BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in DeutschlandsbergArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. September 1999
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Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Deutschlandsberg errichtet.

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