpädagogische Aufgabenstellungen nutzbar gemacht werden kann.
In der Übergangsstufe wird in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der Informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung verstärkt zu beachten sein, der eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt sowie die persönliche Lebensbewältigung zum Ziel hat. Dabei sind Möglichkeiten zu eröffnen, besonders durch praktische Übung Erfahrungen im Umgang mit Computern zu sammeln und auszuwerten.
Dieser integrative fächerübergreifende Ansatz wird durch das Klassenlehrersystem begünstigt.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die Freiräume im Bereich der autonomen Stundentafel bieten einzelnen Klassen oder Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessen- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keine Lehrninhalte enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten.
Soweit durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen erlassen werden.
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
S chulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
Schülerinnen und Schüler der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können in jenen Unterrichtsgegenständen nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, der Volksschule, der Hauptschule, der Neuen Mittelschule oder der Polytechnischen Schule unterrichtet werden, in denen ohne Überforderung die Erreichung des Lernzieles erwartet werden kann. Damit soll der Auftrag, eine bestmögliche Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers zu erreichen, auch lehrplanmäßig berücksichtigt werden können.
Die in den §§ 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Aufgaben haben grundsätzlich auch für die Erziehung und den Unterricht von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Gültigkeit.
Die Sonderschule hat den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern mit besonderen Erziehungs- und Lernbedürfnissen vor allem schülerorientierte Eingliederungshilfen in menschliche Gemeinschaften zu geben und sie zu persönlicher Lebenserfülltheit zu führen.
Ziele und Inhalte resultieren nicht primär aus den herkömmlichen Erwartungen gegenüber der Institution Schule, sondern aus der vorgegebenen Ausgangslage und aus den individuellen Ansprüchen, persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der einzelnen Schüler.
Es sind alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um Neigungen der Schüler aufzuspüren, individuelle Stärken und Begabungen zu entfalten sowie Möglichkeiten zu schaffen, schöpferisch an unserer Kultur teilzuhaben.
Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf steht das Lernziel „Leben” im Sinne einer möglichst umfassenden Lebensbewältigung im Vordergrund.
Der Verwirklichung dienen:
– die Erhöhung der Selbständigkeit im Alltag
– die Schulung von Motorik und Wahrnehmung
– die Förderung aller Kommunikationsformen und der sozialen Kontaktfähigkeit zur Teilhabe an der Um- und Mitwelt
– der Aufbau von Vertrauen zu sich selbst und in andere
– die Vermittlung einer bejahenden Lebenseinstellung in einer Atmosphäre der Anerkennung und Geborgenheit
– die Weckung der Kreativität
– das Erfassen, Ordnen und Strukturieren von wichtigen Sinnzusammenhängen
– die Erziehung zu positiven Arbeitshaltungen
– die Teilnahme an kulturell bedeutsamen Lebenssituationen
– die Steigerung von Werterleben und Lebensqualität
– Hilfen zur persönlichen Entfaltung und Lebensbewältigung
– Hemmen, Abbauen oder Steuern von Symptomen vorliegender Beeinträchtigungen.
Dieser Ansatz erfordert, daß sich sonderpädagogisch fundierte Bildung auch außerhalb des eng begrenzten Lernortes Schule vollziehen kann.
Lebensunmittelbare Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, das sind präzisierte Lernprozesse durch das Hereinnehmen von Lebenssituationen in den Unterricht oder durch das Hinausführen der Kinder und Jugendlichen in das Alltagsleben, sind von großer Bedeutung. Lebensunmittelbares Lernen außerhalb des Schulbereiches fördert darüber hinaus sozial-integrative Bemühungen. Nur dann, wenn Schülerinnen und Schülern der Zugang zu ihrer realen Umwelt versperrt ist, soll die Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit in zeitlicher und räumlicher Distanz als veranschaulichendes Lernen erfolgen.
Die Erziehungs- und Bildungsziele des Lehrplanes sind als offenes Curriculum zu verstehen. Ein von den zwischenmenschlichen Beziehungen abhängiges Lernen kann in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern methodisch-didaktisch nicht bis ins letzte geplant und beschrieben werden.
Beim Lernen, Üben und Anwenden von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen sollen die Schüler immer ganzheitlich angesprochen werden. Daher ist eine traditionelle Fächeraufteilung der Lernbereiche nicht sinnvoll. Die Vermeidung einer strengen Fächeraufteilung bedeutet nicht den völligen Verzicht auf funktionsorientierte Lern- oder/und Therapieprogramme. Bei Schülerinnen und Schülern auf fortgeschrittenen Entwicklungsstufen oder in höherem Alter wird die Fächerorientierung im Unterricht deutlicher einfließen.
Aufbauend auf und im Gleichklang mit einer permanenten sonderpädagogischen Förderdiagnostik kommt im Sinne einer Grundlegung der weiteren Lernfähigkeit der basalen Förderung zentrale Bedeutung zu.
Sie gehört nicht allein in den Bereich einer funktionsorientierten Therapie, sondern muß vielmehr als durchgängiges Ziel in allen Lernbereichen des Schulalltags berücksichtigt werden. Die weitere Gewichtung liegt auf handlungsorientierten Unterrichtszielen als Einheit von Wahrnehmen, Bewegen, Sprache, Fühlen und Denken. Dabei bedarf es durchwegs spezieller Lernhilfen und möglichst lebensnaher Veranschaulichung. Durch besondere Sozial- und Handlungsformen können die Schüler die Fähigkeit erwerben, in der Gruppe allein zu lernen und mit anderen kooperativ zu arbeiten.
Die in den Mittelpunkt zu stellenden lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich einerseits aus jahreszeitlich bedingten Anlässen, andererseits aus den sorgsam auszuwählenden Erziehungs- und Bildungszielen.
Eine differenzierte Förderdiagnostik über mögliche Ursachen, Art und Ausmaß vorhandener Beeinträchtigungen mit Hilfe entsprechender Methoden (anamnestische Erhebungen, permanente Verhaltensbeobachtung, fachliche Befragungen, gelegentliche Verwendung von Checklisten und Testverfahren ...) bildet die Grundlage aller Bemühungen um Erziehung und Unterricht. Förderdiagnostik impliziert nicht nur das Feststellen des „Ist-Standes” der betreffenden Schüler, sondern ebenso den Aspekt der Förderung. Dies bedeutet, daß Analyse und Erfassung bestehender Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen immer wieder Ausgangspunkte neu zu adaptierender sonderpädagogischer Strategien sein müssen. Mit Hilfe der Förderdiagnostik soll der Sonderschullehrer ein tieferes Verständnis für Ansatzpunkte zur Verbesserung des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens der Schüler erhalten. Die Berücksichtigung ihrer Mitwelt und die notwendige Änderung gegebener Bedingungen sind der Entwicklungsförderung zugrundezulegen.
Hat sich die prozeßhaft zu gestaltende Förderdiagnostik samt den daraus resultierenden Forderungen primär an den Bedürfnissen der Schüler zu orientieren, so müssen gleichermaßen die schulischen und außerschulischen Gegebenheiten den bestehenden Erfordernissen angepaßt werden.
Die vorbehaltlose Zusammenarbeit aller mit den Schülerinnen und Schülern befaßten Personen und Institutionen ist eine wesentliche Voraussetzung der sonderpädagogischen Förderdiagnostik.
Die inhaltliche und zeitliche Planung des Erziehungs- und Lernangebotes setzt eine größtmögliche Zusammenarbeit im Lehrerkollegium voraus. Markante Orientierungspunkte in der mittel- und längerfristigen Planung innerhalb eines Schuljahres bilden Jahreszeiten, Feste im Jahreskreis und besondere schulische Aktivitäten, Schulfeste und Schulveranstaltungen. Namentlich mehrtägige Schulveranstaltungen tragen wesentlich zur Festigung und Erweiterung der in der Schule angebahnten Lebenspraxis und Selbstversorgung bei. Deutlich gegliederte Tages- und Wochenabläufe sowie der ausreichende Ausbau wiederkehrender Aktivitäten sind dabei neben der Wahrnehmung günstiger Möglichkeiten zum Gelegenheitsunterricht, dem Projektunterricht und zur spontanen Abdeckung spezieller Förder- und Lernbedürfnisse zu berücksichtigen. Manche Lerninhalte können sich auch über mehrere Wochen hinziehen.
Die Möglichkeit vielseitiger Kooperationen mit schulischen aber auch außerschulischen Personen und Einrichtungen müssen partnerschaftlich gesucht und genützt werden.
Alle Erziehungs- und Förderpläne sind stets im Kontext mit den Erfahrungs- und Lernbereichen einschließlich der Lerninhalte der einzelnen Gegenstände zu erstellen und sind mit den längerfristigen Planungen unter den bereits erwähnten Gesichtspunkten in Einklang zu bringen.
Die Tages- bzw. Themenvorbereitungen für die Lerngruppe bzw. für die einzelnen Schüler, sollen in kurzer prägnanter Form schriftlich festgehalten werden.
Die Unterrichtszeit ist nach diesen ziel- und inhaltsorientierten Vorstellungen und entsprechend der psycho-physischen Belastbarkeit, aber auch unter Berücksichtigung der Motivations- und Konzentrationsfähigkeit der Schüler zu strukturieren und zu gewichten.
Die wesentlichen Erziehungs- und Lernabsichten bauen auf der Grundlage eines pädagogischen Beobachtungssystems auf und sind im Anschluß an jeden Unterrichtsabschnitt durch eine pädagogisch ausgerichtete Lernkontrolle und kritische Nachbereitung über das Ergebnis der vorangegangenen Bildungsbemühungen zu evaluieren.
Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind die gleichen anthropologischen Grundbedingungen zutreffend wie bei allen anderen Kindern. Sie entwickeln sich, sie sammeln Erfahrungen, sie brauchen personale Beziehungen, sie suchen nach Befriedigung physiologischer Bedürfnisse, sie sind auf Hilfe angewiesen und sie gestalten die sozialen Beziehungen mit. Deshalb dürfen sie nicht als Kinder bzw. Jugendliche angesehen werden, die lediglich auf ein Behandelt-Werden reagieren, sondern die aktiv in die Interaktion eingreifen.
Der Unterricht hat besonders von folgenden Grundprinzipien auszugehen:
Existentielle Bedürfnisse sichern
Alles, was Kinder und Jugendliche als schön und angenehm, alles, was sie als befriedigend empfinden, darf auch bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf als wünschenswert angesehen werden.
Basale Lernprozesse anregen
Auf der Basis interpersonaler Beziehungen geht es bei der Förderung um das In-Bewegung-Setzen des Lernens überhaupt.
Lebensfähigkeiten vermitteln
Um Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Selbständigkeit zumindest in Ansätzen zu vermitteln und sie unabhängiger zu machen, bedarf es der Sicherung von Lebensfähigkeiten, der Vermittlung von Lebensfertigkeiten und des Erlernens von Alltagstechniken.
Erfahrungen ermöglichen
Die Schülerinnen und Schüler haben eine mehrjährige Lebensgeschichte hinter sich. Sie haben Kompetenzen sowie kommunikative und ihre Existenz sichernde Verhaltensweisen entwickelt, die es zu erkennen und nutzen gilt. Die Schule muß versuchen, den Schülerinnen und Schülern vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen.
Förderung der individuellen Persönlichkeitsentfaltung
Durch das Eingehen auf die Individualität der einzelnen Schülerinnen und Schüler können, gezielt vom persönlichen Entwicklungsstandpunkt ausgehend, individuelle Lernziele gefestigt werden. Phasen, in denen die ganze Gruppe unterrichtet wird, wechseln mit Einzelarbeit ab. Die Schülerinnen und Schüler können zusammen mit dem Lehrer die individuellen Bedingungen finden, mit deren Hilfe sie sich am besten Wissen, Können, Werte und Identität aneignen können.
Ziel des Unterrichtes muß es auch sein, den Schülerinnen und Schülern zur psychischen Stabilität zu verhelfen, falls diese gefährdet ist.
Lebensbedeutsamkeit
Ausgehend von der basalen Förderung, der im Sinne einer Grundlegung der Lernfähigkeit zentrale Bedeutung zukommt, bis hin zu den verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist es notwendig, daß das „Leben lernen” in den für die Schüler bedeutsamen Lebenssituationen im Schulalltag aufgebaut wird und nicht in den Bereich einer funktionsorientierten Therapie gehört. In anschaulichen, lebensunmittelbaren Realsituationen soll die Basis für das „Leben lernen” geschaffen werden. Um die Schüler zu Selbständigkeit und Selbstversorgung zu führen, ist es notwendig, den Unterricht nicht nur im Schulgebäude abzuhalten, sondern Lernsituationen im Alltag aufzusuchen und zu schaffen.
Ganzheitlichkeit
Durch die Vermeidung der traditionellen Fächergliederung des Unterrichts werden die Schüler ganzheitlich angesprochen. Das heißt, daß das Erlernen und Üben einzelner Fertigkeiten und Fähigkeiten in Lernbereichen erfolgen soll, die mit dem Leben der Schüler in einem konkreten Zusammenhang stehen. Ein ganzheitlicher Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, in größeren Rahmen-, Erlebnis- und Handlungseinheiten zu lernen. Eine diesem Grundsatz entsprechende didaktisch-methodische Form kann der projektorientierte Unterricht bieten. Der Verzicht auf eine strenge Fächeraufteilung ist jedoch nicht mit einem generellen Verzicht auf Training oder funktionsorientierte Programme verbunden. Diese sollen gezielt gebraucht, aber nicht zum didaktisch-methodischen Prinzip erhoben werden.
Multisensorische Erfahrungen
Multisensorische Wahrnehmung umfaßt die Fähigkeit, Reize aus der Umwelt bzw. aus dem Organismus aufzunehmen und zu verarbeiten. Multisensorischer Unterricht hat die Ganzheitlichkeit und das Schöpferische zum Ziel, akzeptiert die Welt der Kinder und Jugendlichen und bereichert sie kontinuierlich. Durch bewußte Aktivierung aller Sinne und ihren Einsatz, verknüpft mit den Erfahrungen und Kenntnissen konkreten Handelns werden Lernprozesse unterstützt und Denkprozesse eingeleitet.
Soziale Erziehung
Das Miteinander ist ein zentrales pädagogisches Prinzip. Die Interaktionen und kommunikativen Beziehungen im Rahmen von Unterricht und Schulleben sollen es den einzelnen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu sammeln, Selbstwertgefühl aufzubauen und Identität zu gewinnen.
Alle Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit alle Schuljahre innerhalb eines Klassenverbandes verbleiben, weil dem Verbleib in einer sozialen Gruppe der Verzug gegenüber einer leistungsbezogenen Klassenzuordnung zu geben ist.
Der Grundsatz des Miteinander soll durch ein von Verständnis und Solidarität geprägtes Zusammenwirken aller Mitarbeiter verwirklicht werden. Die soziale und emotionale Atmosphäre ist gerade für das Lernen von großer Bedeutung. Ausstattung und Gestaltung des Klassenzimmers und der Schule sollen deshalb emotional ansprechend sein und es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich wohlzufühlen.
Selbsttätigkeit
Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern möglichst oft die Gelegenheit bieten, durch selbsttätiges Handeln Erfahrungen zu sammeln. Selbstgestaltung ist ein wesentliches Moment menschlichen Handelns und menschlichen Werdens. Nur wenn die Lehrkraft die Selbstgestaltung der Schüler wahrnimmt und achtet, begegnet sie ihnen. Nur in einer solchen Begegnung können Lern- und Erziehungsziele dialogisch entwickelt werden.
Methodenvielfalt
Beim Einsatz vielfältiger Methoden sollen folgende Grundprinzipien Beachtung finden:
– Rhythmische Arbeitsweise
Rhythmus ist eine geordnete Folge von Spannung und Entspannung, von Ruhe und Bewegung, im Bereich der Sprache eine Folge des Wechsels der Tonhöhe, der Intensität und der Zeitdauer. Rhythmische Arbeitsweise, wie sie hier verstanden wird, durchdringt die zeitlichen, örtlichen, materialen, personalen und kommunikativen Aspekte eines Schul-Lern-Tages. Die geordnete Reihenfolge ist notwendig, aber auf ungleich lange Werte ist Rücksicht zu nehmen. Ruhe, Pause und Unterbrechung sind von großer Bedeutung.
– Kontaktnahme/Interaktion
Beim Prinzip der Kontaktnahme geht es um die Schaffung vom Möglichkeiten des Zusammenlebens, der Anbahnung, Herstellung und Wahrnehmung kooperativer (interaktiver und kommunikativer) Prozesse in der gemeinsamen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.
– Prinzip der Beachtung und Ertüchtigung von Wahrnehmung und Sensumotorik
Der Aspekt der Sensumotorik richtet sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung einzelner Sinnesgebiete, die Verknüpfung spezifischer Sinnesmodalitäten und die Herausbildung von psychischen Strukturen, welche die Sinnesmodalitäten zielgerecht und bewusst steuern. Das Prinzip der Wahrnehmungsertüchtigung versteht sich als ganzheitliches Vorgehen, wobei funktionelle Wahrnehmungsertüchtigung als spezielles Lernziel nicht ausgeschlossen werden soll.
– Prinzip der Beachtung und Förderung von Motorik/Psychomotorik
Psychomotorik als methodisches Prinzip beruht auf dem Grundgedanken des „handelnden Lernens durch Bewegung”, das heißt, daß die individuelle Bewegungsfähigkeit und die Koordination der Bewegungsabläufe die Entwicklung der Handlungskompetenz eines Menschen wesentlich beeinflussen.
| PFLICHTGEGENSTÄNDE | Eingangsstufe | Kernstufe | Übergangsstufe | Summe | ||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||
__________________________
*) Siehe Punkt 3 der Bemerkungen zur Stundentafel
x 2 bis zu 80 Jahreswochenstunden
| PFLICHTGEGENSTÄNDE | Eingangsstufe | Kernstufe | Übergangsstufe | Summe | ||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||
| PFLICHTGEGENSTÄNDE | Schulstufen und Wochenstunden | |
| 1. bis 4. | ab 5. | |
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 | 20 |
| Religion | 2 | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände 1 | x 2 | x 2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | x 3 |
_____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Z 1 und Z 2
1. Die Stundentafelgliederung nach den Hauptstufen (Eingangs-, Kern- und Übergangsstufe) dient der Offenlegung der zur Verfügung stehenden Lernzeit. Das Gesamtkonzept des Lehrplanes sieht keine für alle Schüler in gleicher Weise verbindlichen Lernziele oder nach Schwierigkeit aufbauende Schulstufen vor.
2. Die Heraushebung einzelner Gegenstände aus dem Gesamtunterricht erfolgt aus organisatorischen und planerischen Überlegungen hinsichtlich der Verwendung von besonderen Unterrichtsräumen und eines besonderen Lehrereinsatzes.
3. Die Pflichtgegenstände Werkerziehung und Ernährung und Haushalt können in der Eingangsstufe und in den beiden ersten Jahren der Kernstufe gemeinsam geführt werden. Der vorgesehene Stundenrahmen gilt daher für beide Gegenstände.
