1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Arbeitsbehelfe |
Kenntnis der Roh- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten sowie ihrer Bearbeitungsmöglichkeiten |
Grundkenntnisse der facheinschlägigen Zoologie |
Grundkenntnisse der Anatomie der Tierkörper |
Kenntnis der häufigsten zur Verarbeitung gelangenden europäischen und außereuropäischen Tierarten |
Kenntnis über die Anwendung von Chemikalien, insbesondere von gifthältigen Stoffen | - | - |
- | Vorkonservieren |
Abbalgen |
Abnehmen der Körpermaße |
Waschen, Reinigen, Entfetten |
Trocknen der bearbeiteten Bälge | - | - |
- | Ansetzen und Verwenden von Konservierungsflüssigkeiten und Trockenchemikalien |
- | - | Skelettieren und Bleichen |
- | Imprägnieren der Tierbälge gegen Schädlingsbefall |
- | Herstellen dermoplastischer Modelle |
Auswählen der Drahtstärke | - | - |
- | Überziehen der Modelle mit der imprägnierten Haut |
- | Zunähen der Haut |
- | Korrektur der Präparate auf naturgetreue Stellung |
- | - | Feinmodellieren spezifisch anatomischer Merkmale |
Auswählen naturgetreuer Augen | - | - |
Ausfertigen der Präparate |
- | - | Grundkenntnisse der Flüssigkeitspräparation |
- | - | Grundkenntnisse der Einbettungsmethoden |
- | Präparation und Montieren von Geweihen und Gehörnen |
- | - | Fisch- und Trockenpräparation |
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere jener über die Verwahrung von gifthältigen Stoffen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |