+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Dezember 1986
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 3 — Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1986 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise