§ 2 Entlastung von der Besteuerung in der Tschechoslowakei — Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Slowakei) – Durchführung
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In der Tschechoslowakei wird der Steuerabzug von den im Abkommen bezeichneten Einkünften nur in dem Ausmaß vorgenommen, das durch die Bestimmungen des Abkommens vorgesehen ist (Entlastung an der Quelle).
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