BundesrechtVerordnungenAbgeltung der dem Dachverband der Sozialversicherungsträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der dem Arbeitsmarktservice gesetzlich übertragenen Aufgaben§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2020
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