BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg

In Kraft seit 01. September 1999
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Deutschlandsberg errichtet.