BundesrechtVerordnungenDoppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Slowakei) – Durchführung§ 2

§ 2Entlastung von der Besteuerung in der Tschechoslowakei

In Kraft bis 31. August 2022
Up-to-date

In der Tschechoslowakei wird der Steuerabzug von den im Abkommen bezeichneten Einkünften nur in dem Ausmaß vorgenommen, das durch die Bestimmungen des Abkommens vorgesehen ist (Entlastung an der Quelle).

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