4. Der Gesamtunterricht als grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern umfaßt neben dem Sachunterricht auch den Unterricht in den Kulturtechniken sowie die Musikalischrhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung.
5. Die unverbindlichen Übungen verstehen sich als ergänzende und erweiternde Angebote zum grundlegenden Unterricht. Ihre Gestaltung hat sich daher auch am Gesamtunterricht zu orientieren.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 197/2017.
Wie Anlage C1.
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschulstufe (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der eigene Körper ist das erste Erlebnis- und Lernfeld in der menschlichen Entwicklung. Durch körperliche Nähe und körpernahe Angebote lernt ein Mensch Kontakte zu seiner Umwelt aufzubauen, Informationen zu übernehmen und sich somit in seinem Erleben zu bereichern.
Je umfassender Schülerinnen und Schüler diese Lernprozesse vollziehen, desto differenzierter wird ihre Ich- und Persönlichkeitsentwicklung und damit der Aufbau ihres Lebenszutrauens gelingen. Dies wiederum ist Voraussetzung für eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende Selbstverwirklichung.
Didaktische Grundsätze:
– Die Befriedigung der Bedürfnisse nach Nahrungsaufnahme, nach Körperkontakt und emotionaler Zuwendung muß als kommunikatives Geschehen begriffen und im gesamten Tagesablauf geleistet werden.
– Zeit besteht oft noch nicht im Bewußtsein der Schüler, sondern geht aus der Abfolge ihrer Handlungen hervor. Durch die zeitliche Strukturierung des Tagesablaufes soll dieser für die Schüler überschaubar werden sowie ihre Neugierde und Erwartung wecken. Die Schüler müssen schrittweise an eine selbständige Einteilung von verschiedenen Aufgaben herangeführt werden. Durch die Erfahrung von gebundenen und ungebundenen Zeiten soll das Bewußtsein für Freizeit entwickelt werden.
– Für die Entwicklung des Selbstkonzeptes stellt die Entwicklung eines Körperkonzeptes eine bedeutsame Stufe dar. Der Unterricht muß den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten bieten, damit sie die Fähigkeiten ihres Körpers kennen- und akzeptieren lernen.
– Unterschiedlichste Materialien beinhalten wesentliche Informationen, regen zu Kreativität und Aktivität an und vermitteln Einsichten und Erfahrungen. Das Angebot und die Auswahl der Materialien soll so erfolgen, daß Neugier und Spielmotivation der Schüler angeregt werden.
– Räumliche Orientierungsfähigkeit wird in einem länger dauernden Entwicklungsprozeß erworben und dient der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Schüler. Sie lernen den Raum für sich zu strukturieren und zu einem sachgerechten Raumverhalten zu gelangen. Durch die Weiterentwicklung elementarer Wahrnehmungsleistungen (Sehen, Hören, Tasten, Fühlen, Raum-Lage-Wahrnehmung) soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, ihr räumliches Umfeld zu erweitern, zu erforschen und für sich zu nutzen.
– Sexualerziehung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamterziehung. Da die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer sexuellen Entwicklung in der Regel auf sehr unterschiedlichen Stufen stehen, muß im Einzelfall entschieden werden, welche Angebote einzelne Schüler brauchen.
| Strukturgitter 1: Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person – Aufbau eines Lebenszutrauens | ||||
| sinnlich-aufnehmend | handelnd-personalaktional | darstellend-bildlich-symbolisch | begrifflich-abstrakt | |
| sozialer Aspekt | – Umsorgt werden (gefüttert, gewickelt, gewaschen ...) – Kommunizieren | – An Aktivitäten und Spielen mit Mitschülerinnen und Mitschülern teilnehmen und sie mitgestalten | – Sich nach den Regeln einer sozialen Gemeinschaft richten und diese mitgestalten | – Verantwortung in einer Gemeinschaft übernehmen |
Bildungs- und Lehraufgabe:
Soziale Bezüge sind für die Existenz jedes Menschen eine elementare Notwendigkeit. Die allgemeine Entwicklung der Persönlichkeit und die Entfaltung der Lernfähigkeit der Schüler wird entscheidend von der Art ihrer sozialen Beziehungen mitgeprägt.
Die Schüler sollen ihr Verhältnis zu den Mitmenschen so gestalten können, daß das Aufnehmen und Aufrechterhalten partnerschaftlicher Beziehungen zunehmend möglich wird. Solche Beziehungen gewähren ihnen sowohl Sicherheit und Geborgenheit als auch die Möglichkeit einer Mitgestaltung. Die Anbahnung bzw. der Einsatz gesellschaftlicher Umgangsformen stellen soziale Ziele der Erziehung dar.
Didaktische Grundsätze:
– Eine einfühlsame Betreuung hilft den Schülerinnen und Schülern, ein besonderes Sicherheitsgefühl zu gewinnen. Dieses ist Voraussetzung sowohl für die Fähigkeit soziale Beziehungen aufzunehmen als auch für eine neugierige Zuwendung zur Umwelt. Durch die Schaffung vielfältiger Möglichkeiten der Kontaktaufnahme innerhalb des Klassenverbandes, durch Hilfen zur Wahrnehmung anderer Menschen und durch intensives Eingehen auf Reaktionen der Schülerinnen und Schüler wird ihre soziale Entwicklung unterstützt.
– Sowohl für das persönliche Wohlbefinden als auch für die gesamte Entwicklung ist es notwendig, daß die Schüler in ihrem gesamten Wahrnehmungsbereich angesprochen werden. Durch regelmäßig wiederkehrend vertraute sowie immer neue Kontaktangebote sollen die Schüler ermutigt werden, soziale Aktivitäten zu setzen. Innerhalb der Klassengemeinschaft sollen die Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen. Arbeiten, die immer wieder verrichtet werden müssen, aber auch die Mitwirkung bei der Planung von Vorhaben sind Teil des sozialen Lebens und erhöhen zudem das Selbstwertgefühl der Schüler.
– Durch behutsames Bekanntwerden mit verschiedenen Objekten werden den Schülerinnen und Schülern vielfältige Reize geboten, die zu einer aktiven Auseinandersetzung führen. Bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich sind die Methoden der Rhythmik bzw. verschiedene Kategorien der Spiele eine wertvolle Hilfe, um soziale Verhaltensweisen einzuüben.
– Die Schüler sollen vorsichtig aus der Eltern-Kind-Beziehung herausgelöst werden. Da sie den Schulbesuch zunächst als Trennung von ihrer gewohnten Umgebung empfinden, ist eine behutsame Einführung in diese neue Lebensphase besonders wichtig. Die Schüler sollen im Umgang mit Mitmenschen verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme kennenlernen, soziale Eigenschaften entwickeln und Anpassung und Durchsetzung angemessen einsetzen. Zeiten des Alleinseins sollen sie bewältigen und nutzen lernen.
– Durch Begegnungen mit Freunden, mit Behinderten und Nichtbehinderten bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen soll für die Schüler selbstbewußtes Verhalten und Tätigwerden in neuen Situationen ermöglicht und durch begleitende Maßnahmen seitens der Betreuungspersonen erleichtert werden.
| Strukturgitter 2: Erfahren, Erleben und Auseinandersetzung mit der Gemeinschaft | ||||
| sinnlich-aufnehmend | handelnd-personalaktional | darstellend-bildlich-symbolisch | begrifflich-abstrakt | |
| sozialer Aspekt | – Erfahren, daß man nicht allein lebt | – Erfahren, daß man nicht allein lebt | – Gesellschaftliche Umgangsformen kennen und sie situationsgerecht anwenden | – Verantwortung der Gemeinschaft und deren Mitgliedern gegenüber übernehmen |
3a: Schule, Schulumgebung, öffentliche Einrichtungen
3b: Natur, Zeitabläufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit als Person vollzieht sich in einem jeweils bestimmten Lebensraum, den sie sich im Rahmen ihrer Erlebnismöglichkeiten zunehmend erschließen. Der Bereich Umwelt soll das Hineinwachsen der Schüler in ihre nähere Umgebung unterstützen.
Umwelt ist zunächst die Familie, die Klasse und die Schule. Mit zunehmender Handlungsfähigkeit werden Natur, Schulumgebung, Betriebe und öffentliche Einrichtungen in das Erfahrungs- und Lernfeld der Schüler miteinbezogen.
Didaktische Grundsätze:
– Für eine lebensnahe Erziehung und zur Erweiterung der Erfahrungen ist es notwendig, aus der Schule herauszugehen. Kinder und Jugendliche werden mit ihrer Umwelt vertraut und lernen, sich in ihr zurechtzufinden.
– Durch Spiele in und mit der Natur erleben die Schüler die Freude durch das Entdecken neuer, bisher unbekannter Möglichkeiten. Die Kenntnisse, die die Schüler im Laufe der Schulzeit über die Zusammenhänge in der Natur erwerben, sollen in ihnen das Bewußtsein darüber entstehen lassen, welche Bedeutung eine funktionierende Umwelt für ihr eigenes Leben hat und wie sie selber eine lebenswerte Umwelt mitgestalten können.
– Nahrung und Kleidung sind lebensnotwendige Bereiche, mit denen die Schüler täglich konfrontiert werden. Durch die handelnde Auseinandersetzung im Unterricht, sei es bei der Zubereitung der Jause oder dem kreativen Verarbeiten von textilen Rohstoffen, erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in verschiedene Produktionsabläufe.
– Das dauernde Aufmerksam-Machen auf Erscheinungen der Natur ist Grundlage für die Weckung eigener Beobachtungslust. Experimente mit Naturerscheinungen als Unterrichtsinhalt hängen sowohl von den strukturellen Möglichkeiten der Schule als auch von der Art und dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Schüler ab. Das Ziehen von Schlüssen aus solchen Erfahrungen versteht sich als Anregung zur Förderung von geordnetem und beginnendem systematischen Denken.
– Manche Kinder mit erhöhtem Förderbedarf erleben den Ablauf des Schultages eher unbewußt – mit mehr oder weniger Vorlieben für gewisse Tätigkeiten. Durch die zeitliche Strukturierung können sie zu einem bewußteren Erleben bestimmter Zeitpunkte und Zeitabläufe geführt werden. Zur wachsenden Selbständigkeit der Schüler gehört die Fähigkeit, ihre Zeit für sich persönlich und nach allgemein herrschenden Richtlinien sinnvoll einzuteilen.
– Um die Selbständigkeit der Schüler zu fördern, ist es wichtig, daß sie die Funktionen und Bereiche der einzelnen Schulräume kennen, und daß sie diese aufsuchen und benutzen können. Das schrittweise Abstrahieren von Merkmalen als Orientierungshilfe bis hin zum Plan ist dann als sinnvoll zu erachten, wenn es die Mobilität der Schüler erhöht bzw. für sie von großem persönlichen Interesse ist.
| Strukturgitter 3a: Schule, Schulumgebung, öffentliche Einrichtungen | ||||
| sinnlich-aufnehmend | handelnd-personalaktional | darstellend-bildlich-symbolisch | begrifflich-abstrakt | |
| sozialer Aspekt | – Eine Klassengemeinschaft erleben | – Die Schule als Ort der Begegnung erleben und sich in die Schulgemeinschaft einbringen | – Außerschulische Veranstaltungen mit den Mitschülerinnen und Mitschülern besuchen und sich bei der Planung aktiv beteiligen | |
| Strukturgitter 3b: Natur, Zeitabläufe | ||||
| sinnlich-aufnehmend | handelnd-personalaktional | darstellend-bildlich-symbolisch | begrifflich-abstrakt | |
| sozialer Aspekt | – An Jahresfeiern und jahreszeitlichen Festen teilnehmen | – Jahresfeste mitgestalten – Lebendes in seiner Umgebung versorgen | – Verschiedene Landschaftsformen als Lebensraum des Menschen, der Tiere und der Pflanzen kennenlernen und sich dort angemessen verhalten | – Sich als Teil der Natur erkennen und damit verantwortungsbewußt umgehen |
4a: Arbeit, Freizeit, kulturelle Einrichtungen
4b: Wirtschaft, Dinge des täglichen Bedarfs
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ausgangspunkt für diesen Bereich sind die im Alltag der Schüler erlebbaren Gegenstände, Materialien, Werkzeuge und Zusammenhänge. Die sich im Schulalltag auf natürliche Weise ergebenden Situationen sollen aufgegriffen und als Lernanlässe genutzt werden.
Die Schüler sollen Fertigkeiten, Erkenntnisse und Einsichten erlangen, die es ihnen ermöglichen, gestaltend und so selbstbestimmt wie möglich am Zusammenleben teilzunehmen.
Teilnahme am gesellschaftlichen Zusammenleben bedeutet auch, sich in Verantwortung für Arbeit üben zu können, Möglichkeiten zu kennen, seine Freizeit zu gestalten und sich als Schüler bzw. Schülerin darauf verlassen zu können, daß die Schule den Übergang zur Erwachsenenwelt mitbereitet.
Aufgabe der Schule ist es, die Vermittlerin zwischen den Jugendlichen, deren Wegbegleiter sie für viele Jahre war, und den außerschulischen Freizeit- und Berufsbereichen zu sein. Ebenso hat sie die Aufgabe, sie auf konkrete Arbeits- und Wohnsituationen vorzubereiten.
Didaktische Grundsätze:
– In der Bemühung, die Gesamtpersönlichkeit der Schüler zu fördern, und sie zu größtmöglicher Selbständigkeit zu erziehen, muß Unterricht, Erziehung und Förderung dem Grundsatz verpflichtet sein, Gegenstände und Situationen an ihren natürlichen Orten aufzusuchen. Lernen findet nicht mehr nur am traditionellen Ort Schule statt, sondern dort, wo Leben in seinen verschiedenen Aspekten (Arbeit, Freizeit, Versorgung, Wohnen, Kommunikation, Öffentlichkeit) gemeinsam erlebt und erfahren wird. Die Rolle der Lehrer soll dabei beratend, helfend und in großem Maße partnerschaftlich sein.
– Die Schüler sollen eigene wirtschaftliche Bedürfnisse erkennen, sie ausdrücken und die Möglichkeiten zu ihrer Erfüllung abschätzen lernen. Um sich als Teil wirtschaftlicher Zusammenhänge erfahren zu können, müssen sie an überschaubaren Beispielen einfache Kenntnisse über Arbeit und Verdienst, Verständnis für das Versorgtwerden und Versorgen erwerben und grundlegende Zusammenhänge zwischen Arbeit, Geldverdienen und Geldausgeben im Hinblick auf eine selbständige Lebensführung, erfassen lernen.
Folgende Prinzipien sind für diese Phase schulischen Lernens bedeutsam:
Verbesserung der Selbstwahrnehmung mit dem Ziel, sich als eigenständige Person zu erfahren und aktiv auf sich aufmerksam zu werden
Teilnahme am Leben einer Gemeinschaft, in der Zuwendung von und zu anderen erfolgen kann
Verminderung der Pflegeabhängigkeit und Förderung der lebenspaktischen Selbständigkeit
Hilfe zur Loslösung aus den Primärbeziehungen und Unterstützung beim Einleben in angepaßten Wohnformen in einer neuen Gemeinschaft
Hilfe und Beratung beim Kennenlernen und Eingewöhnen in Arbeits- und Beschäftigungsplätze
Unterstützung bei der Wahl und beim Nutzen von Freizeit- und Erholungsangeboten.
| Strukturgitter 4a: Arbeit, Freizeit, kulturelle Einrichtungen | ||||
| sinnlich-aufnehmend | handelnd-personalaktional | darstellend-bildlich-symbolisch | begrifflich-abstrakt | |
| sozialer Aspekt | – Sich als Teil einer Gemeinschaft empfinden und gemeinsame Aktivitäten miterleben | – Sich als Gestalter gemeinsamer Aktivitäten (Arbeit, Spiel) fühlen und seinen Anteil am gemeinsam hergestellten Produkt sehen | – Zwischen Arbeit und Freizeit unterscheiden – In einer Gemeinschaft leben und Arbeitsprozesse mitgestalten | |
| Strukturgitter 4b: Wirtschaft, Dinge des täglichen Bedarfs | ||||
| sinnlich-aufnehmend | handelnd-personalaktional | darstellend-bildlich-symbolisch | begrifflich-abstrakt | |
| sozialer Aspekt | – Mit anderen teilen | – Sorgfältigen Umgang mit eigenen und anvertrauten Dingen pflegen | – Sich als Teil wirtschaftlicher Zusammenhänge erkennen und diese an überschaubaren Beispielen nachvollziehen können | |
Lehrstoff :
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| Neue soziale Bezüge kennenlernen | - Vertrauen zu neuen Bezugspersonen entwickeln |
| - Sich auf neue Kommunikationspartner einlassen | |
| - Mit Menschen, die sympathischsind, freundschaftliche Beziehungen aufbauen | |
| Erwachsen werden | - Sich aktiv an Vorhaben beteiligen und diese mitgestalten |
| - Sich auf neue Arbeitstätigkeiten, Wohnformen, Freizeitgestaltung und Sozialkontakte vorbereiten | |
| - Sich als eigenständige Person erfahren | |
| - Sich in seiner Lebensgeschichte und als Person angenommen fühlen | |
| - Eine positive Lebenseinstellung und Erwartungshaltung entwickeln | |
Präambel
Nur die aktive Teilnahme am Alltagsleben in einer Kultur ermöglicht es Menschen, die geltenden Werte, Bedeutungen und Mittel zu erwerben.
Kulturtechniken sind Mittel, mit denen man an der Kultur eines Volkes teilhaben kann. Sie können nur in kulturell eingebundenen Handlungsfeldern erfahrbar gemacht und erworben werden.
Kulturtechniken helfen die Welt, in der man lebt, zu ordnen.
Möglichst gute Beherrschung der Sprache, Lesen- und Schreibenkönnen sind die wichtigsten Mittel zur Bewältigung des Daseins in der heutigen Zeit. Es muß daher davon ausgegangen werden, daß sowohl die kleinste Verbesserung im Sprachverständnis und im Sprachausdruck als auch jede elementare, bruchstückhafte Aneignung der Fertigkeit des Lesens und Schreibens für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung ihrer Selbständigkeit, ihrer Lebenstüchtigkeit, ihres Selbstwertgefühls und ihrer Erlebnis- und Kontaktfähigkeit bedeutet.
Kinder erwerben die basalen Fähigkeiten, die sie zum Erlernen unserer entwickelten, abstrakten, symbolischen Kulturtechniken benötigen, üblicherweise im Alltag vor Schuleintritt. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind dabei auf Grund ihrer Behinderung auf besondere Unterstützung angewiesen. Viele werden wahrscheinlich diese Kulturtechniken nie losgelöst vom Alltagsleben, in dem diese „Kulturtechniken” Sinn und Bedeutung gewinnen, anwenden können.
Der Unterricht für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf muß sich daran orientieren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sprache ist ein wesentliches Mittel zwischenmenschlicher Verständigung. Dies gilt sowohl für die Ebene präverbaler Kommunikation als auch für die Ebene, auf der Sprache Trägerin von Sinn und Überlieferung ist.
