BundesrechtVerordnungenPauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)Art. 1 § 4

Art. 1 § 4

In Kraft seit 01. Juli 1989
Up-to-date