01.09.1997
Teil 1
Lehrberufe in der Hohlglasveredelung
§ 1. In der Hohlglasveredelung sind folgende Lehrberufe eingerichtet:
1. Hohlglasveredler - Glasmalerei, mit dreijähriger Lehrzeit,
2. Hohlglasveredler - Gravur, mit dreijähriger Lehrzeit,
3. Hohlglasveredler - Kugeln, mit dreijähriger Lehrzeit.
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