Sprache als geistiger Besitz von Worten und deren Sinngehalt ist für den Menschen das Mittel zum Wahrnehmen und Erkennen des Seins. Sie erst ermöglicht bewußtes Denken und Lernen, das Mitteilen seiner Gedanken und das Übernehmen anderer Gedanken.
Der Erwerb jedes einzelnen Wortes und seiner Bedeutung bedeutet daher für die Lernenden eine Erweiterung dieser Möglichkeiten.
Aus diesem Grund soll die Verbesserung des Sprachvermögens auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf nicht nur im Mittelpunkt des Deutschunterrichts stehen, sondern überhaupt wichtigstes Unterrichtsprinzip allen Lernens darstellen.
Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf kann im allgemeinen eine altersgemäße Sprachentwicklung nicht erwartet werden. Häufig besteht auch ein großer Unterschied zwischen Sprachverständnis und Sprachgebrauch.
Didaktische Grundsätze:
– Nonverbale Äußerungen der Schüler sind kommunikative Angebote und als Vorstufe zum Spracherwerb zu verstehen.
– Die wirkungsvollste Form der Sprachschulung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf stellt die Konfrontation der Schüler mit wirklichen Gegenständen, Sachverhalten und Handlungen sowie deren Verbalisierung durch den Lehrer und durch die Schüler dar. Ausgangspunkt bei der Sprachschulung soll die von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Sprache (Herkunftssprache) sein. Ihre Diskriminierung ist zu vermeiden. Eine eventuell vorhandene Scheu zu sprechen soll in einer Atmosphäre der Sicherheit und des Vertrauens abgebaut werden.
– Kritik, Erfolgskontrolle und Korrekturen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Der Mut sich auszudrücken und die Freude am Sprechen sollen wichtiger sein als sprachliche Richtigkeit. Verstöße gegen Sprachrichtigkeit sind besser später durch geeignete Übungen zu beheben.
– Die behutsame Annäherung an die Schriftsprache geschieht durch Vorlesen, Erzählen, durch Reime, Lieder und durch den Einsatz von Medien.
– Auf theoretisches Grammatikwissen ist im allgemeinen zugunsten des Übens der funktionalen sprachlichen Sicherheit zu verzichten.
– Zu beachten ist, daß Sprachverstehen dem Lesen und Schreiben vorausgeht.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Leseunterricht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf umfaßt das Aneignen von Inhalten
1. aus enaktiver Darstellung (aus realen Gegebenheiten zB einen wirklichen Apfel als „Apfel” erkennen),
2. aus ikonischer Darstellung (aus Abbildungen realer Gegebenheiten in Form von Bildern, Zeichnungen, Skizzen usw. zB einen gezeichneten Apfel als „Apfel” erkennen),
3. aus Schriftzeichen und anderen Symbolen.
Während der psychologische Prozeß des „Lesens” enaktiver und ikonischer Darstellungen darin besteht, in den realen Gegebenheiten und Abbildungen Worte und ihre Sinngehalte zu erkennen, besteht das Lesen von Schriftzeichen darin, den Sinngehalt vorgegebener Worte wiederzubeleben, sich diesen Sinngehalt wieder vorzustellen. Voraussetzung für alle drei Formen des Lesens ist der geistige Besitz sowohl der zu lesenden Worte als auch deren Sinngehalt. Sprachpflege in Form von Begriffsbildung muß daher immer dem Lesen vorangehen.
Didaktische Grundsätze:
– Der Leseunterricht in der Schule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf beschränkt sich nicht nur auf das Lesen von Buchstaben und Schrift. Viele Schüler werden diese Stufe niemals erreichen können. Der Ausgangspunkt des Leseunterrichts wird das Erleben von Sinngehalten in allen Bereichen der menschlichen und gegenständlichen Umgebung der Schüler sein.
– Für die Mitteilung von Sinngehalten, die aus enaktiver und ikonischer Darstellung gewonnen wird, soll jegliche Form der Sprache anerkannt werden, von Mitteilung durch konkrete Handlungen über Gesten und andere Formen der Körpersprache bis zu schriftsprachlicher Benennung.
– Jede Form des Lesens von der Bezeichnung eines Hundes mit „Wauwau” bis zum naiv-ganzheitlichen Lesen eines Wortes kann für einzelne Schüler als Ziel gelten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unter Schreiben für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf soll jegliche Form des Festhaltens von Gedachtem verstanden werden. Dies kann in Form selbsterfundener Zeichen als persönliche Merkhilfe über bildhafte Formen der Darstellung bis zu lesbarer und der Rechtschreibung entsprechender Schrift geschehen.
Einfachste Niederschriften in Form graphischer oder bildhafter Notizen können dem einzelnen bereits wertvollste Dienste, etwa als Merkhilfen, als Unterstützung des Denkens, als Hilfe beim Ordnen von Gedanken usw. leisten und dadurch schon eine Hilfe bei der Bewältigung des Alltags sein sowie die Befähigung zur Ausübung eines Berufs verbessern.
Didaktische Grundsätze:
– Die Voraussetzung für das Schreiben, nämlich die Wahrnehmung von Richtung und Raumlage und von differenzierten Formen von Linien und Strichen, bedarf geeigneter Vorübungen.
– Da das Erlernen des Schreibens vielen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf große Mühe abverlangt, soll der Schwerpunkt beim Schreiben nicht auf Gestaltungsmomente gerichtet sein, sondern allein auf Entzifferbarkeit. Vorschreiben einer Mitteilung durch den Lehrer und Nachschreiben soll daher häufig praktiziert werden. Bei falsch geschriebenen Wörtern soll aus Gründen der Ermutigung das Richtiggeschriebene hervorgehoben und nicht das Falschgeschriebene gekennzeichnet werden. Bei Fehlerhäufung in einem Wort ist es am besten, dieses Wort zu löschen und die richtige Schreibweise vorzugeben und zu üben.
– Schüler, die durch eine Behinderung am Schreiben beeinträchtigt sind, können entsprechende andere Hilfen, wie elektrische Schreibmaschinen, Kopfstab oder Computer, benutzen.
– Eine Verbindung des „Schreibens” mit dem „Lesen” ist notwendig, da es sich um den gleichen Vorgang in umgekehrter Reihenfolge handelt (Kodierung – Dekodierung).
Lehrstoff:
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| Eingebundensein in soziale Bezüge und in ritualisierte Abläufe, in denen Sprache Bedeutung hat | - Zuhören lernen |
| - Auf Wünsche, Aufforderungen, Anordnungen u. dgl. eingehen | |
| - In ritualisierten Alltagshandlungen sprachlich richtig reagieren | |
| - Gefühle ausdrücken und bei anderen wahrnehmen | |
| Anzeichen als Teil einer zukünftigen Handlung erkennen | – Bestimmte Tages-, Wochen- und Jahreszeiten mit bestimmten Tätigkeiten und Vorgängen verbinden |
| – Die Reihenfolge von Handlungen und Vorgängen vorhersehen | |
| – Erlebte Handlungen und Vorgänge beschreiben und zukünftiges Geschehen vermuten | |
| – Aus Anzeichen, Hinweisen auf dahinterliegende Gegenstände, Sachverhalte und Handlungen schließen |
Bildungs- und Lehraufgabe:
Mathematikunterricht ist als integrativer Anteil am gesamten Unterricht zu verstehen. Der Unterricht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf muß sich daher auf die individuell entwickelten Voraussetzungen, die die einzelnen Schüler bereits mitbringen, beziehen und diese erweitern. Elementare Fertigkeiten und Fähigkeiten sind notwendig für die Bewältigung von Problemstellungen des Alltags. Sie ermöglichen, die Umwelt zu erschließen, zu verstehen und zu strukturieren.
| In den Bereichen | Person und Gemeinschaft |
| Zeit und Raum | |
| Objekte der Umwelt | |
| Mengenbildung (Zahlbegriffsbildung) und Mengenoperationen (Rechenoperationen) | |
stellen sich Probleme, deren Bewältigung nur über das Bereitstellen mathematischer Erfahrungsmöglichkeiten erfolgen kann.
Lernangebote, an denen die Schülerinnen und Schüler durch eigenes Handeln Erfahrungen sammeln können, sind Voraussetzungen für die Entwicklung mathematischen Denkens. Nur über das „Durchlaufen” von Handlungs- und Bildebene können sie zur Symbolebene gelangen. Sie lernen so nach und nach Begriffe und Ordnungen – auch abstrakter Art – wobei die anfangs individuellen Symbole zu allgemeingültigen Zeichen führen. Dieses Lernen wird am besten gefördert, wenn die Schüler allein oder in Gruppen tätig sein können; Kooperationen in kleinen Teams werden dabei sehr häufig eingesetzte Arbeitsformen sein, wobei Lernanlässe über vielfältige Medien zu einer Lernatmosphäre führen.
Didaktische Grundsätze:
1. Mathematik – Person und Gemeinschaft
Für den Mathematikunterricht mit schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern bedeutet dies:
– daß Unterricht für die Schüler Möglichkeiten schaffen muß, die soziale und physische Welt in der Klasse mitzugestalten, umzugestalten und mit ihren entwickelten Handlungsmöglichkeiten für sich zu vereinnahmen;
– daß Unterricht für die Schüler die Möglichkeit bieten muß, sich mit Ihren Kollegen zu messen.
– daß es von großer Bedeutung ist, wie mit Grenzüberschreitungen (und sich möglicherweise daraus ergebenden Konflikten) umgegangen wird;
– daß die Lehrer im Unterricht nach motivierenden Möglichkeiten suchen müssen, damit die Schüler auf ihrer jeweiligen Entwicklungsstufe die entwickelten mathematischen Ordnungen als so wertvoll erachten, daß sie sich der Mühe unterziehen wollen, sie sich zu eigen zu machen.
Bei allen Tätigkeiten erlebt jede Schülerin bzw. jeder Schüler, daß sich Gruppen bilden, die sich ändern, sich in ihrer Zusammensetzung neu bilden usw.. So lernen die Schüler allmählich ein Regelbewusstsein und ein Regelverständnis, das es ihnen ermöglicht, mit den Menschen ihrer Gemeinschaft zusammenzuarbeiten und die Umwelt zu mathematisieren.
2. Mathematik – Zeit und Raum
Das Gemeinschaftsleben wird auch durch Zeit und Raum strukturiert. Im immer wiederkehrenden Tages- und Wochenablauf erleben die Schüler zB das zeitliche Hintereinander, und allmählich wird der Tagesablauf bzw. der Wochenablauf durch die zeitliche Gliederung überschaubar.
Alle Wahrnehmungen und Handlungen vollziehen sich in der Zeit. Somit stellt die Orientierung in der Zeit, dh. die zeitliche Strukturierung von Wahrnehmung und Handlung einen wichtigen Baustein des Lernens dar.
Die Zeit ist ein wesentlicher Orientierungsfaktor für das Zusammenleben. Das Gefühl für Gleichzeitigkeit und zeitliches Nacheinander erlangt im Bereich der Mathematik zB beim Erlernen des Zählens Bedeutung.
Die Gegenwart ist der Ausgangspunkt für den entsprechenden Lernprozeß. Von da aus kann erinnert oder vorausgedacht werden. Zeitliche Beziehungen zwischen Ereignissen werden hergestellt, eine zB für das Beherrschen von Rechenoperationen wichtige Teilfertigkeit.
Ein weiterer Aspekt der Dimension Zeit im Zusammenhang mit Lernen ist die Fähigkeit der zeitlich-räumlichen Koordination. Da die Schüler in Zeit und Raum leben, sind sie gezwungen, Zeit- und Raumerfahrungen zu verbinden.
Die Orientierung im Raum geht vom eigenen Körper aus.
Der durch das Körperschema geschaffene Bezugsrahmen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die eigene Raumlage und die Raumlage von Objekten zu erkennen und räumliche Beziehungen zu erfassen.
Geometrische Fähigkeiten wie „Erfassen der Raumlage” und „Erkennen räumlicher Beziehungen” gehen als Teilleistungen in die simultane und gliedernde Mengenerfassung ein und damit in den Aufbau von Zahlvorstellungen.
3. Mathematik – Objekte der Umwelt
Mathematische Grunderfahrungen mit Objekten werden auf zwei Wegen, die teilweise parallel verlaufen, gewonnen:
a) durch den individuellen Umgang mit Objekten und
b) durch den kulturellen Umgang mit Objekten.
ad a) Der Körper dient als erstes Objekt. Eigenschaften und Beschaffenheit der nächsten Umgebung werden zunächst noch undifferenziert und wenig getrennt von der eigenen Person erlebt.
Nach und nach werden Gegenstände berührt, in den Mund genommen, in Bewegung versetzt ... Der dabei erzeugte Effekt spielt eine wesentliche Rolle.
Erst als nächster Schritt werden Gegenstände für sich interessant. Ihre Eigenschaften werden erprobt, verglichen, eingeordnet.
ad b) Der individuelle Umgang mit Objekten hängt von den jeweiligen kulturellen Gegebenheiten, Normen und Werten ab. Er ist einbezogen in Alltagshandlungen, die in ihrer Wiederholung Sicherheit und Strukturierung von Zeit und Raum gewähren. Der Gebrauchswert von Gegenständen kann wiedererkannt und richtig eingeschätzt werden.
Die Klärung von Besitzverhältnissen (zB das gehört mir, das dir) ist die notwendige Voraussetzung für Tauschwertabstraktionen, die eine Basis unserer kulturell entwickelten, mathematischen Problemlösestrategien darstellt.
Für den Mathematikunterricht ist von großer Bedeutung:
– Eine Auswahl von verfügbaren und ihrem Gebrauchswert adäquat verwendbaren Gebrauchsgegenständen.
– Die Abstimmung der Angebote und Schwerpunkte auf den jeweiligen Entwicklungsstand der Schüler.
– Die Möglichkeit der Teilnahme an der Planung, Gestaltung und Veränderung des Alltagslebens.
– Die Möglichkeit, Eigentum zu besitzen und zu erhalten.
4. Mathematik – Mengenbildung (Zahlbegriffsbildung und Mengenoperationen (Zahloperationen)
Das Umgehen mit Objekten führt zur Bildung von Mengen. Das Zusammenfassen von Objekten zu einer Menge und das Vergleichen von Mengen führt zu den grundlegenden geistigen Ordnungsprinzipien und ermöglicht dadurch erst die Zahlbegriffsbildung. Das Operieren mit Mengen führt hin zu den Rechenoperationen und damit zur Fähigkeit, die Umwelt rechnerisch durchdringen zu können.
Lehrstoff:
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| Mathematische Entwicklung unter dem personalen Aspekt | – Die physische Welt in der Klasse mitgestalten |
| – Die soziale Welt in der Klasse mitgestalten | |
| – Sich messen können | |
| – Grenzen erkennen und anerkennen können | |
| – Konflikte austragen lernen | |
| Mathematische Entwicklung unter dem sozialen Aspekt | – Eine Gruppe als Menge erleben |
| – Gruppen vergleichen | |
| – Gruppen verändern | |
| – Regeln erkennen und einhalten |
Bildungs- und Lehraufgabe:
Musikalisch-rhythmische Arbeit ermöglicht Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eine Chance auf Ausdruck ihrer Befindlichkeit, den sie auf Grund verschiedener Wahrnehmungsbeeinträchtigungen sonst möglicherweise nicht realisieren können.
Musikalisch-rhythmische Angebote können hier ein wichtiges Vehikel sein, um die Wahrnehmung von Kontaktangeboten zu ermöglichen und somit eine Anbahnung von Kommunikation zu erreichen. Soll diese eine Chance haben, so muß auch im pädagogischen Wirken der Lehrer der emotionale Gehalt mitschwingen. Die Schüler müssen nicht nur hören, sondern nachgerade spüren bzw. erleben können, daß sie selbst gemeint sind.
Musik und Bewegung sind eng verbunden. Musikalisch-rhythmische Erziehung bedient sich dieses Zusammenspiels und erreicht die Schüler ganzheitlich. Ihre Bewegungsfähigkeit zu nützen und zu verbessern, ist ein wichtiges Anliegen der Musikalisch-rhythmischen Erziehung. Dabei können Bewegungsmöglichkeiten erfahrbar gemacht und erweitert werden. So gewinnen die Schüler zunehmend auch an innerer Sicherheit.
Didaktische Grundsätze:
– In der musikalisch-rhythmischen Arbeit ist ein hinreichend breites Angebot an Instrumenten, technischen Hilfsmitteln, Tonträgern und Büchern zu verwenden. Einfach zu handhabende Melodie- und Rhythmusinstrumente, verschiedene, das Orff-Instrumentarium ergänzende, außereuropäische Instrumente sowie spezielle Zupf- und Blasinstrumente können das Grundinstrumentarium erweitern und sind inzwischen zu einer fast notwendigen Ergänzung geworden.
– Auch elektronische Instrumente sind zielgerecht in der Arbeit mit behinderten Menschen einsetzbar. Für bestimmte Schülergruppen und Anwendungszwecke gehören dazu zB Keyboard, Synthesizer, Mikrofone, Verstärkeranlage, leistungsfähige Lautsprecherboxen. In der musikalisch-rhythmischen Arbeit sind grundlegende Kenntnisse über unterschiedliche Wirkungsweisen musikalischer und klanglicher Phänomene eine unentbehrliche methodische Voraussetzung für eine gezielte Unterrichtsarbeit.
– Rezeptives Hören kann zu atmosphärischem Wohlbefinden und zur Entspannung beitragen. Hier hat Musik regulative Wirkung und fördert das Assoziationsvermögen.
– Aktives instrumentales Musizieren kann direkt zur Förderung von Koordination, Konzentration und Ausdauer sowie zur Anregung von Phantasie und Kreativität führen, und kann auch zur Hebung des Selbstwertgefühls und zum positiven Erleben von Gemeinschaft beitragen.
Lehrstoff:
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| Musikalisch-rhythmische Angebote der Außenwelt als Kontakt und Zuwendung erleben | – Musikalische Kontaktangebote annehmen |
| – Blickkontakt, Lächeln, …als erste soziale Leistung erleben | |
| – Aktiv am Gruppenspiel teilnehmen | |
| Angebote der Außenwelt als emotional bedeutsam erleben | – Spezifische Klangereignisse aus der Vielfalt der Geräusche als signifikant wahrnehmen und sie als affektiv bedeutsam erleben |
| – Signifikante Klangerlebnisse wiedererkennen | |
| Akustisch – vibratorische Angebote aufnehmen und differenzieren können | – Seinen Körper als Klanginstrument erleben |
| – Die unterschiedlichen Wirkungen verschiedener Klangquellen und verschiedener Materialien erleben | |
| Klang und Stille als unterschiedliche Qualitäten erleben verschiedene Tempi als bedeutsam erfahren |
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ästhetische Erziehung bzw. ästhetische Bildung umfaßt als Begriff nicht nur die Welt der anschaubaren Objekte und Ereignisse, sondern als „Methode” auch handelnd-verstehende Arten ihrer Erschließung und Gestaltung bzw. Wege des Selbstverstehens.
