Die Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan der Soldaten
1. an der Heeresunteroffiziersakademie, die am III. und IV. Abschnitt der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2 teilnehmen, beträgt monatlich 16,86 vH,
2. an der Theresianischen Militärakademie, die am Vorbereitungssemester teilnehmen, beträgt monatlich 16,86 vH,
3. an der Theresianischen Militärakademie, die
a) am Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe H2 oder
b) an der Truppenoffiziersausbildung teilnehmen, beträgt monatlich 18,55 vH,
4. an der Landesverteidigungsakademie, die am Generalstabskurs teilnehmen, beträgt monatlich 24,92 vH,
des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung nach § 118 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956. Die Pauschalvergütung gemäß § 2 ist einzustellen.
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