Für die Beurteilung der Leistung der Lehrer werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
1. Vermittlung des im Lehrplan vorgeschriebenen Lehrstoffes gemäß dem Stand der Wissenschaft sowie unter Beachtung der dem Unterrichtsgegenstand entsprechenden didaktischen und methodischen Grundsätze,
2. erzieherisches Wirken,
3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Lehrern sowie mit den Erziehungsberechtigten,
4. Erfüllung übertragener Funktionen (wie Klassenvorstand, Abteilungsvorstand, Kustos) im Sinne des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, sowie der administrativen Aufgaben.
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