So werden im Laufe des Prozesses einer ästhetischen Bildung am Anfang gerade die Arten der Erschließung der Umwelt dominieren. Auf sinnlich taktil-motorische Weise wird zB „DAS WEICHE” oder „DAS WEICH-SEIN” erst als Erlebnis erfahren, das dem „ICH” angenehm ist, bzw. beim „ICH” ein angenehmes Gefühl erzeugt. Erst in der Folge entsteht die Erkenntnis „des Weichen” als eine Eigenschaft bestimmter Objekte: so entsteht also auch der Begriff des „ICH” gegenüber dem „ANDEREN”.
Aus diesem Verständnis heraus kann sich dann die Erkenntnis der Intermodalität (zarte Klänge, weicher Stoff, Pastellfarben) entwickeln, welche einerseits zum eigenen autonomen Umgehen mit dieser Eigenschaft und ihrer Gestaltung führt, und die andererseits den Grundstein des Zeichen- bzw. Bildverständnisses bildet, das wieder die Einsicht in einen bildnerischen Kanon ermöglicht.
Didaktische Grundsätze:
– Jede Arbeit mit Schülerinnen und Schülern zur Förderung eines Wahrnehmungsprozesses setzt handlungsorientierte (sinnlich, taktil-motorische) Erfahrungsmöglichkeiten voraus. Nur durch „Aktion-Reaktion” besteht die Chance einer Internalisierung des Wahrgenommenen und Erlebten.
– Die Bildungsarbeit bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erfordert in vielen Bereichen der ästhetischen Erziehung eine Einzelbetreuung. Die jeweilige Entwicklungsphase bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten von physischen Fertigkeiten der Schüler sind zu bedenken. Dabei kommt es auf gute Beobachtung und kreative Erfindungskraft in der Ausschöpfung von Einsatz- und Umgangsmöglichkeiten mit Werkzeugen, Materialien und Hilfsmitteln an.
– Das individuelle Eingehen auf die Schüler, die Achtung der kindlichen Vorlieben und Emotionen, ihrer gestalterischen Handlungen und der dabei entstehenden Werke sind im Rahmen des Aufbaus ihrer Selbstachtung und Selbsteinschätzung wesentliche Voraussetzungen.
Die Schüler sollen ermutigt werden, selbst auszuwählen, eigenen Wünschen nachzugeben, persönliche Ideen auszuführen. Bei allen Förder- und Stützaktivitäten im Bereich der ästhetischen Erziehung bzw. Bildung soll nicht aus dem Blick verloren werden, daß
– die Genußfähigkeit der Schüler bezüglich der Wahrnehmung und des Gestaltens der eigenen Umwelt gestärkt,
– das Verändern der Umwelt durch eigenes Handeln der Schüler ermöglicht und
– durch Stärkung der Wahrnehmungskompetenz der Schüler der Aufbau und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihres Selbstbewußtseins und ihrer Selbstachtung angestrebt werden soll.
Lehrstoff:
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| Mit Hilfe anderer Spuren machen | – Hilfestellungen annehmen |
| – Mit Hilfe anderer Spuren machen | |
| – Reizunterschiede wahrnehmen | |
| – Vorlieben für bestimmte Reize entwickeln | |
| – Den Wunsch nach Beteiligung an einer Tätigkeit äußern | |
| – Auch die Wünsche anderer Gruppenmitglieder akzeptieren | |
| Spuren machen | – Seinen Körper ganzheitlich in bezug auf die sich ändernde Umwelt erfahren |
| – Sich linear bewegen, einen Körperteil linear im Medium bewegen | |
Bildungs- und Lehraufgabe:
Tätigsein in der Gemeinschaft ist ein wesentlicher Bestandteil menschlichen Daseins. Dabeisein, Mithandanlegen, den Anfang und das Ende einer Arbeit miterleben dürfen, sind wichtige persönliche und soziale Erfahrungen, auch wenn ein kognitives Erfassen, ein ständiges Arbeiten in der Gruppe für den einzelnen nicht immer möglich ist.
Der Unterricht in Werkerziehung verfolgt das Ziel, die Schüler zu manueller Geschicklichkeit und zu sachgemäßem Umgang mit Material und Werkzeug sowie zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu führen. Er soll die Schüler zu einfachen Arbeiten und Hilfsdiensten im Haushalt, in geschützten Werkstätten oder im Berufsleben befähigen.
Didaktische Grundsätze:
– Materiale Erfahrungen können nur gemacht werden, wenn sich die Schüler handelnd mit ihrer Umwelt auseinandersetzen und diese im aktiven Experimentieren und Erkunden zu entdecken suchen. Die Lust am Gestalten ist nicht nur Anreiz zu besseren Leistungen, sondern auch Ausdruck der Freude in der Begegnung mit der Welt. Das Material, die Handlung sollten nicht mehr nur Mittel zum Zweck der Förderung, sondern auch Mittel zur Gestaltung der Umwelt und der eigenen Persönlichkeit sein.
– Die Schüler sollen durch das Erlernen verschiedenster einfacher handwerklicher Fertigkeiten wie Falten, Sägen, Hobeln, Sticken, Nähen, Applizieren, Flechten, Biegen, ... erfahren, daß Materialien die ihrer Beschaffenheit angemessene Handhabung und Bearbeitungsform fordern. Sie sollen auch eigene Wünsche äußern, Pläne entwerfen und überlegen, wie diese zu realisieren sind. Die Erzeugung eines Gegenstandes ist Anlaß dafür, erlernte Fähigkeiten und sein eigenes Arbeitspotential als bedeutend und persönlich befriedigend zu erleben.
– Das Kennenlernen von Betrieben und Arbeitsstätten bedeutet für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, erste Schritte aus der bekannten Umwelt wie Familie, Heim, Wohngemeinschaft und Schule zu machen. In dieser neuen Umgebung lernen sie wechselnde soziale Situationen kennen und langsam in ihre neue Rolle hineinzuwachsen.
Soziale Arbeitsformen (Einzel-, Partner-, Gruppen-, Serien-, Fließbandarbeit) ermöglichen die Einsicht, daß durch Arbeitsteilung ein gemeinsames Produkt geschaffen werden kann.
– Durch die Vermittlung von grundlegendem Wissen im Umgang mit Maschinen und EDV-unterstützten Geräten soll den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, Arbeitsvorgänge leichter zu bewältigen und ein Grundwissen für die Arbeitswelt zu sammeln.
Lehrstoff:
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| Sich am schöpferischen Tun beteiligen | – Bei gemeinsamen Arbeiten dabei sein |
| – Zulassen, daß vertraute Personen bei neuen Materialerfahrungen helfen | |
| – Sich zu grundlegenden Tätigkeiten anleiten lassen | |
| Dinge und Materialien in der persönlichen Umwelt kennenlernen, die neugierig machen, die man nicht oder sehr gerne mag | – Feststellen, daß man bestimmte Materialien gern mag |
| – Feststellen, daß man mit bestimmten Materialien nicht gerne hantiert | |
| – Sich dadurch ausdrücken, daß man mit verschiedenen Materialien manipuliert | |
| Verschiedene Gestaltungsmaterialien kennenlernen nd vielseitige Erfahrungen mit ihnen sammeln | – Verschiedenste Gestaltungsmaterialien kennenlernen (Garn, Gewebe, Papier...) |
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht zielt auf eine ganzheitliche Entwicklungsförderung der Schüler ab. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, mit Materialien und Gegenständen zu hantieren, zu experimentieren und zu spielen, die in jedem Haushalt vorkommen.
Befinden sich Schüler noch auf einem sehr frühen Entwicklungsniveau, wird die Reduktion auf prägnante Grunderfahrungen und grundlegende Prozeßerfahrungen unabdingbar sein, denn erst vereinfachte Lernangebote bereiten auf das Miterleben komplexer Prozesse vor.
Organisieren, Planen und Kochen von Speisen als Grundlage für eine spätere selbständige Lebensführung sowie die Kenntnisse über gesunde Ernährung sollten Inhalte eines Unterrichts in Ernährung und Haushalt für Schüler sein, die in der Lage sind, sich entsprechend mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen.
Im Lebensbereich Haushalt ist der Umgang mit Geld, Maßen und Gewichten unumgänglich. Ist das Erlernen und Festigen des Umgangs mit Geld, Maßen und Gewichten auch Teil kulturtechnischer Übungen, so bietet der Unterrichts in Ernährung und Haushalt die zwingende Notwendigkeit der praktischen Umsetzung.
Didaktische Grundsätze:
– Bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer geistiger Behinderung ist für den Bezug zur dinglichen Welt das orale Erleben im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme grundlegend. Die pädagogische Aufgabe besteht darin, die Nahrungsaufnahme als menschliche Begegnung zu gestalten und Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten beim Essen haben, durch Geduld und warmherzige Zuwendung die Nahrungsaufnahme ein wenig zu erleichtern.
– Grunderfahrungen beim Kochen, Wäschewaschen und beim Saubermachen müssen so angeboten werden, daß sie für die Schüler unmittelbar als relevant erlebt werden können. Der Unterrichts in Ernährung und Haushalt bietet ihnen die Möglichkeit, außerhalb des Klassenzimmers Räume in ihren verschiedenen Funktionen kennenzulernen und zu benützen.
– Durch regelmäßiges Einkaufen mit gezielten Einkauftsaufträgen gewöhnen sich die Schüler an bestimmte Geschäfte und an bestimmte Anordnungen der Ware im Supermarkt und entwickeln zunehmend ein richtiges Kaufverhalten.
– Um möglichst selbständig leben zu können, ist die Planung einer Mahlzeit und eines Einkaufes grundlegend.
– Arbeit im Haushalt wird durch Geräte entscheidend erleichtert. Es ist notwendig, diese, zum einem mit dem Ziel Arbeit zu erleichtern, zum anderen, um einfache Erledigungen im Haushalt selbständig durchführen zu können, einzusetzen.
Lehrstoff:
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| Pflegemaßnahmen und Hilfestellungen bei der Verrichtung von alltäglichen Handlungen erleben | – Eine Tischgemeinschaft erleben |
| – Erleben, daß die eigene Wäsche gepflegt wird | |
| – Erleben, daß der eigene Körper gepflegt wird | |
| Sich beim Essen wohl/unwohl fühlen | – Sich bei der Nahrungsaufnahme wohl bzw. unwohl fühlen und versuchen, dies auszudrücken |
| Verschiedene Nahrungsmittel kennenlernen – beim Zubereiten einfacher Speisen beteiligt sein | Nahrungsmittel in verschiedensten Qualitäten kennenlernen |
| Mahlzeiten und Zeiten für Pflegemaßnahmen Erleben | Das Essen und die Pflegesituation als immer wiederkehrendes Element im Tagesablauf erfahren |
| Räumliche Dimensionen erleben, die den speziellen hauswirtschaftlichen Handlungen innewohnen | – Raum-Lage-Veränderungen beim Essen erleben |
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Bewegungserziehung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf soll den engen Zusammenhang von Wahrnehmen, Erleben, Bewegen und Handeln betonen. Bewegung wird deshalb nicht allein auf den Körper bezogen, sondern bringt die Gesamtpersönlichkeit zum Ausdruck und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Sinne umfassen die Inhalte und Methoden der Bewegungserziehung mehr die Bereiche Psychomotorik/Motopädagogik als den traditionellen Sportunterricht.
Die Bewegungserziehung soll durch gezieltes und variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen sowie durch erlebnisbetonte Lern- und Spielsituationen die Körper- und Umweltwahrnehmung, die Orientierung sowie die Sozialwahrnehmung verbessern.
Die Entwicklung der einzelnen Schüler zu einer harmonischen Gesamtpersönlichkeit soll Ziel dieses Unterrichts sein.
Die Inhalte der Bewegungserziehung richten sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler. Sie umfassen einfachste Bewegungserfahrungen und basale Stimulation genauso wie den Bereich des Sports.
Sportliche Leistungsfähigkeit ist nicht das Ziel, aber sportliche Leistungen, wie zB das Erlernen einer Sportart, sollen dennoch ihren Platz in der Bewegungserziehung finden und wenn möglich angestrebt werden.
Entscheidend für die Auswahl der Inhalte ist immer der Entwicklungsstand, die speziellen motorischen Fähigkeiten und das Interesse der Schüler.
Der Unterricht soll Schwerpunkte in den Bereichen Selbst- und Körpererfahrung (Ichkompetenz) und Materialerfahrung (Sachkompetenz) setzen und Sozialerfahrung (Sozialkompetenz) vermitteln.
Didaktische Grundsätze:
– Als Ausgangspunkt der Förderung sollen nicht die Defizite der Schüler angesehen werden, sondern deren Fähigkeiten, um ihnen ihr eigenes Potential erfahrbar zu machen und die Lust an der Bewegung zu wecken und zu nutzen.
– Ohne Bewertung soll jede Schülerin bzw. jeder Schüler frei und ungezwungen eigene Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen vorgegebener Spiel- und Lernangebote suchen und erfahren können.
– Phasen der Spannung, des intensiven Sichbewegens und Phasen der Entspannung, der Ruhe, sollen einander sinnvoll ergänzen.
– Es soll möglichst wenig in Leistungsgruppen, sondern hauptsächlich in integrativen Gruppen gearbeitet werden.
– Erziehung durch Bewegung ist gleichfalls als ein Unterrichtsprinzip zu verstehen und beschränkt sich daher nicht auf 3 Wochenstunden im Turnsaal oder Sportanlage.
Lehrstoff:
| Handlungsfeld | Lerninhalte/Lernziele |
| 1. Selbst- und Körpererfahrung (Ichkompetenz) | – Den Körper sensibilisieren |
| – Den Körper wahrnehmen | |
| – Ein Körperschema ausbilden | |
| – Sich im Raum orientieren | |
| – Auge-Hand-Koordination aufbauen | |
| – Körper-Zeit-Erfahrung (zeitliche Bewegungskontrolle) machen | |
| – Konzentrations- und Sinnespiele durchführen | |
| 2. Materialerfahrung (Sachkompetenz) | – Materialeigenschaften wahrnehmen |
| – Mit den Händen verschiedene Gegenstände spüren |
Deutsch in der Deutschförderklasse
1. bis 4. Schulstufe
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Ab 5. Schulstufe
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Weitere Pflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie im Sechsten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ausgehend von den Inhalten in den lebensbedeutsamen Handlungsfeldern hat der Unterricht in den unverbindlichen Übungen Schwerpunkte zu setzen, die den Neigungen, Interessen und Begabungen der Schüler entsprechen und deren kulturtechnische Fertigkeiten vertiefen. Um den Neigungen und Begabungen der Schüler nachkommen zu können, müssen die Angebote so breit gefächert sein, daß den Schülern das Ordnen und Begreifen der Dinge um sie, die Übung und Anwendung sprachlicher Kompetenzen und der geschriebenen Sprache sowie die Vertiefung mathematischer Kenntnisse ermöglicht wird.
Didaktische Grundsätze:
Anlaß unterrichtlichen Handelns sind sowohl Situationen des täglichen Lebens, zu deren Bewältigung kulturtechnische Fertigkeiten benötigt werden, als auch Unterrichtssequenzen, die es den Schülern ermöglichen, ihre Kompetenzen auszubauen, diese zu üben und zu festigen. Dabei ist auch den Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniken Rechnung zu tragen.
Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):
Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sowie ausgewählte Angebote aus den Lehrplänen anderer Schularten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Informationen über und Kontakte zur Arbeits- und Berufswelt sollen dazu beitragen, die Schüler in der Übergangsphase auf einen späteren Übertritt in das Leben vorzubereiten. Darüber hinaus soll der Unterricht Interesse an einer künftigen Arbeits- und Erwerbstätigkeit wecken, individuelle Neigungen der Schüler berücksichtigen sowie überhöhte Erwartungen in realistische Bahnen lenken.
Didaktische Grundsätze:
Damit die Schüler einen ihrer Fassungskraft entsprechenden Einblick in die Arbeits- und Berufswelt erhalten, ist die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte von besonderer Bedeutung. Dabei wird es notwendig sein, den Lernort Schule auch zu verlassen, damit die Schüler im Rahmen einschlägiger Schulveranstaltungen konkrete Berufsfelder kennenlernen.
Auch der Einsatz audiovisueller Anschauungsmittel bzw. die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken soll die Vorbereitung auf das Berufsleben unterstützen.
Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):
Die Lerninhalte orientieren sich am Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und der Allgemeinen Sonderschule mit den jeweils erforderlichen Anpassungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ein breit gefächertes Angebot an instrumentalen, vokalen und experimentellen Musikerlebnissen sollen den Schülerinnen und Schülern ein Mehr an Ausdrucksfähigkeit und Lebensqualität eröffnen. Durch das Erleben und die Wirkung von Rhythmus und Melodie sollen Gemeinschaftserlebnisse und eine Verbesserung der Sozialkontakte gefördert werden.
Die Ästhetisch-bildnerische Erziehung soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich in den Bereichen Graphik, Malerei, Plastik, Objekt und Raum, Spiel und Aktion lustvoll zu betätigen und aus dem eigenen sowie aus dem bildnerischen Schaffen anderer Freude, Bereicherung und Anregung zu erfahren.
Der Unterricht soll mit Werkmitteln und Verfahren in den angeführten Bereichen vertraut machen, sodaß sich die Schüler auf bildnerische Weise mitteilen und bildnerische Mitteilungen anderer verstehen können.
Didaktische Grundsätze:
Im Mittelpunkt der Musikalisch-rhythmischen Erziehung steht das musikalische Handeln. Die Selbsttätigkeit der Schüler wird angeregt durch eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten, bewußtes Aufnehmen und Auseinandersetzung mit Musik.
Musikalisch-rhythmische Erziehung entfaltet die emotionalen, kognitiven, psychomotorischen, kreativen und sozialen Fähigkeiten und dient so der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist dies durch ausgewogenen Wechsel der Lernbereiche und die Arbeitsweisen entsprechend zu berücksichtigen.
Die individuellen bildnerischen Ausdrucksformen der Schüler sind anzuerkennen und zu schätzen. Wertungen der Lehrkraft sind vor allem im Sinn einer positiven Verstärkung einzusetzen.
Wo immer es im Bereich der Ästhetisch-bildnerischen Erziehung möglich ist, soll das Eingebettetsein in eine Gruppe durch kooperatives Tun und Verhalten erlebt werden.
Jede didaktische Entscheidung soll sich nicht nur an fachlichen Gesichtspunkten orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit der einzelnen Schüler am wirksamsten gefördert werden kann.
Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):
Ausgewählte Bereiche aus den Pflichtgegenständen Musikalisch-rhythmische Erziehung und Ästhetisch-bildnerische Erziehung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel dieser Unterrichtsveranstaltung ist die Förderung individueller Neigungen und Fähigkeiten als Vorbereitung einer sinnvollen Nutzung der Freizeit bzw. von Freizeitangeboten.
Didaktische Grundsätze:
Im Mittelpunkt des Unterrichts muß das Bemühen stehen, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten bzw. vorhandene außerschulische Angebote kennenzulernen und in Anspruch zu nehmen.
Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):
Als Lerninhalte kommen Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und, nach entsprechender Adaptierung, die im Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule enthaltenen Angebote in Betracht.
Bildungs- und Lehraufgabe :
Im Vordergrund dieses Unterrichts stehen Angebote für vielfältige sportliche Betätigungen, deren Inhalte sowohl durch variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen als auch durch das Kennenlernen und Ausüben verschiedener Sportarten bestimmt sind.
Didaktische Grundsätze:
Dieser Unterricht dient vor allem der Schulung von Körperwahrnehmung, dem Erleben der eigenen Körperbeweglichkeit und dem Erlernen von Sportarten im Hinblick auf sinnvolle Freizeitgestaltung.
Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):
Als Lerninhalte bieten sich ausgewählte Übungsbereiche aus dem Pflichtgegenstand Bewegungserziehung und Sport an, die den besonderen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Erfordernissen gerecht werden.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch zusätzliche Maßnahmen im Sinne der therapeutischen und funktionellen Übungen gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes, wie zB die Durchführung von Sprachheilkursen, physio- und ergotherapeutische Übungen, motopädagogische und musiktherapeutische Angebote, Mobilitätstraining oder heilpädagogisches Reiten, soll eine Verminderung der Folgewirkungen bestehender Behinderungen erreicht werden.
Didaktische Grundsätze:
Die therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus der individuellen Behinderung der Schüler, wobei eine klare Abgrenzung zu ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen vorzusehen ist. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung der Lehrer sowie ausreichende räumliche und materielle Ausstattung.
Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):
Inhalte der einzelnen therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus den Lerninhalten bzw. Lernzielen der einzelnen Pflichtgegenstände des jeweils entsprechenden Sonderschullehrplans.
Bildungs- und Lehraufgabe:
In der Schule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf hat Darstellendes Spiel eine besondere pädagogische Funktion.
Darstellendes Spiel fördert die Wahrnehmung, das Entdecken eigener Ausdrucksmöglichkeiten und provoziert aktives Handeln. Es ermöglicht personale und soziale Lernprozesse und bietet jene Vielfalt, die notwendig ist, den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.
Didaktische Grundsätze:
Durch diesen Unterrichtsgegenstand können die Schüler in grundlegenden Bereichen der Entwicklung gefördert werden.
Bewegungsmöglichkeiten und Ausdrucksformen des Körpers und der Sprache werden erfahren und ständig erweitert.
Durch sinnlich-praktisches Handeln gelangen die Schüler zu Welterfahrung. Prozesse des Experimentierens, Improvisierens und des Erlernens szenischer Darstellungen sollen in Gang gesetzt werden.
Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):
Als Lerninhalte bieten sich an: Elemente der Musikalisch-rhythmischen Erziehung, Tanz, Improvisationen, Wahrnehmungs- und Sensibilisierungsübungen, Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern, Rollenspiele, Puppenspiele, Schattentheater, Experimente mit Maske und Verkleidung; Experimente mit Dias bzw. Videos.
Für die unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff dieses Abschnittes anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Der Lehrplan der Sondererziehungsschule (Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder) gilt für Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionaler Benachteiligung und/oder besonderen erzieherischen und unterrichtlichen Bedürfnissen. Einer Beschulung nach diesem Lehrplan geht eine umfassende interdisziplinäre Diagnostik voraus.
Für diese Schülerinnen und Schüler gelten je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Lehrplan der Volksschule (Anlage A), Lehrplan der Mittelschule (Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, Anlage 1), der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (Anlage C 1) oder der Lehrplan der Polytechnischen Schule (BGBl. II Nr. 236/1997 in der jeweils geltenden Fassung).
Der Lehrplan für erziehungsschwierige Kinder verfolgt verstärkt erziehungsbetonte und sozial integrierende Ziele und stellt dabei verhaltenspädagogische Bemühungen und Arbeitsbedingungen in den Vordergrund.
Über die allgemeinen Bildungsziele der Schularten hinausreichend stellt die Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen und die Entwicklung der Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler das spezifische Erziehungsziel der Sondererziehungsschule dar, um ihnen die aktive Teilhabe am schulischen, gesellschaftlichen und künftigen beruflichen Leben zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Einsicht in die eigenen Verhaltens- und Bewältigungsmuster gewinnen und Verhaltensalternativen entwickeln,
- ihre Lebenserfahrung und ihre Lebensbedingungen reflektieren und verstehen,
- Möglichkeiten der Verhaltensänderung kennen lernen und in der Lage sein, Unterstützung anzunehmen,
- sich der eigenen Ressourcen bewusst werden und diese einsetzen sowie nutzen können,
- Selbstwert und Selbstvertrauen sowie Beziehungs- und Bindungsfähigkeit auf- bzw. ausbauen und
- Zukunftsperspektiven entwickeln.
Den Schülerinnen und Schülern soll ein Lernumfeld geboten werden, welches einen Verbleib an der allgemeinen Schule bzw. die Reintegration in diese und den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Schulart sowie die Entwicklung von Berufsperspektiven ermöglicht.
Unter Berücksichtigung der allgemeinen didaktischen Grundsätze, wie sie in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule dargestellt werden, erfordern Erziehung und Unterricht nach dem Lehrplan der Sondererziehungsschule die Beachtung weiterer didaktischer Grundsätze.
Den Lebensumständen und besonderen Bedürfnissen erziehungsschwieriger Kinder ist durch geeignete verhaltenspädagogische Fördermaßnahmen und Beziehungsangebote zu entsprechen.
Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen: Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.
Dies beinhaltet die Berücksichtigung nachstehend angeführter schulartspezifischer didaktischer Grundsätze:
- Die Bereitschaft zu Lernen und Kooperation setzt die Herstellung tragfähiger Bindungen und Beziehungen voraus.
- Beziehungen und Bindungen wachsen in einem Klima respektvollen Umgangs, der Anerkennung und Wahrung der persönlichen Integrität und Individualität und bei einem auf Empathie und festen Regeln basierenden Erziehungsstil.
- Im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen sind verminderte Leistungsbereitschaft, eingeschränktes Durchhaltevermögen und mangelndes Regelverständnis zu erwarten.
- Den besonderen lebensgeschichtlichen Umständen und der aktuellen Lebensumwelt ist bei den Verhaltens- und Leistungsanforderungen Rechnung zu tragen.
- Allenfalls vorhandene negative Erfahrungen mit Lernen und Schule sind zu thematisieren. Durch die Fokussierung auf eigene Stärken und Ressourcen sollen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft (wieder) hergestellt und gestärkt werden.
- Im Bewusstsein der ursächlichen, meist multikausal bedingten, einschränkenden und benachteiligenden Umstände bleibt die erfolgreiche Erfüllung der Schulpflicht übergeordnetes Ziel.
Im Vordergrund stehen konkretes Handeln und Erleben in unterschiedlichen Unterrichtsformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz und Methodenkompetenz entwickeln.
- Häufig wird erst nach dem Schuleintritt durch Verhaltensauffälligkeiten und Leistungsverweigerung die individuelle Notlage eines Kindes sichtbar. Deren Abklärung und Behebung ist in vielen Fällen mit den zur Verfügung stehenden pädagogischen Mitteln nicht leistbar.
- Die vorhandenen schulischen und/oder außerschulischen Einrichtungen (Integrative Betreuung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler durch Psychagogische Betreuerinnen und Betreuer, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer, Schulpsychologie und Bildungsberatung, Schulärztlicher Dienst, Jugendwohlfahrt, Erziehungsberatungsstellen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie usw.) stellen ein essentielles Ressourcensystem zur ganzheitlichen Abklärung und Förderung dar. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diesen Fachleuten und Institutionen ist daher von besonderer Bedeutung.
- Mit den Erziehungsberechtigten sind Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und regelmäßigen Kontaktnahme zu treffen. Dies dient zur Abstimmung und Unterstützung der erzieherischen Ziele und deren Einbindung ins pädagogische Gesamtkonzept.
Die Planung der Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordert eine spezifische Diagnostik. Zur Gewinnung eines mehrdimensionalen Beurteilungsbildes unter Vermeidung vorgefasster Alltagstheorien oder monokausal vereinfachender Erklärungsversuche sind alle diagnostischen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Dabei sollen folgende Dimensionen verstärkt Berücksichtigung erfahren:
- umfassende Lebensumweltanalyse,
- pädagogische und psychologische Dimension,
- medizinische und hier insbesondere kinder- und jugendpsychiatrische Dimension.
Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts und die Erstellung des individuellen Förderplans.
Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose, benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu deren Erstellung und Umsetzung tragen alle mit der Schülerin und dem Schüler befassten Lehrerinnen und Lehrer in gemeinsamer Verantwortung bei.
Die spezifischen Lern- und Leistungsvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordern eine flexible Planung und Gestaltung des Unterrichts.
Dem Entwicklungsstand und den Lernvoraussetzungen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ist durch individualisierende und differenzierende Lernangebote Rechnung zu tragen.
Für die Unterrichtsplanung ergeben sich daraus folgende Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:
- Planung des Unterrichts in enger Abstimmung mit allen am Unterrichtsgeschehen beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen;
- Schaffen einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme;
- Berücksichtigung der individuellen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, unterschiedlicher Lerntypen, von Vorkenntnissen, Vorerfahrungen und kulturellem Umfeld;
- Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
- Einsatz unterschiedlicher Sozialformen;
- Hilfestellung durch Mitschülerinnen und Mitschüler („Peer-Teaching“);
- Überprüfung und Bewertung der getroffenen Maßnahmen und gesetzten Ziele in Zusammenhang mit den Entwicklungsfortschritten der Schülerinnen und Schüler;
- laufende Evaluierung der im individuellen Förderplan definierten Lernziele im Hinblick auf die ehestmögliche Reintegration in die allgemeine Schule.
Besondere Beachtung und pädagogischen Einsatz erfordern Anfangs- und Einbindungsphasen, Übergangsphasen, Stresssituationen, Situationen außerhalb der Schule (zB Lehrausgänge, Wandertage, Projektunterricht) oder akute Konfliktsituationen.
Entsprechend den diagnostisch erkannten und empfohlenen Förderkonzepten können verhaltenspädagogische Maßnahmen im Einzel- oder Kleingruppensetting bzw. im Unterricht für die ganze Klasse vorgesehen und durchgeführt werden. Dabei können je nach den Erziehungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler unterschiedliche methodische Ansätze zum Einsatz kommen.
Die Gestaltung des Klassenraums und das zur Verfügung stehende Raumangebot haben den Bedürfnissen der betroffenen Schülerinnen und Schülern zu entsprechen, um so die pädagogischen Zielsetzungen zu unterstützen.
Die Bildungsdirektionen werden ermächtigt, für einzelne Klassen oder Schulen die Wochenstundenanzahl in den Pflichtgegenständen um insgesamt höchstens drei Wochenstunden zu reduzieren und allenfalls erforderliche Lehrplanadaptierungen vorzunehmen, wenn es im Hinblick auf regionale Gegebenheiten (Infrastruktur, Erreichbarkeit der Schule), im Hinblick auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder wegen der besonderen sozial-emotionalen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern notwendig ist, um psychische oder physische, insbesondere zeitliche Überbelastungen zu vermeiden.
Dabei ist Sorge zu tragen, dass die erforderliche sozialpädagogische Förderung in ausreichendem Ausmaß gewährleistet ist.
Zusätzlich zu den Wochenstundenangaben in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule sind für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen vertiefend drei Wochenstunden vorzusehen, die additiv oder integrativ geführt werden können. Dadurch sollen mittels geeigneter Maßnahmen die Selbstwahrnehmung verbessert, Selbstvertrauen und Selbstakzeptanz vermittelt und zweckmäßige, soziale Interessen berücksichtigende Verhaltensweisen und Haltungen gegenüber anderen Personen, Gruppen und Sachen aufgebaut werden.
In entsprechenden Settings sollen Übungen zur Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, zur Erweiterung und zum Aufbau von Kontakt-, Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit, zur Übernahme von Selbstverantwortung, zum Abbau von Angst und Aggressivität und zum Erwerb adäquater Konflikt- und Problemlösungskompetenzen angeboten werden.
| Religion 1 |
| Sprachen |
| Deutsch | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler | x |
| Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs | x | x |
| Englisch | x | x | x | x | x | x | x |
| Lebende Fremdsprache | x | x | x | x |
| Mathematik und Naturwissenschaften |
| Mathematik | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Sachunterricht | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Musik, Kunst und Kreativität |
| Musik | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Kunst und Gestaltung | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Technik und Design | x | x | x | x | x | x | x |
| Gesundheit und Bewegung |
| Bewegung und Sport | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Verbindliche Übungen |
| Verkehrs- und Mobilitätsbildung | x | x |
| Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
| Erstsprachenunterricht | x |
| Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 0,5 |
| Rhythmik | 1 |
| Spiel | 1 |
| Gesundheit und Bewegung |
| Bewegung und Sport | 5 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 20 |
| Förderunterricht 3 |
| Lebende Fremdsprache 5 | - | - | 1 | 1 |
| Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Sachunterricht | 3 | 3 | 3 | 3 |
| Musik, Kunst und Kreativität |
| Musik | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Kunst und Gestaltung | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Technik und Design | 1 | 1 | 2 | 2 |
| Gesundheit und Bewegung |
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 2 | 2 |
| Verbindliche Übungen |
| Lebende Fremdsprache 5 | x 2 | x 2 | - | - |
| Verkehrs- und Mobilitätsbildung | x 3 | x 3 | x 3 | x 3 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 20–23 | 20–23 | 22–25 | 22–25 | 90 |
| Förderunterricht 4 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (1)–2 |
| Musikalisches Gestalten | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
| Bildnerisches Gestalten | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
| Lebende Fremdsprache | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
| Österreichische Gebärdensprache | 1-2 | 1-2 | 1-2 | 1-2 |
| Interessens- und Begabungsförderung | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
| Erstsprachenunterricht | 2–6 | 2–6 | 2–6 | 2–6 |
| 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: |
| Chorgesang | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Darstellendes Spiel | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Musikalisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Bildnerisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Lebende Fremdsprache | – | – | 1 | 1 |
| Österreichische Gebärdensprache | – | – | – | 1 |
| Interessen- und Begabungsförderung | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Erstsprachenunterricht | 2–6 | 2–6 | 2–6 | 2–6 |
– Spiegelexperimente durchführen
– optische Täuschungen als Dialogimpulse nutzen
– Bildbetrachtungen (zB Paul Klee, Piet Mondrian, Wassily Kandinsky), darin geometrische Figuren entdecken, dies auch verbal kommunizieren
– räumliches Denken initiieren
Verfahren: Materialdruck, Frottage, Abklatsch
– Plastisches Arbeiten bzw. dreidimensionales Gestalten:
Materialien: zB Ton, Knetmasse, Papier, Pappmaschee, Alufolie, Naturmaterialien, Verpackungs- und Abfallmaterialien; Klebstoff
Verfahren: Kneten, Falten, Kleben, Schneiden, Löchern, Schichten, Bauen, Formen
– Schrift gestaltend vorbereiten:
Materialien: zB Stifte, Farben, Kreide, Rasierschaum, Pinsel, Holzstäbchen, Zahnbürste; Tafel, Sand, Papier, Karton, ggf. digitale Medien
Verfahren: Malen, Schneiden, Kleben, Collagieren, Drucken
– Inszenieren:
Materialien: zB Gesichts- und Körperfarben, eigener Körper, Masken, Kostüme, Spielobjekte, Kulissen
Verfahren: Verwandeln, Verkleiden, Kostümieren, Schminken, darstellendes Spielen, Spiel mit Licht und Schatten
– Arbeit mit Fotos und Filmen:
Materialien: zB Fotos, Videos, digitale Medien
Verfahren: Suchen und Auswählen von Motiven, Ergänzen und Verändern
– Sammeln, ordnen und zusammenfügen:
Materialien: zB Naturmaterialien, Abfallmaterialien, Dekorationsmaterialien, Zeitungen, Zeitschriften und Magazine
Verfahren: Auswählen, Sortieren, Collagieren, Muster und Ornamente bilden
– Nachhaltigkeit: zB öffentliche Verkehrsmittel statt Auto, Zug statt Flugzeug
– Musikalische Spiele mit und ohne Instrumente, zB Klanggeschichten, passende Instrumente für Tiere finden
– Bewegungsspiele, zB Tiere darstellen, Kreis-, Lauf-, Ballspiele
– Spiele im kreativ-gestalterischen Bereich, zB Arbeit mit Ton, Knetmasse, gemeinsames Gestalten von großflächigen Bildern mit unterschiedlichen Materialien
| 5 |
| 5 |
| 6 |
| 6 |
| Mathematik | 3 | 3 | 4 | 4 | ||||
| Musikerziehung | 2 | 2 | 1 | 1 | ||||
| Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Technisches Werken/Textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||
| Verbindliche Übungen | ||||||||
| Lebende Fremdsprache | - | - | x | x | ||||
| Verkehrserziehung | x | x | x | x | ||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 20-23 | 20-23 | 22-25 | 22-25 | 90 | |||
| Förderunterricht | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Unverbindliche Übungen |
| 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: |
| Interessens- und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Verkehrserziehung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Chorgesang | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Spielmusik | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Technisches Werken/Textiles Werken | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Einführung in die Informatik | - | - | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Lebende Fremdsprache | - | - | (1)-2 | (1)-2 | ||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | ||||
| 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: |
| Interessens- und Begabungsförderung | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Verkehrserziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Chorgesang | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Darstellendes Spiel | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Technisches Werken/Textiles Werken | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Einführung in die Informatik | - | - | 1 | 1 | ||||
| Lebende Fremdsprache | - | - | 1 | 1 | ||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2–6 | 2–6 | 2-6 | ||||
7. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
| 3-9 |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 4-11 |
| Mathematik | 12-20 |
| Geometrisches Zeichnen | 1-3 |
| Biologie und Umweltkunde | 4-11 |
| Chemie | 1-3 |
| Physik | 1-8 |
| Musikerziehung | 4-10 |
| Bildnerische Erziehung | 4-11 |
| Technisches Werken/Textiles Werken | 4-11 |
| Ernährung und Haushalt | 2-6 |
| Bewegung und Sport | 12-18 |
| Verbindliche Übungen |
| Lebende Fremdsprache | 4-8 |
| Berufsorientierung | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 |
| Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | 4-11 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 25-31 | 26-31 | 28-32 | 28-32 | 111 |
| Förderunterricht | 2 | 2 | 2 | 2 |
| 2 |
| 1 |
| 1 |
| 4 |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 |
| Mathematik | 5 | 5 | 5 | 4 | 19 |
| Geometrisches Zeichnen | - | - | - | 1 | 1 |
| Biologie und Umweltkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 |
| Chemie | - | - | - | 1 | 1 |
| Physik | - | 1 | 1 | 1 | 3 |
| Musikerziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Technisches Werken/Textiles Werken | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Ernährung, Haushalt | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 6 |
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Verbindliche Übungen |
| Lebende Fremdsprache | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Berufsorientierung | - | - | x | x |
| Digitale Grundbildung | x | x | x | x |
| Gesamtwochenstundenzahl | 24,5 | 28,5 | 28,5 | 29,5 | 111 |
| Förderunterricht | 2 | 2 | 2 | 2 |
| 2-8 |
| Berufsorientierung | 2-8 |
| Chorgesang | 2-8 |
| Spielmusik | 2-8 |
| Darstellendes Spiel | 2-8 |
| Technisches Werken/Textiles Werken | 2-8 |
| Bewegung und Sport | 2-8 |
| Einführung in die Informatik | 2-8 |
| Lebende Fremdsprache | 2-8 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 8-24 |
| Freigegenstände |
| Lebende Fremdsprache | 4-8 |
– Auswirkungen einiger Kräfte kennen lernen (zB Magnetkraft)
– ausgehend von Gegenständen aus der Umwelt Stoffe benennen und besprechen; dabei einige ihrer Eigenschaften und Veränderungen feststellen
– die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe (zB Medikamente, Reinigungsmittel) kennen und richtiges Verhalten besprechen
– technische Einrichtungen kennen lernen und deren Funktion erkennen
– spezifische Arbeitsweisen erweitern (experimentieren)
– sachgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit Werkzeugen lernen – Vorsichtsregeln zur Vermeidung von Unfällen
– weitere Kräfte und deren Wirkungen (zB Magnetkraft, Wettererscheinungen) kennen lernen
– die Erscheinungsformen verschiedener Stoffe kennen und benennen
– Experimente durchführen und die Ergebnisse festhalten
– die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe besprechen und den Umgang mit ihnen vermeiden
– zur Sammlung wieder verwertbarer Stoffe beitragen
– Texte wiedergeben und sinngestaltend sprechen
– Mundart und Standardsprache vergleichen
– Raumerfahrungen machen durch das Erkunden und Entdecken von unterschiedlichen Raumsituationen
– Durchführen gemeinsamer Arbeiten (zB in Form von Gruppenarbeit, Partnerarbeit, gemeinsamer Ideensuche, demokratische Formen der Entscheidungsfindung)
– Dokumentationen von Unterrichtsprojekten (zB Foto, Text, neue Medien)
– eigene Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschüler betrachten, Gemeinsamkeiten entdecken, Details entdecken, inhaltliche Zusammenhänge erfassen
– eigene Gefühle und Assoziationen den anderen mitteilen (zB durch Gestik, Mimik, Musik)
– subjektive Eindrücke anderen verständlich machen
– Vermutungen über dargestellte Inhalte äußern
– ausgewählte Kunstwerke betrachten (zB Bilder, Plastiken, Bauwerke, ausgewählte Künstlerinnen und Künstler, ausgewählte Materialien und Arbeitsweisen)
– bewusstes Wahrnehmen von Schriftgestaltung in der Umgebung (zB Plakate, Logos)
– inhaltliche und gestalterische Ideen zu einem Thema sammeln
– Gestaltungsmöglichkeiten besprechen
– Darstellungsabsichten erklären
– Ordnungs- und Reinigungsarbeiten auszuführen
– Hygieneregeln kennen zu lernen und zu beachten
– Unfallgefahren im Haushalt zu kennen und Erkenntnisse der Unfallverhütung im eigenen Verhalten zu berücksichtigen
– das Fahrrad als Verkehrsmittel: das verkehrssichere Fahrrad – vorschriftsmäßige Ausrüstung, Sicherheitsausrüstung, Pflege und Wartung, möglichst sichere Beherrschung des Fahrrads, Verhaltensregeln für das Rad fahren auf Freilandstraßen und in verbauten Gebieten
– Verkehr und Umwelt
– Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche
– Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen
– Interessensvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts
– berufsrelevante Informationen
– Beratungseinrichtungen im eigenen Bundesland
prägnante Zusammenfassung von Inhalten,
Gliederung des Schriftbildes,
geeignete grafische Darstellungen,
adäquater Medieneinsatz.
| Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
| Verkehrserziehung | X |
| Förderunterricht | X |
| 8 |
| 9 |
| 9 |
| 34 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Technisches/Textiles Werken | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Verbindliche Übungen |
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Lebende Fremdsprache | x | x | x | x |
| Verkehrserziehung | x | x | x | x |
| Gesamtwochenstundenzahl | 23-27 | 23-27 | 27-29 | 27-29 | 106 |
| Förderunterricht | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| (1)-2 |
| Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
| Bildnerisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
| Interessen und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 |
| 2 |
| 2 |
| 2 |
| 2 |
| Bildnerisches Gestalten | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Interessen- und Begabungsförderung | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 |
| 24-30 |
| Lebende Fremdsprache | 8-12 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 3-6 |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 4-8 |
| Mathematik | 16-20 |
| Geometrisches Zeichnen | 1-2 |
| Biologie und Umweltkunde | 4-8 |
| Chemie | 1-3 |
| Physik | 3-5 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 4-6 |
| Bildnerische Erziehung | 4-8 |
| Technisches Werken Textiles Werken | 4-12 |
| Ernährung und Haushalt | 3-4 |
| Bewegung und Sport | 12-18 |
| Verbindliche Übungen |
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) |
| Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 6-16 |
| Lebens- und Identitätskunde | 4-12 |
| Berufsorientierung | - | x | x | x |
| Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | 4-11 |
| - | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 1-4 |
| Gesamtwochenstundenzahl |
| 27-33 | 29-34 | 30-34 | 30-34 | 128 |
| 7 |
| 7 |
| 6 |
| 27 |
| Lebende Fremdsprache | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 2 | 1 | 1 | 4 |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 5 | 17 |
| Geometrisches Zeichnen | 1 | 1 |
| Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
| Chemie | 2 | 2 |
| Physik | 1 | 1 | 1 | 3 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Bildnerische Erziehung | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
| Technisches Werken Textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Ernährung und Haushalt | 1,5 | 1,5 | 3 |
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Verbindliche Übungen | 0 |
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
| Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Lebens- und Identitätskunde | - | x | x | x |
| Berufsorientierung | - | - | x | x |
| Digitale Grundbildung | x | x | x | x |
| Gesamtwochenstundenzahl | 30 | 32,5 | 32,5 | 33 | 128 |
| 2-8 |
| Lebende Fremdsprache | 2-8 |
| Darstellendes Spiel | 2-8 |
| Interessen- und Begabungsförderung | 2-8 |
| Berufsorientierung | 2-8 |
| Bewegung und Sport | 2-8 |
| Technisches / Textiles Werken | 2-8 |
| Freigegenstand Einführung in die Informatik | 2-8 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 8-24 |
– Schulung des selektiven Hörens (Sprache aus Umgebungsgeräuschen herausfiltern, Nutz- und Störschall voneinander trennen, usw.)
–- Anordnungen von Objekten
–- Form- und Größenverhältnisse genau beschreiben
–- Form- und Größenvariationen miteinander vergleichen
–- verschiedene Köperteilklassifikatoren anwenden und differenzieren
–- Pluralangaben mit Klassifikatoren verstehen und anwenden
– den Gebärdenraum für Gegenüberstellungen ausnutzen
– Fragen stellen und konkret beantworten, Fragemimik beachten
– Zeitlinien verstehen und richtig anwenden:
–- horizontal: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
–- vertikal: zB heranwachsende Kinder
– Zeitabläufe/zeitliche Einordnung
– Orientierungshilfen verstehen und anwenden, zB räumliche Orientierungsspiele
– Steigerungsformen anwenden, zB verschiedene Möglichkeiten nicht-manueller Formen für die Markierung von Steigerungen sammeln und anwenden
– die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Rede an den manuellen und nicht-manuellen Zeichen erkennen und anwenden
– neutrale Oberkörperhaltung bei der indirekten Rede
– den Konditionalsatz verstehen und anwenden
– kausale und konzessive Sätze mit „trotzdem“, „deshalb“, „Grund“ verstehen und anwenden
– den Abschluss einer Tätigkeit mit „fertig“ und „schon“ anzeigen
– die manuelle und nicht-manuelle adverbiale Ergänzung anwenden und verstehen
– Simultanität der Gebärdensprache verstehen und anwenden
– Nummerungskongruenz bei Richtungsverben vertiefen und anwenden
– Gefühle und Stimmungen des Gesprächspartners wahrnehmen und eigene Gefühle differenziert ausdrücken
– Mimik und körpersprachlichen Ausdruck erkennen, bilden und richtig deuten
– unbekannte Gebärden aus dem Kontext klären
– Gebärdensprache in medialer Darstellung (zB Wissens- und Informationsgewinn, Identifikation, Beobachtung, Analyse, Unterhaltung)
– Dialekte in der Gebärdensprache erkennen und verstehen, verschiedene Gebärdensprachanwender verstehen
– Verbesserung des gebärdensprachlichen Ausdrucks
– Gesprächskultur entwickeln
– Gesprächsführung, zB:
–- Anwendung verschiedener Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
–- Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
– Konflikte und Konfliktbewältigung, zB Verstehen, dass Sprachabsicht und verstanden werden nicht immer übereinstimmen
– Verständnis zeigen, zB sich in die Rolle eines anderen hineinversetzen, Ermutigen anerkennen
– Unsicherheit bzw. Unklarheit wahrnehmen und durch Mimik und manuelle Markierung äußern
– Rollen darstellen
– Kennen lernen von Internetseiten für Gehörlose
– Kennen lernen der Unterstützungsmöglichkeiten durch Dolmetscher/innen
– Gebärdensprachpoesie, Gehörlosentheater, Veranstaltungen von Gebärdensprachanwender/innen
– Gebärdensprachdialekte
– Besonderheiten der Gehörlosenkultur kennen lernen
– Gehörlosengeschichte
– logische Verknüpfungen erfassen und ausdrücken
– detaillierte und umfassende Informationen einholen
– Vermutungen, Absichten und Zustandsänderungen erfassen und sprachlich ausdrücken
– sicheres Wissen von Vermutungen unterscheiden
– Formulierungen für bestimmte Sprechanlässe kennen lernen
– Redewendungen kennen lernen und anwenden
– eigene Meinung äußern, Stellung nehmen
– Vergleiche anstellen
| 6-7 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 20 |
| Förderunterricht | X |
| Blindenspezifische Übungen (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Low Vision, Hörerziehung, Tasterziehung) |
| 8 |
| 8 |
| 8 |
| 7 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||
| Musikerziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Technisches/Textiles Werken | 1 | 1 | 2 | 2 | ||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 3 | 3 | 3 | ||||||
| Verbindliche Übungen | ||||||||||
| Blindenspezifische Übungen: – Orientierung und Mobilität – Lebenspraktische Fertigkeiten – Blindenspezifische Schriftsysteme – Anwendung elektronischer Hilfsmittel – Low Vision | 1 | 1 | 1 | 2 | ||||||
| – Tasterziehung – Hörerziehung | x x | x x | x x | x x | ||||||
| Lebende Fremdsprache | x | x | 1 | 1 | ||||||
| Verkehrserziehung | x | x | x | x | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 22-24 | 22-24 | 25-27 | 26-28 | 99 | |||||
| Förderunterricht | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Unverbindliche Übungen |
| 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: |
| Blindenspezifische Übungen | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Chorgesang | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Spielmusik | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Musikalisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Bildnerisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Lebende Fremdsprache | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Interessen und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | ||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | ||||||
| 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: |
| Blindenspezifische Übungen | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Chorgesang | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Darstellendes Spiel | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| Musikalisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Bildnerisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Lebende Fremdsprachen | - | - | 1 | 1 | ||||||
| Interessen- und Begabungsförderung | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | ||||||
| 15-21 |
| Lebende Fremdsprache | 12-18 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 5-10 |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 7-12 |
| Mathematik | 14-20 |
| Biologie und Umweltkunde | 7-12 |
| Physik und Chemie | 6-13 |
| Musikerziehung | 6-11 |
| Technisches Werken Textiles Werken | 7-12 |
| Ernährung und Haushalt | 2-6 |
| Bewegung und Sport | 12-18 |
| Verbindliche Übungen |
| Blindenspezifische Übungen - Anwendung elektronischer Hilfsmittel - Blindenspezifische Schriftsysteme - Orientierung und Mobilität - Lebenspraktische Fertigkeiten - Low Vision - Hörerziehung - Tasterziehung | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 12-24 |
| Berufsorientierung | 0 | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 |
| Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | 4-11 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 30-34 | 31-35 | 31-36 | 32-37 | 132 |
| 4 |
| 4 |
| 4 |
| 17 |
| Lebende Fremdsprache | 5 | 4 | 3 | 3 | 15 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
| Mathematik | 5 | 4 | 4 | 4 | 17 |
| Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Physik und Chemie | - | 2 | 2 | 4 | 8 |
| Musikerziehung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 |
| Technisches Werken Textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Ernährung und Haushalt | - | 1,5 | 1,5 | - | 3 |
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Verbindliche Übungen |
| Blindenspezifische Übungen - Anwendung elektronischer Hilfsmittel - Blindenspezifische Schriftsysteme - Orientierung und Mobilität - Lebenspraktische Fertigkeiten - Low Vision - Hörerziehung - Tasterziehung | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
| Berufsorientierung | -- | -- | x | x |
| Digitale Grundbildung | x | x | x | x |
| Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 33,5 | 33,5 | 33 | 132 |
| 2-8 |
| Berufsorientierung | 2-8 |
| Chorgesang | 2-8 |
| Darstellendes Spiel | 2-8 |
| Einführung in die Informatik | 2-8 |
| Blindenkurzschrift, Maschinschreiben und Textverarbeitung | 2-8 |
| Orientierung und Mobilität | 2-8 |
| Lebenspraktische Fertigkeiten | 2-8 |
| Low Vision | 2-8 |
| Anwendung elektronischer Hilfsmittel | 2-8 |
| Schach | 2-8 |
| Spielmusik (Instrumentalmusik) | 2-8 |
| Technisches Werken bzw. Textiles Werken | 2-8 |
| Verkehrserziehung | 2-8 |
| Freigegenstand Lebende Fremdsprache | 6-12 |
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 8-24 |
– taktile Abbildungen von Reihen nachlegen können
– taktile Punktmuster erfassen
– Gegenstände, Figuren schnell wieder erkennen
– Gegenstände zerlegen und zusammensetzen
– Mengen erfassen
– Tasteindrücke übertragen können
– reale Gegenstände als Modell erfassen lernen
– von der Realität zur zweidimensionalen Darstellung gelangen
– taktile Bilder erarbeiten
– Abfolgen von Aufforderungen richtig ausführen
– Schulung rezeptiver Fähigkeiten für den Erwerb von Fremdsprachen („Listening“)
– Sprache/Kommunikation
Beim Prinzip der Kommunikation geht es um den Aufbau individuell adäquater Kommunikationssysteme zur symbolischen Erschließung und Strukturierung der Umwelt (zB: gestische und mimische Zeichen, Gebärden usw. bis zur Lautsprache).
Selbst für Schüler ohne Sprachverständnis hat Sprache einen Sinn, da sie Zuwachs an Leben bedeutet und Vertrauen weckt. Sprache steht aber nicht nur im Dienste der zwischenmenschlichen Kommunikation, sondern auch des Denkens. Denken kann auch als innerliches Sprechen, als Sprachhandeln betrachtet werden. Außerdem kann Sprache auf das Handeln eine regulierende Wirkung ausüben.
Dies erfordert einen Unterricht, der sinnliches Wahrnehmen, Handeln und Sprechen miteinander zu verknüpfen versucht.
– Übung
Ein wesentliches Prinzip ist es, angebahnte Fähigkeiten durch wiederholte und variationsreiche Übungen zu festigen und sie für neue Situationen verfügbar zu machen. Der Unterricht muß deshalb immer wieder Gelegenheiten für die Schüler nutzen bzw. schaffen, in denen sie Ähnlichkeiten erfassen, verallgemeinern und Übertragungen vornehmen können. Neue Lerngegenstände und Situationen, auf die Übertragungen stattfinden sollen, müssen für die Schüler überschaubar sein und als ähnlich erfaßt werden können.
Eine Planung, die ein wiederholtes, aber sich ausweitendes Erfahren derselben Situation und derselben Gegenstände im Laufe des Schullebens gewährleistet, schafft günstige Voraussetzungen für Übung und Übertragung.
| 9. |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 18 |
| Gesamtunterricht (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern) | 17 | 17 | 18 | 18 | 15 | 15 | 15 | 11 | 11 | 137 |
| Werkerziehung / Ernährung und Haushalt*) | – | – | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 |
| Werkerziehung | – | – | – | – | 4 | 4 | 4 | 7 | 7 | 26 |
| Ernährung und Haushalt | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 14 |
| Bewegungserziehung | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 27 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 22 | 22 | 25 | 25 | 26 | 26 | 26 | 27 | 27 | 226 |
| UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN |
| Erweiterter Unterricht in den Kulturtechniken (Sprache-Lesen-Schreiben, Mathematik) | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 |
| Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt | – | – | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 |
| Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 18 |
| Freizeiterziehung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 |
| Ergänzende Bewegungserziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 18 |
| Ergänzende therapeutische Angebote | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 18 |
| Darstellendes Spiel | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 |
| 9. |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 18 |
| Gesamtunterricht (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern) | 11–17 | 11–17 | 12–19 | 12–19 | 10–17 | 10–17 | 10–17 | 8–15 | 8–15 | 83–111 |
| Werkerziehung / Ernährung und Haushalt | 0–4 | 0–4 | 3–6 | 3–6 | – | – | – | – | – | 6–20 |
| Werkerziehung | – | – | – | – | 3–6 | 3–6 | 3–6 | 4–10 | 4–10 | 23–58 |
| Ernährung und Haushalt | – | – | – | – | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 4–6 | 4–6 | 14–24 |
| Bewegungserziehung | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 2–4 | 18–36 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 21–22 | 21–22 | 24–27 | 24–27 | 25–27 | 25–27 | 25–27 | 26–28 | 26–28 | 226 |
| UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN |
| Erweiterter Unterricht in den Kulturtechniken (Sprache-Lesen-Schreiben, Mathematik) | – | – | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 |
| Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt | – | – | – | – | – | – | – | x2 | x2 | x2 |
| Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 |
| Freizeiterziehung | – | – | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 |
| Ergänzende Bewegungserziehung | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 |
| Ergänzende therapeutische Angebote | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 |
| Darstellendes Spiel | – | – | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 | x2 |
– Das Schulleben muß eine breite Palette an Interaktionen ermöglichen und soll so gestaltet werden, daß Beziehungen zwischen den Schülerinnen und Schülern entstehen und gepflegt werden, da gerade oft Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wenig Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden.
