Die Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan der Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, beträgt monatlich
1. für Offiziere 5,07 vH,
2. für Unteroffiziere 4,14 vH,
3. für Chargen 1,07 vH
des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung nach § 118 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956.
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