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Festsetzung der Journaldienstzulage für die Tierärzte im Tierspital der Veterinärmedizinischen Universität Wien
§ 4
§ 4
In Kraft seit 01. Dezember 1972
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§ 4 — Festsetzung der Journaldienstzulage für die Tierärzte im Tierspital der Veterinärmedizinischen Universität Wien
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Diese Verordnung tritt mit dem 1. Dezember 1972 in Kraft.
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