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Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung
§ 3
§ 3 Wirksamkeitsbeginn
In Kraft seit 01. Januar 1979
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§ 3 Wirksamkeitsbeginn — Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft.
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