| personalerAspekt | – Abgrenzung zwischen Körper und Umwelt erfahren – Körperliche Beeinflussung spüren | – Die eigenen Fähigkeiten und die Fähigkeiten seines Körpers kennenlernen – Seinen Körper selbst pflegen können – Sich an- und ausziehen lernen | – Sich seiner Gefühle, Stimmungen, Wünsche und Ängste bewußt werden und diese äußern | – Sich als Frau/Mann erleben – Mit seiner Behinderung leben können – Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit treffen |
| funktionaler Aspekt | – Verschiedene Materialien und Einflüsse auf und mit dem Körper spüren | – Verschiedene Materialien kennenlernen und mit ihnen umgehen – Mit verschiedenen Objekten spielen | – Objekte seinem Interesse gemäß einsetzen | – Entsprechende Maßnahmen setzen, um das eigene Wohlbefinden und psychische Integrität zu erlangen bzw. aufrechtzuerhalten |
| zeitlicher Aspekt | – Phasen von Ruhe, Entspannung und Aktivität bewußt erfahren | – Sich im Tagesablauf zu- rechtfinden und diesen mitgestalten | – Wachstums- und Reifungserscheinungen des Körpers feststellen und sich darauf einstellen | – Seine Zeit sinnvoll einteilen und gestalten – Seine Lebensgeschichte kennen |
| räumlicher Aspekt | – Raumlageveränderungen desKörpers erleben | – Sich im Raum bewegen und orientieren – Erfahrung mit Räumen sammeln | – Die Wirkung des Körpers im Raum abschätzen lernen – Sein personales Umfeld erweitern | – Seine persönliche Umgebung gestalten und sie als angenehm erleben |
| – Zuwendung und Berührung erleben |
| – Kontakte zu anderen aufnehmen |
| – Regeln des sozialen Umgangs kennen und sich danach richten |
| – Sich mit seiner Rolle in der Gesellschaft zurechtfinden, sie reflektieren und gestaltend eingreifen |
| funktionaler Aspekt | – Mit Objekten hantieren, mit seinem Körper und mit seiner Sprache spielen | – Mit anderen spielen | – Rollen im Spiel übernehmen und Gegenstände einer Spielidee unterordnen |
| zeitlicher Aspekt | – Einen Teil des Tages mit anderen verbringen | – An gemeinsamen Festen und Feiern teilnehmen und sie mitgestalten | – Freundschaft schließen und Zeiten des Alleinseins und der Gemeinsamkeit sinnvoll nutzen | – Verabredungen vereinbaren und sich daran halten |
| räumlicher Aspekt | – Die Anwesenheit anderer über seine Sinne wahrnehmen | – Seine Interessen und Vorlieben abwägen und Gemeinschaften aufsuchen, in denen man diese pflegen kann |
| personalerAspekt |
| – Sicherheit und Geborgenheit durch vertraute personale Umwelt und Räume finden |
| – Bereiche des Klassenraumes und Räume der Schule seinen Bedürfnissen gemäß aufsuchen und sie benutzen |
| – Sich in der näheren Umgebung der Schule zurechtfinden können |
| funktionaler Aspekt | – Angebot aus der gestalteten Umgebung annehmen | – Die Funktionen seiner gestalteten Umgebung erkennen und sie in Anspruch nehmen | – Elementare Einsichten über öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungsbetriebe gewinnen | – Die Funktion öffentlicher Einrichtungen, Betriebe und Gesundheitseinrichtungen kennen und sie in Anspruch nehmen |
| zeitlicher Aspekt | – Rhytmisierene Fixpunkte im Tagesablauf erleben | – Den Ablauf des Schultages in seiner Bedeutung erfassen und ihn mitgestalten können | – Schulische Aktivitäten für einen kurzen Zeitraum vorausplanen können |
| räumlicher Aspekt | – Mit der Klasse als Lebensraum vertraut werden und den Raum in seinen verschiedenen Funktionen erfahren | – Sich im Klassenraum und in der Schule orientieren | – Die Gemeinden kennen und sich in der erfahrbaren Umgebung zurechtfinden können | – Sich auf Plänen orientieren und Möglichkeiten kennen, von einem Ort zum anderen zu gelangen |
| personalerAspekt |
| – Sich an der Natur erfreuen |
| – Persönliche Feste feiern |
| – Erkennen, daß die Natur die Grundlage der Nahrungsversorgung ist |
| – Seine Umwelt beeinflussen können – Müll vermeiden, Müll trennen |
| funktionaler Aspekt | – Mit Erde, Wasser, Sand und Licht spielen | – Erfahren, daß Tiere und Pflanzen als Grundlage für Nahrung und Kleidung dienen | – Erscheinungen der Natur beobachten, damit experimentieren und Schlüsse ziehen können | – Anhand verschiedener Medien seine Erkenntnisse über die Erde, Planeten… und deren Entstehungsgeschichte vervollständigen |
| zeitlicher Aspekt | – Ein zukunftsbezogenes Neugierverhalten entwikkeln | – Jahreszeitliche Gegebenheiten erkennen und seine Handlungen danach richten können | – Zeitmarkierungen erkennen und sie als Orientierungshilfe benützen |
| räumlicher Aspekt | – Durch den Aufenthalt in verschiedenen Räumen verschiedene Zeitspannen erleben | – Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen Umgebung kennenlernen (Wiese, Wald, Garten, Wasser) | – Sich mit anderen Völkern, deren Lebensraum und Lebensweise auseinandersetzen |
| personalerAspekt | – Lieblingsbeschäftigungen haben | – Eigene Interessen und Bedürfnisse entwickeln und sie verwirklichen – Für sich passende Entspannungs- und Erholungsmöglichkeiten genießen | – Mit unterschiedlichen Materialien und mit Hilfe von technischen Geräten schöne und nützliche Dinge gestalten |
| funktionaler Aspekt | – Sich für Dinge und Handlungen interessieren, die die Welt in Bewegung setzen | – Aufgaben übernehmen und diese ausführen | – Technische Geräte nach seinem persönlichen Bedarf auswählen und sie bedienen | – Technische Geräte warten und pflegen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren treffen können |
| zeitlicher Aspekt | – Sich an vorgegebene Zeiten (Pausen, Arbeitsphase, Unterricht, Freizeit) halten | – Sein Handeln in ungelenkten Freiphasen zeitlich organisieren können | – Seinen Alltag den persönlichen Aufgaben und Interessen gemäß gestalten |
| räumlicher Aspekt | – Die Schule als Ort für Arbeit und Spiel anerkennen | – Vereinigungen, in denen man Freizeit mitgestalten kann, kennenlernen – Vereinigungen (Freunde) seines Interesses suchen, um darin (mit ihnen) außerhalb des Schul- und Wohnbereiches die Freizeit zu verbringen | – Mögliche Verkehrswege kennenlernen, um Freizeiteinrichtungen und den zukünftigen Arbeitsplatz zu erreichen |
| – Dinge des täglichen Bedarfs zur Befriedigung seiner elementaren Bedürfnisse erleben |
| – Aspekte des wirtschaftlichen Lebens in spielerischer Form erproben |
| – Wirtschaftliche Bedürfnisse und Wünsche haben und Wege suchen, diese zu befriedigen |
| – Konsumbedürfnisse mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang bringen können |
| funktionaler Aspekt | – Dinge des täglichen Bedarfs kennenlernen und sie sachgemäß pflegen und behandeln | – Mit gesellschaftlich üblichen Maßen und Gewichten umgehen und sie situationsgerecht einsetzen | – Den situationsgerechten Einsatz von technischen Geräten erlernen, die notwendig sind und/oder das Leben erleichtern |
| zeitlicher Aspekt | – Dinge des täglichen Bedarfs im Tagesrhythmus erleben | – Lernen, seine Bedürfnisse und Wünsche zeitlichen Gegebenheiten anzupassen | – Dinge des täglichen Bedarfs vorausschauend besorgen können |
| räumlicher Aspekt | – Geschäfte, Betriebe uä. Des Wohn-/Schulortes und ihre Funktion kennenlernen | – Sich als Verkehrsteilnehmer orientieren und mit den Regeln und Gefahren vertraut sein |
| - Persönliche Neigungen und Wünsche an die vorgegebenen Möglichkeiten anpassen; Beratung und Hilfe annehmen |
| - Einer Lieblingsbeschäftigung nachgehen |
| - Mit Freunden die Freizeit verbringen |
| - Freundschaften schließen |
| - Wünsche bezüglich des Berufes äußern |
| - Zuwendung und Zärtlichkeit geben und nehmen können |
| Als Erwachsener Rechte und Pflichten haben | - Im Rahmen einschlägiger Schulveranstaltungen in verschiedenen Betrieben mitarbeiten und die Struktur/Organisation kennenlernen |
| - Erfahren, daß Arbeit mit Lohn verbunden ist |
| - Bescheid wissen, warum man arbeitet |
| - Öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen |
| - Seinen Alltag den persönlichen Interessen und Aufgaben gemäß gestalten |
| - Recht auf Liebe, Glück, Zärtlichkeit und Partnerschaft beanspruchen |
| - Sich von der Familie lösen |
| – Charakteristische Gegenstände ihrem Zweck und Gebrauch zuordnen |
| – Gegenstände und Handlungen entsprechenden Orten und Räumen zuordnen |
| – Charakteristische Handlungen Personen und Tieren zuordnen |
| – Den Zeitaufwand für bestimmte Handlungen und Vorgänge schätzen |
| - Aufzeichnungen machen und benutze |
| – Pläne machen |
| Anbahnung und Ermöglichung von Kontakten | – Einer Gemeinschaft angehören |
| – Tätigkeiten in persönlichen Beziehungen und Gemeinschaften ausüben |
| – Über Sprache und Handlungen Kontakte anknüpfen |
| Koordination von Bewegungsabläufen und Sinnen | - Tätigkeiten ausüben, die den Einsatz und das Zusammenspiel der fünf Sinne erfordern |
| – Vorgesprochene Sprache (auch Reime, Gedichte u. dgl.) nachsprechen |
| Sensumotorische, nonverbale und verbale Kommunikationsmöglichkeiten erproben | – Miteinander kommunizieren |
| Erwerb und Anwendung der kulturellen Bedeutung von Gegenständen und Handlungen | – Am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen |
| – Die Bedeutung von Gegenständen und Handlungen erklären |
| – Rollen spielen |
| – Anerkannte und geachtete Umgangsformen erleben, nachahmen und verstehen |
| Erwerb eines Körperschemas | – Körperliches Befinden ausdrücken bzw. beschreiben |
| – Möglichkeiten und Leistungen der Sinne wahrnehmen und beschreiben |
| – Physische und seelische Bedürfnisse des Körpers äußern |
| Motorik und Wahrnehmung | – Was man mit dem Körper tun kann: erkennen, ausführen und beschreiben ausführen und diese beschreiben |
| – Verschiedenen Leistungen mit den Sprechorganen |
| – Raum und Raumlage erfahren |
| – Mit Gegenständen und Materialien hantieren, sie benennen und beschreiben |
| – Geräusche, Laute und Stimmen erkennen, benennen und unterscheiden |
| Repräsentationsfunktion und Symbolverständnis | – Die Bedeutung, die Symbole und andere Zeichen vertreten, erkennen und beschreiben |
| – Zeichen als konventionelle Repräsentation verwenden |
| Sprechen | – Sprechkompetenz anbahnen bzw. verbessern |
| Lesen | – Graphische Zeichen erkennen und unterscheiden |
| – Buchstaben und Wörter benennen |
| – Schriftlich fixierte Sprache entziffern und die Bedeutung erkennen |
| Schreiben | – Spuren machen, Zeichen gestalten |
| – Eigene Zeichen, Symbole erfinden |
| - Buchstaben bzw. Wörter schreiben |
| – Lesbare Handschrift entwickeln |
| Mathematische Entwicklung unter dem zeitlichen Aspekt | – Zeit als Strukturierung des eigenen Lebens und des Lebens in der Gemeinschaft erleben |
| – Gleichzeitigkeit und zeitliches Nacheinander erleben |
| – Gegenwart/Vergangenheit/Zukunft erfassen |
| – Zeit und Raum koordinieren |
| Mathematische Entwicklung unter dem räumlichen Aspekt | – Bewußtwerden und Benennen der Körperteile |
| – Erleben der Körperachse |
| – Bewußtmachen der Lateralität |
| – Sich im Raum orientieren |
| – Räumliche Beziehungen erfahren, erkennen und benennen |
| – Eigenschaften von Körpern und Flächen benennen |
| – Den Raum mit Maß und Zahl durchforschen |
| Mathematische Entwicklung unter dem funktionalen Aspekt – Umgang mit Objekten | – Eigene Erfahrungen mit Objekten machen |
| – Den Gebrauchswert eines Objektes erkennen |
| – Symbolverständnis entwickeln |
| – Besitzverhältnisse klären |
| – Mit Geld umgehen |
| Mathematische Entwicklung unter dem Zahl-, Rechen- und Anwendungsaspekt | – Entwicklung grundlegender mathematischer Fähigkeiten wie Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden und Vergleichen, Klassifizieren von Mengen |
| – Entwickeln des Zahlbegriffs durch Mächtigkeitsvergleiche, durch Zählen … |
| – Aufbauen von Zahlenräumen |
| – Ausführen von Handlungen wie Dazugeben, Wegnehmen usw., Gewinnen der entsprechenden Rechenoperationen |
| – Lösen von Sachproblemen aus Spiel- und Sachsituationen |
| – Durch eine geführte Bewegung die Möglichkeit erhalten, einen Rhythmus zu übernehmen |
| Schallereignisse und ihre Dynamik sowie Bewegung als Hilfen, um eine Vorstellung von Raum und Gleichgewicht zu gewinnen | – Der ganze Körper wird „bespielt“ |
| – Den begrenzten Raum um sich herum wahrnehmen |
| – Den freien Raum um sich herum wahrnehmen |
| Musik und Rhythmus als etwas von Geräuschen Unterschiedenes erkennen und aktiv darauf eingehen – musikalische Elemente als kommunikatives Angebot erleben | – Eigene Lautäußerungen und andere musikalischrhythmische Darstellungen als Kontaktaufnahme verstehen |
| – Erfahren, daß jede eigene Äußerung angenommen und als Teil eines kommunikativen Beitrages betrachtet wird |
| – Die Regelhaftigkeit im Mitteilungscharakter von musikalisch-rhythmischen Einheiten erkennen |
| – Erfahren, daß nicht jedes Geräusch ein soziales Angebot darstellt |
| Auf die musikalische Umwelt eingehen und diese auf sich beziehen – sein Interesse und Desinteresse an musikalischen Ereignissen kundgeben | – Sein Interesse an der musikalisch-rhythmischen Umwelt kundgeben |
| – Durch Wiederholung eigener Äußerungen eigene Bedürfnisse verstehen |
| – Lautäußerungen und Bewegung als Mittel zur Mitteilung erfahren |
| – Durch Lust am musikalischen Tun elementare Kommunikationserfahrungen machen |
| Interesse und Neugier für das vorhandene Klangmaterial und seine Beschaffenheit zeigen | – Sich vom musikalisch-rhythmischen Materialangebot zum Experimentieren und Spielen verführen lassen |
| – Die Beschaffenheit verschiedener Instrumente und rhythmischer Materialien vergleichen |
| – Den verschiedenen Instrumenten und Resonanzkörpern diverse Klangfarben zuordnen |
| – Verschiedene Klangfarben und Klangquellen vergleichen |
| – Eine Auswahl aus dem vorhandenen Materialangebot treffen |
| Durch musikalische Strukturen Zeitstrukturen und Einteilung kennenlernen und nützen | – Durch musikalisch-rhythmische Eindrücke Strukturen im Tagesablauf erfassen |
| – Die Musikdarbietung anderer geduldig abwarten |
| – Sich einem vorgegebenen Rhythmus anpassen |
| Seine räumliche Umwelt erfassen – Schallproduktionen als Orientierungshilfe erleben | – Nähe und Ferne erfahren |
| – Räumliche Klangeindrücke als Orientierungshilfe aufnehmen |
| – Durch Klangproduktionen die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Räume zu unterscheiden und sie zu erforschen |
| Partizipation oder Verweigerung eines musikalisch-rhythmischen Ausdrucks als Formen der Anteilnahme an der Umwelt äußern – über ein Darstellungsrepertoire verfügen und seine Stimmungen und Wünsche anderen verständlich machen | – Erfahren, daß eigene Darstellungsweisen unterschiedlich verstanden werden können |
| – Bewußt werden, daß musikalisches Arbeiten in einer Gruppe anderen Gesetzen folgt, als in der Einzelarbeit, mit einem Mitschüler oder Lehrer |
| – Konflikte als Teil der Kommunikation annehmen |
| – Sich als Teil einer Gruppe erleben |
| – Erleben, daß gute musikalisch-rhythmische Kommunikation von den Mitschülern honoriert wird |
| Sich in seinem musikalisch-rhythmischen Handeln und Ausdruck mitteilen – soziale Interaktion als persönlich wichtige Form der Mitteilung erfahren | – Musikalische Sequenzen imitieren |
| – Mit dem Instrument seine Stimmung ausdrücken |
| – Ein Angebot an behinderungsgerechten Musikinstrumenten als Möglichkeit zur Selbstäußerung kennenlernen |
| – Grenzen als wesentliche Voraussetzung für persönlichen Ausdruck wahrnehmen |
| Verschiedene Klangqualitäten kennen und sie gezielt einsetzen – sich für bestimmte Sprechweisen entscheiden | – Vertraute Themen auf verschiedenen Instrumenten gestalten |
| – Durch die Unterstützung von Mimik und Gestik Liedertexte und Melodien erarbeiten |
| – Das Liedergut als eine Möglichkeit für die Einführung von sprachunterstützenden Gebärden kennenlernen |
| – Ein Liedgut erwerben, das seinem Entwicklungsniveau und Interesse entspricht |
| – Verschiedene Bewegungsformen durch entsprechende musikalische Anregungen kennenlernen |
| – Einfache Schritte (Schrittfolgen) im Solo-, Partner- und Kreistanz erlernen |
| – Klangkörper erfinden und sie selbst bauen |
| Musikalisch-rhythmische Motive als Vorstellung von Anfang, Dauer und Ende eines Ablaufes erleben | – Erkennen, daß durch Bewegungsaufgaben eine Vorstellung von der Dauer vermittelt wird |
| – Eine Abfolge von Themen in der richtigen Reihenfolge wiedergeben |
| – Den Inhalt eines Spielliedes synchron zur Musik darstellen |
| – Auch die schwierigen Kombinationen = leise/schnell und laut/langsam – spielen |
| Sich auf akustische Nähe und Distanz einstellen – musikalischen Kontakt aus verschiedenen Entfernungen haben | – Den Raum in szenische Darstellungen mit musikalisch-rhythmischen Mitteln einbeziehen |
| – Das Ausmaß seiner Bewegungen abschätzen und sie kontrollieren Seinen Bewegungsspielraum kennenlernen |
| – Seine Spielweise in bezug auf Klang und Lautintensität der Raumbeschaffenheit anpassen |
| – Kontakte über unterschiedliche Entfernungen mit musikalisch- rhythmischen Mitteln herstellen |
