BundesrechtVerordnungenPauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)Art. 2 § 7

Art. 2 § 7

In Kraft seit 01. Juli 1989
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