Für die Volksschule wird der in Anlage A enthalten
Art. 1 § 3(1) Für Sonderschulen werden (mit Ausnahme der dar
Art. 1 § 4(1) Die Bildungsdirektionen werden gemäß § 6 Abs.
Art. 1 § 5(1) Artikel I § 4 Abs. 1 lit. f sowie die Änderung
Art. 1 § 6(1) Bis zum Inkrafttreten gemäß § 5 Abs. 28 wird i
Art. 2Bekanntmachung.
Anl. 1Anl. 3/1
Anl. 3/2
Anl. 3/3
Anl. 3/4
Anl. 3/5