| Sich als Teil einer Gruppe erkennen und soziale Regeln einhalten – musikalische Strukturen akzeptieren und diese einsetzen – durch die Teilnahme an Gruppenaktivitäten auch ein besseres Verständnis für andere Kulturkreise entwickeln | – Differenzen aushalten und neuen Situationen mit Interesse begegnen |
| – Erfahren, daß eine Gruppenleistung so befriedigend ist, wie die selber eingebrachte Leistung in dieser Gruppe |
| – Lernen, daß manche Regeln in einer Gruppe nicht ständig gelten, sie können sich ändern |
| Seine Phantasie im Musizieren darstellen und sich durch Instrumente, Stimme und Bewegung verständlich machen – eine musikalische Darstellung in eine nichtmusikalische Form übertragen | – Die Angst vor Darstellungen jedweder Art überwinden |
| – Jedes musikalische Thema als eine Ordnung verstehen |
| – Spontane Einfälle zeitgerecht einbringen |
| – Spontane Einfälle auf verschiedenste Weise bearbeiten |
| – Erlebte Stimmungen bearbeiten und übertragen |
| Verschiedene Gestaltungsweisen als vertraut erkennen und sie verwenden, um sich musikalisch differenziert auszudrücken – Notationssysteme kennen, sie entschlüsseln und zielgerichtet einsetzen | – Eine einfache Liedbegleitung erlernen |
| – Geschichten und/oder Erzählungen musikalisch illustrieren |
| – Beispiele aus der Programmusik kennenlernen |
| – Ausgewählte Geschichten musikalisch „nacherzählen“ |
| – Für Musik verschiedener Stilrichtungen entsprechende |
| – Bewegungs- und Tanzformen finden |
| – Graphische Notationssysteme verstehen und danach musizieren |
| – Seinen musikalischen Beitrag auf die Gesamtwirkung abstimmen |
| Möglichkeiten lernen, um musikalischrhythmische Abläufe, Handlungen und Darstellungen durch Auswahl von Klang und Pause zu gestalten | – Temporale und tonale Elemente flexibel im Spiel anwenden |
| – Das Zeitempfinden anderer verstehen und akzeptieren |
| Verstehen lernen, daß musikalischrhythmische Ereignisse mit den verschiedenen Lebensräumen zusammenhängen, in denen sie gestaltet werden | – Zusammenhang von örtlichen Gegebenheiten und musikalischen Produktionen kennenlernen |
| – Die akustisch-räumlichen Erfahrungen ortsadäquat anwenden |
| – Erfassen, daß der Funktionsmusik, die zu einem bestimmten Lebensraum gehört, an einem anderen Ort eine neue Funktion zukommen kann |
| Die eigenen Spuren wahrnehmen | – Verschiedene Spurenmaterialien auf der Körperoberfläche wahrnehmen |
| – Spuren durch Körperbewegungen erzeugen |
| – Spuren aus Materialien und Bewegungen entstehen lassen |
| Mit seiner Person Raum ausfüllen | – Mit seiner Bewegung Raum ausfüllen |
| – Mit Material Raum ausfüllen |
| An seinen Spuren seine Handlung erkennen | – Selbst mit dem Spurenmachen anfangen |
| – Das fehlende Material zum Spurenmachen fordern |
| – Fordern, selbst „Spuren machen“ zu dürfen |
| Viele Spurmaterialien kennenlernen | – Verschiedene Spurmaterialien erproben |
| – Bei Malaktionen Eigenschaften von Spurmaterialien erfahren |
| Räumliche Abfolgen mit Zeit in Zusammenhang bringen | – Lernen, mit Pinsel und Farbe Spuren zu machen |
| – Spuren langsam oder schnell machen |
| Zeichen bzw. Spuren von anderen kennen | – Die Spuren anderer während des Entstehens wahrnehmen |
| – Spuren auch später mit ihrem „Erzeuger“ in Verbindung bringen |
| – Auf die Spuren anderer mit eigenen bildnerischen Aktivitäten reagieren |
| Spuren auf Grund eines Erlebnisangebotes machen | – Optische Reize in Mal- bzw. Zeichenbewegungen übersetzen |
| – Die eigene Spurbewegung durch akustische Reize beeinflussen lassen |
| Pinsel, Filzstift, Bleistift ua. Grafik- und Malgeräte steuern | – Kreisbewegungen machen |
| – Auf- und Abbewegungen machen |
| – Einen vorgegebenen Weg in horizontaler Bildfläche verfolgen |
| – Freie Zeichen- oder Malbewegungen auf Grund akustischer Reize ausführen |
| Bewußt Anfang und Ende einer Aktion setzen | – Spuren in freier Form innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen |
| – Spuren in gebundener Form (zB Schneeflocken, Regen …) innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen |
| Die Grenzen der Aktionsfläche erkennen | – Die Grenzen des eigenen Körpers erfahren |
| – Raumgrenzen erfahren |
| – Andere Personen als Gruppe erfahren |
| – Die Grenzen des eigenen Aktionsraumes erfahren und diese akzeptieren |
| – Die Größe des eigenen Aktionsraumes kennenlernen |
| Anderen durch eigene Zeichen etwas mitteilen | – Primäre Eigenschaften von Objekten im Rahmen eines Erlebnisses expressiv und visuell konkretisieren (und dadurch mitteilen) |
| – Ein Element einer bedeutsamen Situation visuell konkretisieren |
| Eigenen oder gefundenen Spuren Zeichenfunktionen und Bedeutung zuordnen | – Zufällige und gewollte visuelle Analogien zur Umwelt interpretieren |
| – Eine additive Gestalt aus vorgefundenen Materialien zusammenfügen |
| Eigene Zeichen gestalten | – Für sich selbst bedeutsame Objekte und Erlebnisse auf verschiedenste Art in Zeichen „verwandeln“ |
| Die eigenen Zeichen eine Geschichte bilden lassen | – Vergangenes wieder ins Gedächtnis rufen, indem es zeitlich geordnet und in Zeichen wiedergegeben wird |
| – Die eigene Befindlichkeit ausdrücken |
| Die eigene Aktionsfläche als narrativen Ort erfahren | – Teile oder Ganzheiten des Umfeldes bildnerisch wiedergeben |
| – Aus Neugier auf gewisse Dinge diese genau betrachten und sie für sich und andere erkennbar darstellen |
| – Mit Materialien in vielfältiger Weise hantieren |
| Das Aufeinanderfolgen von einzelnen Handlungen als Ganzheit miterleben | – Den Beginn einer gemeinsamen Handlung erleben |
| – Sich für eine bestimmte Zeit mit einer Arbeit beschäftigen können |
| – Eine Arbeit unterbrechen |
| – Das Ende einer Arbeit akzeptieren können |
| Durch den Umgang mit verschiedensten Materialien und Objekten räumliche Strukturen und Beziehungen erfahren | Bei Vorbereitungsarbeiten mithelfen |
| – Ein Werkstück gemeinsam gestalten |
| – Bei den Aufräumungsarbeiten mithelfen |
| Für andere etwas herstellen | – Schenken |
| Spaß am Gestalten und Experimentieren haben | – Für sich selbst bedeutende Objekte gestalten (insbesondere auch im textilen Bereich) |
| Mit Objekten hantieren, um ihre Eigenschaften und Verwendbarkeit zu erfahren | – Material durch Verwendung von Werkzeugen verändern |
| – Mit Materialien experimentieren (zB Stärke, Dichte, Struktur von textilem Material) |
| Erkennen, daß Material sich durch eigenes Zutun verändert | – Anfang und Ende einer Tätigkeit selbst bestimmen |
| – Durch eigene Arbeit Material verände |
| Durch Hinzutun, Wegtun, Verteilen, Mischen . . . Veränderungen herbeiführen | – Abmessen |
| – Farben mischen |
| – Flächen bearbeiten |
| Vorstellungen entwickeln, wie man den Klassenraum und seinen Arbeitsbereich gestalten möchte – Räume mitgestalten, wenn Besucher kommen, Feste gefeiert werden, ... | – Einen eigenen Arbeitsplatz haben, den man nach seinen Bedürfnissen gestaltet |
| – Viele Stunden des Tages in der Schule und in der Klasse verbringen; sich wohlfühlen |
| – Räume mit textilen Materialien wohnlich gestalten |
| Die eigene schöpferische Kraft entdecken, Material zu gestalten, zu formen und Neues araus zu schaffen | – Sich durch das Gestalten von Material ausdr |
| Mit Hilfe Werkzeug und einfache technische Geräte gebrauchen, Handfertigkeiten und kunstgewerbliche Gestaltungsformen entwickeln | – Werkzeug funktionsgerecht gebrauchen |
| – Gestaltungsformen anwenden, die dem Material und dem Werkzeug gerecht werden |
| – Verschiedene Werkstücke durch Farbgebung, Hinzufügen und Wegnehmen und durch Formen gestalten |
| Erleben, daß durch den Einsatz von Technik, durch Serienproduktion mehr Produkte in kürzerer Zeit hergestellt werden können | – Erkennen, daß Arbeit durch den Einsatz von Maschinen schneller erfolgt |
| – Aus dem gesamten Handlungsprozeß eine bestimmte Tätigkeit übernehmen, die man gut und schnell ausführen kann |
| Einen eigenen Platz im Werkraum und auch in der Klasse haben, den man kennt, an dem man jederzeit zu arbeiten beginnen kann | – Im Werkraum arbeiten und sich darin zurechtfinden |
| – Möglichkeit haben, in der Klasse außerhalb des Werkunterrichts weiterzuarbeiten |
| Die Möglichkeit haben, dank erworbener Kenntnisse Produkte herzustellen, die persönlich bedeutend, nützlich und wünschenswert sind | – Seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestalten und produzieren |
| – Freude erleben, wenn Produkte des eigenen schöpferischen Tuns anerkannt werden |
| – Selbstvertrauen gewinnen und Vertrauen zu seinen Mitmenschen habe |
| In verschiedenen Betrieben mitarbeiten und so die sozialen Strukturen und die Organisation der Betriebe kennenlernen | – An einem Werkstück mitarbeiten |
| – Betriebe in der erfahrbaren Umgebung kennen |
| – Betriebe kennen, in denen man tätig sein möchte |
| Mit Maschinen und dem Computer umgehen und arbeiten | – Wichtige Maschinen in seiner Arbeitsumgebung kennen |
| – An Maschinen gewöhnt sein |
| – Maschinen richtig bedienen und ihre Möglichkeiten für die eigene Arbeit und das eigene Leben nützen |
| – Computer kennen und bedienen können |
| – Mit computergesteuerten Maschinen arbeiten |
| Planen und Herstellen von Gegenständen | – Das notwendige Material bestimmen und bereitstellen |
| – Erforderliche Werkzeuge und Hilfsmittel kennen, bereitstellen und handhaben |
| – Den zeitlichen Rahmen für die Arbeit selbst bestimmen und einhalten |
| – Vorhaben ausführen |
| – Vorausschauendes Denken entwickeln |
| Über mathematisches Grundwissen verfügen, das es ermöglicht, nach Plänen, Vorgaben und Vorlagen zu produzieren | – Schätzen |
| – Messen |
| – Vorlagen verwenden |
| – Mit vereinfachten Arbeitsanleitungen arbeiten |
| – Geräte verwenden, die genaues Arbeiten ermöglichen |
| – Raum durch Hantieren erleben |
| – Beim Einkaufen im Geschäft die Erweiterung seines räumlichen Horizonts erleben |
| Für sich und für andere kochen und sich als wichtigen Teil einer gemeinsamen Handlung empfinden – bei einfachen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen | – Aufgaben beim Zubereiten und Herrichten der Jause übernehmen |
| – Beim Herstellen einfacher Speisen und Getränke mithelfen |
| – Beim Tischdecken und Abräumen helfen |
| – Wäsche selber waschen, trocknen, bügeln |
| – Beim Saubermachen helfen |
| Geschmacksvorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel haben und seine diesbezüglichen Wünsche mitteilen | – Konkrete Vorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel entwickeln |
| – Die Verschiedenartigkeit von verschiedenen Speisen annehmen lernen |
| Verschiedene Haushalts-, Küchen-, Gartengeräte und Lebensmittel kennen und mit ihnen hantieren – im spielerischen Umgang mathematische Grunderfahrungen sammeln | – Bei der Zubereitung von einfachen kalten und warmen Speisen Nahrungsmittel kennenlernen, mit ihnen umgehen können und den Umgang mit Küchenwerkzeug und mit handbetriebenen Geräten erlernen |
| – Müll- und Abfalltrennung kennenlernen |
| – Bei der Arbeit im Garten mithelfen |
| – In sämtlichen Haushaltsbereichen mathematische Grunderfahrungen sammeln |
| Kleine Handlungsabläufe nachvollziehen – regelmäßig Wiederkehrendes im Wochenablauf und diverse Festtage anhand äußerer Zeichen erkennen | – Kleine Handlungsschritte nachvollziehen können |
| – Wissen, daß es an verschiedenen Wochentagen bestimmte Aufgaben/Ereignisse gibt |
| – Etwas erwarten können |
| – Reihenfolgen erkennen und einhalten: zuerst – dann |
| – Kulinarische Besonderheiten bestimmten Festen zuordnen |
| – Verschiedene Mahlzeiten im Tagesablauf kennen |
| Verschiedenen Räumen und Raumbereichen bestimmte Funktionen zuordnen | – Im Klassenraum/In der Küche verschiedene Plätze ennenlernen |
| – Im Schulgebäude verschiedene Räume unterscheiden und aufsuchen |
| – Einrichtungsgegenstände kennenlernen, Geräte und Lebensmittel selbst finden |
| – Verschiedene Geschäfte/Geschäftsabteilungen kennenlernen |
| Einen festlichen Tisch für besondere Anlässe (Feier/Besuch) decken | - Einladungen zum Fest gestalten |
| – Den Tisch decken |
| – Für den passenden Tischschmuck sorgen |
| – Namenskärtchen für die Sitzordnung und kleine Geschenke für die Gäste gestalten |
| – Selbst für Musik sorgen |
| – Speisen und Getränke servieren |
| – Gerichte und Tischsitten anderer Kulturen kennenlernen |
| – Im Gasthaus essen |
| Sich der gesellschaftlich üblichen Eßkultur bewußt sein und sie anwenden | – Eßbesteck sachgemäß benützen |
| – Die Serviette benützen |
| – Gemeinsam mit anderen zu essen beginnen |
| – Nur so viel von den Speisen auf den Teller nehmen, als man sicher essen kann |
| – Am gemeinsamen Essen in der Schule/in der Familie teilnehmen |
| Geldmünzen und Geldscheine, Maße und Gewichte kennen | – Ware(n) mit Geld bezahlen |
| – Praktische Alltagsmaße kennen |
| – Mit dem Meßbecher hantieren |
| – Abwägen |
| – Mit Maßeinheiten kochen |
| – Verschiedene Waagen kennen |
| Veränderungen der Substanz verschiedener Nahrungsmittel während des Kochprozesses kennenlernen und ansatzweise durchschauen | – Erleben, daß Veränderungen Zeit in Anspruch nehmen |
| – Erleben, daß für Veränderungen neben der zeitlichen Dimension auch andere Wirkkräfte notwendig sind |
| Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten kennen und ein umsichtiges Kaufverhalten entwickeln | – Geschäfte/Einrichtungen, die für die Lebensmittelnahversorgung zuständig sind, kennen und sie in Anspruch nehmen |
| – Einen Einkauf im Supermarkt planen und tätigen |
| Gemüse und Kräuter für eine Mahlzeit im Schulgarten ernten | – Im Schulgarten arbeiten |
| – Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren ernten |
| – Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren aus dem Schulgarten in der Küche verarbeiten |
| Erkennen, daß die Art der Haushaltsführung einen Beitrag dazu leistet, verantwortungsbewußt mit der Umwelt umzugehen | – Umweltbewußte Verhaltensweisen entwicke |
| – Zusammenhänge kennenlernen, warum bestimmte Verpackungen in Herstellung und Versorgung schädlich sind und warum Putz(Wasch)mittel schädigend in den Kreislauf der Natur eingreifen |
| – Sich als Konsument bewußt verhalten lernen |
| – Biologisch abbaubare Putz- und Waschmittel verwenden |
| – Müll trennen |
| Gesundes Essen kochen, verstehen, warum es gesund ist, und lernen, mit Diätvorschriften, die individuelle Gesundheit betreffend, umzugehen | – Lernen, daß Nahrung Aufgaben zum Aufbau des Körpers übernimmt, Energie spendet, vor Kälte schützt |
| – Lernen, daß es Nahrung gibt, die für den Körper gesund und wichtig ist |
| – Wissen, daß während des Kochens wichtige Bestandteile der Nahrung zugrundegerichtet werden können |
| Geräte bewußt einsetzen; lernen, mit ihnen verantwortungsbewußt umzugehen, sie zu warten und zu pflegen | – Wissen, daß Geräte die Arbeitskraft unterstützen |
| – Wissen, daß Geräte bei unsachgemäßer Behandlung gefährlich sein können |
| – Erkennen, daß Geräte in der Anschaffung teuer sind und deshalb gewartet und gepflegt werden müssen |
| Eine Mahlzeit allein planen und zubereiten | – Eine Vorstellung entwickeln, was man kochen will |
| – Aus Rezepten herauslesen, was vorrätig ist und was gekauft werden muß |
| – Den Einkauf erledigen |
| - Den Arbeitsplatz herrichten |
| – Die Vorbereitungen bzw. Kochzeit einzelner Lebensmittel kennenlernen |
| – In der Küche wieder aufräumen |
| Bescheid wissen, wie, wo und mit welchen Nahrungsmitteln man einen Vorrat anlegen kann | – Produkte des Schulgartens sachgemäß auf Vorrat verarbeiten und lagern lernen |
| – Mit den Füßen verschiedene Unterlagen spüren |
| Mit Gegenständen und Materialien Handlungsmöglichkeiten verbinden |
| – Bekannte Tätigkeiten und Handlungen wiederholen und variieren |
| – Mit verschiedenen Gegenständen experimentieren |
| – Spielmöglichkeiten mit verschiedenen Materialien und Gegenständen entdecken |
| – Bewegungsanlässe mit Unterstützung durch andere bauen |
| – Mit Kleinmaterial hantieren |
| – Die eigenen Bewegungen mit den Augen verfolgen |
| 3. Sozialerfahrung (Sozialkompetenz) | – Eigene Bedürfnisse und Gefühle in bezug auf das Handeln anderer wahrnehmen und ausdrücken können |
| – Selbstvertrauen gewinnen und angemessenes Vertrauen schenken können |
| – Lust am gemeinsamen Tun empfinden |
| – Interesse an gemeinsamen Aktionen mit anderen entwickeln |
| – Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an der Tätigkeit mit anderen erwerben |
| – Die Bedürfnisse anderer in das eigene Handeln mit einbeziehen |
| – In verschiedenen Rollen oder/und innerhalb wechselnder Themenbereiche agieren |
| – Regeln einhalten und tolerantes Verhalten entwickeln |
| – Gerne spielen |
| 4. Freie Bewegungsformen | – Spiele |
| – Gymnastik und Tanz |
| – Boden- und Geräteturnen |
| – Schwimmen |
| – Wintersportarten * Langlauf * Alpiner Schilauf * Schibobfahren * Eislaufen |
| – Radfahren |
| – Wandern und Geländelauf |
| – Heilpädagogisches Reiten |
| – Wettkämpfe |