Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hörsching werden die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinde Neubau (Gerichtsbezirk Linz-Land) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
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