+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Geschäftsordnung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
§ 4
§ 4 Öffentlichkeit
In Kraft seit 24. März 1999
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 4 Öffentlichkeit — Geschäftsordnung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Die Sitzungen der IMAG sind nicht öffentlich.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise